Kleine Anfragen

123 Ergebnisse

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.12.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 14.12.2014 2014 betr. Drehgenehmigungen Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 14.12.2014 betr. Drehgenehmigungen beantworte ich wie folgt: Frage: Welche Einnahmen hat die Stadt Bornheim in den Jahren 2013 und 2014 durch Drehgenehmi- gungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen generieren können? Welche Einnahmen hat die Stadt Bornheim in den Jahren 2013 und 2014 durch Drehgenehmigungen in städtischen Gebäu- den und auf städtischen Grundstücken generieren können? Antwort: Im Jahr 2013 wurden folgende Einnahmen durch Drehgenehmigungen generiert: - RTL (Aufnahmen im Alexander-von-Humboldt Gymnasium) = 1.200,-€ - WDR (Aufnahmen in den Jugendgemeinschaftsräumen in Hemmerich) = 2.000,-€ Im Jahr 2014 wurden folgende Einnahmen durch Drehgenehmigungen generiert: - WDR (Aufnahmen in den Jugendgemeinschaftsräumen in Hemmerich) = 4.000,-€ Außerdem werden im Zusammenhang mit Dreharbeiten regelmäßig Verwaltungsgebühren für die Erteilung entsprechender straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen (z.B. für Straßensperrungen, Halteverbotsregelungen etc.) und Gebühren nach der Sondernutzungssatzung (z.B. für Abstellen des Fuhrparks oder Einrichtung des Film-Sets im öffentlichen Verkehrsraum etc.) der Stadt Born- heim erhoben. Die dabei in Rechnung gestellten Beträge setzen sich wie folgt zusammen: Jahr 2013: Verwaltungsgebühren Straßenverkehr = 2.160 € Sondernutzungsgebühren = 1.658 € An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Jahr 2014: Verwaltungsgebühren Straßenverkehr = 3.050 € Sondernutzungsgebühren = 6.172 € Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 45 KB

Dateien

Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch 12.08.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 11.08.2014 betr. Waldorf, Sandstraße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 11.08.2014 betr. Waldorf, Sandstraße beantworte ich wie folgt: Frage: Warum wurde an der Kreuzung Sandstraße / Kardorfer Straße ein eher kleiner Markierungspfos- ten und keine größere Bake o.ä. installiert und wie stellt der Bürgermeister sicher, dass von die- sem unscheinbaren Pfosten keine Gefahr für den fließenden Verkehr ausgeht? Antwort: Der Zugang zu Haus Sandstraße 29 grenzt unmittelbar an einen Sonderweg Fußgänger. Der dort ansässige Anwohner ist gehbehindert und auf einen Rollstuhl bzw. einen Rollator angewiesen. Um dem Anwohner ein gefahrloses Verlassen seines Hauses zu ermöglichen, wurde in einem straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren unter Beteiligung der Polizeidirektion Bonn, des Straßenbaulastträgers und des Ortsvorstehers die Aufstellung eines aus flexiblen Polyurethan Kunststoff gefertigten Pfostens angeordnet. Der Pfosten kann überfahren werden und richtet sich hiernach wieder auf. Andere Maßnahmen wie z.B. Leitelemente wurden aufgrund der Verkehrs- arten ( Schülerspezialverkehr, landwirtschaftlicher Verkehr etc.) als nicht verkehrssicher erachtet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de mailto:wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 69 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.12.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. zum Thema Zivilverteidigung und „kritische Infrastruktur“ Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.10.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Gibt es im Stadtgebiet Bornheim kritische Infrastruktur/KRITIS (KRITIS = Anlagen, Einrichtungen, Server, etc.) von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, der Gesundheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen oder sozialen Wohlergehens der Bevölkerung deren Störung oder Zerstörung durch einen Black-Out, Cyberangriff, Katastro- phenfall oder Terroranschlag so erhebliche Auswirkungen hätte, dass diese KRITIS im Falle ei- nes Black-Out, bevorstehenden oder laufenden Cyberangriffs oder bei einer sonstigen Katastro- phenlage besonderen bzw. priorisierten Schutz, zum Beispiel durch die Bundeswehr, bedarf? Antwort zu Frage 1: Es gibt im Stadtgebiet Bornheim Anlagen, die zur kritischen Infrastruktur zählen. Inwieweit und wie bzw. durch wen diese Anlagen in einem Katastrophenfall geschützt werden sollen, fällt ge- mäß § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastro- phenschutz (BHKG) in die originäre Zuständigkeit des Kreises. Gemäß § 3 Absatz 1, 1. Halbsatz BHKG sind die Gemeinden „im Katastrophenschutz und bei der Umsetzung der von dem für In- neres zuständigen Ministerium ergangenen Vorgaben zur landesweiten Hilfe unter Federführung des Kreises zur Mitwirkung verpflichtet (…)“. Frage 2: Wie ist im Falle eines längeren stadtweiten Black-Outs oder einer anhaltenden Katastrophenlage (z.B. durch ein Hochwasser oder einen anhaltenden Störfall in den Chemieanlagen in Wesseling) die Verbindung zum Kreisverbindungskommando der Bundeswehr beim Rhein-Sieg-Kreis si- chergestellt? Antwort zu Frage 2: Gemäß § 4 Abs. 2 bis 3 und 5 BHKG „treffen die Kreise die erforderlichen Maßnahmen zur Vor- bereitung der Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen. Sie leiten und koordinieren den Einsatz zur Gefahrenabwehr. Hierfür halten sie Einheiten sowie Einrichtungen vor. Die Krei- se haben Pläne für Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutzpläne) sowie Son- derschutzpläne für besonders gefährliche Objekte (§ 29 Absatz 1), Betriebsbereiche mit erweiter- ten Pflichten (§ 30) und bergbauliche Abfallentsorgungseinrichtungen (§ 31) aufzustellen. Diese sind, soweit nicht anders geregelt, spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die kreisangehöri- Herrn Frank-Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - gen Gemeinden sind zu beteiligen. Die Kreise unterrichten sich gegenseitig, soweit eine Gefähr- dung benachbarter Gebietskörperschaften nicht sicher auszuschließen ist sowie in den Fällen, in denen im eigenen Zuständigkeitsbereich die Warnung und Information der Bevölkerung durchge- führt wurde.“ Insoweit fällt auch die Zuständigkeit für eine eventuell erforderliche Verbindung zum Kreisverbindungskommando der Bundeswehr in die Zuständigkeit des Rhein-Sieg Kreises. Der Kreis als Einsatzleitung in Großschadens- und Katastrophenlagen führt die Einsätze und stellt über die Einsatzleitung die Verbindung zu den kreisangehörigen Kommunen und deren Beteilig- ten im Einsatzfall her. Frage 3: Haben die Soldaten der Kreisverbindungskommandos beim Rhein-Sieg-Kreis und/oder des Be- zirksverbindungskommandos bei der Bezirksregierung Köln feste Ansprechpartner bei der Ver- waltung der Stadt Bornheim? Antwort zu Frage 3: Insoweit externe Behörden und Einrichtungen Kontakt zur Stadt Bornheim aufnehmen möchten bzw. müssen, entscheidet der jeweilige Inhalt, der der Kontaktaufnahmen zugrunde liegt, dar- über, wer innerhalb der Stadtverwaltung Bornheim für das Anliegen zuständig ist. In Einsatzlagen nach BHKG, in denen dem Rhein-Sieg Kreis die Einsatzleitung obliegt, kommuniziert dieser ge- mäß des dort ausgearbeiteten Einsatzplanes über die dort hinterlegten Kommunikationswege. Frage 4: Verfügt die Verwaltung der Stadt Bornheim über die Expertise von Reservisten, insbesondere Reserveoffizieren, die in den letzten fünf Jahren aus dem aktiven (Soldaten-)Dienst ausgeschie- den sind oder an einer Reserveübung teilgenommen haben? Antwort zu Frage 4: Nein. In diesem Zusammenhang ist auf die o.a. Zuständigkeitsverteilung gemäß BHKG hinzu- weisen. Frage 5: Ist der Stadt Bornheim bekannt, ob bei der Großübung „Defender-Europe-20“ im kommenden Jahr, der drittgrößten Truppenbewegung in West-Ost-Richtung seit dem Ende des zweiten Welt- kriegs, Truppen durch Bornheimer Stadtgebiet verlegen und ob die Ersatzübergangstelle (NATO- Rampe) in Widdig hierbei genutzt werden soll? Antwort zu Frage 5: Bislang ist durch die Bundeswehr keine Information an die Stadt Bornheim herangetragen wor- den. Die Bundeswehr entscheidet über die Notwendigkeit einer Kontaktaufnahme zum Behörden- leiter. Angelegenheiten des Katastrophenschutzes fallen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Kreises. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 120 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.08.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.08.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) sind in der Stadt Bornheim bis zum Zeit- punkt der Fragestellung aufgenommen worden? Bitte benennen Sie die Summe zum 31.12. der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 sowie bis zum Zeitpunkt der Fragestellung in 2019. Antwort Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 43 21 4 2 3 Frage 2: Bitte benennen sie die Länder, und wie viele Personen aus diesen Ländern zu uns gekommen sind (Zeitpunkt der Fragestellung in 2019)? Antwort Afghanistan 36 Algerien 1 Eritreer 2 Gambia 1 Guinea 3 Irak 3 Marokko 3 Nigeria 1 Somalia 2 Syrien 20 Frage 3: In welchen Orten/Stadtteilen etc. und durch welche Organisationen werden diese Personen un- tergebracht, versorgt und betreut? Antwort In Bornheim-Sechtem existiert eine auf minderjährige Flüchtlinge spezialisierte Wohngruppe mit 9 Plätzen. Träger ist die GfO. Darüber hinaus werden unbegleitete minderjährige Ausländer in weiteren Jugendhilfeeinrichtun- gen, überwiegend im Rhein-Sieg-Kreis und in Bonn, untergebracht. Dabei handelt es sich um anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Herrn Paul Breuer St.-Georg-Straße 20 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Welche Kosten sind der Stadt Bornheim bei der Unterkunft, Versorgung und Betreuung von un- begleiteten Ausländern (UMA) in Summe entstanden? Bitte nennen Sie diese Brutto-Gesamt- kosten jeweils zum 31.12.2015, 2016, 2017 2018 sowie bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Fragestellung 2019. Antwort: Die Zielgruppe UMA wird im Haushalt nicht als separates Produkt geführt, so dass eine Auswer- tung mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist. Bei den entstandenen Jugendhilfekosten tritt die Stadt Bornheim zwar in Vorleistung, stellt diese nach § 89d SGB VIII im Rahmen der Kostenerstattung dem Landschaftsverband in Rechnung. Frage 5: Was ändert sich für den Personenkreis (UMA), wenn eine Volljährigkeit eingetreten ist und wie stellt man die Volljährigkeit fest, wenn keine Personalpapiere vorhanden sind? Antwort: Mit Volljährigkeit endet die Vormundschaft, nicht aber der Anspruch auf Leistungen der Kinder und Jugendhilfe. Nach § 41 SGB VIII soll jungen Volljährigen Hilfe für die Persönlichkeitsentwick- lung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. In aller Regel liegen die Voraussetzungen bei den UMA vor, so dass die stationäre Hilfe auf An- trag des Leistungsberechtigten fortgeführt wird. Der Leistungsanspruch endet spätestens mit Erreichen des 21. Lebensjahres. Die Altersfeststellung erfolgt im Rahmen des sogen. Erstscreeningverfahrens bei Erstaufnahme des Flüchtlings. Sofern keine Ausweispapiere vorliegen, erfolgt die Einschätzung und Feststel- lung des Alters mittels einer „qualifizierten Inaugenscheinnahme“. Diese umfasst neben der Be- wertung des äußeren Erscheinungsbildes auch die Würdigung und Bewertung des Gesamtein- druckes durch die im Erstgespräch erhaltenen Informationen zum Alter und Entwicklungsstand. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.08.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.08.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) sind in der Stadt Bornheim bis zum Zeit- punkt der Fragestellung aufgenommen worden? Bitte benennen Sie die Summe zum 31.12. der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 sowie bis zum Zeitpunkt der Fragestellung in 2019. Antwort Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 43 21 4 2 3 Frage 2: Bitte benennen sie die Länder, und wie viele Personen aus diesen Ländern zu uns gekommen sind (Zeitpunkt der Fragestellung in 2019)? Antwort Afghanistan 36 Algerien 1 Eritreer 2 Gambia 1 Guinea 3 Irak 3 Marokko 3 Nigeria 1 Somalia 2 Syrien 20 Frage 3: In welchen Orten/Stadtteilen etc. und durch welche Organisationen werden diese Personen un- tergebracht, versorgt und betreut? Antwort In Bornheim-Sechtem existiert eine auf minderjährige Flüchtlinge spezialisierte Wohngruppe mit 9 Plätzen. Träger ist die GfO. Darüber hinaus werden unbegleitete minderjährige Ausländer in weiteren Jugendhilfeeinrichtun- gen, überwiegend im Rhein-Sieg-Kreis und in Bonn, untergebracht. Dabei handelt es sich um anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Herrn Paul Breuer St.-Georg-Straße 20 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Welche Kosten sind der Stadt Bornheim bei der Unterkunft, Versorgung und Betreuung von un- begleiteten Ausländern (UMA) in Summe entstanden? Bitte nennen Sie diese Brutto-Gesamt- kosten jeweils zum 31.12.2015, 2016, 2017 2018 sowie bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Fragestellung 2019. Antwort: Die Zielgruppe UMA wird im Haushalt nicht als separates Produkt geführt, so dass eine Auswer- tung mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist. Bei den entstandenen Jugendhilfekosten tritt die Stadt Bornheim zwar in Vorleistung, stellt diese nach § 89d SGB VIII im Rahmen der Kostenerstattung dem Landschaftsverband in Rechnung. Frage 5: Was ändert sich für den Personenkreis (UMA), wenn eine Volljährigkeit eingetreten ist und wie stellt man die Volljährigkeit fest, wenn keine Personalpapiere vorhanden sind? Antwort: Mit Volljährigkeit endet die Vormundschaft, nicht aber der Anspruch auf Leistungen der Kinder und Jugendhilfe. Nach § 41 SGB VIII soll jungen Volljährigen Hilfe für die Persönlichkeitsentwick- lung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. In aller Regel liegen die Voraussetzungen bei den UMA vor, so dass die stationäre Hilfe auf An- trag des Leistungsberechtigten fortgeführt wird. Der Leistungsanspruch endet spätestens mit Erreichen des 21. Lebensjahres. Die Altersfeststellung erfolgt im Rahmen des sogen. Erstscreeningverfahrens bei Erstaufnahme des Flüchtlings. Sofern keine Ausweispapiere vorliegen, erfolgt die Einschätzung und Feststel- lung des Alters mittels einer „qualifizierten Inaugenscheinnahme“. Diese umfasst neben der Be- wertung des äußeren Erscheinungsbildes auch die Würdigung und Bewertung des Gesamtein- druckes durch die im Erstgespräch erhaltenen Informationen zum Alter und Entwicklungsstand. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 121 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Betr.: Mietkosten für Flüchtlingsunterkünfte in Bornheim Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.08.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele privat angemietete Wohnungen hat die Stadt Bornheim seit 2015 in Summe zur Unter- bringung von Flüchtlingen angemietet? Bitte geben Sie die Summe der angemieteten Wohnun- gen jeweils zum 31.12. auf die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 und zum Zeitpunkt der Beant- wortung der Fragestellung an. Antwort: 2015 2016 2017 2018 2019 Summe der angemieteten Wohnungen im jeweiligen Jahr 16 19 17 12 5 Frage 2: Wie viele Flüchtlinge sind jeweils zum 31.12. des Jahres in privat angemieteten Wohnungen un- tergebracht worden? Bitte geben Sie die Anzahl zum 31.12.der Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 und bis zur Beantwortung der Frage in 2019 an. Antwort: 2015 2016 2017 2018 2019 Anzahl der in angemieteten Wohnungen un- tergebrachten Flüchtlinge 195 188 114 71 30 Frage 3: Welche Summe an Mietkosten incl. aller Nebenkosten sind für privat gemietete Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen entstanden? Bitte geben Sie diese Bruttokosten in Summe jeweils zum 31.12 für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 und bis zur Beantwortung der Frage in 2019 an. Antwort: Aufgrund der umfangreichen Recherche kann die Verwaltung die gewünschten Informationen nur für das zurückliegende Jahr bis zum aktuellen Zeitpunkt zur Verfügung stellen. Die Zusammen- stellung der darüber hinausgehender Daten würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand er- fordern. 21.08.2019 Herrn Paul Breuer St.-Georg-Str. 20 53332 Bornheim - 2 - 2018 2019 Miet- und Mietnebenkosten 409.885,35 € 159.442,35 € Frage 4: Wie viele Flüchtlinge sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in Bornheim untergebracht? Bitte schlüsseln Sie diese Zahl nach anerkannten, geduldeten, noch im Verfahren befindlichen und ausreisepflichtigen Flüchtlingen, die noch nicht abgeschoben werden konnten, auf. Frage 5: Wie verteilt sich diese Anzahl nach Frage 4 auf Containerunterbringung, die Unterbringung in privat angemieteten Wohnungen und städtischen Wohnungen? Antwort zu 4 und 5: Asylbe- werber im laufenden Verfahren Gedulde- te Perso- nen Personen mit Grenzüber- schritts- bescheinigung Aner- kannte Flüchtlin- ge Flüchtlinge mit sub- sidiärem Schutz Gesamt Container 41 37 0 32 9 119 Angemietete Wohnung 5 11 4 5 5 30 Städtisches Eigentum 31 17 1 22 4 75 Gesamt 77 65 5 59 18 224 Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Betr.: Mietkosten für Flüchtlingsunterkünfte in Bornheim Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.08.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele privat angemietete Wohnungen hat die Stadt Bornheim seit 2015 in Summe zur Unter- bringung von Flüchtlingen angemietet? Bitte geben Sie die Summe der angemieteten Wohnun- gen jeweils zum 31.12. auf die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 und zum Zeitpunkt der Beant- wortung der Fragestellung an. Antwort: 2015 2016 2017 2018 2019 Summe der angemieteten Wohnungen im jeweiligen Jahr 16 19 17 12 5 Frage 2: Wie viele Flüchtlinge sind jeweils zum 31.12. des Jahres in privat angemieteten Wohnungen un- tergebracht worden? Bitte geben Sie die Anzahl zum 31.12.der Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 und bis zur Beantwortung der Frage in 2019 an. Antwort: 2015 2016 2017 2018 2019 Anzahl der in angemieteten Wohnungen un- tergebrachten Flüchtlinge 195 188 114 71 30 Frage 3: Welche Summe an Mietkosten incl. aller Nebenkosten sind für privat gemietete Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen entstanden? Bitte geben Sie diese Bruttokosten in Summe jeweils zum 31.12 für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 und bis zur Beantwortung der Frage in 2019 an. Antwort: Aufgrund der umfangreichen Recherche kann die Verwaltung die gewünschten Informationen nur für das zurückliegende Jahr bis zum aktuellen Zeitpunkt zur Verfügung stellen. Die Zusammen- stellung der darüber hinausgehender Daten würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand er- fordern. 21.08.2019 Herrn Paul Breuer St.-Georg-Str. 20 53332 Bornheim - 2 - 2018 2019 Miet- und Mietnebenkosten 409.885,35 € 159.442,35 € Frage 4: Wie viele Flüchtlinge sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in Bornheim untergebracht? Bitte schlüsseln Sie diese Zahl nach anerkannten, geduldeten, noch im Verfahren befindlichen und ausreisepflichtigen Flüchtlingen, die noch nicht abgeschoben werden konnten, auf. Frage 5: Wie verteilt sich diese Anzahl nach Frage 4 auf Containerunterbringung, die Unterbringung in privat angemieteten Wohnungen und städtischen Wohnungen? Antwort zu 4 und 5: Asylbe- werber im laufenden Verfahren Gedulde- te Perso- nen Personen mit Grenzüber- schritts- bescheinigung Aner- kannte Flüchtlin- ge Flüchtlinge mit sub- sidiärem Schutz Gesamt Container 41 37 0 32 9 119 Angemietete Wohnung 5 11 4 5 5 30 Städtisches Eigentum 31 17 1 22 4 75 Gesamt 77 65 5 59 18 224 Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 124 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.08.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 06.08.2014 betr. Kosten für externe juristische Beratung Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 06.08.2014 betr. Kosten für externe juristische Beratung beantworte ich wie folgt: Frage: Wie hoch sind die derzeitigen Kosten für externe juristische Beratung für die Beanstandung der Ratsbeschlüsse zum Umbau der Königstraße und zu Parkmöglichkeiten auf dem Peter-Fryns- Platz? Bitte schlüsseln Sie die Posten jeweils den beiden Beanstandungen auf und nennen Sie das Sachkonto im Haushalt, von dem die Mittel abfließen werden. Antwort: Die Kostenrechnung der Rechtsanwälte CBH beläuft sich auf 4.438,70 € inkl. Umsatzsteuer und bezieht sich nur auf die Beanstandung des Ratsbeschlusses zum Umbau der Königstraße. Für die Beanstandung des Ratsbeschlusses Parkmöglichkeiten auf dem Peter-Fryns-Platz sind keine Kosten für externe Beratung angefallen. Die Kosten werden aus dem Sachkonto 783120, Projekt-Nr. 5.000064.002.700 beglichen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 2. Kopie an alle RM gem. § 19 (1) GeschO 3. Veröffentlichung im Internet 4. Hinweis im Amtsblatt 5. WVL An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 44 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.10.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.08.2014 betr. Roisdorfer Angelegenheiten Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 28.08.2014 betr. Roisdorfer Angelegenheiten beantworte ich wie folgt: Frage 1: Am 8. April 2014 fand mit der Anliegergemeinschaft Friedrichstraße eine weitere Ortsbesichti- gung statt. Im Verlauf dieser Besprechung wurde von einem Anlieger der Wunsch geäußert, in Höhe seines Grundstückes mit einem Sperrpfahl das stetige Überfahren des Gehweges zu ver- hindern. Sie sagten eine Überprüfung zu. Am 26. Juni 2014 erinnerte ich Sie an diese Zusage schriftlich und verwies auf einen gleich gelagerten Fall in der Brunnenstraße, wo dem Wunsch eines Anliegers nach zwei Sperrposten entsprochen wurde. Wird nun auch dem Wunsch des Anliegers Friedrichstraße entsprochen und auf dem Gehweg Friedrichstraße ein weiterer Sperr- pfosten aufgestellt? Antwort: Die Angelegenheit wurde wie im Ortstermin Anfang April 2014 zugesagt durch die Verkehrsbe- hörde geprüft. Dabei wurde in der Örtlichkeit festgestellt, dass im Bereich zwischen den Häusern Friedrichstra- ße 29 und 35 Rampensteine mit einer Höhe von 8 cm vorhanden sind. Diese Rampensteine er- möglichen die Andienung der dahinter in Senkrechtaufstellung vorhandenen privaten Stellplätze und sind insoweit überfahrbar. Allerdings ist diese Überfahrung nur auf einer Länge von rd. 19 Metern möglich, da bei Hausnummer 29 ein Baumbeet sowie bei Hausnummer 35 eine Straßen- lampe vorhanden ist. Ähnliche Verkehrssituationen, wo Rampensteine eingebaut wurden, finden sich zudem mehrfach auf der Friedrichstraße. Die Friedrichstraße liegt innerhalb der Tempo-30-Zone. Erkenntnisse über Verkehrsgefährdun- gen durch vermehrtes Überfahren des fraglichen Gehwegbereiches liegend der Verkehrsbehörde nicht vor, so dass hier keine Regelungsgrundlage für Absperrpfosten gesehen wird. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 2: Vor dem Haus Brunnenstraße 40 ist die Fahrbahnmarkierung der Parkzonenzelle zurückzuneh- men. Grund: Sie ragt in den Zufahrtsbereich des zurückliegenden privaten Stellplatzes, der bei einem in der Parkzone haltenden PKW dann nicht mehr genutzt werden kann. Antwort: Die Angelegenheit wurde überprüft. Die in Rede stehende Markierung ragt geringfügig in den Zufahrtsbereich der dahinter liegenden privaten Zufahrt. Der Stadtbetrieb Bornheim wurde daher angewiesen, eine entsprechende Ummarkierung vorzunehmen. Frage 3: Herr K. (Brunnenhöhle 3) fragt an, ob er nicht neben dem Stellplatz der Familie G, ebenfalls die Straßenfläche als privater Stellplatz nutzen kann. Zum Sachverhalt verweise ich hier auf meine Anfrage vom 14. 06. 2012, siehe Vorlage 349/2012-9, VPLA 30. August 2012. Da bis zum end- gültigen Ausbau der Brunnenhöhle sicherlich noch viele Jahre ins Land gehen werden, sollten wir Herrn K dies gestatten. Sie konnten sich bei der Jubilarehrung anlässlich der Goldhochzeit der Familie K persönlich ein Bild von der Situation machen. Sie sagten eine Prüfung zu. Antwort: Diese erneute Prüfung ist erfolgt. Dem Antrag zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche als privater Stellplatz kann nicht entsprochen werden, weil dann jedes Wendemanöver auf öffentli- cher Fläche in der engen Straße unmöglich wäre. Die benannte Verkehrssituation gegenüber kann nicht als Präzedenzfall dienen, da es sich bei dieser Fläche noch um Privateigentum und nicht um öffentliche Verkehrsfläche handelt. Im Übrigen wird auf die Ergänzungsvorlage 349/2012-9 zur Sitzung des VPLA am 30.08.2012 verwiesen (siehe Anlage). Frage 4: Vor dem Haus Siegesstraße 21 ist der Straßenablaufaufsatz offensichtlich lose. Beim Überfah- ren, so Herr R., stört das dadurch entstehende Geräusch seine Familie und seine Mieter wäh- rend der Nachtruhe. Wann erfolgt hier eine Überprüfung und Beseitigung des Störfalles? Antwort: Eine Überprüfung und Beseitigung des Störeffektes des Straßenablaufes Siegesstraße vor Haus Nr. 21 wurde veranlasst. Der Stadtbetrieb wurde entsprechend beauftragt. Frage 5: In der Sitzungsvorlage 057/2011 teilten Sie mir mit, dass der Beschluss des VPLA vom 9. Juni 2010 noch in der Prüfung sich befinde. Mit Schreiben vom 26. Juni 2013 teilten Sie mir mit, dass keine Bedenken bestünden, meinem Vorschlag zu folgen und das Ehrental, den Oberdorfer Weg und die Schußgasse zusätzlich in die Sommerreinigung (beidseitig S 2) mit aufzunehmen. Nun informierten Sie die Ratsmitglieder in der Vorlage 480/2014 über die Verlängerung des Winter- dienstes und der Sommerreinigung bis Oktober 2015. Sind bei dieser Vertragsverlängerung die drei vorgenannten Roisdorfer Straßen mit aufgenommen worden? Antwort: Die in der Vorlage 480/2014-6 beschriebene Verlängerung des Winterdienstvertrages bezieht sich explizit auf die Ausführung der Reinigungspflichten auf/an den Liegenschaften der Grund- stückseigentümerin Stadt Bornheim gemäß Straßenreinigungssatzung. Die in Frage stehenden Änderungen zu den Straßen Ehrental, Oberdorfer Weg und Schussgasse werden bei der Fort- schreibung der Straßenreinigungssatzung berücksichtigt. Eine entsprechende Beschlussvorlage (StEA und Rat), die dann auch das ergänzte Straßenverzeichnis beinhaltet, kann für eine der nächsten Sitzungen in Aussicht gestellt werden. - 3 - Frage 6: Bitte fügen Sie dieser Anfrage das ergänzte Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung für die Ortschaft Roisdorf bei. Antwort: Das ergänzte Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung ist Bestandteil der unter 5. in Aussicht gestellten Beschlussvorlage. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Gerhard Josef Brühl, Ltd. Stadtverwaltungsdirektor

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 50 KB

Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen