Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.08.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 10.08.2016 betr. Vermessungen und Bodenprüfungen/Lärmschutzmaßnahmen der Bundesbahn entlang der Bahnstrecke Roisdorf - Alfter Sehr geehrte Frau Kretschmer, Ihre kleine Anfrage vom 10.08.2016 betr. Vermessungen und Bodenprüfungen/Lärmschutzmaß- nahmen der Bundesbahn entlang der Bahnstrecke Roisdorf - Alfter beantworte ich wie folgt: Frage 1: Dienten diese Vorarbeiten der Errichtung der geplanten Lärmschutzwand? Antwort 1: Darüber ist hier nichts bekannt. Frage 2: Ab wann werden die Anwohner mit eingebunden? Antwort 2: Nach der Planung der DB Projektbau soll im Herbst eine Anliegerinformation mit Unterstützung durch die Stadt erfolgen (vgl. Mitteilungsvorlage 205/2016-12 zur Ratssitzung am 7.4.2016). Frage 3: Liegt der Verwaltung in der Zwischenzeit das Lärmschutzgutachten vor und wenn ja, wann wird es in Session zur Einsicht eingestellt? Antwort 3: Das Gutachten insgesamt liegt noch nicht vor, sondern nach wie vor lediglich die Lärmkarten vor und nach Bau der Lärmschutzwand. Diese sind der o.g. Vorlage beigefügt. An das Ratsmitglied Frau Gabriele Kretschmer - 2 - Frage 4: Wenn das Lärmschutzgutachten vorliegt, wurden hier auch die Belästigungen durch die Erschüt- terungen/Vibrationen miteinbezogen, da sich diese in den letzten Jahren verstärkt haben und die Haftung der Risse noch unklar ist? Antwort 4: Entfällt (vgl. Antwort auf Frage 3). Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.08.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 10.08.2016 betr. Vermessungen und Bodenprüfungen/Lärmschutzmaßnahmen der Bundesbahn entlang der Bahnstrecke Roisdorf - Alfter Sehr geehrte Frau Kretschmer, Ihre kleine Anfrage vom 10.08.2016 betr. Vermessungen und Bodenprüfungen/Lärmschutzmaß- nahmen der Bundesbahn entlang der Bahnstrecke Roisdorf - Alfter beantworte ich wie folgt: Frage 1: Dienten diese Vorarbeiten der Errichtung der geplanten Lärmschutzwand? Antwort 1: Darüber ist hier nichts bekannt. Frage 2: Ab wann werden die Anwohner mit eingebunden? Antwort 2: Nach der Planung der DB Projektbau soll im Herbst eine Anliegerinformation mit Unterstützung durch die Stadt erfolgen (vgl. Mitteilungsvorlage 205/2016-12 zur Ratssitzung am 7.4.2016). Frage 3: Liegt der Verwaltung in der Zwischenzeit das Lärmschutzgutachten vor und wenn ja, wann wird es in Session zur Einsicht eingestellt? Antwort 3: Das Gutachten insgesamt liegt noch nicht vor, sondern nach wie vor lediglich die Lärmkarten vor und nach Bau der Lärmschutzwand. Diese sind der o.g. Vorlage beigefügt. An das Ratsmitglied Frau Gabriele Kretschmer - 2 - Frage 4: Wenn das Lärmschutzgutachten vorliegt, wurden hier auch die Belästigungen durch die Erschüt- terungen/Vibrationen miteinbezogen, da sich diese in den letzten Jahren verstärkt haben und die Haftung der Risse noch unklar ist? Antwort 4: Entfällt (vgl. Antwort auf Frage 3). Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.08.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 10.08.2016 betr. Filteranlage an der Einmündung Güterbahnhof Straße / Mainzer Straße Sehr geehrte Frau Kretschmer, Ihre kleine Anfrage vom 10.08.2016 betr. Filteranlage an der Einmündung Güterbahnhof Straße/ Mainzer Straße beantworte ich wie folgt: Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass diese Anlage dazu dient, die CKW-Belastung des Grundwassers zu verringern, die von der ehemaligen Großreinigung Ferster verursacht wurde. Frage 1: Ist diese Filteranlage noch im Betrieb? Wenn ja, wer ist für die Wartung der Anlage zuständig und hat dies für die Anwohner eine Bedeutung im Zusammenhang mit der gesetzlich vorgeschriebe- nen Dichtheitsprüfung innerhalb von Wasserschutzgebieten und wenn nein, ist geplant die Anla- ge zu beseitigen? Antwort 1: Die vom Rhein-Sieg-Kreis betriebene Anlage ist noch in Betrieb; wann sie außer Betrieb genom- men werden kann, ist noch nicht absehbar. Das gereinigte Wasser wird dem Grundwasser wie- der zugeführt. Mit der Wartung hat der Rhein-Sieg-Kreis das Ingenieurbüro Tilmanns & Partner beauftragt. Für die Anwohner hat der Betrieb der Anlage keine Bedeutung im Zusammenhang mit der Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen im Wasserschutzgebiet. Frage 2: Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem vor dem Bahnhof in Roisdorf gefällten Baum und den möglichen Altlasten? Antwort 2: Nein, hiermit gibt es keinen Zusammenhang. An das Ratsmitglied Frau Gabriele Kretschmer - 2 - Frage 3: Gibt es Hinweise in diesem Bereich, dass der Grundwasserspiegel gesunken ist? Antwort 3: Darauf liegen keine Hinweise vor. Da das Grundwasser ca. 10-12 m unter Flur ansteht, hat es für die Wasserversorgung der Bäume auch keine Bedeutung. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.07.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 27.06.2016 betr. Freigabe von Parkflächen an der Wallrafstraße Sehr geehrter Herr Wingenbach, Ihre kleine Anfrage vom 27.06.2016 betr. Freigabe von Parkflächen an der Wallrafstraße beant- worte ich wie folgt: Frage 1: Wurden Flächen des Parkplatzes verpachtet? Antwort 1: Nach Beendigung der Kanal- und Straßenbauarbeiten in der Königstraße hat die bausauführende Firma den von ihr genutzten Teil des Parkplatzes binnen Wochenfrist geräumt. Weitergehende Genehmigungen zur Nutzung der Flächen bzw. Verpachtungen wurden von der Verwaltung nicht vorgenommen. Frage 2: Wie ist die derzeitige Benutzung der Flächen begründet. Antwort 2: Die Flächen wurden zuletzt durch von der Stadt Bornheim mit der Pflege und Sanierung von städtischen Grünflächen beauftragten Firmen zur Zwischenlagerung von Schüttgütern, Pflanz- substrat, Pflastersteinen etc. genutzt. Die Firmen wurden bereits vor Wochen vom Umwelt- und Grünflächenamt aufgefordert, die Fläche zu räumen und wieder herzustellen. Frage 3: Wann ist mit der Freigabe der Flächen und der Benutzbarkeit als Parkplatz zu rechnen? Antwort 3: Nach Auskunft des Umwelt- und Grünflächenamtes wurden die Flächen mittlerweile geräumt und stehen somit wieder zum Parken zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Matthias Wingenbach

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.08.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 08.08.2016 betr. evtl. Rückforderungsansprüche von Grundstückseigentümern bei Erschließungsbeiträgen Sehr geehrter Herr Schwarz, Ihre kleine Anfrage vom 08.08.2016 betr. evtl. Rückforderungsansprüche von Grundstückseigen- tümern bei Erschließungsbeiträgen beantworte ich wie folgt: Vorbemerkung: In dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall (Urteil vom 01.12.2010, BVerwG 9 C 8.09) hatte die betroffene Gemeinde einen Erschließungsvertrag nach § 124 Baugesetzbuch mit einer kommunalen Eigengesellschaft geschlossen, u.a. um einen höheren Anteil als 90 % der Erschließungsaufwendungen refinanzieren zu können. Die Rückforderungsansprüche ergaben sich dadurch, dass das Gericht den Vertrag als nichtig bewertet hat. Derartige Verträge wurden und werden von der Stadt Bornheim nicht abgeschlossen. Frage 1: Können bezogen auf dieses Urteil Rückforderungen von Erschließungskosten durch Eigenheim- besitzer auf die Stadt zukommen? Antwort: Nein. Frage 2: Falls ja, in welcher Höhe könnten diese den städtischen Haushalt belasten? An das Ratsmitglied Herrn Wolfgang Schwarz - 2 - Antwort: Entfällt. Frage 3: Falls ja, wie könnte dies bei zukünftigen Erschließungen verhindert werden? Antwort: Entfällt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.08.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 10.08.2016 betr. Bebauungsplangebiet Hm 01 Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 10.08.2016 betr. Bebauungsplangebiet Hm 01 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wann kann das Grundstück des ehemals geplanten Spielplatzes im Plangebiet Hm 01 als Bau- land veräußert werden? Antwort: Voraussetzung für die Veräußerung des Grundstücks ist die Rechtskraft des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Hm 01. Mit der Rechtskraft ist voraussichtlich bis zum Jahres- ende 2016 zu rechnen. Frage 2: Hat die noch nicht erfolgte Veräußerung dieses Grundstücks Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Straßenbau-Endabrechnung für die Anlieger? Antwort: Nicht die Veräußerung, jedoch ist auch für die Endabrechnung der Erschließungsbeiträge Vo- raussetzung die Rechtskraft des Bebauungsplanverfahrens. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 3: Wann wird die Endabrechnung der Straßen im Plangebiet Hm 01 für die Anlieger erfolgen? Antwort: In Abhängigkeit von anderen zu erledigenden Aufgaben erfolgt die Endabrechnung unmittelbar nach Rechtskraft des Bebauungsplanverfahrens voraussichtlich im 1. Quartal 2017. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.09.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 23.08.2016 betr. Schulmilchprogramm Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 23.08.2016 betr. Schulmilchprogramm beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Schulen der Stadt Bornheim nehmen am Schulmilchprogramm der Europäischen Union teil? Antwort 1: Die Markus-Schule in Rösberg, die Herseler-Werth-Schule in Hersel sowie die Nikolaus-Schule in Waldorf nehmen an dem Schulmilchprogramm der Europäischen Union teil. Sie beziehen die Milch über die Friesland Campina Germany GmbH. Weiteres kann der Anlage entnommen wer- den. Alle anderen Schulen nehmen nicht an diesem Programm teil. Die Verbundschule in Uedorf, die Sebastian-Schule in Roisdorf sowie die Nikolaus-Schule in Waldorf beziehen frisches Obst und Gemüse über das EU-Schulobst- und Gemüseprogramm. Die Johann-Wallraf-Schule in Bornheim bietet ebenfalls Schulobst an, welches von einigen Eltern vorbereitet wird. Frage 2: Welche Produkte werden in den einzelnen Schulen angeboten? Antwort 2: Angebotene Produkte im Rahmen des EU-Schulmilchprogramms der drei teilnehmenden Grund- schulen sind folgende Sorten: reine Milch, Kakao, Vanille und Erdbeere. Die Schüler/innen der anderen Schulen können das Angebot an stillem oder kohlensäurehalti- gem Mineralwasser nutzen. Nehmen die Schulen (hier Verbundschule Uedorf u. Sebastian-Schule Roisdorf), wie bereits bei Frage 1 beantwortet, an dem EU-Schulobst- und Gemüseprogramm teil, so wird 3x pro Woche frisches Obst/Gemüse je 100g pro Schüler/in von einem Obst- und/oder Gemüseladen aus der Umgebung an die Schulen geliefert. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 3: Von wem wird in diesen Schulen unterschieden, welche Milchsorten und Milchprodukte den Schülern angeboten werden? Antwort 3: Wenn Milchprodukte oder andere Produkte angeboten werden, so wird dies zunächst in einer Schulkonferenz, auch unter Beteiligung der Eltern der Schüler/innen, beschlossen. Vorab wird das Kollegium miteinbezogen. Frage 4: Inwieweit werden die Eltern bei der Gestaltung des Angebotes beteiligt? Antwort 4: Bei der Gestaltung des Angebotes werden die Eltern der Schüler/innen wie folgt beteiligt: Mitspracherecht bei Auswahl der Produkte Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Alice von Bülow, Beigeordnete Täglich eine gute Entscheidung. Vom Kindergarten bis zur Berufsschule. Seit 1977 fördert die Europäische Union die Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen an deutschen Schulen, Kindergärten und weiteren Bildungseinrich- tungen. So trägt das Schulmilch-Programm zu einer ausgewogenen Kinderernährung bei. In derzeit sieben Bundesländern gibt es die Landliebe Schulmilch an Grund- und weiterführenden Schulen. Damit sind wir der größte in Deutschland zugelassene Schulmilch-Lieferant und haben eine verantwortungs- volle Aufgabe, die wir sehr ernst nehmen! Denn gerade an Schulen konkurriert Milch heute stark mit Softdrinks, Fruchtnektar und Co. Wenn jedoch gesunde Ernährungsgewohnheiten bereits im Kindes- alter entwickelt werden, bleiben sie oft ein Leben lang erhalten. Entscheiden auch Sie sich deshalb für Milch an Ihrer Schule! Ihr Landliebe Schulmilch-Team Lernen Sie das deutsche Schulmilch-Programm kennen! Günstiger für alle, die wachsen und lernen! Bildung und Ernährung zusammen sind sie stark. Grundsätzlich kann jede vorschulische oder schulische Einrichtung am EU-Schulmilch- Programm teilnehmen und beispielsweise in den Genuss von vergünstigter Milch kommen. Die Voraussetzung ist, dass die jeweilige Einrichtung von einem zugelassenen Schulmilch-Lieferanten betreut und beliefert wird. Diese Einrichtungen profitieren vom Schulmilch-Programm: • Kindertagesstätten, Kindergärten, Vorschulen • Grund- und weiterführende Schulen • Berufsbildende Schulen, Berufsschulen Aktuell wird ein Kilogramm Milch(erzeugnis) mit 18,15 Cent bezuschusst! Derzeit beliefert Landliebe Schulmilch diese Bundesländer: Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg. Weitere Preisinformationen auf www.fuer-mich-lieber-milch.de 0,25 Liter Milch = 100 % natürlich. Schokomilch kann als Energielieferant gerade in anspruchsvollen Unter- richtsphasen dem Abfall der biologischen Leistungskurve gut entgegenwirken. Landliebe Milch ist ein hochwertiges natürliches Lebensmittel. Sie stammt von ausgewählten Landliebe Bauernhöfen, auf denen ausschließlich traditionell, ohne Gentechnik gefüttert wird – gemäß der Landliebe Qualitätsgarantie. Ohne künstliche Aromen und Konservierungsstoffe*. Ein natürliches Kraftpaket mit wertvollen Inhaltsstoffen! Das steckt alles drin. Kaum ein anderes Nahrungsmittel liefert neben reichlich Flüssigkeit so viele wichtige Nährstoffe wie die Milch. Sie enthält unter anderem natürliches Eiweiß, Vitamine und Calcium. Das gesunde Kraftpaket – täglich! • Jeder Schüler erhält pro Schultag ¼ Liter Milch zu einem vergünstigten Preis • Fettarm mit nur 1,5 % Fett (im Milchanteil) • Abwechslungsreich: pure Milch oder Schokomilch aus besten Zutaten! * Laut Gesetz ** Quelle: Institut für Sporternährung e. V., Landliebe Schulmilch Mentalstudie: Einfluss von Landliebe Frische Schokomilch auf die geistige Leistungsfähigkeit in Lehrveranstaltungen, 2012 Eiweiß ist wichtig für die Erhal- tung der Muskelmasse und der Knochen. Wasser Milch besteht zu 80% aus Wasser. Calcium wird ein Leben lang unter anderem zur Erhaltung der normalen Muskelfunktionen sowie der Knochen und Zähne benötigt. Vitamine Vitamin B12 trägt ein Leben lang zu einem normalen Energiestoffwechsel und einer normalen Funktion des Nervensystems bei. Es trägt ebenfalls zur Verringerung von Ermüdung bei. Täglich 800 mg Calcium! Z.B. 250 ml Schulmilch (300 mg), ein Becher Naturjoghurt (172,5 mg), eine Scheibe Gouda (210 mg) und eine Portion Brokkoli (145 mg) 0 Geistige Leistungsfähigkeit in Abhängigkeit vom Schokomilch-Verzehr** 30 60 90 mit Schokomilch ohne Nahrungsaufnahme Minuten nach Verzehr G ei st ig e Le is tu n g sf äh ig ke it Bereich optimaler geistiger Leistungsfähigkeit So wird die ganze Sache kinderleicht! Möglichkeiten der Milchverteilung an Ihrer Schule. Bieten Sie Milch an Ihrem Schulkiosk an! Integrieren Sie die Milch in Ihren vorhandenen Schulkiosk- oder Pausen-Verkauf, als tägliches Angebot für alle. Lassen Sie es den Automaten machen! Große Schulen können kosten- frei einen Landliebe Schulmilch- Automaten erhalten. Ein Verant- wortlicher (Hausmeister, Lehrer, Schülerfirma etc.) kümmert sich um die Befüllung. Teilen Sie sich den geringen Aufwand! Die Lehrkräfte übernehmen die Klassen-Bestellliste und das Geld- einsammeln. Anhand der Bestell- listen gibt z. B. der Hausmeister die Bestellung für die gesamte Schule auf und sorgt für die Verteilung. Machen Sie ein Schüler-Projekt daraus! An vielen Schulen verkaufen die Schüler selbst die Schulmilch in der Pause an ihre Mitschüler. Ein Erwachsener hilft lediglich bei der Bestellung/Abrechnung. Für Sie lieber Milch? FrieslandCampina Germany GmbH Abteilung Schulmilch Geldernstraße 46 · 50739 Köln Info-Hotline: 0221/1775-228 E-Mail: info@landliebe-schulmilch.de www.fuer-mich-lieber-milch.de Damit Sie stets gut beraten sind, hilft Ihnen Ihr persönlicher Landliebe Schulmilch-Berater gern weiter. Ob Fragen zur Abwicklung oder Unterstützung von Schulveranstaltungen - sprechen Sie Ihren Schulmilch-Berater einfach direkt an. Ihr Schulmilch-Berater gibt Ihnen gerne Materialien an die Hand, mit denen Sie Ihre Schulmilch-Bestellungen problemlos abwickeln können. Rufen Sie an oder schreiben Sie eine kurze E-Mail. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit! Ihr Landliebe Schulmilch-Team Täglich eine gute Entscheidung. St an d : S ep te m b er 2 01 4 Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.09.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 23.08.2016 betr. Schulmilchprogramm Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 23.08.2016 betr. Schulmilchprogramm beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Schulen der Stadt Bornheim nehmen am Schulmilchprogramm der Europäischen Union teil? Antwort 1: Die Markus-Schule in Rösberg, die Herseler-Werth-Schule in Hersel sowie die Nikolaus-Schule in Waldorf nehmen an dem Schulmilchprogramm der Europäischen Union teil. Sie beziehen die Milch über die Friesland Campina Germany GmbH. Weiteres kann der Anlage entnommen wer- den. Alle anderen Schulen nehmen nicht an diesem Programm teil. Die Verbundschule in Uedorf, die Sebastian-Schule in Roisdorf sowie die Nikolaus-Schule in Waldorf beziehen frisches Obst und Gemüse über das EU-Schulobst- und Gemüseprogramm. Die Johann-Wallraf-Schule in Bornheim bietet ebenfalls Schulobst an, welches von einigen Eltern vorbereitet wird. Frage 2: Welche Produkte werden in den einzelnen Schulen angeboten? Antwort 2: Angebotene Produkte im Rahmen des EU-Schulmilchprogramms der drei teilnehmenden Grund- schulen sind folgende Sorten: reine Milch, Kakao, Vanille und Erdbeere. Die Schüler/innen der anderen Schulen können das Angebot an stillem oder kohlensäurehalti- gem Mineralwasser nutzen. Nehmen die Schulen (hier Verbundschule Uedorf u. Sebastian-Schule Roisdorf), wie bereits bei Frage 1 beantwortet, an dem EU-Schulobst- und Gemüseprogramm teil, so wird 3x pro Woche frisches Obst/Gemüse je 100g pro Schüler/in von einem Obst- und/oder Gemüseladen aus der Umgebung an die Schulen geliefert. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 3: Von wem wird in diesen Schulen unterschieden, welche Milchsorten und Milchprodukte den Schülern angeboten werden? Antwort 3: Wenn Milchprodukte oder andere Produkte angeboten werden, so wird dies zunächst in einer Schulkonferenz, auch unter Beteiligung der Eltern der Schüler/innen, beschlossen. Vorab wird das Kollegium miteinbezogen. Frage 4: Inwieweit werden die Eltern bei der Gestaltung des Angebotes beteiligt? Antwort 4: Bei der Gestaltung des Angebotes werden die Eltern der Schüler/innen wie folgt beteiligt: Mitspracherecht bei Auswahl der Produkte Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Alice von Bülow, Beigeordnete

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.08.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. wilder Müll in Hersel Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 19.08.2016 betr. wilder Müll in Hersel beantworte ich wie folgt: Frage 1 Sind Ihnen Beschwerden der Anwohner der Domhofstraße, Moselstraße und weiterer Anwohner aus Hersel über die Glascontainer, Altkleidercontainer und über sog. „wilden Müll“ am Parkplatz des EDEKA Marktes in Hersel bekannt? Wie viele Beschwerden hat es innerhalb der letzten zwei Jahre gegeben und über was wurde sich beschwert? Antwort: In Hersel an der Moselstraße Ecke Domhofstraße stehen auf städtischer Fläche drei Altglascon- tainer der Fa. Remondis, die vom Dualen System zur Zeit mit der Altglaserfassung beauftragt ist, und ein Altkleidercontainer der RSAG. Unmittelbar daneben, aber auf dem Parkplatz des Edeka- Marktes, steht noch ein gewerblicher Altkleidercontainer. Am Do, 18. und Fr., 19.8. hat es eine Beschwerde eines Anwohners gegeben, weil an den Con- tainern Lampenglas, Fensterglas, Leuchtstoffröhren und anderer Abfall abgelagert worden war. In diesem Zusammenhang beschwerte sich der Anlieger auch über andere Punkte (s.u.). Beim Ordnungsamt hat es zumindest in den vergangenen zwei Jahren keine Beschwerden zu diesem Standort gegeben, am Umwelttelefon seit einer Beschwerde 2003 keine weitere mehr. Fragen 2 und 3 In welcher Form ist die Verwaltung im Sinne der Beschwerden tätig geworden? Welche Be- schwerdemöglichkeiten und Ansprechpartner bei der RSAG gibt es? Welche Rückmeldungen von RSAG zu der Situation liegen eventuell bereits vor? Kann der Stadtbetrieb Bornheim bei der Beseitigung des „wilden Mülls“ durch die Verwaltung beauftragt werden? Antwort: Die Stadtverwaltung hat umgehend sowohl mit der RSAG als auch mit dem Beschwerdeführer Kontakt aufgenommen. Die RSAG ist verantwortlich für die Sauberhaltung der Standorte ihrer Altkleider-Container, Ansprechpartner bei der RSAG erreicht man am Info-und Beratungstelefon 02241 / 306-306. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Für Reinigung der Standplätze von Glascontainern ist gemäß vertraglicher Regelung mit dem Dualen System die Stadt zuständig, soweit es sich nicht um Material handelt, das eigentlich in die Container gehört. Dieses ist von den Fahrern der Entleerungsfahrzeuge mitzunehmen - also daneben oder darauf abgestelltes Behälterglas, aber z.B. kein Lampen- und kein Fensterglas. Das Duale System zahlt für die Bereitstellung und Reinigung der Standorte jährlich ca. 48.000 €. Die Stadt hat ihrerseits den SBB damit beauftragt, die Standorte mindestens einmal wöchentlich, nach Aufforderung auch zusätzlich, zu reinigen. Wie die Sauberhaltung des Standortes des gewerblichen Altkleider-Containers zwischen dem Grundstückseigentümer und der Firma geregelt ist, ist hier nicht bekannt. In diesem Fall waren die Abfälle zunächst an den Altglascontainern abgelagert und sind auch eher durch diese verursacht worden, bevor sie von Unbekannt zum Altkleidercontainer der RSAG verlagert wurden. Daher hat die Stadtverwaltung nach Rücksprache mit der RSAG den Stadtbe- trieb am Fr, 19.8., mit der Entsorgung der abgelagerten Materialien beauftragt, die noch am sel- ben Vormittag erfolgt ist. Zu den weiteren Beschwerden des Anliegers: - häufig Glaseinwurf zur Unzeit: Die Fa. Remondis wurde gebeten, die vorhandenen älteren Containermodelle so bald wie möglich gegen neuere, besser lärmgedämmte auszutauschen. - Sichtung von Ratten: Der Verwaltung sind an Containerstandorten noch keine Probleme mit Ratten bekannt geworden, so dass deren Auftreten möglicherweise eher auf den Kanal zu- rückzuführen ist. Das Abwasserwerk wurde daher um eine Überprüfung des Kanals und ggf. eine Bekämpfungsmaßnahme im Kanal gebeten. - unzureichende Reinigung des Standplatzes: Die regelmäßige gründliche Reinigung des Standplatzes wurde beim Stadtbetrieb angemahnt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.08.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. wilder Müll in Hersel Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 19.08.2016 betr. wilder Müll in Hersel beantworte ich wie folgt: Frage 1 Sind Ihnen Beschwerden der Anwohner der Domhofstraße, Moselstraße und weiterer Anwohner aus Hersel über die Glascontainer, Altkleidercontainer und über sog. „wilden Müll“ am Parkplatz des EDEKA Marktes in Hersel bekannt? Wie viele Beschwerden hat es innerhalb der letzten zwei Jahre gegeben und über was wurde sich beschwert? Antwort: In Hersel an der Moselstraße Ecke Domhofstraße stehen auf städtischer Fläche drei Altglascon- tainer der Fa. Remondis, die vom Dualen System zur Zeit mit der Altglaserfassung beauftragt ist, und ein Altkleidercontainer der RSAG. Unmittelbar daneben, aber auf dem Parkplatz des Edeka- Marktes, steht noch ein gewerblicher Altkleidercontainer. Am Do, 18. und Fr., 19.8. hat es eine Beschwerde eines Anwohners gegeben, weil an den Con- tainern Lampenglas, Fensterglas, Leuchtstoffröhren und anderer Abfall abgelagert worden war. In diesem Zusammenhang beschwerte sich der Anlieger auch über andere Punkte (s.u.). Beim Ordnungsamt hat es zumindest in den vergangenen zwei Jahren keine Beschwerden zu diesem Standort gegeben, am Umwelttelefon seit einer Beschwerde 2003 keine weitere mehr. Fragen 2 und 3 In welcher Form ist die Verwaltung im Sinne der Beschwerden tätig geworden? Welche Be- schwerdemöglichkeiten und Ansprechpartner bei der RSAG gibt es? Welche Rückmeldungen von RSAG zu der Situation liegen eventuell bereits vor? Kann der Stadtbetrieb Bornheim bei der Beseitigung des „wilden Mülls“ durch die Verwaltung beauftragt werden? Antwort: Die Stadtverwaltung hat umgehend sowohl mit der RSAG als auch mit dem Beschwerdeführer Kontakt aufgenommen. Die RSAG ist verantwortlich für die Sauberhaltung der Standorte ihrer Altkleider-Container, Ansprechpartner bei der RSAG erreicht man am Info-und Beratungstelefon 02241 / 306-306. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Für Reinigung der Standplätze von Glascontainern ist gemäß vertraglicher Regelung mit dem Dualen System die Stadt zuständig, soweit es sich nicht um Material handelt, das eigentlich in die Container gehört. Dieses ist von den Fahrern der Entleerungsfahrzeuge mitzunehmen - also daneben oder darauf abgestelltes Behälterglas, aber z.B. kein Lampen- und kein Fensterglas. Das Duale System zahlt für die Bereitstellung und Reinigung der Standorte jährlich ca. 48.000 €. Die Stadt hat ihrerseits den SBB damit beauftragt, die Standorte mindestens einmal wöchentlich, nach Aufforderung auch zusätzlich, zu reinigen. Wie die Sauberhaltung des Standortes des gewerblichen Altkleider-Containers zwischen dem Grundstückseigentümer und der Firma geregelt ist, ist hier nicht bekannt. In diesem Fall waren die Abfälle zunächst an den Altglascontainern abgelagert und sind auch eher durch diese verursacht worden, bevor sie von Unbekannt zum Altkleidercontainer der RSAG verlagert wurden. Daher hat die Stadtverwaltung nach Rücksprache mit der RSAG den Stadtbe- trieb am Fr, 19.8., mit der Entsorgung der abgelagerten Materialien beauftragt, die noch am sel- ben Vormittag erfolgt ist. Zu den weiteren Beschwerden des Anliegers: - häufig Glaseinwurf zur Unzeit: Die Fa. Remondis wurde gebeten, die vorhandenen älteren Containermodelle so bald wie möglich gegen neuere, besser lärmgedämmte auszutauschen. - Sichtung von Ratten: Der Verwaltung sind an Containerstandorten noch keine Probleme mit Ratten bekannt geworden, so dass deren Auftreten möglicherweise eher auf den Kanal zu- rückzuführen ist. Das Abwasserwerk wurde daher um eine Überprüfung des Kanals und ggf. eine Bekämpfungsmaßnahme im Kanal gebeten. - unzureichende Reinigung des Standplatzes: Die regelmäßige gründliche Reinigung des Standplatzes wurde beim Stadtbetrieb angemahnt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.09.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 31.08.2016 betr. Kostenermittlung Kanalspülung Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 31.08.2016 betr. Kostenermittlung Kanalspülung beantworte ich wie folgt: Frage: Wie hoch sind die Kosten einer Kanalspülung der Bachverrohrungen des Roisdorfer Baches im Bereich der Brunnenallee, der Straße „Auf der Lüste“, der Sieges- Heilgersstraße und des Stadt- bahnhaltepunktes Rathaus? Antwort: Für die Unterhaltung des Roisdorfer Baches ist der Wasserverband Südliches Vorgebirge zu- ständig. Daher habe ich Ihre Anfrage an diesen weitergeleitet und folgende Antwort erhalten: „Aufgrund des geringen Gefälles und der damit einhergehenden geringen Fließgeschwindigkeit des Roisdorfer Baches lagert sich hier ständig Material ab, das der Oberlauf und die seitlichen Zuflüsse vom Vorgebirgshang mitbringen. Der Wasserverband lässt daher immer wieder offene Abschnitte des Baches ausbaggern und hat damit bessere Erfahrungen als mit der Spülung von Durchlässen gemacht. Durch das Ausbaggern unterhalb von Durchlässen und Verrohrungen kann zwar nicht erreicht werden, dass diese sich völlig freispülen. Im Gegensatz zur Einschät- zung in der Anfrage senkt sich das Schlammniveau darin aber etwas ab, so dass es trotz fortge- setzten Materialeintrags letztlich nicht weiter ansteigt. Die Spülung einer Verrohrung sieht zwar zunächst beeindruckend aus, hat aber keinen nachhaltigen Erfolg, wenn die Bachsohle davor und dahinter höher bleibt. Etwaige Spülungskosten können nicht wie gewünscht angegeben wer- den, da die Kosten für die Spülung eines bestimmten Durchlasses nicht einfach auf Durchlässe mit anderen Längen, Durchmessern und ggf. Gefällen umgerechnet werden können.“ Der Wasserverband hält es zudem nicht für sinnvoll, den Durchlass Brunnenallee zu spülen, da der oberhalb gelegene Bereich unempfindlicher gegenüber potentiellen Überschwemmungen ist als der unterhalb gelegene. Bezüglich des Durchlasses am Stadtbahnhaltepunkt Rathaus rät er aus diesem Grund sogar davon ab. Die Verrohrung von der Pützweide bis unterhalb der Sieges- straße ist ca. 170 m lang und mit den Durchlässen nicht vergleichbar. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Zudem weist der Verband darauf hin, dass es nach den von der Bezirksregierung erstellten Hochwassergefahren- und -risikokarten in der Ortslage Roisdorf weder bei hundertjährlichem noch bei extremem Hochwasser zu Ausuferungen kommt. Bei den Berechnungen wurde zwar davon ausgegangen, dass die Roste nicht verlegt sind. Als Bachsohle wurde aber von der aktuel- len Sohle mit Schlammauflage ausgegangen. Daher weist der Verband darauf hin, dass er die Roste regelmäßig und bei Bedarf (vor und nach Starkregen) zusätzlich kontrolliert und reinigt. Weitere Erläuterungen dazu samt Links zu den Karten selbst finden Sie auf der städtischen In- ternetseite http://www.bornheim.de/rathaus/umwelt-agenda-und-fairtrade/umwelt-in-bornheim/wasser-und- gewaesser/unwetter-und-hwrm/hwrm.html sowie auf der Seite zum Wasserverband Südliches Vorgebirge http://www.bornheim.de/rathaus/umwelt-agenda-und-fairtrade/umwelt-in-bornheim/wasser-und- gewaesser/baeche-in-bornheim/wasserverband-suedliches-vorgebirge.html. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.09.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 31.08.2016 betr. Kostenermittlung Kanalspülung Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 31.08.2016 betr. Kostenermittlung Kanalspülung beantworte ich wie folgt: Frage: Wie hoch sind die Kosten einer Kanalspülung der Bachverrohrungen des Roisdorfer Baches im Bereich der Brunnenallee, der Straße „Auf der Lüste“, der Sieges- Heilgersstraße und des Stadt- bahnhaltepunktes Rathaus? Antwort: Für die Unterhaltung des Roisdorfer Baches ist der Wasserverband Südliches Vorgebirge zu- ständig. Daher habe ich Ihre Anfrage an diesen weitergeleitet und folgende Antwort erhalten: „Aufgrund des geringen Gefälles und der damit einhergehenden geringen Fließgeschwindigkeit des Roisdorfer Baches lagert sich hier ständig Material ab, das der Oberlauf und die seitlichen Zuflüsse vom Vorgebirgshang mitbringen. Der Wasserverband lässt daher immer wieder offene Abschnitte des Baches ausbaggern und hat damit bessere Erfahrungen als mit der Spülung von Durchlässen gemacht. Durch das Ausbaggern unterhalb von Durchlässen und Verrohrungen kann zwar nicht erreicht werden, dass diese sich völlig freispülen. Im Gegensatz zur Einschät- zung in der Anfrage senkt sich das Schlammniveau darin aber etwas ab, so dass es trotz fortge- setzten Materialeintrags letztlich nicht weiter ansteigt. Die Spülung einer Verrohrung sieht zwar zunächst beeindruckend aus, hat aber keinen nachhaltigen Erfolg, wenn die Bachsohle davor und dahinter höher bleibt. Etwaige Spülungskosten können nicht wie gewünscht angegeben wer- den, da die Kosten für die Spülung eines bestimmten Durchlasses nicht einfach auf Durchlässe mit anderen Längen, Durchmessern und ggf. Gefällen umgerechnet werden können.“ Der Wasserverband hält es zudem nicht für sinnvoll, den Durchlass Brunnenallee zu spülen, da der oberhalb gelegene Bereich unempfindlicher gegenüber potentiellen Überschwemmungen ist als der unterhalb gelegene. Bezüglich des Durchlasses am Stadtbahnhaltepunkt Rathaus rät er aus diesem Grund sogar davon ab. Die Verrohrung von der Pützweide bis unterhalb der Sieges- straße ist ca. 170 m lang und mit den Durchlässen nicht vergleichbar. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Zudem weist der Verband darauf hin, dass es nach den von der Bezirksregierung erstellten Hochwassergefahren- und -risikokarten in der Ortslage Roisdorf weder bei hundertjährlichem noch bei extremem Hochwasser zu Ausuferungen kommt. Bei den Berechnungen wurde zwar davon ausgegangen, dass die Roste nicht verlegt sind. Als Bachsohle wurde aber von der aktuel- len Sohle mit Schlammauflage ausgegangen. Daher weist der Verband darauf hin, dass er die Roste regelmäßig und bei Bedarf (vor und nach Starkregen) zusätzlich kontrolliert und reinigt. Weitere Erläuterungen dazu samt Links zu den Karten selbst finden Sie auf der städtischen In- ternetseite http://www.bornheim.de/rathaus/umwelt-agenda-und-fairtrade/umwelt-in-bornheim/wasser-und- gewaesser/unwetter-und-hwrm/hwrm.html sowie auf der Seite zum Wasserverband Südliches Vorgebirge http://www.bornheim.de/rathaus/umwelt-agenda-und-fairtrade/umwelt-in-bornheim/wasser-und- gewaesser/baeche-in-bornheim/wasserverband-suedliches-vorgebirge.html. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.10.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 17.10.2016 betr. Straßenaufbrüche im Stadtgebiet Bornheim Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 17.10.2016 betr. Straßenaufbrüche im Stadtgebiet Bornheim beantworte ich wie folgt: Frage: Was sind die Gründe, warum die Firmen die Arbeiten in der genehmigten Zeit nicht ausführen und Straßenaufbrüche teilweise über Wochen oder gar Monate hinweg nicht beseitigt werden? Antwort: Die Straßenaufbrüche werden von Tiefbaufirmen aufgrund von Kabelstörungen im Auftrag der Deutschen Telekom vorgenommen. Die Verzögerungen/Verlängerungen begründen sich oft da- rin, dass die Deutsche Telekom die Kabelanschlüsse nicht termingerecht herstellt. Die bauaus- führende Tiefbaufirmen können die Aufbrüche erst verschließen, wenn die Telekom die Fertig- stellung der Kabelarbeiten mitgeteilt hat. Frage: Wie sieht die Gebührenstruktur der Stadt Bornheim bei diesen beträchtlichen Verzögerungen aus, die nicht selten das Straßenbild in erheblicher Weise beeinträchtigen? Antwort: Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Nach der Tarifstelle 261 Ziffer 4 wird für eine Verlängerung einer Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO zwei Drittel der ursprünglichen Gebühr erhoben. Frage: Besteht nach Auffassung der Verwaltung die Möglichkeit durch drastische, ggf. dynamische Ge- bührenerhöhungen bei andauernden Verzögerungen diese „Schnarchbaustellen“ zukünftig schneller zu beseitigen? Antwort: Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sieht solche drastischen oder dynami- schen Gebührenerhöhungen bei andauernden Verzögerungen derzeit nicht vor. An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Durch Neugestaltung des entsprechenden Gebührentatbestandes im rechtlich zulässigen Rah- men (z.B. engere zeitliche Staffelung der Genehmigungszeiträume, deutliche Erhöhung des Ge- bührentatbestandes bei einer Verlängerung) sieht die Verwaltung durchaus Steuerungsmöglich- keiten Baustellenzeiten zu beeinflussen und dadurch auf ein notwendiges Maß zu reduzieren. Frage: Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die o.a. Zustände künftig zu unterbinden oder wenigstens zu minimieren? Antwort: Siehe Antwort zur vorherigen Frage. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.10.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 17.10.2016 betr. Straßenaufbrüche im Stadtgebiet Bornheim Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 17.10.2016 betr. Straßenaufbrüche im Stadtgebiet Bornheim beantworte ich wie folgt: Frage: Was sind die Gründe, warum die Firmen die Arbeiten in der genehmigten Zeit nicht ausführen und Straßenaufbrüche teilweise über Wochen oder gar Monate hinweg nicht beseitigt werden? Antwort: Die Straßenaufbrüche werden von Tiefbaufirmen aufgrund von Kabelstörungen im Auftrag der Deutschen Telekom vorgenommen. Die Verzögerungen/Verlängerungen begründen sich oft da- rin, dass die Deutsche Telekom die Kabelanschlüsse nicht termingerecht herstellt. Die bauaus- führende Tiefbaufirmen können die Aufbrüche erst verschließen, wenn die Telekom die Fertig- stellung der Kabelarbeiten mitgeteilt hat. Frage: Wie sieht die Gebührenstruktur der Stadt Bornheim bei diesen beträchtlichen Verzögerungen aus, die nicht selten das Straßenbild in erheblicher Weise beeinträchtigen? Antwort: Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Nach der Tarifstelle 261 Ziffer 4 wird für eine Verlängerung einer Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO zwei Drittel der ursprünglichen Gebühr erhoben. Frage: Besteht nach Auffassung der Verwaltung die Möglichkeit durch drastische, ggf. dynamische Ge- bührenerhöhungen bei andauernden Verzögerungen diese „Schnarchbaustellen“ zukünftig schneller zu beseitigen? Antwort: Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sieht solche drastischen oder dynami- schen Gebührenerhöhungen bei andauernden Verzögerungen derzeit nicht vor. An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Durch Neugestaltung des entsprechenden Gebührentatbestandes im rechtlich zulässigen Rah- men (z.B. engere zeitliche Staffelung der Genehmigungszeiträume, deutliche Erhöhung des Ge- bührentatbestandes bei einer Verlängerung) sieht die Verwaltung durchaus Steuerungsmöglich- keiten Baustellenzeiten zu beeinflussen und dadurch auf ein notwendiges Maß zu reduzieren. Frage: Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die o.a. Zustände künftig zu unterbinden oder wenigstens zu minimieren? Antwort: Siehe Antwort zur vorherigen Frage. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.09.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.09.2016 betr. Beethovenjubiläum 2020 Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 26.09.2016 betr.: Beethovenjubiläum 2020 beantworte ich wie folgt: Frage: Wann hat der Rhein-Sieg-Kreis die Stadt Bornheim über eine mögliche Beteiligung der Kommu- nen am Beethovenjubiläum 2020 informiert? Antwort: Der Rhein-Sieg-Kreis hatte mit Schreiben vom 18.01.2016 zu einem ersten Treffen zum Thema „Beethoven 2020“ im Rahmen des regelmäßigen Austauschs der Kulturverantwortlichen der Städte und Gemeinden am 15.02.2016 eingeladen. Frage: Mit welchen Vorschlägen und Beiträgen plant der Bürgermeister eine Mitwirkung am Jubiläums- jahr? Antwort: Bisher gibt es nur sehr vorsichtige Überlegungen in der Verwaltung – vor allem angesichts der Haushaltslage. Eine Idee wäre, die Bornheimer Musikschule e.V. mit Finanzmitteln zu unterstüt- zen, um z.B. eine Meisterklasse „Beethoven“ zu gründen und ein Konzert zu veranstalten. Ge- spräche mit der Musikschule Bornheim e.V., um zu eruieren, ob daran Interesse besteht, haben allerdings noch nicht stattfinden können, da zunächst abzuwarten war, welche Ergebnis- se/Planungen aus dem Arbeitskreis Kultur/Beethoven 2020 hervorgehen und belastbar sind. Haushaltsmittel für dieses Vorgehen könnten für den Doppelhaushalt 2019/2020 beantragt wer- den. Frage: Wie wird sich die Stadt Bornheim an dem für Ende Oktober geplanten Workshop zum Beethovenjubiläum beteiligen? An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Antwort: Am 23.09.2016 ging die Einladung des Rhein-Sieg-Kreises zum ersten Workshop „Beethoven 2020“ ein. Der Termin findet statt am 26.10.2016. Die Verwaltung wird teilnehmen. Frage: Wann und in welcher Form wird der Sport- und Kulturausschuss der Stadt Bornheim mit diesen Planungen befasst? Antwort: In der nächsten Sitzung des Sport- und Kulturausschusses am 17.11.2016 wird die Verwaltung über den Sachstand aktuell und umfassend informieren. Frage: Welche Chancen (kulturell, touristisch) und Risiken (finanziell) sieht der Bürgermeister bei einer direkten Beteiligung der Stadt Bornheim am Beethovenjubiläum? Antwort: Im Jubiläumsjahr steht Bonn, der Rhein-Sieg-Kreis und die gesamten Region im Fokus – auch der internationalen- Öffentlichkeit. Beethoven ist der bekannteste Deutsche im Ausland und die Region dadurch ein attraktives touristisches Ziel. Hotellerie und Gastronomie könnten davon pro- fitieren. Das Jubiläumsjahr bietet die Chance über 2020 hinaus, Strukturen für die Förderung des Mu- siknachwuchses zu schaffen. Im Hinblick auf die Haushaltslage wäre zu prüfen, ob und in welchem Umfang ein Engagement der Stadt Bornheim zu vertreten ist. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Alice von Bülow, Beigeordnete

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen