Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16.01.2016 betr. Anordnung von Verkehrszeichen in Rösberg Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 16.01.2016 betr. Anordnung von Verkehrszeichen in Rösberg beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche vom Beschwerdeführer beklagte Maßnahme haben Sie wann auf der Siebengebirgsstraße / Schumannstraße angeordnet? Antwort 1: Seit vielen Jahren sind die außerhalb der Bebauung liegenden Verbindungswege zwischen der Schumannstraße in Merten sowie der Siebengebirgsstraße und der Spessartstraße in Rösberg durch entsprechende Verkehrszeichen lediglich für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Das fortgesetzte illegale Befahren dieser landwirtschaftlichen Wege führte in der Vergangen- heit zu regelmäßigen Beschwerden aus der Bevölkerung (Anwohner, Fußgänger und Radfahrer). Daher wurde die Angelegenheit im straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren am 24.03.2015 überprüft, um eine Verdeutlichung der bestehenden Regelung zu erzielen und das Bewusstsein zu schärfen, dass eine legale Durchfahrtmöglichkeit lediglich für Landwirtschaft und Radfahrer besteht. Die angebrachten Verkehrszeichen sind das Ergebnis dieses Anhörverfahrens. Frage 2: Wie lautet die Begründung der von Ihnen angeordneten Maßnahme? Antwort 2: Es wurden keine zusätzlichen Verbote angeordnet, sondern lediglich die Bedeutung der beste- henden Verkehrsanordnungen klar gestellt. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 3: Wurden bei der Anordnung auch die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer, die in dem Schreiben angeführt sind, berücksichtigt? Wenn ja: mit welchem Abwägungsergebnis? Antwort 3: s. Antwort zu 2. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16.01.2016 betr. Anordnung von Verkehrszeichen in Rösberg Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 16.01.2016 betr. Anordnung von Verkehrszeichen in Rösberg beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche vom Beschwerdeführer beklagte Maßnahme haben Sie wann auf der Siebengebirgsstraße / Schumannstraße angeordnet? Antwort 1: Seit vielen Jahren sind die außerhalb der Bebauung liegenden Verbindungswege zwischen der Schumannstraße in Merten sowie der Siebengebirgsstraße und der Spessartstraße in Rösberg durch entsprechende Verkehrszeichen lediglich für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Das fortgesetzte illegale Befahren dieser landwirtschaftlichen Wege führte in der Vergangen- heit zu regelmäßigen Beschwerden aus der Bevölkerung (Anwohner, Fußgänger und Radfahrer). Daher wurde die Angelegenheit im straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren am 24.03.2015 überprüft, um eine Verdeutlichung der bestehenden Regelung zu erzielen und das Bewusstsein zu schärfen, dass eine legale Durchfahrtmöglichkeit lediglich für Landwirtschaft und Radfahrer besteht. Die angebrachten Verkehrszeichen sind das Ergebnis dieses Anhörverfahrens. Frage 2: Wie lautet die Begründung der von Ihnen angeordneten Maßnahme? Antwort 2: Es wurden keine zusätzlichen Verbote angeordnet, sondern lediglich die Bedeutung der beste- henden Verkehrsanordnungen klar gestellt. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 3: Wurden bei der Anordnung auch die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer, die in dem Schreiben angeführt sind, berücksichtigt? Wenn ja: mit welchem Abwägungsergebnis? Antwort 3: s. Antwort zu 2. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 11.02.2016 betr. Sachstand „Mertener Mühle“ Sehr geehrter Herr Feldenkirchen, Ihre kleine Anfrage vom 11.02.2016 betr. Sachstand „Mertener Mühle“ beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der Sachstand? Antwort 1: Das Verkehrsgutachten liegt vor, befindet sich aber noch in der abschließenden Abstimmung. Die Verwaltung befindet sich z.Zt. noch in Gesprächen und Verhandlungen mit verschiedenen Eigen- tümern bzgl. der Erschließungsfrage. Frage 2: Wann wird das Verkehrsgutachten vorgelegt? Antwort 2: Das Verkehrsgutachten wird nach dem vorläufigen Abschluss der Gespräche vorgestellt. Ein konkretes Datum kann derzeit noch nicht benannt werden, die Verwaltung strebt eine möglichst zeitnahe Vorstellung an. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Hans-Gerd Feldenkirchen Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 11.02.2016 betr. Sachstand „Mertener Mühle“ Sehr geehrter Herr Feldenkirchen, Ihre kleine Anfrage vom 11.02.2016 betr. Sachstand „Mertener Mühle“ beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der Sachstand? Antwort 1: Das Verkehrsgutachten liegt vor, befindet sich aber noch in der abschließenden Abstimmung. Die Verwaltung befindet sich z.Zt. noch in Gesprächen und Verhandlungen mit verschiedenen Eigen- tümern bzgl. der Erschließungsfrage. Frage 2: Wann wird das Verkehrsgutachten vorgelegt? Antwort 2: Das Verkehrsgutachten wird nach dem vorläufigen Abschluss der Gespräche vorgestellt. Ein konkretes Datum kann derzeit noch nicht benannt werden, die Verwaltung strebt eine möglichst zeitnahe Vorstellung an. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Hans-Gerd Feldenkirchen

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Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 05.04.2016 betr. Artenschutz am geplanten Standort Holzweg in Sechtem Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre kleine Anfrage vom 05.04.2016 betr. Artenschutz am geplanten Standort Holzweg in Sech- tem beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Stadt bekannt, dass der geplante Containerstandort Holzweg unter anderem von Schleiereulen, Waldohreulen und Fledermäusen als Jagd- und Nistgebiet genutzt wird? Antwort 1: Es ist bekannt, dass in der Umgebung Eulen nisten. Auf dem Standort jedoch nicht. Der Standort ist Teil des Jagdgebietes. Frage 2: Wurde das Gebiet, speziell um die geplante Flüchtlingsunterkunft in Containerbauweise auf das Vorhandensein geschützter Tierarten gemäß Artenschutzgesetz geprüft? Antwort 2: Ja Frage 3: Welche Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Tierarten werden im Falle der Errichtung der Flüchtlingsunterkünfte von der Stadt Bornheim eingeleitet, da ja mit erheblichen Lärm und Lichtemissionen beim Betrieb einer solchen Unterkunft zu rechnen ist? Antwort 3: Gemäß Artenschutzgutachten sind keine Maßnahmen erforderlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer Hans Weiser Vivatsgasse 40 53913 Swisttal '!!?] 0 22 26- 90 08 573 n-w-o@t-online.de Ornithologische Bewertung 12. Januar 2014 Grundstück der Familie Gerards an der Eupener Str. 49, 53332 Bomheim-Sechtem. Meine Begehung fand am Freitag den 10.01.2014 im Verlauf des Vormittags statt. Die Besitzer waren anwesen. Das ganze Arealliegt am nordwestlichen Ortsrand von Sechtern und macht einen sehr gepflegten Eindruck, weder Sperrmüll, Schrott oder sonstige Abfälle, wie oftmals üblich, lagern dort. Neben dem Wohngebäude wird die Fläche überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Nutztiere, wie z. B. Hühner, werden in entsprechenden Stallungen gehalten. Ferner befindet sich ein kleiner Unterstand, also eine Art Remise aus Holzbalken, für Traktor und Hänger auf dem Grundstück Ich fand überall sachkundig angebrachte Nistmöglichkeiten für die dort vorkommenden Kleinvögel und Insekten. Ferner einen Nistkasten für den Turmfalken. Im Unterstand wurde bereits vor einigen Jahren ein Nistkasten für die Schleiereule angebracht. Auch dieser Kasten erfüllt die speziellen Kriterien für die Annahme zur Brut dieser seltenen Eulenart. Laut Aussage von Herrn Gerards wurde vor 2 Jahren dort eine Brut nachgewiesen. Ich konnte mich überzeugen, dass frisches Geschmeiß und Gewölle vorhanden waren, w.as auf die Anwesenheit der Schleiereule hindeutet. Die Art unterliegt witterungs- und nahrungsbedingt starken Bestandsschwankungen, deshalb ist es wichtig jede geeigneteNistmöglichkeit zu erhalten. Selbst wenn eine Art, mangels Individuen, vorübergehend verschwindet: werden, bei Erstarkung der Population, zuerst die tradierten Habitate wiederbesiedelt. Der Unterstand ist ebenfalls regelmäßiger Nistplatz für die Bachstelze und den Hausrotschwanz. Kurzum, die Kombination aus Wohngebäude und den hölzernen Stallungen, mit angrenzender Koppel sowie dem aufgelockerten Altholzbestand, in Ortsrandlage, macht das Areal so wertvoll für den Naturschutz. .... Hans Weiser Seite 1 von 1 mailto:n-w-o@t-online.de Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Sehr geehrter Breuer, wir wenden uns heute als Bürger unserer Stadt Bornheim an Sie. Der Hintergrund ist die geplan- te Flüchtlingsunterkunft in Sechtem, für welche der Standort Holzweg einer von zwei mögli- chen Standorten ist. Es kommt uns so vor, dass dieser Standort aufgrund der kostengünstigeren Erschließung und Bewirtschaftung (das Grundstück wird nahezu kostenlos überlassen), der ab- solut favorisierte Standort ist. Auch die bisherigen Gespräche mit BM Herrn Henseler und OV Herrn Züge konnten diese Einschätzung nicht ändern. Unseres Erachtens ist dies jedoch ein großer Fehler für den westlichen Teil von Sechtem, so- wie die umliegende Natur. Zuallererst möchten wir bei unserem Anliegen betonen, dass es uns nicht darum geht, Flücht- lingen eine Unterkunft in Bornheim-Sechtem zu verwehren. Die bereits in der Eupener Stra- ße ansässigen Flüchtlinge sind freundlich aufgenommen worden! Das betroffene Gebiet rund um das Flurstück 258 am Holzweg dient allerdings bekanntermaßen neben der Funktion als Naherholungsgebiet für die Bewohner Sechtems, sowie auch vielen ge- fährdeten Tierarten als Jagd- und Nistplatz. Vor allem Waldohreulen, Schleiereulen und Fledermäuse sind oft gesehene Bewohner und Nutzer. Sehen Sie bitte hierzu auch beigefügte ornithologische Stellungnahme für Familie Ge- rards, Eupener Str. 49 aus dem Jahr 2014. Viele der Anwohner können das regelmäßige Auf- treten dieser Tierarten rund um das Flurstück 258 bestätigen bzw. bezeugen. Unter anderen.: Familie Dicken, Breitbachweg 5 Familie Meinl, Eupener Str. 43 Familie Odenthal, Eupener Str. 23 Familie Eulen, Eupener Str. 4 Familie Gerard, Eupener Str. 49 Wir möchten Sie daher bitten, folgende Sachverhalte bei der Stadt in Form einer kleinen Anfrage prüfen zu lassen: Vielen Dank und viele Grüße Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 05.04.2016 betr. Artenschutz am geplanten Standort Holzweg in Sechtem Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre kleine Anfrage vom 05.04.2016 betr. Artenschutz am geplanten Standort Holzweg in Sech- tem beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Stadt bekannt, dass der geplante Containerstandort Holzweg unter anderem von Schleiereulen, Waldohreulen und Fledermäusen als Jagd- und Nistgebiet genutzt wird? Antwort 1: Es ist bekannt, dass in der Umgebung Eulen nisten. Auf dem Standort jedoch nicht. Der Standort ist Teil des Jagdgebietes. Frage 2: Wurde das Gebiet, speziell um die geplante Flüchtlingsunterkunft in Containerbauweise auf das Vorhandensein geschützter Tierarten gemäß Artenschutzgesetz geprüft? Antwort 2: Ja Frage 3: Welche Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Tierarten werden im Falle der Errichtung der Flüchtlingsunterkünfte von der Stadt Bornheim eingeleitet, da ja mit erheblichen Lärm und Lichtemissionen beim Betrieb einer solchen Unterkunft zu rechnen ist? Antwort 3: Gemäß Artenschutzgutachten sind keine Maßnahmen erforderlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer Hans Weiser Vivatsgasse 40 53913 Swisttal '!!?] 0 22 26- 90 08 573 n-w-o@t-online.de Ornithologische Bewertung 12. Januar 2014 Grundstück der Familie Gerards an der Eupener Str. 49, 53332 Bomheim-Sechtem. Meine Begehung fand am Freitag den 10.01.2014 im Verlauf des Vormittags statt. Die Besitzer waren anwesen. Das ganze Arealliegt am nordwestlichen Ortsrand von Sechtern und macht einen sehr gepflegten Eindruck, weder Sperrmüll, Schrott oder sonstige Abfälle, wie oftmals üblich, lagern dort. Neben dem Wohngebäude wird die Fläche überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Nutztiere, wie z. B. Hühner, werden in entsprechenden Stallungen gehalten. Ferner befindet sich ein kleiner Unterstand, also eine Art Remise aus Holzbalken, für Traktor und Hänger auf dem Grundstück Ich fand überall sachkundig angebrachte Nistmöglichkeiten für die dort vorkommenden Kleinvögel und Insekten. Ferner einen Nistkasten für den Turmfalken. Im Unterstand wurde bereits vor einigen Jahren ein Nistkasten für die Schleiereule angebracht. Auch dieser Kasten erfüllt die speziellen Kriterien für die Annahme zur Brut dieser seltenen Eulenart. Laut Aussage von Herrn Gerards wurde vor 2 Jahren dort eine Brut nachgewiesen. Ich konnte mich überzeugen, dass frisches Geschmeiß und Gewölle vorhanden waren, w.as auf die Anwesenheit der Schleiereule hindeutet. Die Art unterliegt witterungs- und nahrungsbedingt starken Bestandsschwankungen, deshalb ist es wichtig jede geeigneteNistmöglichkeit zu erhalten. Selbst wenn eine Art, mangels Individuen, vorübergehend verschwindet: werden, bei Erstarkung der Population, zuerst die tradierten Habitate wiederbesiedelt. Der Unterstand ist ebenfalls regelmäßiger Nistplatz für die Bachstelze und den Hausrotschwanz. Kurzum, die Kombination aus Wohngebäude und den hölzernen Stallungen, mit angrenzender Koppel sowie dem aufgelockerten Altholzbestand, in Ortsrandlage, macht das Areal so wertvoll für den Naturschutz. .... Hans Weiser Seite 1 von 1 mailto:n-w-o@t-online.de Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Sehr geehrter Breuer, wir wenden uns heute als Bürger unserer Stadt Bornheim an Sie. Der Hintergrund ist die geplan- te Flüchtlingsunterkunft in Sechtem, für welche der Standort Holzweg einer von zwei mögli- chen Standorten ist. Es kommt uns so vor, dass dieser Standort aufgrund der kostengünstigeren Erschließung und Bewirtschaftung (das Grundstück wird nahezu kostenlos überlassen), der ab- solut favorisierte Standort ist. Auch die bisherigen Gespräche mit BM Herrn Henseler und OV Herrn Züge konnten diese Einschätzung nicht ändern. Unseres Erachtens ist dies jedoch ein großer Fehler für den westlichen Teil von Sechtem, so- wie die umliegende Natur. Zuallererst möchten wir bei unserem Anliegen betonen, dass es uns nicht darum geht, Flücht- lingen eine Unterkunft in Bornheim-Sechtem zu verwehren. Die bereits in der Eupener Stra- ße ansässigen Flüchtlinge sind freundlich aufgenommen worden! Das betroffene Gebiet rund um das Flurstück 258 am Holzweg dient allerdings bekanntermaßen neben der Funktion als Naherholungsgebiet für die Bewohner Sechtems, sowie auch vielen ge- fährdeten Tierarten als Jagd- und Nistplatz. Vor allem Waldohreulen, Schleiereulen und Fledermäuse sind oft gesehene Bewohner und Nutzer. Sehen Sie bitte hierzu auch beigefügte ornithologische Stellungnahme für Familie Ge- rards, Eupener Str. 49 aus dem Jahr 2014. Viele der Anwohner können das regelmäßige Auf- treten dieser Tierarten rund um das Flurstück 258 bestätigen bzw. bezeugen. Unter anderen.: Familie Dicken, Breitbachweg 5 Familie Meinl, Eupener Str. 43 Familie Odenthal, Eupener Str. 23 Familie Eulen, Eupener Str. 4 Familie Gerard, Eupener Str. 49 Wir möchten Sie daher bitten, folgende Sachverhalte bei der Stadt in Form einer kleinen Anfrage prüfen zu lassen: Vielen Dank und viele Grüße

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 07.04.2016 betr.: Wiedererrichtung von Stromkästen Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 07.04.2016 betr. Wiedererrichtung von Stromkästen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie werden die genauen Standorte bei der Neu- und Wiedererrichtung von Stromkäs- ten festgelegt? Antwort 1: Standorte von Stromkästen werden bei Neuanlagen im Zuge der Planung mit dem Erschließungsträger bzw. dem Bauherrn abgestimmt. Bei Wiedererrichten von Stromkästen wird der Standort auf mögliche Behinderung geprüft und in der Regel an gleicher Stelle ein neuer Stromkasten gesetzt. Frage 2: In welchen Fällen wird der genaue Standort mit den direkten Anliegern abgesprochen? Antwort 2: Sollte der Standort z. B. für die Erschließung (Grundstückszufahrt, Zugang) ggf. eine Einschränkung darstellen, erfolgt eine Kontaktaufnahme und Abstimmung mit dem Grundstücks- eigentümer des angrenzenden Grundstücks. Frage 3: Ist Ihnen bekannt, dass größere Stromkästen (mind. 1,60m Höhe) die in den letzten 12 Monaten versetzt und wiedererrichtet wurden, zu erheblichen Beeinträchtigungen unmittelbarer Anlieger geführt haben? Antwort 3: Im Zuge der Entflechtung des Stromnetzes wurden 2015 Kompaktstationen im öffent- lichen Verkehrsraum neu eingerichtet. Der Verwaltung ist nicht bekannt, dass Stromkästen mit einer Bauhöhe von mind. 1,60m in den letzten 12 Monaten versetzt bzw. wiedereingerichtet wur- den und es dabei zu erheblichen Beeinträchtigungen unmittelbarer Anlieger gekommen ist. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 4: Sind Ihnen Beschwerden von Anliegern bei der Neu- und Wiedererrichtung von Strom- kästen bekannt und wenn ja, welche? Antwort 4: Standortfestsetzungen bei Neu- und Wiedereinrichtung von Stromkästen führen in seltenen Einzelfällen zu Beanstandungen, die jedoch in der Regel in Abstimmung mit dem an- grenzenden Grundstückseigentümer geklärt und vor Ort ausgeräumt werden können. In einem Fall innerhalb der letzten 12 Monate musste ein Netztrafo als Schnittstellen bei der Neueinrichtung für das Stromnetz Bornheim aufgestellt werden, was zu einer Beschwerde des unmittelbar angrenzenden Anliegers führte. Hier erfolgte eine Standortprüfung nach möglichen Alternativen unter wirtschaftlichen und technischen Vorgaben. Mit dem Anlieger konnte letztlich eine einvernehmliche Lösung für diesen Standort gefunden werden. Frage 5: Was unternimmt die Verwaltung zukünftig um Beschwerden in diesem Zusammenhang zu vermeiden? Antwort 5: - siehe Antwort zu Frage 2 u. 4 - Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 07.04.2016 betr.: Wiedererrichtung von Stromkästen Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 07.04.2016 betr. Wiedererrichtung von Stromkästen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie werden die genauen Standorte bei der Neu- und Wiedererrichtung von Stromkäs- ten festgelegt? Antwort 1: Standorte von Stromkästen werden bei Neuanlagen im Zuge der Planung mit dem Erschließungsträger bzw. dem Bauherrn abgestimmt. Bei Wiedererrichten von Stromkästen wird der Standort auf mögliche Behinderung geprüft und in der Regel an gleicher Stelle ein neuer Stromkasten gesetzt. Frage 2: In welchen Fällen wird der genaue Standort mit den direkten Anliegern abgesprochen? Antwort 2: Sollte der Standort z. B. für die Erschließung (Grundstückszufahrt, Zugang) ggf. eine Einschränkung darstellen, erfolgt eine Kontaktaufnahme und Abstimmung mit dem Grundstücks- eigentümer des angrenzenden Grundstücks. Frage 3: Ist Ihnen bekannt, dass größere Stromkästen (mind. 1,60m Höhe) die in den letzten 12 Monaten versetzt und wiedererrichtet wurden, zu erheblichen Beeinträchtigungen unmittelbarer Anlieger geführt haben? Antwort 3: Im Zuge der Entflechtung des Stromnetzes wurden 2015 Kompaktstationen im öffent- lichen Verkehrsraum neu eingerichtet. Der Verwaltung ist nicht bekannt, dass Stromkästen mit einer Bauhöhe von mind. 1,60m in den letzten 12 Monaten versetzt bzw. wiedereingerichtet wur- den und es dabei zu erheblichen Beeinträchtigungen unmittelbarer Anlieger gekommen ist. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 4: Sind Ihnen Beschwerden von Anliegern bei der Neu- und Wiedererrichtung von Strom- kästen bekannt und wenn ja, welche? Antwort 4: Standortfestsetzungen bei Neu- und Wiedereinrichtung von Stromkästen führen in seltenen Einzelfällen zu Beanstandungen, die jedoch in der Regel in Abstimmung mit dem an- grenzenden Grundstückseigentümer geklärt und vor Ort ausgeräumt werden können. In einem Fall innerhalb der letzten 12 Monate musste ein Netztrafo als Schnittstellen bei der Neueinrichtung für das Stromnetz Bornheim aufgestellt werden, was zu einer Beschwerde des unmittelbar angrenzenden Anliegers führte. Hier erfolgte eine Standortprüfung nach möglichen Alternativen unter wirtschaftlichen und technischen Vorgaben. Mit dem Anlieger konnte letztlich eine einvernehmliche Lösung für diesen Standort gefunden werden. Frage 5: Was unternimmt die Verwaltung zukünftig um Beschwerden in diesem Zusammenhang zu vermeiden? Antwort 5: - siehe Antwort zu Frage 2 u. 4 - Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 07.04.2016 betr. Geruchsbelästigung durch die Kanalisation in den Rheinorten Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 07.04.2016 betr. Geruchsbelästigung durch die Kanalisation in den Rheinorten beantworte ich in Abstimmung mit dem Stadtbetrieb Bornheim (AöR) wie folgt: Frage 1: Sind Ihnen aus den Orten Hersel, Uedorf und Widdig Beschwerden bekannt, in denen Anwohner über Geruchsbelästigung aus der Kanalisation klagen? Antwort 1: Aus dem Ortsteil Hersel sind im Bereich der Richard-Piel-Straße Ecke Heisterbacher Straße und Richard-Piel-Straße Einmündung Rheinstraße Geruchsbelästigungen bekannt. Dazu wurde be- reits zur Verwaltungsratssitzung am 02.12.2014 aufgrund eines Antrages von den VRM Marx und Wirtz eine ausführliche Stellungnahme mit der Vorlage 636/2014 vorgelegt. Darin wurde u.a. auf die generelle Problematik zu dem Thema „Schlechte Gerüche aus dem Kanal“ hingewiesen. Eine großflächige Beschwerdenflut bzgl. Geruchsbelästigungen in den Ortsteilen Hersel, Uedorf und Widdig ist nicht bekannt. Frage 2: Falls ja, was unternimmt die Verwaltung, um eine mögliche Geruchsbelästigung durch die Kana- lisation zu beseitigen? Antwort 2 In der Vorlage 636/2014 wurde die Vorgehensweise bereits erläutert. Die geringe Anzahl der Beschwerden erforderte seitdem keine weiteren Vorgehensmaßnahmen. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 3 In welcher Art und Weise wird das Abwassernetz im Stadtgebiet überprüft / gereinigt und wann wurde es zuletzt in den genannten Orten geprüft? Antwort 3 Das Abwassernetz im Bornheimer Stadtgebiet wird gesetzeskonform mit dem Landeswasserge- setz (LWG) NRW entsprechend der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw –, die den Umfang, Art und Häufigkeit der Überwachung der Einrichtungen regelt, überprüft. Über die Überwachung sind Überwa- chungsberichte zu führen und einmal jährlich zum 30.04. des Jahres der Bezirksregierung zur Kontrolle vorzulegen. Die Reinigung des Abwassernetzes wird nach Spülplan einmal jährlich und bei Bedarf öfters vorgenommen. Die letzte Reinigung in den Rheinorten wurde im letzten Jahres- drittel 2015 vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 07.04.2016 betr. Geruchsbelästigung durch die Kanalisation in den Rheinorten Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 07.04.2016 betr. Geruchsbelästigung durch die Kanalisation in den Rheinorten beantworte ich in Abstimmung mit dem Stadtbetrieb Bornheim (AöR) wie folgt: Frage 1: Sind Ihnen aus den Orten Hersel, Uedorf und Widdig Beschwerden bekannt, in denen Anwohner über Geruchsbelästigung aus der Kanalisation klagen? Antwort 1: Aus dem Ortsteil Hersel sind im Bereich der Richard-Piel-Straße Ecke Heisterbacher Straße und Richard-Piel-Straße Einmündung Rheinstraße Geruchsbelästigungen bekannt. Dazu wurde be- reits zur Verwaltungsratssitzung am 02.12.2014 aufgrund eines Antrages von den VRM Marx und Wirtz eine ausführliche Stellungnahme mit der Vorlage 636/2014 vorgelegt. Darin wurde u.a. auf die generelle Problematik zu dem Thema „Schlechte Gerüche aus dem Kanal“ hingewiesen. Eine großflächige Beschwerdenflut bzgl. Geruchsbelästigungen in den Ortsteilen Hersel, Uedorf und Widdig ist nicht bekannt. Frage 2: Falls ja, was unternimmt die Verwaltung, um eine mögliche Geruchsbelästigung durch die Kana- lisation zu beseitigen? Antwort 2 In der Vorlage 636/2014 wurde die Vorgehensweise bereits erläutert. Die geringe Anzahl der Beschwerden erforderte seitdem keine weiteren Vorgehensmaßnahmen. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 3 In welcher Art und Weise wird das Abwassernetz im Stadtgebiet überprüft / gereinigt und wann wurde es zuletzt in den genannten Orten geprüft? Antwort 3 Das Abwassernetz im Bornheimer Stadtgebiet wird gesetzeskonform mit dem Landeswasserge- setz (LWG) NRW entsprechend der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw –, die den Umfang, Art und Häufigkeit der Überwachung der Einrichtungen regelt, überprüft. Über die Überwachung sind Überwa- chungsberichte zu führen und einmal jährlich zum 30.04. des Jahres der Bezirksregierung zur Kontrolle vorzulegen. Die Reinigung des Abwassernetzes wird nach Spülplan einmal jährlich und bei Bedarf öfters vorgenommen. Die letzte Reinigung in den Rheinorten wurde im letzten Jahres- drittel 2015 vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 23.02.2016 betr. Unterbringung von Flüchtlingen Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre kleine Anfrage vom 23.02.2016 betr. Unterbringung von Flüchtlingen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die Unterkunft Eupener Str. 7 ist in der Liste nicht aufgeführt. Warum? Wie viele Personen sind dort untergebracht? Antwort 1: Bei dem Haus Eupener Str. 7 handelt es sich um keine städt. Unterkunft. Die Wohnungen in die- sem Haus sind privat vermietet. Frage 2: Bei der Unterkunft Merten, Bachstraße, fehlt die Anzahl der dort untergebrachten Personen. Wohnt dort niemand. Wenn Nein, wie ist die Anzahl der Bewohner? Antwort 2: In dieser Unterkunft sind noch keine Personen untergebracht. Frage 3: Ist diese Liste (Stand 11.02.2016) vollständig oder fehlen noch weitere Unterkünfte? Antwort 3: Die Liste ist vollständig. In der Liste sind die aktuellen Übergangsheime und die von der Stadt angemieteten Häuser und Wohnungen enthalten. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 4: Als Ratsmitglied habe ich vom Vorhandensein dieser Liste über dritte erfahren. Warum wird diese Liste nicht allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt? Antwort 4: Die Liste wurde an die Ortsvorsteher anl. einer Besprechung verteilt. Frage 5: Mit liegt eine schriftliche Anfrage der Stadt vor, in dem ich gefragt werde, ob ich ein Grundstück in Widdig in der Nähe der Linie 16 für die Errichtung einer zweiten Unterkunft für Flüchtlinge zur Verfügung stellen könne. Ich kann diese Frage nur beantworten, wenn man mir konkrete Infos zur Verfügung stellt. Was beabsichtigt die Stadt denn zu bauen und wie viele Personen sollen denn dort untergebracht werden? Antwort 5: Das Grundstück wurde zusammen mit anderen Grundstücken im gesamten Stadtgebiet in die Prüfung mit einbezogen. Konkrete Planungen liegen zurzeit nicht vor. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 23.02.2016 betr. Unterbringung von Flüchtlingen Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre kleine Anfrage vom 23.02.2016 betr. Unterbringung von Flüchtlingen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die Unterkunft Eupener Str. 7 ist in der Liste nicht aufgeführt. Warum? Wie viele Personen sind dort untergebracht? Antwort 1: Bei dem Haus Eupener Str. 7 handelt es sich um keine städt. Unterkunft. Die Wohnungen in die- sem Haus sind privat vermietet. Frage 2: Bei der Unterkunft Merten, Bachstraße, fehlt die Anzahl der dort untergebrachten Personen. Wohnt dort niemand. Wenn Nein, wie ist die Anzahl der Bewohner? Antwort 2: In dieser Unterkunft sind noch keine Personen untergebracht. Frage 3: Ist diese Liste (Stand 11.02.2016) vollständig oder fehlen noch weitere Unterkünfte? Antwort 3: Die Liste ist vollständig. In der Liste sind die aktuellen Übergangsheime und die von der Stadt angemieteten Häuser und Wohnungen enthalten. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 4: Als Ratsmitglied habe ich vom Vorhandensein dieser Liste über dritte erfahren. Warum wird diese Liste nicht allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt? Antwort 4: Die Liste wurde an die Ortsvorsteher anl. einer Besprechung verteilt. Frage 5: Mit liegt eine schriftliche Anfrage der Stadt vor, in dem ich gefragt werde, ob ich ein Grundstück in Widdig in der Nähe der Linie 16 für die Errichtung einer zweiten Unterkunft für Flüchtlinge zur Verfügung stellen könne. Ich kann diese Frage nur beantworten, wenn man mir konkrete Infos zur Verfügung stellt. Was beabsichtigt die Stadt denn zu bauen und wie viele Personen sollen denn dort untergebracht werden? Antwort 5: Das Grundstück wurde zusammen mit anderen Grundstücken im gesamten Stadtgebiet in die Prüfung mit einbezogen. Konkrete Planungen liegen zurzeit nicht vor. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.05.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 17.04.2016 betr. Brandsicherheitswache Maifest Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 17.04.2016 betr. Brandsicherheitswache Maifest Hemmerich beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist es zutreffend, dass der Junggesellenverein Hemmerich die Brandsicherheitswache anlässlich des Maifests 2016 wie in den letzten Jahren mit eigenen Kräften bestreiten wollte? Antwort 1: Ja, der Junggesellenverein Hemmerich benannte 4 Mitglieder des Junggesellenvereines Hemmerich, die auch Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bornheim, Löschgruppe Hemmerich, sind. Frage 2: War das vom Junggesellenverein angebotene Personal für die Brandsicherheitswache ausrei- chend qualifiziert und in der nötigen Personalstärke vorhanden? Antwort 2: Die genannten Personen verfügten über die zu einem Brandsicherheitswachdienst erforderliche Qualifikation. Frage 3: Warum wurde trotz des Angebots des Junggesellenvereins eine Brandsicherheitswache durch die Feuerwehr der Stadt Bornheim, Löschgruppe Hemmerich, angeordnet? Antwort 3: Es handelte sich hierbei um ein Versehen. Die Anordnung an die Löschgruppe wurde zwischen- zeitlich zurückgenommen. Nach Einschätzung der Verwaltung ist jedoch zu beachten, dass der Versicherungsschutz für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bornheim in Ausübung eines Brandsicherheitswachdienst durch die Unfallkasse NRW und den Bürgermeister nur dann gewährleistet ist, wenn es sich um die Ausübung des Dienstes der Tätigkeit durch die Freiwillige Feuerwehr handelt. Im Falle der Gestellung der Brandsicherheitswache durch den Veranstalter An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - muss dieser zusätzlich die von ihm eingesetzten Personen versichern. Auch muss dieser in eige- ner Verantwortung seine sonstigen Verpflichtungen gegenüber den beauftragten Personen si- cherstellen. Eine Erkennbarkeit des Brandsicherheitswachdienstes für alle Besucher muss ge- währleistet sowie eine Belastung durch andere Tätigkeiten ausgeschlossen werden. Insoweit ist die Verwaltung irrtümlich davon ausgegangen, dass die Löschgruppenmitglieder in ihrer Funktion als Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr diese Brandsicherheitswache leisten woll- ten. Hier hätte dann die Möglichkeit bestanden auf eine Aufwandsentschädigung durch die Stadt zu verzichten. Frage 4: Welche Kosten für Aufwandsentschädigungen entstehen der Stadt Bornheim voraussichtlich durch die Anordnung der Brandsicherheitswache? Antwort 4: Keine, da die Anordnung zurückgenommen wurde. Die Höhe der Aufwandsentschädigung hätte für die beantragten Zeiten des Junggesellenvereins Hemmerich vom 13.05.-15.05.16 für 3 FM (SB) insgesamt 969,00 € betragen. Frage 5: Sind ähnliche Fälle (Wechsel von Veranstalter-BSW zu öffentlicher BSW) bei anderen Veranstal- tungen im Stadtgebiet bekannt? Antwort 5: Ja. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 12.04. 2016 betr. Kleine Anfrage betr. Tiefbauarbeiten Jennerstraße / Linden- straße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 12.04.2016 betr. Kleine Anfrage betr. Tiefbauarbeiten Jennerstraße / Lindenstraße beantworte ich wie folgt: Frage: Liegen die Arbeit derzeit im vor Baubeginn kommunizierten Zeitplan und ab wann ist nach derzei- tiger Planung mit einer Aufhebung der Sperrung zu rechnen? Antwort: Im Zuge der Ausschreibungsphase der Maßnahme wurde eine Ausführungszeit vom 06.07.2015 bis 09.09.2016 geplant. Zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich die Baumaßnahme ca. 5 Wochen hinter dem Leistungsstand gem. Bauzeitenplan. Als Gründe hierfür sind hauptsächlich der unvor- hersehbare erforderliche Bodenaustausch und die Entsorgung belasteten Bodenmaterials sowie die zusätzliche Leerrohrverlegung für Lichtwellenleiterkabel zu nennen. Durch die zusätzlichen Leistungen entsteht rechnerisch eine Verschiebung des Bauendes von etwa 5 Monaten. Durch Verstärkung des Baustellenpersonals wird in Absprache mit der Firma Otto derzeit eine Verzöge- rung von ca. 3 Monaten angenommen. Die Firma Otto versucht jedoch, die Verzögerung durch verstärkten Einsatz noch weiter zu minimieren. Aufgrund der unvorhersehbaren baulichen Problematiken, ist zurzeit mit einem Bauende etwa Ende November auszugehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 12.04. 2016 betr. Kleine Anfrage betr. Tiefbauarbeiten Jennerstraße / Linden- straße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 12.04.2016 betr. Kleine Anfrage betr. Tiefbauarbeiten Jennerstraße / Lindenstraße beantworte ich wie folgt: Frage: Liegen die Arbeit derzeit im vor Baubeginn kommunizierten Zeitplan und ab wann ist nach derzei- tiger Planung mit einer Aufhebung der Sperrung zu rechnen? Antwort: Im Zuge der Ausschreibungsphase der Maßnahme wurde eine Ausführungszeit vom 06.07.2015 bis 09.09.2016 geplant. Zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich die Baumaßnahme ca. 5 Wochen hinter dem Leistungsstand gem. Bauzeitenplan. Als Gründe hierfür sind hauptsächlich der unvor- hersehbare erforderliche Bodenaustausch und die Entsorgung belasteten Bodenmaterials sowie die zusätzliche Leerrohrverlegung für Lichtwellenleiterkabel zu nennen. Durch die zusätzlichen Leistungen entsteht rechnerisch eine Verschiebung des Bauendes von etwa 5 Monaten. Durch Verstärkung des Baustellenpersonals wird in Absprache mit der Firma Otto derzeit eine Verzöge- rung von ca. 3 Monaten angenommen. Die Firma Otto versucht jedoch, die Verzögerung durch verstärkten Einsatz noch weiter zu minimieren. Aufgrund der unvorhersehbaren baulichen Problematiken, ist zurzeit mit einem Bauende etwa Ende November auszugehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen