Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 12.04. 2016 betr. Kleine Anfrage betr. Tiefbauarbeiten Jennerstraße / Linden- straße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 12.04.2016 betr. Kleine Anfrage betr. Tiefbauarbeiten Jennerstraße / Lindenstraße beantworte ich wie folgt: Frage: Liegen die Arbeit derzeit im vor Baubeginn kommunizierten Zeitplan und ab wann ist nach derzei- tiger Planung mit einer Aufhebung der Sperrung zu rechnen? Antwort: Im Zuge der Ausschreibungsphase der Maßnahme wurde eine Ausführungszeit vom 06.07.2015 bis 09.09.2016 geplant. Zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich die Baumaßnahme ca. 5 Wochen hinter dem Leistungsstand gem. Bauzeitenplan. Als Gründe hierfür sind hauptsächlich der unvor- hersehbare erforderliche Bodenaustausch und die Entsorgung belasteten Bodenmaterials sowie die zusätzliche Leerrohrverlegung für Lichtwellenleiterkabel zu nennen. Durch die zusätzlichen Leistungen entsteht rechnerisch eine Verschiebung des Bauendes von etwa 5 Monaten. Durch Verstärkung des Baustellenpersonals wird in Absprache mit der Firma Otto derzeit eine Verzöge- rung von ca. 3 Monaten angenommen. Die Firma Otto versucht jedoch, die Verzögerung durch verstärkten Einsatz noch weiter zu minimieren. Aufgrund der unvorhersehbaren baulichen Problematiken, ist zurzeit mit einem Bauende etwa Ende November auszugehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 12.04. 2016 betr. Kleine Anfrage betr. Tiefbauarbeiten Jennerstraße / Linden- straße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 12.04.2016 betr. Kleine Anfrage betr. Tiefbauarbeiten Jennerstraße / Lindenstraße beantworte ich wie folgt: Frage: Liegen die Arbeit derzeit im vor Baubeginn kommunizierten Zeitplan und ab wann ist nach derzei- tiger Planung mit einer Aufhebung der Sperrung zu rechnen? Antwort: Im Zuge der Ausschreibungsphase der Maßnahme wurde eine Ausführungszeit vom 06.07.2015 bis 09.09.2016 geplant. Zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich die Baumaßnahme ca. 5 Wochen hinter dem Leistungsstand gem. Bauzeitenplan. Als Gründe hierfür sind hauptsächlich der unvor- hersehbare erforderliche Bodenaustausch und die Entsorgung belasteten Bodenmaterials sowie die zusätzliche Leerrohrverlegung für Lichtwellenleiterkabel zu nennen. Durch die zusätzlichen Leistungen entsteht rechnerisch eine Verschiebung des Bauendes von etwa 5 Monaten. Durch Verstärkung des Baustellenpersonals wird in Absprache mit der Firma Otto derzeit eine Verzöge- rung von ca. 3 Monaten angenommen. Die Firma Otto versucht jedoch, die Verzögerung durch verstärkten Einsatz noch weiter zu minimieren. Aufgrund der unvorhersehbaren baulichen Problematiken, ist zurzeit mit einem Bauende etwa Ende November auszugehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 17.04.2016 betr. Aufstellung von Abfallbehältern im Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 17.04.2016 betr. Aufstellung von Abfallbehältern im Hemmerich beant- worte ich wie folgt: Frage 1: Ist die Beratung von Vorlage 685/2015-12 in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses am 17. Mai vorgesehen? Antwort 1: Ja Frage 2: Wie schnell können die Abfallbehälter aufgestellt werden, wenn der Umweltausschuss am 17. Mai gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bürgerangelegenheiten entscheiden soll- te? Antwort 2: So schnell wie möglich. Die Lieferzeit für Straßenpapierkörbe beträgt ca. sechs Wochen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 17.04.2016 betr. Aufstellung von Abfallbehältern im Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 17.04.2016 betr. Aufstellung von Abfallbehältern im Hemmerich beant- worte ich wie folgt: Frage 1: Ist die Beratung von Vorlage 685/2015-12 in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses am 17. Mai vorgesehen? Antwort 1: Ja Frage 2: Wie schnell können die Abfallbehälter aufgestellt werden, wenn der Umweltausschuss am 17. Mai gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bürgerangelegenheiten entscheiden soll- te? Antwort 2: So schnell wie möglich. Die Lieferzeit für Straßenpapierkörbe beträgt ca. sechs Wochen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 14.04.2016 betr. Kosten amtlicher Bekanntmachungen Sehr geehrter Herr Lehmann, Ihre kleine Anfrage vom 14.04.2016 betr. Kosten amtlicher Bekanntmachungen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Kosten entstehen der Stadt im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Amtlichen Bekanntmachungen? Antwort 1: Der Stadt Bornheim entstehen keine Kosten für die Veröffentlichungen im Rahmen der amtlichen Bekanntmachungen. Die Vorbereitung der amtlichen Bekanntmachungen verursacht den perso- nellen Aufwand in der Verwaltung, der nicht im Detail erfasst wird. Frage 2: Wie ist die Kostenentwicklung in den letzten fünf Jahren? Antwort 2: Es sind keine Kosten entstanden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Michael Lehmann Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 14.04.2016 betr. Kosten amtlicher Bekanntmachungen Sehr geehrter Herr Lehmann, Ihre kleine Anfrage vom 14.04.2016 betr. Kosten amtlicher Bekanntmachungen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Kosten entstehen der Stadt im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Amtlichen Bekanntmachungen? Antwort 1: Der Stadt Bornheim entstehen keine Kosten für die Veröffentlichungen im Rahmen der amtlichen Bekanntmachungen. Die Vorbereitung der amtlichen Bekanntmachungen verursacht den perso- nellen Aufwand in der Verwaltung, der nicht im Detail erfasst wird. Frage 2: Wie ist die Kostenentwicklung in den letzten fünf Jahren? Antwort 2: Es sind keine Kosten entstanden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Michael Lehmann

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.06.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 10.06.2016 betr. Anlasten von Straßenbaukosten Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre kleine Anfrage vom 10.06.2016 betr. Anlasten von Straßenbaukosten beantworte ich wie folgt: Frage: Was ist eine „nicht eigenständige“ Straße? Auf welcher rechtlichen Basis wird in NRW eine Straße als „nicht eigenständig“ eingestuft? Auf welcher rechtlichen Basis dürfen die Kosten für eine Straßenerneuerung in Rechnung gestellt werden, obwohl eine Erneuerung nach heutigem Stand der Planung nicht geplant und eine Ver- besserung nicht vorgenommen werden wird. Antwort: Im Zusammenhang mit der Erhebung der Straßenbaubeiträge geht es im vorliegenden Fall um die Frage, ob der „Lindenberg“ eine selbständige Anlage ist oder lediglich ein An- hängsel/unselbständiger Bestandteil des Oberdorfer Weges. Bei dieser Betrachtung ist nicht auf die gesamte Straße abzustellen sondern nur auf den vom Oberdorfer Weg abzweigenden Teil der Straße, der den angrenzenden Grundstücken die Erschließung für eine bauliche, gewerbliche oder vergleichbare Nutzung vermittelt und deshalb als „Anbaustraße“ zu bewerten ist. Rechtsgrundlage für die Beurteilung der o.g. Frage sind ausschließlich die Regelungen des Stra- ßenbaubeitragsrechts nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG NRW) mit der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW in Münster. Das Straßenreinigungsgesetz NRW ist dagegen nicht einschlägig. „Maßgebend für die Beurteilung der Frage der Selbständigkeit eines Stichweges ist der Gesamt- eindruck, der sich einem unbefangenen Beobachter nach den tatsächlichen Verhältnissen darbie- tet: Länge und Breite des Abzweigs, Beschaffenheit seines Ausbaus, Zahl der von ihm erschlos- senen Grundstücke sowie das damit verbundene Maß der Abhängigkeit vom Hauptzug der Anla- ge“ (Dietzel/Kallerhoff, Das Straßenbaubeitragsrecht nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW, RN 54, OVG NRW, Urteile vom 29.06.1992 – 2 A 2580/91 – und vom 25.07.2006 – 15 A 2316/04 – sowie Beschlüsse vom 12.05.1995 – 15 B 550/95 – , vom 06.11.1996 – 15 B 369/96 – , vom 30.06.2003 – 15 B 460/03 – und vom 27.02.2009 – 15 B 210/09 –). An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Im eng verwandten Rechtsgebiet des Erschließungsbeitragsrechts nach den §§ 127 ff. Bauge- setzbuch „ähnelt eine bis zu 100 m tiefe, nicht verzweigte im Sinne von nicht abknickende Stich- straße einer typischen Zufahrt derart, dass sie wie diese regelmäßig als unselbständig zu qualifi- zieren ist (Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. A., § 12, RN 15, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 09.11.1984 – 8 C 77.83 – und OVG Münster, Urteil vom 31.08.1998 – 3 A 1222/92 – ). Im vorliegenden Fall hat der Lindenberg dort, wo er vom Oberdorfer Weg abzweigt und als An- baustraße zu bewerten ist, nur eine Länge von rd. 35 m und erschließt lediglich zwei Grundstü- cke (sowie zwei weitere Grundstücke, die zusätzlich bereits durch den Oberdorfer Weg erschlos- sen sind). Er ähnelt damit eher einer Grundstückszufahrt als einer selbständigen Erschließungs- anlage und ist deshalb als unselbständiger Bestandteil des Oberdorfer Weges zu bewerten. Auch die Tatsache, dass am Lindenberg selbst keine Ausbaumaßnahmen stattfinden steht der Annahme, dass auch die dort angrenzenden Grundstücke der Beitragspflicht zum Oberdorfer Weg unterliegen, nicht entgegen. Denn beim Teilausbau einer Anlage „wirkt sich z.B. eine Ver- besserung auch auf die Grundstücke aus, die an einer nicht ausgebauten Teilstrecke liegen. Denn bei der Beurteilung der Verbesserung kommt es auf eine Betrachtung der gesamten Anla- ge an und nicht darauf, ob die Anlage gerade im Bereich des einzelnen Grundstücks verbessert worden ist“ (Dietzel/Kallerhoff, a.a.O., RN115, OVG NRW, Beschluss vom 18.07.2012 – 15 A 912/12 –). Die Tatsache, dass die Straße einen eigenen (anderen) Namen führt, ist für die Beurteilung der o.g. Frage nicht relevant. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.05.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 11. Mai 2016 betr. der Vorfahrtsregelung Schelmenpfad/Lindenstraße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 11.05.2016 bezüglich der in Bornheim-Kardorf geltenden Vorfahrts- regelung beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist die Vorfahrtsregelung für Verkehrsteilnehmer auf der Lindenstraße gegenüber Verkehrs- teilnehmern auf dem Schelmenpfad? Antwort: Im Rahmen des 30-Zonen-Konzepts gilt im Kreuzungsbereich Lindenstraße / Schelmenpfad / Buchenstraße entsprechend § 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Vorfahrtsregelung "Rechts-vor-Links". Frage 2: Welche Maßnahmen sind denkbar, um diese Vorfahrtsregelung zu verdeutlichen? Antwort: Nach den VwV zu den §§ 39 bis 43 StVO sind Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Re- gelung wiedergeben, nicht anzuordnen. Es ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Ver- kehrszeichen wie möglich anzuordnen, folglich ist keine Maßnahme zur Verdeutlichung der Vor- fahrtsregelung zu treffen. Zudem wurden im Zeitraum 2010 bis Oktober 2015 nur zwei Verkehrsunfälle im Kreuzungsbe- reich Lindenstraße / Schelmenpfad / Buchenstraße in der Unfalldatenbank der Polizei ausgewer- tet, so dass der besagte Bereich nicht als Gefahrenstelle einzustufen ist. Es ist davon auszuge- hen, dass alle Ortskundigen die Verkehrssituation kennen und sich entsprechend verhalten. Aus der Sicht des Bürgermeisters wäre insgesamt eine stärkere Verdeutlichung von „Rechts-vor Links-Regelungen“ durch entsprechende Markierungen auf der Fahrbahn (sog. Haifischzähne), wie dies in einzelnen Bereichen durch Bürgeraktivitäten geschehen ist und wie dies in anderen Kommunen vollzogen wurde, durchaus hilfreich. Derzeit stehen aber für eine solche umfassende Maßnahme keine Mittel im Haushalt zur Verfügung. In diesem Zusammenhang sollte auch durch Piktogramme auf die in diesen Wohnbereichen geltende Geschwindigkeit (Tempo 30) hingewie- sen werden. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 3: Welche Maßnahmen hat der Bürgermeister bereits ergriffen, um die Vorfahrtsregelung zu ver- deutlichen und welche erachtet er noch als sinnvoll? Antwort: Die Verkehrssituation im besagten Kreuzungsbereich wurde bereits mehrfach überprüft, eine Notwendigkeit für eine straßenverkehrsrechtliche Maßnahme hat sich dabei nicht ergeben. Hinsichtlich der sinnvollen, aber nicht anordnungsfähigen Maßnahmen wird auf den letzten Teil der Antwort zur Frage 2 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.05.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 11.05.2016 betr. „Verteilung des Schaufensters (Amtsblatt) in Hemmerich“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 11.05.2016 betr. „Verteilung des Schaufensters (Amtsblatt) in Hem- merich“ beantworte ich wie folgt: Frage 1: Kann der Bürgermeister gemeinsam mit dem Verlag des Schaufensters sicherstellen, dass das Amtsblatt flächendeckend im Stadtteil Hemmerich verteilt wird? Antwort 2: Für die Zustellung der Mittwochsausgabe des Schaufensters mit den amtlichen Bekanntmachun- gen der Stadt Bornheim ist die Rheinische Direkt-Werbung, Köln (RDW) als Verteilerunterneh- men zuständig. Um eine bestmögliche Zustellung zu gewährleisten, führt Die RDW Routinekon- trollen durch. Darüber hinaus geben Kontrollhaushalte regelmäßig Rückmeldung, ob sie das Wo- chenblatt erhalten. Wenn Bürgerinnen oder Bürger feststellen, dass sie das Schaufenster einmal nicht erhalten haben, sollte zeitnah eine Information an die RDW unter der Telefonnummer 02203-1883-35 erfolgen. Dabei ist es wichtig, dass Ort, Straße und Hausnummer genannt wer- den. Denn nur so kann der entsprechende Zusteller ausfindig gemacht werden. Hemmerich ist beispielsweise in drei Zustellbezirke unterteilt. Die RDW geht jedem Leserhinweis nach. Hinweise über nicht erfolgte Zustellungen, die bei der Stadtverwaltung eingehen, werden unverzüglich der RDW mitgeteilt. Hinweis: Neben der Printausgabe ist das Amtsblatt der Stadt Bornheim auch im Internet einseh- bar – sowohl auf den Seiten der Stadt Bornheim unter www.bornheim.de unter der Rubrik „Rat- haus“, „Amtsblatt“ als auch beim Verlag unter www.schaufenster-bonn.de. Auf der Startseite ge- langt man per Klick auf den Button „Unsere Zeitungen und Magazine als ePaper“, der sich rechts oben befindet, zu den aktuellen Ausgaben. Das Amtsblatt der Stadt Bornheim ist Teil der Ausga- be Vorgebirge. Zudem erfolgt ein Aushang des aktuellen Amtsblatts in der Bürgerhalle des Born- heimer Rathauses. Die Vitrine dafür befindet sich vom Haupteingang aus auf der rechten Seite, rechts neben der Treppe, die zum Ratssaal und den Besprechungsräumen führt. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 2: Wie wird im gesamten Stadtgebiet kontrolliert, ob die Verteilung regelmäßig und zuverlässig er- folgt? Antwort 2: Siehe Antwort zu Frage 1. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.06.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 14.06.2016 betr. Spendenaktion „Asyl in Bornheim“ Sehr geehrter Herr Züge, Ihre kleine Anfrage vom 14.06.2016 betr. Spendenaktion „Asyl in Bornheim“ beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wieviel Geld ist bisher auf dem städtischen Spendenkonto zu Gunsten der hier aufgenommenen Flüchtlinge eingegangen und wofür kann das Geld grundsätzlich verwendet werden, wer ent- scheidet über die Verwendung, an wen kann es ausgezahlt werden (Helfer/Flüchtlinge)? Antwort 1: Bis zum 17.06.2016 konnten Spendeneingänge in Höhe von 43.225,64 € verzeichnet werden. Das gespendete Geld steht unmittelbar der Flüchtlingsarbeit zur Verfügung. Mit seiner Hilfe sol- len Maßnahmen und Bedarfsgegenstände für die Flüchtlingsarbeit finanziert werden, für die aus anderen Quellen keine oder nur eine zu geringe Förderung zur Verfügung steht. Über die Verwendung der Spendengelder entscheidet die Verwaltung im Rahmen des vorgege- benen Verwendungszwecks. Die Spendengelder können mit der Maßgabe der zweckentsprechenden Verwendung an jede Person (u.a. auch Helfer, Flüchtlinge) ausgezahlt werden. Frage 2: Für welche konkreten Zwecke sind diese Mittel bisher verwendet worden? Antwort 2: Die Spendengelder sind bislang für folgende Zwecke verwendet worden: - Sprachkurse für Flüchtlinge (Deutsch als Zweitsprache (DAZ)) - Bekleidung für Flüchtlinge - Betreuung Flüchtlingskinder - Betreuung / Veranstaltungen für Flüchtlinge (z.B. Weihnachtsfeier, Neujahrsfest, Karneval, Os- terfest) Für die vorgenannten Maßnahmen wurden bislang Spendengelder i. H. v. 13.855,26 € in An- spruch genommen. An das Ratsmitglied Herrn Rainer Züge - 2 - Aufgrund der Zweckbindung stehen die in laufenden Haushaltsjahr nicht in Anspruch genommen Spendengelder in den Folgejahren weiterhin zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.07.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.06.2016 betr. Lagerung von Autoreifen im Außenbereich Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 26.06.2016 betr. Lagerung von Autoreifen im Außenbereich beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt über die Lagerung von Autoreifen am Gemüseweg in Roisdorf derzeit dar? Antwort: Nach erfolgter Sachverhaltsermittlung wurde der Vorgang mit Schreiben vom 26.04.2016 zustän- digkeitshalber an den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Amt für technischen Umweltschutz, Kai- ser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, abgegeben. Nachdem die Autoreifen offensichtlich nicht mehr als Pflanzhilfe genutzt werden, sind diese zwischenzeitlich als unerlaubte Ablagerung von Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes anzusehen. Für die Durchführung entsprechen- der ordnungsbehördlicher Maßnahmen ist der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. Frage 2: Liegt eine Stellungnahme der ULB zwischenzeitlich vor? Antwort: Mit Schreiben vom 28.04.2016 wurde der Pächter des Grundstückes durch den Rhein-Sieg-Kreis zur Entsorgung der Autoreifen aufgefordert. Da bisher keine Entsorgung der Autoreifen erfolgt ist, beabsichtigt der Rhein-Sieg-Kreis weitere ordnungsbehördliche Maßnahmen gegen den Verant- wortlichen einzuleiten und durchzuführen. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 3: Wann werden die dort immer noch gelagerten Altreifen ordnungsgemäß entsorgt? Antwort: Da der Zeitpunkt einer Entsorgung abhängig von der Zeitdauer eines möglichen ordnungsbe- hördlichen Verfahrens ist, können Aussagen zum Zeitpunkt der Entsorgung nicht getroffen wer- den. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.06.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 24.05.2016 betr. Postzustellung in Flüchtlingsunterkünften Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 24.05.2016 betr. Postzustellung in Flüchtlingsunterkünften beantworte ich wie folgt: Frage: 1.) Ist sichergestellt, dass jeder Flüchtling in einer Sammelunterkunft, einem Containerwohnheim oder einem Wohnhaus in Festbauweise postalisch erreicht werden kann und Behördenpost zu- gestellt wird? 2.) Werden an den Wohncontainern Briefkästen angebracht, auf denen die Namen der Bewohner gut sichtbar angebracht sind, so dass zum Beispiel amtliche Einschreiben zum Asylverfahren zuverlässig zugestellt werden können? Antwort: Die Stadt Bornheim unterhält zur Unterbringung von geflüchteten Menschen im gesamten Stadt- gebiet verschiedene Wohnformen. Unabhängig der Unterbringungsform wird in Sammelunterkünften, in Containerwohnheimen oder in angemieteten und eigenen Wohnhäusern sichergestellt, dass jeder Flüchtling postalisch er- reicht werden kann. Hierzu nimmt der Betreuungsdienstleister in den Sammelunterkünften die Post entgegen und verteilt diese. An den Standorten für Containerwohnheime wurde eine ausreichende Anzahl Briefkästen angebracht. Mit den Bewohnerinnen und Bewohnern wurden diese zusammen be- schriftet. An den Wohnhäusern befinden sich ebenfalls Briefkästen. Die Namensschilder werden regelmäßig durch die Hausmeisterdienste und die Mitarbeiter Sozia- le Arbeit kontrolliert und auf den aktuellen Stand gebracht. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen