Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Ärztliche Versorgung in Bornheim“ Sehr geehrte Frau Castor-Cursiefen, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 05.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Gibt es eine Übersicht über die Verteilung von Arztpraxen (Haus- und Fachärzte, inklusive der psychotherapeutischen Praxen) in Bornheim und falls ja, kann diese zur Verfügung gestellt wer- den, falls nein, kann eine solche Übersicht erstellt werden? Antwort 1: Neben jetziger Fassung der Sozial- und Gesundheitsplandaten des Kreises (2022) arbeitet die Stadt Bornheim kontinuierlich daran, über eine aktuelle Datenlage zu verfügen. Die Daten den Bürgerinnen und Bürgern gebündelt zur Verfügung zu stellen, auch über die medizinische Ver- sorgung hinaus, soll zeitnah über eine Aktualisierung des „Bornheimer Adressbuch Soziales“ er- folgen. Hiermit ist in der 2. Jahreshälfte 2025 zu rechnen. Eine aktualisierte Übersicht zur medizi- nisch / therapeutischen Versorgung wird als Anlage zur Kleinen Anfrage aus Amt 5.3 zur Verfü- gung gestellt. Diese umfasst auch die geschätzte Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Frage 2). Es gilt zu beachten, dass die Angaben dieser Übersicht ohne Gewähr auf Vollständig- keit und Aktualität mitgeteilt werden. Frage 2: Wie steht es in Bornheim um die Versorgungsdichte und die Erreichbarkeit mit öffentlichen Ver- kehrsmitteln von Arztpraxen im Vergleich zu anderen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises? Antwort 2: Eine interkommunale Vergleichbarkeit zur Versorgungsdichte und Erreichbarkeit soll über die vom Rhein-Sieg-Kreis genutzte Software „KomMonitor“ gewährleistet werden, deren Einsatz in die kreisangehörigen Kommunen in den nächsten Monaten ausgerollt werden soll. Hierzu haben erste Informationsveranstaltungen im Sommer 2025 stattgefunden. Frage 3: Sind der Verwaltung besondere Herausforderungen in der Versorgung für die linksrheinischen Gebiete im Zuständigkeitsbereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein bekannt? Frau Traude Castor-Cursiefen - 2 - Antwort 3: Der Verwaltung werden durch Bürgerinnen/Bürger und Unternehmen regelmäßig Versorgungs- mängel in der ärztlichen Versorgung mitgeteilt. Auch durch den Rhein-Sieg-Kreis werden regelhaft Daten der Gesundheitsberichterstattung (GBE) zusammengetragen, die die gesundheitliche Lage der Bevölkerung beschreibt, Problemla- gen analysiert, Handlungsbedarfe für die Gesundheitsversorgung, Gesundheitsförderung und Prävention aufzeigt. Sie bietet damit eine rationale Grundlage für partizipative Prozesse und ge- sundheitspolitische Entscheidungen in Ergänzung zu Daten der KVNO. Als Datenquellen für die Gesundheitsberichterstattung liegen im Gesundheitsamt erhobene Da- ten aus Schuleingangsuntersuchungen, zahnärztlichen Reihenuntersuchungen und aus Hygiene- und Infektionsschutz, sowie Sekundärdaten vor. Zusätzlich werden im Gesundheitsamt Daten der KNVO nach ICD-Schlüssel analysiert. Hier zeigte sich kreisweit, dass bei depressiven Episoden, Angststörungen und Essstörungen die Fall- zahlen immens gestiegen sind, besonders bei Mädchen im Alter von 15-19 Jahren. Fachärzte als auch Hausärzte sind, sowohl im Rhein-Sieg-Kreis, als auch speziell in Bornheim, überlastet. Diese Aussage wurde bei der Sozialraumkonferenz der Stadt Bornheim mit Themenschwerpunkt „gesundheitliche Versorgung“, die am 07.05.2025 vom Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion veranstaltet wurde, bestätigt. Die Prognose in Bezug auf Pflegebedarfe zeigt bei der Bevölkerungsentwicklung vom Jahr 2023 bis zum Jahr 2040 im Alter von 65 – 79 Jahren einen Zuwachs von 32 % und ab 80 Jahre und älter von 43 %. Auch die Zahlen der Pflegebedürftigen insgesamt in Bornheim hat sich um 20 % erhöht. Auch die Pflegeplanung des Rhein-Sieg-Kreises kommt zu dem Ergebnis, dass als großes Prob- lem der Mangel an Pflege- und Betreuungspersonal sowie an Fachärzten in erreichbarer Nähe beschrieben wird. Frage 4: Ist die Stadt Bornheim bereit in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein im Rahmen einer der nächsten Sitzungen des Sozialausschusses zur aktuellen Versorgungssitu- ation in Bornheim, zu Planungskriterien und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung zu berichten? Antwort 4: Die Verwaltung nimmt diesen Punkt auf und wird in Vorbereitung Kontakt zur KVNO und der Ab- teilung Sozialplanung resp. GBE der Kreisverwaltung aufnehmen. In einer der nächsten Sitzun- gen des Sozialausschusses soll hierzu berichtet werden. Frage 5: Kommuniziert die Stadt Bornheim Mängel in der medizinischen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger an die Kassenärztlichen Vereinigung und wirkt so auf eine Verbesserung hin? Antwort 5: Der Verwaltung wurden durch Bürgerinnen/Bürger, Unternehmen und Arztpraxen regelmäßig Versorgungsmängel in der ärztlichen Versorgung mitgeteilt. Grundsätzlich war es so, dass die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein die Sitze der Ärzte für den gesamten Rhein-Sieg-Kreis verwaltet hat. Die Stadt Bornheim hat daher in den vergangenen Jahren mehrmals auf die diffe- renzierte Situation im Rhein-Sieg-Kreis und insbesondere im linksrheinischen hingewiesen. Die Stadt Bornheim ist ein Mittelzentrum im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis mit einer entspre- chenden Infrastrukturversorgung. Bornheim zählt zu den Städten in der Region, die aktuell am stärksten wachsen, und zieht dabei auch viele junge Familien an. Unsere Einwohnerzahl ist in - 3 - den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und beträgt derzeit knapp 50.000. Durch die be- schlossenen Planungen für neue Wohngebiete und Infrastruktur-Einrichtungen soll die Einwoh- nerzahl in den nächsten Jahren noch auf rund 55.000 anwachsen. Die Nähe zu den Oberzentren Bonn und Köln und die gute Lage in der Region bewirken außerdem, dass Bornheims Infrastruk- tur auch von Menschen genutzt wird, die außerhalb unserer Stadtgrenzen wohnen. Die ärztliche Grundversorgung vor Ort ist in Bornheim daher unbedingt zu gewährleisten und gesondert für den linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis zu betrachten. Inzwischen wurde darüber informiert, dass die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein inzwi- schen eine kleinräumige Bedarfsplanung durchführt, die den Besonderheiten des Rhein-Sieg- Kreises mit den unterschiedlichen Siedlungskonzentrationen und der Trennwirkung des Rheins Rechnung trägt. In konkreten Fällen hat die Stadt Bornheim entsprechend der obigen Argumen- tation die Zulassung einer urologischen Praxis, die Erweiterung der ärztlichen Sitze einer Praxis für Orthopädie, die Erweiterung der ärztlichen Sitze einer Facharztpraxis für Kinder- und Jugend- medizin und die Wunschnachfolge für eine Praxis für HNO-Heilkunde in der Stadt Bornheim un- terstützt und bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragt. Die Anträge wurden flankierend zu den Anträgen der jeweiligen Ärzte/Ärztinnen gestellt und von der Kassenärztlichen Vereinigung genehmigt. Weitere Informationen zu Unterversorgungen werden von der Verwaltung sehr ernst genommen und in Abstimmung mit den jeweiligen Praxen oder ansiedlungswilligen Ärzten/Ärztinnen der Kas- senärztlichen Vereinigung gemeldet. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Ärztliche Versorgung in Bornheim“ Sehr geehrte Frau Castor-Cursiefen, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 05.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Gibt es eine Übersicht über die Verteilung von Arztpraxen (Haus- und Fachärzte, inklusive der psychotherapeutischen Praxen) in Bornheim und falls ja, kann diese zur Verfügung gestellt wer- den, falls nein, kann eine solche Übersicht erstellt werden? Antwort 1: Neben jetziger Fassung der Sozial- und Gesundheitsplandaten des Kreises (2022) arbeitet die Stadt Bornheim kontinuierlich daran, über eine aktuelle Datenlage zu verfügen. Die Daten den Bürgerinnen und Bürgern gebündelt zur Verfügung zu stellen, auch über die medizinische Ver- sorgung hinaus, soll zeitnah über eine Aktualisierung des „Bornheimer Adressbuch Soziales“ er- folgen. Hiermit ist in der 2. Jahreshälfte 2025 zu rechnen. Eine aktualisierte Übersicht zur medizi- nisch / therapeutischen Versorgung wird als Anlage zur Kleinen Anfrage aus Amt 5.3 zur Verfü- gung gestellt. Diese umfasst auch die geschätzte Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Frage 2). Es gilt zu beachten, dass die Angaben dieser Übersicht ohne Gewähr auf Vollständig- keit und Aktualität mitgeteilt werden. Frage 2: Wie steht es in Bornheim um die Versorgungsdichte und die Erreichbarkeit mit öffentlichen Ver- kehrsmitteln von Arztpraxen im Vergleich zu anderen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises? Antwort 2: Eine interkommunale Vergleichbarkeit zur Versorgungsdichte und Erreichbarkeit soll über die vom Rhein-Sieg-Kreis genutzte Software „KomMonitor“ gewährleistet werden, deren Einsatz in die kreisangehörigen Kommunen in den nächsten Monaten ausgerollt werden soll. Hierzu haben erste Informationsveranstaltungen im Sommer 2025 stattgefunden. Frage 3: Sind der Verwaltung besondere Herausforderungen in der Versorgung für die linksrheinischen Gebiete im Zuständigkeitsbereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein bekannt? Frau Traude Castor-Cursiefen - 2 - Antwort 3: Der Verwaltung werden durch Bürgerinnen/Bürger und Unternehmen regelmäßig Versorgungs- mängel in der ärztlichen Versorgung mitgeteilt. Auch durch den Rhein-Sieg-Kreis werden regelhaft Daten der Gesundheitsberichterstattung (GBE) zusammengetragen, die die gesundheitliche Lage der Bevölkerung beschreibt, Problemla- gen analysiert, Handlungsbedarfe für die Gesundheitsversorgung, Gesundheitsförderung und Prävention aufzeigt. Sie bietet damit eine rationale Grundlage für partizipative Prozesse und ge- sundheitspolitische Entscheidungen in Ergänzung zu Daten der KVNO. Als Datenquellen für die Gesundheitsberichterstattung liegen im Gesundheitsamt erhobene Da- ten aus Schuleingangsuntersuchungen, zahnärztlichen Reihenuntersuchungen und aus Hygiene- und Infektionsschutz, sowie Sekundärdaten vor. Zusätzlich werden im Gesundheitsamt Daten der KNVO nach ICD-Schlüssel analysiert. Hier zeigte sich kreisweit, dass bei depressiven Episoden, Angststörungen und Essstörungen die Fall- zahlen immens gestiegen sind, besonders bei Mädchen im Alter von 15-19 Jahren. Fachärzte als auch Hausärzte sind, sowohl im Rhein-Sieg-Kreis, als auch speziell in Bornheim, überlastet. Diese Aussage wurde bei der Sozialraumkonferenz der Stadt Bornheim mit Themenschwerpunkt „gesundheitliche Versorgung“, die am 07.05.2025 vom Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion veranstaltet wurde, bestätigt. Die Prognose in Bezug auf Pflegebedarfe zeigt bei der Bevölkerungsentwicklung vom Jahr 2023 bis zum Jahr 2040 im Alter von 65 – 79 Jahren einen Zuwachs von 32 % und ab 80 Jahre und älter von 43 %. Auch die Zahlen der Pflegebedürftigen insgesamt in Bornheim hat sich um 20 % erhöht. Auch die Pflegeplanung des Rhein-Sieg-Kreises kommt zu dem Ergebnis, dass als großes Prob- lem der Mangel an Pflege- und Betreuungspersonal sowie an Fachärzten in erreichbarer Nähe beschrieben wird. Frage 4: Ist die Stadt Bornheim bereit in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein im Rahmen einer der nächsten Sitzungen des Sozialausschusses zur aktuellen Versorgungssitu- ation in Bornheim, zu Planungskriterien und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung zu berichten? Antwort 4: Die Verwaltung nimmt diesen Punkt auf und wird in Vorbereitung Kontakt zur KVNO und der Ab- teilung Sozialplanung resp. GBE der Kreisverwaltung aufnehmen. In einer der nächsten Sitzun- gen des Sozialausschusses soll hierzu berichtet werden. Frage 5: Kommuniziert die Stadt Bornheim Mängel in der medizinischen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger an die Kassenärztlichen Vereinigung und wirkt so auf eine Verbesserung hin? Antwort 5: Der Verwaltung wurden durch Bürgerinnen/Bürger, Unternehmen und Arztpraxen regelmäßig Versorgungsmängel in der ärztlichen Versorgung mitgeteilt. Grundsätzlich war es so, dass die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein die Sitze der Ärzte für den gesamten Rhein-Sieg-Kreis verwaltet hat. Die Stadt Bornheim hat daher in den vergangenen Jahren mehrmals auf die diffe- renzierte Situation im Rhein-Sieg-Kreis und insbesondere im linksrheinischen hingewiesen. Die Stadt Bornheim ist ein Mittelzentrum im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis mit einer entspre- chenden Infrastrukturversorgung. Bornheim zählt zu den Städten in der Region, die aktuell am stärksten wachsen, und zieht dabei auch viele junge Familien an. Unsere Einwohnerzahl ist in - 3 - den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und beträgt derzeit knapp 50.000. Durch die be- schlossenen Planungen für neue Wohngebiete und Infrastruktur-Einrichtungen soll die Einwoh- nerzahl in den nächsten Jahren noch auf rund 55.000 anwachsen. Die Nähe zu den Oberzentren Bonn und Köln und die gute Lage in der Region bewirken außerdem, dass Bornheims Infrastruk- tur auch von Menschen genutzt wird, die außerhalb unserer Stadtgrenzen wohnen. Die ärztliche Grundversorgung vor Ort ist in Bornheim daher unbedingt zu gewährleisten und gesondert für den linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis zu betrachten. Inzwischen wurde darüber informiert, dass die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein inzwi- schen eine kleinräumige Bedarfsplanung durchführt, die den Besonderheiten des Rhein-Sieg- Kreises mit den unterschiedlichen Siedlungskonzentrationen und der Trennwirkung des Rheins Rechnung trägt. In konkreten Fällen hat die Stadt Bornheim entsprechend der obigen Argumen- tation die Zulassung einer urologischen Praxis, die Erweiterung der ärztlichen Sitze einer Praxis für Orthopädie, die Erweiterung der ärztlichen Sitze einer Facharztpraxis für Kinder- und Jugend- medizin und die Wunschnachfolge für eine Praxis für HNO-Heilkunde in der Stadt Bornheim un- terstützt und bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragt. Die Anträge wurden flankierend zu den Anträgen der jeweiligen Ärzte/Ärztinnen gestellt und von der Kassenärztlichen Vereinigung genehmigt. Weitere Informationen zu Unterversorgungen werden von der Verwaltung sehr ernst genommen und in Abstimmung mit den jeweiligen Praxen oder ansiedlungswilligen Ärzten/Ärztinnen der Kas- senärztlichen Vereinigung gemeldet. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Stellenplan“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 16.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Stellen umfasste der Stellenplan der Stadt Bornheim und des Stadtbetriebs Bornheim in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2025? Frage 2: Wie viele Stellen im Stellenplan der Stadt Bornheim waren in diesen Jahren jeweils für Erziehe- rinnen und Erzieher in Kindertagesstätten vorgesehen? Antworten 1 und 2: Stellenplan 2010 Beamte: 69 Stellen Tarifbeschäftigte: 292, davon 97 für Erzieher*innen 2010 war lediglich die Anzahl an Stellen (Personen) ausgewiesen, die tatsächliche Angabe von Vollzeit/Teilzeit im Stellenplan erfolgte erst ab 2011. Stellenplan 2015 Beamte*innen: 54,45 VZÄ Tarifbeschäftigte: 328,47 VZÄ, davon 141,45 VZÄ für Erzieher*innen Stellenplan 2020 Beamte*innen: 67,69 VZÄ Tarifbeschäftigte: 383,66 VZÄ, davon 158,30 VZÄ für Erzieher*innen Stellenplan 2025 Beamte*innen 60,5734 VZÄ Tarifbeschäftigte: 557,4946 VZÄ, davon 245,6754 VZÄ für Erzieher*innen Herrn Jörn Freynick - 2 - Der StadtBetrieb Bornheim AöR teilte mit: Stellenplan 2010: 74 VZÄ Stellenplan 2015: 103 VZÄ Stellenplan 2020: 110 VZÄ Stellenplan 2025: 111 VZÄ Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister . Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Stellenplan“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 16.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Stellen umfasste der Stellenplan der Stadt Bornheim und des Stadtbetriebs Bornheim in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2025? Frage 2: Wie viele Stellen im Stellenplan der Stadt Bornheim waren in diesen Jahren jeweils für Erziehe- rinnen und Erzieher in Kindertagesstätten vorgesehen? Antworten 1 und 2: Stellenplan 2010 Beamte: 69 Stellen Tarifbeschäftigte: 292, davon 97 für Erzieher*innen 2010 war lediglich die Anzahl an Stellen (Personen) ausgewiesen, die tatsächliche Angabe von Vollzeit/Teilzeit im Stellenplan erfolgte erst ab 2011. Stellenplan 2015 Beamte*innen: 54,45 VZÄ Tarifbeschäftigte: 328,47 VZÄ, davon 141,45 VZÄ für Erzieher*innen Stellenplan 2020 Beamte*innen: 67,69 VZÄ Tarifbeschäftigte: 383,66 VZÄ, davon 158,30 VZÄ für Erzieher*innen Stellenplan 2025 Beamte*innen 60,5734 VZÄ Tarifbeschäftigte: 557,4946 VZÄ, davon 245,6754 VZÄ für Erzieher*innen Herrn Jörn Freynick - 2 - Der StadtBetrieb Bornheim AöR teilte mit: Stellenplan 2010: 74 VZÄ Stellenplan 2015: 103 VZÄ Stellenplan 2020: 110 VZÄ Stellenplan 2025: 111 VZÄ Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister .

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.08.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Richard-Piel-Straße Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 22.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Sind der Verwaltung Beschwerden aus der Bürgerschaft über den Zustand der Gehwege entlang der Richard-Piel-Straße bekannt, die auf Schäden durch das Wurzelwerk der dortigen Bäume zurückzuführen sind? Antwort 1: Die letzten eingegangenen Beschwerden bzgl. der Wegeoberfläche sind aus den Jahren 2013 und 2015. Beschwerden bzgl. der Straßenbäume wurden durch das Umwelt- und Grünflächenamt behandelt. Frage 2: Angesichts der Bedeutung der Richard-Piel-Straße als Hauptfußweg zum Friedhof für die Ortsteile Hersel und Uedorf: Entspricht der Zustand der Gehwege aus Sicht der Stadt den Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht? Antwort 2: Die Verkehrssicherheit ist gegeben, insgesamt befindet sich der Abschnitt in einem befriedigenden Zustand. Frage 3: Zu welchem Zeitpunkt erfolgte die letzte Kontrolle des baulichen Zustands der Gehwege auf beiden Seiten der Richard-Piel-Straße, und welche konkreten Maßnahmen zur Instandsetzung oder Gefahrenabwehr wurden anschließend ergriffen? Antwort 3: Die Richard-Piel-Straße wird alle zwei Wochen kontrolliert, letzte Kontrolle war der 18.07.2025. Die letzte Ausbesserung fand im Jahr 2017 statt. Frage 4: Wie häufig wurden an der Richard-Piel-Straße in der Vergangenheit Schäden beseitigt, die durch Baumwurzeln verursacht wurden – insbesondere in Form von Aufwölbungen, Rissen, Senken, Rohrbrüchen oder freiliegendem Wurzelwerk? Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Antwort 4: Die letzte Ausbesserung erfolgte im Jahr 2017. Des Weiteren fanden punktuelle Ausbesserungen durch den SBB statt. Frage 5: Im Bereich der Richard-Piel-Straße 13 und 13a scheint sich Baumwurzelwerk in Richtung der Gebäude auszubreiten. In Anbetracht der dort verlaufenden Gasleitungen sowie eines früheren, durch Wurzeln verursachten Wasserrohrbruchs: Wer haftet im Schadensfall, und welche präventiven Maßnahmen sind vorgesehen oder möglich? Antwort 5: Die Lindenallee Richard-Piel-Straße ist seinerzeit auf Betreiben von Ratsmitgliedern an der Rheinschiene in das NRW-Alleenkataster aufgenommen worden und genießt insofern einen besonderen Schutzstatus. Vor dem Hintergrund wurden in der Vergangenheit von den beteiligten Ämtern der Verwaltung zwar aufwändige aber sehr schonende Maßnahmen im Wurzelbereich und in den Baumkronen vorgenommen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dies gilt auch für Geländeanhebungen und ggf. für Wurzeleinwüchse in Hausanschlussleitungen und Eindringen in benachbarte Privatflächen. Baumschonende Eingriffe, auch präventiv, werden vom zuständigen Fachamt vorgenommen. In Schadensfällen haftet, sofern keine höhere Gewalt ursächlich ist, wie immer der Baumeigentümer, im Fall der Baumallee in der Richard-Piel-Straße die Stadt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.08.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Richard-Piel-Straße Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 22.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Sind der Verwaltung Beschwerden aus der Bürgerschaft über den Zustand der Gehwege entlang der Richard-Piel-Straße bekannt, die auf Schäden durch das Wurzelwerk der dortigen Bäume zurückzuführen sind? Antwort 1: Die letzten eingegangenen Beschwerden bzgl. der Wegeoberfläche sind aus den Jahren 2013 und 2015. Beschwerden bzgl. der Straßenbäume wurden durch das Umwelt- und Grünflächenamt behandelt. Frage 2: Angesichts der Bedeutung der Richard-Piel-Straße als Hauptfußweg zum Friedhof für die Ortsteile Hersel und Uedorf: Entspricht der Zustand der Gehwege aus Sicht der Stadt den Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht? Antwort 2: Die Verkehrssicherheit ist gegeben, insgesamt befindet sich der Abschnitt in einem befriedigenden Zustand. Frage 3: Zu welchem Zeitpunkt erfolgte die letzte Kontrolle des baulichen Zustands der Gehwege auf beiden Seiten der Richard-Piel-Straße, und welche konkreten Maßnahmen zur Instandsetzung oder Gefahrenabwehr wurden anschließend ergriffen? Antwort 3: Die Richard-Piel-Straße wird alle zwei Wochen kontrolliert, letzte Kontrolle war der 18.07.2025. Die letzte Ausbesserung fand im Jahr 2017 statt. Frage 4: Wie häufig wurden an der Richard-Piel-Straße in der Vergangenheit Schäden beseitigt, die durch Baumwurzeln verursacht wurden – insbesondere in Form von Aufwölbungen, Rissen, Senken, Rohrbrüchen oder freiliegendem Wurzelwerk? Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Antwort 4: Die letzte Ausbesserung erfolgte im Jahr 2017. Des Weiteren fanden punktuelle Ausbesserungen durch den SBB statt. Frage 5: Im Bereich der Richard-Piel-Straße 13 und 13a scheint sich Baumwurzelwerk in Richtung der Gebäude auszubreiten. In Anbetracht der dort verlaufenden Gasleitungen sowie eines früheren, durch Wurzeln verursachten Wasserrohrbruchs: Wer haftet im Schadensfall, und welche präventiven Maßnahmen sind vorgesehen oder möglich? Antwort 5: Die Lindenallee Richard-Piel-Straße ist seinerzeit auf Betreiben von Ratsmitgliedern an der Rheinschiene in das NRW-Alleenkataster aufgenommen worden und genießt insofern einen besonderen Schutzstatus. Vor dem Hintergrund wurden in der Vergangenheit von den beteiligten Ämtern der Verwaltung zwar aufwändige aber sehr schonende Maßnahmen im Wurzelbereich und in den Baumkronen vorgenommen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dies gilt auch für Geländeanhebungen und ggf. für Wurzeleinwüchse in Hausanschlussleitungen und Eindringen in benachbarte Privatflächen. Baumschonende Eingriffe, auch präventiv, werden vom zuständigen Fachamt vorgenommen. In Schadensfällen haftet, sofern keine höhere Gewalt ursächlich ist, wie immer der Baumeigentümer, im Fall der Baumallee in der Richard-Piel-Straße die Stadt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.08.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Aktueller Stand Bewegungspark Bornheim / Bolzplatz Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Fördermittel und Planungsstand Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Planung und des weiteren Baus des Bolzplatzes in Sechtem? Insbesondere: Wurden die beantragten Fördermittel bewilligt, und falls ja, in welcher Höhe und durch welche Stellen? Antwort 1: Am 11. August ist bei der Stadt der Ablehnungsbescheid der Bezirksregierung eingegangen. Eine Begründung erfolgte nicht. Bereits Anfang August hatte das Fördermittelmanagement der Stadt aus der veröffentlichten Liste der diesjährigen Förderprojekte des Landes NRW zur Dorfer- neuerung erfahren, dass das Projekt „Bolzplatz Sechtem“ dort nicht aufgeführt ist. Insofern wird die Planung und Ausschreibung unvermindert fortgesetzt. Die Vergabe des Bauauf- trags befindet sich in der Ausschreibung. Frage 2: Eidechsenzaun / Artenschutz Im Rahmen einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass ein Reptilienschutzzaun mit Hinweis- schild aufgestellt wurde. Laut Beschilderung dient dieser dazu, Zauneidechsen daran zu hindern, das geplante Baugelände zu betreten. a) Welche naturschutzrechtlichen Implikationen ergeben sich aus dem Vorkommen bzw. dem potenziellen Vorkommen von Zauneidechsen auf dem Gelände? b) Welche Auswirkungen kann dies auf den Zeitplan oder die Genehmigung des Baus haben? Antwort 2: Für das Bauvorhaben war nachträglich ein Artenschutzgutachten anzufertigen, welches inzwi- schen vorliegt. Aus diesem folgt die Maßnahme mit dem Reptilienschutzzaun. Mit dieser ergän- zenden Maßnahme kann das Bauvorhaben durchgeführt werden. Die Verwaltung geht derzeit nicht von einer Bauverzögerung wohl aber von einer Verteuerung des Projekts aus. Herrn Dirk König - 2 - Frage 3: Fertigstellung Wann rechnet die Verwaltung mit dem Abschluss der Bauarbeiten und der offiziellen Inbetrieb- nahme des Bolzplatzes bzw. Bewegungsparks? Antwort 3: Derzeit wird eine Fertigstellung des Bolzplatzes in der ersten Hälfte 2026 angestrebt. Für die wei- teren Elemente des Bewegungsparks stehen, wie dem JHA mitgeteilt, derzeit im Haushalt keine Mittel zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.08.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Aktueller Stand Bewegungspark Bornheim / Bolzplatz Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Fördermittel und Planungsstand Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Planung und des weiteren Baus des Bolzplatzes in Sechtem? Insbesondere: Wurden die beantragten Fördermittel bewilligt, und falls ja, in welcher Höhe und durch welche Stellen? Antwort 1: Am 11. August ist bei der Stadt der Ablehnungsbescheid der Bezirksregierung eingegangen. Eine Begründung erfolgte nicht. Bereits Anfang August hatte das Fördermittelmanagement der Stadt aus der veröffentlichten Liste der diesjährigen Förderprojekte des Landes NRW zur Dorfer- neuerung erfahren, dass das Projekt „Bolzplatz Sechtem“ dort nicht aufgeführt ist. Insofern wird die Planung und Ausschreibung unvermindert fortgesetzt. Die Vergabe des Bauauf- trags befindet sich in der Ausschreibung. Frage 2: Eidechsenzaun / Artenschutz Im Rahmen einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass ein Reptilienschutzzaun mit Hinweis- schild aufgestellt wurde. Laut Beschilderung dient dieser dazu, Zauneidechsen daran zu hindern, das geplante Baugelände zu betreten. a) Welche naturschutzrechtlichen Implikationen ergeben sich aus dem Vorkommen bzw. dem potenziellen Vorkommen von Zauneidechsen auf dem Gelände? b) Welche Auswirkungen kann dies auf den Zeitplan oder die Genehmigung des Baus haben? Antwort 2: Für das Bauvorhaben war nachträglich ein Artenschutzgutachten anzufertigen, welches inzwi- schen vorliegt. Aus diesem folgt die Maßnahme mit dem Reptilienschutzzaun. Mit dieser ergän- zenden Maßnahme kann das Bauvorhaben durchgeführt werden. Die Verwaltung geht derzeit nicht von einer Bauverzögerung wohl aber von einer Verteuerung des Projekts aus. Herrn Dirk König - 2 - Frage 3: Fertigstellung Wann rechnet die Verwaltung mit dem Abschluss der Bauarbeiten und der offiziellen Inbetrieb- nahme des Bolzplatzes bzw. Bewegungsparks? Antwort 3: Derzeit wird eine Fertigstellung des Bolzplatzes in der ersten Hälfte 2026 angestrebt. Für die wei- teren Elemente des Bewegungsparks stehen, wie dem JHA mitgeteilt, derzeit im Haushalt keine Mittel zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.08.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Planung von Trinkwasserbrunnen auf Bornheimer Stadtgebiet“ Sehr geehrte Frau Gordon, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Existiert eine Planung zur Einrichtung von Trinkwasserbrunnen auf Bornheimer Stadtgebiet? Antwort 1: Es gibt erste Schwerpunktsetzungen, die von der Verwaltung in die Ratsgremien kommuniziert worden sind. Frage 2: Wenn ja, an welchen Orten und aus welchen Gründen wurden diese ausgewählt? Antwort 2: Da stärker frequentierte Orte bevorzugt werden, wurde der erste Brunnen am Peter-Fryns-Platz installiert, der zweite wird in Zusammenarbeit mit der Pater-Bertram-Platz AG auf dem gleichna- migen Walberberger Dorfplatz nach durchgeführtem Genehmigungsverfahren errichtet. Die Um- setzung erfolgt voraussichtlich in 2026. Frage 3: Wann soll mit der Errichtung weiterer Trinkwasserbrunnen begonnen werden? Antwort 3: Hierüber wird sich die Verwaltung mit der Betriebsführung des Wasserwerkes der Stadt Born- heim im 3. Quartal 2025 abstimmen. Frage 4: Wie wird die Hygiene des Trinkwassers gewährleistet? Antwort 4: Die Hygieneüberwachung ist nach Trinkwasserverordnung obligatorisch und beinhaltet u.a. eine regelmäßige Spülung, monatliche Trinkwasseranalyse und besondere Maßnahmen bei der Au- ßer- und Inbetriebnahme vor und nach der Winterperiode. Ratsmitglied Frau Tina Gordon - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.08.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Planung von Trinkwasserbrunnen auf Bornheimer Stadtgebiet“ Sehr geehrte Frau Gordon, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Existiert eine Planung zur Einrichtung von Trinkwasserbrunnen auf Bornheimer Stadtgebiet? Antwort 1: Es gibt erste Schwerpunktsetzungen, die von der Verwaltung in die Ratsgremien kommuniziert worden sind. Frage 2: Wenn ja, an welchen Orten und aus welchen Gründen wurden diese ausgewählt? Antwort 2: Da stärker frequentierte Orte bevorzugt werden, wurde der erste Brunnen am Peter-Fryns-Platz installiert, der zweite wird in Zusammenarbeit mit der Pater-Bertram-Platz AG auf dem gleichna- migen Walberberger Dorfplatz nach durchgeführtem Genehmigungsverfahren errichtet. Die Um- setzung erfolgt voraussichtlich in 2026. Frage 3: Wann soll mit der Errichtung weiterer Trinkwasserbrunnen begonnen werden? Antwort 3: Hierüber wird sich die Verwaltung mit der Betriebsführung des Wasserwerkes der Stadt Born- heim im 3. Quartal 2025 abstimmen. Frage 4: Wie wird die Hygiene des Trinkwassers gewährleistet? Antwort 4: Die Hygieneüberwachung ist nach Trinkwasserverordnung obligatorisch und beinhaltet u.a. eine regelmäßige Spülung, monatliche Trinkwasseranalyse und besondere Maßnahmen bei der Au- ßer- und Inbetriebnahme vor und nach der Winterperiode. Ratsmitglied Frau Tina Gordon - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Wegekreuz Bornheimer Str. Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 05.09.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die Zerstörung des Wegekreuzes (Fernes Kreuz) entlang der Bornheimer Straße in Uedorf jährt sich nun beinahe, warum hakt es bislang am Wiederaufbau und der Sanierung? Antwort 1: Zunächst musste die Unfallmeldung der Polizei abgewartet werden, die die Untere Denkmalbe- hörde leider nicht zeitnah erhalten hat. Sodann wurde Kontakt mit dem Haftpflichtversicherer der Unfallverursacherin aufgenommen. Aufgrund der Erheblichkeit des Schadens wurde zunächst ein Gutachten bei einem geeigneten Restaurator angefordert. Frage 2: Kann der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu 100 Prozent für die Sanierung in Anspruch genommen werden, um das denkmalgeschützte Kreuz wiederherzustellen? Antwort 2: Davon geht die Verwaltung derzeit aus. Eine abschließende Zusage der Versicherung steht je- doch noch aus. Sobald diese vorliegt, wird die Restaurierung beauftragt. Frage 3: Die Kirchengemeinde St. Aegidius Hersel möchte das Kreuz gerne einsegnen lassen, bis wann kann das Kreuz durch den Steinmetz wiederhergestellt werden, insbesondere wann könnte frü- hestens eine Einsegnung stattfinden? Antwort 3: Dies kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Die Verwaltung weiß um den Wunsch und wird Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und versuchen, den Vorgang zu beschleunigen. Herrn Bernd Marx - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Wegekreuz Bornheimer Str. Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 05.09.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die Zerstörung des Wegekreuzes (Fernes Kreuz) entlang der Bornheimer Straße in Uedorf jährt sich nun beinahe, warum hakt es bislang am Wiederaufbau und der Sanierung? Antwort 1: Zunächst musste die Unfallmeldung der Polizei abgewartet werden, die die Untere Denkmalbe- hörde leider nicht zeitnah erhalten hat. Sodann wurde Kontakt mit dem Haftpflichtversicherer der Unfallverursacherin aufgenommen. Aufgrund der Erheblichkeit des Schadens wurde zunächst ein Gutachten bei einem geeigneten Restaurator angefordert. Frage 2: Kann der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu 100 Prozent für die Sanierung in Anspruch genommen werden, um das denkmalgeschützte Kreuz wiederherzustellen? Antwort 2: Davon geht die Verwaltung derzeit aus. Eine abschließende Zusage der Versicherung steht je- doch noch aus. Sobald diese vorliegt, wird die Restaurierung beauftragt. Frage 3: Die Kirchengemeinde St. Aegidius Hersel möchte das Kreuz gerne einsegnen lassen, bis wann kann das Kreuz durch den Steinmetz wiederhergestellt werden, insbesondere wann könnte frü- hestens eine Einsegnung stattfinden? Antwort 3: Dies kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Die Verwaltung weiß um den Wunsch und wird Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und versuchen, den Vorgang zu beschleunigen. Herrn Bernd Marx - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.11.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Turnhallensituation in Uedorf“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 07.11.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In der Turnhalle der Verbundschule Uedorf gibt es aktuell keine Mädchentoilette mehr. Das ehe- malige Mädchen-WC wurde vor kurzem in eine „Lehrertoilette“ umgewidmet und wird regelmäßig vom Hausmeister abgeschlossen. Dies ist ein unhaltbarer Zustand für den Hauptnutzer, TTC Ue- dorf und Turnverein Hersel, der einen Großteil des Kinderturnens dort abhält. Was gedenkt die Stadt Bornheim zu machen, um diesen unhaltbaren Zustand für unsere Kinder zu ändern? Antwort 1: In der Turnhalle der Verbundschule sind 3 Toiletten vorhanden. Eine Toilette steht ausschließlich dem Lehrpersonal zur Verfügung. Die angrenzende Toilette steht den Mädchen zur Verfügung und eine dritte für die Jungen. Es fehlte die Kennzeichnung der Toiletten, was eventuell zu Miss- verständnissen geführt hat, die Beschriftung ist inzwischen angebracht. Frage 2: Die Temperatur in der Turnhalle ist aktuell immer bei ca. 16 Grad, also sehr kalt. Sofern die Tem- peratur auf 15 Grad absinken würde, was aufgrund des nahenden Winters sehr wahrscheinlich ist, kann der TTC Uedorf seine Meisterschaftsspiele nicht mehr wie gewohnt durchführen, da der Westdeutsche Tischtennis Verband vorsieht, dass bei solchen Temperaturen das Spiel zu Lasten des TTC Uedorf abzubrechen ist. Was gedenkt die Stadt Bornheim zu tun, um die Temperatur in der Turnhalle wieder dauerhaft zu erhöhen, damit der Spielbetrieb des TTC Uedorf gesichert wird? Antwort 2: Die Zeitschaltuhr der Heizung wurde mit Einbruch der kalten Jahreszeit auf die Winterzeit umge- stellt. Bei einem Ortstermin am 18.11.2025 um 10 Uhr sind bei einer Überprüfung folgende Daten festgestellt worden: Außentemperatur 5,0°C Raumtemperatur 20,0 °C Temperatur Fußboden an drei verschiedenen Stellen 22,2 / 23,2 / 24,8 °C Die oberen Außenfenster waren geöffnet. Derzeit wird kein Handlungsbedarf zur Raumtemperierung gesehen. Herrn Bernd Marx - 2 - Frage 3: Ein Statikbüro hatte im Auftrag des Schulausschusses in der letzten Ratsperiode bereits festge- stellt, dass die 60 Jahre alte Turnhalle aus statischen Gründen abzureißen und neu errichtet wer- den soll, inklusive der zusätzlichen Räume (Mensa) für die Verbundschule. Mindestens drei Ar- chitektenbüros waren zwischenzeitlich mit der Realisierung beschäftigt. Seit Jahren ist bislang mit Hinweis auf die desolate Personalsituation der zuständigen Fachämter leider überhaupt nichts passiert. Wann startet die Stadt Bornheim nun endlich mit der Realisierung der neuen Turnhalle, welche für die Vereine in den Rheinorten, aber natürlich auch insbesondere für die Verbundschule von sehr großer Bedeutung ist? Antwort 3: Vor einigen Jahren ist eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Verbundschule Uedorf nach dem damaligen Bedarf erarbeitet worden. In diesem Zuge wurde überlegt, zugunsten der Nach- haltigkeit die Turnhalle zu erhalten und die Nebenräume plus Erweiterung neu zu errichten. Lei- der bilden die Nebenräume und die Turnhalle einen statischen Verbund, ein Erhalt der Turnhalle ist daher statisch bedingt nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Leider zwangen zwischenzeitlich einige höher priorisierte Vorhaben, wie Notunterkünfte, die Ver- waltung dazu die Planung zu unterbrechen. Das Projekt Ersatzneubau Turnhalle und Erweiterung soll nun in 2026 neu gestartet werden. Vorbereitend auf das Projekt wurde bereits 2024 der Schulhof erweitert und in Betrieb genommen. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.11.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Turnhallensituation in Uedorf“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 07.11.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In der Turnhalle der Verbundschule Uedorf gibt es aktuell keine Mädchentoilette mehr. Das ehe- malige Mädchen-WC wurde vor kurzem in eine „Lehrertoilette“ umgewidmet und wird regelmäßig vom Hausmeister abgeschlossen. Dies ist ein unhaltbarer Zustand für den Hauptnutzer, TTC Ue- dorf und Turnverein Hersel, der einen Großteil des Kinderturnens dort abhält. Was gedenkt die Stadt Bornheim zu machen, um diesen unhaltbaren Zustand für unsere Kinder zu ändern? Antwort 1: In der Turnhalle der Verbundschule sind 3 Toiletten vorhanden. Eine Toilette steht ausschließlich dem Lehrpersonal zur Verfügung. Die angrenzende Toilette steht den Mädchen zur Verfügung und eine dritte für die Jungen. Es fehlte die Kennzeichnung der Toiletten, was eventuell zu Miss- verständnissen geführt hat, die Beschriftung ist inzwischen angebracht. Frage 2: Die Temperatur in der Turnhalle ist aktuell immer bei ca. 16 Grad, also sehr kalt. Sofern die Tem- peratur auf 15 Grad absinken würde, was aufgrund des nahenden Winters sehr wahrscheinlich ist, kann der TTC Uedorf seine Meisterschaftsspiele nicht mehr wie gewohnt durchführen, da der Westdeutsche Tischtennis Verband vorsieht, dass bei solchen Temperaturen das Spiel zu Lasten des TTC Uedorf abzubrechen ist. Was gedenkt die Stadt Bornheim zu tun, um die Temperatur in der Turnhalle wieder dauerhaft zu erhöhen, damit der Spielbetrieb des TTC Uedorf gesichert wird? Antwort 2: Die Zeitschaltuhr der Heizung wurde mit Einbruch der kalten Jahreszeit auf die Winterzeit umge- stellt. Bei einem Ortstermin am 18.11.2025 um 10 Uhr sind bei einer Überprüfung folgende Daten festgestellt worden: Außentemperatur 5,0°C Raumtemperatur 20,0 °C Temperatur Fußboden an drei verschiedenen Stellen 22,2 / 23,2 / 24,8 °C Die oberen Außenfenster waren geöffnet. Derzeit wird kein Handlungsbedarf zur Raumtemperierung gesehen. Herrn Bernd Marx - 2 - Frage 3: Ein Statikbüro hatte im Auftrag des Schulausschusses in der letzten Ratsperiode bereits festge- stellt, dass die 60 Jahre alte Turnhalle aus statischen Gründen abzureißen und neu errichtet wer- den soll, inklusive der zusätzlichen Räume (Mensa) für die Verbundschule. Mindestens drei Ar- chitektenbüros waren zwischenzeitlich mit der Realisierung beschäftigt. Seit Jahren ist bislang mit Hinweis auf die desolate Personalsituation der zuständigen Fachämter leider überhaupt nichts passiert. Wann startet die Stadt Bornheim nun endlich mit der Realisierung der neuen Turnhalle, welche für die Vereine in den Rheinorten, aber natürlich auch insbesondere für die Verbundschule von sehr großer Bedeutung ist? Antwort 3: Vor einigen Jahren ist eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Verbundschule Uedorf nach dem damaligen Bedarf erarbeitet worden. In diesem Zuge wurde überlegt, zugunsten der Nach- haltigkeit die Turnhalle zu erhalten und die Nebenräume plus Erweiterung neu zu errichten. Lei- der bilden die Nebenräume und die Turnhalle einen statischen Verbund, ein Erhalt der Turnhalle ist daher statisch bedingt nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Leider zwangen zwischenzeitlich einige höher priorisierte Vorhaben, wie Notunterkünfte, die Ver- waltung dazu die Planung zu unterbrechen. Das Projekt Ersatzneubau Turnhalle und Erweiterung soll nun in 2026 neu gestartet werden. Vorbereitend auf das Projekt wurde bereits 2024 der Schulhof erweitert und in Betrieb genommen. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20.11.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Deutschlandticket“ Sehr geehrter Herr Rami, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 13.11.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ob (wenn ja: in welcher Art und Weise?) gibt es vom Arbeitgeber Stadt Bornheim Unterstützung für Beschäftigte des ÖD/Beamte, die ein Deutschlandticket beziehen. Antwort 1: Das Land NRW hat bisher keine rechtliche Grundlage geschaffen, die es Arbeitgebern im öffentli- chen Dienst ermöglichen würde, Beschäftigten oder Beamtinnen und Beamten Zahlungen zu ge- währen, die über die tarifvertraglich im TVöD geregelten Leistungen hinausgehen. Nach Mittei- lung des Landrates stuft das Land NRW die Gewährung eines sogenannten Deutschland-Jobti- ckets derzeit als unzulässig ein, da weder eine besoldungsrechtliche Grundlage besteht noch die Vereinbarkeit mit den tarifrechtlichen Regelungen des TVöD gesichert ist. Mangels dieser landesrechtlichen Voraussetzungen kann die Stadt Bornheim aktuell keine Zu- schüsse zum Deutschlandticket anbieten. Selbstverständlich verfolgen wir die weiteren Entwick- lungen auf Landes- und Bundesebene aufmerksam und werden mögliche Handlungsspielräume prüfen, sobald eine tragfähige Rechtsgrundlage geschaffen wird. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Herrn Tilmann Rami Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20.11.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Deutschlandticket“ Sehr geehrter Herr Rami, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 13.11.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ob (wenn ja: in welcher Art und Weise?) gibt es vom Arbeitgeber Stadt Bornheim Unterstützung für Beschäftigte des ÖD/Beamte, die ein Deutschlandticket beziehen. Antwort 1: Das Land NRW hat bisher keine rechtliche Grundlage geschaffen, die es Arbeitgebern im öffentli- chen Dienst ermöglichen würde, Beschäftigten oder Beamtinnen und Beamten Zahlungen zu ge- währen, die über die tarifvertraglich im TVöD geregelten Leistungen hinausgehen. Nach Mittei- lung des Landrates stuft das Land NRW die Gewährung eines sogenannten Deutschland-Jobti- ckets derzeit als unzulässig ein, da weder eine besoldungsrechtliche Grundlage besteht noch die Vereinbarkeit mit den tarifrechtlichen Regelungen des TVöD gesichert ist. Mangels dieser landesrechtlichen Voraussetzungen kann die Stadt Bornheim aktuell keine Zu- schüsse zum Deutschlandticket anbieten. Selbstverständlich verfolgen wir die weiteren Entwick- lungen auf Landes- und Bundesebene aufmerksam und werden mögliche Handlungsspielräume prüfen, sobald eine tragfähige Rechtsgrundlage geschaffen wird. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Herrn Tilmann Rami

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.12.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Baustelle/Vollsperrungen in der Pohlhauenstraße / Botzdorfer Weg.“ Sehr geehrte Frau Peters, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.12.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Arbeiten sind aktuell im Bereich Pohlhausenstraße / Botzdorfer Weg / angren- zender Straßen noch geplant bzw. noch ausstehend Antwort 1: Die Kanalerneuerungsmaßnahme des Stadtbetrieb umfasst mehrere Straßen (Pohlhausenstraße, Lessingstraße, Botzdorfer Weg, Quellenweg, Waldstraße). Im Detail wird an den folgenden Berei- chen gearbeitet: Erneuerung des Abwasserkanals, Bachkanals, Grundstücksanschlussleitungen und Sinkkasten- leitungen. Diese Arbeiten sind sowohl umfassend als auch zeitaufwändig und erfordern den Austausch von Kanalleitungen in mehreren Bereichen. Frage 2: Wie ist der Zeitplan für die noch ausstehenden Arbeiten? Bitte Aufschlüsselung nach Abschnitten und voraussichtlichem Ende der Maßnahmen. Antwort 2: Der Bauabschnitt Kreuzung Pohlhausenstraße / Om Jeeßeberch wurde am 11.11.2025 abge- schlossen. Für die noch ausstehenden Arbeiten hat der Stadtbetrieb nachfolgenden aktuellen Zeitplan mitge- teilt: Bauabschnitt Pohlhausenstraße bis In der Profffläche: Abwasserkanal und Bachkanal - lau- fend bis ca. Anfang März 2026 Bauabschnitt Pohlhausenstraße ab In der Profffläche bis Kreuzung Lessingstraße: Abwas- serkanal und Bachkanal - Anfang März 2026 bis Mitte Juli 2026 Bauabschnitt Lessingstraße ab Kreuzung Pohlhausenstraße: Abwasserkanal - Mitte Juli 2026 bis Anfang Oktober 2026 Bauabschnitt Botzdorfer Weg ab Kreuzung Pohlhausenstraße: Abwasserkanal und Bach- kanal - Anfang Oktober 2026 bis Ende April 2027 Bauabschnitt Quellenweg ab Kreuzung Botzdorfer Weg: Abwasserkanal und Bachkanal - Ende April 2027 bis Mitte Juni 2027 Frau Anna Peters SPD-Fraktion Leo-Koppel-Str. 26 53332 Bornheim - 2 - Bauabschnitt Waldstraße ab Kreuzung Quellenweg bis Botzdorfer Weg: Abwasserkanal - Mitte Juni 2027 bis Mitte August 2027 Hinweis: Der Bauzeitenplan wird durch den Stadtbetrieb laufend fortgeschrieben, da unvorherseh- bare bauliche oder witterungsbedingte Faktoren Änderungen nach sich ziehen können. Frage 3: Wo und wie werden die Anwohnerinnen und Anwohner über den aktuellen Stand und Änderun- gen informiert (z. B. über Ratsinformationssystem, Aushänge, Bürgerbriefe, Webseite)? Antwort 3: Anwohner werden in mehreren Formaten und über verschiedene Kanäle informiert: Im Februar 2025 und April 2025 informierte der Stadtbetrieb die betroffenen Anwohner*innen mit- tels Bürgerbriefs über die geplanten Baumaßnahmen und den groben Zeitplan der Maßnahme. Für die jeweiligen Bauabschnitte muss die ausführende Baufirma eine straßenverkehrsrechtliche Genehmigung beantragen. Auflage dieser Genehmigung ist u. a. die Information der Anlieger durch Verteilung eines Anwohnerbriefs vor Ausführung der Arbeiten. Aktuelle Updates und Informationen zu den Bauarbeiten sind ferner auf folgenden Kanälen verfüg- bar: Verkehrsberichte für das Stadtgebiet auf der Webseite der Stadt Bornheim Aktuelle Baumaßnahmen auf der Webseite des Stadtbetriebs Bornheim AöR Diese Kanäle stellen sicher, dass die Anwohner regelmäßig über den Fortschritt und mögliche Änderungen informiert werden. Frage 4: Können Sie zusichern, dass vor Beginn jedes Bauabschnitts eine transparente Kommunikation mit klarer Information über Dauer, Abschnitt und Ausweichrouten stattfindet? Antwort 4: Es wird eine transparente Kommunikation vor Beginn jedes Bauabschnitts zugesichert. Dies erfolgt durch: Regelmäßige Verkehrsberichte und aktuelle Informationen zu den Baumaßnahmen, die auf den städtischen Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Detaillierte Informationen über die Dauer, den Abschnitt der Maßnahme und etwaige Ausweichro- uten können von den Anwohnern im Voraus auf den genannten Plattformen eingesehen werden. Zudem steht die Verkehrsbehörde in kontinuierlichem Austausch mit den Verkehrsplanungsbüros, um Umleitungsstrecken zu entwickeln, die den Verkehr so gering wie möglich belasten und gleich- zeitig den Verkehrsfluss aufrechterhalten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Umleitungen effektiv geplant und bei Bedarf angepasst wer- den. Die bauausführenden Firmen werden zudem durch die Verkehrsbehörde aufgefordert, vor den wei- teren Bauabschnitten erneute Anwohnerinformationen auszugeben. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen