Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.10.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Bauvorhaben im Umfeld des Hauses Wittgenstein (Schulungs- und Verwal- tungsgebäude) Sehr geehrter Herr Rothe, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 31.05.2021 beantworte ich wie folgt und bitte zugleich die verspätete Beantwortung aufgrund personeller Engpässe zu entschuldigen: Frage 1: Wurde hierzu eine Baugenehmigung oder ein Vorbescheid erteilt? Antwort: Für das Vorhaben wurde ein positiver Bauvorbescheid erteilt. Frage 2: Gibt es für den Bereich einen Bebauungsplan? Hält das Vorhaben die Festsetzungen des Bebau- ungsplans ein? Antwort: Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans 111. Befreiungen wurden hinsichtlich der Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze sowie der geringfügigen Überschreitung der Ge- schossflächenzahl erteilt. Frage 3: Falls von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit wurde: Wie wird begründet, dass die Grundzüge der Planung eingehalten werden? Antwort: Der Bebauungsplan sieht für dieses Grundstück bereits eine entsprechende Bebauung vor. Die Grundzüge der Planung werden daher eingehalten. Frage 4: Hat das Rheinische Amt für Denkmalpflege beim Landschaftsverband eine Stellungnahme abge- geben? Welchen Inhalt hat diese? Herrn Berthold Rothe Bolliggasse 2 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Zur jetzt positiv beschiedenen Bauvoranfrage hat das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland das Benehmen gemäß § 21 Abs. 4 des Denkmalschutzgesetzes hergestellt. Frage 5: Nach § 9 unserer Zuständigkeitsordnung soll der Fachausschuss über Befreiungen mit erhebli- cher städtebaulicher Bedeutung vor der Genehmigung informiert werden. Das Vorhaben befindet sich im Umfeld von Denkmälern, wobei zumindest das Haus Wittgenstein mit dem Park städte- baulich bedeutsam ist. Warum wurde der Ausschuss nicht informiert? Soll das ggfls. nachgeholt werden? Antwort: s. Antwort zu Frage 3. Eine Befreiung von erheblicher städtebaulicher Bedeutung wurde nicht er- teilt. Die Frage des Umgebungsschutzes der Denkmäler ist nicht Bestandteil einer Befreiung, sondern Bestandteil der Abwägung im denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.10.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Bauvorhaben im Umfeld des Hauses Wittgenstein (Schulungs- und Verwal- tungsgebäude) Sehr geehrter Herr Rothe, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 31.05.2021 beantworte ich wie folgt und bitte zugleich die verspätete Beantwortung aufgrund personeller Engpässe zu entschuldigen: Frage 1: Wurde hierzu eine Baugenehmigung oder ein Vorbescheid erteilt? Antwort: Für das Vorhaben wurde ein positiver Bauvorbescheid erteilt. Frage 2: Gibt es für den Bereich einen Bebauungsplan? Hält das Vorhaben die Festsetzungen des Bebau- ungsplans ein? Antwort: Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans 111. Befreiungen wurden hinsichtlich der Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze sowie der geringfügigen Überschreitung der Ge- schossflächenzahl erteilt. Frage 3: Falls von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit wurde: Wie wird begründet, dass die Grundzüge der Planung eingehalten werden? Antwort: Der Bebauungsplan sieht für dieses Grundstück bereits eine entsprechende Bebauung vor. Die Grundzüge der Planung werden daher eingehalten. Frage 4: Hat das Rheinische Amt für Denkmalpflege beim Landschaftsverband eine Stellungnahme abge- geben? Welchen Inhalt hat diese? Herrn Berthold Rothe Bolliggasse 2 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Zur jetzt positiv beschiedenen Bauvoranfrage hat das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland das Benehmen gemäß § 21 Abs. 4 des Denkmalschutzgesetzes hergestellt. Frage 5: Nach § 9 unserer Zuständigkeitsordnung soll der Fachausschuss über Befreiungen mit erhebli- cher städtebaulicher Bedeutung vor der Genehmigung informiert werden. Das Vorhaben befindet sich im Umfeld von Denkmälern, wobei zumindest das Haus Wittgenstein mit dem Park städte- baulich bedeutsam ist. Warum wurde der Ausschuss nicht informiert? Soll das ggfls. nachgeholt werden? Antwort: s. Antwort zu Frage 3. Eine Befreiung von erheblicher städtebaulicher Bedeutung wurde nicht er- teilt. Die Frage des Umgebungsschutzes der Denkmäler ist nicht Bestandteil einer Befreiung, sondern Bestandteil der Abwägung im denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.11.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Wildvogelhilfe Rheinland Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.10.2021 beantworte ich wie folgt und verweise ergänzend auf die Vorlage 572/2021-6: Frage 1: Das Vorhaben scheint im Rahmen des Ermessens als sonstiges Vorhaben im Außenbereich ge- nehmigungsfähig zu sein. Welche unausräumbaren Bedenken trägt die Verwaltung vor, die gegen das Vorhaben an dieser Stelle sprechen könnten? Antwort: Das Vorhaben ist nicht als sonstiges Vorhaben im Außenbereich zulässig, weil öffentliche Be- lange beeinträchtigt sind. Frage 2: Wie wertet die Stadtverwaltung die gemeinwohlfördernde Wirkung des Projektes auf die Umwelt- bildung, den Tierschutz und den Artenschutz im baurechtlichen Kontext? Antwort: Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich unzulässig. Damit erübrigt sich eine weitere Wertung. Frage 3: Das in Rede stehende Bestandsgebäude sollte im Rahmen der inzwischen verworfenen Golfplatz- planung im Bebauungsplanentwurf (He 30) als Clubhaus genutzt werden. Eine Folgenutzung für das Gebäude stand demnach nicht grundsätzlich in Zweifel. Inwiefern hat sich die Sachlage hin- sichtlich möglicher Betroffenheit öffentlicher Belange durch eine Nachnutzung an dieser Stelle aus Sicht der Verwaltung ggf. geändert? Antwort: Der Planung lag ein Aufstellungsbeschluss für eine (großräumige) Bauleitplanung zugrunde. Frage 4: Der bestehende Flächennutzungsplan stellt für die verworfene Golfplatzplanung das Gelände noch als „Sportplatz“ und „Parkanlage“ dar. Wann ist mit einer Anpassung des Flächennutzungsplanes an die neue Ausrichtung als Fläche für den Arten- und Naturschutz zu rechnen und kann dabei Herrn Bernd Marx Parkstraße 36 53332 Bornheim - 2 - auch die bauliche Folgenutzung des Bürogebäudes und seines Umfeldes als Sonderbaufläche für die Wildvogelhilfe Rheinland berücksichtigt werden? Antwort: Die Änderung des Flächennutzungsplans ist in der jüngst beschlossenen Prioritätenliste nicht vorgesehen. Darüber hinaus gehende personelle Kapazitäten sind nicht vorhanden. Frage 5: Sofern eine unüberwindbare Beeinträchtigung öffentlicher Belange seitens der Verwaltung erklärt wird, würde die Stadtverwaltung dann einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Vorha- ben unterstützen und kurzfristig ein Aufstellungsverfahren als Verwaltungsvorlage im Stadtentwick- lungsausschuss einbringen? Antwort: s. Antwort zu Frage 4. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.12.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Neubau der OGS in Sechtem Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 02.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand im Verfahren zum Neubau der OGS in Sechtem und wann wird aus heutiger Sicht mit dem Bau begonnen? Antwort: Zurzeit wird das VgV Verfahren zur Vergabe an das Architekturbüro vorbereitet. Für dieses Ver- fahren ist ein Zeitraum von 4-5 Monaten einzukalkulieren. Nach positivem Ergebnis könnte Mitte 2022 mit der Planung begonnen werden, so dass mit einem Ausführungsbeginn in 2023/2024 zu rechnen wäre. Frage 2: Sind durch die Verzögerungen bei der Planung der OGS in Sechtem der Stadt Bornheim finanzi- elle Einbußen durch den Wegfall der Förderung entstanden? Antwort: Für die erstellte Machbarkeitsstudie wurden Fördergelder in Höhe von 9.862,12 € in Anspruch genommen. Frage 3: Wenn ja, in welcher Höhe? Antwort: S. Beantwortung Frage 2. Frage 4: Wie sind die Chancen für die Stadt kurzfristig Fördergelder für die Baumaßnahme in Anspruch zu nehmen und wie hoch sind diese? Antwort: Es werden derzeit immer wieder Förderungen für unterschiedliche Maßnahmen angeboten. Ob passende Fördermaßnahmen zum richtigen Zeitpunkt der Baumaßnahme aufgelegt werden, Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - kann erst im Rahmen der Planungsphase geprüft werden. Die Bundesförderung für effiziente Ge- bäude ist durch ihre lange Laufzeit eine derzeit schon absehbare Möglichkeit der Förderung. Hier werden maximal 2.000,- €/m² Nettogrundfläche gefördert. Frage 5: In der Vorlage 381/2020-5 vom 16. Juni 2020 führt die Verwaltung aus, "dass der Pavillon in ei- nem baulich so schlechten Zustand ist, dass eine Sanierung aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll erscheint und ein Ersatzbau erforderlich wird." Gibt es Risiken, dass der OGS zeitweise das Gebäude nicht zur Verfügung steht? Antwort: Das Schulgebäude der Wendelinus-Grundschule in Sechtem verfügt im Bestandsgebäude über hinreichend Kompensationsflächen zur Aufrechterhaltung des OGS Betriebs während der Bautä- tigkeiten eines neuen OGS Gebäudes. Die Verwaltung steht hier in einem engen Austausch mit der Schulleitung und der OGS Träger- schaft, dem Verein Wendelinus-Schülergarten e.V. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.12.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Neubau der OGS in Sechtem Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 02.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand im Verfahren zum Neubau der OGS in Sechtem und wann wird aus heutiger Sicht mit dem Bau begonnen? Antwort: Zurzeit wird das VgV Verfahren zur Vergabe an das Architekturbüro vorbereitet. Für dieses Ver- fahren ist ein Zeitraum von 4-5 Monaten einzukalkulieren. Nach positivem Ergebnis könnte Mitte 2022 mit der Planung begonnen werden, so dass mit einem Ausführungsbeginn in 2023/2024 zu rechnen wäre. Frage 2: Sind durch die Verzögerungen bei der Planung der OGS in Sechtem der Stadt Bornheim finanzi- elle Einbußen durch den Wegfall der Förderung entstanden? Antwort: Für die erstellte Machbarkeitsstudie wurden Fördergelder in Höhe von 9.862,12 € in Anspruch genommen. Frage 3: Wenn ja, in welcher Höhe? Antwort: S. Beantwortung Frage 2. Frage 4: Wie sind die Chancen für die Stadt kurzfristig Fördergelder für die Baumaßnahme in Anspruch zu nehmen und wie hoch sind diese? Antwort: Es werden derzeit immer wieder Förderungen für unterschiedliche Maßnahmen angeboten. Ob passende Fördermaßnahmen zum richtigen Zeitpunkt der Baumaßnahme aufgelegt werden, Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - kann erst im Rahmen der Planungsphase geprüft werden. Die Bundesförderung für effiziente Ge- bäude ist durch ihre lange Laufzeit eine derzeit schon absehbare Möglichkeit der Förderung. Hier werden maximal 2.000,- €/m² Nettogrundfläche gefördert. Frage 5: In der Vorlage 381/2020-5 vom 16. Juni 2020 führt die Verwaltung aus, "dass der Pavillon in ei- nem baulich so schlechten Zustand ist, dass eine Sanierung aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll erscheint und ein Ersatzbau erforderlich wird." Gibt es Risiken, dass der OGS zeitweise das Gebäude nicht zur Verfügung steht? Antwort: Das Schulgebäude der Wendelinus-Grundschule in Sechtem verfügt im Bestandsgebäude über hinreichend Kompensationsflächen zur Aufrechterhaltung des OGS Betriebs während der Bautä- tigkeiten eines neuen OGS Gebäudes. Die Verwaltung steht hier in einem engen Austausch mit der Schulleitung und der OGS Träger- schaft, dem Verein Wendelinus-Schülergarten e.V. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.06.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Grünpflege Sportplatz Hemmerich“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bis wann läuft der Pachtvertrag des aktuellen Pächters für den Sportplatz Hemmerich? Antwort 1: Der Vertrag wurde für 5 Jahre ab Unterzeichnung abgeschlossen. Sollte er nicht frist- gerecht gekündigt werden, verlängert sich dieser jeweils um 5 Jahre. Der Vertrag kann mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekün- digt werden. Bei fristgerechter Kündigung läuft der Vertrag bis zum 31.12.2023. Frage 2: Welche Grünpflege-Aufgaben hat der Pächter gemäß Pachtvertrag zu erfüllen? Antwort 2: Der Nutzer übernimmt alle im Zusammenhang mit der Nutzung entstehenden laufen- den Kosten. Was die Grünpflege-Aufgaben angeht, übernimmt er die Platzpflege. Das umfasst die Rasenpflege nach DIN 18035 Teil 4 (Anlage liegt dem Vertrag bei) und die Aufgabe die Spielfläche in verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Frage 3: Welche Grünpflege-Aufgaben obliegen der Stadt Bornheim als Verpächterin? Antwort 3: Die Baupflegemaßnahmen obliegen der Stadt. Frage 4: Wie stellt der Bürgermeister sicher, dass bis zum Ende der Pachtzeit weiterhin wenigs- tens ein Mindestmaß an Grünpflege, beispielsweise Rasenschnitt, stattfindet? Antwort 4: Die Verwaltung hat bei einer Kontrolle festgestellt, dass der Nutzer seinen vertragli- chen Pflichten nicht nachkommt. Der Nutzer wurde schriftlich aufgefordert bis zum 28.06.2021 seinen vertraglichen Pflichten nach- zukommen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.05.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Offene Ganztagsbetreuung Sehr geehrter Herr Roitzheim, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.03.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum wurde im Schulausschuss vom 17.03. keine Mitteilung zur Anpassung der Eltern- beiträge für die OGS zum kommenden Schuljahr vorgelegt? Antwort 1: Der Grundlagenerlass für gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunter- richtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I enthält unter Punkt 8 –Elternbeiträge- die Regelung, dass Elternbeiträge bis zu einer bestimmten Höchstgrenze erhoben werden können. Dieser Höchstbetrag wird jährlich zum Schuljahresbeginn um jeweils 3 % angehoben. In der im Jahr 2020 neu gefassten Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege und in Offenen Ganztagsschulen im Pri- marbereich ist in § 6 (3) die jährliche Anpassung der Elternbeiträge entsprechend der Regelung im Grunderlass festgelegt. Eine gesonderte Mitteilung im Schulausschuss ist deshalb nicht vorgese- hen. Frage 2: Welche Betreuungs-/Nutzungsquoten werden seit Beginn des Schuljahrs in der OGS bei den Trägern in Anspruch genommen? Antwort 2: Die Betreuungszahlen gestalten sich wie folgt: Schule Anzahl SuS ge- samt Teil- nahme OGS Anteil % Teil- nahme ÜMI Anteil % Insge- samt % GS Bornheim 353 250 71 % 0 0 71 % GS Hersel 272 157 58 % 43 16 % 74 % GS Merten 196 162 83 % 0 0 83 % GS Rösberg 138 95 69 % 23 17 % 86 % GS Roisdorf 193 150 78 % 0 0 78 % GS Sechtem 176 105 60 % 37 21 % 81 % GS Walberberg 163 110 67 % 0 0 67 % GS Waldorf 245 175 71 % 0 0 71 % Gesamt 1.736 1.204 70 % 103 18 % 76 % VS Uedorf Kl. 1-6 86 45 52 % 0 0 52 % Herrn Frank Roitzheim Enggasse 15 53332 Bornheim - 2 - Frage 3: Wie ist der Stand zu den OGS-Qualitätsanpassungen, die im Januar 2020 im Rahmen der Elternbeitragsanpassungen angesprochen wurde? Antwort 3: Die Verwaltung hat zwischenzeitlich mit allen Trägern der OGS ´en neue Kooperati- onsverträge geschlossen. In einem weiteren Schritt, war mit Trägern, Schulleitungen und Verwal- tung im November 2021 ein erster Workshop geplant. Ziel dieser Veranstaltung war es, im Rahmen der Qualitätsentwicklung in den OGS ´en, eine gemeinsame Strategie für die Zukunft zu entwi- ckeln. Leider konnte die Veranstaltung aufgrund der Pandemie nicht stattfinden. Es ist geplant, diese unverzüglich nachzuholen, sobald es die Verhältnisse ermöglichen. In einem weiteren Schritt beabsichtigt die Verwaltung, gemäß Beschluss des Ausschusses für Schule, Soziales und demo- graphischen Wandel vom 21.01.2020 (Vorlage Nr. 015/2020-5), die Einführung eines Runden Ti- sches zu dem auch die schulpolitischen Sprecher der Fraktionen eingeladen werden. Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales und demographischen Wandel am 21.01.2020 unter Vorlage Nr. 015/2020-5 dargestellt, sind die verfügbaren personellen Res- sourcen im Bereich der Schulverwaltung für den OGS Bereich sehr begrenzt. Die Zahl der Schü- lerinnen und Schüler die an einer OGS angemeldet werden nimmt stetig zu. Aus diesem Grund aber auch im Hinblick auf die Qualitätsanpassungen in den OGS´ en hat die Verwaltung zusätzli- chen Stellenbedarf angemeldet. Frage 4: Gibt es eine Lücke – und wenn ja welche – zwischen Anspruch auf OGS auf Landesebene „Im Ganztag arbeiten neben den Lehrkräften pädagogische Fachkräfte wie Erzieherinnen und – Erzieher, Sozialpädagoginnen und –pädagogen oder auch Sportübungsleiterinnen und –übungs- leiter sowie Musikleiterinnen und –leiter und Kunstpädagoginnen und –pädagogen.“ und dem An- gebot bzw. der Umsetzung in Bornheim? Antwort 4: Der Grunderlass für gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtli- che Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I besagt unter Punkt 7.3, dass möglichst neben den Lehrkräften die o. g. pädagogischen Fachkräfte eingesetzt werden sollen. In Bornheim wird wie folgt päd. Personal in den OGS eingesetzt: (s. Antwort zu Frage 5) Frage 5: Gibt es eine (anonymisierte) Übersicht über die Qualifikationen der in den OGS tätigen Beschäftigten? Antwort 5: Anzahl Qualifikation OGS-Leitung 9 2 Bachelor/Master soz. Arbeit 2 Dipl. Päd. 3 Erz. m. staatl. Anerkennung 1 geschulte/r Quereinsteiger/in 1 Kinderkrankenschwester mit Leitungsschulung Gruppenleitungen 44 2 Dipl.Päd. 1 Erz.wissensch. 1 berufsbegl. Erz. Ausbildung 27 geschulte Quereinsteiger 1 Bachelor/Master soz. Arbeit 1 Sozialarbeiter/in 5 Erzieher/innen 1 berufsbegl. Studium soz. Arbeit 1 päd. Fachkraft 3 Päd. (Lehrkräfte) 1 Heilpäd. - 3 - Ergänzungskräfte 58 52 geschulte Quereinsteiger 1 päd. Fachkraft 3 Lehrkräfte 1 Dipl. Biol. 1 Jurist/in Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.05.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Offene Ganztagsbetreuung Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.03.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie setzen sich die Kosten von 205 € für die Stadt konkret zusammen? Antwort 1: Die Kosten von 205 € setzen sich aus Landesmittel sowie einem Eigenanteil aus dem städtischen Haushalt wie folgt zusammen: 1. Anteil Landesmittel: 1.6 Mio € geteilt durch 1.164 Kinder = 1.375 € /p.a. geteilt durch 12 Monate = 115 € (gerundet) 2. Eigenanteil Stadt: Garantiebetrag pro Kind / p.a. = 90 € Frage 2: Wo wird der Landeszuschuss verrechnet? Antwort 2: Der Landeszuschuss wird 1:1 an die OGS-Träger weitergeleitet. Frage 3: Wie hoch sind die Querschnittskosten (für Personal, Gebäude etc seitens Stadt) und wie verteilen sich diese? Antwort 3: Die Verwaltung arbeitet seit einiger Zeit an der Umstrukturierung des Offenen Ganztags in Born- heim. Hierzu zählt auch die Einführung eines verbesserten Controllings. In diesem Zusammen- hang hat die Verwaltung zwischenzeitlich mit allen Trägern der OGS ´en neue Kooperationsver- träge geschlossen. Hierin verpflichten sich die Träger zur Vorlage von detaillierten Verwendungs- nachweisen und die Vorlage von Kostenkalkulationen. Im Rahmen der internen Leistungsver- rechnungen sind bisher nicht alle denkbaren und möglichen Querschnittskosten in eine Kalkula- tion eingeflossen. Die Verwaltung arbeitet derzeit an Konzeptionen, um eine belastbare Kalkulation mit vertretba- rem Aufwand möglich zu machen und wird dem Schulausschuss über die Ergebnisse berichten. Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Wie hoch sind die tatsächlich anfallenden Kosten für das Produkt OGS nach Abzug aller Zuschüsse und Elternbeiträge für die Stadt? Antwort 4: Lt. Ergebnisrechnung sind für das Haushaltsjahr 2019 folgende Erträge/Aufwendungen verbucht worden: Die Aufwendungen von 2.881.135 € beinhalten keine Querschnittskosten, da diese wie unter Antwort 3 beschrieben noch ermittelt werden müssen. Frage 5: Für welche in Planung und im Bau befindlichen OGS Bauten (Sechtem, Uedorf, Roisdorf, ...) wur- den bereits Mittel aus dem Programm "Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ oder aus ande- ren Förderprogramme beantragt, bzw. genehmigt? Antwort 5: Folgende Maßnahmen aus dem o.a. Landesprogramm wurden beantragt: Machbarkeitsstudie und Bodengutachten Erweiterung OGS Grundschule Sechtem; be- reits bewilligt Kücheneinrichtung Mensa OGS Grundschule Roisdorf; bereits bewilligt Maßnahmen an Außenanlage und OGS-Gebäude Grundschule Walberberg Erweiterung und Mensabau Grundschule Bornheim Mensabau Grundschule Rösberg Mensamöbel OGS Grundschule Waldorf Diverse Spiel- und Sportgeräte Zudem werden aus Mitteln der Schulpauschale investive bauliche Maßnahmen und sonstige Be- schaffungen finanziert. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Erträge gesamt: 2.772.819 € Aufwendungen: 2.881.135 € Unterdeckung: 108.316 € Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.05.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Offene Ganztagsbetreuung Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.03.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie setzen sich die Kosten von 205 € für die Stadt konkret zusammen? Antwort 1: Die Kosten von 205 € setzen sich aus Landesmittel sowie einem Eigenanteil aus dem städtischen Haushalt wie folgt zusammen: 1. Anteil Landesmittel: 1.6 Mio € geteilt durch 1.164 Kinder = 1.375 € /p.a. geteilt durch 12 Monate = 115 € (gerundet) 2. Eigenanteil Stadt: Garantiebetrag pro Kind / p.a. = 90 € Frage 2: Wo wird der Landeszuschuss verrechnet? Antwort 2: Der Landeszuschuss wird 1:1 an die OGS-Träger weitergeleitet. Frage 3: Wie hoch sind die Querschnittskosten (für Personal, Gebäude etc seitens Stadt) und wie verteilen sich diese? Antwort 3: Die Verwaltung arbeitet seit einiger Zeit an der Umstrukturierung des Offenen Ganztags in Born- heim. Hierzu zählt auch die Einführung eines verbesserten Controllings. In diesem Zusammen- hang hat die Verwaltung zwischenzeitlich mit allen Trägern der OGS ´en neue Kooperationsver- träge geschlossen. Hierin verpflichten sich die Träger zur Vorlage von detaillierten Verwendungs- nachweisen und die Vorlage von Kostenkalkulationen. Im Rahmen der internen Leistungsver- rechnungen sind bisher nicht alle denkbaren und möglichen Querschnittskosten in eine Kalkula- tion eingeflossen. Die Verwaltung arbeitet derzeit an Konzeptionen, um eine belastbare Kalkulation mit vertretba- rem Aufwand möglich zu machen und wird dem Schulausschuss über die Ergebnisse berichten. Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Wie hoch sind die tatsächlich anfallenden Kosten für das Produkt OGS nach Abzug aller Zuschüsse und Elternbeiträge für die Stadt? Antwort 4: Lt. Ergebnisrechnung sind für das Haushaltsjahr 2019 folgende Erträge/Aufwendungen verbucht worden: Die Aufwendungen von 2.881.135 € beinhalten keine Querschnittskosten, da diese wie unter Antwort 3 beschrieben noch ermittelt werden müssen. Frage 5: Für welche in Planung und im Bau befindlichen OGS Bauten (Sechtem, Uedorf, Roisdorf, ...) wur- den bereits Mittel aus dem Programm "Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ oder aus ande- ren Förderprogramme beantragt, bzw. genehmigt? Antwort 5: Folgende Maßnahmen aus dem o.a. Landesprogramm wurden beantragt: Machbarkeitsstudie und Bodengutachten Erweiterung OGS Grundschule Sechtem; be- reits bewilligt Kücheneinrichtung Mensa OGS Grundschule Roisdorf; bereits bewilligt Maßnahmen an Außenanlage und OGS-Gebäude Grundschule Walberberg Erweiterung und Mensabau Grundschule Bornheim Mensabau Grundschule Rösberg Mensamöbel OGS Grundschule Waldorf Diverse Spiel- und Sportgeräte Zudem werden aus Mitteln der Schulpauschale investive bauliche Maßnahmen und sonstige Be- schaffungen finanziert. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Erträge gesamt: 2.772.819 € Aufwendungen: 2.881.135 € Unterdeckung: 108.316 €

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.06.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Glasfaseranschluss Brenig Rankenberg: ab Wasserturm in Richtung Römerhof“ Sehr geehrter Herr Mandt, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum wurden die sechs am Glasfaserausbau interessierten direkt nebeneinanderliegenden Ge- bäude am Rankenberg (oberhalb des Wasserturms) der Familien Siemoneit, Forschbach, Kirch und Schröder sowie das davon etwa 100 entfernte Autohaus Theo Brenig beim Ausbau nicht be- rücksichtigt (alle Haushalte haben Interesse, so informierte mich Hr. Kirch; Info: es ist nicht einmal eine Straßenquerung notwendig und die Glasfaser könnte im Grünstreifen verlegt werden)? Antwort 1: Um für den Ausbau in Bornheim überhaupt eine Wirtschaftlichkeit zu erreichen und damit einen Ausbau durchführen zu können, mussten seitens der Telekom verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Eine dieser Maßnahmen betrifft den Ausschluss von besonders teuren Bereichen. Das trifft in erster Linie Adressen außerhalb der geschlossenen Bebauung und generell exponierte Be- bauungen. Frage 2: Gibt es eine Möglichkeit die Anschlüsse bei der Ausbaustufe Zwei zu berücksichtigen? Antwort 2: Nein. Die Adressen liegen nicht im Ausbaugebiet der Ausbaustufe Zwei. Es gibt Programme der Deutschen Telekom, die einen kostenpflichtigen, individuellen Hausanschluss ermöglichen. Das ist auch in einem Kundenverbund möglich (und auch empfohlen) um die Kosten auf mehrere Schul- tern zu verteilen. Die Informationen sind unter https://www.telekom.de/netz/glasfaser/mehr-breitband-fuer-mich er- hältlich. Frage 3: Auf welcher Grundlage werden Anwohner/Gebäude obwohl es sich nicht um einzelne Höfe oder abseits liegende Gebäude handelt ausgeschlossen (hier werden, meiner Kenntnis nach, auch staatliche Förderungen eingesetzt, von denen entsprechend nicht alle gleichermaßen profitieren)? Herrn Christian Mandt Breite Straße 6 53332 Bornheim https://www.telekom.de/netz/glasfaser/mehr-breitband-fuer-mich - 2 - Antwort 3: Wie in der Antwort zur ersten Frage bereits beschrieben, werden diese Entscheidungen im Sinne der Wirtschaftlichkeit getroffen. Der FTTH Ausbau in Bornheim im Rahmen des Projektes ist zu 100% ein privatwirtschaftlicher Ausbau der Deutschen Telekom. Es fließen keinerlei Fördermittel in den Ausbau im Rahmen dieses Projektes der Telekom ein. Lediglich für die Anschlüsse der Schu- len in Bornheim handelte es sich um eine geförderte Maßnahme. Es handelt sich dabei allerdings um zwei komplett voneinander unabhängige Projekte. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.06.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Glasfaseranschluss Brenig Rankenberg: ab Wasserturm in Richtung Römerhof“ Sehr geehrter Herr Mandt, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum wurden die sechs am Glasfaserausbau interessierten direkt nebeneinanderliegenden Ge- bäude am Rankenberg (oberhalb des Wasserturms) der Familien Siemoneit, Forschbach, Kirch und Schröder sowie das davon etwa 100 entfernte Autohaus Theo Brenig beim Ausbau nicht be- rücksichtigt (alle Haushalte haben Interesse, so informierte mich Hr. Kirch; Info: es ist nicht einmal eine Straßenquerung notwendig und die Glasfaser könnte im Grünstreifen verlegt werden)? Antwort 1: Um für den Ausbau in Bornheim überhaupt eine Wirtschaftlichkeit zu erreichen und damit einen Ausbau durchführen zu können, mussten seitens der Telekom verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Eine dieser Maßnahmen betrifft den Ausschluss von besonders teuren Bereichen. Das trifft in erster Linie Adressen außerhalb der geschlossenen Bebauung und generell exponierte Be- bauungen. Frage 2: Gibt es eine Möglichkeit die Anschlüsse bei der Ausbaustufe Zwei zu berücksichtigen? Antwort 2: Nein. Die Adressen liegen nicht im Ausbaugebiet der Ausbaustufe Zwei. Es gibt Programme der Deutschen Telekom, die einen kostenpflichtigen, individuellen Hausanschluss ermöglichen. Das ist auch in einem Kundenverbund möglich (und auch empfohlen) um die Kosten auf mehrere Schul- tern zu verteilen. Die Informationen sind unter https://www.telekom.de/netz/glasfaser/mehr-breitband-fuer-mich er- hältlich. Frage 3: Auf welcher Grundlage werden Anwohner/Gebäude obwohl es sich nicht um einzelne Höfe oder abseits liegende Gebäude handelt ausgeschlossen (hier werden, meiner Kenntnis nach, auch staatliche Förderungen eingesetzt, von denen entsprechend nicht alle gleichermaßen profitieren)? Herrn Christian Mandt Breite Straße 6 53332 Bornheim https://www.telekom.de/netz/glasfaser/mehr-breitband-fuer-mich - 2 - Antwort 3: Wie in der Antwort zur ersten Frage bereits beschrieben, werden diese Entscheidungen im Sinne der Wirtschaftlichkeit getroffen. Der FTTH Ausbau in Bornheim im Rahmen des Projektes ist zu 100% ein privatwirtschaftlicher Ausbau der Deutschen Telekom. Es fließen keinerlei Fördermittel in den Ausbau im Rahmen dieses Projektes der Telekom ein. Lediglich für die Anschlüsse der Schu- len in Bornheim handelte es sich um eine geförderte Maßnahme. Es handelt sich dabei allerdings um zwei komplett voneinander unabhängige Projekte. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 07.05.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Sachstände Baugebiete Hersel und Feuerwehrgerätehaus Hersel Sehr geehrte Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.04.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich Neuordnung der Grundstücke innerhalb des Bebau- ungsplans He 09 sowie dessen Umsetzung? Antwort: Die Verwaltung bereitet aktuell Entwürfe für eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Be- bauungsplan He 09 vor. Dazu wurde bei der HGK die aktuelle Planung bezüglich barrierefreier Ausbau der Bahnsteige und zukünftiger Nutzung des Stellwerkes angefragt. Sollte es unter den Bedingungen der Corona-Pandemie möglich sein, ist auch ein Termin mit dem Eigentümer einer großen Fläche im Plangebiet geplant. Dies ist auch notwendig, um die Altlastenproblematik des Standortes besser einzuordnen. Frage 2: Wie ist der aktuelle Sachstand zum Flächen-Pool.NRW- Standort 1 der Stadt Bornheim 619/2014-Sbo) / Germania Brauerei Hersel? Antwort: Zwischen Flächen-Pool.NRW und dem Eigentümer wurden vorbereitende Gespräche geführt. Die weiteren Verhandlungen wurden anschließend jedoch bilateral geführt, so dass es weiterer Leistungen des Flächenpools nicht bedurfte. Weitere Sachstände und Entwicklungen sind der Verwaltung nicht bekannt. Frage 3: Existiert bereits ein Konzeptentwurf für die Folgenutzung des Altstandortes des Lidl-Marktes an der L300 (338/2020-7)? Antwort: Es existieren noch keine Konzeptentwürfe, da noch kein umsetzbares Konzept für den Neustand- ort vorliegt. Herrn Frank-Rüdiger Prinz Gartenstr. 141 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Besteht die Möglichkeit, dass, neben dem derzeit laufenden Ausbau des Mittelweges, die Umge- hungsstraße für den Knotenpunkt Hersel (Vgl. 312/2020-7) auch von der L300 her begonnen wird, um so, noch vor Realisierung einer Brücke über die Bahntrassen, Grundstücke zwischen L300 und Bahn zu erschließen? Antwort: Hinsichtlich der Umgehungsstraße wurde zunächst die Machbarkeitsstudie erarbeitet. Darüber hinaus liegen noch keine weiteren Konkretisierungen zu den Vorraussetzungen zur Umsetzung der Planung und darüber hinaus gehenden Flächenaussagen vor. Frage 5: Sind die unter den Fragen eins bis vier genannten Grundstücke grundsätzlich oder unter Aufla- gen, falls ja, welche, geeignet um einen Neubau des Herseler Feuerwehrgerätehauses zu reali- sieren? Antwort: Die Frage kann erst im späteren Verlauf eines noch erforderlichen Planverfahrens beantwortet werden. Damit dürfte erst im Jahr 2022 zu rechnen sein. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen