Kleine Anfragen

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Projekt Planansatz Tatsächliche Kosten Gymnasium - Erweiterung Mensa 600.000 1.000.896 * 1 Gymnasium - Aufstockung 919.000 1.206.155 * 1 Europaschule - Erweiterung Lüftungsanlage 100.000 92.252 Rathaus - Einbau BHKW 190.000 189.402 Div. Grundschulen TH - Ertüchtigungen für Veranstaltungen 100.000 114.482 Kita Brachstr. Ausbau U3 64.000 36.096 * 2 Kita Wolfsgasse Ausbau U3 152.000 219.819 * 2 Kita Sandstr. Ausbau U3 41.000 31.991 * 2 Kita Römerstr. Ausbau U3 246.000 228.591 * 2 Kita Ploon Ausbau U3 152.000 292.675 * 2 Kita Friedrichstr. Ausbau U3 502.000 445.555 * 2 Kita Kadorf Ausbau - erster Bauabschnitt 900.000 974.121 * 1 * 1 * 2 Die Planansätze für den Haushalt wurden zu einem frühen Projektzeitpunkt gebildet, zu dem noch nicht alle, die Gesamtkosten beeinflussenden Faktoren ermittelt werden konnten. Im Zuge der Bearbeitungung und Umsetzung wurde die Maßnahme weiter konkretisiert und die Plankosten angepasst. Für diese Maßnahmen wurde ein insgesamt deckungsfähiges Gesamtbudget gebildet. Dies ermöglichte im weiteren Projektablauf, den Maßnahmenumfang bei den einzelnen Vorhaben individuell an den jeweligen Bedarf anzupassen. Projekt Planansatz Tatsächliche Kosten Gymnasium - Erweiterung Mensa 600.000 1.000.896 * 1 Gymnasium - Aufstockung 919.000 1.206.155 * 1 Europaschule - Erweiterung Lüftungsanlage 100.000 92.252 Rathaus - Einbau BHKW 190.000 189.402 Div. Grundschulen TH - Ertüchtigungen für Veranstaltungen 100.000 114.482 Kita Brachstr. Ausbau U3 64.000 36.096 * 2 Kita Wolfsgasse Ausbau U3 152.000 219.819 * 2 Kita Sandstr. Ausbau U3 41.000 31.991 * 2 Kita Römerstr. Ausbau U3 246.000 228.591 * 2 Kita Ploon Ausbau U3 152.000 292.675 * 2 Kita Friedrichstr. Ausbau U3 502.000 445.555 * 2 Kita Kadorf Ausbau - erster Bauabschnitt 900.000 974.121 * 1 * 1 * 2 Die Planansätze für den Haushalt wurden zu einem frühen Projektzeitpunkt gebildet, zu dem noch nicht alle, die Gesamtkosten beeinflussenden Faktoren ermittelt werden konnten. Im Zuge der Bearbeitungung und Umsetzung wurde die Maßnahme weiter konkretisiert und die Plankosten angepasst. Für diese Maßnahmen wurde ein insgesamt deckungsfähiges Gesamtbudget gebildet. Dies ermöglichte im weiteren Projektablauf, den Maßnahmenumfang bei den einzelnen Vorhaben individuell an den jeweligen Bedarf anzupassen.

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.03.2015 betr. U3-Ausbau Kita Burgwiese, Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom betr. U3-Ausbau Kita Burgwiese, Hemmerich beantworte ich wie folgt: Frage: Laut Vorlage 124/2015-4 (Stand: 09.02.2015) wird aktuell eine Prüfung der Kita Burgwiese mit dem Ziel einer Umwandlung der Gruppenformen zwecks Schaffung zusätzlicher U3- Plätze durchgeführt. Wie soll diese Umwandlung konkret ausgestaltet werden, zu welchem Kindergar- tenjahr könnte sie wirksam werden und wie ist der aktuelle Sachstand in dieser Angelegenheit? Antwort: Derzeit prüft die Verwaltung die Möglichkeiten einer Umwandlung der Einrichtung zur Schaffung von U3-Betreuungsplätzen. Für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.05.2015 wird eine diesbezügliche Vorlage erstellt und das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.03.2015 betr. U3-Ausbau Kita Burgwiese, Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom betr. U3-Ausbau Kita Burgwiese, Hemmerich beantworte ich wie folgt: Frage: Laut Vorlage 124/2015-4 (Stand: 09.02.2015) wird aktuell eine Prüfung der Kita Burgwiese mit dem Ziel einer Umwandlung der Gruppenformen zwecks Schaffung zusätzlicher U3- Plätze durchgeführt. Wie soll diese Umwandlung konkret ausgestaltet werden, zu welchem Kindergar- tenjahr könnte sie wirksam werden und wie ist der aktuelle Sachstand in dieser Angelegenheit? Antwort: Derzeit prüft die Verwaltung die Möglichkeiten einer Umwandlung der Einrichtung zur Schaffung von U3-Betreuungsplätzen. Für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.05.2015 wird eine diesbezügliche Vorlage erstellt und das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.02.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 13.02.2015 betr. Straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zum Bau einer Querungshilfe an der L 182 in Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 13.02.2015 betr. Bau einer Querungshilfe an der L182 in Brenig vom 13.02.2015 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar, insbesondere unter den Aspekten ei- ner planerischen Darstellung, der Prüfung der grundsätzlichen Machbarkeit und der entstehen- den Kosten? Antwort: Die planerische Darstellung, die Prüfung der Machbarkeit und die Ermittlung der Kosten liegen gemäß Niederschrift zu o.a. Anhörverfahren in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Euskirchen, als Straßenbauträger der L 182. Dieser teilte mit Schreiben vom 30.01.2015 mit, dass zur Sachverhaltsaufklärung noch weitere Datenerhebungen erforderlich sind. Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung zur Beschleunigung des seit mehreren Jahren auf der Agenda stehenden Vorhabens? Antwort: Die Verwaltung wird zur Beschleunigung des Verfahrens, die o.a. Angelegenheit auf die Tages- ordnung des nächsten straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren am 24.03.2015 setzen um vom Landesbetrieb Straßenbau NRW den aktuellen Bearbeitungsstand zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.06.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 27. Mai 2015 betr. Ortungssystem für Notfälle im Wald. Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 27.05.2015 betr. Ortungssystem für Notfälle im Wald beantworte ich wie folgt: Frage: Das Amt für Bevölkerungsschutz des Rhein-Sieg-Kreises hat den Städten und Gemeinden im Kreis ein Ortungssystem für Notfälle im Wald präsentiert, mit dem Wanderer, Radfahrer und Rei- ter im Falle eines Notrufs über Handy der Kreis-Leitstelle einen exakten Standort durchgeben können. Das System besteht aus eindeutig markierten Lotsenpunkten, deren Koordinaten in der Leitstelle hinterlegt sind, um eine Rettung im Wald deutlich zu beschleunigen. Vier Kommunen installieren diese Ortungshilfe bereits. Warum hat der Bürgermeister auf das entsprechende Angebot des Rhein-Sieg-Kreises noch nicht reagiert, welche Kosten veranschlagt der Bürgermeister für die Installation des Systems auf den größeren zusammenhängenden Waldflächen der Stadt Bornheim (insbesondere im Kotten- forst/Ville) und welche Rats- oder Ausschussbeschlüsse sind zur Umsetzung noch notwendig? Antwort: Das Angebot des Rhein-Sieg Kreises wurde durch den Kreisbrandmeister den Leitern der Feu- erwehren im Rhein-Sieg Kreis übermittelt. Die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bornheim beabsichtigt hierzu eine Ab- stimmung mit den in den Waldgebieten angrenzenden Städten und Gemeinden sowie dem Lan- desbetrieb Wald und Holz herbeizuführen, um eine Überlagerung unterschiedlicher Systeme zu vermeiden. Hierzu zählen die Gemeinden Alfter und Swisttal sowie die Stadt Weilerswist und die Stadt Brühl. Sobald eine Abstimmung mit den angrenzenden Kommunen, sowie dem Landesbetrieb Wald und Holz erfolgt ist, wird die Verwaltung hierzu eine Kostenschätzung abgeben. Zu diesem Zeit- punkt wird dem Haupt- und Finanzausschuss eine Vorlage über die Realisation eines solchen Projektes zur Entscheidung vorgelegt. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Grundsätzlich verfolgt der Bürgermeister die Einrichtung eines Ortungssystems. Eine entspre- chende verwaltungsinterne Prüfung ist veranlasst. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.02.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 13.01.2015 betr. Rückgabe von Fraktionsmittel Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 13.01.2015 betr. Rückgabe von Fraktionsmittel beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist es zur Rückgabe nicht verbrauchter Fraktionsmittel notwendig, einen PR-Termin im Büro des Bürgermeisters zu vereinbaren oder würde der Bürgermeister diese Überweisung als Geschäft der laufenden Verwaltung auch ohne Pressetermin annehmen? Antwort: Der Bürgermeister freut sich über die Rückgabe der nicht verbrauchten Haushaltsmit- tel. Wenn eine Fraktion zur Rückgabe dieser Mittel die Presse einlädt, ist dies aus der Sicht des Bürgermeisters legitim, insbesondere wenn dies in Bornheim zum ersten Mal seit Jahren ge- schieht. Frage 2: Ist es zutreffend, dass die Fraktionsmittel eine Pflichtaufgabe darstellen und somit nicht verbrauchte Mittel dem allgemeinen Haushalt bzw. der Senkung des Defizits zugutekommen? Antwort: Gem. § 56 Abs. 3 GO gewährt die Gemeinde den Fraktionen und Gruppen aus Haus- haltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäfts- führung. Über die Verwendung der Zuwendungen ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen, der unmit- telbar dem Bürgermeister zuzuleiten ist. Nach der bisherigen Verwaltungsvorschrift zu § 30 Go a.F. reicht eine Versicherung des Fraktionsvorsitzenden aus, dass die Haushaltsmittel und Sach- leistungen bestimmungsgemäß verwendet wurden. Die nicht verwendeten Fraktionszuwendungen kommen dem allgemeinen Haushalt zugute und werden im Jahresabschluss ausgewiesen. Frage 3: Ist es zutreffend, dass diese Mittel somit nicht zweckgebunden zur Finanzierung einer freiwilligen Ausgabe "nach Wunsch" zurückgegeben werden können oder kann zum Beispiel die Feuerwehr nicht verbrauchte Mittel zurückgeben und verfügen, dass damit beispielsweise die Stadtbücherei zu unterstützen ist? An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Antwort: Die SPD-Fraktion hatte den Wunsch geäußert, die zurückgegebenen Fraktionsmittel nach Möglichkeit und im Rahmen der rechtlichen Vorschriften dem angesprochenen Verwen- dungszweck zugute kommen zu lassen. Der Bürgermeister hatte eine entsprechende Prüfung zugesagt. Leider ist dies nach einer haushaltsrechtliche Prüfung nicht möglich. Die Mittel gehen in den all- gemeinen Haushalt zurück und sind nicht zweckgebunden. Frage 4: Stimmt der Bürgermeister meiner Auffassung zu, dass die Verknüpfung nicht verbrauchter Frak- tionsmittel mit dem Zuschuss für die Musikschule zwar eine nette PR-Idee, aber haushaltsrecht- lich überhaupt nicht haltbar ist? Antwort: Die zwischenzeitlich abgeschlossene haushaltsrechtliche Prüfung kommt zu folgendem Ergebnis: Innerhalb des Haushaltsjahres können nicht in Anspruch genommene Aufwands- bzw. Auszah- lungsermächtigungen bei über- bzw. außerplanmäßigen Bedarfen beispielsweise in anderen Produktgruppen nach Maßgabe der Vorschriften der GO NRW sowie der Gemeindehaushalts- verordnung (GemHVO) grundsätzlich als Deckung herangezogen werden. Sofern solche über- bzw. außerplanmäßigen Bedarfe nicht gegeben sind, gelten die nicht in An- spruch genommenen Haushaltsmittel als eingespart (Grundsatz der Jährlichkeit). Eine Ermächtigungsübertragung ist nach Maßgabe des § 22 GemHVO möglich. Damit werden die Mittel für den Ursprungszweck im Folgejahr zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Eine unmittelbare Verknüpfung zwischen den genannten Haushaltspositionen besteht nicht. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.06.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 14.06.2015 betr. Stadteigene Grundstücke und Wohnimmobilien in Merten Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 14.06.2015 betr. stadteigene Grundstücke in der Gemarkung Merten beantworte ich wie folgt: Frage: Im Zusammenhang mit der Planung einer Flüchtlingsunterkunft in der Talstraße bitte ich um eine Aufstellung aller im Stadteigentum befindlichen Grundstücke und Wohnimmobilien in der Gemar- kung Merten. Antwort: Die Stadt ist Eigentümerin einer Vielzahl von Parzellen an Straßen und Plätzen, sowie im Bereich von öffentlichen Gebäuden und Sportanlagen in Merten. Einige der stadteigenen Grundstücke liegen im Außenbereich und sind für eine Bebauung nicht geeignet. Alle anderen, im städtischen Besitz befindliche Grundstücke sind bereits in der Prioritätenliste enthalten, welche der Vorlage 352/2015-6 anhängt; auf die an dieser Stelle verwiesen wird. Insofern kann von einer gesonder- ten Aufstellung derzeit abgesehen werden. In Merten sind keine städtischen Liegenschaften im Sinne von Wohnimmobilien vorhanden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Heinz Müller

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.08.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 22.07.2015 betr. Denkmal Burg Hemmerich Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 22.07.2015 betr. Denkmal Burg Hemmerich beantworte ich wie folgt: Frage: Das historische, ehemalige Gasthaus „Zur Eiche“ in Hemmerich soll einem Neubau weichen. Da das ehemalige Gasthaus gegenüber dem Denkmal „Burg Hemmerich“ liegt, wird hier ein seit Jahrzehnten ortsprägendes Gesamtbild verändert. Kann dort, ohne Beurteilung der engeren Um- gebung des Baudenkmals (§ 9 DSchG), jeder beliebige Haustyp (z.B. mehrere Wohneinheiten, Geschosswohnungsbau) gegenüber der Burg Hemmerich nach § 34 BauGB errichtet werden? Antwort: Einer Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW bedarf, wer in der engeren Umgebung von Baudenkmä- lern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird. Derzeit liegt kein konkreter Bauantrag für das Grundstück des ehemaligen Gasthauses „Zur Eiche“ vor. Im Rahmen einer Bauvoranfrage wurde lediglich die straßenbegleitende Erweiterung des bestehenden Hauptgebäudes als zulässig beurteilt. Eine dem Bestand angepasste Erweiterung würde das Erscheinungsbild des gegenüberliegenden Baudenkmals wohl nicht beeinträchtigen. Dies kann aber erst nach Vorlage einer konkreten Pla- nung beurteilt werden. Frage: Wurde das LVR Amt für Denkmalpflege bei der Beurteilung der anstehenden Baugenehmigung gemäß § 21 DSchG von der Unteren Denkmalbehörde mit einbezogen, bzw. wird das LVR bei einem Bauantrag einbezogen? Antwort: Gemäß § 21 DSchG NRW treffen die Unteren und Oberen Denkmalbehörden ihre Entscheidun- gen im Benehmen mit dem Landschaftsverband. Bei Vorlage eines Bauantrages würde das LVR- Amt für Denkmalpflege im Rheinland am Verfahren beteiligt. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage: Beabsichtigt der Bürgermeister, vor Erteilung der Baugenehmigung, dieses Bauvorhaben dem Fachausschuss für Stadtentwicklung vorzustellen? Antwort: Nach § 9 Abs. 2 Nr 4 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim entscheidet der Ausschuss für Stadtentwicklung über die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB, wenn diese Vorha- ben von erheblicher städteplanerischer Bedeutung sind. Da noch kein konkretes Vorhaben be- kannt ist, kann auch die städtebauliche Relevanz noch nicht abschließend eingeschätzt werden. Frage: Wenn für den unbebauten Hangbereich, entlang der Hemberger Staße, gemäß Flächennut- zungsplan ein Bauantrag gestellt würde, beabsichtigt der Bürgermeister diesen dann erst über einen Bebauungsplan oder direkt nach § 34 BauGB baurechtlich zu genehmigen? Antwort: Grundsätzlich kommen beide Möglichkeiten in Betracht. Da noch kein konkretes Vorhaben be- kannt ist, kann auch hier die städtebauliche Relevanz noch nicht eingeschätzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 25.04.2015 betr. - Angezeigte Erderschütterungen Jennerstr. 24-30 Sehr geehrter Herr Heßling, Ihre kleine Anfrage vom 25.04.2015 betr. - Angezeigte Erderschütterungen Jennerstr. 24-30 be- antworte ich wie folgt: Zu Ihrer Erläuterung teile ich mit, dass seitens der Verwaltung nicht erkennbar ist, warum sich die Durchführung der Maßnahme verzögern solle. Die Ausschreibung der Maßnahme wurde nach Genehmigung der Wirtschaftspläne Wasser/Abwasser durchgeführt. Das Ausschreibungsverfah- ren erfordert entsprechend der Vorgaben der VOB ausreichende Zeiträume zur Angebotsbear- beitung. Der Auftragserteilung muss von den jeweiligen Ausschüssen Verwaltungs- rat/Betriebsausschuss zugestimmt werden. Dementsprechend ist ein Baubeginn weiterhin frühes- tens Ende Juni/Anfang Juli möglich. Frage: Ist es sinnvoll diese Untersuchung vor dem Kanalbaubeginn (ca. 29 KW) durchzuführen, um die eigentliche Ursache vorab mit in die Bauplanung aufzunehmen? Antwort: Vor jeder Kanalbaumaßnahme größeren Umfangs wird ein Zustandsbeweissicherungsverfahren mit einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchgeführt, um vorhandene Schäden zu dokumentieren. Sofern im Zuge der Maßnahme Schäden entstehen, sind diese ebenfalls mit einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mittels einer Scha- densaufnahme zu dokumentieren. Frage: Ist diese angekündigte Prüfung der Stadtverwaltung während der Bauphase ausreichend? Antwort: Ja. An das Ratsmitglied Herrn Günther Heßling - 2 - Frage: Wird evtl. durch eine Vorabprüfung eine anschließende Prüfung ausgeschlossen sein, die weitere Kosten verursachen könnte. Antwort: Nein, wenn das Schadensbild strittig ist, kann es erforderlich werden ein weiteres Gutachten zu erstellen. Frage: Ist eine Messung während der Bauphase überhaupt möglich, da in dieser Zeit kein geregelter Verkehr besteht? Antwort: Das Beweissicherungsverfahren dient der Erfassung der Schäden, die evtl. durch die Kanalbau- maßnahme verursacht werden und steht in keinem Zusammenhang mit der Verkehrsbelastung. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen