Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.08.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 10.08.2015 betr. Ausbau Oberdorfer Weg und Sachstand B-Planverfahren in der Ortschaft Roisdorf Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 10.08.2015 betr. Ausbau Oberdorfer Weg und Sachstand B- Planverfahren in der Ortschaft Roisdorf beantworte ich wie folgt: Frage 1: In seiner Sitzung am 12. September 2012 beschloss der VPLA, falls erforderlich, einen Bebau- ungsplan zur Sicherstellung der Straßenraumplanung Oberdorfer Weg/Donnerstein aufzustellen. Da die Planung, bzw. der Ausbau des Oberdorfer Weges für 2015/16 geplant ist, bitte ich hiermit darzulegen, ob zur Sicherstellung des benötigten Straßenraumes die Aufstellung eines Bebau- ungsplanes erforderlich ist? Antwort 1: Bisher liegt noch keine Straßenplanung vor, nur ein Vorentwurf, der noch abgestimmt werden muss. Ob die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich ist, kann bei diesem Planungsstand noch nicht festgestellt werden. Frage 2: Wenn diese Frage mit Ja beantwortet wird, bitte ich um Mitteilung, warum bis heute das Verfah- ren hierzu nicht eingeleitet wurde? Antwort 2: s. Antwort 1 Frage 3: In seiner Sitzung am 12. November 2014 (Vorlage 618/2014) beschloss der StEA im Rahmen des Straßenausbauprogramms 2015 den Ausbau des Oberdorfer Weges. Ebenfalls beschloss der Verwaltungsrat des SBB in seiner Sitzung am 2. 12. 2014 und der Rat am 4. 12. 2014 den Kanalneubau im Oberdorfer Weg, zwischen Berliner Straße und Donnerstein in 2015 durchzu- führen und in der Straße Donnerstein, vom Oberdorfer Weg bis zur Essener Straße im Jahre 2016 den Abwasserkanal neu zu bauen. Da aus Synergieeffekten der Kanalneubau parallel mit An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - dem Straßenneubau erfolgen sollte, stellt sich die Frage erneut nach dem derzeitigen Sachstand. Bitte nehmen Sie dazu Stellung. Antwort 3: Das Abwasserwerk des SBB nimmt Stellung zum Stand der Kanalplanung. Die aktuelle Generalentwässerungsplanung für das Einzugsgebiet der Kläranlage Bornheim sieht für die Straßen Oberdorfer Weg und Donnerstein in Roisdorf eine Vergrößerung der hydrauli- schen Leistungsfähigkeit der Kanalisation durch Neubau mit Vergrößerung der Rohrquerschnitte vor. Eine Aufnahme von anfallendem Oberflächenwasser aus den oberhalb liegenden Außenge- bieten in die neue Mischwasserkanalisation wurde in der Generalentwässerungsplanung, ist auch Entwässerungssystem bedingt, nicht vorgesehen. In der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.09.2012 wurde einer Verschiebung der Maß- nahme zugestimmt, damit die Kanalerneuerung gemeinsam mit der Stadt Bornheim als Straßen- baulastträger und als Gewässerunterhalter abgestimmt werden kann, zunächst die geordnete Ableitung des anfallenden Außengebietswassers, sowie ein Straßenausbau im Oberdorfer Weg und Donnerstein. Die Kanalplanung ist derzeit in der Entwurfsphase. Hier sind allerdings noch die Erkenntnisse im Zuge der Vorplanung des Straßenendausbaus, sowie die neuen Erkenntnisse der Ableitung der Außengebietswässer etc. zu berücksichtigen und entsprechend einzuarbeiten. Dies gilt auch für die evtl. vorgesehene Entwicklung im oberen Bereich des Donnerstein. Frage 4: Wann informiert die Verwaltung den Verwaltungsrat des SBB über die Kanalneubauplanung Oberdorfer Weg und Donnerstein? Antwort 4: In der Sitzung des Verwaltungsrates am 29.09.2015 im Bericht des Abwasserwerkes. Frage 5: Wann informiert die Verwaltung die Mitglieder des StEA über den Entwurf des B-Plans Oberdor- fer Weg/Donnerstein? Antwort 5: s. Antwort 1 Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Manfred Schier, Erster Beigeordneter Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.08.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 10.08.2015 betr. Ausbau Oberdorfer Weg und Sachstand B-Planverfahren in der Ortschaft Roisdorf Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 10.08.2015 betr. Ausbau Oberdorfer Weg und Sachstand B- Planverfahren in der Ortschaft Roisdorf beantworte ich wie folgt: Frage 1: In seiner Sitzung am 12. September 2012 beschloss der VPLA, falls erforderlich, einen Bebau- ungsplan zur Sicherstellung der Straßenraumplanung Oberdorfer Weg/Donnerstein aufzustellen. Da die Planung, bzw. der Ausbau des Oberdorfer Weges für 2015/16 geplant ist, bitte ich hiermit darzulegen, ob zur Sicherstellung des benötigten Straßenraumes die Aufstellung eines Bebau- ungsplanes erforderlich ist? Antwort 1: Bisher liegt noch keine Straßenplanung vor, nur ein Vorentwurf, der noch abgestimmt werden muss. Ob die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich ist, kann bei diesem Planungsstand noch nicht festgestellt werden. Frage 2: Wenn diese Frage mit Ja beantwortet wird, bitte ich um Mitteilung, warum bis heute das Verfah- ren hierzu nicht eingeleitet wurde? Antwort 2: s. Antwort 1 Frage 3: In seiner Sitzung am 12. November 2014 (Vorlage 618/2014) beschloss der StEA im Rahmen des Straßenausbauprogramms 2015 den Ausbau des Oberdorfer Weges. Ebenfalls beschloss der Verwaltungsrat des SBB in seiner Sitzung am 2. 12. 2014 und der Rat am 4. 12. 2014 den Kanalneubau im Oberdorfer Weg, zwischen Berliner Straße und Donnerstein in 2015 durchzu- führen und in der Straße Donnerstein, vom Oberdorfer Weg bis zur Essener Straße im Jahre 2016 den Abwasserkanal neu zu bauen. Da aus Synergieeffekten der Kanalneubau parallel mit An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - dem Straßenneubau erfolgen sollte, stellt sich die Frage erneut nach dem derzeitigen Sachstand. Bitte nehmen Sie dazu Stellung. Antwort 3: Das Abwasserwerk des SBB nimmt Stellung zum Stand der Kanalplanung. Die aktuelle Generalentwässerungsplanung für das Einzugsgebiet der Kläranlage Bornheim sieht für die Straßen Oberdorfer Weg und Donnerstein in Roisdorf eine Vergrößerung der hydrauli- schen Leistungsfähigkeit der Kanalisation durch Neubau mit Vergrößerung der Rohrquerschnitte vor. Eine Aufnahme von anfallendem Oberflächenwasser aus den oberhalb liegenden Außenge- bieten in die neue Mischwasserkanalisation wurde in der Generalentwässerungsplanung, ist auch Entwässerungssystem bedingt, nicht vorgesehen. In der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.09.2012 wurde einer Verschiebung der Maß- nahme zugestimmt, damit die Kanalerneuerung gemeinsam mit der Stadt Bornheim als Straßen- baulastträger und als Gewässerunterhalter abgestimmt werden kann, zunächst die geordnete Ableitung des anfallenden Außengebietswassers, sowie ein Straßenausbau im Oberdorfer Weg und Donnerstein. Die Kanalplanung ist derzeit in der Entwurfsphase. Hier sind allerdings noch die Erkenntnisse im Zuge der Vorplanung des Straßenendausbaus, sowie die neuen Erkenntnisse der Ableitung der Außengebietswässer etc. zu berücksichtigen und entsprechend einzuarbeiten. Dies gilt auch für die evtl. vorgesehene Entwicklung im oberen Bereich des Donnerstein. Frage 4: Wann informiert die Verwaltung den Verwaltungsrat des SBB über die Kanalneubauplanung Oberdorfer Weg und Donnerstein? Antwort 4: In der Sitzung des Verwaltungsrates am 29.09.2015 im Bericht des Abwasserwerkes. Frage 5: Wann informiert die Verwaltung die Mitglieder des StEA über den Entwurf des B-Plans Oberdor- fer Weg/Donnerstein? Antwort 5: s. Antwort 1 Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Manfred Schier, Erster Beigeordneter

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.07.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.06.2015 betr. Umgestaltung von Grünflächen/Straßenbegleitgrün in Sech- tem und Walberberg Sehr geehrter Herr Wirtz, Ihre kleine Anfrage vom 26.06.2015 betr. Umgestaltung von Grünflächen/Straßenbegleitgrün in Sechtem und Walberberg beantworte ich wie folgt: Frage: Im Rat im Dezember 2014 (Vorlage 613/2014-6) wurde die Freigabe der Haushaltsmittel für die Umgestaltung des Straßenbegleitgrüns in der Bahnhofstr. in Sechtem und im Schwadorfer Kreuz in Walberberg beschlossen. Warum konnte die Maßnahme bislang nicht umgesetzt werden? Antwort: Der Beschluss des Rates erfolgte so spät, dass jahreszeitlich bedingt (Winter) eine Umsetzung in 2014 nicht mehr möglich war. Da im Verwaltungshaushalt Mittel nicht in das folgende Haushalts- jahr übertragen werden können, hat der Rat entsprechende Mittel für den Doppelhaushalt 2015/2016 neu eingeplant, die Genehmigung dieses Haushalts war abzuwarten. Frage: Bei einer Nachfrage im Februar 2015 hatte der Stadtbetrieb informiert, dass die Verwaltung vor Umsetzung der Maßnahme eine Kostenberechnung erwarte, die belegt, dass die künftige Pflege den Aufwand der bisherigen nicht überschreitet. Liegen der Verwaltung die Berechnungen des Stadtbetriebes zu den künftigen Kosten der Pflege (Kostenvergleich jetzige/ künftige Pflege) mit welchem Ergebnis vor? Antwort: Nach Berechnungen des SBB liegen die zukünftigen Pflegekosten für eine umgestaltete Anlage Schwadorfer Kreuz ca. 5 % unter den bisherigen Kosten. Eine detaillierte Erörterung speziell auch hinsichtlich der für die Zukunft zu vereinbarenden Pflegehäufigkeit ist noch nicht erfolgt. Es wurde aber festgelegt, dass die Umgestaltung zeitnah erfolgen soll. An das Ratsmitglied Herrn Hans Dieter Wirtz - 2 - Frage: In Merten sind bereits Umgestaltungen vorgenommen worden. Haben hierfür die für Sechtem und Walberberg geforderten Voraussetzungen vorgelegen und/oder was unterscheidet die Maßnahmen voneinander? Antwort: In Merten sind keine kompletten Straßenzüge umgestaltet worden sondern hier wurde getestet, ob und welche Arbeiten eventuell im Zusammenhang mit laufenden Unterhaltungsarbeiten um- gesetzt werden können. Frage: Kann ein Umsetzungszeitpunkt genannt werden? Antwort: Die Arbeiten sind für Anfang September eingeplant. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen