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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.05.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. ÖPNV-Weiterentwicklung in den Rheinorten Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.03.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Gerade mit Blick auf die Demographie und der Tatsache, dass es keinen ausreichenden Einzel- handel in Uedorf und Widdig gibt stellt sich folgende Frage: Welche Maßnahmen, Überlegungen, Prüfungen und Konzepte hat die Stadt Bornheim seit 2005 unternommen oder in Auftrag gegeben um auch die Orte Widdig, Uedorf und den Herseler Nor- den mit einer Linienbusverbindung weiterzuentwickeln? Frage 2: Welche Maßnahmen, Überlegungen, Prüfungen und Konzepte hat die Stadt Bornheim seit 2005 unternommen oder in Auftrag gegeben um die Orte Widdig und Uedorf über den ÖPNV direkt mit dem Rathaus und den weiteren Vorgebirgsorten zu verbinden? Antwort zu Fragen 1 und 2: Im Jahr 2009 wurde der überarbeitete Nahverkehrsplan des Rhein-Sieg-Kreises (3. Nahver- kehrsplan für den RSK) vom Kreistag beschlossen. Die Stadt Bornheim hat innerhalb der Beteili- gungsphasen Anregungen und Stellungnahmen zum Nahverkehrsplan abgegeben. Für die Rheinorte ist die Einrichtung einer neuen Buslinie 817 beschlossen worden, und damit verbunden eine Verkürzung der Fahrzeit der Linie 818 sowie die Einrichtung dreier neuer Haltestellen (vgl. Vorlage 444/2009-7). Damit konnte eine halbstündige Bedienung ab Hersel Bahnhof erreicht werden. Die Verbesserungen des Angebots und der Bedienungssituation der Rheinorte sind zum Fahrplanwechsel Dezember 2009 umgesetzt worden. Über die Stadtbahnlinie 16 besteht der Anschluss in Richtung der nördlichen Rheinorte Widdig und Uedorf. Somit besteht auch für die Ortschaften Widdig und Hersel eine gute ÖPNV- Verbindung in Richtung Roisdorf und Bornheim. Die Busverbindung wird ergänzt durch das be- stehende AST-Angebot. Ein weiteres ÖPNV-Angebot würde zu Parallelverkehren mit der Linie 16 führen und somit ein Konkurrenzangebot darstellen. Parallelverkehre sind nach Auffassung der Verkehrsträger zu vermeiden. Dies geht hervor aus der Antwort des Rhein-Sieg-Kreises auf die Prüfaufträge zur Einrichtung eines zusätzlichen ÖPNV-Angebots zur Verbindung der Rheinorte mit den Vorge- birgsorten (vgl. Schreiben RSK vom 05.08.2010; Vorlage 339/2010-7). An das Ratsmitglied Herrn Frank-Rüdiger Prinz - 2 - Am 20.12.2012 beschloss der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises den Nahverkehrsplan 2012 plus / Version 1.1 – März 2013). Dieser wurde anschließend regelmäßig redaktionell angepasst. Auf der Grundlage des „Nahverkehrsplan“ 2012 plus“ soll in Zukunft die weitere Optimierung und Verbesserung des ÖPNV-Angebots fortgeführt werden. Eine Fortschreibung bzw. Aktualisierung des Nahverkehrsplans erfolgte im Juni 2016 (Erläuterungsbericht des Nahverkehrsplans 2012 plus /Version 2.1 - Juni 2016) mit Beschluss des Kreistages am 29.06.2016. (vgl. Niederschrift 10. Sitzung des Kreistages am 29.06.2016) Dazu sind von Seiten der Stadt Bornheim Stellungnahmen formuliert worden, basierend auf den Diskussionsergebnissen des Ausschusses für Stadtentwicklung und des Arbeitskreises ÖPNV. Im Arbeitskreis ÖPNV erfolgten im Jahr 2015 die Anregung sowie anschließend die Prüfung durch den Rhein-Sieg-Kreis im Hinblick eines zusätzlichen Anschlusses der nördlichen Rheinorte in Richtung Sechtem. (vgl. Niederschrift 1. Arbeitskreissitzung ÖPNV) Dieses Vorhaben, eine Querverbindung der Ortschaften Walberberg, Sechtem und nördliche Rheinorte in Form einer regulären Busverbindung zu schaffen, ist aus Sicht des Rhein-Sieg-Kreises jedoch nicht sinnvoll. Die geringe Bevölkerungsdichte in den besagten Ortschaften spiegelt die hohen Kosten nicht wider. (vgl. Niederschrift 2. Arbeitskreissitzung ÖPNV) Des Weiteren sind seitens des Ausschus- ses für Stadtentwicklung keine weiteren Anmerkungen bezüglich einer Änderung der ÖPNV- Angebotssituation der nördlichen Rheinorte formuliert worden. (vgl. Niederschrift Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung 17.02.2016) Frage 3: Es ist/war vorgesehen, die Linie 63 bis Hersel zu verlängern. Die Planungen für den Bau stocken bereits seit mehr als einem Jahrzehnt. Welche Hinderungsgründe gibt es für die Verlängerung der Linie 63 nach Hersel und auf welchem Stand sind die aktuellen Planungen? Frage 4: Die Endhaltestelle Kopenhagener Straße der Linien 61 und 65 in Auerberg liegt nur etwa 600 Meter von einem Gütergleis auf der ehemaligen Trasse der Rheinuferbahn entfernt, welches in Hersel von der aktuellen Trasse abzweigt. Somit bietet sich die Gelegenheit, mit unter einem Kilometer Neubaustrecke das Straßenbahnnetz um etwa drei Kilometer zu verlängern. Die neue Strecke würde nicht nur Buschdorf besser erschließen sondern mit den Linien 61 und 65 gerade für Hersel eine wesentlich verbesserte Anbindung bedeuten. Die Bezirksregierung Köln hat diese Variante in der Vorlage für die 1. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates am 17. Ap- ril 2015 unter dem Tagesordnungspunkt 4 „Trassensicherung und Reaktivierungsmöglichkeiten von Eisenbahnstrecken“ selbst aufgezeigt. Wie ist der Planungsstand bezüglich der Verlängerung dieser Straßenbahnstrecke und wie hat sich die Stadt Bornheim diesbezüglich positioniert? Antwort zu Fragen 3 und 4: Die Stadt Bonn hat über einen längeren Zeitraum über eine Verlängerung der Linie 63 bis Bonn- Buschdorf nachgedacht (2010). Von Seiten der Politik in Bornheim sind Anregungen bezüglich einer Verlängerung der Linie 63 bis Hersel formuliert worden. Dies führte laut Aussagen des RSK zu erheblichen Mehrkosten sowohl durch den Bau notwendiger Betriebsinfrastrukturen in Form einer Wendeanlage als auch den anschließenden Fahrbetrieb. Für die Verlängerung der Linie 63 bis Hersel wäre der Betrieb eines zusätzlichen Stadtbahnzu- ges erforderlich. Zum damaligen Zeitpunkt wurden für dieses Ansinnen erhebliche Mehrkosten prognostiziert. Diese Mehrkosten wären vom Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bornheim zu tra- gen. Dementsprechend war eine Taktverdichtung der Linie 16 bzw. eine Verlängerung der Linie 63 zum damaligen Zeitpunkt nicht zu befürworten. (vgl. Vorlage 377/2010-7) - 3 - Von Seiten des Rhein-Sieg-Kreises ist im Jahr 2011 ein Alternativvorschlag zur Verlängerung der Linie 63 bis Hersel formuliert worden. Dieser beinhaltete 2 Verstärkerfahrten pro Richtung auf der Linie 16, also ein Angebot von 6 Fahrten pro Stunde zwischen Wesseling und Bonn. (vgl. Ver- merk Termin ÖPNV am 10.10.2011) Im Rahmen des Prozesses zur Aktualisierung des „Nahverkehrsplan 2012 plus“ sind von Seiten der Stadt Bornheim Prüfaufträge zur Ergänzung des Nahverkehrsplanes formuliert worden. Dabei handelt es sich konkret um die Prüfung einer Taktverdichtung auf der Linie 16 zu den Hauptver- kehrszeiten sowie einer Angebotsverbesserung u.a. auf der Linie 16 in den Abendstunden. (vgl. Vorlage 045/2016-7) Diese wurden von Seiten des Rhein-Sieg-Kreises in der Kategorie „neue mittelfristige Maßnahmen“ in die weitere Bearbeitung des Nahverkehrsplanes aufgenommen. (vgl. Vorlage 337/2016-7) Aktueller Stand der Planungen ist, dass eine Verlängerung der Linie 63 bzw. der Linie 61 nach Hersel weder in den ÖPNV-Bedarfsplan noch in der Arbeitsgruppe Zukunft Stadtbahn themati- siert worden sind. Von Seiten der Stadt Bonn wird eine Verlängerung der Linie 63 ab Tannen- busch über die bestehende Haltestelle Buschdorf nach Buschdorf-Mitte/Gewerbepark zur Anbin- dung von Neubaugebieten favorisiert. In Bonn-Buschdorf ist dahingehend eine Nutzung der alten Rheinuferbahntrasse gedacht. Aus Sicht der Arbeitsgruppe Zukunft Stadtbahn ist eine Verlängerung der Linien 61 oder 63 nach Hersel nicht zielführend. Die bestehenden Kapazitätsengpässe auf der Linie 16 resultieren aus dem nicht ausreichenden Angebot in Richtung Wesseling/Köln. Diese können durch Angebots- verbesserungen nur zwischen Bonn und Hersel nicht behoben werden. Bei einer Verlängerung der Linie 61 kommt hinzu, dass diese innerhalb von Bonn schon heute sehr stark ausgelastet ist und im Vergleich zur Linie 16 keine attraktiven Reisezeiten zwischen Bonn und Hersel ermög- licht. Daraus folgend wird von Seiten der Arbeitsgruppe Zukunft Stadtbahn eine Taktverdichtung der Linie 16 auf der Gesamtstrecke favorisiert. (vgl. E-Mail Dr. Groneck/RSK 16.04.2018) Die Stadt Bornheim ist an der Arbeitsgruppe selbst nicht beteiligt, im Mai findet zu den bisherigen Ergebnissen der Verkehrsträger eine Besprechung beim Rhein-Sieg-Kreis statt. Hier sollen die Planungen mit den Vertretern der Verkehrsträger und der Kommune besprochen werden. Die Ergebnisse sollen abschließend im Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt werden. Frage 5: Der NVR hat gefordert, die geplante neue Rheinbrücke bei Köln-Godorf (Projektnummer A553- G10-NW) neben dem vierspurigen Autobahnausbau mit einer Eisenbahnstrecke zu versehen die u.a. Anschluss an den Flughafen bietet. Dies wäre eine ideale Möglichkeit, eine Linie (neue Linie oder die Linie 63) auf schnellstem Wege über die Rheinuferstrecke der Linie 16 und dann die neue Brücke, Bonn Hbf (aber auch die Rheinorte) mit dem Flughafen zu verbinden und dadurch aufzuwerten. Bonn und der UN-Campus wären direkt mit dem Flughafen verbunden und der stauanfällige Flughafenzubringer wäre er- setzt. Im Zuge dessen könnten ggf. Fördergelder für den Barrierefreien Ausbau der Haltepunkte Hersel, Uedorf und Widdig oder gar eine Tieferlegung, die für eine massive Taktverdichtung an dieser Stelle zwingend notwendig ist, von Teilen des Haltepunktes Hersel unter die L 118 akqui- riert werden. Hat sich die Stadt Bornheim diesbezüglich proaktiv in den Planungsprozess eingebracht, plant sie dies und wie sind die Überlegungen der Stadt Bornheim bezüglich einer ÖPNV- Weiterentwicklung im Zusammenhang mit der geplanten neuen Rheinbrücke? Antwort: Zurzeit wird durch den Rhein-Sieg-Kreis und den betroffenen Städten und Verkehrsunternehmen eine mögliche Mitnutzung einer geplanten Rheinquerung im Bereich Köln-Godorf durch eine po- tenzielle neue Stadtbahnverbindung auf der Relation Köln-Godorf-Lülsdorf-Niederkassel-Beuel- - 4 - Bonn thematisiert. Bei der möglichen Mitnutzung der Rheinquerung durch andere Schienenver- kehre besteht eine Abhängigkeit von der Planung der Trasse durch den Landesbetrieb Straßen- bau NRW und damit verbundenen Einbindungsmöglichkeiten in die bestehenden Schienennetze. Ein möglicher Anschluss des Flughafens Köln/Bonn ist ohne weiteres nicht möglich, da der heu- tige Stadtbahnbetrieb auf dem Netz der Häfen und Güterverkehr Köln AG technisch bedingt nicht mit Netz der Deutschen Bahn AG kompatibel ist. Problematisch sind das genutzte Stromsystem, aber auch Fahrzeugbreiten und unterschiedliche Spurführungen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.05.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. ÖPNV-Weiterentwicklung in den Rheinorten Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.03.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Gerade mit Blick auf die Demographie und der Tatsache, dass es keinen ausreichenden Einzel- handel in Uedorf und Widdig gibt stellt sich folgende Frage: Welche Maßnahmen, Überlegungen, Prüfungen und Konzepte hat die Stadt Bornheim seit 2005 unternommen oder in Auftrag gegeben um auch die Orte Widdig, Uedorf und den Herseler Nor- den mit einer Linienbusverbindung weiterzuentwickeln? Frage 2: Welche Maßnahmen, Überlegungen, Prüfungen und Konzepte hat die Stadt Bornheim seit 2005 unternommen oder in Auftrag gegeben um die Orte Widdig und Uedorf über den ÖPNV direkt mit dem Rathaus und den weiteren Vorgebirgsorten zu verbinden? Antwort zu Fragen 1 und 2: Im Jahr 2009 wurde der überarbeitete Nahverkehrsplan des Rhein-Sieg-Kreises (3. Nahver- kehrsplan für den RSK) vom Kreistag beschlossen. Die Stadt Bornheim hat innerhalb der Beteili- gungsphasen Anregungen und Stellungnahmen zum Nahverkehrsplan abgegeben. Für die Rheinorte ist die Einrichtung einer neuen Buslinie 817 beschlossen worden, und damit verbunden eine Verkürzung der Fahrzeit der Linie 818 sowie die Einrichtung dreier neuer Haltestellen (vgl. Vorlage 444/2009-7). Damit konnte eine halbstündige Bedienung ab Hersel Bahnhof erreicht werden. Die Verbesserungen des Angebots und der Bedienungssituation der Rheinorte sind zum Fahrplanwechsel Dezember 2009 umgesetzt worden. Über die Stadtbahnlinie 16 besteht der Anschluss in Richtung der nördlichen Rheinorte Widdig und Uedorf. Somit besteht auch für die Ortschaften Widdig und Hersel eine gute ÖPNV- Verbindung in Richtung Roisdorf und Bornheim. Die Busverbindung wird ergänzt durch das be- stehende AST-Angebot. Ein weiteres ÖPNV-Angebot würde zu Parallelverkehren mit der Linie 16 führen und somit ein Konkurrenzangebot darstellen. Parallelverkehre sind nach Auffassung der Verkehrsträger zu vermeiden. Dies geht hervor aus der Antwort des Rhein-Sieg-Kreises auf die Prüfaufträge zur Einrichtung eines zusätzlichen ÖPNV-Angebots zur Verbindung der Rheinorte mit den Vorge- birgsorten (vgl. Schreiben RSK vom 05.08.2010; Vorlage 339/2010-7). An das Ratsmitglied Herrn Frank-Rüdiger Prinz - 2 - Am 20.12.2012 beschloss der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises den Nahverkehrsplan 2012 plus / Version 1.1 – März 2013). Dieser wurde anschließend regelmäßig redaktionell angepasst. Auf der Grundlage des „Nahverkehrsplan“ 2012 plus“ soll in Zukunft die weitere Optimierung und Verbesserung des ÖPNV-Angebots fortgeführt werden. Eine Fortschreibung bzw. Aktualisierung des Nahverkehrsplans erfolgte im Juni 2016 (Erläuterungsbericht des Nahverkehrsplans 2012 plus /Version 2.1 - Juni 2016) mit Beschluss des Kreistages am 29.06.2016. (vgl. Niederschrift 10. Sitzung des Kreistages am 29.06.2016) Dazu sind von Seiten der Stadt Bornheim Stellungnahmen formuliert worden, basierend auf den Diskussionsergebnissen des Ausschusses für Stadtentwicklung und des Arbeitskreises ÖPNV. Im Arbeitskreis ÖPNV erfolgten im Jahr 2015 die Anregung sowie anschließend die Prüfung durch den Rhein-Sieg-Kreis im Hinblick eines zusätzlichen Anschlusses der nördlichen Rheinorte in Richtung Sechtem. (vgl. Niederschrift 1. Arbeitskreissitzung ÖPNV) Dieses Vorhaben, eine Querverbindung der Ortschaften Walberberg, Sechtem und nördliche Rheinorte in Form einer regulären Busverbindung zu schaffen, ist aus Sicht des Rhein-Sieg-Kreises jedoch nicht sinnvoll. Die geringe Bevölkerungsdichte in den besagten Ortschaften spiegelt die hohen Kosten nicht wider. (vgl. Niederschrift 2. Arbeitskreissitzung ÖPNV) Des Weiteren sind seitens des Ausschus- ses für Stadtentwicklung keine weiteren Anmerkungen bezüglich einer Änderung der ÖPNV- Angebotssituation der nördlichen Rheinorte formuliert worden. (vgl. Niederschrift Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung 17.02.2016) Frage 3: Es ist/war vorgesehen, die Linie 63 bis Hersel zu verlängern. Die Planungen für den Bau stocken bereits seit mehr als einem Jahrzehnt. Welche Hinderungsgründe gibt es für die Verlängerung der Linie 63 nach Hersel und auf welchem Stand sind die aktuellen Planungen? Frage 4: Die Endhaltestelle Kopenhagener Straße der Linien 61 und 65 in Auerberg liegt nur etwa 600 Meter von einem Gütergleis auf der ehemaligen Trasse der Rheinuferbahn entfernt, welches in Hersel von der aktuellen Trasse abzweigt. Somit bietet sich die Gelegenheit, mit unter einem Kilometer Neubaustrecke das Straßenbahnnetz um etwa drei Kilometer zu verlängern. Die neue Strecke würde nicht nur Buschdorf besser erschließen sondern mit den Linien 61 und 65 gerade für Hersel eine wesentlich verbesserte Anbindung bedeuten. Die Bezirksregierung Köln hat diese Variante in der Vorlage für die 1. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates am 17. Ap- ril 2015 unter dem Tagesordnungspunkt 4 „Trassensicherung und Reaktivierungsmöglichkeiten von Eisenbahnstrecken“ selbst aufgezeigt. Wie ist der Planungsstand bezüglich der Verlängerung dieser Straßenbahnstrecke und wie hat sich die Stadt Bornheim diesbezüglich positioniert? Antwort zu Fragen 3 und 4: Die Stadt Bonn hat über einen längeren Zeitraum über eine Verlängerung der Linie 63 bis Bonn- Buschdorf nachgedacht (2010). Von Seiten der Politik in Bornheim sind Anregungen bezüglich einer Verlängerung der Linie 63 bis Hersel formuliert worden. Dies führte laut Aussagen des RSK zu erheblichen Mehrkosten sowohl durch den Bau notwendiger Betriebsinfrastrukturen in Form einer Wendeanlage als auch den anschließenden Fahrbetrieb. Für die Verlängerung der Linie 63 bis Hersel wäre der Betrieb eines zusätzlichen Stadtbahnzu- ges erforderlich. Zum damaligen Zeitpunkt wurden für dieses Ansinnen erhebliche Mehrkosten prognostiziert. Diese Mehrkosten wären vom Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bornheim zu tra- gen. Dementsprechend war eine Taktverdichtung der Linie 16 bzw. eine Verlängerung der Linie 63 zum damaligen Zeitpunkt nicht zu befürworten. (vgl. Vorlage 377/2010-7) - 3 - Von Seiten des Rhein-Sieg-Kreises ist im Jahr 2011 ein Alternativvorschlag zur Verlängerung der Linie 63 bis Hersel formuliert worden. Dieser beinhaltete 2 Verstärkerfahrten pro Richtung auf der Linie 16, also ein Angebot von 6 Fahrten pro Stunde zwischen Wesseling und Bonn. (vgl. Ver- merk Termin ÖPNV am 10.10.2011) Im Rahmen des Prozesses zur Aktualisierung des „Nahverkehrsplan 2012 plus“ sind von Seiten der Stadt Bornheim Prüfaufträge zur Ergänzung des Nahverkehrsplanes formuliert worden. Dabei handelt es sich konkret um die Prüfung einer Taktverdichtung auf der Linie 16 zu den Hauptver- kehrszeiten sowie einer Angebotsverbesserung u.a. auf der Linie 16 in den Abendstunden. (vgl. Vorlage 045/2016-7) Diese wurden von Seiten des Rhein-Sieg-Kreises in der Kategorie „neue mittelfristige Maßnahmen“ in die weitere Bearbeitung des Nahverkehrsplanes aufgenommen. (vgl. Vorlage 337/2016-7) Aktueller Stand der Planungen ist, dass eine Verlängerung der Linie 63 bzw. der Linie 61 nach Hersel weder in den ÖPNV-Bedarfsplan noch in der Arbeitsgruppe Zukunft Stadtbahn themati- siert worden sind. Von Seiten der Stadt Bonn wird eine Verlängerung der Linie 63 ab Tannen- busch über die bestehende Haltestelle Buschdorf nach Buschdorf-Mitte/Gewerbepark zur Anbin- dung von Neubaugebieten favorisiert. In Bonn-Buschdorf ist dahingehend eine Nutzung der alten Rheinuferbahntrasse gedacht. Aus Sicht der Arbeitsgruppe Zukunft Stadtbahn ist eine Verlängerung der Linien 61 oder 63 nach Hersel nicht zielführend. Die bestehenden Kapazitätsengpässe auf der Linie 16 resultieren aus dem nicht ausreichenden Angebot in Richtung Wesseling/Köln. Diese können durch Angebots- verbesserungen nur zwischen Bonn und Hersel nicht behoben werden. Bei einer Verlängerung der Linie 61 kommt hinzu, dass diese innerhalb von Bonn schon heute sehr stark ausgelastet ist und im Vergleich zur Linie 16 keine attraktiven Reisezeiten zwischen Bonn und Hersel ermög- licht. Daraus folgend wird von Seiten der Arbeitsgruppe Zukunft Stadtbahn eine Taktverdichtung der Linie 16 auf der Gesamtstrecke favorisiert. (vgl. E-Mail Dr. Groneck/RSK 16.04.2018) Die Stadt Bornheim ist an der Arbeitsgruppe selbst nicht beteiligt, im Mai findet zu den bisherigen Ergebnissen der Verkehrsträger eine Besprechung beim Rhein-Sieg-Kreis statt. Hier sollen die Planungen mit den Vertretern der Verkehrsträger und der Kommune besprochen werden. Die Ergebnisse sollen abschließend im Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt werden. Frage 5: Der NVR hat gefordert, die geplante neue Rheinbrücke bei Köln-Godorf (Projektnummer A553- G10-NW) neben dem vierspurigen Autobahnausbau mit einer Eisenbahnstrecke zu versehen die u.a. Anschluss an den Flughafen bietet. Dies wäre eine ideale Möglichkeit, eine Linie (neue Linie oder die Linie 63) auf schnellstem Wege über die Rheinuferstrecke der Linie 16 und dann die neue Brücke, Bonn Hbf (aber auch die Rheinorte) mit dem Flughafen zu verbinden und dadurch aufzuwerten. Bonn und der UN-Campus wären direkt mit dem Flughafen verbunden und der stauanfällige Flughafenzubringer wäre er- setzt. Im Zuge dessen könnten ggf. Fördergelder für den Barrierefreien Ausbau der Haltepunkte Hersel, Uedorf und Widdig oder gar eine Tieferlegung, die für eine massive Taktverdichtung an dieser Stelle zwingend notwendig ist, von Teilen des Haltepunktes Hersel unter die L 118 akqui- riert werden. Hat sich die Stadt Bornheim diesbezüglich proaktiv in den Planungsprozess eingebracht, plant sie dies und wie sind die Überlegungen der Stadt Bornheim bezüglich einer ÖPNV- Weiterentwicklung im Zusammenhang mit der geplanten neuen Rheinbrücke? Antwort: Zurzeit wird durch den Rhein-Sieg-Kreis und den betroffenen Städten und Verkehrsunternehmen eine mögliche Mitnutzung einer geplanten Rheinquerung im Bereich Köln-Godorf durch eine po- tenzielle neue Stadtbahnverbindung auf der Relation Köln-Godorf-Lülsdorf-Niederkassel-Beuel- - 4 - Bonn thematisiert. Bei der möglichen Mitnutzung der Rheinquerung durch andere Schienenver- kehre besteht eine Abhängigkeit von der Planung der Trasse durch den Landesbetrieb Straßen- bau NRW und damit verbundenen Einbindungsmöglichkeiten in die bestehenden Schienennetze. Ein möglicher Anschluss des Flughafens Köln/Bonn ist ohne weiteres nicht möglich, da der heu- tige Stadtbahnbetrieb auf dem Netz der Häfen und Güterverkehr Köln AG technisch bedingt nicht mit Netz der Deutschen Bahn AG kompatibel ist. Problematisch sind das genutzte Stromsystem, aber auch Fahrzeugbreiten und unterschiedliche Spurführungen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de 1.Schreiben an Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.06.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Handhabung von Fraktionszuwendungen der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Breuer, Fraktionszuwendungen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gewährt. Dabei hat die Kommune einen gewissen Spielraum bei der Festsetzung einer angemessenen Ausstattung. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK) hat im Erlass vom 5.11.2015 auf bestimmte Regelungen bzgl. der Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretungen hingewiesen. Durch das Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung vom 17. Mai 1994 (GV. NW. S. 270) wurde ein gesetzlicher Anspruch der Fraktion auf finanzielle Zuwendung gegen die Kommune begründet. Die Rechtsgrundlagen für Zuwendungen an die Fraktionen im Rat, in der Bezirksvertretung, im Kreistag, in der Landschaftsversammlung und in der Verbandsversammlung enthalten die in- haltsgleichen Regelungen in § 56 Abs. 3 GO NRW, § 40 Abs. 3 KrO NRW, § 16 a Abs. 3 LVerbO und § 11 Abs. 6 RVRG. Sie bestimmen, dass - den Fraktionen Zuwendungen aus Haushaltsmitteln zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung gewährt werden und - über die Verwendung der Zuwendungen ein Nachweis in einfacher Form geführt werden muss, der unmittelbar der Hauptverwaltungsbeamtin/dem Hauptverwaltungsbeamten zuzu- leiten ist. Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.05.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bitte benenn Sie die drei Einzelsummen der Fraktionszuwendungen für die Jahre 2015, 2016 und 2017 (Fraktionsvorsitzender/Stellvertreter, Fraktionspauschale, Kopfpauschalen, je- doch keine Kosten im Zusammenhang der Bereitstellung von Fraktionsräumen, Verdienstausfall, Einrichtungen der Fraktionsbüros, Fahrgelder etc.). Antwort: Die Gemeinde gewährt den Fraktionen gem. § 56 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m § 9 der Hauptsatzung der Stadt Bornheim Fraktionszuwendungen aus Haushaltsmitteln zu den sachli- chen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. Jede Fraktion erhält monatlich eine Fraktionspauschale in Höhe von 375,00 € und zusätzlich je Ratsmitglied 30,00 €. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Die Aufwendungen für die Fraktionsvorsitzenden bzw. deren Stellvertreter werden nach § 45 GO i.V.m. der Entschädigungsverordnung NRW gewährt und fallen nicht unter die Fraktionszuwen- dungen im Sinne des § 56 GO NRW. Fraktionszuwendungen in 2015: 48.207,10 € Fraktionszuwendungen in 2016: 43.560,00 € Fraktionszuwendungen in 2017: 43.560,00 € Frage 2: Bitte schlüsseln Sie drei Einzelsummen gemäß Frage 1 für die Jahre 2015 bis 2017 auf die Fraktionen im Rat der Stadt Bornheim auf. Antwort: Die Einzelsummen der Zuwendungen an Fraktionen sind in der Anlage zum Haus- haltsplan 2017/2018 zu finden. Frage 3: Die am 31. Dezember des jeweiligen Jahres „nicht verbrauchten Zuwendungen“ sind der Stadt von den Fraktionen zurück zu erstatten und können nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Bitte benennen Sie die zurück überwiesenen Zuwendungen, aufgeschlüsselt auf die Fraktionen im Rat der Stadt Bornheim für die Jahre 2015, 2016 und 2017 in Euro und Cent (nicht gerundet). Stichtag für 2017 war der 30. April 2018. Antwort: Die nicht verbrauchten Fraktionszuwendungen sind zurück erstattet worden. Darüber hinausgehende Aufschlüsselungen hat die Verwaltung bisher nicht vorgenommen. Frage 4: Wie erfolgt die Kontrolle, ob die Zuwendungen auch sachgerecht für die Fraktion und nicht für die Partei zweckentfremdet verwendet wurden (Kontrolle über den Kontoauszug zum 31.12. des Jahres, Einsichtnahme in die Belege etc.)? Antwort: Die Fraktionen haben – entsprechend dem og. Erlass - einen Nachweis über die zur Geschäftsführung gewährten Mittel in einfacher Form zu führen. Die wesentlichen Ausgabenar- ten sind summarisch darzustellen und eine Versicherung des Fraktionsvorsitzenden, dass die Haushaltsmittel und Sachleistungen bestimmungsgemäß verwendet wurden. Das Vorliegen die- ser Unterlagen und Nachweise wird im Rahmen des og. Erlasses von der Verwaltung geprüft. Frage 5: Aus unserer Erfahrung als ehemalige Fraktion erfolgt keine wirksame und sachgerechte Kontrolle gemäß Frage 4. Wie gewährleistet die Verwaltung dass nur sachgerechte und zulässi- ge Ausgaben getätigt wurden und das nicht verbrauchte Zuwendungen gemäß Kontostand zum jeweiligen 31.12. auch zurück gezahlt wurden, wenn keine Kostenbelege eingereicht werden müssen und auch der Kontoauszug vom 31.12 nicht zur Vorlage verlangt wird? Antwort: Bisher gab es für die Verwaltung keinen Anlass an der Richtigkeit der Angaben im Verwendungsnachweis zu zweifeln. Sollten Ihnen andere Erkenntnisse vorliegen, dann bitte ich um entsprechende Belege und Nachweise. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister 2. Durchschrift an alle RM gem. § 19 (1) GeschO zur Kenntnis 3. Veröffentlichung im Internet 4. Durchschrift erhält: Amt 1 und zur Kenntnis 5. Wv. Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de 1.Schreiben an Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.06.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Handhabung von Fraktionszuwendungen der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Breuer, Fraktionszuwendungen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gewährt. Dabei hat die Kommune einen gewissen Spielraum bei der Festsetzung einer angemessenen Ausstattung. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK) hat im Erlass vom 5.11.2015 auf bestimmte Regelungen bzgl. der Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretungen hingewiesen. Durch das Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung vom 17. Mai 1994 (GV. NW. S. 270) wurde ein gesetzlicher Anspruch der Fraktion auf finanzielle Zuwendung gegen die Kommune begründet. Die Rechtsgrundlagen für Zuwendungen an die Fraktionen im Rat, in der Bezirksvertretung, im Kreistag, in der Landschaftsversammlung und in der Verbandsversammlung enthalten die in- haltsgleichen Regelungen in § 56 Abs. 3 GO NRW, § 40 Abs. 3 KrO NRW, § 16 a Abs. 3 LVerbO und § 11 Abs. 6 RVRG. Sie bestimmen, dass - den Fraktionen Zuwendungen aus Haushaltsmitteln zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung gewährt werden und - über die Verwendung der Zuwendungen ein Nachweis in einfacher Form geführt werden muss, der unmittelbar der Hauptverwaltungsbeamtin/dem Hauptverwaltungsbeamten zuzu- leiten ist. Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.05.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bitte benenn Sie die drei Einzelsummen der Fraktionszuwendungen für die Jahre 2015, 2016 und 2017 (Fraktionsvorsitzender/Stellvertreter, Fraktionspauschale, Kopfpauschalen, je- doch keine Kosten im Zusammenhang der Bereitstellung von Fraktionsräumen, Verdienstausfall, Einrichtungen der Fraktionsbüros, Fahrgelder etc.). Antwort: Die Gemeinde gewährt den Fraktionen gem. § 56 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m § 9 der Hauptsatzung der Stadt Bornheim Fraktionszuwendungen aus Haushaltsmitteln zu den sachli- chen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. Jede Fraktion erhält monatlich eine Fraktionspauschale in Höhe von 375,00 € und zusätzlich je Ratsmitglied 30,00 €. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Die Aufwendungen für die Fraktionsvorsitzenden bzw. deren Stellvertreter werden nach § 45 GO i.V.m. der Entschädigungsverordnung NRW gewährt und fallen nicht unter die Fraktionszuwen- dungen im Sinne des § 56 GO NRW. Fraktionszuwendungen in 2015: 48.207,10 € Fraktionszuwendungen in 2016: 43.560,00 € Fraktionszuwendungen in 2017: 43.560,00 € Frage 2: Bitte schlüsseln Sie drei Einzelsummen gemäß Frage 1 für die Jahre 2015 bis 2017 auf die Fraktionen im Rat der Stadt Bornheim auf. Antwort: Die Einzelsummen der Zuwendungen an Fraktionen sind in der Anlage zum Haus- haltsplan 2017/2018 zu finden. Frage 3: Die am 31. Dezember des jeweiligen Jahres „nicht verbrauchten Zuwendungen“ sind der Stadt von den Fraktionen zurück zu erstatten und können nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Bitte benennen Sie die zurück überwiesenen Zuwendungen, aufgeschlüsselt auf die Fraktionen im Rat der Stadt Bornheim für die Jahre 2015, 2016 und 2017 in Euro und Cent (nicht gerundet). Stichtag für 2017 war der 30. April 2018. Antwort: Die nicht verbrauchten Fraktionszuwendungen sind zurück erstattet worden. Darüber hinausgehende Aufschlüsselungen hat die Verwaltung bisher nicht vorgenommen. Frage 4: Wie erfolgt die Kontrolle, ob die Zuwendungen auch sachgerecht für die Fraktion und nicht für die Partei zweckentfremdet verwendet wurden (Kontrolle über den Kontoauszug zum 31.12. des Jahres, Einsichtnahme in die Belege etc.)? Antwort: Die Fraktionen haben – entsprechend dem og. Erlass - einen Nachweis über die zur Geschäftsführung gewährten Mittel in einfacher Form zu führen. Die wesentlichen Ausgabenar- ten sind summarisch darzustellen und eine Versicherung des Fraktionsvorsitzenden, dass die Haushaltsmittel und Sachleistungen bestimmungsgemäß verwendet wurden. Das Vorliegen die- ser Unterlagen und Nachweise wird im Rahmen des og. Erlasses von der Verwaltung geprüft. Frage 5: Aus unserer Erfahrung als ehemalige Fraktion erfolgt keine wirksame und sachgerechte Kontrolle gemäß Frage 4. Wie gewährleistet die Verwaltung dass nur sachgerechte und zulässi- ge Ausgaben getätigt wurden und das nicht verbrauchte Zuwendungen gemäß Kontostand zum jeweiligen 31.12. auch zurück gezahlt wurden, wenn keine Kostenbelege eingereicht werden müssen und auch der Kontoauszug vom 31.12 nicht zur Vorlage verlangt wird? Antwort: Bisher gab es für die Verwaltung keinen Anlass an der Richtigkeit der Angaben im Verwendungsnachweis zu zweifeln. Sollten Ihnen andere Erkenntnisse vorliegen, dann bitte ich um entsprechende Belege und Nachweise. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister 2. Durchschrift an alle RM gem. § 19 (1) GeschO zur Kenntnis 3. Veröffentlichung im Internet 4. Durchschrift erhält: Amt 1 und zur Kenntnis 5. Wv.

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.06.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Schimmelbefall Nikolausschule Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In welchem Ausmaß sind die Räume der Nikolaus Grundschule in Waldorf mit Schimmelpilz be- fallen und seit wann ist das Problem bekannt? Antwort: Es sind kleine Flächen von etwa 100 cm² an ca. 6 Stellen aufgetreten. Der erste Befall zeigte sich am 15.12.2017. Frage 2: Welche Ursachen konnten für den Schimmelpilzbefall ausgemacht werden? Antwort: Die Kälte der Außenluft im Winter kühlte die Außenwand aus und die Feuchte im Innern (durch Personen, feuchte Kleidung, Pflanzen, etc.) schlug sich an den kältesten Flächen nieder. Die feuchte Raumluft konnte durch eine nicht ausreichende manuelle Lüftung nicht durch trockene Außenluft ausgetauscht werden. Frage 3: In wieweit wurde das Problem durch ein Fachunternehmen begutachtet? Antwort: Die betroffenen Stellen wurden von der Mitarbeiterin eines Büro für Bauphysik und der Baulei- tung begutachtet. Frage 4: Welche Maßnahmen wurden zur Beseitigung durchgeführt? Antwort: Die Stellen wurden jeweils kurz nach der Entdeckung von einem Maler fachgerecht mit minerali- schem Sperrputz und einem Mineralfarbanstrich überarbeitet. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 5: Welche Maßnahmen müssen noch durchgeführt werden, um das Problem zu beseitigen und wann sind diese geplant? Antwort: Die durch die Bauphysikerin vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen eine Innendämmung an den betroffenen Gebäudeecken, sowie eine dezentrale, bedarfsgesteuerte Lüftung an der Au- ßenwand in den entsprechenden Räumen. Dadurch soll die feuchte Innenluft rechtzeitig erkannt und ausgetauscht werden. Geplant sind diese Maßnahmen in den Sommerferien bzw. Herbstfe- rien. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.06.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Schimmelbefall Nikolausschule Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In welchem Ausmaß sind die Räume der Nikolaus Grundschule in Waldorf mit Schimmelpilz be- fallen und seit wann ist das Problem bekannt? Antwort: Es sind kleine Flächen von etwa 100 cm² an ca. 6 Stellen aufgetreten. Der erste Befall zeigte sich am 15.12.2017. Frage 2: Welche Ursachen konnten für den Schimmelpilzbefall ausgemacht werden? Antwort: Die Kälte der Außenluft im Winter kühlte die Außenwand aus und die Feuchte im Innern (durch Personen, feuchte Kleidung, Pflanzen, etc.) schlug sich an den kältesten Flächen nieder. Die feuchte Raumluft konnte durch eine nicht ausreichende manuelle Lüftung nicht durch trockene Außenluft ausgetauscht werden. Frage 3: In wieweit wurde das Problem durch ein Fachunternehmen begutachtet? Antwort: Die betroffenen Stellen wurden von der Mitarbeiterin eines Büro für Bauphysik und der Baulei- tung begutachtet. Frage 4: Welche Maßnahmen wurden zur Beseitigung durchgeführt? Antwort: Die Stellen wurden jeweils kurz nach der Entdeckung von einem Maler fachgerecht mit minerali- schem Sperrputz und einem Mineralfarbanstrich überarbeitet. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 5: Welche Maßnahmen müssen noch durchgeführt werden, um das Problem zu beseitigen und wann sind diese geplant? Antwort: Die durch die Bauphysikerin vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen eine Innendämmung an den betroffenen Gebäudeecken, sowie eine dezentrale, bedarfsgesteuerte Lüftung an der Au- ßenwand in den entsprechenden Räumen. Dadurch soll die feuchte Innenluft rechtzeitig erkannt und ausgetauscht werden. Geplant sind diese Maßnahmen in den Sommerferien bzw. Herbstfe- rien. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.03.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Entwicklung des Bebauungsplans Se 21 Sehr geehrte Frau Heller, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.12.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche nächsten Planungsschritte sind zu welchem Zeitpunkt geplant? Antwort: Zurzeit wird die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorbereitet. Eine entsprechende Be- schlussvorlage für den StEA und den Rat wird für Mitte 2019 angestrebt. Anschließend wird die Offenlage durchgeführt und die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Die weitere Zeit- planung ist dann von den Ergebnissen der Offenlage abhängig und damit zum jetzigen Zeitpunkt nicht vordefinierbar. Frage 2: Sind alle notwendigen Gutachten vorhanden? Antwort: Einzelne Gutachten sind noch in Erarbeitung, da eine inhaltliche Abhängigkeit untereinander be- steht bzw. diese inhaltlich aufeinander aufbauen. Frage 3: Gibt es zum Umlegungsverfahren bereits eine zeitliche Planung? Antwort: Nein, die zeitliche Planung des Umlegungsverfahrens erfolgt nach dem Beschluss zur Offenlage. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Frau Petra Heller Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.03.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Entwicklung des Bebauungsplans Se 21 Sehr geehrte Frau Heller, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.12.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche nächsten Planungsschritte sind zu welchem Zeitpunkt geplant? Antwort: Zurzeit wird die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorbereitet. Eine entsprechende Be- schlussvorlage für den StEA und den Rat wird für Mitte 2019 angestrebt. Anschließend wird die Offenlage durchgeführt und die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Die weitere Zeit- planung ist dann von den Ergebnissen der Offenlage abhängig und damit zum jetzigen Zeitpunkt nicht vordefinierbar. Frage 2: Sind alle notwendigen Gutachten vorhanden? Antwort: Einzelne Gutachten sind noch in Erarbeitung, da eine inhaltliche Abhängigkeit untereinander be- steht bzw. diese inhaltlich aufeinander aufbauen. Frage 3: Gibt es zum Umlegungsverfahren bereits eine zeitliche Planung? Antwort: Nein, die zeitliche Planung des Umlegungsverfahrens erfolgt nach dem Beschluss zur Offenlage. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Frau Petra Heller

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 07.07.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.06.2015 betr. mögliche Nutzung der städtischen Grünfläche Dechant-Blum- Straße als Parkplatz. Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 02.06.2015 betr. mögliche Nutzung der städtischen Grünfläche Dechant- Blum-Straße als Parkplatz beantworte ich wie folgt: Frage: Wäre eine Umnutzung der städtischen Grünfläche an der Dechant-Blum-Straße zum öf- fentlichen Parkplatz nach einer Änderung des Bebauungsplans Hm 01 grundsätzlich möglich? Welche Kosten würden der Stadt Bornheim ungefähr für das Anlegen eines Parkplatzes einmalig und laufend entstehen. Antwort: Theoretisch wäre eine Umwandlung möglich. Für eine solche Umwandlung gibt es aber keinen öffentlichen Bedarf. Zudem hätte eine solche freiwillige Herstellung einer Parkplatzfläche erhebliche Präzidenzwir- kung. Eine größere Anzahl dringlicher Maßnahmen im Verkehrsbereich würden ebenfalls einer Umwandlung entgegenstehen. Die Verwaltung prüft eine Umwandlung des städtischen Grundstücks in Wohnbaufläche. Daher sind keine Kosten für die Anlage eines öffentlichen Parkplatzes ermittelt worden. Zudem wären die Kosten abhängig von der Anzahl der zu errichtenden Stellplätze. Generell muss für Stellplätze mit 120 € / m² Herstellungskosten gerechnet werden, zzgl. Kosten für die sonstige Herrichtung. Das Grundstück ist insgesamt 650 m² groß. Neben den reinen Herstellungskosten für eine öffentliche Stellplatzfläche wären auch die entgan- genen Einnahmen für den Verkauf eines zukünftigen Baugrundstücks in Betracht zu ziehen. Bei einem Bodenrichtwert von beispielsweise 200 € / m² würden dem städtischen Haushalt, bei der Größe des Grundstücks von ca. 650 m², Einnahmen in einem Umfang von 130.000,- € entgehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.03.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.02.2015 betr. 1 € Mittagessen Sehr geehrter Herr Lehmann, Ihre kleine Anfrage vom 18.02.2015 betr. 1 € Mittagessen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Anzahl der Bezieher von Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler nach dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket Antwort: Für 49 Kinder wurden Anträge auf Zuschüsse zur Mittagsverpflegung gestellt. Diese Anträge wurden alle bewilligt. Hierbei handelt es sich um Kinder, die aufgrund der Gewährung von Wohngeld bzw. Kinderzuschlag Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Die Anzahl der Bezieher von Leistungen nach dem SGB II kann lt. Mitteilung des Jobcenter nicht ermittelt werden. Frage 2: In der Sitzung des Ausschusses Schule Soziales und Demographischer Wandel wurde seitens der Stadtverwaltung auf Anfrage erläutert, dass es ein Konto (jet ze müffele) gäbe, aus dem pro Kind und Essen 0,50 Euro als Zuschuss gezahlt werden können. a. Mit welcher Summe wurde das Konto im Jahr 2015 ausgestattet? b. Handelt es sich um ein offizielles Konto der Stadt oder handelt es sich hierbei um Spendengelder? c. Gibt das Konto eine Komplettübernahme des Zuschusses in Höhe von 1,00 Euro her? Antwort: Zu a: Es handelt sich hier um ein Konto der Stadt Bornheim, auf das ausschließlich Spendengelder eingezahlt werden. Der Kontostand ist schwankend und beträgt zur Zeit 16.688,17 Euro (Stand 26.02.2015). Die Spendeneinzahlungen werden jeweils mit einer Spendenbescheinigung durch die Stadtkasse bestätigt. An das Ratsmitglied Herrn Michael Lehmann - 2 - Zu b: Siehe Antwort zu Frage a) Zu c: Das warme Mittagessen in Kindergärten und an den Offenen Ganztagsschulen (OGS) kostet durchschnittlich 600 Euro pro Kind im Jahr. Manche Eltern von Kindern im Stadtgebiet von Born- heim können diesen Eigenanteil für ihre Kinder nicht bezahlen, darunter auch die Flüchtlingsfami- lien, die in unserer Stadt Asyl erhalten. Aus diesem Grund können Personen, die einen Anspruch auf Wohngeld oder Kindergeldzuschlag haben, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepa- ket beantragen. Diese Regelung trifft auch auf SGB XII Empfänger zu. Nach Abzug dieser Leis- tungen verbleibt ein Eigenanteil je Mittagessen von 1,00 Euro. Harz IV Empfänger erhalten die gleichen Leistungen vom Job-Center. Durch das von der Stadt Bornheim eingerichtete Spenden- konto „Jet ze müffele“ werden 0,50€ zu dem restlichen Fehlbetrag von 1,00€ beigetragen, so dass ein Eigenanteil von 0,50€ je Mittagessen verbleibt. Eine vollständige Erstattung des Es- sensgeldes ist nur als Ausnahme möglich. Der Rest-Eigenanteil wird bewusst erhoben, um die Bedeutung des Mittagessens nicht zu entwerten. Im Zusammenwirken mit der Katholischen Jugendagentur, die an 6 Grundschulen die OGS durchführt, wird zur Antragstellung angeregt und unterstützt. Gleiches trifft für die beiden Schulsozialarbeiter zu. Über „jet ze müffele“ wird auf der Internetseite der Stadt informiert: http://www.bornheim.de/bildung-soziales/jet-ze-mueffele.html. Außerdem stehen für Kindergärten und Schulen Aushänge zur Verfügung. Frage 3: Frage der Finanzierung und Ausstattung des Bornheim-Ausweises Antwort: Bei dem Bornheim-Ausweis handelte es sich ursprünglich um einen Berechtigungsausweis zur Inanspruchnahme von städt. Leistungen durch einen anspruchsberechtigten Personenkreis. In der Zwischenzeit wurden die Richtlinien um einige zusätzliche Anbieter erweitert, die Rabatte auf ihre Leistungen gewähren. Der Bornheim-Ausweis ist nicht mit Finanzmitteln ausgestattet. Frage 4: Summe bei einer Komplettübernahme des Zuschusses zur Mittagsverpflegung Antwort: Der monatliche Zuschuss würde ca. 10.500 EUR betragen. Eine Finanzierung über den Born- heim-Ausweis ist nicht möglich, da hier keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und es sich um eine freiwillige Ausgabe handelt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister http://www.bornheim.de/bildung-soziales/jet-ze-mueffele.html

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 31.03.2015 betr. Bebauungsplans Ro 17…….. Sehr geehrter Herr Strauff, Ihre kleine Anfrage vom 31.03.2015 betr. Bebauungsplans Ro 17 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Hat die Verwaltung ihren wohl maßgeblich auf der Expertise von Rechtsanwalt Dr. Vietmeier be- ruhenden Standpunkt, dass das aktuelle Baukonzept des Investors mit dem Bebauungsplan des Ro 17 vereinbar sei und eine Baugenehmigung auch ohne Änderung des Ro 17 rechtlich beden- kenfrei erteilt werden könne, inzwischen nochmals überprüft ? Antwort: Es wird zunächst eine mögliche Stellungnahme der Kanzlei Baumeister abgewartet. Frage 2: Wenn ja, was ist das Ergebnis der nochmaligen rechtlichen Prüfung? Antwort: Kein abschließendes Ergebnis. Frage 3: Sollte die Verwaltung ihren bisherigen Standpunkt beibehalten, wie begründet sie dies angesichts der in der Stellungnahme der CDU-Fraktion aufgezeigten, detailliert dargelegten rechtlichen Be- denken? Antwort: Kein abschließendes Ergebnis. An das Ratsmitglied Herrn Bernhard Strauff - 2 - Frage 4: Hat die Verwaltung ihr eigenes Rechtsdezernat in die nochmalige rechtliche Überprüfung einge- bunden? Zu welchem Ergebnis ist das Rechtsdezernat gekommen und wie begründet es sein Ergebnis? Antwort: Ja, kein abschließendes Ergebnis. Frage 5: Hat die Verwaltung die Stellungnahme / Erwiderung der CDU-Fraktion vom 18.03.2015 Herrn Rechtsanwalt Dr. Vietmeier zugeleitet und um Überprüfung seiner Expertise vom 18.12.2014 vor dem Hintergrund der Stellungnahme der CDU-Fraktion gebeten? Antwort: Die Verwaltung hat die Stellungnahme der CDU-Fraktion der Kanzlei Baumeister zugeleitet und ein Angebot über die Kosten zur Bearbeitung einer ergänzenden Stellungnahme durch die Kanz- lei angefragt. Frage 6: Wenn ja, was und wie hat Rechtsanwalt Dr. Vietmeier geantwortet? Antwort: Die Verwaltung hat die Stellungnahme der CDU-Fraktion der Kanzlei Baumeister zugeleitet und ein Angebot über die Kosten zur Bearbeitung einer ergänzenden Stellungnahme durch die Kanz- lei angefragt. Frage 7: Wenn nein, wird die Verwaltung Herrn Rechtsanwalt Dr. Vietmeier unter Bezugnahme auf die Erwiderung der CDU-Fraktion vom 18.03.2015 noch um eine ergänzende Stellungnahme bitten? Antwort: Die Verwaltung hat die Stellungnahme der CDU-Fraktion der Kanzlei Baumeister zugeleitet und ein Angebot über die Kosten zur Bearbeitung einer ergänzenden Stellungnahme durch die Kanz- lei angefragt. Frage 8: Teilt die Verwaltung die in der Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 18.03.2015 dargelegte Ein- schätzung, dass die vom Investor erstrebte Baugenehmigung für sein Vorhaben rechtlich beden- kenfrei am ehesten erreichbar ist, wenn der Investor auch die Schumacher Straße im Planbe- reich zu Eigentum erwirbt und zu seiner früheren Planung zurückkehrt? - 3 - Antwort: Eine Prüfung der Baugenehmigung kann derzeit nur auf Grundlage des Ro 17 und des aktuellen städtebaulichen Vertrages erfolgen. Frage 9: Hat die Verwaltung mit dem Investor seit der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 18.03.2015 Kontakt aufgenommen? Wenn ja, mit welchem Inhalt und welchem Ergebnis? Antwort: Die Verwaltung hat keinen Kontakt zum Investor aufgenommen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.01.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.01.2015 betr. Sicherung des Schulweges in Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 18.01.2015 betr. Sicherung des Schulweges in Hemmerich beantworte ich wie folgt: Frage: Kinder aus dem Baugebiet Hm01 (Dechant-Blum-Straße, Effelsbergstraße) nutzen den Zweigra- benweg und die Jennerstraße um den Schulbus in Hemmerich zu erreichen. Um den schmalen Bürgersteig vor der Jennerstraße 69 zu vermeiden, laufen die Kinder in der Regel auf der gegen- überliegenden Seite der Straße. Auf diesem Weg müssen sie jedoch die stark befahrene Rös- berger Straße überqueren. Könnte diese Querung zur Schulwegsicherung mit einem Zebrastrei- fen abgesichert werden? Antwort: Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung eines Fußgängerüberweges (Verkehrszeichen 350 StVO) ist an das Vorliegen einer Reihe von verkehrlichen (z.B. Verkehrsstärken, Anzahl queren- der Personen etc.) und örtlichen (Sichtverhältnisse, Aufstellflächen für Fußgänger, usw.) Vor- aussetzungen gebunden, die im Rahmen eines straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens nach Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO unter Beteiligung des Vertreters der Polizei zu überprü- fen wären. Zudem wären nach den Erfahrungswerten für die Realisierung eines Fußgängerüber- weges entsprechend der örtlichen Gegebenheiten Haushaltsmittel zwischen 6.000 – 10.000 € einzusetzen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen