Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 07.07.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.06.2015 betr. mögliche Nutzung der städtischen Grünfläche Dechant-Blum- Straße als Parkplatz. Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 02.06.2015 betr. mögliche Nutzung der städtischen Grünfläche Dechant- Blum-Straße als Parkplatz beantworte ich wie folgt: Frage: Wäre eine Umnutzung der städtischen Grünfläche an der Dechant-Blum-Straße zum öf- fentlichen Parkplatz nach einer Änderung des Bebauungsplans Hm 01 grundsätzlich möglich? Welche Kosten würden der Stadt Bornheim ungefähr für das Anlegen eines Parkplatzes einmalig und laufend entstehen. Antwort: Theoretisch wäre eine Umwandlung möglich. Für eine solche Umwandlung gibt es aber keinen öffentlichen Bedarf. Zudem hätte eine solche freiwillige Herstellung einer Parkplatzfläche erhebliche Präzidenzwir- kung. Eine größere Anzahl dringlicher Maßnahmen im Verkehrsbereich würden ebenfalls einer Umwandlung entgegenstehen. Die Verwaltung prüft eine Umwandlung des städtischen Grundstücks in Wohnbaufläche. Daher sind keine Kosten für die Anlage eines öffentlichen Parkplatzes ermittelt worden. Zudem wären die Kosten abhängig von der Anzahl der zu errichtenden Stellplätze. Generell muss für Stellplätze mit 120 € / m² Herstellungskosten gerechnet werden, zzgl. Kosten für die sonstige Herrichtung. Das Grundstück ist insgesamt 650 m² groß. Neben den reinen Herstellungskosten für eine öffentliche Stellplatzfläche wären auch die entgan- genen Einnahmen für den Verkauf eines zukünftigen Baugrundstücks in Betracht zu ziehen. Bei einem Bodenrichtwert von beispielsweise 200 € / m² würden dem städtischen Haushalt, bei der Größe des Grundstücks von ca. 650 m², Einnahmen in einem Umfang von 130.000,- € entgehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.12.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. zum Thema Zivilverteidigung und „kritische Infrastruktur“ Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.10.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Gibt es im Stadtgebiet Bornheim kritische Infrastruktur/KRITIS (KRITIS = Anlagen, Einrichtungen, Server, etc.) von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, der Gesundheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen oder sozialen Wohlergehens der Bevölkerung deren Störung oder Zerstörung durch einen Black-Out, Cyberangriff, Katastro- phenfall oder Terroranschlag so erhebliche Auswirkungen hätte, dass diese KRITIS im Falle ei- nes Black-Out, bevorstehenden oder laufenden Cyberangriffs oder bei einer sonstigen Katastro- phenlage besonderen bzw. priorisierten Schutz, zum Beispiel durch die Bundeswehr, bedarf? Antwort zu Frage 1: Es gibt im Stadtgebiet Bornheim Anlagen, die zur kritischen Infrastruktur zählen. Inwieweit und wie bzw. durch wen diese Anlagen in einem Katastrophenfall geschützt werden sollen, fällt ge- mäß § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastro- phenschutz (BHKG) in die originäre Zuständigkeit des Kreises. Gemäß § 3 Absatz 1, 1. Halbsatz BHKG sind die Gemeinden „im Katastrophenschutz und bei der Umsetzung der von dem für In- neres zuständigen Ministerium ergangenen Vorgaben zur landesweiten Hilfe unter Federführung des Kreises zur Mitwirkung verpflichtet (…)“. Frage 2: Wie ist im Falle eines längeren stadtweiten Black-Outs oder einer anhaltenden Katastrophenlage (z.B. durch ein Hochwasser oder einen anhaltenden Störfall in den Chemieanlagen in Wesseling) die Verbindung zum Kreisverbindungskommando der Bundeswehr beim Rhein-Sieg-Kreis si- chergestellt? Antwort zu Frage 2: Gemäß § 4 Abs. 2 bis 3 und 5 BHKG „treffen die Kreise die erforderlichen Maßnahmen zur Vor- bereitung der Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen. Sie leiten und koordinieren den Einsatz zur Gefahrenabwehr. Hierfür halten sie Einheiten sowie Einrichtungen vor. Die Krei- se haben Pläne für Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutzpläne) sowie Son- derschutzpläne für besonders gefährliche Objekte (§ 29 Absatz 1), Betriebsbereiche mit erweiter- ten Pflichten (§ 30) und bergbauliche Abfallentsorgungseinrichtungen (§ 31) aufzustellen. Diese sind, soweit nicht anders geregelt, spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die kreisangehöri- Herrn Frank-Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - gen Gemeinden sind zu beteiligen. Die Kreise unterrichten sich gegenseitig, soweit eine Gefähr- dung benachbarter Gebietskörperschaften nicht sicher auszuschließen ist sowie in den Fällen, in denen im eigenen Zuständigkeitsbereich die Warnung und Information der Bevölkerung durchge- führt wurde.“ Insoweit fällt auch die Zuständigkeit für eine eventuell erforderliche Verbindung zum Kreisverbindungskommando der Bundeswehr in die Zuständigkeit des Rhein-Sieg Kreises. Der Kreis als Einsatzleitung in Großschadens- und Katastrophenlagen führt die Einsätze und stellt über die Einsatzleitung die Verbindung zu den kreisangehörigen Kommunen und deren Beteilig- ten im Einsatzfall her. Frage 3: Haben die Soldaten der Kreisverbindungskommandos beim Rhein-Sieg-Kreis und/oder des Be- zirksverbindungskommandos bei der Bezirksregierung Köln feste Ansprechpartner bei der Ver- waltung der Stadt Bornheim? Antwort zu Frage 3: Insoweit externe Behörden und Einrichtungen Kontakt zur Stadt Bornheim aufnehmen möchten bzw. müssen, entscheidet der jeweilige Inhalt, der der Kontaktaufnahmen zugrunde liegt, dar- über, wer innerhalb der Stadtverwaltung Bornheim für das Anliegen zuständig ist. In Einsatzlagen nach BHKG, in denen dem Rhein-Sieg Kreis die Einsatzleitung obliegt, kommuniziert dieser ge- mäß des dort ausgearbeiteten Einsatzplanes über die dort hinterlegten Kommunikationswege. Frage 4: Verfügt die Verwaltung der Stadt Bornheim über die Expertise von Reservisten, insbesondere Reserveoffizieren, die in den letzten fünf Jahren aus dem aktiven (Soldaten-)Dienst ausgeschie- den sind oder an einer Reserveübung teilgenommen haben? Antwort zu Frage 4: Nein. In diesem Zusammenhang ist auf die o.a. Zuständigkeitsverteilung gemäß BHKG hinzu- weisen. Frage 5: Ist der Stadt Bornheim bekannt, ob bei der Großübung „Defender-Europe-20“ im kommenden Jahr, der drittgrößten Truppenbewegung in West-Ost-Richtung seit dem Ende des zweiten Welt- kriegs, Truppen durch Bornheimer Stadtgebiet verlegen und ob die Ersatzübergangstelle (NATO- Rampe) in Widdig hierbei genutzt werden soll? Antwort zu Frage 5: Bislang ist durch die Bundeswehr keine Information an die Stadt Bornheim herangetragen wor- den. Die Bundeswehr entscheidet über die Notwendigkeit einer Kontaktaufnahme zum Behörden- leiter. Angelegenheiten des Katastrophenschutzes fallen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Kreises. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.03.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.02.2015 betr. 1 € Mittagessen Sehr geehrter Herr Lehmann, Ihre kleine Anfrage vom 18.02.2015 betr. 1 € Mittagessen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Anzahl der Bezieher von Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler nach dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket Antwort: Für 49 Kinder wurden Anträge auf Zuschüsse zur Mittagsverpflegung gestellt. Diese Anträge wurden alle bewilligt. Hierbei handelt es sich um Kinder, die aufgrund der Gewährung von Wohngeld bzw. Kinderzuschlag Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Die Anzahl der Bezieher von Leistungen nach dem SGB II kann lt. Mitteilung des Jobcenter nicht ermittelt werden. Frage 2: In der Sitzung des Ausschusses Schule Soziales und Demographischer Wandel wurde seitens der Stadtverwaltung auf Anfrage erläutert, dass es ein Konto (jet ze müffele) gäbe, aus dem pro Kind und Essen 0,50 Euro als Zuschuss gezahlt werden können. a. Mit welcher Summe wurde das Konto im Jahr 2015 ausgestattet? b. Handelt es sich um ein offizielles Konto der Stadt oder handelt es sich hierbei um Spendengelder? c. Gibt das Konto eine Komplettübernahme des Zuschusses in Höhe von 1,00 Euro her? Antwort: Zu a: Es handelt sich hier um ein Konto der Stadt Bornheim, auf das ausschließlich Spendengelder eingezahlt werden. Der Kontostand ist schwankend und beträgt zur Zeit 16.688,17 Euro (Stand 26.02.2015). Die Spendeneinzahlungen werden jeweils mit einer Spendenbescheinigung durch die Stadtkasse bestätigt. An das Ratsmitglied Herrn Michael Lehmann - 2 - Zu b: Siehe Antwort zu Frage a) Zu c: Das warme Mittagessen in Kindergärten und an den Offenen Ganztagsschulen (OGS) kostet durchschnittlich 600 Euro pro Kind im Jahr. Manche Eltern von Kindern im Stadtgebiet von Born- heim können diesen Eigenanteil für ihre Kinder nicht bezahlen, darunter auch die Flüchtlingsfami- lien, die in unserer Stadt Asyl erhalten. Aus diesem Grund können Personen, die einen Anspruch auf Wohngeld oder Kindergeldzuschlag haben, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepa- ket beantragen. Diese Regelung trifft auch auf SGB XII Empfänger zu. Nach Abzug dieser Leis- tungen verbleibt ein Eigenanteil je Mittagessen von 1,00 Euro. Harz IV Empfänger erhalten die gleichen Leistungen vom Job-Center. Durch das von der Stadt Bornheim eingerichtete Spenden- konto „Jet ze müffele“ werden 0,50€ zu dem restlichen Fehlbetrag von 1,00€ beigetragen, so dass ein Eigenanteil von 0,50€ je Mittagessen verbleibt. Eine vollständige Erstattung des Es- sensgeldes ist nur als Ausnahme möglich. Der Rest-Eigenanteil wird bewusst erhoben, um die Bedeutung des Mittagessens nicht zu entwerten. Im Zusammenwirken mit der Katholischen Jugendagentur, die an 6 Grundschulen die OGS durchführt, wird zur Antragstellung angeregt und unterstützt. Gleiches trifft für die beiden Schulsozialarbeiter zu. Über „jet ze müffele“ wird auf der Internetseite der Stadt informiert: http://www.bornheim.de/bildung-soziales/jet-ze-mueffele.html. Außerdem stehen für Kindergärten und Schulen Aushänge zur Verfügung. Frage 3: Frage der Finanzierung und Ausstattung des Bornheim-Ausweises Antwort: Bei dem Bornheim-Ausweis handelte es sich ursprünglich um einen Berechtigungsausweis zur Inanspruchnahme von städt. Leistungen durch einen anspruchsberechtigten Personenkreis. In der Zwischenzeit wurden die Richtlinien um einige zusätzliche Anbieter erweitert, die Rabatte auf ihre Leistungen gewähren. Der Bornheim-Ausweis ist nicht mit Finanzmitteln ausgestattet. Frage 4: Summe bei einer Komplettübernahme des Zuschusses zur Mittagsverpflegung Antwort: Der monatliche Zuschuss würde ca. 10.500 EUR betragen. Eine Finanzierung über den Born- heim-Ausweis ist nicht möglich, da hier keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und es sich um eine freiwillige Ausgabe handelt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister http://www.bornheim.de/bildung-soziales/jet-ze-mueffele.html

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 31.03.2015 betr. Bebauungsplans Ro 17…….. Sehr geehrter Herr Strauff, Ihre kleine Anfrage vom 31.03.2015 betr. Bebauungsplans Ro 17 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Hat die Verwaltung ihren wohl maßgeblich auf der Expertise von Rechtsanwalt Dr. Vietmeier be- ruhenden Standpunkt, dass das aktuelle Baukonzept des Investors mit dem Bebauungsplan des Ro 17 vereinbar sei und eine Baugenehmigung auch ohne Änderung des Ro 17 rechtlich beden- kenfrei erteilt werden könne, inzwischen nochmals überprüft ? Antwort: Es wird zunächst eine mögliche Stellungnahme der Kanzlei Baumeister abgewartet. Frage 2: Wenn ja, was ist das Ergebnis der nochmaligen rechtlichen Prüfung? Antwort: Kein abschließendes Ergebnis. Frage 3: Sollte die Verwaltung ihren bisherigen Standpunkt beibehalten, wie begründet sie dies angesichts der in der Stellungnahme der CDU-Fraktion aufgezeigten, detailliert dargelegten rechtlichen Be- denken? Antwort: Kein abschließendes Ergebnis. An das Ratsmitglied Herrn Bernhard Strauff - 2 - Frage 4: Hat die Verwaltung ihr eigenes Rechtsdezernat in die nochmalige rechtliche Überprüfung einge- bunden? Zu welchem Ergebnis ist das Rechtsdezernat gekommen und wie begründet es sein Ergebnis? Antwort: Ja, kein abschließendes Ergebnis. Frage 5: Hat die Verwaltung die Stellungnahme / Erwiderung der CDU-Fraktion vom 18.03.2015 Herrn Rechtsanwalt Dr. Vietmeier zugeleitet und um Überprüfung seiner Expertise vom 18.12.2014 vor dem Hintergrund der Stellungnahme der CDU-Fraktion gebeten? Antwort: Die Verwaltung hat die Stellungnahme der CDU-Fraktion der Kanzlei Baumeister zugeleitet und ein Angebot über die Kosten zur Bearbeitung einer ergänzenden Stellungnahme durch die Kanz- lei angefragt. Frage 6: Wenn ja, was und wie hat Rechtsanwalt Dr. Vietmeier geantwortet? Antwort: Die Verwaltung hat die Stellungnahme der CDU-Fraktion der Kanzlei Baumeister zugeleitet und ein Angebot über die Kosten zur Bearbeitung einer ergänzenden Stellungnahme durch die Kanz- lei angefragt. Frage 7: Wenn nein, wird die Verwaltung Herrn Rechtsanwalt Dr. Vietmeier unter Bezugnahme auf die Erwiderung der CDU-Fraktion vom 18.03.2015 noch um eine ergänzende Stellungnahme bitten? Antwort: Die Verwaltung hat die Stellungnahme der CDU-Fraktion der Kanzlei Baumeister zugeleitet und ein Angebot über die Kosten zur Bearbeitung einer ergänzenden Stellungnahme durch die Kanz- lei angefragt. Frage 8: Teilt die Verwaltung die in der Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 18.03.2015 dargelegte Ein- schätzung, dass die vom Investor erstrebte Baugenehmigung für sein Vorhaben rechtlich beden- kenfrei am ehesten erreichbar ist, wenn der Investor auch die Schumacher Straße im Planbe- reich zu Eigentum erwirbt und zu seiner früheren Planung zurückkehrt? - 3 - Antwort: Eine Prüfung der Baugenehmigung kann derzeit nur auf Grundlage des Ro 17 und des aktuellen städtebaulichen Vertrages erfolgen. Frage 9: Hat die Verwaltung mit dem Investor seit der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 18.03.2015 Kontakt aufgenommen? Wenn ja, mit welchem Inhalt und welchem Ergebnis? Antwort: Die Verwaltung hat keinen Kontakt zum Investor aufgenommen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.01.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.01.2015 betr. Sicherung des Schulweges in Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 18.01.2015 betr. Sicherung des Schulweges in Hemmerich beantworte ich wie folgt: Frage: Kinder aus dem Baugebiet Hm01 (Dechant-Blum-Straße, Effelsbergstraße) nutzen den Zweigra- benweg und die Jennerstraße um den Schulbus in Hemmerich zu erreichen. Um den schmalen Bürgersteig vor der Jennerstraße 69 zu vermeiden, laufen die Kinder in der Regel auf der gegen- überliegenden Seite der Straße. Auf diesem Weg müssen sie jedoch die stark befahrene Rös- berger Straße überqueren. Könnte diese Querung zur Schulwegsicherung mit einem Zebrastrei- fen abgesichert werden? Antwort: Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung eines Fußgängerüberweges (Verkehrszeichen 350 StVO) ist an das Vorliegen einer Reihe von verkehrlichen (z.B. Verkehrsstärken, Anzahl queren- der Personen etc.) und örtlichen (Sichtverhältnisse, Aufstellflächen für Fußgänger, usw.) Vor- aussetzungen gebunden, die im Rahmen eines straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens nach Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO unter Beteiligung des Vertreters der Polizei zu überprü- fen wären. Zudem wären nach den Erfahrungswerten für die Realisierung eines Fußgängerüber- weges entsprechend der örtlichen Gegebenheiten Haushaltsmittel zwischen 6.000 – 10.000 € einzusetzen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen