Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.12.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Reitanlage am Brombeerweg Sehr geehrter Herr Strauff, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 29.11.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wurde seitens der Stadt als Bauaufsichtsbehörde eine Bauzustandsbesichtigung zur Fertigung des Rohbaus und der abschließenden Fertigstellung der Anlage durchgeführt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Antwort: Mit Datum vom 04.07.2017 wurde eine Rohbauabnahme durchgeführt, bei der keine Mängel festgestellt worden sind. Eine Bauzustandsbesichtigung nach Fertigstellung wurde noch nicht angezeigt und auch nicht durchgeführt. Der Bauherr hat jedoch kürzlich einen Antrag auf vorzeitige Inbenutzungnahme gemäß § 82 Abs. 8 BauO NRW gestellt über den allerdings noch nicht entschieden worden ist. Eine diesbezügliche Prüfung wird jedoch kurzfristig vorgenommen. Die Bauaufsichtsbehörde soll die vorzeitige Inbenutzungnahme gestatten, wenn wegen der öffentlichen Sicherheit und Ord- nung Bedenken nicht bestehen. Die Gestattung kann auch mit Auflagen versehen werden. Frage 2: In welcher Art und Weise ist die Versorgung mit ausreichender Menge an Trink- Brauch- und Löschwasser sichergestellt, und zwar auch dann, wenn wegen einer länger anhaltenden Tro- ckenperiode kein oder nur wenig Regen gefallen ist? Welcher Art Anlagen wurden insoweit er- richtet? Entsprechen diese den einschlägigen Vorschriften? Sind insbesondere die Auflagen des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Wasserbehörde eingehalten? Antwort: Im Rahmen der Baugenehmigung hat der Bauherr einen Vertrag über die Herstellung eines Wasseranschlusses mit dem Stadtbetrieb Bornheim geschlossen, so dass entsprechend § 4 BauO NRW die Wasserversorgung bis zur Inbenutzungnahme des Gebäudes gesichert sein soll- te. Weiterhin ist ein Löschwasservorrat auf dem Grundstück von 24.000 Liter gefordert worden, der die Einsatzbedingung der Feuerwehr erfüllen muss. Zurzeit liegt ein Bauantrag auf Änderung der Wasserversorgung vor, in dem eine entsprechende Zisterne mit einer Trinkwasserherstellungsanlage die Trinkwasserversorgung sichern soll. Im Zuge der Behördenbeteiligung gab es noch Erläuterungsbedarf. Das Verfahren ist auch aufgrund An das Ratsmitglied Herrn Bernhard Strauff - 2 - von Personalengpässen ins Stocken geraten, wird nun insbesondere im Hinblick darauf, dass die Anlage in Teilen in Nutzung genommen wurde, forciert. Grundlegende Bedenken bestehen je- doch nicht. Frage 3: Entspricht die Dunglege den einschlägigen Vorschriften und wurde eine Überdachung oder eine andere gleichwertige bauliche Absicherung in der Baugenehmigung festgeschrieben, um das Abschwemmen von Gülle ins Erdreich zu verhindern? Antwort: Im Bauantragsverfahren ist eine ausreichend bemessene Dunglege mit Überdach Bestandteil gewesen. Im zurzeit vorliegenden Nachtragsbauantrag soll die Dunglege ohne Dach mit entsprechendem Gefälle und Volumen für Niederschlag- und Sickersäfte geändert werden. Der Antrag ist in der Prüfung und noch nicht entschieden. Frage 4: Aus dem Internet ist ersichtlich, dass in der Reitanlage u.a. Reiterferien angeboten werden. Ist dies durch die Baugenehmigung, die für „einen landwirtschaftlichen Betrieb“ erteilt wurde, abge- deckt? Antwort: Mit dem Bauantrag wurde eine Reithalle mit Liegeflächen und Auslaufflächen, sowie ein Lon- gierzirkel, Dunglege und erforderlichen Stellplätze genehmigt. Die Nutzer bzw. Reiter der dort zulässigen Pferde sind nicht durch eine Baugenehmigung zu re- geln. Erst wenn die Nutzung oder Kapazität der Gesamtanlage geändert wird, sind entsprechen- de Änderungen erforderlich und ggf. ein Einschreiten der Bauaufsicht möglich. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen