Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.10.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 25.09.2015 betr. Gebäudekonzept Stadtverwaltung Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 25.09.2015 betr. Gebäudekonzept Stadtverwaltung Bornheimbeantworte ich wie folgt: Frage: Der Bürgermeister hat ein Gebäudekonzept für die Stadtverwaltung Bornheim in Aussicht ge- stellt, das unter anderem die Bündelung städtischer Dienststellen im Rathaus-Umfeld (v.a. Ju- gendamt) sowie die Prüfung einer Bebauung des Grundstücks Adenauerallee/Bonner Straße enthalten sollte. Wann wird das Konzept dem Rat oder dem Stadtentwicklungsausschuss vorge- stellt und wie ist der aktuelle Sachstand zu dem Konzept? Antwort: Das in Rede stehende Konzept ist zurzeit in der Bearbeitung. Es wurde ein Planer beauftrag, Lösungen aufzuzeigen, die eine Konzentration der Verwaltung im Bereich des Standortes Rat- hausstraße 2 ermöglichen. Unter anderem wurden die Anforderungen an die Unterbringung, spe- ziell die des Jugendamtes beschrieben, ebenso wie die allgemeinen Anforderungen und Stan- dards an Büroarbeitsplätze und den Raumbedarf einer modernen Stadtverwaltung. Unter Be- rücksichtigung dieser Rahmenbedingung und sonstiger Einflussgrößen ( z. B. verfügbare Grund- stücke ), wird der Planer nun Ansätze entwickeln, die dann mit der Verwaltung erörtert werden. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird der Bürgermeister es dem Rat vorstellen. Wann dies konkret der Fall sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt und vor dem Hintergrund der Vielzahl der aktuell anstehenden und priorisierten Projekte nicht abgeschätzt werden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier, Erster Beigeordneter An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 23.02.2015 betr. Durchführung von Landes- und Bundesaufgaben mit und oh- ne Konnexitätsausgleich Sehr geehrter Herr Weiler, Ihre kleine Anfrage vom 23.02.2015 betr. Durchführung von Landes- und Bundesaufgaben mit und ohne Konnexitätsausgleich beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aufgrund landes- und bundesrechtlicher Regelungen führt die Stadt Bornheim öffentli- che Aufgaben durch. Welche sind dies im Einzelnen und für welche dieser Aufgaben erhält die Stadt Bornheim Kostenerstattungen durch das Land bzw. den Bund? Antwort: Nahezu alle städtischen Aufgaben – soweit es keine freiwilligen städtischen Aufgaben sind - basieren auf bundes- oder landesrechtlichen Regelungen. Land und Bund beteiligen sich in den verschiedensten kommunalen Aufgabenbereichen durch die Übertragung finanzieller Mittel an die Stadt Bornheim. Begrifflich handelt es sich um Steuern oder ähnliche Abgaben, um soge- nannte Zuweisungen und allgemeine Umlagen. Häufig liegen diesen Zuwendungen entspre- chende Zuwendungsbescheide zu Grunde. Konkrete einzelne Zuweisungen erfolgen beispielsweise in folgenden Bereichen: • Angebot der Offenen Ganztagsschule (Land) • Weiterbildungsgesetz für Leistungen der Volkshochschule (Land) • Flüchtlingsaufnahmegesetz für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen (Land) • Kinderbildungsgesetz für die Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (Land). Eine vollständige Auflistung sämtlicher Zuwendungen wäre – da nahezu alle Bereiche der Ver- waltung betroffen sind - mit einem unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand verbunden. Frage 2: Wie hoch werden die einzelnen von der Stadt Bornheim hierfür zu erbringenden finan- ziellen Leistungen? Antwort: Die finanziellen Aufwendungen der Stadt werden im Haushalt auf der Ebene der Pro- duktgruppen ausgewiesen. Die o.a. Zuweisungen betreffen u.a. die Produktgruppen • 1.03.01 • 1.04.02 • 1.05.02 sowie • 1.06.01. An das Ratsmitglied Herrn Jürgen Weiler - 2 - Allerdings können die in den Produktgruppen insgesamt ausgewiesenen Aufwendungen nicht herangezogen werden, da diese - wie beispielsweise im Bereich der Offenen Ganztagsschule - den Ressourcenverbrauch bezogen auf die jeweilige Schulform insgesamt abbilden. Ein Herunterbrechen des Aufwandes auf einzelne Aufgabenbereiche ist nur im Wege einer Ne- benkalkulation und unter Annahmen möglich. Frage 3: In welcher Höhe erfolgt ein Ausgleich bzw. eine anteilige Finanzierung und mit welchen Fehlbeträgen ist zu rechnen? Antwort: Diesbezüglich verweise ich auf die unter 2. dargelegte Problematik der nicht unmittel- bar zuzuordnenden Erträge und Aufwendungen. Grundsätzlich verweise ich auch auf die Daten des Haushaltsplanes. Frage 4: Welche Maßnahmen sind seitens der Verwaltung geplant, den ungedeckten Anteil an Finanzierungsmitteln bei den zuständigen Landes- bzw. Bundesbehörden einzufordern? Antwort: Eine Unterdeckung wäre zunächst einmal sachlich und wertmäßig festzustellen. So- dann müsste geprüft werden, inwieweit Rechtsbehelfe erfolgreich eingelegt werden könnten. Ansonsten bemüht sich die Stadt Bornheim insbesondere über Ihren kommunalen Spitzenver- band, den Städte- und Gemeindebund die Haushaltssituation gegenüber Land und Bund darzu- stellen und auf eine Verbesserung zu drängen. Darüber hinaus hat sich die Stadt Bornheim in der Vergangenheit und aktuell an Klagen beteiligt, die auf eine bessere Finanzausstattung der be- troffenen Kommunen gerichtet sind. Leider haben die Verfahren bisher nicht zu dem gewünsch- ten Erfolg geführt. Dennoch haben die Kommunen und ihre Spitzenverbände in einigen Bereich Einnahmeverbesserungen erreicht, beispielsweise bei der Übernahme von Kosten im Flücht- lingsbereich oder beim Kinderbildungsgesetz. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 01.04.2015 betr. Pferdehaltung im Außenbereich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 01.04.2015 betr. Pferdehaltung im Bereich des Lethenbergwegs beant- worte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchem konkreten Anlass leitet der Bürgermeister auf dem Lethenbergweg derzeit ord- nungsbehördliche Verfahren gegen Grundstückseigentümer ein, die auf ihrem Land Pferde hal- ten und dazu notwendige Bauten wie Weidezäune und Unterstände errichtet haben? Antwort: Im Bereich Heerweg/Lethenbergweg wurde ein Bauantrag zur Errichtung eines Pferdeunterstan- des gestellt. Der Antragsteller beruft sich auf die diversen bereits vorhandenen Bauten. Die Errichtung baulicher Anlagen zum Zwecke der Hobbytierhaltung /Hobbygärtnerei im pla- nungsrechtlichen Außenbereich ist jedoch grundsätzlich unzulässig. Frage 2: Warum verfolgt der Bürgermeister gerade an dieser Stelle die beschriebenen Sachverhalte, ob- wohl die beanstandeten Punkte bei der Haltung von Pferden und anderen Tieren im Außenbe- reich absolut üblich und im gesamten Stadtgebiet anzutreffen sind? Antwort: Wie bereits unter 1 dargelegt, beruft sich ein Antragsteller auf die illegal errichteten baulichen Anlagen. Die Bauaufsichtsbehörde hat nicht nur die gesetzliche Pflicht, Bauanträge zu prüfen und zu bescheiden, sondern auch darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden (§ 61 BauO NRW). Werden illegale bauliche Anlagen angezeigt, so muss die Behörde tätig werden, sie würde sich ansonsten selbst gesetzeswidrig verhalten. Frage 3: Gegenüber dem Rat verdeutlicht der Bürgermeister regelmäßig, dass fast alle Fachbereiche personell unterbesetzt seien. Ist es daher verhältnismäßig, die knappen Personalressourcen für derartige Verfahren einzusetzen? An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Antwort: Wie bereits unter 2 ausgeführt, handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung, die im Übrigen weisungsgebunden an die Aufsichtsbehörden ist. Gerade aufgrund der personellen Besetzung ist es nicht möglich, alle baurechtlichen Verstöße im Stadtgebiet zu ahnden. Die Einleitung und Abarbeitung ordnungsbehördlicher Verfahren erfolgt daher bereits seit geraumer Zeit nach Prioritäten. Frage 4: Ist es nach Ansicht des Bürgermeisters korrekt, wenn gegen Grundstückseigentümer direkt ein ordnungsbehördliches Verfahren mit Androhung von Zwangsgeldern eröffnet wird? Könnte nicht vorher eine einvernehmliche Lösung im Dialog mit dem jeweiligen Bürger gesucht werden? Antwort: Ordnungsbehördliche Verfahren müssen natürlich nach gesetzlichen Vorgaben geführt werden. Dennoch ist der Bürgermeister bemüht, die Verfahren mit Augenmaß zu betreiben. Im vorliegen- den Fall sind nur die Eigentümer/Pächter unmittelbar im Rahmen einer formellen Anhörung an- geschrieben worden, bei denen augenscheinlich war, dass diese selbst verantwortlich waren. Bestandteil einer solchen formalen Anhörung ist auch bereits die Ankündigung der rechtlichen Konsequenzen, u. a. möglicher Zwangsgelder sofern der Aufforderung nicht Folge geleistet wird. Im Übrigen wurden die Eigentümer unter kurzer Erläuterung des Sachverhalts gebeten, die Päch- ter/Verursacher zu benennen. Auch diese Vorgehensweise dient einem effizienten Personalein- satz. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.07.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 14.06.2015 betr. Projektkosten Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 14.06.2015 betr. Projektkosten beantworte ich wie folgt: Frage: Wir müssen leider immer wieder feststellen, dass Investitionen / Bauprojekte, die von der Stadt in Auftrag gegeben werden, in den meisten Fällen die geplanten Kosten übersteigen. Daher bitte ich um eine Aufstellung der Projekte größer 50.000 €, die seit 2012 abgeschlossen wurden. Antwort: Die gewünschten Informationen sind in der beigefügten Liste dargestellt. Wie zu erkennen ist, ist bei der Mehrheit der Projekte der zu Beginn der Maßnahme gesetzte Kostenansatz eingehalten oder unterschritten worden. Wenn sich Mehrkosten eingestellt haben, so resultierten sie vor allem aus veränderten Anforde- rungen an das Gebäude, die im Laufe der Planung konkretisiert wurden (z.B. durch Nutzer, Per- sonalrat oder andere Bewilligungsbehörden), allg. Kostensteigerung oder besonderen Anforde- rungen an das Gebäude, die zu Maßnahmenbeginn nicht abzuschätzen waren. Die Mehrkosten bewegen sich in der Regel in dem Bereich, der üblicherweise bei Hochbaumaßnahmen für un- vorhergesehenes veranschlagt werden soll. Solche unvorhersehbaren Mehrkosten hat die Ver- waltung bisher nicht in die Planansätze aufgenommen. Da diese Mehrungen aus der Erfahrung der Verwaltung immer wieder auftreten, beabsichtigt die Verwaltung perspektivisch, diesem Umstand Rechnung zu tragen und sie in Zukunft in den Über- legungen für die Bildung von Planansätzen zu berücksichtigen. So optimiert, kann schon in der Planungsphase eine realistische Darstellung der Investition transportiert werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Heinz Müller

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.11. 2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.10.2015 betr. Sperrung Schulstraße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 28.10.2015 betr. Sperrung Schulstraße beantworte ich wie folgt: Frage: Wie ist der aktuelle Sachstand zur Gestaltung der Kreuzung Schubertstraße/Schulstraße durch den Rhein-Sieg-Kreis und wann kann die Sperrung der Schulstraße zwischen Altenberger Gasse und Schubertstraße aufgehoben werden? Antwort: Der ursprünglich vom Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als Straßenbaulastträger der Kreisstraße 33 für die Herbstferien 2015 vorgesehene Umbau des Einmündungsbereiches Schubertstraße (K 33) / Schulstraße konnte nicht wie geplant durchgeführt werden. Grund hierfür war, dass die Arbeiten auf der Kreisstraße entgegen der ursprünglichen Planung des Kreises eine Vollsperrung erfordern. Dies hätte wegen der gleichzeitig im Straßenzug Lin- denstraße - Jennerstraße laufenden Kanalbaumaßnahme in Ermangelung einer geeigneten Al- ternativroute zum vorübergehenden Erliegen der Buslinie 818 geführt. Es ist daher angedacht, die Arbeiten auf der Kreisstraße nunmehr in den Osterferien 2016 durch- zuführen. Sofern die Maßnahme bis dahin abgeschlossen ist, wird die Verkehrsbehörde in der nächsten Sitzung der Unfallkommission, die voraussichtlich im April 2016 stattfindet, nochmals auf die Dringlichkeit der Angelegenheit und die Bedeutung die Verkehrsfunktion der Schulstraße hinweisen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 14.04.2015 betr. Parkplätze für Besucher der Gottesdienste in Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 14.04.2015 betr. Parkplätze für Besucher der Gottesdienste in Brenig beantworte ich wie folgt: Frage: Wie stellen sich die Eigentumsverhältnisse der freien Fläche vor dem Gebäude Ploon Nr. 7 (teilweise noch städtisch, privat), dar? Antwort: Eigentümer der Fläche vor dem Gebäude Ploon 7 ist nach dem Auszug des Liegen- schaftskataster die Stadt Bornheim (s. beil. Lageplan). Frage: Welche Voraussetzungen müssen weiter erfüllt werden, um dort ggfs. zweckgebundenen Parkraum zur Verfügung stellen zu können? Antwort: Im Jahre 2010 wurde in Eigeninitiative als Bürgerprojekt „Breniger für Brenig“ u.a. die fragliche Fläche in Abstimmung mit der Stadt hergestellt. Diese Fläche dient ausschließlich der Nutzung und der Aufenthaltsfunktion durch Fuß- gänger. Eine Änderung der Nutzung ist nicht geplant und wird darüber hinaus aus verkehrssi- cherheitsrelevanten Aspekten auch nicht befürwortet Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.11.2015 betr. Fußweg Zweigrabenweg Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 02.11.2015 betr. Fußweg Zweigrabenweg beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand beim Bau eines Fußweges entlang des Zweigrabenwegs in der Ort- schaft Hemmerich? Antwort 1: Die Maßnahme ist gemäß Straßenbauprogramm 2015-2019 im Jahr 2017 zur Realisierung vor- gesehen. Frage 2: Für welchen Zeitraum ist der Ausbau im Straßenbauprogramm 2015-2019 vorgesehen? Antwort 2: Die Maßnahme ist gemäß Straßenbauprogramm im Jahr 2017 zur Realisierung vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.11.2015 betr. Fußweg Zweigrabenweg Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 02.11.2015 betr. Fußweg Zweigrabenweg beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand beim Bau eines Fußweges entlang des Zweigrabenwegs in der Ort- schaft Hemmerich? Antwort 1: Die Maßnahme ist gemäß Straßenbauprogramm 2015-2019 im Jahr 2017 zur Realisierung vor- gesehen. Frage 2: Für welchen Zeitraum ist der Ausbau im Straßenbauprogramm 2015-2019 vorgesehen? Antwort 2: Die Maßnahme ist gemäß Straßenbauprogramm im Jahr 2017 zur Realisierung vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 05.02.2016 betr. Ausschreibung der Stelle eines Gerätewarts Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 05.02.2016 betr. Ausschreibung der Stelle eines Gerätewarts beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welcher Grundlage und mit welchen sachlichen Gründen ist die Bewertung der Stelle nach Entgeltgruppe 5 TVöD erfolgt? Antwort 1: Die Tarifvertragsparteien haben ausdrücklich vereinbart, dass zu den Beschäftigten im Einsatz- dienst im feuerwehrtechnischen Dienst u.a. nicht die Mitarbeiter gehören, die mit der Wartung von Fahrzeugen und Geräten betraut sind. Somit ist die Stelle nach den allgemeinen Tätigkeits- merkmalen des BAT zu bewerten, da die Stelle nicht dem feuerwehrtechnischen Dienst zuzuord- nen ist. Dies erfordert eine Tätigkeit, die unmittelbar dem Brandschutz dient. Mit der unmittelba- ren Brandbekämpfung sind nicht nur die Mitarbeiter beschäftigt, die unmittelbar vor Ort ein Feuer bekämpfen, sondern auch die, die bei der Bekämpfung von Bränden oder zur Beseitigung sonsti- ger Notstände nur Hilfsdienste leisten und damit durch ihre Tätigkeit die eigentliche Brandbe- kämpfung ermöglichen oder unterstützen (BAG, SR 2 x BAT 11.9.1959-1 AZR 56/59). Diese Aus- legung folgt auch die Protokollnotiz zu S. 1 der Nr. SR 2 x zum alten BAT. Die Anforderungen des Arbeitsbereiches sind als schwierige Tätigkeiten i. S. der Verg.-Gr. VIII Fallgr. 1a BAT zu bezeichnen, weil laufende und gleichartige Arbeitsvorgänge zu bearbeiten sind. Diese verlangen aber auch gründliche Fachkenntnisse i. S. der Verg.-Gr. VII Fallgr. 1 a BAT, weil nur so die lebensnotwendigen Geräte richtig und ordnungsgemäß gewartet werden können. Alle Funktionalitäten mit ihren Auswirkungen und Anforderungen ergeben auch eine Vielseitigkeit im Sinne der tariflichen Definition. Selbstständige Leistung im Sinne der tariflichen Definition der Verg.-Gr. VIb Fallgruppe 1a BAT sind für die Arbeitsvorgänge jedoch nicht anzuerkennen, da hierfür bei der Aufgabenwahrneh- mung zu mindestens 20% ein entsprechender Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum vorliegen muss. Der Aufgabenbereich der Stelle ist aber gerade dadurch geprägt, dass entsprechende Wartungsarbeiten durchzuführen sind und die genannten Spiel- räume mit Blick auf die Sicherheitsrelevanz gerade nicht bestehen. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Im Ergebnis ergibt nach sich eine Eingruppierung in Vergütungsgruppe VII Fallgr. 1a BAT. Die tarifrechtlich gebotene Umwandlung ergibt eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 TVöD. Frage 2: Wie sind vergleichbare Stellen mit ähnlichen Voraussetzungen und Aufgabenspektrum in ande- ren Kommunen tariflich eingruppiert? Antwort 2: Eine aktuell durchgeführte Abfrage hat ergeben, dass in Eitorf, Frechen, Königswinter und Wachtberg die Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 erfolgt. In Bad Honnef, Meckenheim und Rheinbach erfolgt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 6. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine empirische Stellenbewertung stets nachrangig ge- genüber analytischen Verfahren ist. Aufgrund der bestehenden Eingruppierungsvorschriften im Bereich des BAT/TVöD ist eine einzelfallbezogene Bewertung angezeigt. Somit können Umfra- geergebnisse keine verlässlichen Hinweise für die tarifgerechte Eingruppierung geben. Frage 3: Welcher Stundenanteil der Stelle entfällt auf die fachfremde Aufgabe der Teilnahme an Jugend- schutz- und Veranstaltungskontrollen? Antwort 3: Es handelt sich derzeit um einen Stundenumfang von ca. 10 Stunden pro Jahr. Also bei 1570 Jahresarbeitsstunden weniger als 1 Prozent pro Jahr. Frage 4: Muss auch der bisherige Gerätewart die in 3.) genannte Aufgabe leisten und welcher Stundenan- teil entfällt bei ihm auf diese Tätigkeiten? Antwort 4: Grundsätzlich wird jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes für Jugendschutzkontrollen an den Karnevalstagen und ähnliche Einsätze sowie im Rahmen von Einsätzen nach dem Notfallplan herangezogen. Der Stundenanteil wird gleich hoch sein. Frage 5: Reduzieren sich durch die in 3.) genannten Tätigkeiten die zur Verfügung stehenden Stunden für die Kontrolle der Fahrzeuge, Geräte und Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehr? Antwort 5: Da es sich bei den geleisteten Einsatzstunden sowohl um Tätigkeiten während der Dienstzeit, als auch um Überstunden handelt, reduzieren diese Einsatzzeiten automatisch die Zeiten, in denen der Gerätewart Aufgaben im Kernbereich seiner Stelle erledigt. Dies gilt ebenso für die Teilnah- me an Feuerwehreinsätzen, -übungen und Fortbildungen. Dies ist auch so der Stundenaufstel- lung zur Vorlage 012/2016-3 zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 05.02.2016 betr. Ausschreibung der Stelle eines Gerätewarts Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 05.02.2016 betr. Ausschreibung der Stelle eines Gerätewarts beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welcher Grundlage und mit welchen sachlichen Gründen ist die Bewertung der Stelle nach Entgeltgruppe 5 TVöD erfolgt? Antwort 1: Die Tarifvertragsparteien haben ausdrücklich vereinbart, dass zu den Beschäftigten im Einsatz- dienst im feuerwehrtechnischen Dienst u.a. nicht die Mitarbeiter gehören, die mit der Wartung von Fahrzeugen und Geräten betraut sind. Somit ist die Stelle nach den allgemeinen Tätigkeits- merkmalen des BAT zu bewerten, da die Stelle nicht dem feuerwehrtechnischen Dienst zuzuord- nen ist. Dies erfordert eine Tätigkeit, die unmittelbar dem Brandschutz dient. Mit der unmittelba- ren Brandbekämpfung sind nicht nur die Mitarbeiter beschäftigt, die unmittelbar vor Ort ein Feuer bekämpfen, sondern auch die, die bei der Bekämpfung von Bränden oder zur Beseitigung sonsti- ger Notstände nur Hilfsdienste leisten und damit durch ihre Tätigkeit die eigentliche Brandbe- kämpfung ermöglichen oder unterstützen (BAG, SR 2 x BAT 11.9.1959-1 AZR 56/59). Diese Aus- legung folgt auch die Protokollnotiz zu S. 1 der Nr. SR 2 x zum alten BAT. Die Anforderungen des Arbeitsbereiches sind als schwierige Tätigkeiten i. S. der Verg.-Gr. VIII Fallgr. 1a BAT zu bezeichnen, weil laufende und gleichartige Arbeitsvorgänge zu bearbeiten sind. Diese verlangen aber auch gründliche Fachkenntnisse i. S. der Verg.-Gr. VII Fallgr. 1 a BAT, weil nur so die lebensnotwendigen Geräte richtig und ordnungsgemäß gewartet werden können. Alle Funktionalitäten mit ihren Auswirkungen und Anforderungen ergeben auch eine Vielseitigkeit im Sinne der tariflichen Definition. Selbstständige Leistung im Sinne der tariflichen Definition der Verg.-Gr. VIb Fallgruppe 1a BAT sind für die Arbeitsvorgänge jedoch nicht anzuerkennen, da hierfür bei der Aufgabenwahrneh- mung zu mindestens 20% ein entsprechender Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum vorliegen muss. Der Aufgabenbereich der Stelle ist aber gerade dadurch geprägt, dass entsprechende Wartungsarbeiten durchzuführen sind und die genannten Spiel- räume mit Blick auf die Sicherheitsrelevanz gerade nicht bestehen. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Im Ergebnis ergibt nach sich eine Eingruppierung in Vergütungsgruppe VII Fallgr. 1a BAT. Die tarifrechtlich gebotene Umwandlung ergibt eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 TVöD. Frage 2: Wie sind vergleichbare Stellen mit ähnlichen Voraussetzungen und Aufgabenspektrum in ande- ren Kommunen tariflich eingruppiert? Antwort 2: Eine aktuell durchgeführte Abfrage hat ergeben, dass in Eitorf, Frechen, Königswinter und Wachtberg die Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 erfolgt. In Bad Honnef, Meckenheim und Rheinbach erfolgt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 6. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine empirische Stellenbewertung stets nachrangig ge- genüber analytischen Verfahren ist. Aufgrund der bestehenden Eingruppierungsvorschriften im Bereich des BAT/TVöD ist eine einzelfallbezogene Bewertung angezeigt. Somit können Umfra- geergebnisse keine verlässlichen Hinweise für die tarifgerechte Eingruppierung geben. Frage 3: Welcher Stundenanteil der Stelle entfällt auf die fachfremde Aufgabe der Teilnahme an Jugend- schutz- und Veranstaltungskontrollen? Antwort 3: Es handelt sich derzeit um einen Stundenumfang von ca. 10 Stunden pro Jahr. Also bei 1570 Jahresarbeitsstunden weniger als 1 Prozent pro Jahr. Frage 4: Muss auch der bisherige Gerätewart die in 3.) genannte Aufgabe leisten und welcher Stundenan- teil entfällt bei ihm auf diese Tätigkeiten? Antwort 4: Grundsätzlich wird jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes für Jugendschutzkontrollen an den Karnevalstagen und ähnliche Einsätze sowie im Rahmen von Einsätzen nach dem Notfallplan herangezogen. Der Stundenanteil wird gleich hoch sein. Frage 5: Reduzieren sich durch die in 3.) genannten Tätigkeiten die zur Verfügung stehenden Stunden für die Kontrolle der Fahrzeuge, Geräte und Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehr? Antwort 5: Da es sich bei den geleisteten Einsatzstunden sowohl um Tätigkeiten während der Dienstzeit, als auch um Überstunden handelt, reduzieren diese Einsatzzeiten automatisch die Zeiten, in denen der Gerätewart Aufgaben im Kernbereich seiner Stelle erledigt. Dies gilt ebenso für die Teilnah- me an Feuerwehreinsätzen, -übungen und Fortbildungen. Dies ist auch so der Stundenaufstel- lung zur Vorlage 012/2016-3 zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen