Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 17.09.2015 betr. der Pflege von Straßenbegleitgrün und Erläuterungstafeln bei Straßenschildern Sehr geehrter Herr Wirtz, Ihre kleine Anfrage vom 17.09.2015 betr. der Pflege von Straßenbegleitgrün und Erläuterungsta- feln bei Straßenschildern beantworte ich wie folgt: Frage: Ich habe mir die Mühe gemacht und habe in den letzten beiden Monaten die Straßenschilder im Ort daraufhin komplett gesichtet. Im Ergebnis sind im ganzen Ort keine Erläuterungstafeln an den ausgetauschten Schildern mehr vorhanden. Wie kommt es zu der Aussage in der Antwort des Bürgermeisters, dass die Tafeln ersetzt worden sind und wo wären diese zu finden? Wann werden die Schilder –wie im Schreiben vom 09.07. dargestellt – tatsächlich entsprechend nachgerüstet? Antwort: Grundsätzlich werden Straßenschilder durch den Stadtbetrieb (SBB) so ersetzt, wie sie vor Ort vorgefunden werden. Dem SBB wurden zwischenzeitlich Informationen über Standorte mit Zu- satzschildern übermittelt. Der SBB wird auf Basis dieser Erkenntnisse fehlende Schilder umge- hend beschaffen und montieren. Frage: In der Antwort des Bürgermeisters vom 10.07. wird ausgeführt dass die Umgestaltung der Grün- beete im Schwadorfer Kreuz zeitnah erfolgen soll und der Zeitpunkt mit Anfang September ange- geben. Bürgerinnen und Bürger, denen die Antwort vorliegt haben mich nun darauf hingewiesen, dass bislang nichts passiert ist und der Zustand verheerend sei. Wann ist tatsächlich mit dem Beginn der Arbeiten zu rechnen? An das Ratsmitglied Herrn Hans Dieter Wirtz - 2 - Antwort: Wie mit Schreiben vom Juli 2015 mitgeteilt, war die Maßnahme für Mitte bis Ende September diesen Jahres angedacht, immer unter der Voraussetzung, dass die Witterungsverhältnisse dies zulassen. Diese Grundvoraussetzungen waren bis jetzt nicht gegeben. Vor dem Hintergrund dieser Witterungsverhältnisse erfolgte auch ein zusätzlicher Pflegegang. Dessen Auswirkungen sind mittlerweile kaum mehr zu erkennen, was allerdings der Witterung und der örtlichen Situation der Beete (Verkrautung durch Wurzelkräuter) geschuldet ist. Aus die- sem Grunde sollen sie ja umgestaltet und in ihrem Aufbau den heutigen Standards angepasst werden. Nach Abstimmung mit dem SBB, erfolgt der Beginn der Umgestaltung in der ersten November- woche. Somit sollte die Umgestaltung des Straßenbegleitgrün am Schwadorfer Kreuz nach dem neuen Standard bis zur dritten Novemberwoche abgeschlossen sein. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 17.09.2015 betr. der Pflege von Straßenbegleitgrün und Erläuterungstafeln bei Straßenschildern Sehr geehrter Herr Wirtz, Ihre kleine Anfrage vom 17.09.2015 betr. der Pflege von Straßenbegleitgrün und Erläuterungsta- feln bei Straßenschildern beantworte ich wie folgt: Frage: Ich habe mir die Mühe gemacht und habe in den letzten beiden Monaten die Straßenschilder im Ort daraufhin komplett gesichtet. Im Ergebnis sind im ganzen Ort keine Erläuterungstafeln an den ausgetauschten Schildern mehr vorhanden. Wie kommt es zu der Aussage in der Antwort des Bürgermeisters, dass die Tafeln ersetzt worden sind und wo wären diese zu finden? Wann werden die Schilder –wie im Schreiben vom 09.07. dargestellt – tatsächlich entsprechend nachgerüstet? Antwort: Grundsätzlich werden Straßenschilder durch den Stadtbetrieb (SBB) so ersetzt, wie sie vor Ort vorgefunden werden. Dem SBB wurden zwischenzeitlich Informationen über Standorte mit Zu- satzschildern übermittelt. Der SBB wird auf Basis dieser Erkenntnisse fehlende Schilder umge- hend beschaffen und montieren. Frage: In der Antwort des Bürgermeisters vom 10.07. wird ausgeführt dass die Umgestaltung der Grün- beete im Schwadorfer Kreuz zeitnah erfolgen soll und der Zeitpunkt mit Anfang September ange- geben. Bürgerinnen und Bürger, denen die Antwort vorliegt haben mich nun darauf hingewiesen, dass bislang nichts passiert ist und der Zustand verheerend sei. Wann ist tatsächlich mit dem Beginn der Arbeiten zu rechnen? An das Ratsmitglied Herrn Hans Dieter Wirtz - 2 - Antwort: Wie mit Schreiben vom Juli 2015 mitgeteilt, war die Maßnahme für Mitte bis Ende September diesen Jahres angedacht, immer unter der Voraussetzung, dass die Witterungsverhältnisse dies zulassen. Diese Grundvoraussetzungen waren bis jetzt nicht gegeben. Vor dem Hintergrund dieser Witterungsverhältnisse erfolgte auch ein zusätzlicher Pflegegang. Dessen Auswirkungen sind mittlerweile kaum mehr zu erkennen, was allerdings der Witterung und der örtlichen Situation der Beete (Verkrautung durch Wurzelkräuter) geschuldet ist. Aus die- sem Grunde sollen sie ja umgestaltet und in ihrem Aufbau den heutigen Standards angepasst werden. Nach Abstimmung mit dem SBB, erfolgt der Beginn der Umgestaltung in der ersten November- woche. Somit sollte die Umgestaltung des Straßenbegleitgrün am Schwadorfer Kreuz nach dem neuen Standard bis zur dritten Novemberwoche abgeschlossen sein. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.02.2020 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: Berechnung der Kita-Beiträge Sehr geehrter Herr Müller, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.02.2020 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Abweichungen gibt es im Haushaltsplan 2019/2020 bezüglich der Anzahl der betreuten Kinder zwischen 0 und 6 Jahren und deren finanziellen Auswirkungen im Jahr 2019 und 2020? Antwort: Die Fragestellung lässt sich ohne eine Konkretisierung leider nicht beantworten, da sie inhaltlich vielfältige Interpretationsspielräume zulässt. Frage 2: Inwiefern wurden die budgetären Änderungen aus dem Referentenentwurf des KiBiz bereits in der Planung berücksichtigt? Antwort: Der Referentenentwurf wurde vom Landeskabinett erst im Mai 2019 beschlossen und auf den Weg gebracht, insofern konnte er keine Arbeitsgrundlage für Budgetänderungen im Haushalt sein. Frage 3: Wie wurde die Politik über die anstehenden Änderungen informiert? Antwort: Der Städte- und Gemeindebund und auch die Medien haben umfassend über die KiBiz- Änderungen berichtet. Neben einer Vielzahl von Hinweisen durch die Verwaltungsspitze in ver- schiedenen Ratsgremien wurde der Jugendhilfeausschuss am 26.06.2019 und der Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel am 27.06.2019 formell informiert (vgl. Vorlage 362/2019-4). Frage 4: Warum wurden einzelne Bestandteile der angepassten Planung wie bspw. ein erhöhter Nach- tragsposten zur Deckung der untersten Einkommensstufen nicht zur Diskussion gestellt? Herrn Heinz Müller Holzweg 1 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Eine Diskussion ist im Rahmen der Workshops mit Beteiligung des Kämmerers Herrn Cugaly erfolgt. Leider lässt die finanzielle Situation der Stadt Bornheim eine zusätzliche Entlastung der aufzubringenden Elternbeiträge in Höhe von 16,4 % über kommunale Haushaltsmittel nicht mög- lich. Unter Berücksichtigung der zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Personal- und Sachressourcen und - bei fremden Trägern - den Betriebskostenerstattungen (Transferaufwand) ergeben sich durch die KiBiz-Reform und den notwendigen Ausbau der Kindertageseinrichtungen in den Haushaltsjahren 2021 bis 2023 jährliche Unterdeckungen in einer Größenordnung von rund 3 Mio. Euro. In dieser Größenordnung sind allgemeine Deckungsmittel zum Ausgleich einzusetzen. Hinsicht- lich der Haushaltsdaten wird auf die Einbringung des Nachtragshaushalts 2020 in den Rat am 12.03.2020 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen gez. (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 24.10.2015 2015 betr. Straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zum Bau einer Querungshilfe an der L 182 in Brenig Sehr geehrter Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 24.10.2015 betr. Bau einer Querungshilfe an der L 182 in Brenig beant- worte ich wie folgt: Frage 1: Wann kann voraussichtlich dieses Anhörverfahren stattfinden? Antwort: Das entsprechende Anhörverfahren wird voraussichtlich Anfang des Monats Novembers 2015 auf dem Schriftwege durchgeführt. Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung nach dem jetzigen Sachstand zur Verwirklichung des Vorhabens? Antwort: Dem Ergebnis des Anhörverfahrens kann nicht vorgegriffen werden. Als Ortsvorsteher sind Sie in dieses Verfahren eingebunden. Allerdings dürften sich die Realisierungsmöglichkeiten einer baulichen Querungshilfe, die bereits seit mehr als zehn Jahren immer wieder Gegenstand von Überprüfungen war, auch nach den letzten Zählungen der querenden Fußgänger nicht verbessert haben. Die jüngsten Zählungen, die an 3 verschiedenen Tagen zu den morgendlichen und mittäglichen Spitzenzeiten durchgeführt wurden, ergaben wiederum nur sehr vereinzelt die Landstraße que- rende Personen. Gefährliche Verkehrssituationen beim Queren der Landstraße wurden ebenfalls nicht festgestellt. An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Unstrittig wäre die Schaffung einer baulichen Querungshilfe im fraglichen Bereich wünschens- wert. Die neuesten Querungszahlen dürften jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausrei- chen, den objektiven Bedarf hierfür darzustellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 24.10.2015 2015 betr. Straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zum Bau einer Querungshilfe an der L 182 in Brenig Sehr geehrter Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 24.10.2015 betr. Bau einer Querungshilfe an der L 182 in Brenig beant- worte ich wie folgt: Frage 1: Wann kann voraussichtlich dieses Anhörverfahren stattfinden? Antwort: Das entsprechende Anhörverfahren wird voraussichtlich Anfang des Monats Novembers 2015 auf dem Schriftwege durchgeführt. Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung nach dem jetzigen Sachstand zur Verwirklichung des Vorhabens? Antwort: Dem Ergebnis des Anhörverfahrens kann nicht vorgegriffen werden. Als Ortsvorsteher sind Sie in dieses Verfahren eingebunden. Allerdings dürften sich die Realisierungsmöglichkeiten einer baulichen Querungshilfe, die bereits seit mehr als zehn Jahren immer wieder Gegenstand von Überprüfungen war, auch nach den letzten Zählungen der querenden Fußgänger nicht verbessert haben. Die jüngsten Zählungen, die an 3 verschiedenen Tagen zu den morgendlichen und mittäglichen Spitzenzeiten durchgeführt wurden, ergaben wiederum nur sehr vereinzelt die Landstraße que- rende Personen. Gefährliche Verkehrssituationen beim Queren der Landstraße wurden ebenfalls nicht festgestellt. An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Unstrittig wäre die Schaffung einer baulichen Querungshilfe im fraglichen Bereich wünschens- wert. Die neuesten Querungszahlen dürften jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausrei- chen, den objektiven Bedarf hierfür darzustellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.02.2020 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: Berechnung der Kita-Beiträge Sehr geehrter Herr Feldenkirchen, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.02.2020 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist der finanzielle Aufwand, der durch das zweite beitragsfreie Jahr zu Lasten der Kommune geht? Antwort: Die Berechnung basiert auf den im Workshop dargestellten Kindzahlen, welche sich auf das Kin- dergartenjahr 2019/2020 beziehen. Auf dieser Grundlage lässt sich der finanzielle Minderertrag abzüglich der voraussichtlichen Landeszuwendungen (764.000 €) für das zweite beitragsfreie Jahr auf ca. 730.000 € prognostizieren. Frage 2: Muss dieser auch durch die Elternbeiträge aufgefangen werden? Antwort: Der kommunale Haushalt lässt keine finanziellen Spielräume zu, so dass 16,4 % von der Ge- samtsumme der Kindpauschalen – abzüglich des o.a. Landeszuschusses – über die Elternbei- träge aufzubringen sind. Auf die Ausführungen des Kämmerers Herrn Cugaly im Rahmen des Workshops am 30.01.2020 wird verwiesen. Frage 3: Entspricht die Summe von 764 T € Landeszuschuss denen im Gesetz beschriebenen 8,62% oder sind dort noch andere Summen drin? Antwort: Diese Summe entspricht der gesetzlichen Berechnungsgrundlage (8,62%) und beinhaltet keine weiteren Summen. Frage 4: Wie wird mit den Verwaltungseinsparungen (0,75%) umgegangen, die das Gesetz pauschal vor- sieht? Wo sind diese veranschlagt? Herrn Hans Gerd Feldenkirchen Straußweg 4 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Aufgrund der steigenden Betreuungsplätze in den neuen Einrichtungen (mindestens 16 neue Gruppen) ist eine Einsparung im Verwaltungsbereich nicht zu erwarten. Eine Veranschlagung wird für den kommenden Haushaltsplanungsprozess 2021/2022 geprüft. Vielmehr ist etwa im Personalbereich durch zusätzliches Kita-Personal mit einer personellen Ausweitung zu rechnen. Eine genaue Aussage kann jedoch erst nach der im Workshop vereinbarten Evaluation erfolgen. Mit freundlichen Grüßen gez. (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.02.2020 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: Berechnung der Kita-Beiträge Sehr geehrte Frau Feldenkirchen, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.02.2020 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die untere Einkommensstufe soll vom Träger der Jugendhilfe beitragsfrei gestellt und die dadurch fehlenden Beiträge auf die übrigen Beitragszahler umgelegt werden. Aufgrund welcher konkreten Rechtsgrundlage soll dies zulässig sein? Antwort: Die Zumutbarkeit für die Zahlung von Elternbeiträgen ist in § 90 SGB VIII geregelt. Zusätzlich wird auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW (Az. 15B1753/09) verwiesen Frage 2: Wie wird mit den Einsparungen der Verwaltung durch den Wegfall von Befreiungsanträgen um- gegangen, die durch die Beitragsfreiheit der Stufe 1 resultieren? Antwort: Auch bei einer entsprechenden Beitragsbefreiung sind die Anträge zu prüfen, Bescheide zu er- lassen und jährlich erneut zu prüfen. Somit werden keine Einsparungen für die Verwaltung erwar- tet. Frage 3: Wie hoch ist der Anteil der Plätze im aktuellen und kommenden Jahr, die aufgrund der neu ange- passten Stufe beitragsfrei gestellt werden sollen? Antwort: Nach den aktuellen Zahlen würde der Anteil der Plätze 374 betragen (vgl. Workshop). Für das kommende Kindergartenjahr liegen der Verwaltung noch keine Zahlen vor. Frage 4: Wird ein Anteil der Flüchtlingspauschalen zur Deckung der Kosten der Kindspauschalen genutzt oder werden diese Kosten in voller Höhe vom Träger übernommen bzw. auch auf die anderen Beitragszahler umgelegt? Antwort: Frau Else Feldenkirchen Straußweg 4 53332 Bornheim - 2 - Die Kindpauschalen werden pro Kind als Landeszuschuss gewährt. Flüchtlingspauschalen wer- den nicht mit Aufwendungen für den Bereich Kindertagesstätten und Kindertagespflege verrech- net. Frage 5: Wie hoch ist der Anteil an Flüchtlingskindern in der Betreuung? Antwort: Diese Zahl wird nicht separat erfasst, denn diese Familien werden analog zu allen anderen Fami- lien auf ihre finanzielle Leistungsfähigkeit geprüft und entsprechend zu Beiträgen herangezogen. Mit freundlichen Grüßen gez. (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.11.2015 betr. Straßenausbau Domhofstr. Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 02.11.2015 betr. Straßenausbau Domhofstr. beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand beim Straßenausbau der Domhofstraße (zwischen Mertensgasse u. Wendeanlage)? Antwort 1: Gemäß Beschlusslage ist zur Regelung des Grunderwerbs im Bereich der Domhofstraße zwi- schen Mertensgasse und Wendeanlage ein Straßenbebauungsplan für diesen Bereich der Dom- hofstraße einschließlich der Mertensgasse aufzustellen. Frage 2: Für welchen Zeitraum ist der Ausbau im Straßenbauprogramm 2015-2019 vorgesehen? Antwort 2: Der Ausbau der Domhofstraße ist im aktuellen Straßenbauprogramm 2015-2019 nicht berück- sichtigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.11.2015 betr. Straßenausbau Domhofstr. Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 02.11.2015 betr. Straßenausbau Domhofstr. beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand beim Straßenausbau der Domhofstraße (zwischen Mertensgasse u. Wendeanlage)? Antwort 1: Gemäß Beschlusslage ist zur Regelung des Grunderwerbs im Bereich der Domhofstraße zwi- schen Mertensgasse und Wendeanlage ein Straßenbebauungsplan für diesen Bereich der Dom- hofstraße einschließlich der Mertensgasse aufzustellen. Frage 2: Für welchen Zeitraum ist der Ausbau im Straßenbauprogramm 2015-2019 vorgesehen? Antwort 2: Der Ausbau der Domhofstraße ist im aktuellen Straßenbauprogramm 2015-2019 nicht berück- sichtigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.03.2020 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 03.02.2020 bezgl. Förderrichtlinie des Ministeriums für Heimat, Kommu- nales, Bau und Gleichstellung (MHKGB) NRW, Förderprogramm „Feuerwehrhäuser in Dör- fern 2021“ und Förderprogramme des MHKGB NRW im Rahmen der Gebietskulisse „ländlicher Raum 2014 bis 2020“. Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 03.02.2020 bezgl. Förderrichtlinie Dorferneuerung 2021 mit dem „Son- deraufruf Feuerwehrhäuser in Dörfern“ und Förderprogramme des MHKGB NRW im Rahmen der Gebietskulisse „ländlicher Raum 2014 bis 2020“ beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wird der Bürgermeister Fördermittel aus dem oben genannten Programm beantragen? Wenn ja: Für welche Baumaßnahmen in welchen Ortsteilen? Antwort: Das Förderangebot mit dem Sonderaufruf Feuerwehrhäuser in Dörfern vom 31.01.2020 ist be- kannt. Dem Programmaufruf für das Förderjahr 2021 liegt vorbehaltlich einer weiteren Abstim- mung mit der Bundesebene noch die nordrhein-westfälische Gebietskulisse „Ländlicher Raum 2014 – 2020“ zugrunde. Im vorläufigen Verzeichnis der Gebietskulisse „Ländlicher Raum 2014- 2020“ ist die Stadt Bornheim mit allen Ortsteilen zugehörig. Es können der Neubau, die Sanierung, der An-, Aus- und der Umbau eines Feuerwehrhauses sowie der Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus gefördert werden. Derzeit wird geprüft, welche Bau- und Sanierungsmaßnahmen in den einzelnen Feuerwehrgerä- tehäusern unter Beachtung der Förderrichtlinien förderfähig sein könnten. Eine Antragsstellung ist bis 30.09.2020 möglich. Herrn Christian Koch Maaßenstr. 16 53332 Bornheim - 2 - Frage 2: Gibt es weitere Förderprogramme des MHKGB NRW im Rahmen der Gebietskulisse „länd- licher Raum 2014 bis 2020“, die für die Stadt Bornheim in Frage kommen? Wenn ja: Welche Förderprogramme kommen in Frage und für welche wurden bereits An- träge gestellt? Antwort: Das "NRW-Programm Ländlicher Raum" ist das Kernstück der Förderpolitik für die ländlichen Räume und die Land- und Forstwirtschaft. Ziel des Landes ist der Erhalt und die Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume und die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen, bäuerlichen Landwirtschaft. Mit verschiedenen Förderprogrammen hilft das Land Nordrhein-Westfalen dabei, den ländlichen Raum als attraktiven Lebens- und Arbeitsraum zu erhalten und zu entwickeln. Hinzu kommen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel als neue Aufgaben. Die Fördermaßnahme “Dorferneuerung“ ist ein Teil des Förderprogramm NRW- Programm Länd- licher Raum“. Im Rahmen der “Dorferneuerung“ können verschiedene Maßnahmen gefördert werden, um den Lebensraum Dorf zu erhalten, zu gestalten oder zu verbessern. Im vergangenen Jahr wurde die Umgestaltung eines Dorf- Spielplatzes zu einem Mehrgenerationenort in Bornheim-Waldorf beantragt und mit dem Zuwendungsbescheid bewilligt. Derzeit wird geprüft, ob weitere Projekte vom Förderprogramm “NRW Ländlicher Raum“ abge- deckt sind und förderfähig sein könnten. Eine Antragsstellung ist bis 30.09.2020 möglich. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.03.2020 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 03.02.2020 bezgl. Förderrichtlinie des Ministeriums für Heimat, Kommu- nales, Bau und Gleichstellung (MHKGB) NRW, Förderprogramm „Feuerwehrhäuser in Dör- fern 2021“ und Förderprogramme des MHKGB NRW im Rahmen der Gebietskulisse „ländlicher Raum 2014 bis 2020“. Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 03.02.2020 bezgl. Förderrichtlinie Dorferneuerung 2021 mit dem „Son- deraufruf Feuerwehrhäuser in Dörfern“ und Förderprogramme des MHKGB NRW im Rahmen der Gebietskulisse „ländlicher Raum 2014 bis 2020“ beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wird der Bürgermeister Fördermittel aus dem oben genannten Programm beantragen? Wenn ja: Für welche Baumaßnahmen in welchen Ortsteilen? Antwort: Das Förderangebot mit dem Sonderaufruf Feuerwehrhäuser in Dörfern vom 31.01.2020 ist be- kannt. Dem Programmaufruf für das Förderjahr 2021 liegt vorbehaltlich einer weiteren Abstim- mung mit der Bundesebene noch die nordrhein-westfälische Gebietskulisse „Ländlicher Raum 2014 – 2020“ zugrunde. Im vorläufigen Verzeichnis der Gebietskulisse „Ländlicher Raum 2014- 2020“ ist die Stadt Bornheim mit allen Ortsteilen zugehörig. Es können der Neubau, die Sanierung, der An-, Aus- und der Umbau eines Feuerwehrhauses sowie der Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus gefördert werden. Derzeit wird geprüft, welche Bau- und Sanierungsmaßnahmen in den einzelnen Feuerwehrgerä- tehäusern unter Beachtung der Förderrichtlinien förderfähig sein könnten. Eine Antragsstellung ist bis 30.09.2020 möglich. Herrn Christian Koch Maaßenstr. 16 53332 Bornheim - 2 - Frage 2: Gibt es weitere Förderprogramme des MHKGB NRW im Rahmen der Gebietskulisse „länd- licher Raum 2014 bis 2020“, die für die Stadt Bornheim in Frage kommen? Wenn ja: Welche Förderprogramme kommen in Frage und für welche wurden bereits An- träge gestellt? Antwort: Das "NRW-Programm Ländlicher Raum" ist das Kernstück der Förderpolitik für die ländlichen Räume und die Land- und Forstwirtschaft. Ziel des Landes ist der Erhalt und die Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume und die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen, bäuerlichen Landwirtschaft. Mit verschiedenen Förderprogrammen hilft das Land Nordrhein-Westfalen dabei, den ländlichen Raum als attraktiven Lebens- und Arbeitsraum zu erhalten und zu entwickeln. Hinzu kommen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel als neue Aufgaben. Die Fördermaßnahme “Dorferneuerung“ ist ein Teil des Förderprogramm NRW- Programm Länd- licher Raum“. Im Rahmen der “Dorferneuerung“ können verschiedene Maßnahmen gefördert werden, um den Lebensraum Dorf zu erhalten, zu gestalten oder zu verbessern. Im vergangenen Jahr wurde die Umgestaltung eines Dorf- Spielplatzes zu einem Mehrgenerationenort in Bornheim-Waldorf beantragt und mit dem Zuwendungsbescheid bewilligt. Derzeit wird geprüft, ob weitere Projekte vom Förderprogramm “NRW Ländlicher Raum“ abge- deckt sind und förderfähig sein könnten. Eine Antragsstellung ist bis 30.09.2020 möglich. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.06.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 07.06.2015 betr. Proffgasse/K33 in Bornheim-Rösberg Sehr geehrter Herr Schwarz, Ihre kleine Anfrage vom 07.06.2015 betr. Proffgasse/K33 in Bornheim-Rösberg beantworte ich wie folgt: Frage 1: Besteht die Möglichkeit auf der Proffgasse/K33 in Bornheim-Rösberg wieder eine Straßenmarkierung ab ca. 100m unterhalb der Einmündung Bolliggasse auf einer Länge von ca. 400m bis ca. Hausnummer 29 auf der Fahrbahn anzubringen? Begründung: Durch die fehlende Fahrbahnmarkierung im Bereich der S-Kurve wird diese von vielen Verkehrsteilnehmer geschnitten und die Fahrzeuge kommen auf die Gegenfahrbahn. Da dies sowohl bei Fahrzeugen Richtung Rösberg als auch Richtung Merten sehr häufig vorkommt entstehen hier immer wieder sehr gefährliche Situationen. Erst kürzlich ereignete sich hier ein erheblicher Unfall. Antwort 1: Nach den Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS-1) sind Fahrstreifenbegrenzungen (VZ 295 StVO) lediglich außerorts vorgesehen, um z.B. ein Überholverbot zu verdeutlichen, auf unübersichtliche Kurven oder Bahnübergänge hinzuweisen. Der fragliche Bereich befindet sich jedoch in der Ortsdurchfahrt Rösberg. So dass hier grundsätz- lich kein Handlungsbedarf besteht. Auch die örtlichen Gegebenheiten (Gefälle und Kurvenverlauf) sowie die Auswertung der Unfall- lage führen zu keinem anderen Ergebnis. Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Bonn hat sich in der Zeit von 2011 bis heute nur ein Ver- kehrsunfall (Auffahren auf geparktes Fahrzeug) auf der K 33 (Proffgasse) im Bereich zwischen der Steinstraße und Ortsausgang in Richtung Merten ereignet. Bei dem in der Anfrage genannten Schadensereignis handelt es sich vermutlich um den auch in der Presse thematisierten Verkehrsunfall, der auf absolute Fahruntauglichkeit des Fahrzeugfüh- rers (massiver Alkoholeinfluss) zurückzuführen war und somit nicht entscheidungsrelevant ist . An das Ratsmitglied Herrn Wolfgang Schwarz - 2 - Frage 2: Frage 2: Was kann gegen die Geräusche(klappern) welche beim überfahren der Kanaldeckel im Bereich der Proffgasse/K33 entstehen unternommen werden? Begründung: Seit dem der Bereich der Proffgasse/K33 neu Asphaltiert wurde häufen sich die Beschwerden von Anwohnern über die Geräuschbelästigung durch klappernde Kanaldeckel. Antwort 2: Das Abwasserwerk des Stadtbetrieb Bornheim hat vor Ablauf der Gewährleistungsfrist die Män- gel an den Insolvenzverwalter der Tiefbaufirma angezeigt. Damit hier gebührenrelevante Kosten zu Lasten des Abwasserwerkes und des Bornheimer Bürgers vermieden werden, wurde bisher auf eine umfangreiche Sanierung der Schachtabdeckungen verzichtet, mit dem Ziel die Mängel über den Insolvenzverwalter zu beheben. Bis dahin wird vom Abwasserwerk je nach Bedarf ein- zelne geräuschdämpfende Einlagen provisorisch eingebaut. Frage 3: Frage 3: Kann die Stadt Bornheim falls die Aufgaben nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen diese mit dem Straßenbaulastträger erörtern? Antwort 3: Entfällt Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.07.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 03.07.2015 betr. Situation der L 183 in der Ortschaft Merten Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre kleine Anfrage vom betr. 03.07.2015 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Haben zwischen Verwaltung und Straßen NRW Gespräche bezüglich der Situation auf der L 183 in Merten, insbesondere zwischen der Kreuzung Kreuzstraße / Händel- Straße / L183 und der Kreuzung Schubertstraße / L 183 stattgefunden? Frage 2: Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort zu Frage 1 und 2: Im Zuge der Erschließung des Bebauungsplanes Me 15.2 (Am roten Boskoop) wurde ein Ver- kehrsgutachten für den Streckenabschnitt der Bonn-Brühler-Straße zwischen den Einmündungen Kreuzstraße und Beethovenstraße eingeholt. Dieses Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass sich durch die Errichtung einer Lichtsignalanlage am Verkehrsknoten Bonn-Brühler-Straße (L 183) / Beethovenstraße / Lortzingstraße eine Ver- besserung der Verkehrsverhältnisse, insbesondere für die Linksabbieger aus der Beethovenstra- ße ergeben könnte. Allerdings konnte in den bisherigen Abstimmungen kein Einvernehmen erzielt werden, da der Landesbetrieb Straßen NRW entsprechend einer eigenen Knotenstromzählung derzeit keinen Handlungsbedarf sieht. Die Entscheidung über diese Frage soll im Zusammenhang mit der Erschließung des Bebau- ungsplanes Me 16 getroffen werden. An das Ratsmitglied Herrn Markus Hochgartz - 2 - Frage 3: Welche Meinung vertritt Straßen NRW bezüglich: • der vielen Kreuzungen in diesem Bereich? • Ist die Einstufung als Landesstraße nach Definition nach Straßengesetzbuch noch zuläs- sig, insbesondere wenn eine weitere Kreuzung im Zuge der Entwicklung eines weiteren Baugebiets entsteht? • Welche Meinung vertritt Straßen NRW bezüglich des durch das beabsichtige Baugebiet Me 16 entstehenden zusätzlichen Verkehrs in diesem Bereich? Antwort: • Eine Einstufung als Landesstraße nach dem Straßen- und Wegegesetz ist zulässig. Die Planung einer weiteren Einmündung hat hierauf keine Auswirkungen. • Der Landesbetrieb Straßen NRW hat als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der früh- zeitigen Beteiligung gem. § 4(1) BauGB grundsätzlich Bedenken hinsichtlich der neuen Anbindung an die L 183 und den künftig mehr belasteten Knoten L 183/ Beethovenstraße und L 183/ Schubertstraße geäußert. Daher sollten die Sicherheitsbelange und Leistungs- fähigkeitsaspekte in einem Verkehrsgutachten beurteilt und nachgewiesen werden. Die- ses Gutachten ist derzeit in Bearbeitung. Die Ergebnisse werden in Kürze vorliegen und im Anschluss auch den politischen Gremien vorgestellt werden. Das Gutachten wird auch dem Landesbetrieb vorgelegt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.05.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 21.04.2015 betr. der Kanalbaumaßnahme in Bornheim-Hemmerich, Jennerstraße Sehr geehrter Herr Heßling, Ihre kleine Anfrage vom 21.04.2015 betr. der in Bornheim -Hemmerich geplanten Kanalbau- maßnahme und der daraus resultierenden Vollsperrung der Jennerstraße beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Fahrten der Buslinie 818 fallen täglich an der Haltestelle Alte Schule aus, im Rahmen der Erneuerung des Kanals Jennerstraße? Antwort: Laut Auskunft der RVK wird die Haltestelle Hemmerich, „Alte Schule“ derzeit in beiden Richtun- gen insgesamt 40-mal pro Tag von montags bis freitags angefahren. Da der Einmündungsbereich Jennerstraße / Maaßenstraße nach den derzeitigen Planungen zu- mindest halbseitig befahrbar bleibt, ist die Andienung der Haltestelle Hemmerich „Alte Schule“ weiterhin möglich. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass an der Haltestelle „Alte Schule“ Fahrten der Buslinie 818 ausfallen werden. Sollte der Einmündungsbereich Jennerstraße / Maaßenstraße wider Erwarten nicht befahrbar bleiben, könnte eine Ersatzhaltestelle auf der Rösberger Straße eingerichtet werden, welche dann 7 x täglich bedient werden könnte. Frage 2: Gibt es bereits Vorstellungen, wie die Schulkinder von Hemmerich zur Schule kommen? Antwort: In einem Termin mit dem Konzessionsnehmer des Schülerspezialverkehrs wurde vereinbart, der Anregung der RVK folgend, die im Schulbusverkehr betroffenen „Schulbuslinien“ während der Vollsperrung der Jennerstraße von Waldorf kommend über die Katzentränke zur Haltestelle „Lin- denstraße“ und anschließend über die Schubertstraße (K 33) nach Rösberg und umgekehrt zu führen. An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling - 2 - Die von der Maßnahme betroffenen Schulen werden über den Beginn der Baumaßnahme so früh wie möglich informiert, da vereinzelt von Schülern eine andere „Schulbuslinie“ zur Rückfahrt be- nutzt werden muss. Angedacht ist hier auch die frühzeitige Verteilung entsprechender Informati- onszettel über die Schulen und den Verkehrsträger. Frage 3: Besteht die Möglichkeit, den kompletten Busverkehr 5-8 Minuten früher fahren zu lassen? Antwort: Nein, es besteht nicht die Möglichkeit, den kompletten Busverkehr 5-8 Minuten früher fahren zu lassen, da der Busfahrplan in Teilen mit den Fahrzeiten der Stadtbahnen und auch den Schulzei- ten verknüpft ist. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen