Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.08.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 06.08.2014 betr. Kosten für externe juristische Beratung Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 06.08.2014 betr. Kosten für externe juristische Beratung beantworte ich wie folgt: Frage: Wie hoch sind die derzeitigen Kosten für externe juristische Beratung für die Beanstandung der Ratsbeschlüsse zum Umbau der Königstraße und zu Parkmöglichkeiten auf dem Peter-Fryns- Platz? Bitte schlüsseln Sie die Posten jeweils den beiden Beanstandungen auf und nennen Sie das Sachkonto im Haushalt, von dem die Mittel abfließen werden. Antwort: Die Kostenrechnung der Rechtsanwälte CBH beläuft sich auf 4.438,70 € inkl. Umsatzsteuer und bezieht sich nur auf die Beanstandung des Ratsbeschlusses zum Umbau der Königstraße. Für die Beanstandung des Ratsbeschlusses Parkmöglichkeiten auf dem Peter-Fryns-Platz sind keine Kosten für externe Beratung angefallen. Die Kosten werden aus dem Sachkonto 783120, Projekt-Nr. 5.000064.002.700 beglichen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 2. Kopie an alle RM gem. § 19 (1) GeschO 3. Veröffentlichung im Internet 4. Hinweis im Amtsblatt 5. WVL An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.10.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.08.2014 betr. Roisdorfer Angelegenheiten Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 28.08.2014 betr. Roisdorfer Angelegenheiten beantworte ich wie folgt: Frage 1: Am 8. April 2014 fand mit der Anliegergemeinschaft Friedrichstraße eine weitere Ortsbesichti- gung statt. Im Verlauf dieser Besprechung wurde von einem Anlieger der Wunsch geäußert, in Höhe seines Grundstückes mit einem Sperrpfahl das stetige Überfahren des Gehweges zu ver- hindern. Sie sagten eine Überprüfung zu. Am 26. Juni 2014 erinnerte ich Sie an diese Zusage schriftlich und verwies auf einen gleich gelagerten Fall in der Brunnenstraße, wo dem Wunsch eines Anliegers nach zwei Sperrposten entsprochen wurde. Wird nun auch dem Wunsch des Anliegers Friedrichstraße entsprochen und auf dem Gehweg Friedrichstraße ein weiterer Sperr- pfosten aufgestellt? Antwort: Die Angelegenheit wurde wie im Ortstermin Anfang April 2014 zugesagt durch die Verkehrsbe- hörde geprüft. Dabei wurde in der Örtlichkeit festgestellt, dass im Bereich zwischen den Häusern Friedrichstra- ße 29 und 35 Rampensteine mit einer Höhe von 8 cm vorhanden sind. Diese Rampensteine er- möglichen die Andienung der dahinter in Senkrechtaufstellung vorhandenen privaten Stellplätze und sind insoweit überfahrbar. Allerdings ist diese Überfahrung nur auf einer Länge von rd. 19 Metern möglich, da bei Hausnummer 29 ein Baumbeet sowie bei Hausnummer 35 eine Straßen- lampe vorhanden ist. Ähnliche Verkehrssituationen, wo Rampensteine eingebaut wurden, finden sich zudem mehrfach auf der Friedrichstraße. Die Friedrichstraße liegt innerhalb der Tempo-30-Zone. Erkenntnisse über Verkehrsgefährdun- gen durch vermehrtes Überfahren des fraglichen Gehwegbereiches liegend der Verkehrsbehörde nicht vor, so dass hier keine Regelungsgrundlage für Absperrpfosten gesehen wird. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 2: Vor dem Haus Brunnenstraße 40 ist die Fahrbahnmarkierung der Parkzonenzelle zurückzuneh- men. Grund: Sie ragt in den Zufahrtsbereich des zurückliegenden privaten Stellplatzes, der bei einem in der Parkzone haltenden PKW dann nicht mehr genutzt werden kann. Antwort: Die Angelegenheit wurde überprüft. Die in Rede stehende Markierung ragt geringfügig in den Zufahrtsbereich der dahinter liegenden privaten Zufahrt. Der Stadtbetrieb Bornheim wurde daher angewiesen, eine entsprechende Ummarkierung vorzunehmen. Frage 3: Herr K. (Brunnenhöhle 3) fragt an, ob er nicht neben dem Stellplatz der Familie G, ebenfalls die Straßenfläche als privater Stellplatz nutzen kann. Zum Sachverhalt verweise ich hier auf meine Anfrage vom 14. 06. 2012, siehe Vorlage 349/2012-9, VPLA 30. August 2012. Da bis zum end- gültigen Ausbau der Brunnenhöhle sicherlich noch viele Jahre ins Land gehen werden, sollten wir Herrn K dies gestatten. Sie konnten sich bei der Jubilarehrung anlässlich der Goldhochzeit der Familie K persönlich ein Bild von der Situation machen. Sie sagten eine Prüfung zu. Antwort: Diese erneute Prüfung ist erfolgt. Dem Antrag zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche als privater Stellplatz kann nicht entsprochen werden, weil dann jedes Wendemanöver auf öffentli- cher Fläche in der engen Straße unmöglich wäre. Die benannte Verkehrssituation gegenüber kann nicht als Präzedenzfall dienen, da es sich bei dieser Fläche noch um Privateigentum und nicht um öffentliche Verkehrsfläche handelt. Im Übrigen wird auf die Ergänzungsvorlage 349/2012-9 zur Sitzung des VPLA am 30.08.2012 verwiesen (siehe Anlage). Frage 4: Vor dem Haus Siegesstraße 21 ist der Straßenablaufaufsatz offensichtlich lose. Beim Überfah- ren, so Herr R., stört das dadurch entstehende Geräusch seine Familie und seine Mieter wäh- rend der Nachtruhe. Wann erfolgt hier eine Überprüfung und Beseitigung des Störfalles? Antwort: Eine Überprüfung und Beseitigung des Störeffektes des Straßenablaufes Siegesstraße vor Haus Nr. 21 wurde veranlasst. Der Stadtbetrieb wurde entsprechend beauftragt. Frage 5: In der Sitzungsvorlage 057/2011 teilten Sie mir mit, dass der Beschluss des VPLA vom 9. Juni 2010 noch in der Prüfung sich befinde. Mit Schreiben vom 26. Juni 2013 teilten Sie mir mit, dass keine Bedenken bestünden, meinem Vorschlag zu folgen und das Ehrental, den Oberdorfer Weg und die Schußgasse zusätzlich in die Sommerreinigung (beidseitig S 2) mit aufzunehmen. Nun informierten Sie die Ratsmitglieder in der Vorlage 480/2014 über die Verlängerung des Winter- dienstes und der Sommerreinigung bis Oktober 2015. Sind bei dieser Vertragsverlängerung die drei vorgenannten Roisdorfer Straßen mit aufgenommen worden? Antwort: Die in der Vorlage 480/2014-6 beschriebene Verlängerung des Winterdienstvertrages bezieht sich explizit auf die Ausführung der Reinigungspflichten auf/an den Liegenschaften der Grund- stückseigentümerin Stadt Bornheim gemäß Straßenreinigungssatzung. Die in Frage stehenden Änderungen zu den Straßen Ehrental, Oberdorfer Weg und Schussgasse werden bei der Fort- schreibung der Straßenreinigungssatzung berücksichtigt. Eine entsprechende Beschlussvorlage (StEA und Rat), die dann auch das ergänzte Straßenverzeichnis beinhaltet, kann für eine der nächsten Sitzungen in Aussicht gestellt werden. - 3 - Frage 6: Bitte fügen Sie dieser Anfrage das ergänzte Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung für die Ortschaft Roisdorf bei. Antwort: Das ergänzte Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung ist Bestandteil der unter 5. in Aussicht gestellten Beschlussvorlage. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Gerhard Josef Brühl, Ltd. Stadtverwaltungsdirektor

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.09.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.09.2014 betr. Ertüchtigung des Wasserwerks Eichenkamp - ordnungsge- mäße Versorgung mit Trinkwasser Sehr geehrte Frau Heller, Ihre kleine Anfrage vom 28.07.2014 betr. Ertüchtigung des Wasserwerks Eichenkamp - ord- nungsgemäße Versorgung mit Trinkwasser - beantworte ich wie folgt: Frage: Bis zu welchem Zeitpunkt können Sie ohne die vorbeschriebene notwendige Ertüchtigung des Wasserwerkes eine ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sicher stel- len? Antwort: Das mit der Umplanung befasste Ingenieurbüro H2U wurde um eine Stellungnahme zu Ihrer Fra- ge gebeten und hat daraufhin wie folgt geantwortet: „Für die Wasserversorgung Bornheim sind in Kürze insbesondere folgende Ertüchtigungsmaß- nahmen geplant, welche eine unterschiedliche Relevanz für die Sicherung der Versorgung ha- ben: 1. Sanierung der Außenabdichtung des Hochbehälters Botzdorf: die Sanierungsarbeiten ha- ben das Ziel, eine Beeinträchtigung des gespeicherten Trinkwassers über die Außenab- dichtung sicher zu vermeiden und die bauliche Substanz des Betonkörpers dauerhaft zu erhalten. Die Maßnahmen sollen kurzfristig durchgeführt werden, da bei allen diskutierten Varianten der zukünftigen Versorgung geplant ist, das Bauwerk des Behälters Botzdorf weiterhin zu nutzen. Planung in 2014, Ausführung in 2015. 2. Sanierung bzw. Neubau des Hochbehälters Merten 1: Auch diese Sanierungsarbeiten ha- ben zum Ziel, eine Beeinträchtigung des gespeicherten Trinkwassers zu vermeiden und die bauliche Substanz des Betonkörpers dauerhaft zu erhalten. Die Maßnahmen könnten ebenfalls durchgeführt werden, da bei allen zurzeit noch in Diskussion befindlichen tech- nischen Varianten - auch denen der Vollversorgung mit WTV – geplant ist, die Behälter in Merten beizubehalten. Planung und Ausführung in 2015 / 2016. 3. Erneuerung der Steuerung für das Pumpwerk im Wasserwerk Eichenkamp und die Behäl- tersteuerung: Zurzeit ist eine recht komplexe Steuerung für das Pumpwerk im Wasser- werk Eichenkamp und die Bewirtschaftung der Speicherbehälter im Versorgungsnetz rea- An das Ratsmitglied Frau Petra Heller - 2 - lisiert. Von der ursprünglich vorhandenen Steuerungssoftware existiert keine Sicherungs- kopie, es ist keine nachhaltige Dokumentation vorhanden, die Funktion ist unklar, der Er- richter des Programmes ist nicht mehr greifbar und die SPS Komponenten sind abgekün- digt. In der Vergangenheit kam es bereits mehrfach zu unerwarteten Abschaltungen des Pumpwerkes aufgrund von Störungen der Verbindungsleitungen zu den Hochbehältern sowie durch Fehlfunktionen innerhalb der Steuerung oder anderer Anlagenteile. Weiterhin erfolgt die Förderung im Wasserwerk steuerungsbeding mit einer konstanten Einspeisemenge. Das heißt, es wird nicht automatisch auf einen erhöhten bzw. vermin- derten Netzverbrauch reagiert. Hier muss durch Betriebspersonal manuell eingegriffen werden, in der Regel an verbrauchsstarken Tagen, meist an Samstagen. Bedingt durch die konstante Fördermenge bei wechselnden Bezugsmengen kommt es zu unterschiedlichen Drücken im Versorgungsnetz. Dies führt nicht unmittelbar zu einer Ver- sorgungsunterbrechung, da bei Überdruck das Wasserwerk ebenfalls abschalten sollte. Eine Versorgungsunterbrechung würde in dem Fall erfolgen, wenn die Behälterreserven bis zur Beseitigung der Störung nicht ausreichen, oder wenn es durch Überdruck zu einer Schädigung im Rohrnetz kommt. Aus diesem Grunde sollen die Steuerungen sowohl für das Wasserwerk als auch für die Behälterbewirtschaftung erneuert werden. Die anstehenden Entscheidungen bezüglich der zukünftigen Versorgung haben erhebliche Auswirkungen auf beide Steuerungen. Aus diesem Grunde ist es wirtschaftlich sinnvoller die Erneuerung erst auszuführen, wenn ei- ne Entscheidung über die zukünftige Versorgungsstruktur und die Einspeisungen getrof- fen wurde. Die Angabe einer Eintrittswahrscheinlichkeit ist allerdings nicht möglich. Eine Aussage, bis zu welchem Zeitpunkt ohne die Ertüchtigung der Steuerung eine ord- nungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sicher gestellt ist, lässt sich insoweit nicht treffen. Die Gefahr von Fehlfunktionen ist bei der Steuerung in ihrer aktuel- len Konfiguration fortwährend gegeben. Daher ist zu empfehlen, die Steuerung so kurz- fristig wie möglich zu erneuern.“ Der Empfehlung des Gutachters ist aus meiner Sicht zu folgen. Nach den ersten Gesprächen im Nachgang zum Beschluss des Betriebsausschusses zum veränderten Wasserbezug – vorausge- setzt der Rat bestätigt diesen Beschluss – wäre nicht mit einer zeitnahen Vollversorgung durch den Wahnbachtalsperrenverband zu rechnen. Daher halte ich die Erneuerung der Steuerung für eine ordnungsgemäße Wasserversorgung zeitnah für erforderlich, auch wenn diese im Falle ei- ner Vollversorgung durch den WTV mit finanziellem Aufwand erneut geändert oder angepasst werden müsste. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.06.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Grünpflege Sportplatz Hemmerich“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bis wann läuft der Pachtvertrag des aktuellen Pächters für den Sportplatz Hemmerich? Antwort 1: Der Vertrag wurde für 5 Jahre ab Unterzeichnung abgeschlossen. Sollte er nicht frist- gerecht gekündigt werden, verlängert sich dieser jeweils um 5 Jahre. Der Vertrag kann mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekün- digt werden. Bei fristgerechter Kündigung läuft der Vertrag bis zum 31.12.2023. Frage 2: Welche Grünpflege-Aufgaben hat der Pächter gemäß Pachtvertrag zu erfüllen? Antwort 2: Der Nutzer übernimmt alle im Zusammenhang mit der Nutzung entstehenden laufen- den Kosten. Was die Grünpflege-Aufgaben angeht, übernimmt er die Platzpflege. Das umfasst die Rasenpflege nach DIN 18035 Teil 4 (Anlage liegt dem Vertrag bei) und die Aufgabe die Spielfläche in verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Frage 3: Welche Grünpflege-Aufgaben obliegen der Stadt Bornheim als Verpächterin? Antwort 3: Die Baupflegemaßnahmen obliegen der Stadt. Frage 4: Wie stellt der Bürgermeister sicher, dass bis zum Ende der Pachtzeit weiterhin wenigs- tens ein Mindestmaß an Grünpflege, beispielsweise Rasenschnitt, stattfindet? Antwort 4: Die Verwaltung hat bei einer Kontrolle festgestellt, dass der Nutzer seinen vertragli- chen Pflichten nicht nachkommt. Der Nutzer wurde schriftlich aufgefordert bis zum 28.06.2021 seinen vertraglichen Pflichten nach- zukommen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.05.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Offene Ganztagsbetreuung Sehr geehrter Herr Roitzheim, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.03.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum wurde im Schulausschuss vom 17.03. keine Mitteilung zur Anpassung der Eltern- beiträge für die OGS zum kommenden Schuljahr vorgelegt? Antwort 1: Der Grundlagenerlass für gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunter- richtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I enthält unter Punkt 8 –Elternbeiträge- die Regelung, dass Elternbeiträge bis zu einer bestimmten Höchstgrenze erhoben werden können. Dieser Höchstbetrag wird jährlich zum Schuljahresbeginn um jeweils 3 % angehoben. In der im Jahr 2020 neu gefassten Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege und in Offenen Ganztagsschulen im Pri- marbereich ist in § 6 (3) die jährliche Anpassung der Elternbeiträge entsprechend der Regelung im Grunderlass festgelegt. Eine gesonderte Mitteilung im Schulausschuss ist deshalb nicht vorgese- hen. Frage 2: Welche Betreuungs-/Nutzungsquoten werden seit Beginn des Schuljahrs in der OGS bei den Trägern in Anspruch genommen? Antwort 2: Die Betreuungszahlen gestalten sich wie folgt: Schule Anzahl SuS ge- samt Teil- nahme OGS Anteil % Teil- nahme ÜMI Anteil % Insge- samt % GS Bornheim 353 250 71 % 0 0 71 % GS Hersel 272 157 58 % 43 16 % 74 % GS Merten 196 162 83 % 0 0 83 % GS Rösberg 138 95 69 % 23 17 % 86 % GS Roisdorf 193 150 78 % 0 0 78 % GS Sechtem 176 105 60 % 37 21 % 81 % GS Walberberg 163 110 67 % 0 0 67 % GS Waldorf 245 175 71 % 0 0 71 % Gesamt 1.736 1.204 70 % 103 18 % 76 % VS Uedorf Kl. 1-6 86 45 52 % 0 0 52 % Herrn Frank Roitzheim Enggasse 15 53332 Bornheim - 2 - Frage 3: Wie ist der Stand zu den OGS-Qualitätsanpassungen, die im Januar 2020 im Rahmen der Elternbeitragsanpassungen angesprochen wurde? Antwort 3: Die Verwaltung hat zwischenzeitlich mit allen Trägern der OGS ´en neue Kooperati- onsverträge geschlossen. In einem weiteren Schritt, war mit Trägern, Schulleitungen und Verwal- tung im November 2021 ein erster Workshop geplant. Ziel dieser Veranstaltung war es, im Rahmen der Qualitätsentwicklung in den OGS ´en, eine gemeinsame Strategie für die Zukunft zu entwi- ckeln. Leider konnte die Veranstaltung aufgrund der Pandemie nicht stattfinden. Es ist geplant, diese unverzüglich nachzuholen, sobald es die Verhältnisse ermöglichen. In einem weiteren Schritt beabsichtigt die Verwaltung, gemäß Beschluss des Ausschusses für Schule, Soziales und demo- graphischen Wandel vom 21.01.2020 (Vorlage Nr. 015/2020-5), die Einführung eines Runden Ti- sches zu dem auch die schulpolitischen Sprecher der Fraktionen eingeladen werden. Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales und demographischen Wandel am 21.01.2020 unter Vorlage Nr. 015/2020-5 dargestellt, sind die verfügbaren personellen Res- sourcen im Bereich der Schulverwaltung für den OGS Bereich sehr begrenzt. Die Zahl der Schü- lerinnen und Schüler die an einer OGS angemeldet werden nimmt stetig zu. Aus diesem Grund aber auch im Hinblick auf die Qualitätsanpassungen in den OGS´ en hat die Verwaltung zusätzli- chen Stellenbedarf angemeldet. Frage 4: Gibt es eine Lücke – und wenn ja welche – zwischen Anspruch auf OGS auf Landesebene „Im Ganztag arbeiten neben den Lehrkräften pädagogische Fachkräfte wie Erzieherinnen und – Erzieher, Sozialpädagoginnen und –pädagogen oder auch Sportübungsleiterinnen und –übungs- leiter sowie Musikleiterinnen und –leiter und Kunstpädagoginnen und –pädagogen.“ und dem An- gebot bzw. der Umsetzung in Bornheim? Antwort 4: Der Grunderlass für gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtli- che Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I besagt unter Punkt 7.3, dass möglichst neben den Lehrkräften die o. g. pädagogischen Fachkräfte eingesetzt werden sollen. In Bornheim wird wie folgt päd. Personal in den OGS eingesetzt: (s. Antwort zu Frage 5) Frage 5: Gibt es eine (anonymisierte) Übersicht über die Qualifikationen der in den OGS tätigen Beschäftigten? Antwort 5: Anzahl Qualifikation OGS-Leitung 9 2 Bachelor/Master soz. Arbeit 2 Dipl. Päd. 3 Erz. m. staatl. Anerkennung 1 geschulte/r Quereinsteiger/in 1 Kinderkrankenschwester mit Leitungsschulung Gruppenleitungen 44 2 Dipl.Päd. 1 Erz.wissensch. 1 berufsbegl. Erz. Ausbildung 27 geschulte Quereinsteiger 1 Bachelor/Master soz. Arbeit 1 Sozialarbeiter/in 5 Erzieher/innen 1 berufsbegl. Studium soz. Arbeit 1 päd. Fachkraft 3 Päd. (Lehrkräfte) 1 Heilpäd. - 3 - Ergänzungskräfte 58 52 geschulte Quereinsteiger 1 päd. Fachkraft 3 Lehrkräfte 1 Dipl. Biol. 1 Jurist/in Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.05.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Offene Ganztagsbetreuung Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.03.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie setzen sich die Kosten von 205 € für die Stadt konkret zusammen? Antwort 1: Die Kosten von 205 € setzen sich aus Landesmittel sowie einem Eigenanteil aus dem städtischen Haushalt wie folgt zusammen: 1. Anteil Landesmittel: 1.6 Mio € geteilt durch 1.164 Kinder = 1.375 € /p.a. geteilt durch 12 Monate = 115 € (gerundet) 2. Eigenanteil Stadt: Garantiebetrag pro Kind / p.a. = 90 € Frage 2: Wo wird der Landeszuschuss verrechnet? Antwort 2: Der Landeszuschuss wird 1:1 an die OGS-Träger weitergeleitet. Frage 3: Wie hoch sind die Querschnittskosten (für Personal, Gebäude etc seitens Stadt) und wie verteilen sich diese? Antwort 3: Die Verwaltung arbeitet seit einiger Zeit an der Umstrukturierung des Offenen Ganztags in Born- heim. Hierzu zählt auch die Einführung eines verbesserten Controllings. In diesem Zusammen- hang hat die Verwaltung zwischenzeitlich mit allen Trägern der OGS ´en neue Kooperationsver- träge geschlossen. Hierin verpflichten sich die Träger zur Vorlage von detaillierten Verwendungs- nachweisen und die Vorlage von Kostenkalkulationen. Im Rahmen der internen Leistungsver- rechnungen sind bisher nicht alle denkbaren und möglichen Querschnittskosten in eine Kalkula- tion eingeflossen. Die Verwaltung arbeitet derzeit an Konzeptionen, um eine belastbare Kalkulation mit vertretba- rem Aufwand möglich zu machen und wird dem Schulausschuss über die Ergebnisse berichten. Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Wie hoch sind die tatsächlich anfallenden Kosten für das Produkt OGS nach Abzug aller Zuschüsse und Elternbeiträge für die Stadt? Antwort 4: Lt. Ergebnisrechnung sind für das Haushaltsjahr 2019 folgende Erträge/Aufwendungen verbucht worden: Die Aufwendungen von 2.881.135 € beinhalten keine Querschnittskosten, da diese wie unter Antwort 3 beschrieben noch ermittelt werden müssen. Frage 5: Für welche in Planung und im Bau befindlichen OGS Bauten (Sechtem, Uedorf, Roisdorf, ...) wur- den bereits Mittel aus dem Programm "Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ oder aus ande- ren Förderprogramme beantragt, bzw. genehmigt? Antwort 5: Folgende Maßnahmen aus dem o.a. Landesprogramm wurden beantragt: Machbarkeitsstudie und Bodengutachten Erweiterung OGS Grundschule Sechtem; be- reits bewilligt Kücheneinrichtung Mensa OGS Grundschule Roisdorf; bereits bewilligt Maßnahmen an Außenanlage und OGS-Gebäude Grundschule Walberberg Erweiterung und Mensabau Grundschule Bornheim Mensabau Grundschule Rösberg Mensamöbel OGS Grundschule Waldorf Diverse Spiel- und Sportgeräte Zudem werden aus Mitteln der Schulpauschale investive bauliche Maßnahmen und sonstige Be- schaffungen finanziert. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Erträge gesamt: 2.772.819 € Aufwendungen: 2.881.135 € Unterdeckung: 108.316 € Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.05.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Offene Ganztagsbetreuung Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.03.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie setzen sich die Kosten von 205 € für die Stadt konkret zusammen? Antwort 1: Die Kosten von 205 € setzen sich aus Landesmittel sowie einem Eigenanteil aus dem städtischen Haushalt wie folgt zusammen: 1. Anteil Landesmittel: 1.6 Mio € geteilt durch 1.164 Kinder = 1.375 € /p.a. geteilt durch 12 Monate = 115 € (gerundet) 2. Eigenanteil Stadt: Garantiebetrag pro Kind / p.a. = 90 € Frage 2: Wo wird der Landeszuschuss verrechnet? Antwort 2: Der Landeszuschuss wird 1:1 an die OGS-Träger weitergeleitet. Frage 3: Wie hoch sind die Querschnittskosten (für Personal, Gebäude etc seitens Stadt) und wie verteilen sich diese? Antwort 3: Die Verwaltung arbeitet seit einiger Zeit an der Umstrukturierung des Offenen Ganztags in Born- heim. Hierzu zählt auch die Einführung eines verbesserten Controllings. In diesem Zusammen- hang hat die Verwaltung zwischenzeitlich mit allen Trägern der OGS ´en neue Kooperationsver- träge geschlossen. Hierin verpflichten sich die Träger zur Vorlage von detaillierten Verwendungs- nachweisen und die Vorlage von Kostenkalkulationen. Im Rahmen der internen Leistungsver- rechnungen sind bisher nicht alle denkbaren und möglichen Querschnittskosten in eine Kalkula- tion eingeflossen. Die Verwaltung arbeitet derzeit an Konzeptionen, um eine belastbare Kalkulation mit vertretba- rem Aufwand möglich zu machen und wird dem Schulausschuss über die Ergebnisse berichten. Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Wie hoch sind die tatsächlich anfallenden Kosten für das Produkt OGS nach Abzug aller Zuschüsse und Elternbeiträge für die Stadt? Antwort 4: Lt. Ergebnisrechnung sind für das Haushaltsjahr 2019 folgende Erträge/Aufwendungen verbucht worden: Die Aufwendungen von 2.881.135 € beinhalten keine Querschnittskosten, da diese wie unter Antwort 3 beschrieben noch ermittelt werden müssen. Frage 5: Für welche in Planung und im Bau befindlichen OGS Bauten (Sechtem, Uedorf, Roisdorf, ...) wur- den bereits Mittel aus dem Programm "Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ oder aus ande- ren Förderprogramme beantragt, bzw. genehmigt? Antwort 5: Folgende Maßnahmen aus dem o.a. Landesprogramm wurden beantragt: Machbarkeitsstudie und Bodengutachten Erweiterung OGS Grundschule Sechtem; be- reits bewilligt Kücheneinrichtung Mensa OGS Grundschule Roisdorf; bereits bewilligt Maßnahmen an Außenanlage und OGS-Gebäude Grundschule Walberberg Erweiterung und Mensabau Grundschule Bornheim Mensabau Grundschule Rösberg Mensamöbel OGS Grundschule Waldorf Diverse Spiel- und Sportgeräte Zudem werden aus Mitteln der Schulpauschale investive bauliche Maßnahmen und sonstige Be- schaffungen finanziert. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Erträge gesamt: 2.772.819 € Aufwendungen: 2.881.135 € Unterdeckung: 108.316 €

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen