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Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 05.04.2016 betr. Artenschutz am geplanten Standort Holzweg in Sechtem Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre kleine Anfrage vom 05.04.2016 betr. Artenschutz am geplanten Standort Holzweg in Sech- tem beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Stadt bekannt, dass der geplante Containerstandort Holzweg unter anderem von Schleiereulen, Waldohreulen und Fledermäusen als Jagd- und Nistgebiet genutzt wird? Antwort 1: Es ist bekannt, dass in der Umgebung Eulen nisten. Auf dem Standort jedoch nicht. Der Standort ist Teil des Jagdgebietes. Frage 2: Wurde das Gebiet, speziell um die geplante Flüchtlingsunterkunft in Containerbauweise auf das Vorhandensein geschützter Tierarten gemäß Artenschutzgesetz geprüft? Antwort 2: Ja Frage 3: Welche Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Tierarten werden im Falle der Errichtung der Flüchtlingsunterkünfte von der Stadt Bornheim eingeleitet, da ja mit erheblichen Lärm und Lichtemissionen beim Betrieb einer solchen Unterkunft zu rechnen ist? Antwort 3: Gemäß Artenschutzgutachten sind keine Maßnahmen erforderlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer Hans Weiser Vivatsgasse 40 53913 Swisttal '!!?] 0 22 26- 90 08 573 n-w-o@t-online.de Ornithologische Bewertung 12. Januar 2014 Grundstück der Familie Gerards an der Eupener Str. 49, 53332 Bomheim-Sechtem. Meine Begehung fand am Freitag den 10.01.2014 im Verlauf des Vormittags statt. Die Besitzer waren anwesen. Das ganze Arealliegt am nordwestlichen Ortsrand von Sechtern und macht einen sehr gepflegten Eindruck, weder Sperrmüll, Schrott oder sonstige Abfälle, wie oftmals üblich, lagern dort. Neben dem Wohngebäude wird die Fläche überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Nutztiere, wie z. B. Hühner, werden in entsprechenden Stallungen gehalten. Ferner befindet sich ein kleiner Unterstand, also eine Art Remise aus Holzbalken, für Traktor und Hänger auf dem Grundstück Ich fand überall sachkundig angebrachte Nistmöglichkeiten für die dort vorkommenden Kleinvögel und Insekten. Ferner einen Nistkasten für den Turmfalken. Im Unterstand wurde bereits vor einigen Jahren ein Nistkasten für die Schleiereule angebracht. Auch dieser Kasten erfüllt die speziellen Kriterien für die Annahme zur Brut dieser seltenen Eulenart. Laut Aussage von Herrn Gerards wurde vor 2 Jahren dort eine Brut nachgewiesen. Ich konnte mich überzeugen, dass frisches Geschmeiß und Gewölle vorhanden waren, w.as auf die Anwesenheit der Schleiereule hindeutet. Die Art unterliegt witterungs- und nahrungsbedingt starken Bestandsschwankungen, deshalb ist es wichtig jede geeigneteNistmöglichkeit zu erhalten. Selbst wenn eine Art, mangels Individuen, vorübergehend verschwindet: werden, bei Erstarkung der Population, zuerst die tradierten Habitate wiederbesiedelt. Der Unterstand ist ebenfalls regelmäßiger Nistplatz für die Bachstelze und den Hausrotschwanz. Kurzum, die Kombination aus Wohngebäude und den hölzernen Stallungen, mit angrenzender Koppel sowie dem aufgelockerten Altholzbestand, in Ortsrandlage, macht das Areal so wertvoll für den Naturschutz. .... Hans Weiser Seite 1 von 1 mailto:n-w-o@t-online.de Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Sehr geehrter Breuer, wir wenden uns heute als Bürger unserer Stadt Bornheim an Sie. Der Hintergrund ist die geplan- te Flüchtlingsunterkunft in Sechtem, für welche der Standort Holzweg einer von zwei mögli- chen Standorten ist. Es kommt uns so vor, dass dieser Standort aufgrund der kostengünstigeren Erschließung und Bewirtschaftung (das Grundstück wird nahezu kostenlos überlassen), der ab- solut favorisierte Standort ist. Auch die bisherigen Gespräche mit BM Herrn Henseler und OV Herrn Züge konnten diese Einschätzung nicht ändern. Unseres Erachtens ist dies jedoch ein großer Fehler für den westlichen Teil von Sechtem, so- wie die umliegende Natur. Zuallererst möchten wir bei unserem Anliegen betonen, dass es uns nicht darum geht, Flücht- lingen eine Unterkunft in Bornheim-Sechtem zu verwehren. Die bereits in der Eupener Stra- ße ansässigen Flüchtlinge sind freundlich aufgenommen worden! Das betroffene Gebiet rund um das Flurstück 258 am Holzweg dient allerdings bekanntermaßen neben der Funktion als Naherholungsgebiet für die Bewohner Sechtems, sowie auch vielen ge- fährdeten Tierarten als Jagd- und Nistplatz. Vor allem Waldohreulen, Schleiereulen und Fledermäuse sind oft gesehene Bewohner und Nutzer. Sehen Sie bitte hierzu auch beigefügte ornithologische Stellungnahme für Familie Ge- rards, Eupener Str. 49 aus dem Jahr 2014. Viele der Anwohner können das regelmäßige Auf- treten dieser Tierarten rund um das Flurstück 258 bestätigen bzw. bezeugen. Unter anderen.: Familie Dicken, Breitbachweg 5 Familie Meinl, Eupener Str. 43 Familie Odenthal, Eupener Str. 23 Familie Eulen, Eupener Str. 4 Familie Gerard, Eupener Str. 49 Wir möchten Sie daher bitten, folgende Sachverhalte bei der Stadt in Form einer kleinen Anfrage prüfen zu lassen: Vielen Dank und viele Grüße Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 05.04.2016 betr. Artenschutz am geplanten Standort Holzweg in Sechtem Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre kleine Anfrage vom 05.04.2016 betr. Artenschutz am geplanten Standort Holzweg in Sech- tem beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Stadt bekannt, dass der geplante Containerstandort Holzweg unter anderem von Schleiereulen, Waldohreulen und Fledermäusen als Jagd- und Nistgebiet genutzt wird? Antwort 1: Es ist bekannt, dass in der Umgebung Eulen nisten. Auf dem Standort jedoch nicht. Der Standort ist Teil des Jagdgebietes. Frage 2: Wurde das Gebiet, speziell um die geplante Flüchtlingsunterkunft in Containerbauweise auf das Vorhandensein geschützter Tierarten gemäß Artenschutzgesetz geprüft? Antwort 2: Ja Frage 3: Welche Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Tierarten werden im Falle der Errichtung der Flüchtlingsunterkünfte von der Stadt Bornheim eingeleitet, da ja mit erheblichen Lärm und Lichtemissionen beim Betrieb einer solchen Unterkunft zu rechnen ist? Antwort 3: Gemäß Artenschutzgutachten sind keine Maßnahmen erforderlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer Hans Weiser Vivatsgasse 40 53913 Swisttal '!!?] 0 22 26- 90 08 573 n-w-o@t-online.de Ornithologische Bewertung 12. Januar 2014 Grundstück der Familie Gerards an der Eupener Str. 49, 53332 Bomheim-Sechtem. Meine Begehung fand am Freitag den 10.01.2014 im Verlauf des Vormittags statt. Die Besitzer waren anwesen. Das ganze Arealliegt am nordwestlichen Ortsrand von Sechtern und macht einen sehr gepflegten Eindruck, weder Sperrmüll, Schrott oder sonstige Abfälle, wie oftmals üblich, lagern dort. Neben dem Wohngebäude wird die Fläche überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Nutztiere, wie z. B. Hühner, werden in entsprechenden Stallungen gehalten. Ferner befindet sich ein kleiner Unterstand, also eine Art Remise aus Holzbalken, für Traktor und Hänger auf dem Grundstück Ich fand überall sachkundig angebrachte Nistmöglichkeiten für die dort vorkommenden Kleinvögel und Insekten. Ferner einen Nistkasten für den Turmfalken. Im Unterstand wurde bereits vor einigen Jahren ein Nistkasten für die Schleiereule angebracht. Auch dieser Kasten erfüllt die speziellen Kriterien für die Annahme zur Brut dieser seltenen Eulenart. Laut Aussage von Herrn Gerards wurde vor 2 Jahren dort eine Brut nachgewiesen. Ich konnte mich überzeugen, dass frisches Geschmeiß und Gewölle vorhanden waren, w.as auf die Anwesenheit der Schleiereule hindeutet. Die Art unterliegt witterungs- und nahrungsbedingt starken Bestandsschwankungen, deshalb ist es wichtig jede geeigneteNistmöglichkeit zu erhalten. Selbst wenn eine Art, mangels Individuen, vorübergehend verschwindet: werden, bei Erstarkung der Population, zuerst die tradierten Habitate wiederbesiedelt. Der Unterstand ist ebenfalls regelmäßiger Nistplatz für die Bachstelze und den Hausrotschwanz. Kurzum, die Kombination aus Wohngebäude und den hölzernen Stallungen, mit angrenzender Koppel sowie dem aufgelockerten Altholzbestand, in Ortsrandlage, macht das Areal so wertvoll für den Naturschutz. .... Hans Weiser Seite 1 von 1 mailto:n-w-o@t-online.de Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Sehr geehrter Breuer, wir wenden uns heute als Bürger unserer Stadt Bornheim an Sie. Der Hintergrund ist die geplan- te Flüchtlingsunterkunft in Sechtem, für welche der Standort Holzweg einer von zwei mögli- chen Standorten ist. Es kommt uns so vor, dass dieser Standort aufgrund der kostengünstigeren Erschließung und Bewirtschaftung (das Grundstück wird nahezu kostenlos überlassen), der ab- solut favorisierte Standort ist. Auch die bisherigen Gespräche mit BM Herrn Henseler und OV Herrn Züge konnten diese Einschätzung nicht ändern. Unseres Erachtens ist dies jedoch ein großer Fehler für den westlichen Teil von Sechtem, so- wie die umliegende Natur. Zuallererst möchten wir bei unserem Anliegen betonen, dass es uns nicht darum geht, Flücht- lingen eine Unterkunft in Bornheim-Sechtem zu verwehren. Die bereits in der Eupener Stra- ße ansässigen Flüchtlinge sind freundlich aufgenommen worden! Das betroffene Gebiet rund um das Flurstück 258 am Holzweg dient allerdings bekanntermaßen neben der Funktion als Naherholungsgebiet für die Bewohner Sechtems, sowie auch vielen ge- fährdeten Tierarten als Jagd- und Nistplatz. Vor allem Waldohreulen, Schleiereulen und Fledermäuse sind oft gesehene Bewohner und Nutzer. Sehen Sie bitte hierzu auch beigefügte ornithologische Stellungnahme für Familie Ge- rards, Eupener Str. 49 aus dem Jahr 2014. Viele der Anwohner können das regelmäßige Auf- treten dieser Tierarten rund um das Flurstück 258 bestätigen bzw. bezeugen. Unter anderen.: Familie Dicken, Breitbachweg 5 Familie Meinl, Eupener Str. 43 Familie Odenthal, Eupener Str. 23 Familie Eulen, Eupener Str. 4 Familie Gerard, Eupener Str. 49 Wir möchten Sie daher bitten, folgende Sachverhalte bei der Stadt in Form einer kleinen Anfrage prüfen zu lassen: Vielen Dank und viele Grüße

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 07.04.2016 betr.: Wiedererrichtung von Stromkästen Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 07.04.2016 betr. Wiedererrichtung von Stromkästen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie werden die genauen Standorte bei der Neu- und Wiedererrichtung von Stromkäs- ten festgelegt? Antwort 1: Standorte von Stromkästen werden bei Neuanlagen im Zuge der Planung mit dem Erschließungsträger bzw. dem Bauherrn abgestimmt. Bei Wiedererrichten von Stromkästen wird der Standort auf mögliche Behinderung geprüft und in der Regel an gleicher Stelle ein neuer Stromkasten gesetzt. Frage 2: In welchen Fällen wird der genaue Standort mit den direkten Anliegern abgesprochen? Antwort 2: Sollte der Standort z. B. für die Erschließung (Grundstückszufahrt, Zugang) ggf. eine Einschränkung darstellen, erfolgt eine Kontaktaufnahme und Abstimmung mit dem Grundstücks- eigentümer des angrenzenden Grundstücks. Frage 3: Ist Ihnen bekannt, dass größere Stromkästen (mind. 1,60m Höhe) die in den letzten 12 Monaten versetzt und wiedererrichtet wurden, zu erheblichen Beeinträchtigungen unmittelbarer Anlieger geführt haben? Antwort 3: Im Zuge der Entflechtung des Stromnetzes wurden 2015 Kompaktstationen im öffent- lichen Verkehrsraum neu eingerichtet. Der Verwaltung ist nicht bekannt, dass Stromkästen mit einer Bauhöhe von mind. 1,60m in den letzten 12 Monaten versetzt bzw. wiedereingerichtet wur- den und es dabei zu erheblichen Beeinträchtigungen unmittelbarer Anlieger gekommen ist. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 4: Sind Ihnen Beschwerden von Anliegern bei der Neu- und Wiedererrichtung von Strom- kästen bekannt und wenn ja, welche? Antwort 4: Standortfestsetzungen bei Neu- und Wiedereinrichtung von Stromkästen führen in seltenen Einzelfällen zu Beanstandungen, die jedoch in der Regel in Abstimmung mit dem an- grenzenden Grundstückseigentümer geklärt und vor Ort ausgeräumt werden können. In einem Fall innerhalb der letzten 12 Monate musste ein Netztrafo als Schnittstellen bei der Neueinrichtung für das Stromnetz Bornheim aufgestellt werden, was zu einer Beschwerde des unmittelbar angrenzenden Anliegers führte. Hier erfolgte eine Standortprüfung nach möglichen Alternativen unter wirtschaftlichen und technischen Vorgaben. Mit dem Anlieger konnte letztlich eine einvernehmliche Lösung für diesen Standort gefunden werden. Frage 5: Was unternimmt die Verwaltung zukünftig um Beschwerden in diesem Zusammenhang zu vermeiden? Antwort 5: - siehe Antwort zu Frage 2 u. 4 - Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 07.04.2016 betr.: Wiedererrichtung von Stromkästen Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 07.04.2016 betr. Wiedererrichtung von Stromkästen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie werden die genauen Standorte bei der Neu- und Wiedererrichtung von Stromkäs- ten festgelegt? Antwort 1: Standorte von Stromkästen werden bei Neuanlagen im Zuge der Planung mit dem Erschließungsträger bzw. dem Bauherrn abgestimmt. Bei Wiedererrichten von Stromkästen wird der Standort auf mögliche Behinderung geprüft und in der Regel an gleicher Stelle ein neuer Stromkasten gesetzt. Frage 2: In welchen Fällen wird der genaue Standort mit den direkten Anliegern abgesprochen? Antwort 2: Sollte der Standort z. B. für die Erschließung (Grundstückszufahrt, Zugang) ggf. eine Einschränkung darstellen, erfolgt eine Kontaktaufnahme und Abstimmung mit dem Grundstücks- eigentümer des angrenzenden Grundstücks. Frage 3: Ist Ihnen bekannt, dass größere Stromkästen (mind. 1,60m Höhe) die in den letzten 12 Monaten versetzt und wiedererrichtet wurden, zu erheblichen Beeinträchtigungen unmittelbarer Anlieger geführt haben? Antwort 3: Im Zuge der Entflechtung des Stromnetzes wurden 2015 Kompaktstationen im öffent- lichen Verkehrsraum neu eingerichtet. Der Verwaltung ist nicht bekannt, dass Stromkästen mit einer Bauhöhe von mind. 1,60m in den letzten 12 Monaten versetzt bzw. wiedereingerichtet wur- den und es dabei zu erheblichen Beeinträchtigungen unmittelbarer Anlieger gekommen ist. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 4: Sind Ihnen Beschwerden von Anliegern bei der Neu- und Wiedererrichtung von Strom- kästen bekannt und wenn ja, welche? Antwort 4: Standortfestsetzungen bei Neu- und Wiedereinrichtung von Stromkästen führen in seltenen Einzelfällen zu Beanstandungen, die jedoch in der Regel in Abstimmung mit dem an- grenzenden Grundstückseigentümer geklärt und vor Ort ausgeräumt werden können. In einem Fall innerhalb der letzten 12 Monate musste ein Netztrafo als Schnittstellen bei der Neueinrichtung für das Stromnetz Bornheim aufgestellt werden, was zu einer Beschwerde des unmittelbar angrenzenden Anliegers führte. Hier erfolgte eine Standortprüfung nach möglichen Alternativen unter wirtschaftlichen und technischen Vorgaben. Mit dem Anlieger konnte letztlich eine einvernehmliche Lösung für diesen Standort gefunden werden. Frage 5: Was unternimmt die Verwaltung zukünftig um Beschwerden in diesem Zusammenhang zu vermeiden? Antwort 5: - siehe Antwort zu Frage 2 u. 4 - Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 07.04.2016 betr. Geruchsbelästigung durch die Kanalisation in den Rheinorten Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 07.04.2016 betr. Geruchsbelästigung durch die Kanalisation in den Rheinorten beantworte ich in Abstimmung mit dem Stadtbetrieb Bornheim (AöR) wie folgt: Frage 1: Sind Ihnen aus den Orten Hersel, Uedorf und Widdig Beschwerden bekannt, in denen Anwohner über Geruchsbelästigung aus der Kanalisation klagen? Antwort 1: Aus dem Ortsteil Hersel sind im Bereich der Richard-Piel-Straße Ecke Heisterbacher Straße und Richard-Piel-Straße Einmündung Rheinstraße Geruchsbelästigungen bekannt. Dazu wurde be- reits zur Verwaltungsratssitzung am 02.12.2014 aufgrund eines Antrages von den VRM Marx und Wirtz eine ausführliche Stellungnahme mit der Vorlage 636/2014 vorgelegt. Darin wurde u.a. auf die generelle Problematik zu dem Thema „Schlechte Gerüche aus dem Kanal“ hingewiesen. Eine großflächige Beschwerdenflut bzgl. Geruchsbelästigungen in den Ortsteilen Hersel, Uedorf und Widdig ist nicht bekannt. Frage 2: Falls ja, was unternimmt die Verwaltung, um eine mögliche Geruchsbelästigung durch die Kana- lisation zu beseitigen? Antwort 2 In der Vorlage 636/2014 wurde die Vorgehensweise bereits erläutert. Die geringe Anzahl der Beschwerden erforderte seitdem keine weiteren Vorgehensmaßnahmen. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 3 In welcher Art und Weise wird das Abwassernetz im Stadtgebiet überprüft / gereinigt und wann wurde es zuletzt in den genannten Orten geprüft? Antwort 3 Das Abwassernetz im Bornheimer Stadtgebiet wird gesetzeskonform mit dem Landeswasserge- setz (LWG) NRW entsprechend der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw –, die den Umfang, Art und Häufigkeit der Überwachung der Einrichtungen regelt, überprüft. Über die Überwachung sind Überwa- chungsberichte zu führen und einmal jährlich zum 30.04. des Jahres der Bezirksregierung zur Kontrolle vorzulegen. Die Reinigung des Abwassernetzes wird nach Spülplan einmal jährlich und bei Bedarf öfters vorgenommen. Die letzte Reinigung in den Rheinorten wurde im letzten Jahres- drittel 2015 vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 07.04.2016 betr. Geruchsbelästigung durch die Kanalisation in den Rheinorten Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 07.04.2016 betr. Geruchsbelästigung durch die Kanalisation in den Rheinorten beantworte ich in Abstimmung mit dem Stadtbetrieb Bornheim (AöR) wie folgt: Frage 1: Sind Ihnen aus den Orten Hersel, Uedorf und Widdig Beschwerden bekannt, in denen Anwohner über Geruchsbelästigung aus der Kanalisation klagen? Antwort 1: Aus dem Ortsteil Hersel sind im Bereich der Richard-Piel-Straße Ecke Heisterbacher Straße und Richard-Piel-Straße Einmündung Rheinstraße Geruchsbelästigungen bekannt. Dazu wurde be- reits zur Verwaltungsratssitzung am 02.12.2014 aufgrund eines Antrages von den VRM Marx und Wirtz eine ausführliche Stellungnahme mit der Vorlage 636/2014 vorgelegt. Darin wurde u.a. auf die generelle Problematik zu dem Thema „Schlechte Gerüche aus dem Kanal“ hingewiesen. Eine großflächige Beschwerdenflut bzgl. Geruchsbelästigungen in den Ortsteilen Hersel, Uedorf und Widdig ist nicht bekannt. Frage 2: Falls ja, was unternimmt die Verwaltung, um eine mögliche Geruchsbelästigung durch die Kana- lisation zu beseitigen? Antwort 2 In der Vorlage 636/2014 wurde die Vorgehensweise bereits erläutert. Die geringe Anzahl der Beschwerden erforderte seitdem keine weiteren Vorgehensmaßnahmen. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 3 In welcher Art und Weise wird das Abwassernetz im Stadtgebiet überprüft / gereinigt und wann wurde es zuletzt in den genannten Orten geprüft? Antwort 3 Das Abwassernetz im Bornheimer Stadtgebiet wird gesetzeskonform mit dem Landeswasserge- setz (LWG) NRW entsprechend der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw –, die den Umfang, Art und Häufigkeit der Überwachung der Einrichtungen regelt, überprüft. Über die Überwachung sind Überwa- chungsberichte zu führen und einmal jährlich zum 30.04. des Jahres der Bezirksregierung zur Kontrolle vorzulegen. Die Reinigung des Abwassernetzes wird nach Spülplan einmal jährlich und bei Bedarf öfters vorgenommen. Die letzte Reinigung in den Rheinorten wurde im letzten Jahres- drittel 2015 vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 23.02.2016 betr. Unterbringung von Flüchtlingen Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre kleine Anfrage vom 23.02.2016 betr. Unterbringung von Flüchtlingen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die Unterkunft Eupener Str. 7 ist in der Liste nicht aufgeführt. Warum? Wie viele Personen sind dort untergebracht? Antwort 1: Bei dem Haus Eupener Str. 7 handelt es sich um keine städt. Unterkunft. Die Wohnungen in die- sem Haus sind privat vermietet. Frage 2: Bei der Unterkunft Merten, Bachstraße, fehlt die Anzahl der dort untergebrachten Personen. Wohnt dort niemand. Wenn Nein, wie ist die Anzahl der Bewohner? Antwort 2: In dieser Unterkunft sind noch keine Personen untergebracht. Frage 3: Ist diese Liste (Stand 11.02.2016) vollständig oder fehlen noch weitere Unterkünfte? Antwort 3: Die Liste ist vollständig. In der Liste sind die aktuellen Übergangsheime und die von der Stadt angemieteten Häuser und Wohnungen enthalten. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 4: Als Ratsmitglied habe ich vom Vorhandensein dieser Liste über dritte erfahren. Warum wird diese Liste nicht allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt? Antwort 4: Die Liste wurde an die Ortsvorsteher anl. einer Besprechung verteilt. Frage 5: Mit liegt eine schriftliche Anfrage der Stadt vor, in dem ich gefragt werde, ob ich ein Grundstück in Widdig in der Nähe der Linie 16 für die Errichtung einer zweiten Unterkunft für Flüchtlinge zur Verfügung stellen könne. Ich kann diese Frage nur beantworten, wenn man mir konkrete Infos zur Verfügung stellt. Was beabsichtigt die Stadt denn zu bauen und wie viele Personen sollen denn dort untergebracht werden? Antwort 5: Das Grundstück wurde zusammen mit anderen Grundstücken im gesamten Stadtgebiet in die Prüfung mit einbezogen. Konkrete Planungen liegen zurzeit nicht vor. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 23.02.2016 betr. Unterbringung von Flüchtlingen Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre kleine Anfrage vom 23.02.2016 betr. Unterbringung von Flüchtlingen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die Unterkunft Eupener Str. 7 ist in der Liste nicht aufgeführt. Warum? Wie viele Personen sind dort untergebracht? Antwort 1: Bei dem Haus Eupener Str. 7 handelt es sich um keine städt. Unterkunft. Die Wohnungen in die- sem Haus sind privat vermietet. Frage 2: Bei der Unterkunft Merten, Bachstraße, fehlt die Anzahl der dort untergebrachten Personen. Wohnt dort niemand. Wenn Nein, wie ist die Anzahl der Bewohner? Antwort 2: In dieser Unterkunft sind noch keine Personen untergebracht. Frage 3: Ist diese Liste (Stand 11.02.2016) vollständig oder fehlen noch weitere Unterkünfte? Antwort 3: Die Liste ist vollständig. In der Liste sind die aktuellen Übergangsheime und die von der Stadt angemieteten Häuser und Wohnungen enthalten. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 4: Als Ratsmitglied habe ich vom Vorhandensein dieser Liste über dritte erfahren. Warum wird diese Liste nicht allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt? Antwort 4: Die Liste wurde an die Ortsvorsteher anl. einer Besprechung verteilt. Frage 5: Mit liegt eine schriftliche Anfrage der Stadt vor, in dem ich gefragt werde, ob ich ein Grundstück in Widdig in der Nähe der Linie 16 für die Errichtung einer zweiten Unterkunft für Flüchtlinge zur Verfügung stellen könne. Ich kann diese Frage nur beantworten, wenn man mir konkrete Infos zur Verfügung stellt. Was beabsichtigt die Stadt denn zu bauen und wie viele Personen sollen denn dort untergebracht werden? Antwort 5: Das Grundstück wurde zusammen mit anderen Grundstücken im gesamten Stadtgebiet in die Prüfung mit einbezogen. Konkrete Planungen liegen zurzeit nicht vor. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.05.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 17.04.2016 betr. Brandsicherheitswache Maifest Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 17.04.2016 betr. Brandsicherheitswache Maifest Hemmerich beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist es zutreffend, dass der Junggesellenverein Hemmerich die Brandsicherheitswache anlässlich des Maifests 2016 wie in den letzten Jahren mit eigenen Kräften bestreiten wollte? Antwort 1: Ja, der Junggesellenverein Hemmerich benannte 4 Mitglieder des Junggesellenvereines Hemmerich, die auch Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bornheim, Löschgruppe Hemmerich, sind. Frage 2: War das vom Junggesellenverein angebotene Personal für die Brandsicherheitswache ausrei- chend qualifiziert und in der nötigen Personalstärke vorhanden? Antwort 2: Die genannten Personen verfügten über die zu einem Brandsicherheitswachdienst erforderliche Qualifikation. Frage 3: Warum wurde trotz des Angebots des Junggesellenvereins eine Brandsicherheitswache durch die Feuerwehr der Stadt Bornheim, Löschgruppe Hemmerich, angeordnet? Antwort 3: Es handelte sich hierbei um ein Versehen. Die Anordnung an die Löschgruppe wurde zwischen- zeitlich zurückgenommen. Nach Einschätzung der Verwaltung ist jedoch zu beachten, dass der Versicherungsschutz für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bornheim in Ausübung eines Brandsicherheitswachdienst durch die Unfallkasse NRW und den Bürgermeister nur dann gewährleistet ist, wenn es sich um die Ausübung des Dienstes der Tätigkeit durch die Freiwillige Feuerwehr handelt. Im Falle der Gestellung der Brandsicherheitswache durch den Veranstalter An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - muss dieser zusätzlich die von ihm eingesetzten Personen versichern. Auch muss dieser in eige- ner Verantwortung seine sonstigen Verpflichtungen gegenüber den beauftragten Personen si- cherstellen. Eine Erkennbarkeit des Brandsicherheitswachdienstes für alle Besucher muss ge- währleistet sowie eine Belastung durch andere Tätigkeiten ausgeschlossen werden. Insoweit ist die Verwaltung irrtümlich davon ausgegangen, dass die Löschgruppenmitglieder in ihrer Funktion als Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr diese Brandsicherheitswache leisten woll- ten. Hier hätte dann die Möglichkeit bestanden auf eine Aufwandsentschädigung durch die Stadt zu verzichten. Frage 4: Welche Kosten für Aufwandsentschädigungen entstehen der Stadt Bornheim voraussichtlich durch die Anordnung der Brandsicherheitswache? Antwort 4: Keine, da die Anordnung zurückgenommen wurde. Die Höhe der Aufwandsentschädigung hätte für die beantragten Zeiten des Junggesellenvereins Hemmerich vom 13.05.-15.05.16 für 3 FM (SB) insgesamt 969,00 € betragen. Frage 5: Sind ähnliche Fälle (Wechsel von Veranstalter-BSW zu öffentlicher BSW) bei anderen Veranstal- tungen im Stadtgebiet bekannt? Antwort 5: Ja. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 12.04. 2016 betr. Kleine Anfrage betr. Tiefbauarbeiten Jennerstraße / Linden- straße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 12.04.2016 betr. Kleine Anfrage betr. Tiefbauarbeiten Jennerstraße / Lindenstraße beantworte ich wie folgt: Frage: Liegen die Arbeit derzeit im vor Baubeginn kommunizierten Zeitplan und ab wann ist nach derzei- tiger Planung mit einer Aufhebung der Sperrung zu rechnen? Antwort: Im Zuge der Ausschreibungsphase der Maßnahme wurde eine Ausführungszeit vom 06.07.2015 bis 09.09.2016 geplant. Zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich die Baumaßnahme ca. 5 Wochen hinter dem Leistungsstand gem. Bauzeitenplan. Als Gründe hierfür sind hauptsächlich der unvor- hersehbare erforderliche Bodenaustausch und die Entsorgung belasteten Bodenmaterials sowie die zusätzliche Leerrohrverlegung für Lichtwellenleiterkabel zu nennen. Durch die zusätzlichen Leistungen entsteht rechnerisch eine Verschiebung des Bauendes von etwa 5 Monaten. Durch Verstärkung des Baustellenpersonals wird in Absprache mit der Firma Otto derzeit eine Verzöge- rung von ca. 3 Monaten angenommen. Die Firma Otto versucht jedoch, die Verzögerung durch verstärkten Einsatz noch weiter zu minimieren. Aufgrund der unvorhersehbaren baulichen Problematiken, ist zurzeit mit einem Bauende etwa Ende November auszugehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 12.04. 2016 betr. Kleine Anfrage betr. Tiefbauarbeiten Jennerstraße / Linden- straße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 12.04.2016 betr. Kleine Anfrage betr. Tiefbauarbeiten Jennerstraße / Lindenstraße beantworte ich wie folgt: Frage: Liegen die Arbeit derzeit im vor Baubeginn kommunizierten Zeitplan und ab wann ist nach derzei- tiger Planung mit einer Aufhebung der Sperrung zu rechnen? Antwort: Im Zuge der Ausschreibungsphase der Maßnahme wurde eine Ausführungszeit vom 06.07.2015 bis 09.09.2016 geplant. Zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich die Baumaßnahme ca. 5 Wochen hinter dem Leistungsstand gem. Bauzeitenplan. Als Gründe hierfür sind hauptsächlich der unvor- hersehbare erforderliche Bodenaustausch und die Entsorgung belasteten Bodenmaterials sowie die zusätzliche Leerrohrverlegung für Lichtwellenleiterkabel zu nennen. Durch die zusätzlichen Leistungen entsteht rechnerisch eine Verschiebung des Bauendes von etwa 5 Monaten. Durch Verstärkung des Baustellenpersonals wird in Absprache mit der Firma Otto derzeit eine Verzöge- rung von ca. 3 Monaten angenommen. Die Firma Otto versucht jedoch, die Verzögerung durch verstärkten Einsatz noch weiter zu minimieren. Aufgrund der unvorhersehbaren baulichen Problematiken, ist zurzeit mit einem Bauende etwa Ende November auszugehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 17.04.2016 betr. Aufstellung von Abfallbehältern im Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 17.04.2016 betr. Aufstellung von Abfallbehältern im Hemmerich beant- worte ich wie folgt: Frage 1: Ist die Beratung von Vorlage 685/2015-12 in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses am 17. Mai vorgesehen? Antwort 1: Ja Frage 2: Wie schnell können die Abfallbehälter aufgestellt werden, wenn der Umweltausschuss am 17. Mai gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bürgerangelegenheiten entscheiden soll- te? Antwort 2: So schnell wie möglich. Die Lieferzeit für Straßenpapierkörbe beträgt ca. sechs Wochen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 17.04.2016 betr. Aufstellung von Abfallbehältern im Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 17.04.2016 betr. Aufstellung von Abfallbehältern im Hemmerich beant- worte ich wie folgt: Frage 1: Ist die Beratung von Vorlage 685/2015-12 in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses am 17. Mai vorgesehen? Antwort 1: Ja Frage 2: Wie schnell können die Abfallbehälter aufgestellt werden, wenn der Umweltausschuss am 17. Mai gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bürgerangelegenheiten entscheiden soll- te? Antwort 2: So schnell wie möglich. Die Lieferzeit für Straßenpapierkörbe beträgt ca. sechs Wochen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 14.04.2016 betr. Kosten amtlicher Bekanntmachungen Sehr geehrter Herr Lehmann, Ihre kleine Anfrage vom 14.04.2016 betr. Kosten amtlicher Bekanntmachungen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Kosten entstehen der Stadt im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Amtlichen Bekanntmachungen? Antwort 1: Der Stadt Bornheim entstehen keine Kosten für die Veröffentlichungen im Rahmen der amtlichen Bekanntmachungen. Die Vorbereitung der amtlichen Bekanntmachungen verursacht den perso- nellen Aufwand in der Verwaltung, der nicht im Detail erfasst wird. Frage 2: Wie ist die Kostenentwicklung in den letzten fünf Jahren? Antwort 2: Es sind keine Kosten entstanden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Michael Lehmann Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 14.04.2016 betr. Kosten amtlicher Bekanntmachungen Sehr geehrter Herr Lehmann, Ihre kleine Anfrage vom 14.04.2016 betr. Kosten amtlicher Bekanntmachungen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Kosten entstehen der Stadt im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Amtlichen Bekanntmachungen? Antwort 1: Der Stadt Bornheim entstehen keine Kosten für die Veröffentlichungen im Rahmen der amtlichen Bekanntmachungen. Die Vorbereitung der amtlichen Bekanntmachungen verursacht den perso- nellen Aufwand in der Verwaltung, der nicht im Detail erfasst wird. Frage 2: Wie ist die Kostenentwicklung in den letzten fünf Jahren? Antwort 2: Es sind keine Kosten entstanden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Michael Lehmann

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.06.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 10.06.2016 betr. Anlasten von Straßenbaukosten Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre kleine Anfrage vom 10.06.2016 betr. Anlasten von Straßenbaukosten beantworte ich wie folgt: Frage: Was ist eine „nicht eigenständige“ Straße? Auf welcher rechtlichen Basis wird in NRW eine Straße als „nicht eigenständig“ eingestuft? Auf welcher rechtlichen Basis dürfen die Kosten für eine Straßenerneuerung in Rechnung gestellt werden, obwohl eine Erneuerung nach heutigem Stand der Planung nicht geplant und eine Ver- besserung nicht vorgenommen werden wird. Antwort: Im Zusammenhang mit der Erhebung der Straßenbaubeiträge geht es im vorliegenden Fall um die Frage, ob der „Lindenberg“ eine selbständige Anlage ist oder lediglich ein An- hängsel/unselbständiger Bestandteil des Oberdorfer Weges. Bei dieser Betrachtung ist nicht auf die gesamte Straße abzustellen sondern nur auf den vom Oberdorfer Weg abzweigenden Teil der Straße, der den angrenzenden Grundstücken die Erschließung für eine bauliche, gewerbliche oder vergleichbare Nutzung vermittelt und deshalb als „Anbaustraße“ zu bewerten ist. Rechtsgrundlage für die Beurteilung der o.g. Frage sind ausschließlich die Regelungen des Stra- ßenbaubeitragsrechts nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG NRW) mit der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW in Münster. Das Straßenreinigungsgesetz NRW ist dagegen nicht einschlägig. „Maßgebend für die Beurteilung der Frage der Selbständigkeit eines Stichweges ist der Gesamt- eindruck, der sich einem unbefangenen Beobachter nach den tatsächlichen Verhältnissen darbie- tet: Länge und Breite des Abzweigs, Beschaffenheit seines Ausbaus, Zahl der von ihm erschlos- senen Grundstücke sowie das damit verbundene Maß der Abhängigkeit vom Hauptzug der Anla- ge“ (Dietzel/Kallerhoff, Das Straßenbaubeitragsrecht nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW, RN 54, OVG NRW, Urteile vom 29.06.1992 – 2 A 2580/91 – und vom 25.07.2006 – 15 A 2316/04 – sowie Beschlüsse vom 12.05.1995 – 15 B 550/95 – , vom 06.11.1996 – 15 B 369/96 – , vom 30.06.2003 – 15 B 460/03 – und vom 27.02.2009 – 15 B 210/09 –). An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Im eng verwandten Rechtsgebiet des Erschließungsbeitragsrechts nach den §§ 127 ff. Bauge- setzbuch „ähnelt eine bis zu 100 m tiefe, nicht verzweigte im Sinne von nicht abknickende Stich- straße einer typischen Zufahrt derart, dass sie wie diese regelmäßig als unselbständig zu qualifi- zieren ist (Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. A., § 12, RN 15, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 09.11.1984 – 8 C 77.83 – und OVG Münster, Urteil vom 31.08.1998 – 3 A 1222/92 – ). Im vorliegenden Fall hat der Lindenberg dort, wo er vom Oberdorfer Weg abzweigt und als An- baustraße zu bewerten ist, nur eine Länge von rd. 35 m und erschließt lediglich zwei Grundstü- cke (sowie zwei weitere Grundstücke, die zusätzlich bereits durch den Oberdorfer Weg erschlos- sen sind). Er ähnelt damit eher einer Grundstückszufahrt als einer selbständigen Erschließungs- anlage und ist deshalb als unselbständiger Bestandteil des Oberdorfer Weges zu bewerten. Auch die Tatsache, dass am Lindenberg selbst keine Ausbaumaßnahmen stattfinden steht der Annahme, dass auch die dort angrenzenden Grundstücke der Beitragspflicht zum Oberdorfer Weg unterliegen, nicht entgegen. Denn beim Teilausbau einer Anlage „wirkt sich z.B. eine Ver- besserung auch auf die Grundstücke aus, die an einer nicht ausgebauten Teilstrecke liegen. Denn bei der Beurteilung der Verbesserung kommt es auf eine Betrachtung der gesamten Anla- ge an und nicht darauf, ob die Anlage gerade im Bereich des einzelnen Grundstücks verbessert worden ist“ (Dietzel/Kallerhoff, a.a.O., RN115, OVG NRW, Beschluss vom 18.07.2012 – 15 A 912/12 –). Die Tatsache, dass die Straße einen eigenen (anderen) Namen führt, ist für die Beurteilung der o.g. Frage nicht relevant. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen