Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 31.03.2015 betr. Bebauungsplans Ro 17…….. Sehr geehrter Herr Strauff, Ihre kleine Anfrage vom 31.03.2015 betr. Bebauungsplans Ro 17 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Hat die Verwaltung ihren wohl maßgeblich auf der Expertise von Rechtsanwalt Dr. Vietmeier be- ruhenden Standpunkt, dass das aktuelle Baukonzept des Investors mit dem Bebauungsplan des Ro 17 vereinbar sei und eine Baugenehmigung auch ohne Änderung des Ro 17 rechtlich beden- kenfrei erteilt werden könne, inzwischen nochmals überprüft ? Antwort: Es wird zunächst eine mögliche Stellungnahme der Kanzlei Baumeister abgewartet. Frage 2: Wenn ja, was ist das Ergebnis der nochmaligen rechtlichen Prüfung? Antwort: Kein abschließendes Ergebnis. Frage 3: Sollte die Verwaltung ihren bisherigen Standpunkt beibehalten, wie begründet sie dies angesichts der in der Stellungnahme der CDU-Fraktion aufgezeigten, detailliert dargelegten rechtlichen Be- denken? Antwort: Kein abschließendes Ergebnis. An das Ratsmitglied Herrn Bernhard Strauff - 2 - Frage 4: Hat die Verwaltung ihr eigenes Rechtsdezernat in die nochmalige rechtliche Überprüfung einge- bunden? Zu welchem Ergebnis ist das Rechtsdezernat gekommen und wie begründet es sein Ergebnis? Antwort: Ja, kein abschließendes Ergebnis. Frage 5: Hat die Verwaltung die Stellungnahme / Erwiderung der CDU-Fraktion vom 18.03.2015 Herrn Rechtsanwalt Dr. Vietmeier zugeleitet und um Überprüfung seiner Expertise vom 18.12.2014 vor dem Hintergrund der Stellungnahme der CDU-Fraktion gebeten? Antwort: Die Verwaltung hat die Stellungnahme der CDU-Fraktion der Kanzlei Baumeister zugeleitet und ein Angebot über die Kosten zur Bearbeitung einer ergänzenden Stellungnahme durch die Kanz- lei angefragt. Frage 6: Wenn ja, was und wie hat Rechtsanwalt Dr. Vietmeier geantwortet? Antwort: Die Verwaltung hat die Stellungnahme der CDU-Fraktion der Kanzlei Baumeister zugeleitet und ein Angebot über die Kosten zur Bearbeitung einer ergänzenden Stellungnahme durch die Kanz- lei angefragt. Frage 7: Wenn nein, wird die Verwaltung Herrn Rechtsanwalt Dr. Vietmeier unter Bezugnahme auf die Erwiderung der CDU-Fraktion vom 18.03.2015 noch um eine ergänzende Stellungnahme bitten? Antwort: Die Verwaltung hat die Stellungnahme der CDU-Fraktion der Kanzlei Baumeister zugeleitet und ein Angebot über die Kosten zur Bearbeitung einer ergänzenden Stellungnahme durch die Kanz- lei angefragt. Frage 8: Teilt die Verwaltung die in der Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 18.03.2015 dargelegte Ein- schätzung, dass die vom Investor erstrebte Baugenehmigung für sein Vorhaben rechtlich beden- kenfrei am ehesten erreichbar ist, wenn der Investor auch die Schumacher Straße im Planbe- reich zu Eigentum erwirbt und zu seiner früheren Planung zurückkehrt? - 3 - Antwort: Eine Prüfung der Baugenehmigung kann derzeit nur auf Grundlage des Ro 17 und des aktuellen städtebaulichen Vertrages erfolgen. Frage 9: Hat die Verwaltung mit dem Investor seit der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 18.03.2015 Kontakt aufgenommen? Wenn ja, mit welchem Inhalt und welchem Ergebnis? Antwort: Die Verwaltung hat keinen Kontakt zum Investor aufgenommen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.01.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.01.2015 betr. Sicherung des Schulweges in Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 18.01.2015 betr. Sicherung des Schulweges in Hemmerich beantworte ich wie folgt: Frage: Kinder aus dem Baugebiet Hm01 (Dechant-Blum-Straße, Effelsbergstraße) nutzen den Zweigra- benweg und die Jennerstraße um den Schulbus in Hemmerich zu erreichen. Um den schmalen Bürgersteig vor der Jennerstraße 69 zu vermeiden, laufen die Kinder in der Regel auf der gegen- überliegenden Seite der Straße. Auf diesem Weg müssen sie jedoch die stark befahrene Rös- berger Straße überqueren. Könnte diese Querung zur Schulwegsicherung mit einem Zebrastrei- fen abgesichert werden? Antwort: Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung eines Fußgängerüberweges (Verkehrszeichen 350 StVO) ist an das Vorliegen einer Reihe von verkehrlichen (z.B. Verkehrsstärken, Anzahl queren- der Personen etc.) und örtlichen (Sichtverhältnisse, Aufstellflächen für Fußgänger, usw.) Vor- aussetzungen gebunden, die im Rahmen eines straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens nach Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO unter Beteiligung des Vertreters der Polizei zu überprü- fen wären. Zudem wären nach den Erfahrungswerten für die Realisierung eines Fußgängerüber- weges entsprechend der örtlichen Gegebenheiten Haushaltsmittel zwischen 6.000 – 10.000 € einzusetzen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Projekt Planansatz Tatsächliche Kosten Gymnasium - Erweiterung Mensa 600.000 1.000.896 * 1 Gymnasium - Aufstockung 919.000 1.206.155 * 1 Europaschule - Erweiterung Lüftungsanlage 100.000 92.252 Rathaus - Einbau BHKW 190.000 189.402 Div. Grundschulen TH - Ertüchtigungen für Veranstaltungen 100.000 114.482 Kita Brachstr. Ausbau U3 64.000 36.096 * 2 Kita Wolfsgasse Ausbau U3 152.000 219.819 * 2 Kita Sandstr. Ausbau U3 41.000 31.991 * 2 Kita Römerstr. Ausbau U3 246.000 228.591 * 2 Kita Ploon Ausbau U3 152.000 292.675 * 2 Kita Friedrichstr. Ausbau U3 502.000 445.555 * 2 Kita Kadorf Ausbau - erster Bauabschnitt 900.000 974.121 * 1 * 1 * 2 Die Planansätze für den Haushalt wurden zu einem frühen Projektzeitpunkt gebildet, zu dem noch nicht alle, die Gesamtkosten beeinflussenden Faktoren ermittelt werden konnten. Im Zuge der Bearbeitungung und Umsetzung wurde die Maßnahme weiter konkretisiert und die Plankosten angepasst. Für diese Maßnahmen wurde ein insgesamt deckungsfähiges Gesamtbudget gebildet. Dies ermöglichte im weiteren Projektablauf, den Maßnahmenumfang bei den einzelnen Vorhaben individuell an den jeweligen Bedarf anzupassen. Projekt Planansatz Tatsächliche Kosten Gymnasium - Erweiterung Mensa 600.000 1.000.896 * 1 Gymnasium - Aufstockung 919.000 1.206.155 * 1 Europaschule - Erweiterung Lüftungsanlage 100.000 92.252 Rathaus - Einbau BHKW 190.000 189.402 Div. Grundschulen TH - Ertüchtigungen für Veranstaltungen 100.000 114.482 Kita Brachstr. Ausbau U3 64.000 36.096 * 2 Kita Wolfsgasse Ausbau U3 152.000 219.819 * 2 Kita Sandstr. Ausbau U3 41.000 31.991 * 2 Kita Römerstr. Ausbau U3 246.000 228.591 * 2 Kita Ploon Ausbau U3 152.000 292.675 * 2 Kita Friedrichstr. Ausbau U3 502.000 445.555 * 2 Kita Kadorf Ausbau - erster Bauabschnitt 900.000 974.121 * 1 * 1 * 2 Die Planansätze für den Haushalt wurden zu einem frühen Projektzeitpunkt gebildet, zu dem noch nicht alle, die Gesamtkosten beeinflussenden Faktoren ermittelt werden konnten. Im Zuge der Bearbeitungung und Umsetzung wurde die Maßnahme weiter konkretisiert und die Plankosten angepasst. Für diese Maßnahmen wurde ein insgesamt deckungsfähiges Gesamtbudget gebildet. Dies ermöglichte im weiteren Projektablauf, den Maßnahmenumfang bei den einzelnen Vorhaben individuell an den jeweligen Bedarf anzupassen.

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.03.2015 betr. U3-Ausbau Kita Burgwiese, Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom betr. U3-Ausbau Kita Burgwiese, Hemmerich beantworte ich wie folgt: Frage: Laut Vorlage 124/2015-4 (Stand: 09.02.2015) wird aktuell eine Prüfung der Kita Burgwiese mit dem Ziel einer Umwandlung der Gruppenformen zwecks Schaffung zusätzlicher U3- Plätze durchgeführt. Wie soll diese Umwandlung konkret ausgestaltet werden, zu welchem Kindergar- tenjahr könnte sie wirksam werden und wie ist der aktuelle Sachstand in dieser Angelegenheit? Antwort: Derzeit prüft die Verwaltung die Möglichkeiten einer Umwandlung der Einrichtung zur Schaffung von U3-Betreuungsplätzen. Für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.05.2015 wird eine diesbezügliche Vorlage erstellt und das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.03.2015 betr. U3-Ausbau Kita Burgwiese, Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom betr. U3-Ausbau Kita Burgwiese, Hemmerich beantworte ich wie folgt: Frage: Laut Vorlage 124/2015-4 (Stand: 09.02.2015) wird aktuell eine Prüfung der Kita Burgwiese mit dem Ziel einer Umwandlung der Gruppenformen zwecks Schaffung zusätzlicher U3- Plätze durchgeführt. Wie soll diese Umwandlung konkret ausgestaltet werden, zu welchem Kindergar- tenjahr könnte sie wirksam werden und wie ist der aktuelle Sachstand in dieser Angelegenheit? Antwort: Derzeit prüft die Verwaltung die Möglichkeiten einer Umwandlung der Einrichtung zur Schaffung von U3-Betreuungsplätzen. Für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.05.2015 wird eine diesbezügliche Vorlage erstellt und das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.02.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 13.02.2015 betr. Straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zum Bau einer Querungshilfe an der L 182 in Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 13.02.2015 betr. Bau einer Querungshilfe an der L182 in Brenig vom 13.02.2015 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar, insbesondere unter den Aspekten ei- ner planerischen Darstellung, der Prüfung der grundsätzlichen Machbarkeit und der entstehen- den Kosten? Antwort: Die planerische Darstellung, die Prüfung der Machbarkeit und die Ermittlung der Kosten liegen gemäß Niederschrift zu o.a. Anhörverfahren in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Euskirchen, als Straßenbauträger der L 182. Dieser teilte mit Schreiben vom 30.01.2015 mit, dass zur Sachverhaltsaufklärung noch weitere Datenerhebungen erforderlich sind. Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung zur Beschleunigung des seit mehreren Jahren auf der Agenda stehenden Vorhabens? Antwort: Die Verwaltung wird zur Beschleunigung des Verfahrens, die o.a. Angelegenheit auf die Tages- ordnung des nächsten straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren am 24.03.2015 setzen um vom Landesbetrieb Straßenbau NRW den aktuellen Bearbeitungsstand zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.06.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 27. Mai 2015 betr. Ortungssystem für Notfälle im Wald. Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 27.05.2015 betr. Ortungssystem für Notfälle im Wald beantworte ich wie folgt: Frage: Das Amt für Bevölkerungsschutz des Rhein-Sieg-Kreises hat den Städten und Gemeinden im Kreis ein Ortungssystem für Notfälle im Wald präsentiert, mit dem Wanderer, Radfahrer und Rei- ter im Falle eines Notrufs über Handy der Kreis-Leitstelle einen exakten Standort durchgeben können. Das System besteht aus eindeutig markierten Lotsenpunkten, deren Koordinaten in der Leitstelle hinterlegt sind, um eine Rettung im Wald deutlich zu beschleunigen. Vier Kommunen installieren diese Ortungshilfe bereits. Warum hat der Bürgermeister auf das entsprechende Angebot des Rhein-Sieg-Kreises noch nicht reagiert, welche Kosten veranschlagt der Bürgermeister für die Installation des Systems auf den größeren zusammenhängenden Waldflächen der Stadt Bornheim (insbesondere im Kotten- forst/Ville) und welche Rats- oder Ausschussbeschlüsse sind zur Umsetzung noch notwendig? Antwort: Das Angebot des Rhein-Sieg Kreises wurde durch den Kreisbrandmeister den Leitern der Feu- erwehren im Rhein-Sieg Kreis übermittelt. Die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bornheim beabsichtigt hierzu eine Ab- stimmung mit den in den Waldgebieten angrenzenden Städten und Gemeinden sowie dem Lan- desbetrieb Wald und Holz herbeizuführen, um eine Überlagerung unterschiedlicher Systeme zu vermeiden. Hierzu zählen die Gemeinden Alfter und Swisttal sowie die Stadt Weilerswist und die Stadt Brühl. Sobald eine Abstimmung mit den angrenzenden Kommunen, sowie dem Landesbetrieb Wald und Holz erfolgt ist, wird die Verwaltung hierzu eine Kostenschätzung abgeben. Zu diesem Zeit- punkt wird dem Haupt- und Finanzausschuss eine Vorlage über die Realisation eines solchen Projektes zur Entscheidung vorgelegt. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Grundsätzlich verfolgt der Bürgermeister die Einrichtung eines Ortungssystems. Eine entspre- chende verwaltungsinterne Prüfung ist veranlasst. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen