Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.08.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Planung von Trinkwasserbrunnen auf Bornheimer Stadtgebiet“ Sehr geehrte Frau Gordon, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Existiert eine Planung zur Einrichtung von Trinkwasserbrunnen auf Bornheimer Stadtgebiet? Antwort 1: Es gibt erste Schwerpunktsetzungen, die von der Verwaltung in die Ratsgremien kommuniziert worden sind. Frage 2: Wenn ja, an welchen Orten und aus welchen Gründen wurden diese ausgewählt? Antwort 2: Da stärker frequentierte Orte bevorzugt werden, wurde der erste Brunnen am Peter-Fryns-Platz installiert, der zweite wird in Zusammenarbeit mit der Pater-Bertram-Platz AG auf dem gleichna- migen Walberberger Dorfplatz nach durchgeführtem Genehmigungsverfahren errichtet. Die Um- setzung erfolgt voraussichtlich in 2026. Frage 3: Wann soll mit der Errichtung weiterer Trinkwasserbrunnen begonnen werden? Antwort 3: Hierüber wird sich die Verwaltung mit der Betriebsführung des Wasserwerkes der Stadt Born- heim im 3. Quartal 2025 abstimmen. Frage 4: Wie wird die Hygiene des Trinkwassers gewährleistet? Antwort 4: Die Hygieneüberwachung ist nach Trinkwasserverordnung obligatorisch und beinhaltet u.a. eine regelmäßige Spülung, monatliche Trinkwasseranalyse und besondere Maßnahmen bei der Au- ßer- und Inbetriebnahme vor und nach der Winterperiode. Ratsmitglied Frau Tina Gordon - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.08.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Planung von Trinkwasserbrunnen auf Bornheimer Stadtgebiet“ Sehr geehrte Frau Gordon, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Existiert eine Planung zur Einrichtung von Trinkwasserbrunnen auf Bornheimer Stadtgebiet? Antwort 1: Es gibt erste Schwerpunktsetzungen, die von der Verwaltung in die Ratsgremien kommuniziert worden sind. Frage 2: Wenn ja, an welchen Orten und aus welchen Gründen wurden diese ausgewählt? Antwort 2: Da stärker frequentierte Orte bevorzugt werden, wurde der erste Brunnen am Peter-Fryns-Platz installiert, der zweite wird in Zusammenarbeit mit der Pater-Bertram-Platz AG auf dem gleichna- migen Walberberger Dorfplatz nach durchgeführtem Genehmigungsverfahren errichtet. Die Um- setzung erfolgt voraussichtlich in 2026. Frage 3: Wann soll mit der Errichtung weiterer Trinkwasserbrunnen begonnen werden? Antwort 3: Hierüber wird sich die Verwaltung mit der Betriebsführung des Wasserwerkes der Stadt Born- heim im 3. Quartal 2025 abstimmen. Frage 4: Wie wird die Hygiene des Trinkwassers gewährleistet? Antwort 4: Die Hygieneüberwachung ist nach Trinkwasserverordnung obligatorisch und beinhaltet u.a. eine regelmäßige Spülung, monatliche Trinkwasseranalyse und besondere Maßnahmen bei der Au- ßer- und Inbetriebnahme vor und nach der Winterperiode. Ratsmitglied Frau Tina Gordon - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Wegekreuz Bornheimer Str. Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 05.09.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die Zerstörung des Wegekreuzes (Fernes Kreuz) entlang der Bornheimer Straße in Uedorf jährt sich nun beinahe, warum hakt es bislang am Wiederaufbau und der Sanierung? Antwort 1: Zunächst musste die Unfallmeldung der Polizei abgewartet werden, die die Untere Denkmalbe- hörde leider nicht zeitnah erhalten hat. Sodann wurde Kontakt mit dem Haftpflichtversicherer der Unfallverursacherin aufgenommen. Aufgrund der Erheblichkeit des Schadens wurde zunächst ein Gutachten bei einem geeigneten Restaurator angefordert. Frage 2: Kann der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu 100 Prozent für die Sanierung in Anspruch genommen werden, um das denkmalgeschützte Kreuz wiederherzustellen? Antwort 2: Davon geht die Verwaltung derzeit aus. Eine abschließende Zusage der Versicherung steht je- doch noch aus. Sobald diese vorliegt, wird die Restaurierung beauftragt. Frage 3: Die Kirchengemeinde St. Aegidius Hersel möchte das Kreuz gerne einsegnen lassen, bis wann kann das Kreuz durch den Steinmetz wiederhergestellt werden, insbesondere wann könnte frü- hestens eine Einsegnung stattfinden? Antwort 3: Dies kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Die Verwaltung weiß um den Wunsch und wird Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und versuchen, den Vorgang zu beschleunigen. Herrn Bernd Marx - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Wegekreuz Bornheimer Str. Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 05.09.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die Zerstörung des Wegekreuzes (Fernes Kreuz) entlang der Bornheimer Straße in Uedorf jährt sich nun beinahe, warum hakt es bislang am Wiederaufbau und der Sanierung? Antwort 1: Zunächst musste die Unfallmeldung der Polizei abgewartet werden, die die Untere Denkmalbe- hörde leider nicht zeitnah erhalten hat. Sodann wurde Kontakt mit dem Haftpflichtversicherer der Unfallverursacherin aufgenommen. Aufgrund der Erheblichkeit des Schadens wurde zunächst ein Gutachten bei einem geeigneten Restaurator angefordert. Frage 2: Kann der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu 100 Prozent für die Sanierung in Anspruch genommen werden, um das denkmalgeschützte Kreuz wiederherzustellen? Antwort 2: Davon geht die Verwaltung derzeit aus. Eine abschließende Zusage der Versicherung steht je- doch noch aus. Sobald diese vorliegt, wird die Restaurierung beauftragt. Frage 3: Die Kirchengemeinde St. Aegidius Hersel möchte das Kreuz gerne einsegnen lassen, bis wann kann das Kreuz durch den Steinmetz wiederhergestellt werden, insbesondere wann könnte frü- hestens eine Einsegnung stattfinden? Antwort 3: Dies kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Die Verwaltung weiß um den Wunsch und wird Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und versuchen, den Vorgang zu beschleunigen. Herrn Bernd Marx - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.11.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Turnhallensituation in Uedorf“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 07.11.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In der Turnhalle der Verbundschule Uedorf gibt es aktuell keine Mädchentoilette mehr. Das ehe- malige Mädchen-WC wurde vor kurzem in eine „Lehrertoilette“ umgewidmet und wird regelmäßig vom Hausmeister abgeschlossen. Dies ist ein unhaltbarer Zustand für den Hauptnutzer, TTC Ue- dorf und Turnverein Hersel, der einen Großteil des Kinderturnens dort abhält. Was gedenkt die Stadt Bornheim zu machen, um diesen unhaltbaren Zustand für unsere Kinder zu ändern? Antwort 1: In der Turnhalle der Verbundschule sind 3 Toiletten vorhanden. Eine Toilette steht ausschließlich dem Lehrpersonal zur Verfügung. Die angrenzende Toilette steht den Mädchen zur Verfügung und eine dritte für die Jungen. Es fehlte die Kennzeichnung der Toiletten, was eventuell zu Miss- verständnissen geführt hat, die Beschriftung ist inzwischen angebracht. Frage 2: Die Temperatur in der Turnhalle ist aktuell immer bei ca. 16 Grad, also sehr kalt. Sofern die Tem- peratur auf 15 Grad absinken würde, was aufgrund des nahenden Winters sehr wahrscheinlich ist, kann der TTC Uedorf seine Meisterschaftsspiele nicht mehr wie gewohnt durchführen, da der Westdeutsche Tischtennis Verband vorsieht, dass bei solchen Temperaturen das Spiel zu Lasten des TTC Uedorf abzubrechen ist. Was gedenkt die Stadt Bornheim zu tun, um die Temperatur in der Turnhalle wieder dauerhaft zu erhöhen, damit der Spielbetrieb des TTC Uedorf gesichert wird? Antwort 2: Die Zeitschaltuhr der Heizung wurde mit Einbruch der kalten Jahreszeit auf die Winterzeit umge- stellt. Bei einem Ortstermin am 18.11.2025 um 10 Uhr sind bei einer Überprüfung folgende Daten festgestellt worden: Außentemperatur 5,0°C Raumtemperatur 20,0 °C Temperatur Fußboden an drei verschiedenen Stellen 22,2 / 23,2 / 24,8 °C Die oberen Außenfenster waren geöffnet. Derzeit wird kein Handlungsbedarf zur Raumtemperierung gesehen. Herrn Bernd Marx - 2 - Frage 3: Ein Statikbüro hatte im Auftrag des Schulausschusses in der letzten Ratsperiode bereits festge- stellt, dass die 60 Jahre alte Turnhalle aus statischen Gründen abzureißen und neu errichtet wer- den soll, inklusive der zusätzlichen Räume (Mensa) für die Verbundschule. Mindestens drei Ar- chitektenbüros waren zwischenzeitlich mit der Realisierung beschäftigt. Seit Jahren ist bislang mit Hinweis auf die desolate Personalsituation der zuständigen Fachämter leider überhaupt nichts passiert. Wann startet die Stadt Bornheim nun endlich mit der Realisierung der neuen Turnhalle, welche für die Vereine in den Rheinorten, aber natürlich auch insbesondere für die Verbundschule von sehr großer Bedeutung ist? Antwort 3: Vor einigen Jahren ist eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Verbundschule Uedorf nach dem damaligen Bedarf erarbeitet worden. In diesem Zuge wurde überlegt, zugunsten der Nach- haltigkeit die Turnhalle zu erhalten und die Nebenräume plus Erweiterung neu zu errichten. Lei- der bilden die Nebenräume und die Turnhalle einen statischen Verbund, ein Erhalt der Turnhalle ist daher statisch bedingt nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Leider zwangen zwischenzeitlich einige höher priorisierte Vorhaben, wie Notunterkünfte, die Ver- waltung dazu die Planung zu unterbrechen. Das Projekt Ersatzneubau Turnhalle und Erweiterung soll nun in 2026 neu gestartet werden. Vorbereitend auf das Projekt wurde bereits 2024 der Schulhof erweitert und in Betrieb genommen. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.11.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Turnhallensituation in Uedorf“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 07.11.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In der Turnhalle der Verbundschule Uedorf gibt es aktuell keine Mädchentoilette mehr. Das ehe- malige Mädchen-WC wurde vor kurzem in eine „Lehrertoilette“ umgewidmet und wird regelmäßig vom Hausmeister abgeschlossen. Dies ist ein unhaltbarer Zustand für den Hauptnutzer, TTC Ue- dorf und Turnverein Hersel, der einen Großteil des Kinderturnens dort abhält. Was gedenkt die Stadt Bornheim zu machen, um diesen unhaltbaren Zustand für unsere Kinder zu ändern? Antwort 1: In der Turnhalle der Verbundschule sind 3 Toiletten vorhanden. Eine Toilette steht ausschließlich dem Lehrpersonal zur Verfügung. Die angrenzende Toilette steht den Mädchen zur Verfügung und eine dritte für die Jungen. Es fehlte die Kennzeichnung der Toiletten, was eventuell zu Miss- verständnissen geführt hat, die Beschriftung ist inzwischen angebracht. Frage 2: Die Temperatur in der Turnhalle ist aktuell immer bei ca. 16 Grad, also sehr kalt. Sofern die Tem- peratur auf 15 Grad absinken würde, was aufgrund des nahenden Winters sehr wahrscheinlich ist, kann der TTC Uedorf seine Meisterschaftsspiele nicht mehr wie gewohnt durchführen, da der Westdeutsche Tischtennis Verband vorsieht, dass bei solchen Temperaturen das Spiel zu Lasten des TTC Uedorf abzubrechen ist. Was gedenkt die Stadt Bornheim zu tun, um die Temperatur in der Turnhalle wieder dauerhaft zu erhöhen, damit der Spielbetrieb des TTC Uedorf gesichert wird? Antwort 2: Die Zeitschaltuhr der Heizung wurde mit Einbruch der kalten Jahreszeit auf die Winterzeit umge- stellt. Bei einem Ortstermin am 18.11.2025 um 10 Uhr sind bei einer Überprüfung folgende Daten festgestellt worden: Außentemperatur 5,0°C Raumtemperatur 20,0 °C Temperatur Fußboden an drei verschiedenen Stellen 22,2 / 23,2 / 24,8 °C Die oberen Außenfenster waren geöffnet. Derzeit wird kein Handlungsbedarf zur Raumtemperierung gesehen. Herrn Bernd Marx - 2 - Frage 3: Ein Statikbüro hatte im Auftrag des Schulausschusses in der letzten Ratsperiode bereits festge- stellt, dass die 60 Jahre alte Turnhalle aus statischen Gründen abzureißen und neu errichtet wer- den soll, inklusive der zusätzlichen Räume (Mensa) für die Verbundschule. Mindestens drei Ar- chitektenbüros waren zwischenzeitlich mit der Realisierung beschäftigt. Seit Jahren ist bislang mit Hinweis auf die desolate Personalsituation der zuständigen Fachämter leider überhaupt nichts passiert. Wann startet die Stadt Bornheim nun endlich mit der Realisierung der neuen Turnhalle, welche für die Vereine in den Rheinorten, aber natürlich auch insbesondere für die Verbundschule von sehr großer Bedeutung ist? Antwort 3: Vor einigen Jahren ist eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Verbundschule Uedorf nach dem damaligen Bedarf erarbeitet worden. In diesem Zuge wurde überlegt, zugunsten der Nach- haltigkeit die Turnhalle zu erhalten und die Nebenräume plus Erweiterung neu zu errichten. Lei- der bilden die Nebenräume und die Turnhalle einen statischen Verbund, ein Erhalt der Turnhalle ist daher statisch bedingt nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Leider zwangen zwischenzeitlich einige höher priorisierte Vorhaben, wie Notunterkünfte, die Ver- waltung dazu die Planung zu unterbrechen. Das Projekt Ersatzneubau Turnhalle und Erweiterung soll nun in 2026 neu gestartet werden. Vorbereitend auf das Projekt wurde bereits 2024 der Schulhof erweitert und in Betrieb genommen. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20.11.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Deutschlandticket“ Sehr geehrter Herr Rami, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 13.11.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ob (wenn ja: in welcher Art und Weise?) gibt es vom Arbeitgeber Stadt Bornheim Unterstützung für Beschäftigte des ÖD/Beamte, die ein Deutschlandticket beziehen. Antwort 1: Das Land NRW hat bisher keine rechtliche Grundlage geschaffen, die es Arbeitgebern im öffentli- chen Dienst ermöglichen würde, Beschäftigten oder Beamtinnen und Beamten Zahlungen zu ge- währen, die über die tarifvertraglich im TVöD geregelten Leistungen hinausgehen. Nach Mittei- lung des Landrates stuft das Land NRW die Gewährung eines sogenannten Deutschland-Jobti- ckets derzeit als unzulässig ein, da weder eine besoldungsrechtliche Grundlage besteht noch die Vereinbarkeit mit den tarifrechtlichen Regelungen des TVöD gesichert ist. Mangels dieser landesrechtlichen Voraussetzungen kann die Stadt Bornheim aktuell keine Zu- schüsse zum Deutschlandticket anbieten. Selbstverständlich verfolgen wir die weiteren Entwick- lungen auf Landes- und Bundesebene aufmerksam und werden mögliche Handlungsspielräume prüfen, sobald eine tragfähige Rechtsgrundlage geschaffen wird. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Herrn Tilmann Rami Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20.11.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Deutschlandticket“ Sehr geehrter Herr Rami, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 13.11.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ob (wenn ja: in welcher Art und Weise?) gibt es vom Arbeitgeber Stadt Bornheim Unterstützung für Beschäftigte des ÖD/Beamte, die ein Deutschlandticket beziehen. Antwort 1: Das Land NRW hat bisher keine rechtliche Grundlage geschaffen, die es Arbeitgebern im öffentli- chen Dienst ermöglichen würde, Beschäftigten oder Beamtinnen und Beamten Zahlungen zu ge- währen, die über die tarifvertraglich im TVöD geregelten Leistungen hinausgehen. Nach Mittei- lung des Landrates stuft das Land NRW die Gewährung eines sogenannten Deutschland-Jobti- ckets derzeit als unzulässig ein, da weder eine besoldungsrechtliche Grundlage besteht noch die Vereinbarkeit mit den tarifrechtlichen Regelungen des TVöD gesichert ist. Mangels dieser landesrechtlichen Voraussetzungen kann die Stadt Bornheim aktuell keine Zu- schüsse zum Deutschlandticket anbieten. Selbstverständlich verfolgen wir die weiteren Entwick- lungen auf Landes- und Bundesebene aufmerksam und werden mögliche Handlungsspielräume prüfen, sobald eine tragfähige Rechtsgrundlage geschaffen wird. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Herrn Tilmann Rami

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.12.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Baustelle/Vollsperrungen in der Pohlhauenstraße / Botzdorfer Weg.“ Sehr geehrte Frau Peters, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.12.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Arbeiten sind aktuell im Bereich Pohlhausenstraße / Botzdorfer Weg / angren- zender Straßen noch geplant bzw. noch ausstehend Antwort 1: Die Kanalerneuerungsmaßnahme des Stadtbetrieb umfasst mehrere Straßen (Pohlhausenstraße, Lessingstraße, Botzdorfer Weg, Quellenweg, Waldstraße). Im Detail wird an den folgenden Berei- chen gearbeitet: Erneuerung des Abwasserkanals, Bachkanals, Grundstücksanschlussleitungen und Sinkkasten- leitungen. Diese Arbeiten sind sowohl umfassend als auch zeitaufwändig und erfordern den Austausch von Kanalleitungen in mehreren Bereichen. Frage 2: Wie ist der Zeitplan für die noch ausstehenden Arbeiten? Bitte Aufschlüsselung nach Abschnitten und voraussichtlichem Ende der Maßnahmen. Antwort 2: Der Bauabschnitt Kreuzung Pohlhausenstraße / Om Jeeßeberch wurde am 11.11.2025 abge- schlossen. Für die noch ausstehenden Arbeiten hat der Stadtbetrieb nachfolgenden aktuellen Zeitplan mitge- teilt: Bauabschnitt Pohlhausenstraße bis In der Profffläche: Abwasserkanal und Bachkanal - lau- fend bis ca. Anfang März 2026 Bauabschnitt Pohlhausenstraße ab In der Profffläche bis Kreuzung Lessingstraße: Abwas- serkanal und Bachkanal - Anfang März 2026 bis Mitte Juli 2026 Bauabschnitt Lessingstraße ab Kreuzung Pohlhausenstraße: Abwasserkanal - Mitte Juli 2026 bis Anfang Oktober 2026 Bauabschnitt Botzdorfer Weg ab Kreuzung Pohlhausenstraße: Abwasserkanal und Bach- kanal - Anfang Oktober 2026 bis Ende April 2027 Bauabschnitt Quellenweg ab Kreuzung Botzdorfer Weg: Abwasserkanal und Bachkanal - Ende April 2027 bis Mitte Juni 2027 Frau Anna Peters SPD-Fraktion Leo-Koppel-Str. 26 53332 Bornheim - 2 - Bauabschnitt Waldstraße ab Kreuzung Quellenweg bis Botzdorfer Weg: Abwasserkanal - Mitte Juni 2027 bis Mitte August 2027 Hinweis: Der Bauzeitenplan wird durch den Stadtbetrieb laufend fortgeschrieben, da unvorherseh- bare bauliche oder witterungsbedingte Faktoren Änderungen nach sich ziehen können. Frage 3: Wo und wie werden die Anwohnerinnen und Anwohner über den aktuellen Stand und Änderun- gen informiert (z. B. über Ratsinformationssystem, Aushänge, Bürgerbriefe, Webseite)? Antwort 3: Anwohner werden in mehreren Formaten und über verschiedene Kanäle informiert: Im Februar 2025 und April 2025 informierte der Stadtbetrieb die betroffenen Anwohner*innen mit- tels Bürgerbriefs über die geplanten Baumaßnahmen und den groben Zeitplan der Maßnahme. Für die jeweiligen Bauabschnitte muss die ausführende Baufirma eine straßenverkehrsrechtliche Genehmigung beantragen. Auflage dieser Genehmigung ist u. a. die Information der Anlieger durch Verteilung eines Anwohnerbriefs vor Ausführung der Arbeiten. Aktuelle Updates und Informationen zu den Bauarbeiten sind ferner auf folgenden Kanälen verfüg- bar: Verkehrsberichte für das Stadtgebiet auf der Webseite der Stadt Bornheim Aktuelle Baumaßnahmen auf der Webseite des Stadtbetriebs Bornheim AöR Diese Kanäle stellen sicher, dass die Anwohner regelmäßig über den Fortschritt und mögliche Änderungen informiert werden. Frage 4: Können Sie zusichern, dass vor Beginn jedes Bauabschnitts eine transparente Kommunikation mit klarer Information über Dauer, Abschnitt und Ausweichrouten stattfindet? Antwort 4: Es wird eine transparente Kommunikation vor Beginn jedes Bauabschnitts zugesichert. Dies erfolgt durch: Regelmäßige Verkehrsberichte und aktuelle Informationen zu den Baumaßnahmen, die auf den städtischen Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Detaillierte Informationen über die Dauer, den Abschnitt der Maßnahme und etwaige Ausweichro- uten können von den Anwohnern im Voraus auf den genannten Plattformen eingesehen werden. Zudem steht die Verkehrsbehörde in kontinuierlichem Austausch mit den Verkehrsplanungsbüros, um Umleitungsstrecken zu entwickeln, die den Verkehr so gering wie möglich belasten und gleich- zeitig den Verkehrsfluss aufrechterhalten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Umleitungen effektiv geplant und bei Bedarf angepasst wer- den. Die bauausführenden Firmen werden zudem durch die Verkehrsbehörde aufgefordert, vor den wei- teren Bauabschnitten erneute Anwohnerinformationen auszugeben. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.01.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Daten zur Haushaltssatzung Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 23.01.2019 beantworte ich wie folgt: Frage: Wie hoch waren die Erträge der Gewerbesteuer in den Jahren 2008 bis 2018, bei einem Hebesatz von wie viel Punkten? (Bitte in einer Excel-Tabelle darstellen) Wie hoch waren die Erträge der Grundsteuer B in den Jahren 2008 bis 2018, bei einem Hebesatz von wie viel Punkten? (Bitte in einer Excel-Tabelle darstellen) Wie hoch war der Ertrag 2018 pro Punkt Gewerbesteuer? Wo hoch war der Ertrag 2018 pro Punkt Grundsteuer B? Wie würde sich das Gesamtsteueraufkommen dieser beiden Kommunalsteuern ändern, wenn die Grundsteuer B um 10 Punkte gesenkt und gleichzeitig die Ge- werbesteuer um 5 Punkte angehoben wird? Antwort: Die Antworten zu den vorstehenden Fragen werden in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Jahresergebnisse und Hebesätze 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Erträge Grundsteuer B 5.590.411 5.981.640 6.146.823 6.322.978 6.345.808 7.051.307 7.159.744 7.863.517 7.851.288 9.510.373 10.463.767 Hebesatz Grundsteuer B 399 v.H. 399 v.H. 430 v.H. 430 v.H. 430 v.H. 470 v.H. 470 v.H. 500 v.H. 500 v.H. 595 v.H: 645 v.H. Erträge Gew erbesteuer 8.230.603 7.276.373 12.147.481 10.620.308 11.930.427 12.137.687 11.049.051 14.145.057 13.579.729 18.025.225 18.059.034 Hebesatz Gew erbesteuer 420 v.H. 420 v.H. 440 v.H. 440 v.H. 440 v.H. 465 v.H. 465 v.H. 485 v.H. 485 v.H. 485 v.H. 490 v.H. 1 %-Punkt Grundsteuer 16.223 1 %-Punkt Gew erbesteuer 36.855 Aufkommen Grundsteuer bei Senkung auf 635 %-Punkte (Basis Ist-Wert 2018) 10.301.538 Aufkommen Gew erbesteuer bei Anhebung auf 495 %-Punkte (Basis Ist-Wert 2018) 18.243.310 Aufkommen Grundsteuer bei Senkung auf 685 %-Punkte (Basis Plan-Wert 2019; 11.455.000 €) 11.290.180 Aufkommen Gew erbesteuer bei Anhebung auf 495 %-Punkte (Basis Plan-Wert 2019; 18.000.000 €) 18.183.673 An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Erläuterungen: Die Entwicklung der Grundsteuer B ist gekennzeichnet durch stetig ansteigende Erträge. Die Gewerbesteuer unterliegt hingegen in ihrer Entwicklung konjunkturellen Schwankungen. Von daher ist sie in ihrem Aufkommen weniger verlässlich als die Grundsteuer B. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.02.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Betr. Kosten der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge Sehr geehrter Herr Breuer, die o.a. kleine Anfrage vom 28.01.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Flüchtlinge sind seit dem Beginn der Flüchtlingskrise der Stadt Bornheim ins- gesamt zugewiesen worden und wie viele sind aktuell noch im Stadtgebiet Bornheim unterge- bracht? Antwort: Seit 2015 wurden Bornheim insgesamt 866 Asylbewerber zugewiesen. 2015: 464 2016: 227 2017: 100 2018: 75 Gesamt: 866 Derzeit sind noch 317 Personen, die im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stehen, in Bornheim untergebracht. Frage 2: Wer trägt die Kosten der Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge, die in Bornheim un- tergebracht sind (Bund, Land, Kreis, Stadt, Splittung)? Antwort: Die Kosten für die Gesundheitsversorgung der Asylbewerber und der geduldeten Per- sonen trägt gemäß § 4 in Verbindung mit § 10 a AsylbLG die Stadt Bornheim. Frage 3: Welche Kosten sind der Stadt Bornheim insgesamt bei der Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge entstanden? Bitte schlüsseln Sie die Kosten für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 auf. Antwort: In den Jahren 2015 bis 2017 sind insgesamt 2.002.345,07 Euro Krankenhilfekosten entstanden. Die Abrechnung des jeweiligen Haushaltsjahres erfolgt erst im 1. Quartal des Folge- jahres. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Die Höhe der in 2018 geleisteten Krankenhilfe kann somit erst nach der endgültigen Abrechnung mitgeteilt werden. 2015: 374.100,87 € 2016: 598.446,11 € 2017: 1.029.798,09 € 2018: s.o. Frage 4: Sofern es hier Zuschüsse gibt, wie hoch fallen diese auf die Jahre 2015 bis 2018 aus und wer bezuschusst diese Kosten in welcher Höhe in Euro und Prozent? Antwort: Für die Aufnahme und Unterbringung sowie die Versorgung der Asylbewerber stellt das Land den Gemeinden gemäß § 4 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) monatlich für jede Person eine Kos- tenpauschale in Höhe von 866 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus erstattet das Land gemäß § 4a FlüAG in den personenbezogenen Einzelfällen, bei denen die jährlichen Krankenhilfekosten über 35.000 Euro hinausgehen, den Restbetrag. An den Kosten für Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die über eine Duldung ver- fügen, beteiligen sich Bund und Land bisher nicht. Auf die diversen Aktivitäten der Bürgermeiste- rinnen und Bürgermeister im Rhein-Sieg-Kreis sowie der kommunalen Spitzenverbänden zur vollständigen Kostenübernahme wird verwiesen. Frage 5: Auf welcher Tarif-Basis werden die Gesundheitskosten für Flüchtlinge abgerechnet? Geschieht dies auf der gesetzlichen oder/und auf der privaten Verrechnungsbasis oder nach einem speziel- len Sondertarif für Flüchtlinge? Antwort: Der Krankenhilfeanspruch für Asylbewerber und geduldete Personen entspricht dem Tarif der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen in einer privaten Containeranlage in der Nähe des Bornheimer Friedhofes / Nähe Bundesbahn Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.02.2019 beantworte ich wie folgt: Frage: Wie viele Flüchtlinge sind in Summe in der angemieteten Containeranlage untergebracht worden und zeitlich von wann bis wann wurde diese Unterkunft genutzt? Bitte genaues Datum angeben. Antwort: In der Zeit vom 03.11.2015 bis 31.10.2016 wurden in der Wohncontaineranlage der Firma Ritter ein bzw. zwei Riegel für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzt. Dort waren bis zu 150 Personen untergebracht. Die Nutzung eines Riegels endete vertragsgemäß am 10.04.2016, der andere Riegel wurde zum 31.10.2016 aufgegeben. Frage: Wie hoch waren die Gesamtkosten für Miete, Containereinrichtungen (Möbel, sanitäre Einrich- tungen (z.B. Küchen, Waschbecken, Duschen, Waschmaschinen etc.), SAT-Anlagen, Telefon, Brandschutz, Internet, Heizung, Wasser, Abwasser, Versicherung, Fluchtwegkennzeichnung, Wachdienste, Versorgung mit Essen etc.. Bitte Einzelkosten nennen. 28.03.2019 Herrn Paul Breuer St.-Georg-Str. 20 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Kosten Container 11/2015 bis 10/2016 Sachkonto, Bezeichnung Erläuterung Aufwand in € 522100 Strom 52.654,24 522700 Wasser 4.305,32 522800 Abwasser 4.305,33 523100 Unterhaltung Gr. + Geb. 26.416,68 523110 Wartung Gebäudetechnik 245,74 523300 Unterhaltung technische Anlagen 53.722,85 523700 Bewirtschaftung Grundstück + Ge- bäude 790,21 523710 Abfallentsorgung 45.814,64 523720 Gebäudereinigung 126.043,98 523800 GWG (Geringfügige Wirtschaftsgü- ter) Betten, Matratzen, Bettwä- sche, Waschmaschinen, Trockner u.a 20.000,41 529100 Sonstige Sach- und Dienstleistun- gen Wachdienst, Betreuung durch Malteser, Flüchtlingssozialar- beit Zeitarbeit, Verpflegung 1.522.042,66 542100 Miete/Pacht 282.265,55 542110 Mietnebenkosten 49.705,47 542700 Prüfung, Beratung Rechtssachen 876,14 543500 Telefon 16,07 544700 Sonstige Rückst. Herrichtung Stromzufuhr u.a. 9.355,45 Aufwand gesamt: 2.189.205,29 Frage: Was ist nach Beendigung der Nutzung mit den von der Stadt Bornheim eingebrachten Einrich- tungen bzw. Einzelteilen geschehen? Wurden sie herausgenommen, sind sie in der Containeran- lage kostenfrei verblieben oder wurden sie vom Vermieter mit welcher Kostenbeteiligung über- nommen und auch bezahlt? Antwort: Das von der Stadt Bornheim für die Ausstattung der Wohncontainer erworbene Inventar (Betten, Matratzen, Tische, Stühle, Waschmaschinen, Trockner, Heizlüfter) wurden nach Ende der Nut- zungsvereinbarungen aus der gemieteten Unterkunft Am Ühlchen entfernt und – abhängig vom damaligen Bedarf - sofort in anderen, städtischen Gemeinschaftsunterkünften weiter verwendet oder bis zum weiteren Gebrauch in den beiden städtischen Möbellagern zwischengelagert. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen in einer privaten Containeranlage in der Nähe des Bornheimer Friedhofes / Nähe Bundesbahn Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.02.2019 beantworte ich wie folgt: Frage: Wie viele Flüchtlinge sind in Summe in der angemieteten Containeranlage untergebracht worden und zeitlich von wann bis wann wurde diese Unterkunft genutzt? Bitte genaues Datum angeben. Antwort: In der Zeit vom 03.11.2015 bis 31.10.2016 wurden in der Wohncontaineranlage der Firma Ritter ein bzw. zwei Riegel für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzt. Dort waren bis zu 150 Personen untergebracht. Die Nutzung eines Riegels endete vertragsgemäß am 10.04.2016, der andere Riegel wurde zum 31.10.2016 aufgegeben. Frage: Wie hoch waren die Gesamtkosten für Miete, Containereinrichtungen (Möbel, sanitäre Einrich- tungen (z.B. Küchen, Waschbecken, Duschen, Waschmaschinen etc.), SAT-Anlagen, Telefon, Brandschutz, Internet, Heizung, Wasser, Abwasser, Versicherung, Fluchtwegkennzeichnung, Wachdienste, Versorgung mit Essen etc.. Bitte Einzelkosten nennen. 28.03.2019 Herrn Paul Breuer St.-Georg-Str. 20 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Kosten Container 11/2015 bis 10/2016 Sachkonto, Bezeichnung Erläuterung Aufwand in € 522100 Strom 52.654,24 522700 Wasser 4.305,32 522800 Abwasser 4.305,33 523100 Unterhaltung Gr. + Geb. 26.416,68 523110 Wartung Gebäudetechnik 245,74 523300 Unterhaltung technische Anlagen 53.722,85 523700 Bewirtschaftung Grundstück + Ge- bäude 790,21 523710 Abfallentsorgung 45.814,64 523720 Gebäudereinigung 126.043,98 523800 GWG (Geringfügige Wirtschaftsgü- ter) Betten, Matratzen, Bettwä- sche, Waschmaschinen, Trockner u.a 20.000,41 529100 Sonstige Sach- und Dienstleistun- gen Wachdienst, Betreuung durch Malteser, Flüchtlingssozialar- beit Zeitarbeit, Verpflegung 1.522.042,66 542100 Miete/Pacht 282.265,55 542110 Mietnebenkosten 49.705,47 542700 Prüfung, Beratung Rechtssachen 876,14 543500 Telefon 16,07 544700 Sonstige Rückst. Herrichtung Stromzufuhr u.a. 9.355,45 Aufwand gesamt: 2.189.205,29 Frage: Was ist nach Beendigung der Nutzung mit den von der Stadt Bornheim eingebrachten Einrich- tungen bzw. Einzelteilen geschehen? Wurden sie herausgenommen, sind sie in der Containeran- lage kostenfrei verblieben oder wurden sie vom Vermieter mit welcher Kostenbeteiligung über- nommen und auch bezahlt? Antwort: Das von der Stadt Bornheim für die Ausstattung der Wohncontainer erworbene Inventar (Betten, Matratzen, Tische, Stühle, Waschmaschinen, Trockner, Heizlüfter) wurden nach Ende der Nut- zungsvereinbarungen aus der gemieteten Unterkunft Am Ühlchen entfernt und – abhängig vom damaligen Bedarf - sofort in anderen, städtischen Gemeinschaftsunterkünften weiter verwendet oder bis zum weiteren Gebrauch in den beiden städtischen Möbellagern zwischengelagert. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen