Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.06.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 14.06.2016 betr. Spendenaktion „Asyl in Bornheim“ Sehr geehrter Herr Züge, Ihre kleine Anfrage vom 14.06.2016 betr. Spendenaktion „Asyl in Bornheim“ beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wieviel Geld ist bisher auf dem städtischen Spendenkonto zu Gunsten der hier aufgenommenen Flüchtlinge eingegangen und wofür kann das Geld grundsätzlich verwendet werden, wer ent- scheidet über die Verwendung, an wen kann es ausgezahlt werden (Helfer/Flüchtlinge)? Antwort 1: Bis zum 17.06.2016 konnten Spendeneingänge in Höhe von 43.225,64 € verzeichnet werden. Das gespendete Geld steht unmittelbar der Flüchtlingsarbeit zur Verfügung. Mit seiner Hilfe sol- len Maßnahmen und Bedarfsgegenstände für die Flüchtlingsarbeit finanziert werden, für die aus anderen Quellen keine oder nur eine zu geringe Förderung zur Verfügung steht. Über die Verwendung der Spendengelder entscheidet die Verwaltung im Rahmen des vorgege- benen Verwendungszwecks. Die Spendengelder können mit der Maßgabe der zweckentsprechenden Verwendung an jede Person (u.a. auch Helfer, Flüchtlinge) ausgezahlt werden. Frage 2: Für welche konkreten Zwecke sind diese Mittel bisher verwendet worden? Antwort 2: Die Spendengelder sind bislang für folgende Zwecke verwendet worden: - Sprachkurse für Flüchtlinge (Deutsch als Zweitsprache (DAZ)) - Bekleidung für Flüchtlinge - Betreuung Flüchtlingskinder - Betreuung / Veranstaltungen für Flüchtlinge (z.B. Weihnachtsfeier, Neujahrsfest, Karneval, Os- terfest) Für die vorgenannten Maßnahmen wurden bislang Spendengelder i. H. v. 13.855,26 € in An- spruch genommen. An das Ratsmitglied Herrn Rainer Züge - 2 - Aufgrund der Zweckbindung stehen die in laufenden Haushaltsjahr nicht in Anspruch genommen Spendengelder in den Folgejahren weiterhin zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.07.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.06.2016 betr. Lagerung von Autoreifen im Außenbereich Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 26.06.2016 betr. Lagerung von Autoreifen im Außenbereich beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt über die Lagerung von Autoreifen am Gemüseweg in Roisdorf derzeit dar? Antwort: Nach erfolgter Sachverhaltsermittlung wurde der Vorgang mit Schreiben vom 26.04.2016 zustän- digkeitshalber an den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Amt für technischen Umweltschutz, Kai- ser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, abgegeben. Nachdem die Autoreifen offensichtlich nicht mehr als Pflanzhilfe genutzt werden, sind diese zwischenzeitlich als unerlaubte Ablagerung von Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes anzusehen. Für die Durchführung entsprechen- der ordnungsbehördlicher Maßnahmen ist der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. Frage 2: Liegt eine Stellungnahme der ULB zwischenzeitlich vor? Antwort: Mit Schreiben vom 28.04.2016 wurde der Pächter des Grundstückes durch den Rhein-Sieg-Kreis zur Entsorgung der Autoreifen aufgefordert. Da bisher keine Entsorgung der Autoreifen erfolgt ist, beabsichtigt der Rhein-Sieg-Kreis weitere ordnungsbehördliche Maßnahmen gegen den Verant- wortlichen einzuleiten und durchzuführen. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 3: Wann werden die dort immer noch gelagerten Altreifen ordnungsgemäß entsorgt? Antwort: Da der Zeitpunkt einer Entsorgung abhängig von der Zeitdauer eines möglichen ordnungsbe- hördlichen Verfahrens ist, können Aussagen zum Zeitpunkt der Entsorgung nicht getroffen wer- den. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.06.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 24.05.2016 betr. Postzustellung in Flüchtlingsunterkünften Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 24.05.2016 betr. Postzustellung in Flüchtlingsunterkünften beantworte ich wie folgt: Frage: 1.) Ist sichergestellt, dass jeder Flüchtling in einer Sammelunterkunft, einem Containerwohnheim oder einem Wohnhaus in Festbauweise postalisch erreicht werden kann und Behördenpost zu- gestellt wird? 2.) Werden an den Wohncontainern Briefkästen angebracht, auf denen die Namen der Bewohner gut sichtbar angebracht sind, so dass zum Beispiel amtliche Einschreiben zum Asylverfahren zuverlässig zugestellt werden können? Antwort: Die Stadt Bornheim unterhält zur Unterbringung von geflüchteten Menschen im gesamten Stadt- gebiet verschiedene Wohnformen. Unabhängig der Unterbringungsform wird in Sammelunterkünften, in Containerwohnheimen oder in angemieteten und eigenen Wohnhäusern sichergestellt, dass jeder Flüchtling postalisch er- reicht werden kann. Hierzu nimmt der Betreuungsdienstleister in den Sammelunterkünften die Post entgegen und verteilt diese. An den Standorten für Containerwohnheime wurde eine ausreichende Anzahl Briefkästen angebracht. Mit den Bewohnerinnen und Bewohnern wurden diese zusammen be- schriftet. An den Wohnhäusern befinden sich ebenfalls Briefkästen. Die Namensschilder werden regelmäßig durch die Hausmeisterdienste und die Mitarbeiter Sozia- le Arbeit kontrolliert und auf den aktuellen Stand gebracht. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.06.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 11.05.2016 betr. Brandsicherheitswachen Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 11.05.2016 betr. Brandsicherheitswachen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bei welchen Veranstaltungen des Jahres 2016 fand bzw. findet im Gegensatz zu den Vorjahren keine Brandsicherheitswache des Veranstalters, sondern eine öffentliche Brandsicherheitswache statt? Antwort 1: In diesem Jahr wurde beim Junggesellenfest Bornheim vom 06.05.-08.05.2016 abweichend von der Praxis der zurückliegenden Jahre eine öffentliche Brandsicherheitswache angeordnet. In wie weit sonstige Veranstaltungen in diesem Jahr noch betroffen sein können, kann derzeit nicht gesagt werden. Frage 2: Bei welcher dieser Veranstaltungen wurde der Wechsel trotz einer vom Veranstalter angebote- nen Brandsicherheitswache angeordnet? Bei welcher dieser Veranstaltungen hat der Veranstal- ter keine eigene Brandsicherheitswache mehr angeboten? Antwort 2: Obwohl der Junggesellenverein Bornheim auch in diesem Jahr grundsätzlich wieder eine Brand- sicherheitswache angeboten hatte, war für das Junggesellenfest Bornheim eine öffentliche Brandsicherheitswache anzuordnen, da die vom Junggesellenverein Bornheim benannten Personen nicht über die erforderliche feuerwehrtechnische Qualifikation verfügten. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 3: Welche Kosten sind der Stadt Bornheim durch diese Wechsel bei den Brandsicherheitswachen im Jahr 2016 bereits entstanden bzw. zu erwarten? (Bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln) Antwort 3: Es wurde eine Aufwandsentschädigung an die Feuerwehrangehörigen der Löschgruppe Born- heim in Höhe von 539,75 € ausgezahlt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20.06.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 09.06.2016 betr. Bebauungsplan Wb 05 und Wb 15 Sehr geehrte Frau Krüger, Ihre kleine Anfrage vom 09.06.2016 betr. Bebauungsplan Wb 05 und Wb 15 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Geschosshöhen sind im Wb 05 im Zisterzienserweg erlaubt/vorgesehen? Antwort 1: Im Wb 05 sind 2 Vollgeschosse zulässig, die Firsthöhe ist mit min. 7,0 und max. 9,0 m über OK Straße festgesetzt. Frage 2: Ist dort Flachdachbau möglich, wie er im Wb 15 vorgeschrieben ist? Antwort 2: Es ist keine Dachform festgesetzt; somit ist auch ein Flachdach zulässig. Frage 3: Wie viele Stellplätze sind im Wb 05 und im Wb 15 pro Wohneinheit bei Einfamilienhäusern und bei Mehrfamilienhäusern vorgesehen bzw. nachzuweisen? Antwort 3: Wb 05: Im Bebauungsplan gibt es keine Festsetzung bzgl. der notwendigen Anzahl an Pkw- Stellplätzen. Der Bedarf ergibt sich aus § 51 BauO NRW. Die Stadt Bornheim fordert je nach Wohnungsgröße 1-2 Pkw-Stellplätze/ Wohneinheit. Wb 15: Der Bebauungsplan setzt als einzige zulässige Nutzung großflächigen Einzelhandel fest. Da somit keine Wohnnutzung zulässig ist, gibt es keine Festsetzung zu notwendigen Stellplätzen für Ein-und Mehrfamilienhäuser. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Frau Ute Krüger

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.09.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.08.2016 betr. AST-Taxi Hemmerich Sehr geehrter Herr Heßling, Ihre kleine Anfrage vom 28.08.2016 betr. AST-Taxi Hemmerich beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum kann man nicht mit dem Taxi aus Hemmerich bis vor die Haustür bzw. bis zu einer AST- Stelle in Merten gefahren werden? Antwort: Das AST-Taxi ist in ländlichen Gegenden ein besonderer Service als Ergänzung zum ÖPNV, welchen jedoch nicht jede Kommune ihren Bürgern anbietet. Es soll vor allem dazu dienen, ins- besondere mobilitätseingeschränkten Personenkreisen das Fortkommen im Stadtgebiet zu er- leichtern. Da jedoch der Vertragspartner der Stadt als Anbieter der Fahrten eine ausreichende Anzahl von Fahrzeugen und Fahrern vorhalten muss, um sowohl AST-Fahrten als auch privat bestellte Fahr- ten in ausreichendem Maße anbieten zu können, ist die Zahl der angebotenen Fahrrelationen begrenzt. Es besteht somit nicht die Möglichkeit, sämtliche mögliche Verbindungen in Form eines Spinnennetzes über das Stadtgebiet auszubreiten. Dies betrifft allerdings nicht nur Hemmerich. Ähnliches gilt z.B. für Merten, Rösberg, Sechtem, Walberberg, Kardorf, Waldorf und die Rheinor- te. Auch dort erreicht man den jeweiligen Nachbarort nicht mit dem AST-Taxi. Grundsätzlich sollte jedoch für die Kunden des ÖPNV die Nutzung der Busse und Bahnen im Stadtgebiet im Vordergrund stehen, in diesem Fall der Buslinie 818, welche zwischen Hemmerich Schule und Merten Stadtbahn sieben Haltestellen bedient. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 17.02.2016 eine Stellungnahme an den Rhein-Sieg.-Kreis zur Fortschreibung des Nahverkehrs- planes beschlossen hatte. Diese hatte unter anderem die Forderung zum Inhalt, eine Verdichtung des AST-Verkehrs für die Höhenorte und Walberberg, bzw. alternativ die Prüfung einer Kleinbus- linie auf Grundlage der Erfahrungen in Alfter aufzunehmen. Der Rhein-Sieg-Kreis hat diese Forderung in den Nahverkehrsplan aufgenommen, so dass eine Verbesserung der Situation für die Höhenorte mittelfristig vorstellbar wäre. Eine konkrete Planung liegt jedoch noch nicht vor. Hier müssen zunächst die Erfahrungswerte der neuen Kleinbuslinien im Rhein-Sieg-Kreis abgewartet werden. An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling - 2 - Frage 2: Welche zusätzlichen Kosten entstehen der Stadt, dies umzusetzen? Antwort: Die Kosten des AST stehen immer in Abhängigkeit zur Zahl der bestellten Fahrten und der Länge der jeweiligen Fahrstrecke. Erwachsene zahlen in der Regel 3,80 € pro Fahrt. Die Differenz zum jeweiligen tatsächlichen Taxifahrpreis übernimmt dann die Stadt. Insofern steigen die Kosten mit der Zahl der bestellten Fahrten und der Länge der entsprechenden Strecken, sind aber im Vo- raus nicht konkret zu beziffern. Insgesamt entstehen der Stadt Bornheim durch das AST-Taxi derzeit jährliche Kosten in Höhe von ca. 36.000,- €. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.09.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.08.2016 betr. AST-Taxi Hemmerich Sehr geehrter Herr Heßling, Ihre kleine Anfrage vom 28.08.2016 betr. AST-Taxi Hemmerich beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum kann man nicht mit dem Taxi aus Hemmerich bis vor die Haustür bzw. bis zu einer AST- Stelle in Merten gefahren werden? Antwort: Das AST-Taxi ist in ländlichen Gegenden ein besonderer Service als Ergänzung zum ÖPNV, welchen jedoch nicht jede Kommune ihren Bürgern anbietet. Es soll vor allem dazu dienen, ins- besondere mobilitätseingeschränkten Personenkreisen das Fortkommen im Stadtgebiet zu er- leichtern. Da jedoch der Vertragspartner der Stadt als Anbieter der Fahrten eine ausreichende Anzahl von Fahrzeugen und Fahrern vorhalten muss, um sowohl AST-Fahrten als auch privat bestellte Fahr- ten in ausreichendem Maße anbieten zu können, ist die Zahl der angebotenen Fahrrelationen begrenzt. Es besteht somit nicht die Möglichkeit, sämtliche mögliche Verbindungen in Form eines Spinnennetzes über das Stadtgebiet auszubreiten. Dies betrifft allerdings nicht nur Hemmerich. Ähnliches gilt z.B. für Merten, Rösberg, Sechtem, Walberberg, Kardorf, Waldorf und die Rheinor- te. Auch dort erreicht man den jeweiligen Nachbarort nicht mit dem AST-Taxi. Grundsätzlich sollte jedoch für die Kunden des ÖPNV die Nutzung der Busse und Bahnen im Stadtgebiet im Vordergrund stehen, in diesem Fall der Buslinie 818, welche zwischen Hemmerich Schule und Merten Stadtbahn sieben Haltestellen bedient. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 17.02.2016 eine Stellungnahme an den Rhein-Sieg.-Kreis zur Fortschreibung des Nahverkehrs- planes beschlossen hatte. Diese hatte unter anderem die Forderung zum Inhalt, eine Verdichtung des AST-Verkehrs für die Höhenorte und Walberberg, bzw. alternativ die Prüfung einer Kleinbus- linie auf Grundlage der Erfahrungen in Alfter aufzunehmen. Der Rhein-Sieg-Kreis hat diese Forderung in den Nahverkehrsplan aufgenommen, so dass eine Verbesserung der Situation für die Höhenorte mittelfristig vorstellbar wäre. Eine konkrete Planung liegt jedoch noch nicht vor. Hier müssen zunächst die Erfahrungswerte der neuen Kleinbuslinien im Rhein-Sieg-Kreis abgewartet werden. An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling - 2 - Frage 2: Welche zusätzlichen Kosten entstehen der Stadt, dies umzusetzen? Antwort: Die Kosten des AST stehen immer in Abhängigkeit zur Zahl der bestellten Fahrten und der Länge der jeweiligen Fahrstrecke. Erwachsene zahlen in der Regel 3,80 € pro Fahrt. Die Differenz zum jeweiligen tatsächlichen Taxifahrpreis übernimmt dann die Stadt. Insofern steigen die Kosten mit der Zahl der bestellten Fahrten und der Länge der entsprechenden Strecken, sind aber im Vo- raus nicht konkret zu beziffern. Insgesamt entstehen der Stadt Bornheim durch das AST-Taxi derzeit jährliche Kosten in Höhe von ca. 36.000,- €. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.06.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.06.2016 betr. Entfernung von Totholz nach Starkregenereignissen Sehr geehrter Herr Stadler, zu Ihrer kleinen Anfrage vom 26.06.2016 betr. Entfernung von Totholz nach Starkregenereignis- sen möchte ich vorausschicken, dass die Unterhaltung des Baches nicht dem Stadtbetrieb, son- dern dem Wasserverband Südliches Vorgebirge obliegt. Daher sehe ich von der erbetenen Be- sprechung im Verwaltungsrat des Stadtbetriebes ab. Nach Rücksprache mit der Geschäftsführerin des Wasserverbands beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum wird das nach Starkregenfällen angeschwemmte Totholz nicht direkt aus dem Seitenbe- reich der Gitterroste entfernt, statt wie derzeit links- oder rechtsseitig gelagert? Antwort 1: Dies erfolgt aus Gründen der möglichst schnellen und ökonomischen Reinigung sämtlicher Roste im Gebiet der beiden Wasserverbände Südliches Vorgebirge und Dickopsbach. Die Roste wer- den zunächst meist von Hand von Schwemmgut befreit und dieses möglichst im höheren seitli- chen Böschungsbereich gelagert. Von hier gelangt es erfahrungsgemäß auch während stärkerer Wasserführung nicht mehr unten vor die Durchlässe, sondern schwimmt ggf. oberhalb oder da- neben auf und setzt sich erst bei sinkendem Wasserstand unten ab. Hauptsächlich handelt es sich bei dem Material, was nach dem nächsten Regen unten am Rost hängt, jedoch um neu an- geschwemmtes. Zum Laden des von den Rosten entfernten Schwemmguts ist in der Regel ein Bagger erforderlich, der nicht nach jeder Handreinigung eingesetzt wird, da dies sehr aufwendig wäre und aus den oben dargelegten Gründen auch nicht erforderlich erscheint. Frage 2: Alle Bachkanäle im Bereich: Brunnenstraße, Auf der Lüste, Stadtbahn, Bonner Straße und Ei- chendorffstraße sind zwischen 20 und 40 Prozent ihres Durchmessers verschlammt. Dies führt in Verbindung mit dem Totholz vor den Gitterrosten zum Rückstau im Bachtrog, s. Fotos. Wie oft werden innerhalb des Bachkanals diese Bachverrohrungen entschlammt und wann ist die letzte Säuberung wo erfolgt? An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Antwort 2: Die Schlammauflage in den Durchlässen entspricht der Schlammhöhe im Bachbett. Daher sind isolierte Reinigungen der Durchlässe nicht zielführend. Der wasserverband Südliches Vorgebirge lässt alle ein bis zwei Jahre mehrere Abschnitte des Baches entschlammen, so vor dem Einlauf der Pützweide, unterhalb des Auslaufes Siegesstraße und von der König- bis zur Eichendorff- straße. Dies führt dazu, dass sich auch die Schlammauflage in den Durchlässen reduziert. Die letzte Maßnahme war im Frühjahr die Spülung des Durchlass Königstraße in Verbindung mit Ausbaggerung unterhalb des Durchlasses. Frage 3: Wer tritt für die durch einen Rückstau verursachten Kosten bei Verunreinigung der angrenzenden Grundstücke und Wohnungen ein? Antwort 3: Durch die oben beschriebenen Maßnahmen wird gewährleistet, dass die Abflusskapazität des Baches erhalten bleibt. Es hat noch keinen Fall gegeben, in dem es durch einen unzureichend kontrollierten und gereinigten Rost zur Überflutung angrenzender Grundstücke oder Wohnungen gekommen wäre. Selbst beim Unwetter 2008 gab es am Roisdorfer-Bornheimer Bach in den Ortslagen nur an der Tennishalle Überflutungsschäden, und diese gingen wahrscheinlich mehr auf das aus der Kanalisation austretende bzw. gar nicht erst in diese eintretende, oberflächlich abfließende Wasser zurück als auf eine Ausuferung des Baches. Solch starke Unwetter wie 2008 gelten im Übrigen als höhere Gewalt, bei der jeder selbst – oder ggf. seine Versicherung – für die entstandenen Schäden aufkommt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.08.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 9. August 2016 betr. Straßenausbauplanung Roisdorf Bereich Ehrental zwi- schen Oberdorfer Weg und Einmündung Haus Wittgenstein Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre kleine Anfrage vom 9. August 2016 betr. Straßenausbauplanung Roisdorf Bereich Ehrental zwischen Oberdorfer Weg und Einmündung Haus Wittgenstein beantworte ich wie folgt: Frage 1: Haben wir hier trotz gründlicher Prüfung möglicherweise etwas übersehen? Wenn ja, wären wir dankbar für einen Hinweis auf die betreffenden Unterlagen/ Daten. Antwort: Ob trotz gründlicher Prüfung von der ABB etwas übersehen wurde, kann die Verwaltung nicht beurteilen. Mutmaßlich handelt es sich hier um ein Missverständnis der ABB betr. des Auftrages an die Verwaltung. Gemäß Beschlusspunkt Nr. 2. des StEA vom 11.11.2015 zu Vorlage 538/2015-9 wurde die Verwaltung auf Antrag der SPD-Fraktion beauftragt, die Straßenraumgestaltung von Berliner Straße bis Ehrental durchzuführen und eine Abschnittsbildung zu prüfen. Im Zuge der Erörterung des Tagesordnungspunktes wurde die Zielrichtung des Antragstellers „Eine sichere Gehwegführung Ehrental bis Berliner Straße“ formuliert. Dieser Auftrag wurde von der Verwaltung ausgeführt und das Ergebnis dem StEA am 9.3.2016 mit Vorlage 170/2016-9 mitgeteilt. Der StEA hat den Vorentwurf zum Vollausbau der Straße Oberdorfer Weg (zwischen Berliner Straße und Ehrental) zur Kenntnis genommen und die Verwaltung gem. Beschlusspunkt Nr. 2 zu o.a. Vorlage beauftragt, diese Straßenraumplanung den Anliegern in einer Anliegerversammlung vorzustellen. Der Beschluss erfolgte einstimmig! Auszug aus der Niederschrift: 8 Ausbau der Straße Oberdorfer Weg zwischen Berliner Straße und Ehrental 170/2016-9 Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Anlie- gerversammlung sowie das Ergebnis der Anliegerversammlung dem Ausschuss zur Beschluss- fassung vorzulegen. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - - Einstimmig - Die Verwaltung stellt in der Vorlage 170/2016-9 das Ergebnis der beitragsrechtlichen Beurteilung einer Abschnittsbildung dar. Hierzu wurden verschiedene beitragsrechtliche Aspekte geprüft. Unter anderem auch die Einbeziehung der Straße Ehrental (ab Brunnenstraße/Siefenfeldchen) in eine ggf. mögliche Abschnittsbildung. In diesem Falle wurde gemäß der beitragsrechtlichen Prüfung in der Vorlage 170/2016-9 dargestellt, dass bei „natürlicher Betrachtungsweise“ der Straßenzug mit Verlauf Ehrental – Oberdorfer Weg eine Anlage, somit auch die Teilstrecke ab Zufahrt Haus Wittgenstein bis Donnerstein, bildet. Der unterschiedliche Straßenname hätte beitragsrechtlich keine Auswirkung. Ziel der Verwaltung ist es dem Rat und seinen Ausschüssen eine umfassende Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage bereitzustellen. Zur Darstellung der beitragsrechtlichen Beurteilung und der daraus resultierenden Kosten/Beiträge, war es erforderlich, die gesamte Erschließungsanlage zu beurteilen und dem Ausschuss auf der Grundlage einer Vorentwurfsplanung eine fachliche Empfehlung zu unterbreiten. Hierzu bedurfte es nach Auffassung der Verwaltung keines ausdrücklichen Beschlusses hinsichtlich der örtlichen Eingrenzung des Betrachtungsbereiches. Dem Rat und seinen Ausschüssen obliegt es, die fachlichen Empfehlungen der Verwaltung durch einen entsprechenden Beschluss zu bestätigen. Frage 2: Sollte diesbezüglich kein Beschluss des Ausschusses für Städteplanung oder des Rates und damit ein Auftrag an die Verwaltung existieren, hätten wir gerne eine Begründung auf welcher rechtlichen Basis in der Stadt Bornheim ein solcher Vorgang möglich ist. Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1 Frage 3: Wir bitten um Aufklärung, ob wir bei unserer Sicht der uns zur Verfügung stehenden Unterlagen etwas übersehen haben, oder plant die Verwaltung für den Straßenabschnitt Ehrental zwischen Oberdorfer Weg und Einmündung Haus Wittgenstein im Ortsteil Roisdorf ohne Beschluss? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1 Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.09.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 25.08.2016 betr. Beschaffung Fahrzeug für Gerätewarte der Feuerwehr Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 25.08.2016 betr. Beschaffung Fahrzeug für Gerätewarte der Feuerwehr beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Schritte wurden bislang unternommen, um das im Haushalt und im Brandschutzbedarfs- plan für die hauptamtlichen Gerätewarte vorgesehene Fahrzeug anzuschaffen? Antwort: Nachdem zwei Ausschreibungen zur Lieferung eines Fahrzeuges für die Gerätewarte bis zum heutigen Zeitpunkt nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben, werden derzeit durch die Ver- waltung weitere Angebote bei verschiedenen Fahrzeuglieferanten eingeholt. In der ersten Aus- schreibungsrunde gab es gar keine Angebote von Fahrzeugbauern; in der zweiten nur Angebote, die so erheblich von der ursprünglichen Kostenschätzung abwichen, dass die Ausschreibung aufgehoben wurde. Frage 2: Wann wird das Fahrzeug für die Arbeit der Gerätewarte zur Verfügung stehen? Antwort: Der Beschaffungsvorgang soll bis zum Ende des Jahres 2016 abgeschlossen sein. Der konkrete Zeitpunkt der In-Dienst-Stellung ist abhängig von den Lieferfristen. Frage 3: Warum wurden Rat oder Haupt- und Finanzausschuss bislang nicht über den Fortgang dieser Beschaffung und etwaige Probleme informiert? Antwort: Grundsätzlich handelt es sich bei der Umsetzung des Beschaffungsvorgangs um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Verwaltung wird nach Klärung der derzeit noch offenen Fragen über den Verlauf des Beschaffungsvorgangs und das dann vorliegende Ergebnis in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03. November 2016 berichten. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 4: Gibt es weitere Beschaffungsvorgänge der Feuerwehr, die derzeit nicht nach Plan laufen? Antwort: Die Ausschreibung zur Beschaffung des Löschgruppenfahrzeuges LF 10 für die Löschgruppe Sechtem soll bis zum Jahresende 2016 erfolgen. Die erforderlichen Finanzmittel werden gege- benenfalls in das Haushaltsjahr 2017 übertragen. Die Vergabe wird derzeit vorbereitet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.09.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 25.08.2016 betr. Beschaffung Fahrzeug für Gerätewarte der Feuerwehr Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 25.08.2016 betr. Beschaffung Fahrzeug für Gerätewarte der Feuerwehr beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Schritte wurden bislang unternommen, um das im Haushalt und im Brandschutzbedarfs- plan für die hauptamtlichen Gerätewarte vorgesehene Fahrzeug anzuschaffen? Antwort: Nachdem zwei Ausschreibungen zur Lieferung eines Fahrzeuges für die Gerätewarte bis zum heutigen Zeitpunkt nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben, werden derzeit durch die Ver- waltung weitere Angebote bei verschiedenen Fahrzeuglieferanten eingeholt. In der ersten Aus- schreibungsrunde gab es gar keine Angebote von Fahrzeugbauern; in der zweiten nur Angebote, die so erheblich von der ursprünglichen Kostenschätzung abwichen, dass die Ausschreibung aufgehoben wurde. Frage 2: Wann wird das Fahrzeug für die Arbeit der Gerätewarte zur Verfügung stehen? Antwort: Der Beschaffungsvorgang soll bis zum Ende des Jahres 2016 abgeschlossen sein. Der konkrete Zeitpunkt der In-Dienst-Stellung ist abhängig von den Lieferfristen. Frage 3: Warum wurden Rat oder Haupt- und Finanzausschuss bislang nicht über den Fortgang dieser Beschaffung und etwaige Probleme informiert? Antwort: Grundsätzlich handelt es sich bei der Umsetzung des Beschaffungsvorgangs um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Verwaltung wird nach Klärung der derzeit noch offenen Fragen über den Verlauf des Beschaffungsvorgangs und das dann vorliegende Ergebnis in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03. November 2016 berichten. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 4: Gibt es weitere Beschaffungsvorgänge der Feuerwehr, die derzeit nicht nach Plan laufen? Antwort: Die Ausschreibung zur Beschaffung des Löschgruppenfahrzeuges LF 10 für die Löschgruppe Sechtem soll bis zum Jahresende 2016 erfolgen. Die erforderlichen Finanzmittel werden gege- benenfalls in das Haushaltsjahr 2017 übertragen. Die Vergabe wird derzeit vorbereitet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen