Kleine Anfragen

111 Ergebnisse

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.01.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 22.12.2016 betr. Baumwurzeln Hebbelstraße Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 22.12.2016 betr. Baumwurzeln Hebbelstr. beantworte ich wie folgt: Frage 1: In wieweit sind der Verwaltung Beschwerden von den Bewohnern der Hebbelstraße 17 bekannt, im Zusammenhang mit Wurzelwerk, das von einem anliegenden städtischen Grundstück auf das Grundstück Hebbelstraße 17 wächst? Antwort: Es gab bereits Beschwerden Mitte 2013. Frage 2: Hat die Verwaltung die Beschwerde geprüft und in welcher Form ist die Verwaltung tätig gewor- den? Antwort: Die Beschwerde ist geprüft worden und der Baum wurde gefällt. Frage 3: Ist das vollständige entfernen des Baumstumpfes auf dem städtischen Grundstück vorgesehen? Antwort: Da von dem Baumstumpf z.Zt. keine weitere Schädigung oder Gefahr ausgeht, ist keine Beseiti- gung des Baumstumpfes vorgesehen. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 4: Ist es möglich, auf dem Grundstück eine öffentliche Abstellfläche für PKW's einzurichten und falls ja, was müsste der Stadtrat dafür beschließen? Antwort: Bei der Fläche handelt es sich um eine derzeit ökologisch wenig wertvolle Grünfläche der Stadt Bornheim. Die Einrichtung von Stellplätzen wäre grundsätzlich möglich. Falls diese von den An- liegern als private Stellplätze genutzt werden sollen, wäre ein Verkauf der Fläche der Anlage öf- fentlicher Stellplätze vorzuziehen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier, Erster Beigeordnete

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 45 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.12.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16. Dezember 2016 betr. Bürgerentscheid, Briefwahlunterlagen Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre kleine Anfrage vom 16. Dezember2016 betr. Bürgerentscheid, Briefwahlunterlagen beant- worte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Briefwahlunterlagen wurden angefordert? Antwort: Insgesamt wurden 2.991 Anträge auf Briefabstimmung bearbeitet. Frage 2: Wie viele Briefwahlunterlagen wurden mit der Post versendet? Frage 3: Wie viele wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger haben sich gemeldet, die nach eigenen Anga- ben keine Briefwahlunterlagen erhalten haben? Antwort: Aufgrund von Nachfragen sind 209 Abstimmungsscheine neu ausgestellt und die alten Abstim- mungsscheine für ungültig erklärt worden. Bei der Verwaltung sind wenige Beschwerden von Bürgern eingegangen, die keine Abstimmungsscheine erhalten haben. Frage 4: Wie viele Briefwahlunterlagen wurden per Kurier ausgeliefert? Antwort: Die genaue Anzahl der per Post versandten bzw. per Kurier zugestellten Briefwahlunterlagen ist nicht bekannt. Die Abstimmungsscheine sind bis zum 15.11.2016 per Post verschickt und ab 16.11.2016 per Boten zugestellt worden. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 5: Wie viele Briefwahlunterlagen sind verspätet bei der Stadt eingegangen? Antwort: 117 Umschläge mit Briefabstimmungsunterlagen sind ab dem 21.11.2016 eingegangen, der letz- te am 01.12.2016. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 45 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.12.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 13.12.2016 betr. Feierlichkeiten im Böll-Jahr Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 13.12.2016 betr.: Feierlichkeiten im Böll-Jahr beantworte ich wie folgt: Frage: In welcher Form und zu welchen Terminen sind Feierlichkeiten zu Ehren Heinrich Bölls im kom- menden „Böll-Jahr“ in Bornheim geplant? Wie ist der Planungsstand? Antwort: Im Dezember 2015 hat sich zum ersten –und bisher einzigen- Mal eine Projektgruppe „100. Ge- burtstag Heinrich Böll 2017“ getroffen. Hierbei wurden verschieden Ansätze und Ideen für Veran- staltungen erörtert. Der Teilnehmerkreis setzte sich wie folgt zusammen: Extern: René Böll Claudia Amm Günter Lamprecht Markus Schäfer Heinrich-Böll-Archiv Köln Christel Diesler Hans-Dieter Wienand Bündnis 90/Die Grünen Ortsverb. Bornheim Dr. Arndt Kuhn Bündnis 90/Die Grünen Ortsverb. Bornheim Alexander Christov Europaschule Bornheim Christoph Becker Direktor Europaschule Bornheim Gerhard Josef Brühl Kulturforum Bornheim e.V. Christoph Kaletsch stellv. Leiter Heinrich-Böll-Sekundarschule Born- heim-Merten Intern: Wolfgang Henseler Bürgermeister Stadt Bornheim Christina Jelen Sport- und Kulturförderung Brigitte Nowak Leiterin Städtbücherei Bornheim Wilhelm Over Amt f. Schulen, Soziales, Senioren u. Integration Rainer Schumann Presse- und Öffentlichkeitsarbeit An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Christian Lonnemann Leiter Stadtarchiv Bornheim Dr. Wolfgang Paulus Umwelt- und Grünflächenamt entschuldigt: Hans-Gerd Feldenkirchen OV Merten Dr. Kühling Direktor Ursulinenschule (Gymnasium) Frank Wasser Direktor Ursulinenschule (Realschule) Annemarie Schwartmanns Leiterin Volkshochschule Bornheim/Alfter Heinrich Hönig Kulturforum Bornheim e.V. Welche Ansätze von den Teilnehmern nun konkret vorangetrieben werden konnten, wird sich in den nächsten Wochen herausstellen. Herr René Böll hat die folgende Internetseite mitgeteilt: http://www.boell100.com , die einen Überblick über alle zukünftigen Veranstaltungen geben wird. Veranstaltungen im Stadtgebiet sind wahlweise direkt vom Veranstalter oder gerne auch über den Archivar der Stadt Bornheim dort sobald wie möglich mitzuteilen. Frage: Inwiefern unterstützt die Stadt Bornheim die Feierlichkeiten? Wer ist Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung? Antwort: Die Verwaltung übernimmt –soweit es von den Vereinen etc. gewünscht- wird koordinierende Aufgaben. Der Archivar der Stadt Bornheim nimmt am 2.01.2017 seinen Dienst auf und wird die Aufgabe übernehmen. Frage: Mit welchen Vereinen / Einrichtungen oder auch Institutionen wurde bereits Kontakt aufgenom- men? Antwort: s.o. Darüber hinaus sind alle Einzelpersonen und Organisationen herzlich zur Mitarbeit eingela- den. Frage: Welche finanziellen Mittel zur Unterstützung wurden veranschlagt? Antwort: Im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 wurden keine Mittel veranschlagt. Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe. Die Verwaltung hat Kontakt mit der Stiftung der Kreissparkasse Köln aufge- nommen und bemüht sich um Fördermittel. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister http://www.boell100.com/ Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.12.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 13.12.2016 betr. Feierlichkeiten im Böll-Jahr Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 13.12.2016 betr.: Feierlichkeiten im Böll-Jahr beantworte ich wie folgt: Frage: In welcher Form und zu welchen Terminen sind Feierlichkeiten zu Ehren Heinrich Bölls im kom- menden „Böll-Jahr“ in Bornheim geplant? Wie ist der Planungsstand? Antwort: Im Dezember 2015 hat sich zum ersten –und bisher einzigen- Mal eine Projektgruppe „100. Ge- burtstag Heinrich Böll 2017“ getroffen. Hierbei wurden verschieden Ansätze und Ideen für Veran- staltungen erörtert. Der Teilnehmerkreis setzte sich wie folgt zusammen: Extern: René Böll Claudia Amm Günter Lamprecht Markus Schäfer Heinrich-Böll-Archiv Köln Christel Diesler Hans-Dieter Wienand Bündnis 90/Die Grünen Ortsverb. Bornheim Dr. Arndt Kuhn Bündnis 90/Die Grünen Ortsverb. Bornheim Alexander Christov Europaschule Bornheim Christoph Becker Direktor Europaschule Bornheim Gerhard Josef Brühl Kulturforum Bornheim e.V. Christoph Kaletsch stellv. Leiter Heinrich-Böll-Sekundarschule Born- heim-Merten Intern: Wolfgang Henseler Bürgermeister Stadt Bornheim Christina Jelen Sport- und Kulturförderung Brigitte Nowak Leiterin Städtbücherei Bornheim Wilhelm Over Amt f. Schulen, Soziales, Senioren u. Integration Rainer Schumann Presse- und Öffentlichkeitsarbeit An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Christian Lonnemann Leiter Stadtarchiv Bornheim Dr. Wolfgang Paulus Umwelt- und Grünflächenamt entschuldigt: Hans-Gerd Feldenkirchen OV Merten Dr. Kühling Direktor Ursulinenschule (Gymnasium) Frank Wasser Direktor Ursulinenschule (Realschule) Annemarie Schwartmanns Leiterin Volkshochschule Bornheim/Alfter Heinrich Hönig Kulturforum Bornheim e.V. Welche Ansätze von den Teilnehmern nun konkret vorangetrieben werden konnten, wird sich in den nächsten Wochen herausstellen. Herr René Böll hat die folgende Internetseite mitgeteilt: http://www.boell100.com , die einen Überblick über alle zukünftigen Veranstaltungen geben wird. Veranstaltungen im Stadtgebiet sind wahlweise direkt vom Veranstalter oder gerne auch über den Archivar der Stadt Bornheim dort sobald wie möglich mitzuteilen. Frage: Inwiefern unterstützt die Stadt Bornheim die Feierlichkeiten? Wer ist Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung? Antwort: Die Verwaltung übernimmt –soweit es von den Vereinen etc. gewünscht- wird koordinierende Aufgaben. Der Archivar der Stadt Bornheim nimmt am 2.01.2017 seinen Dienst auf und wird die Aufgabe übernehmen. Frage: Mit welchen Vereinen / Einrichtungen oder auch Institutionen wurde bereits Kontakt aufgenom- men? Antwort: s.o. Darüber hinaus sind alle Einzelpersonen und Organisationen herzlich zur Mitarbeit eingela- den. Frage: Welche finanziellen Mittel zur Unterstützung wurden veranschlagt? Antwort: Im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 wurden keine Mittel veranschlagt. Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe. Die Verwaltung hat Kontakt mit der Stiftung der Kreissparkasse Köln aufge- nommen und bemüht sich um Fördermittel. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister http://www.boell100.com/

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 129 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 04.06.2025 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 04.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wird in der Stadt Bornheim von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, arbeitsfähige, nicht erwerbs- tätige Asylbewerber, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, zur gemeinnützigen Arbeit im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes zu verpflichten? Antwort 1: Seitens der Stadt Bornheim wird aktuell nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Asylbe- werber:innen zur gemeinnützigen Arbeit im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes zu ver- pflichten. Frage 2: Im Saale-Orla-Kreis werden die unter Frage 1 genannten Asylbewerber beispielsweise in der kommunalen Grünpflege, zur Unterstützung von Vereinen und Organisationen, beim Winterdienst oder bei der Reinigung von Unterkünften für Asylbewerber eingesetzt – in der Regel für vier Stunden täglich. Falls die Stadt Bornheim bislang von dieser, als integrationsfördernd geltenden, Maßnahme ab- gesehen hat, wird um eine Darstellung der Gründe gebeten, da ein gesonderter politischer Be- schluss für eine solche Verpflichtung nicht erforderlich ist. Antwort 2: Im Rahmen der Flüchtlingswelle 2015/2016 wurden Asylbewerber:innen gemeinnützige Tätigkei- ten im Stadtbetrieb angeboten. Damals erfolgte die Identifizierung der Personen sowie die An- bahnung, Vermittlung und Begleitung während der Maßnahme durch das Sozialamt, auch mit Unterstützung eines hohen bürgerschaftlichen Engagements. Grundlegend war dieser Prozess mit einem hohen bürokratischen und organisatorischen Aufwand verbunden. So musste bei- spielsweise eine individuelle Kostenabrechnung zur Ermittlung der Aufwandsentschädigung er- stellt werden, die gemeinnützige Arbeit musste unter Beachtung der Zumutbarkeit zugeteilt wer- den und rechtssichere Sanktionen bei unbegründeter Ablehnung in Einzelfällen geprüft werden. Im Stadtbetrieb war eine Mehrbelastung durch Einarbeitung, Anleitung und Betreuung der Ar- beitskräfte zu verzeichnen, zudem war flankierend durch den Gesamtprozess auch hier ein grö- Herrn Rüdiger Prinz - 2 - ßerer administrativer Aufwand zu verzeichnen. Langfristig konnte dieser Aufwand aufgrund von knappen Personalressourcen nicht geleistet werden. Es ist und bleibt eine Herausforderung, die Vorbereitungen für die Aufnahme geeigneter Tätigkei- ten und Einsatzstellen im kommunalen Bereich bereit zu stellen. Die gemeinnützige Arbeitsgele- genheit muss allen in §5 AsylbLG genannten Personen angeboten werden. Es handelt sich hier- bei um einen heterogenen Personenkreis, für den die Auswahl, die Abrechnung und die Sanktio- nierung mit einem erheblichen personellen Aufwand verbunden ist, der derzeit nicht von der Ver- waltung geleistet werden kann. Die Verwaltung erhofft sich durch die Implementierung des vom Land NRW geförderten Kommunalen Integrationsmanagements (KIM), welches fortan lokal in den Kommunen mit verankert sein soll, die Integration von neuzugewanderten Personen durch ein zielgerichtetes Case Management zu begleiten und zu verbessern, auch für den Bereich der Arbeitsaufnahme. Im Rahmen des vom Rhein-Sieg-Kreis gesteuerten Gesamtprozesses wird das Thema Arbeitsmarktintegration aktuell, und im Speziellen die Einbindung von Asylbewerber:innen in gemeinnützige Arbeit, aufgegriffen und hinsichtlich der Potentiale und Herausforderungen erör- tert. Die Stadt Bornheim beteiligt sich an diesem Prozess. Frage 3: Sofern in Bornheim von der genannten Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde oder wird: Wie häufig wurde die gemeinnützige Tätigkeit verweigert, sodass eine Kürzung der Leistungen nach §5 AsylbLG möglich gewesen wäre oder sogar umgesetzt wurde? Antwort 3: Da die Schaffung von Arbeitsintegration für Asylbewerber:innen in der Stadt knapp 10 Jahre zu- rück liegt, könnten die Daten über etwaige Sanktionen in Einzelfällen für eine vollständige Aus- wertung nur mit ausgiebiger Recherche und Datenanalyse unter Beteiligung der Regio IT zur Verfügung gestellt werden, was in Anbetracht der kurzfristigen Beantwortung nicht leistbar war und grundlegend einen hohen Zeitaufwand impliziert. Frage 4: Wie viele arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Asylbewerber, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, leben mit Stichtag 01.06.2025 in Bornheim? Antwort 4: Zum Stichtag 01. Juni 2025 leben in Bornheim insgesamt 192 Asylbewerber:innen, die mind. das 15. Lebensjahr vollendet haben. Von diesen sind 47 Personen aktuell erwerbstätig. Über weitergehenden Schulbesuch und die Erwerbsfähigkeit gemäß §8 SGB II kann in Kürze der Zeit keine dezidierte Auskunft erteilt werden, da die Daten der Einzelfälle hier analysiert werden müssten, was einen gewissen Vorlauf für die Leistungssachbearbeiter:innen AsylbLG bedarf. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 04.06.2025 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 04.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wird in der Stadt Bornheim von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, arbeitsfähige, nicht erwerbs- tätige Asylbewerber, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, zur gemeinnützigen Arbeit im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes zu verpflichten? Antwort 1: Seitens der Stadt Bornheim wird aktuell nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Asylbe- werber:innen zur gemeinnützigen Arbeit im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes zu ver- pflichten. Frage 2: Im Saale-Orla-Kreis werden die unter Frage 1 genannten Asylbewerber beispielsweise in der kommunalen Grünpflege, zur Unterstützung von Vereinen und Organisationen, beim Winterdienst oder bei der Reinigung von Unterkünften für Asylbewerber eingesetzt – in der Regel für vier Stunden täglich. Falls die Stadt Bornheim bislang von dieser, als integrationsfördernd geltenden, Maßnahme ab- gesehen hat, wird um eine Darstellung der Gründe gebeten, da ein gesonderter politischer Be- schluss für eine solche Verpflichtung nicht erforderlich ist. Antwort 2: Im Rahmen der Flüchtlingswelle 2015/2016 wurden Asylbewerber:innen gemeinnützige Tätigkei- ten im Stadtbetrieb angeboten. Damals erfolgte die Identifizierung der Personen sowie die An- bahnung, Vermittlung und Begleitung während der Maßnahme durch das Sozialamt, auch mit Unterstützung eines hohen bürgerschaftlichen Engagements. Grundlegend war dieser Prozess mit einem hohen bürokratischen und organisatorischen Aufwand verbunden. So musste bei- spielsweise eine individuelle Kostenabrechnung zur Ermittlung der Aufwandsentschädigung er- stellt werden, die gemeinnützige Arbeit musste unter Beachtung der Zumutbarkeit zugeteilt wer- den und rechtssichere Sanktionen bei unbegründeter Ablehnung in Einzelfällen geprüft werden. Im Stadtbetrieb war eine Mehrbelastung durch Einarbeitung, Anleitung und Betreuung der Ar- beitskräfte zu verzeichnen, zudem war flankierend durch den Gesamtprozess auch hier ein grö- Herrn Rüdiger Prinz - 2 - ßerer administrativer Aufwand zu verzeichnen. Langfristig konnte dieser Aufwand aufgrund von knappen Personalressourcen nicht geleistet werden. Es ist und bleibt eine Herausforderung, die Vorbereitungen für die Aufnahme geeigneter Tätigkei- ten und Einsatzstellen im kommunalen Bereich bereit zu stellen. Die gemeinnützige Arbeitsgele- genheit muss allen in §5 AsylbLG genannten Personen angeboten werden. Es handelt sich hier- bei um einen heterogenen Personenkreis, für den die Auswahl, die Abrechnung und die Sanktio- nierung mit einem erheblichen personellen Aufwand verbunden ist, der derzeit nicht von der Ver- waltung geleistet werden kann. Die Verwaltung erhofft sich durch die Implementierung des vom Land NRW geförderten Kommunalen Integrationsmanagements (KIM), welches fortan lokal in den Kommunen mit verankert sein soll, die Integration von neuzugewanderten Personen durch ein zielgerichtetes Case Management zu begleiten und zu verbessern, auch für den Bereich der Arbeitsaufnahme. Im Rahmen des vom Rhein-Sieg-Kreis gesteuerten Gesamtprozesses wird das Thema Arbeitsmarktintegration aktuell, und im Speziellen die Einbindung von Asylbewerber:innen in gemeinnützige Arbeit, aufgegriffen und hinsichtlich der Potentiale und Herausforderungen erör- tert. Die Stadt Bornheim beteiligt sich an diesem Prozess. Frage 3: Sofern in Bornheim von der genannten Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde oder wird: Wie häufig wurde die gemeinnützige Tätigkeit verweigert, sodass eine Kürzung der Leistungen nach §5 AsylbLG möglich gewesen wäre oder sogar umgesetzt wurde? Antwort 3: Da die Schaffung von Arbeitsintegration für Asylbewerber:innen in der Stadt knapp 10 Jahre zu- rück liegt, könnten die Daten über etwaige Sanktionen in Einzelfällen für eine vollständige Aus- wertung nur mit ausgiebiger Recherche und Datenanalyse unter Beteiligung der Regio IT zur Verfügung gestellt werden, was in Anbetracht der kurzfristigen Beantwortung nicht leistbar war und grundlegend einen hohen Zeitaufwand impliziert. Frage 4: Wie viele arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Asylbewerber, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, leben mit Stichtag 01.06.2025 in Bornheim? Antwort 4: Zum Stichtag 01. Juni 2025 leben in Bornheim insgesamt 192 Asylbewerber:innen, die mind. das 15. Lebensjahr vollendet haben. Von diesen sind 47 Personen aktuell erwerbstätig. Über weitergehenden Schulbesuch und die Erwerbsfähigkeit gemäß §8 SGB II kann in Kürze der Zeit keine dezidierte Auskunft erteilt werden, da die Daten der Einzelfälle hier analysiert werden müssten, was einen gewissen Vorlauf für die Leistungssachbearbeiter:innen AsylbLG bedarf. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 168 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Großkirmes 2025 in der Ortschaft Bornheim“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Planungen im Zusammenhang mit der Großkirmes 2025 in der Ortschaft Bornheim sind dem Bürgermeister bekannt? Antwort 1: Aktuell steht kein Veranstalter für die Großkirmes Bornheim 2025 zur Verfügung. Frage 2: In wieweit unterstützt der Bürgermeister die Planungen der Großkirmes 2025? Wie ist der ge- naue Zeitplan? Antwort 2: Die Stadtverwaltung hat alle Bornheimer Vereine angeschrieben und angefragt, ob die Planung und Durchführung der Großkirmes übernommen werden kann. Es hat sich kein Verein dazu be- reit erklärt. Frage 3: Welche Erkenntnisse konnte der Bürgermeister nach der letzten Großkirmes im Jahr 2024 gewin- nen? Antwort 3: Laut der Firma LuPe-Events war die Großkirmes 2024 schlecht besucht. Frage 4: Wie oft und zu welchen Daten haben Gespräche im Jahr 2025 mit der Event-Firma, dem Gewer- beverein, dem Ortsvorsteher und dem Bürgermeister zur Großkirmes 2025 stattgefunden? Antwort 4: Es kam zu mehreren Gesprächen mit allen Beteiligten für den Erhalt der Großkirmes 2025. Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 5: Wie und mit welchen Mitteln wird der Bürgermeister sein Engagement erhöhen um eine erfolgrei- che Großkirmes 2025 durchzuführen? Antwort 5: Die Durchführung von Kirmessen in den Bornheimer Ortschaften hängt wesentlich vom Engage- ment der Vereine ab, die hierbei finanziell unterstützt werden. Der Bürgermeister stellt begleitend Personalressourcen in verschiedenen Ämtern zur Unterstützung zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Großkirmes 2025 in der Ortschaft Bornheim“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Planungen im Zusammenhang mit der Großkirmes 2025 in der Ortschaft Bornheim sind dem Bürgermeister bekannt? Antwort 1: Aktuell steht kein Veranstalter für die Großkirmes Bornheim 2025 zur Verfügung. Frage 2: In wieweit unterstützt der Bürgermeister die Planungen der Großkirmes 2025? Wie ist der ge- naue Zeitplan? Antwort 2: Die Stadtverwaltung hat alle Bornheimer Vereine angeschrieben und angefragt, ob die Planung und Durchführung der Großkirmes übernommen werden kann. Es hat sich kein Verein dazu be- reit erklärt. Frage 3: Welche Erkenntnisse konnte der Bürgermeister nach der letzten Großkirmes im Jahr 2024 gewin- nen? Antwort 3: Laut der Firma LuPe-Events war die Großkirmes 2024 schlecht besucht. Frage 4: Wie oft und zu welchen Daten haben Gespräche im Jahr 2025 mit der Event-Firma, dem Gewer- beverein, dem Ortsvorsteher und dem Bürgermeister zur Großkirmes 2025 stattgefunden? Antwort 4: Es kam zu mehreren Gesprächen mit allen Beteiligten für den Erhalt der Großkirmes 2025. Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 5: Wie und mit welchen Mitteln wird der Bürgermeister sein Engagement erhöhen um eine erfolgrei- che Großkirmes 2025 durchzuführen? Antwort 5: Die Durchführung von Kirmessen in den Bornheimer Ortschaften hängt wesentlich vom Engage- ment der Vereine ab, die hierbei finanziell unterstützt werden. Der Bürgermeister stellt begleitend Personalressourcen in verschiedenen Ämtern zur Unterstützung zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 163 KB

Dateien

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 3 MB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.05.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Nutzung Containeranlage Schulhof Hemmerich“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.04.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bis wann ist die Nutzung der Containeranlage auf dem Schulhof Hemmerich als Kindertages- stätte geplant? Antwort 1: Die Nutzung der Containeranlage als Kindertageseinrichtung ist bis zum 31.07.2025 geplant. Für das neue und am 01.08.2025 beginnende Kindergartenjahr 2025/2026 wurden keine Plätze mehr für die Containeranlage nach dem Kinderbildungsgesetz an den LVR gemeldet. Frage 2: Ist eine Folgenutzung für die Containeranlage an gleicher oder anderer Stelle geplant? Antwort 2: Derzeit wird geprüft, ob die Containeranlage interimsweise als Vertretungsstützpunkt für die Ta- gespflege genutzt werden kann. Der Standort ist nicht ideal. Alle anderen möglichen Standorte, wie Allerstraße Hersel und Containeranlage Rathausstraße sind derzeit aber noch in Nutzung zur Flüchtlingsunterbringung und Kita. Frage 3: Ist nach Abbau der Containeranlage eine Wiederherstellung des Ursprungszustands (Grünfläche) geplant? Antwort 3: Es gibt noch keine Überlegungen zu einem möglichen Rückbau der Anlage. Frage 4: Bis wann soll der derzeit ungenutzte Duschcontainer auf dem Schulhof Hemmerich verbleiben? Antwort 4: Der Stadtbetrieb ist mit der Entfernung des Containers beauftragt. Herrn Christian Koch - 2 - Frage 5: Ist eine Folgenutzung für den Duschcontainer an gleicher oder anderer Stelle geplant? Antwort 5: Aktuell gibt es keine Überlegungen zu einer weiteren Nutzung dieses Containers. Dieser wird nun in Reserve gehalten. Von Seiten des Sozialamtes besteht aktuell kein Bedarf an einer Folgenutzung des Duschcontai- ners. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.05.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Nutzung Containeranlage Schulhof Hemmerich“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.04.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bis wann ist die Nutzung der Containeranlage auf dem Schulhof Hemmerich als Kindertages- stätte geplant? Antwort 1: Die Nutzung der Containeranlage als Kindertageseinrichtung ist bis zum 31.07.2025 geplant. Für das neue und am 01.08.2025 beginnende Kindergartenjahr 2025/2026 wurden keine Plätze mehr für die Containeranlage nach dem Kinderbildungsgesetz an den LVR gemeldet. Frage 2: Ist eine Folgenutzung für die Containeranlage an gleicher oder anderer Stelle geplant? Antwort 2: Derzeit wird geprüft, ob die Containeranlage interimsweise als Vertretungsstützpunkt für die Ta- gespflege genutzt werden kann. Der Standort ist nicht ideal. Alle anderen möglichen Standorte, wie Allerstraße Hersel und Containeranlage Rathausstraße sind derzeit aber noch in Nutzung zur Flüchtlingsunterbringung und Kita. Frage 3: Ist nach Abbau der Containeranlage eine Wiederherstellung des Ursprungszustands (Grünfläche) geplant? Antwort 3: Es gibt noch keine Überlegungen zu einem möglichen Rückbau der Anlage. Frage 4: Bis wann soll der derzeit ungenutzte Duschcontainer auf dem Schulhof Hemmerich verbleiben? Antwort 4: Der Stadtbetrieb ist mit der Entfernung des Containers beauftragt. Herrn Christian Koch - 2 - Frage 5: Ist eine Folgenutzung für den Duschcontainer an gleicher oder anderer Stelle geplant? Antwort 5: Aktuell gibt es keine Überlegungen zu einer weiteren Nutzung dieses Containers. Dieser wird nun in Reserve gehalten. Von Seiten des Sozialamtes besteht aktuell kein Bedarf an einer Folgenutzung des Duschcontai- ners. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 162 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Verwendung des Patchmatic-Systems zur Straßenreparatur“ Sehr geehrter Herr Kabon, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Nebenprodukte der Straßenreparatur, wie etwa ver- bleibende Splitter von Bitumenemulsionen, Splitt und anderer Unrat, nach erfolgtem Reparatur- versuch von der Straßenoberfläche zu entfernen? Antwort 1: Im Regelfall bleiben kaum bis keine Nebenprodukte auf der Straße zurück. Wenn doch etwas üb- rigbleibt, wird dies von einer Fremdfirma entsorgt. Die Beauftragung zur Straßenreinigung erfolgt regelmäßig mit der Planung der Patchmatikeinsätze, kann jedoch organisatorisch oftmals nicht zeitnah durch das Fremdunternehmen erfolgen. Daher plant der SBB mittelfristig auch die Anschaf- fung einer eigenen Kehrmaschine. Frage 2: Wie viele Einsätze wurden in den Jahren seit der Einsteuerung des Systems in den Bestand des Stadtbetriebs Bornheim bis inkl. 2025 mit dem Patchmatic-System je Jahr durchgeführt? Ist es möglich zwischen Einsätzen für Schadstellen über 10m² Fläche sowie unter 10m² Fläche zu diffe- renzieren? Antwort 2: Seit der Einführung des Systems wurden rd. 80 Einsätze pro Jahr durchgeführt. Von den Einsätzen waren fünf Schadstellen bis zu 10m², gemäß der bestehenden Vereinbarung mit der Stadt Bornheim. Frage 3: Wie viele Einsätze wurden in den Jahren seit der Einsteuerung des Systems in den Bestand des Stadtbetriebs Bornheim bis inkl. 2025 im Rahmen der Schadenstellenausbesserung mit Kaltas- phalt sowie im Rahmen von Abfräsen, Anschneiden und Aufbrechen der Asphaltflächen im Hoch- oder Tiefenbau durchgeführt? Ist es möglich zwischen Einsätzen für Schadstellen über 10m² Flä- che sowie unter 10m² Fläche zu differenzieren? Herrn Matthias Kabon - 2 - Antwort 3: Eine detaillierte Dokumentation über die Einsätze zur Schadstellenausbesserung mit Kaltasphalt existiert nicht. In den Jahren 2020 – 2025 wurden 108.800 kg Kaltasphalt bestellt und verarbeitet. Im Schnitt benötigt man etwa 5-10 kg Kaltasphalt zur Füllung eines Lochs. D.h. mit dem bestell- ten Material wurden ca. 10.880 Schadstellen ausgebessert. Dies entspricht ca. 167 Schadstellen im Monat. Abfräsen, Anschneiden oder Aufbrechen von Asphalt wird ausschließlich von Fremdfir- men durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 163 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Sachstand zu Bestand und Vertragswesen des Patchmatic-Systems“ Sehr geehrter Herr Kabon, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Mitarbeiter des Stadtbetriebs Bornheim verfügen über eine ausreichende Schulung zur Bedienung des Patchmatic-Systems und wie viele dieser Mitarbeiter verfügen über eine Fahrer- erlaubnis der Klasse CE? Antwort 1: Derzeit verfügen drei Mitarbeiter des StadtBetrieb Bornheim eine Schulung für die Bedienung des Patchmatic-Systems. Diese Mitarbeiter verfügen ebenfalls auch eine Fahrerlaubnis für die Klasse CE. Frage 2: Welche Aufgaben werden mit dem designierten Fahrzeug, mit welchem Patchmatic Arbeiten durchgeführt werden, neben ebendieser Leistung übernommen? Antwort 2: Neben den Patch-Arbeiten werden mit dem Fahrzeug folgende Arbeiten durchgeführt: - Straßenreinigung - Winterdienst - Transport Frage 3: Welche Vereinbarungen wurden mit der Gemeinde Alfter im Rahmen des Patchmatic-Systems ge- troffen und sind darüber hinaus weitere Kommunen eingebunden? Antwort 3: Nachdem bei der Gemeinde Alfter eine Vorführung des Patchmatic-Systems stattgefunden hat, hat die Gemeinde entschieden, kein Patchmatic-System anzuschaffen. Dementsprechend wurde keine Vereinbarung getroffen. Mit anderen Kommunen besteht ebenfalls keine Vereinbarung. Herrn Matthias Kabon - 2 - Frage 4: Wird anderen Kommunen im Rahmen unserer Vereinbarungen das gesamte Fahrzeug zur Verfü- gung gestellt, mit welchem Leistungen im Zusammenhang mit dem Patchmatic-System erfolgen oder ausschließlich das Patchmatic-System selbst? Antwort 4: Siehe Antwort zu Frage 3. Frage 5: Wurden zwischenzeitlich Lagerflächen für die zur Reparaturarbeit erforderlichen Bitumenemulsio- nen und speziell gereinigtem Splitt geschaffen und werden diese aktiv genutzt? Antwort 5: Ja, in der gelben Halle auf dem Gelände des StadtBetrieb Bornheim wurden Lagerflächen ge- schaffen, welche auch aktiv genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 160 KB

Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen