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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.01.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Daten zur Haushaltssatzung Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 23.01.2019 beantworte ich wie folgt: Frage: Wie hoch waren die Erträge der Gewerbesteuer in den Jahren 2008 bis 2018, bei einem Hebesatz von wie viel Punkten? (Bitte in einer Excel-Tabelle darstellen) Wie hoch waren die Erträge der Grundsteuer B in den Jahren 2008 bis 2018, bei einem Hebesatz von wie viel Punkten? (Bitte in einer Excel-Tabelle darstellen) Wie hoch war der Ertrag 2018 pro Punkt Gewerbesteuer? Wo hoch war der Ertrag 2018 pro Punkt Grundsteuer B? Wie würde sich das Gesamtsteueraufkommen dieser beiden Kommunalsteuern ändern, wenn die Grundsteuer B um 10 Punkte gesenkt und gleichzeitig die Ge- werbesteuer um 5 Punkte angehoben wird? Antwort: Die Antworten zu den vorstehenden Fragen werden in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Jahresergebnisse und Hebesätze 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Erträge Grundsteuer B 5.590.411 5.981.640 6.146.823 6.322.978 6.345.808 7.051.307 7.159.744 7.863.517 7.851.288 9.510.373 10.463.767 Hebesatz Grundsteuer B 399 v.H. 399 v.H. 430 v.H. 430 v.H. 430 v.H. 470 v.H. 470 v.H. 500 v.H. 500 v.H. 595 v.H: 645 v.H. Erträge Gew erbesteuer 8.230.603 7.276.373 12.147.481 10.620.308 11.930.427 12.137.687 11.049.051 14.145.057 13.579.729 18.025.225 18.059.034 Hebesatz Gew erbesteuer 420 v.H. 420 v.H. 440 v.H. 440 v.H. 440 v.H. 465 v.H. 465 v.H. 485 v.H. 485 v.H. 485 v.H. 490 v.H. 1 %-Punkt Grundsteuer 16.223 1 %-Punkt Gew erbesteuer 36.855 Aufkommen Grundsteuer bei Senkung auf 635 %-Punkte (Basis Ist-Wert 2018) 10.301.538 Aufkommen Gew erbesteuer bei Anhebung auf 495 %-Punkte (Basis Ist-Wert 2018) 18.243.310 Aufkommen Grundsteuer bei Senkung auf 685 %-Punkte (Basis Plan-Wert 2019; 11.455.000 €) 11.290.180 Aufkommen Gew erbesteuer bei Anhebung auf 495 %-Punkte (Basis Plan-Wert 2019; 18.000.000 €) 18.183.673 An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Erläuterungen: Die Entwicklung der Grundsteuer B ist gekennzeichnet durch stetig ansteigende Erträge. Die Gewerbesteuer unterliegt hingegen in ihrer Entwicklung konjunkturellen Schwankungen. Von daher ist sie in ihrem Aufkommen weniger verlässlich als die Grundsteuer B. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.02.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Betr. Kosten der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge Sehr geehrter Herr Breuer, die o.a. kleine Anfrage vom 28.01.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Flüchtlinge sind seit dem Beginn der Flüchtlingskrise der Stadt Bornheim ins- gesamt zugewiesen worden und wie viele sind aktuell noch im Stadtgebiet Bornheim unterge- bracht? Antwort: Seit 2015 wurden Bornheim insgesamt 866 Asylbewerber zugewiesen. 2015: 464 2016: 227 2017: 100 2018: 75 Gesamt: 866 Derzeit sind noch 317 Personen, die im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stehen, in Bornheim untergebracht. Frage 2: Wer trägt die Kosten der Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge, die in Bornheim un- tergebracht sind (Bund, Land, Kreis, Stadt, Splittung)? Antwort: Die Kosten für die Gesundheitsversorgung der Asylbewerber und der geduldeten Per- sonen trägt gemäß § 4 in Verbindung mit § 10 a AsylbLG die Stadt Bornheim. Frage 3: Welche Kosten sind der Stadt Bornheim insgesamt bei der Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge entstanden? Bitte schlüsseln Sie die Kosten für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 auf. Antwort: In den Jahren 2015 bis 2017 sind insgesamt 2.002.345,07 Euro Krankenhilfekosten entstanden. Die Abrechnung des jeweiligen Haushaltsjahres erfolgt erst im 1. Quartal des Folge- jahres. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Die Höhe der in 2018 geleisteten Krankenhilfe kann somit erst nach der endgültigen Abrechnung mitgeteilt werden. 2015: 374.100,87 € 2016: 598.446,11 € 2017: 1.029.798,09 € 2018: s.o. Frage 4: Sofern es hier Zuschüsse gibt, wie hoch fallen diese auf die Jahre 2015 bis 2018 aus und wer bezuschusst diese Kosten in welcher Höhe in Euro und Prozent? Antwort: Für die Aufnahme und Unterbringung sowie die Versorgung der Asylbewerber stellt das Land den Gemeinden gemäß § 4 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) monatlich für jede Person eine Kos- tenpauschale in Höhe von 866 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus erstattet das Land gemäß § 4a FlüAG in den personenbezogenen Einzelfällen, bei denen die jährlichen Krankenhilfekosten über 35.000 Euro hinausgehen, den Restbetrag. An den Kosten für Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die über eine Duldung ver- fügen, beteiligen sich Bund und Land bisher nicht. Auf die diversen Aktivitäten der Bürgermeiste- rinnen und Bürgermeister im Rhein-Sieg-Kreis sowie der kommunalen Spitzenverbänden zur vollständigen Kostenübernahme wird verwiesen. Frage 5: Auf welcher Tarif-Basis werden die Gesundheitskosten für Flüchtlinge abgerechnet? Geschieht dies auf der gesetzlichen oder/und auf der privaten Verrechnungsbasis oder nach einem speziel- len Sondertarif für Flüchtlinge? Antwort: Der Krankenhilfeanspruch für Asylbewerber und geduldete Personen entspricht dem Tarif der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen in einer privaten Containeranlage in der Nähe des Bornheimer Friedhofes / Nähe Bundesbahn Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.02.2019 beantworte ich wie folgt: Frage: Wie viele Flüchtlinge sind in Summe in der angemieteten Containeranlage untergebracht worden und zeitlich von wann bis wann wurde diese Unterkunft genutzt? Bitte genaues Datum angeben. Antwort: In der Zeit vom 03.11.2015 bis 31.10.2016 wurden in der Wohncontaineranlage der Firma Ritter ein bzw. zwei Riegel für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzt. Dort waren bis zu 150 Personen untergebracht. Die Nutzung eines Riegels endete vertragsgemäß am 10.04.2016, der andere Riegel wurde zum 31.10.2016 aufgegeben. Frage: Wie hoch waren die Gesamtkosten für Miete, Containereinrichtungen (Möbel, sanitäre Einrich- tungen (z.B. Küchen, Waschbecken, Duschen, Waschmaschinen etc.), SAT-Anlagen, Telefon, Brandschutz, Internet, Heizung, Wasser, Abwasser, Versicherung, Fluchtwegkennzeichnung, Wachdienste, Versorgung mit Essen etc.. Bitte Einzelkosten nennen. 28.03.2019 Herrn Paul Breuer St.-Georg-Str. 20 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Kosten Container 11/2015 bis 10/2016 Sachkonto, Bezeichnung Erläuterung Aufwand in € 522100 Strom 52.654,24 522700 Wasser 4.305,32 522800 Abwasser 4.305,33 523100 Unterhaltung Gr. + Geb. 26.416,68 523110 Wartung Gebäudetechnik 245,74 523300 Unterhaltung technische Anlagen 53.722,85 523700 Bewirtschaftung Grundstück + Ge- bäude 790,21 523710 Abfallentsorgung 45.814,64 523720 Gebäudereinigung 126.043,98 523800 GWG (Geringfügige Wirtschaftsgü- ter) Betten, Matratzen, Bettwä- sche, Waschmaschinen, Trockner u.a 20.000,41 529100 Sonstige Sach- und Dienstleistun- gen Wachdienst, Betreuung durch Malteser, Flüchtlingssozialar- beit Zeitarbeit, Verpflegung 1.522.042,66 542100 Miete/Pacht 282.265,55 542110 Mietnebenkosten 49.705,47 542700 Prüfung, Beratung Rechtssachen 876,14 543500 Telefon 16,07 544700 Sonstige Rückst. Herrichtung Stromzufuhr u.a. 9.355,45 Aufwand gesamt: 2.189.205,29 Frage: Was ist nach Beendigung der Nutzung mit den von der Stadt Bornheim eingebrachten Einrich- tungen bzw. Einzelteilen geschehen? Wurden sie herausgenommen, sind sie in der Containeran- lage kostenfrei verblieben oder wurden sie vom Vermieter mit welcher Kostenbeteiligung über- nommen und auch bezahlt? Antwort: Das von der Stadt Bornheim für die Ausstattung der Wohncontainer erworbene Inventar (Betten, Matratzen, Tische, Stühle, Waschmaschinen, Trockner, Heizlüfter) wurden nach Ende der Nut- zungsvereinbarungen aus der gemieteten Unterkunft Am Ühlchen entfernt und – abhängig vom damaligen Bedarf - sofort in anderen, städtischen Gemeinschaftsunterkünften weiter verwendet oder bis zum weiteren Gebrauch in den beiden städtischen Möbellagern zwischengelagert. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen in einer privaten Containeranlage in der Nähe des Bornheimer Friedhofes / Nähe Bundesbahn Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.02.2019 beantworte ich wie folgt: Frage: Wie viele Flüchtlinge sind in Summe in der angemieteten Containeranlage untergebracht worden und zeitlich von wann bis wann wurde diese Unterkunft genutzt? Bitte genaues Datum angeben. Antwort: In der Zeit vom 03.11.2015 bis 31.10.2016 wurden in der Wohncontaineranlage der Firma Ritter ein bzw. zwei Riegel für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzt. Dort waren bis zu 150 Personen untergebracht. Die Nutzung eines Riegels endete vertragsgemäß am 10.04.2016, der andere Riegel wurde zum 31.10.2016 aufgegeben. Frage: Wie hoch waren die Gesamtkosten für Miete, Containereinrichtungen (Möbel, sanitäre Einrich- tungen (z.B. Küchen, Waschbecken, Duschen, Waschmaschinen etc.), SAT-Anlagen, Telefon, Brandschutz, Internet, Heizung, Wasser, Abwasser, Versicherung, Fluchtwegkennzeichnung, Wachdienste, Versorgung mit Essen etc.. Bitte Einzelkosten nennen. 28.03.2019 Herrn Paul Breuer St.-Georg-Str. 20 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Kosten Container 11/2015 bis 10/2016 Sachkonto, Bezeichnung Erläuterung Aufwand in € 522100 Strom 52.654,24 522700 Wasser 4.305,32 522800 Abwasser 4.305,33 523100 Unterhaltung Gr. + Geb. 26.416,68 523110 Wartung Gebäudetechnik 245,74 523300 Unterhaltung technische Anlagen 53.722,85 523700 Bewirtschaftung Grundstück + Ge- bäude 790,21 523710 Abfallentsorgung 45.814,64 523720 Gebäudereinigung 126.043,98 523800 GWG (Geringfügige Wirtschaftsgü- ter) Betten, Matratzen, Bettwä- sche, Waschmaschinen, Trockner u.a 20.000,41 529100 Sonstige Sach- und Dienstleistun- gen Wachdienst, Betreuung durch Malteser, Flüchtlingssozialar- beit Zeitarbeit, Verpflegung 1.522.042,66 542100 Miete/Pacht 282.265,55 542110 Mietnebenkosten 49.705,47 542700 Prüfung, Beratung Rechtssachen 876,14 543500 Telefon 16,07 544700 Sonstige Rückst. Herrichtung Stromzufuhr u.a. 9.355,45 Aufwand gesamt: 2.189.205,29 Frage: Was ist nach Beendigung der Nutzung mit den von der Stadt Bornheim eingebrachten Einrich- tungen bzw. Einzelteilen geschehen? Wurden sie herausgenommen, sind sie in der Containeran- lage kostenfrei verblieben oder wurden sie vom Vermieter mit welcher Kostenbeteiligung über- nommen und auch bezahlt? Antwort: Das von der Stadt Bornheim für die Ausstattung der Wohncontainer erworbene Inventar (Betten, Matratzen, Tische, Stühle, Waschmaschinen, Trockner, Heizlüfter) wurden nach Ende der Nut- zungsvereinbarungen aus der gemieteten Unterkunft Am Ühlchen entfernt und – abhängig vom damaligen Bedarf - sofort in anderen, städtischen Gemeinschaftsunterkünften weiter verwendet oder bis zum weiteren Gebrauch in den beiden städtischen Möbellagern zwischengelagert. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.04.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Machbarkeitsstudien zum Bereich Roisdorf Ost Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 10.03.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Es gibt eine Machbarkeitsstudie Roisdorf Ost vom Januar 2016. Gibt es eine oder mehrere zeit- lich ältere Studien für den Bereich Koblenzer Straße, Fuhrweg, Herseler Straße und den angren- zenden Wirtschaftsweg in Roisdorf? Wenn ja, stellen Sie mir bitte diese Unterlagen sowie even- tuelle Beschlussvorlagen und Protokolle in Papier- oder Dateiform zur Verfügung. Antwort: Es gibt keine älteren Studien der Verwaltung als die Machbarkeitsstudie Roisdorf Ost vom Januar 2016. Frage 2: Hat es eine Initiative von Grundstückseigentümern in der Vergangenheit (zeitlich vor der Veröf- fentlichung der Studie Roisdorf Ost) gegeben, die ein Baugebiet von der Koblenzer Straße bis zum Wirtschaftsweg (Nähe Hochspannungsleitungen) gefordert hat (Anfrage, Gespräche in der Verwaltung, Unterschriftenlisten etc.)? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ist diese Initiative bei der Verwaltung eingegangen und welche Antworten haben die Initiatoren erhalten? Bitte stellen sie mir diese Unterlagen (Anfragen mit Anlagen und Antworten) in Papier- oder Dateiform zur Verfü- gung. Antwort: Im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (2011) sind Stellung- nahmen während der Offenlage der Planung zur Entwicklung dieses Bereiches eingegangen über die der Rat beschlossen hat. Des Weiteren liegt der Stadt Bornheim ein Schreiben von Eigentümern (Eingang Februar 2012) im Bereich zwischen Herseler Straße und Fuhrweg vor, in dem eine Entwicklung als Rahmenplan Roisdorf angeregt wird. Der Eingang des Schreibens wurde den Petenten schriftlich bestätigt. Frage 3: Ist eine oder mehrere solcher Initiativen gemäß Frage 2 in einem Gremium der Stadt Bornheim behandelt worden? Wenn ja, in welchem Gremium, wann zeitlich und mit welchem Ergebnis für die Initiatoren? Bitte stellen sie mir diese Unterlagen in Papier- oder Dateiform zur Verfügung. Herrn Paul Breuer St.-Georg-Straße 20 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Der Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften hat die genannte Anregung im Jahr 2012 zur Kenntnis genommen (siehe Vorlage 151/2012-7). Die Unterlagen stehen im Ratsinfor- mationssystem zur Verfügung. Frage 4: Wie viele Einsprüche liegen der Stadt Bornheim zu den Bebauungsplänen im Bereich Roisdorf Ost vor? Wann werden diese Einsprüche veröffentlicht und wann werden sie den Mitgliedern des Rates und des Fachausschusses für Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt? Antwort: Zu den Bebauungsplänen im Bereich Roisdorf-Ost (Ro 22/Ro 23/Ro 25) sind insgesamt 35 Stel- lungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen. Im Einzelnen werden diese den zuständigen Gremi- en der Stadt Bornheim im Rahmen der Beschlussvorlage zum nächsten Verfahrensschritt zur Abwägung vorgelegt und über das Ratsinformationssystem veröffentlicht. Frage 5: Gibt es zu den Fragen 1 bis 4 Unterlagen, die nur den Fraktionsvorsitzenden oder einzelnen Rats oder Ausschussmitgliedern vorgelegt wurden? Wenn ja, stellen sie mir bitte diese Unterlagen auch zur Verfügung. Antwort: Die Unterlagen aus den Gremien liegen allen Rats- und Ausschussmitgliedern vor. Weitere Un- terlagen sind der Verwaltung nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.04.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Machbarkeitsstudien zum Bereich Roisdorf Ost Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 10.03.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Es gibt eine Machbarkeitsstudie Roisdorf Ost vom Januar 2016. Gibt es eine oder mehrere zeit- lich ältere Studien für den Bereich Koblenzer Straße, Fuhrweg, Herseler Straße und den angren- zenden Wirtschaftsweg in Roisdorf? Wenn ja, stellen Sie mir bitte diese Unterlagen sowie even- tuelle Beschlussvorlagen und Protokolle in Papier- oder Dateiform zur Verfügung. Antwort: Es gibt keine älteren Studien der Verwaltung als die Machbarkeitsstudie Roisdorf Ost vom Januar 2016. Frage 2: Hat es eine Initiative von Grundstückseigentümern in der Vergangenheit (zeitlich vor der Veröf- fentlichung der Studie Roisdorf Ost) gegeben, die ein Baugebiet von der Koblenzer Straße bis zum Wirtschaftsweg (Nähe Hochspannungsleitungen) gefordert hat (Anfrage, Gespräche in der Verwaltung, Unterschriftenlisten etc.)? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ist diese Initiative bei der Verwaltung eingegangen und welche Antworten haben die Initiatoren erhalten? Bitte stellen sie mir diese Unterlagen (Anfragen mit Anlagen und Antworten) in Papier- oder Dateiform zur Verfü- gung. Antwort: Im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (2011) sind Stellung- nahmen während der Offenlage der Planung zur Entwicklung dieses Bereiches eingegangen über die der Rat beschlossen hat. Des Weiteren liegt der Stadt Bornheim ein Schreiben von Eigentümern (Eingang Februar 2012) im Bereich zwischen Herseler Straße und Fuhrweg vor, in dem eine Entwicklung als Rahmenplan Roisdorf angeregt wird. Der Eingang des Schreibens wurde den Petenten schriftlich bestätigt. Frage 3: Ist eine oder mehrere solcher Initiativen gemäß Frage 2 in einem Gremium der Stadt Bornheim behandelt worden? Wenn ja, in welchem Gremium, wann zeitlich und mit welchem Ergebnis für die Initiatoren? Bitte stellen sie mir diese Unterlagen in Papier- oder Dateiform zur Verfügung. Herrn Paul Breuer St.-Georg-Straße 20 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Der Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften hat die genannte Anregung im Jahr 2012 zur Kenntnis genommen (siehe Vorlage 151/2012-7). Die Unterlagen stehen im Ratsinfor- mationssystem zur Verfügung. Frage 4: Wie viele Einsprüche liegen der Stadt Bornheim zu den Bebauungsplänen im Bereich Roisdorf Ost vor? Wann werden diese Einsprüche veröffentlicht und wann werden sie den Mitgliedern des Rates und des Fachausschusses für Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt? Antwort: Zu den Bebauungsplänen im Bereich Roisdorf-Ost (Ro 22/Ro 23/Ro 25) sind insgesamt 35 Stel- lungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen. Im Einzelnen werden diese den zuständigen Gremi- en der Stadt Bornheim im Rahmen der Beschlussvorlage zum nächsten Verfahrensschritt zur Abwägung vorgelegt und über das Ratsinformationssystem veröffentlicht. Frage 5: Gibt es zu den Fragen 1 bis 4 Unterlagen, die nur den Fraktionsvorsitzenden oder einzelnen Rats oder Ausschussmitgliedern vorgelegt wurden? Wenn ja, stellen sie mir bitte diese Unterlagen auch zur Verfügung. Antwort: Die Unterlagen aus den Gremien liegen allen Rats- und Ausschussmitgliedern vor. Weitere Un- terlagen sind der Verwaltung nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.04.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Entwicklung des Bebauungsplans Se 21 Sehr geehrte Frau Heller, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.03.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche nächsten Planungsschritte sind zu welchem Zeitpunkt geplant? Antwort: Zurzeit wird die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorbereitet. Eine entsprechende Be- schlussvorlage für den Ausschuss für Stadtentwicklung und den Rat wird für Mitte 2019 ange- strebt. Anschließend wird die Offenlage durchgeführt und die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Die weitere Zeitplanung ist dann von den Ergebnissen der Offenlage abhängig und damit zum jetzigen Zeitpunkt nicht vordefinierbar. Frage 2: Sind alle notwendigen Gutachten vorhanden? Antwort: Einzelne Gutachten sind noch in Erarbeitung, da eine inhaltliche Abhängigkeit untereinander be- steht bzw. diese inhaltlich aufeinander aufbauen. Frage 3: Gibt es zum Umlegungsverfahren bereits eine zeitliche Planung? Antwort: Nein, die zeitliche Planung des Umlegungsverfahrens erfolgt nach dem Beschluss zur Offenlage. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Frau Petra Heller Wagnerstraße 3 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.04.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Entwicklung des Bebauungsplans Se 21 Sehr geehrte Frau Heller, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.03.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche nächsten Planungsschritte sind zu welchem Zeitpunkt geplant? Antwort: Zurzeit wird die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorbereitet. Eine entsprechende Be- schlussvorlage für den Ausschuss für Stadtentwicklung und den Rat wird für Mitte 2019 ange- strebt. Anschließend wird die Offenlage durchgeführt und die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Die weitere Zeitplanung ist dann von den Ergebnissen der Offenlage abhängig und damit zum jetzigen Zeitpunkt nicht vordefinierbar. Frage 2: Sind alle notwendigen Gutachten vorhanden? Antwort: Einzelne Gutachten sind noch in Erarbeitung, da eine inhaltliche Abhängigkeit untereinander be- steht bzw. diese inhaltlich aufeinander aufbauen. Frage 3: Gibt es zum Umlegungsverfahren bereits eine zeitliche Planung? Antwort: Nein, die zeitliche Planung des Umlegungsverfahrens erfolgt nach dem Beschluss zur Offenlage. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Frau Petra Heller Wagnerstraße 3 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.04.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Vorstellung der Ausbauplanungen des Heerweges vom 09.04.2019 Sehr geehrter Herr Heßling, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 09.04.2019 beantworte ich wie folgt: Frage: Wann kann damit gerechnet werden ? Antwort: Aufgrund mehrerer langfristiger Personalausfälle ab November 2018, die zum Teil noch fortbe- stehen, musste die Arbeitsplanung im zuständigen Amt zugunsten der gesetzlichen Pflichtaufga- benerfüllung anders priorisiert werden. Sobald die Arbeitskapazitäten gesichert und eine Projekt- bearbeitung gewährleistet ist, erfolgt die Vorstellung im zuständigen Ausschuss des Rates der Stadt Bornheim. Frage: Was unternehmen Sie, dass das Bankett sich nicht weiter verschlechtert? Antwort: Die Verkehrssicherheit wird im Zuge der Straßenunterhaltung durch den StadtBetrieb gewährleis- tet. Belagsfehlstellen der Fahrbahn wurden in dieser Woche repariert. Bankettarbeiten sind be- reits in der kurzfristigen Arbeitsplanung des Stadtbetriebes berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Herrn Günter Heßling , Heerweg 352 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.04.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Vorstellung der Ausbauplanungen des Heerweges vom 09.04.2019 Sehr geehrter Herr Heßling, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 09.04.2019 beantworte ich wie folgt: Frage: Wann kann damit gerechnet werden ? Antwort: Aufgrund mehrerer langfristiger Personalausfälle ab November 2018, die zum Teil noch fortbe- stehen, musste die Arbeitsplanung im zuständigen Amt zugunsten der gesetzlichen Pflichtaufga- benerfüllung anders priorisiert werden. Sobald die Arbeitskapazitäten gesichert und eine Projekt- bearbeitung gewährleistet ist, erfolgt die Vorstellung im zuständigen Ausschuss des Rates der Stadt Bornheim. Frage: Was unternehmen Sie, dass das Bankett sich nicht weiter verschlechtert? Antwort: Die Verkehrssicherheit wird im Zuge der Straßenunterhaltung durch den StadtBetrieb gewährleis- tet. Belagsfehlstellen der Fahrbahn wurden in dieser Woche repariert. Bankettarbeiten sind be- reits in der kurzfristigen Arbeitsplanung des Stadtbetriebes berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Herrn Günter Heßling , Heerweg 352 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.05.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 24.04.2019 betr. Sachstand von straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren nach § 45 StVO Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 24.04.2019 betr. Sachstand von straßenverkehrsrechtlichen Anhörver- fahren nach § 45 StVO beantworte ich wie folgt: Frage 1: In seiner Sitzung vom 28.11.2018 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung beschlossen, bezüg- lich der Beschilderung im Gewerbegebiet Bornheim-Süd in der Gemarkung Hersel, dass ein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren nach § 45 StVO durchgeführt werden soll. Wie ist der derzeitige Sachstand dieses Verfahrens? Antwort: Nach einer Vorabstimmung mit der zuständigen Polizeidirektion Bonn wurde am 30.04.2019 ein schriftliches Anhörverfahren eingeleitet. Die Angelegenheit wurde aufgrund ihrer aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nachrangigen Prio- rität erst jetzt angegangen, da eine Vielzahl von Projekten mit strikter Zeitvorgabe und hoher straßenverkehrsrechtlicher Bedeutung, wie Glasfaserausbau, Karneval, Erweiterung OPNV und Integration des Schülerspezialverkehrs in den ÖPNV bei verminderter personeller Ausstattung (Krankheiten etc.) zu erledigen waren. Frage 2: Welche Funktionsträger/Institutionen wurden bereits und welche werden noch im Rahmen dieses verkehrsrechtlichen Anhörverfahrens gehört? Antwort: Wie in jedem straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren nach § 45 StVO werden neben dem Straßenbaulastträger und der Polizei auch die zuständigen Ortsvorsteher/-innen einbezogen. An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Frage 3: Wann wurden/werden die einzelnen Funktionsträger/Institutionen kontaktiert? Antwort: Siehe Antwort zur Frage 1 Frage 4: Wie lautet die exakte Fragestellung/Aufforderungen zur Stellungnahme bei diesem Anhörverfah- ren? Antwort: Die Verkehrsbehörde prüft die Aufstellung von Ortstafeln gemäß dem Beschluss vom 28.11.2018 auf Grundlage der geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für die Anordnung von Ortstafeln (Verkehrszeichen 310 / 311 StVO). Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Frage 5: Welche Stellungnahmen sind mit Stand 24.04.2019 bereits bei der Verwaltung eingegangen? Antwort: Eine Vorabstimmung mit der Polizei ergab, dass einer Beschilderung des Gewerbegebietes Bornheim Süd mittels VZ 310/311 (Ortstafeln) nicht grundsätzlich ausgeschlossen erscheint. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.05.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 24.04.2019 betr. Sachstand von straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren nach § 45 StVO Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 24.04.2019 betr. Sachstand von straßenverkehrsrechtlichen Anhörver- fahren nach § 45 StVO beantworte ich wie folgt: Frage 1: In seiner Sitzung vom 28.11.2018 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung beschlossen, bezüg- lich der Beschilderung im Gewerbegebiet Bornheim-Süd in der Gemarkung Hersel, dass ein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren nach § 45 StVO durchgeführt werden soll. Wie ist der derzeitige Sachstand dieses Verfahrens? Antwort: Nach einer Vorabstimmung mit der zuständigen Polizeidirektion Bonn wurde am 30.04.2019 ein schriftliches Anhörverfahren eingeleitet. Die Angelegenheit wurde aufgrund ihrer aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nachrangigen Prio- rität erst jetzt angegangen, da eine Vielzahl von Projekten mit strikter Zeitvorgabe und hoher straßenverkehrsrechtlicher Bedeutung, wie Glasfaserausbau, Karneval, Erweiterung OPNV und Integration des Schülerspezialverkehrs in den ÖPNV bei verminderter personeller Ausstattung (Krankheiten etc.) zu erledigen waren. Frage 2: Welche Funktionsträger/Institutionen wurden bereits und welche werden noch im Rahmen dieses verkehrsrechtlichen Anhörverfahrens gehört? Antwort: Wie in jedem straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren nach § 45 StVO werden neben dem Straßenbaulastträger und der Polizei auch die zuständigen Ortsvorsteher/-innen einbezogen. An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Frage 3: Wann wurden/werden die einzelnen Funktionsträger/Institutionen kontaktiert? Antwort: Siehe Antwort zur Frage 1 Frage 4: Wie lautet die exakte Fragestellung/Aufforderungen zur Stellungnahme bei diesem Anhörverfah- ren? Antwort: Die Verkehrsbehörde prüft die Aufstellung von Ortstafeln gemäß dem Beschluss vom 28.11.2018 auf Grundlage der geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für die Anordnung von Ortstafeln (Verkehrszeichen 310 / 311 StVO). Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Frage 5: Welche Stellungnahmen sind mit Stand 24.04.2019 bereits bei der Verwaltung eingegangen? Antwort: Eine Vorabstimmung mit der Polizei ergab, dass einer Beschilderung des Gewerbegebietes Bornheim Süd mittels VZ 310/311 (Ortstafeln) nicht grundsätzlich ausgeschlossen erscheint. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.05.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage bzgl. Sachstand zum Beschluss über 549/2018-7 (Umgehungsstraße Bahnhof Bornheim-Hersel) Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre og. kleine Anfrage vom 25.04.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche der in der Resolution aufgeführten Schritte hat die Verwaltung wann bereits durchgeführt oder beabsichtigt dies wann zu tun? Antwort: Die Verwaltung hat nach der Sitzung mit dem Landesbetrieb Kontakt aufgenommen. Eine niveau- freie (höhenfreie) Querung der L 118 mit der Linie 16 stellt eine erheblich aufwändige Maßnahme dar, mit einem erheblichen Kostenumfang und entsprechenden Planungskosten. Der Landesbe- trieb Straßen NRW hat in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass weder für eine Pla- nung, noch für eine Umsetzung einer solchen Maßnahme derzeit Mittel zur Verfügung stehen. Dafür wäre eine Aufnahme dieser Maßnahme in das Programm des Landes erforderlich. Aus Sicht der Stadt Bornheim sowie der Beschlusslage im StEA wird eine niveaufreie Lösung für erforderlich gehalten. Um überhaupt eine Chance auf eine Aufnahme in das Landesstraßenpro- gramm zu erhalten, muss die Stadt Bornheim mit einer Planung in Vorleistung gehen müssen. Daraufhin wurde ein Planungsbüro mit einer Machbarkeitsstudie zur niveaufreien Kreuzung der L 118 mit der Bahnstrecke in mehreren Varianten beauftragt. Es befindet sich derzeit in Bearbei- tung. Frage 2: Welche Antworten hat die Verwaltung bislang auf eingeleitete Schritte (Frage 1) erhalten? Antwort: Siehe Beantwortung Frage 1. Frage 3: Dem „Runderlass vom 30. Mai 2014, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 18 vom 23. Juni 2014, S. 326; (Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr des Landes Nord- rhein-Westfalen vom 18. März 2019)“. Ist zu entnehmen, dass das Land Nordrhein-Westfalen Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse mit bis zu 80% fördert, An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - hierunter fallen auch Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG). Diese Richtlinien traten am 1. Juli 2014 in Kraft und treten am 31. Dezember 2019 außer Kraft. Wurde eine solche Förderung bereits beantragt, bzw. ab wann kann, mit Blick auf die o.g. Gel- tungsdauer der Richtlinie, eine solche Förderung beantragt werden? Antwort: Ein Förderantrag setzt eine konkrete Planung einer kommunalen Straße voraus. Hierzu ist ein entsprechendes Projekt noch nicht erkennbar. Frage 4: Können weitere Fördermittel dadurch akquiriert werden, dass diese Umgehungsstraße zu einer neuen Routenführung der Landesstraße 118 (L118n) führen würde? Antwort: Soweit es sich bei der Errichtung einer niveaufreien Kreuzung mit der Linie 16 um eine Maßnah- me des Landes handeln sollte, ist der Straßenbau keine Förderfrage, sondern eine Eisenbahn- kreuzungsmaßnahme mit gesetzlich definierter Kofinanzierung der verschiedenen beteiligten Verkehrsträger. Frage 5: Gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG) §13 i.V.m. §3 EBKrG sind die Kosten für (Bau-) Maßnahmen zu teilen, wenn diese die Sicherheit oder die Abwicklung des Verkehrs unter Be- rücksichtigung der übersehbaren Verkehrsentwicklung erfordert bzw. die Baumaßnahme den Verkehr an der Kreuzung (derzeitiger Bahnübergang) vermindert oder die Verkehrsentwicklung entlastet. Ist der Verwaltung bekannt, dass sich die HGK aus o.g. Gründen ebenfalls an den Kosten für eine Umgehungsstraße (mit Bahnüberführung) beteiligen müsste? Antwort: siehe Antwort zu Frage 4 Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Ausgef.: Schumacher-Lambertz

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.09.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Steganlagen und Hausboote am Rheinufer in Hersel Sehr geehrte Herr Prinz, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 16.09.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Von wann sind die aktuellsten Verankerungspläne der Steganlagen/Bootsanleger in Hersel und Uedorf und wo liegen diese vor? Antwort: Die Steg- und Bootsanleger in Hersel und Uedorf liegen im Zuständigkeitsbereich des zuständi- gen Schifffahrtsamtes Köln, Das Wasser- und Schifffahrtsamt Köln, An der Münze 8 in 50668 Köln; www.wsv.de. Das Schifffahrtsamt in Köln ist für den ordnungsgemäßen Betrieb und Sicherheit der Schifffahrt auf der Bundeswasserstraße Rhein zuständig und erteilt entsprechende Genehmigungen für Bootsanleger und –stege und ist ebenfalls für die Überwachung und Kontrollen zuständig. Kon- krete Intervalle für Überprüfungen sind nicht vorgeschrieben. Frage 2: Wurden in den letzten zehn Jahren zusätzliche Anker für einzelne Steganlagen an o.g. Ste- gen/Bootsanlegern beantragt und/oder genehmigt? Antwort: Dies wäre bei der zuständigen Behörde zu erfragen (s. 1). Frage 3: Wann und durch welches Amt/Behörde fand die letzte Brückenbegehung bei den Steganla- gen/Bootsanlegern in Hersel und Uedorf statt? Antwort: Siehe die Beantwortung zu den Fragen 1. und 2.. Der Verwaltung liegen keine Informationen für zuletzt durchgeführte Kontrollen durch das Schifffahrtsamt Köln einzelner Steganlagen auf dem Rhein in Bornheim vor. - 2 – An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz http://www.wsv.de/ - 2 - Frage 4: Hat die Zunahme an Hausbooten bzw. der Unterschied von (Sport-)Boot zu Haus-/Wohnboot Einfluss auf Strömungswiderstand und damit auf die Zuglast, die die Anker der Steganlagen hal- ten müssen? Antwort: Grundsätzlich müssen genehmigte Boots- und Steganlagen einen bestimmten Strömungswider- stand für die dort zulässigen Boote aufnehmen können. Im Rahmen von Kontrollen wird nach Aussage der zuständigen Behörde die zulässige Anleger- kapazität als auch die damit verbundene Einhaltung des Strömungswiderstandes von der Steg- anlage selbst inkl. der Anleger überwacht. Frage 5: Sind der Verwaltung Grenzwertüberschreitungen, Unregelmäßigkeiten bzw. sonstige Verstöße an den o.g. Steganlagen bekannt, die im Rahmen von Brückenbegehungen (vgl. Frage 3), Anträ- gen für zusätzliche Anker oder anhand von Plan- Ist-Vergleichen durch die Verwaltung selbst oder eine andere Behörde/Amt in den letzten zehn Jahren festgestellt wurden? Antwort: Es sind der Verwaltung keine Unregelmäßigkeiten und Überschreitungen oder sonstige Verstöße an den Steganlagen bekannt. Eine Mitteilung von Verstößen, die im Zuständigkeitsbereich des Schifffahrtsamtes festgestellt worden sind, ist nicht im Gesetz vorgeschrieben und werden in der Praxis auch nicht behördenübergreifend kommuniziert. Wie bereits in der Sitzung des Rates am 26.04.2018 (Vorlage 203/2018-3) dargelegt, wäre Vo- raussetzung für ein bauaufsichtliches Einschreiten gegen Hausboote, dass diese dauerhaft orts- fest zu Wohnzwecken genutzt werden. Solange die Boote fahrtüchtig sind, ist ein solcher Nach- weis durch die Verwaltung kaum zu führen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.09.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Steganlagen und Hausboote am Rheinufer in Hersel Sehr geehrte Herr Prinz, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 16.09.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Von wann sind die aktuellsten Verankerungspläne der Steganlagen/Bootsanleger in Hersel und Uedorf und wo liegen diese vor? Antwort: Die Steg- und Bootsanleger in Hersel und Uedorf liegen im Zuständigkeitsbereich des zuständi- gen Schifffahrtsamtes Köln, Das Wasser- und Schifffahrtsamt Köln, An der Münze 8 in 50668 Köln; www.wsv.de. Das Schifffahrtsamt in Köln ist für den ordnungsgemäßen Betrieb und Sicherheit der Schifffahrt auf der Bundeswasserstraße Rhein zuständig und erteilt entsprechende Genehmigungen für Bootsanleger und –stege und ist ebenfalls für die Überwachung und Kontrollen zuständig. Kon- krete Intervalle für Überprüfungen sind nicht vorgeschrieben. Frage 2: Wurden in den letzten zehn Jahren zusätzliche Anker für einzelne Steganlagen an o.g. Ste- gen/Bootsanlegern beantragt und/oder genehmigt? Antwort: Dies wäre bei der zuständigen Behörde zu erfragen (s. 1). Frage 3: Wann und durch welches Amt/Behörde fand die letzte Brückenbegehung bei den Steganla- gen/Bootsanlegern in Hersel und Uedorf statt? Antwort: Siehe die Beantwortung zu den Fragen 1. und 2.. Der Verwaltung liegen keine Informationen für zuletzt durchgeführte Kontrollen durch das Schifffahrtsamt Köln einzelner Steganlagen auf dem Rhein in Bornheim vor. - 2 – An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz http://www.wsv.de/ - 2 - Frage 4: Hat die Zunahme an Hausbooten bzw. der Unterschied von (Sport-)Boot zu Haus-/Wohnboot Einfluss auf Strömungswiderstand und damit auf die Zuglast, die die Anker der Steganlagen hal- ten müssen? Antwort: Grundsätzlich müssen genehmigte Boots- und Steganlagen einen bestimmten Strömungswider- stand für die dort zulässigen Boote aufnehmen können. Im Rahmen von Kontrollen wird nach Aussage der zuständigen Behörde die zulässige Anleger- kapazität als auch die damit verbundene Einhaltung des Strömungswiderstandes von der Steg- anlage selbst inkl. der Anleger überwacht. Frage 5: Sind der Verwaltung Grenzwertüberschreitungen, Unregelmäßigkeiten bzw. sonstige Verstöße an den o.g. Steganlagen bekannt, die im Rahmen von Brückenbegehungen (vgl. Frage 3), Anträ- gen für zusätzliche Anker oder anhand von Plan- Ist-Vergleichen durch die Verwaltung selbst oder eine andere Behörde/Amt in den letzten zehn Jahren festgestellt wurden? Antwort: Es sind der Verwaltung keine Unregelmäßigkeiten und Überschreitungen oder sonstige Verstöße an den Steganlagen bekannt. Eine Mitteilung von Verstößen, die im Zuständigkeitsbereich des Schifffahrtsamtes festgestellt worden sind, ist nicht im Gesetz vorgeschrieben und werden in der Praxis auch nicht behördenübergreifend kommuniziert. Wie bereits in der Sitzung des Rates am 26.04.2018 (Vorlage 203/2018-3) dargelegt, wäre Vo- raussetzung für ein bauaufsichtliches Einschreiten gegen Hausboote, dass diese dauerhaft orts- fest zu Wohnzwecken genutzt werden. Solange die Boote fahrtüchtig sind, ist ein solcher Nach- weis durch die Verwaltung kaum zu führen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen