Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.01.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Linien RB 48 und RE 5 Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.12.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Stadt Bornheim über die Absage der Bauarbeiten seitens der DB InfraGO AG für den Zeitraum vom 17.12.2024 bis zum 03.01.2025? (Wie bewertet die Stadtverwaltung die Tatsache, dass die National Express Rail GmbH aufgrund von Personalengpässen nicht in der Lage ist, den Betrieb der RB 48 kurzfristig wiederaufzuneh- men?) Antwort 1: Der Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr go.Rheinland informiert die Kommu- nen regelmäßig über anstehende Bautätigkeiten im Rheinland. Über die kurzfristige Absage der angekündigten Bauarbeiten durch die DB InfraGO wurde die Stadtverwaltung jedoch nur kurzfris- tig per E-Mail vom 17. Dezember 2024 informiert. Weitere Informationen über die Ursachen die- ser Absage wurden bei go.Rheinland angefragt, liegen der Stadt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht vor. Die aus der Absage resultierenden Fahrtausfälle der Linie RB 48 aufgrund der generell ange- spannten Personalsituation im Nahverkehr und bereits genehmigter Urlaube zur Weihnachtszeit beim Betreiber National Express GmbH ist aus Sicht der Stadt Bornheim sehr bedauerlich, zumal die Kurzfristigkeit es Pendlerinnen und Pendlern erschwert hat, sich auf diese erneute Einschrän- kung einzustellen und zahlreiche Menschen während der Feiertage den ÖPNV für Ihre Fahrten nutzen. Um die Gesamtsituation zu stabilisieren haben die drei NRW-Aufgabenträger für den Schienen- personennahverkehr (SPNV) go.Rheinland, Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Verkehrs- verbund Rhein-Ruhr (VRR) gemeinsam mit der landesweiten Brancheninitiative Fokus Bahn NRW seit September 2023 bereits über 300 neue Lokführer*Innen qualifiziert, 2025 sollen wei- tere 350 hinzukommen. Parallel wurde in mehreren Schritten das Leistungsangebot um rund 4 Prozent von 117 Millionen auf 112,5 Millionen Zugkilometer reduziert. Frage 2: Welche Forderungen richtet der Bürgermeister der Stadt Bornheim an die zuständigen Verkehrsträger, um die Mobilität der Pendler in der Region während der Einschränkungen sicherzustellen, und für welche Lösungen setzt er sich konkret ein? (Welche Optionen gibt es, um Fahrgäste kurzfristig auf alternative Verkehrsmittel umzuleiten?) Herrn Jörn Freynick - 2 - Antwort 2: Die Stadt Bornheim setzt sich schon lange dafür ein, bei Baumaßnahmen mit Zugausfällen auf der Rheinstrecke immer auch zu prüfen, inwieweit der RE 5 ersatzweise die Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf anfahren kann. Zuletzt ist dies mit Schreiben des Bürgermeisters an die Geschäfts- führung von go.Rheinland vom 9. Februar 2024 geschehen. Für eine Stadt von fast 50.000 Ein- wohnern, die in den nächsten Jahren einen erheblichen Wachstumsschub verzeichnen wird, ist eine völlig unzureichende Bedienung über mehrere Wochen selbstverständlich nicht akzeptabel. Im Fall der jetzt anstehenden Maßnahme wird diese Forderung der Stadt Bornheim während mehrerer Bauphasen auch umgesetzt und die beiden Bahnhöfe tagsüber während der Hauptver- kehrszeiten vom RE 5 angedient. Gemäß dem Linienbetreiber National Express (Stand 02.01.2025) wird der RE 5 die Bahnhöfe Roisdorf und Sechtem während der Baumaßnahme von montags bis freitags zu den folgenden Zeiten angefahren: Fahrtrichtung Köln/Wesel: RE 5 28504 Abfahrt Roisdorf 06:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 06:25 Uhr RE 5 28506 Abfahrt Roisdorf 07:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 07:25 Uhr RE 5 28508 Abfahrt Roisdorf 08:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 08:25 Uhr Fahrtrichtung Bonn/Koblenz: RE 5 28523 Abfahrt Sechtem 16:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 16:54 Uhr RE 5 28525 Abfahrt Sechtem 17:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 17:54 Uhr RE 5 28527 Abfahrt Sechtem 18:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 18:54 Uhr Samstags und Sonntags halten alle Zugleistungen der Linie RE 5 (RRX) zusätzlich in Roisdorf und Sechtem. Darüber hinaus ist nach Information von go.Rheinland aufgrund der engen Fahrlage kein weiterer Zusatzhalt möglich, da dies massive Auswirkungen auf die Betriebsstabilität der Linie in Richtung SPNV-Nord und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hätte und von den dortigen Aufgabenträgern ab- gelehnt wird. Um Fahrtausfälle im Rahmen der betriebstechnischen Möglichkeiten zumindest teilweise zu kom- pensieren sind die Verkehrsunternehmen bei größeren Baumaßnahmen dazu verpflichtet, einen Schienenersatzverkehr mit Bussen einzurichten. Diese verkehren während der jetzt durchgeführ- ten Baumaßnahme jedoch nur im 2-Stunden-Takt auf direktem Weg zwischen Bonn Hauptbahn- hof und Köln Hauptbahnhof. Zuständig für diese Beauftragung ist der Aufgabenträger go.Rhein- land. Frage 3: Wie bewertet die Stadt Bornheim die Aussage, dass der RE 5 nur dispositiv in Sechtem und Roisdorf halten kann, sofern die RB 26 komplett ausfällt, auch vor dem Hintergrund der verstärkten Pendelverkehre in der Karnevalszeit? Welche weiteren Bemühungen unternimmt die Stadt, um den Bedarf der Pendler vor Ort zu ver- deutlichen? Antwort 3: Auch für den Regelbetrieb setzt sich die Stadt Bornheim gegenüber dem Aufgabenträger go.Rheinland bereits seit Jahren dafür ein, die Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf in den Fahrplan der Linie RE 5 zu integrieren. Dies geschieht sowohl im regelmäßigen direkten Dialog als auch über die Beteiligung der Stadt Bornheim im Rahmen der Nahverkehrsplanung. Dieser Forderung stehen nach Information von go.Rheinland umfassende betriebliche Beein- trächtigungen dieser langlaufenden Linie entgegen, so dass die anderen beiden Aufgabenträger für die Linie RE 5 eine diesbezügliche Fahrplananpassungen ablehnen. Zudem haben sich die die Handlungsspielräume der Eisenbahnverkehrsunternehmen durch die Tarifgestaltung der letz- ten Jahre immer weiter verkürzt. Frage 4: Welche Einschätzungen hat die Stadtverwaltung zur Belastung der Linie 18 sowie der Straßeninfrastruktur durch die Einschränkungen? Sind überfüllte Bahnen und Staus in den Hauptverkehrszeiten zu erwarten? - 3 - Antwort 4: Da Pendler*Innen während umfangreicher Baumaßnahmen erfahrungsgemäß auf andere Ver- kehrsträger ausweichen, rechnet die Stadtverwaltung mit einer entsprechenden höheren Auslas- tung auf den Linien 16 und 18 sowie im Straßenverkehr. Frage 5: Welche weiteren Schritte wird die Stadt Bornheim unternehmen, um die betroffenen Ak- teure zu einer langfristigen und verlässlichen Lösung für den SPNV zwischen Bonn und Köln zu bewegen? Antwort 5: Wie bereits ausgeführt, steht die Stadt Bornheim im regelmäßigen direkten Dialog mit den regio- nalen Aufgabenträgern des ÖPNV. Anlässlich der Stakeholderbeteiligung gemäß § 9 ÖPNVG NRW bei der Erstellung des SPNV- Nahverkehrsplans 2025 wird die Stadtverwaltung die bestehenden Forderungen im Rahmen ihrer Stellungnahme noch einmal erneuern. Dies beinhaltet: - Verbindliche Aussagen zum zeitlichen Horizont der Digitalisierung der Betriebsleittech- nik/Stellwerkstechnik über die pauschalisierte Aussage der angestrebten Digitalisierung aller regionalen Hauptstrecken bis 2035 hinaus - Ein fahrplanstabiler S-Bahn-Vorlaufbetrieb im 20-Minuten-Takt unter Einbeziehung der Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf - Nennung einer Perspektive für den Gleis- bzw. Trassenausbau im Bereich des Bahnhofs Roisdorf - Halt der Linie RE 5 in Sechtem bzw. Roisdorf - Berücksichtigung der Bornheimer Bahnhöfe bei der Linienführung der im Zielnetz 2040 enthaltenen Linie S 17 mit einem 20-Minuten-Takt als Grundangebot zwischen Köln und Bonn sowie den Linien RB 48, RRX 4 und RRX 6 - Verbindliche Selbstverpflichtung der Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Ausbildung von Personal und der Bereitstellung ausreichender Kapazitäten - Berücksichtigung von ausreichend hohen finanziellen Sanktionen bei zukünftigen Aus- schreibungen von Verkehrsleistungen mit dem Ziel Fahrtausfälle unattraktiver zu gestal- ten Ein entsprechender Entwurf dieser Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses am 4. Februar 2025 vorliegen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.01.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Linien RB 48 und RE 5 Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.12.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Stadt Bornheim über die Absage der Bauarbeiten seitens der DB InfraGO AG für den Zeitraum vom 17.12.2024 bis zum 03.01.2025? (Wie bewertet die Stadtverwaltung die Tatsache, dass die National Express Rail GmbH aufgrund von Personalengpässen nicht in der Lage ist, den Betrieb der RB 48 kurzfristig wiederaufzuneh- men?) Antwort 1: Der Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr go.Rheinland informiert die Kommu- nen regelmäßig über anstehende Bautätigkeiten im Rheinland. Über die kurzfristige Absage der angekündigten Bauarbeiten durch die DB InfraGO wurde die Stadtverwaltung jedoch nur kurzfris- tig per E-Mail vom 17. Dezember 2024 informiert. Weitere Informationen über die Ursachen die- ser Absage wurden bei go.Rheinland angefragt, liegen der Stadt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht vor. Die aus der Absage resultierenden Fahrtausfälle der Linie RB 48 aufgrund der generell ange- spannten Personalsituation im Nahverkehr und bereits genehmigter Urlaube zur Weihnachtszeit beim Betreiber National Express GmbH ist aus Sicht der Stadt Bornheim sehr bedauerlich, zumal die Kurzfristigkeit es Pendlerinnen und Pendlern erschwert hat, sich auf diese erneute Einschrän- kung einzustellen und zahlreiche Menschen während der Feiertage den ÖPNV für Ihre Fahrten nutzen. Um die Gesamtsituation zu stabilisieren haben die drei NRW-Aufgabenträger für den Schienen- personennahverkehr (SPNV) go.Rheinland, Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Verkehrs- verbund Rhein-Ruhr (VRR) gemeinsam mit der landesweiten Brancheninitiative Fokus Bahn NRW seit September 2023 bereits über 300 neue Lokführer*Innen qualifiziert, 2025 sollen wei- tere 350 hinzukommen. Parallel wurde in mehreren Schritten das Leistungsangebot um rund 4 Prozent von 117 Millionen auf 112,5 Millionen Zugkilometer reduziert. Frage 2: Welche Forderungen richtet der Bürgermeister der Stadt Bornheim an die zuständigen Verkehrsträger, um die Mobilität der Pendler in der Region während der Einschränkungen sicherzustellen, und für welche Lösungen setzt er sich konkret ein? (Welche Optionen gibt es, um Fahrgäste kurzfristig auf alternative Verkehrsmittel umzuleiten?) Herrn Jörn Freynick - 2 - Antwort 2: Die Stadt Bornheim setzt sich schon lange dafür ein, bei Baumaßnahmen mit Zugausfällen auf der Rheinstrecke immer auch zu prüfen, inwieweit der RE 5 ersatzweise die Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf anfahren kann. Zuletzt ist dies mit Schreiben des Bürgermeisters an die Geschäfts- führung von go.Rheinland vom 9. Februar 2024 geschehen. Für eine Stadt von fast 50.000 Ein- wohnern, die in den nächsten Jahren einen erheblichen Wachstumsschub verzeichnen wird, ist eine völlig unzureichende Bedienung über mehrere Wochen selbstverständlich nicht akzeptabel. Im Fall der jetzt anstehenden Maßnahme wird diese Forderung der Stadt Bornheim während mehrerer Bauphasen auch umgesetzt und die beiden Bahnhöfe tagsüber während der Hauptver- kehrszeiten vom RE 5 angedient. Gemäß dem Linienbetreiber National Express (Stand 02.01.2025) wird der RE 5 die Bahnhöfe Roisdorf und Sechtem während der Baumaßnahme von montags bis freitags zu den folgenden Zeiten angefahren: Fahrtrichtung Köln/Wesel: RE 5 28504 Abfahrt Roisdorf 06:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 06:25 Uhr RE 5 28506 Abfahrt Roisdorf 07:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 07:25 Uhr RE 5 28508 Abfahrt Roisdorf 08:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 08:25 Uhr Fahrtrichtung Bonn/Koblenz: RE 5 28523 Abfahrt Sechtem 16:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 16:54 Uhr RE 5 28525 Abfahrt Sechtem 17:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 17:54 Uhr RE 5 28527 Abfahrt Sechtem 18:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 18:54 Uhr Samstags und Sonntags halten alle Zugleistungen der Linie RE 5 (RRX) zusätzlich in Roisdorf und Sechtem. Darüber hinaus ist nach Information von go.Rheinland aufgrund der engen Fahrlage kein weiterer Zusatzhalt möglich, da dies massive Auswirkungen auf die Betriebsstabilität der Linie in Richtung SPNV-Nord und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hätte und von den dortigen Aufgabenträgern ab- gelehnt wird. Um Fahrtausfälle im Rahmen der betriebstechnischen Möglichkeiten zumindest teilweise zu kom- pensieren sind die Verkehrsunternehmen bei größeren Baumaßnahmen dazu verpflichtet, einen Schienenersatzverkehr mit Bussen einzurichten. Diese verkehren während der jetzt durchgeführ- ten Baumaßnahme jedoch nur im 2-Stunden-Takt auf direktem Weg zwischen Bonn Hauptbahn- hof und Köln Hauptbahnhof. Zuständig für diese Beauftragung ist der Aufgabenträger go.Rhein- land. Frage 3: Wie bewertet die Stadt Bornheim die Aussage, dass der RE 5 nur dispositiv in Sechtem und Roisdorf halten kann, sofern die RB 26 komplett ausfällt, auch vor dem Hintergrund der verstärkten Pendelverkehre in der Karnevalszeit? Welche weiteren Bemühungen unternimmt die Stadt, um den Bedarf der Pendler vor Ort zu ver- deutlichen? Antwort 3: Auch für den Regelbetrieb setzt sich die Stadt Bornheim gegenüber dem Aufgabenträger go.Rheinland bereits seit Jahren dafür ein, die Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf in den Fahrplan der Linie RE 5 zu integrieren. Dies geschieht sowohl im regelmäßigen direkten Dialog als auch über die Beteiligung der Stadt Bornheim im Rahmen der Nahverkehrsplanung. Dieser Forderung stehen nach Information von go.Rheinland umfassende betriebliche Beein- trächtigungen dieser langlaufenden Linie entgegen, so dass die anderen beiden Aufgabenträger für die Linie RE 5 eine diesbezügliche Fahrplananpassungen ablehnen. Zudem haben sich die die Handlungsspielräume der Eisenbahnverkehrsunternehmen durch die Tarifgestaltung der letz- ten Jahre immer weiter verkürzt. Frage 4: Welche Einschätzungen hat die Stadtverwaltung zur Belastung der Linie 18 sowie der Straßeninfrastruktur durch die Einschränkungen? Sind überfüllte Bahnen und Staus in den Hauptverkehrszeiten zu erwarten? - 3 - Antwort 4: Da Pendler*Innen während umfangreicher Baumaßnahmen erfahrungsgemäß auf andere Ver- kehrsträger ausweichen, rechnet die Stadtverwaltung mit einer entsprechenden höheren Auslas- tung auf den Linien 16 und 18 sowie im Straßenverkehr. Frage 5: Welche weiteren Schritte wird die Stadt Bornheim unternehmen, um die betroffenen Ak- teure zu einer langfristigen und verlässlichen Lösung für den SPNV zwischen Bonn und Köln zu bewegen? Antwort 5: Wie bereits ausgeführt, steht die Stadt Bornheim im regelmäßigen direkten Dialog mit den regio- nalen Aufgabenträgern des ÖPNV. Anlässlich der Stakeholderbeteiligung gemäß § 9 ÖPNVG NRW bei der Erstellung des SPNV- Nahverkehrsplans 2025 wird die Stadtverwaltung die bestehenden Forderungen im Rahmen ihrer Stellungnahme noch einmal erneuern. Dies beinhaltet: - Verbindliche Aussagen zum zeitlichen Horizont der Digitalisierung der Betriebsleittech- nik/Stellwerkstechnik über die pauschalisierte Aussage der angestrebten Digitalisierung aller regionalen Hauptstrecken bis 2035 hinaus - Ein fahrplanstabiler S-Bahn-Vorlaufbetrieb im 20-Minuten-Takt unter Einbeziehung der Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf - Nennung einer Perspektive für den Gleis- bzw. Trassenausbau im Bereich des Bahnhofs Roisdorf - Halt der Linie RE 5 in Sechtem bzw. Roisdorf - Berücksichtigung der Bornheimer Bahnhöfe bei der Linienführung der im Zielnetz 2040 enthaltenen Linie S 17 mit einem 20-Minuten-Takt als Grundangebot zwischen Köln und Bonn sowie den Linien RB 48, RRX 4 und RRX 6 - Verbindliche Selbstverpflichtung der Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Ausbildung von Personal und der Bereitstellung ausreichender Kapazitäten - Berücksichtigung von ausreichend hohen finanziellen Sanktionen bei zukünftigen Aus- schreibungen von Verkehrsleistungen mit dem Ziel Fahrtausfälle unattraktiver zu gestal- ten Ein entsprechender Entwurf dieser Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses am 4. Februar 2025 vorliegen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.02.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Aktueller Stand Schwimmkurse im HallenFreizeitBad“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.01.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit wann ist bekannt, dass der bisherige Anbieter Böhm ab 2025 keine weiteren Schwimmkurse mehr anbietet? Antwort 1: Seit etwa Oktober 2024 deutete sich an, dass die Schwimmschule Böhm ab 2025 möglicher- weise keine Kurse mehr in Bornheim anbieten würde. Seitdem findet ein intensiver Austausch zwischen Schwimmschule Böhm und Vorstand SBB statt, mit dem Ziel, das Kursangebot fortzu- setzen. Kurse der Schwimmschule Böhm sind seit KW7 auf der Internetseite des HFB einsehbar und können wie bisher an der Kasse des HFB gebucht werden. Dies basiert auf einer vertragli- chen Vereinbarung, nach der die Kursanmeldungen der Schwimmschule Böhm über Personal des HFB abgewickelt werden. Herr Böhm behält sich jedoch darüber hinaus vor, einzelne Kurse direkt selbst zu vermarkten. Frage 2: Hat die Stadt Bornheim, bzw. der Stadtbetrieb Bornheim schon Gespräche mit neuen Anbietern geführt, bereits einen neuen Anbieter/ Kooperationspartner gefunden oder erwägt der Stadtbe- trieb diese demnächst ggf. selbst anzubieten und in welchem Zeitraum soll dies erfolgen? Antwort 2: Derzeit werden zusätzliche Kurse durch den Verein „Sporteinander“ angeboten, der sein Kursan- gebot erweitern möchte. Darüber hinaus wurde in der Vergangenheit einem weiteren kommerzi- ellen Anbieter, der bedingt durch die Flutkatastrophe die Möglichkeit für sein Kursangebot verlo- ren hatte, Kurszeiten im HFB ermöglicht. Dieses Kursangebot widerspricht einer vertraglichen Vereinbarung mit der Schwimmschule Böhm, die diesem für bestimmte Kursangebote ein Exklu- sivangebot einräumt. Bis zur rechtlichen Klärung der Vertragsfragen, wurde dem kommerziellen Anbieter jedoch eingeräumt, sein Kursangebot fortzusetzen, um freie Wasserzeiten weiterhin zu nutzen und das HFB mit Kursen auszulasten. Diese Kurse sind ausschließlich über die Seite des Anbieters buchbar. Das HFB kann aus personellen Gründen derzeit kein eigenes, dauerhaftes Schwimmkursangebot einrichten bzw. sicherstellen. Herrn Dirk König - per Mail - - 2 - Frage 3: Hat die Stadt bestimmte Kriterien für die Vergabe von Bahnzeiten für Schwimmkursangebote? Antwort 3: Besondere Kriterien, von einer entsprechenden Qualifikation, wie bspw. Ausbildung als Schwimmlehrer*in/-trainer*in und Rettungsfähigkeit abgesehen, gelten nicht. Ein Vertrag, der or- ganisatorische und haftungsrechtliche Fragen regelt, wird ebenfalls abgeschlossen. Frage 4: Welche Schwimmkurse werden aktuell von welchen Vereinen und Organisationen im HallenFrei- zeitBad angeboten und welche Schwimmbahnen/ -zeiten sind aktuell noch vakant und von einem ggf. interessierten Schwimmkursbetreiber nutzbar? Antwort 4: Aktuell werden Schwimmkurse der Schwimmschule Böhm, die des externen Anbieters sowie dem Verein angeboten. Dazu finden im HFB diverse andere Angebote für weitere Personengrup- pen, z.B. Aqua-Fitness-Kurse statt. Zudem werden dauerhaft Beckenzeiten durch das DRK, Ac- tic, die DLRG, VHS sowie bis April 25 durch die Kanuten Bonn belegt. Unter der Maßgabe, auch freie Bahnen für die Öffentlichkeit anzubieten, ist das HFB derzeit weitgehend ausgelastet. Frage 5: Wie und mit wem können sich Interessenten bezüglich vakanter Schwimmbahnen für Schwimm- kurse in Kontakt treten? Antwort 5: Interessenten können sich telefonisch oder per E-Mail direkt bei der Badleitung HFB oder Vor- stand SBB melden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.02.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Aktueller Stand Schwimmkurse im HallenFreizeitBad“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.01.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit wann ist bekannt, dass der bisherige Anbieter Böhm ab 2025 keine weiteren Schwimmkurse mehr anbietet? Antwort 1: Seit etwa Oktober 2024 deutete sich an, dass die Schwimmschule Böhm ab 2025 möglicher- weise keine Kurse mehr in Bornheim anbieten würde. Seitdem findet ein intensiver Austausch zwischen Schwimmschule Böhm und Vorstand SBB statt, mit dem Ziel, das Kursangebot fortzu- setzen. Kurse der Schwimmschule Böhm sind seit KW7 auf der Internetseite des HFB einsehbar und können wie bisher an der Kasse des HFB gebucht werden. Dies basiert auf einer vertragli- chen Vereinbarung, nach der die Kursanmeldungen der Schwimmschule Böhm über Personal des HFB abgewickelt werden. Herr Böhm behält sich jedoch darüber hinaus vor, einzelne Kurse direkt selbst zu vermarkten. Frage 2: Hat die Stadt Bornheim, bzw. der Stadtbetrieb Bornheim schon Gespräche mit neuen Anbietern geführt, bereits einen neuen Anbieter/ Kooperationspartner gefunden oder erwägt der Stadtbe- trieb diese demnächst ggf. selbst anzubieten und in welchem Zeitraum soll dies erfolgen? Antwort 2: Derzeit werden zusätzliche Kurse durch den Verein „Sporteinander“ angeboten, der sein Kursan- gebot erweitern möchte. Darüber hinaus wurde in der Vergangenheit einem weiteren kommerzi- ellen Anbieter, der bedingt durch die Flutkatastrophe die Möglichkeit für sein Kursangebot verlo- ren hatte, Kurszeiten im HFB ermöglicht. Dieses Kursangebot widerspricht einer vertraglichen Vereinbarung mit der Schwimmschule Böhm, die diesem für bestimmte Kursangebote ein Exklu- sivangebot einräumt. Bis zur rechtlichen Klärung der Vertragsfragen, wurde dem kommerziellen Anbieter jedoch eingeräumt, sein Kursangebot fortzusetzen, um freie Wasserzeiten weiterhin zu nutzen und das HFB mit Kursen auszulasten. Diese Kurse sind ausschließlich über die Seite des Anbieters buchbar. Das HFB kann aus personellen Gründen derzeit kein eigenes, dauerhaftes Schwimmkursangebot einrichten bzw. sicherstellen. Herrn Dirk König - per Mail - - 2 - Frage 3: Hat die Stadt bestimmte Kriterien für die Vergabe von Bahnzeiten für Schwimmkursangebote? Antwort 3: Besondere Kriterien, von einer entsprechenden Qualifikation, wie bspw. Ausbildung als Schwimmlehrer*in/-trainer*in und Rettungsfähigkeit abgesehen, gelten nicht. Ein Vertrag, der or- ganisatorische und haftungsrechtliche Fragen regelt, wird ebenfalls abgeschlossen. Frage 4: Welche Schwimmkurse werden aktuell von welchen Vereinen und Organisationen im HallenFrei- zeitBad angeboten und welche Schwimmbahnen/ -zeiten sind aktuell noch vakant und von einem ggf. interessierten Schwimmkursbetreiber nutzbar? Antwort 4: Aktuell werden Schwimmkurse der Schwimmschule Böhm, die des externen Anbieters sowie dem Verein angeboten. Dazu finden im HFB diverse andere Angebote für weitere Personengrup- pen, z.B. Aqua-Fitness-Kurse statt. Zudem werden dauerhaft Beckenzeiten durch das DRK, Ac- tic, die DLRG, VHS sowie bis April 25 durch die Kanuten Bonn belegt. Unter der Maßgabe, auch freie Bahnen für die Öffentlichkeit anzubieten, ist das HFB derzeit weitgehend ausgelastet. Frage 5: Wie und mit wem können sich Interessenten bezüglich vakanter Schwimmbahnen für Schwimm- kurse in Kontakt treten? Antwort 5: Interessenten können sich telefonisch oder per E-Mail direkt bei der Badleitung HFB oder Vor- stand SBB melden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.02.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Betr.: Vorlage 56172024-SBB (N14) Streckenkontrollübersicht Bornheimer Straßen und Plätze „Listen gesamt“ als ergänzende Information Sehr geehrte Frau Gesell, ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.01.2025 beantworte ich wie folgt: Frage: Auf welchen Kriterien basieren die Prioritätenzuweisungen? Antwort: Die Prioritätenzuweisungen beziehen sich auf die Höhe der Frequentierungen der Straßen, Wege und Plätze. Priorität 1: Fußgängerzonen und Straßen mit sehr hoher Verkehrsbedeutung; die soge- nannten Hauptverkehrsstraßen und Hauptsammelstraßen Kontrolle: alle zwei Wochen Priorität 2: Straßen im Innenstadtbereich mit hoher Verkehrsbedeutung; die sogenannten Sammelstraßen Kontrolle: monatlich Priorität 3-6: umfasst alle übrigen Straßen; die sogenannten Anliegerstraßen Wobei hier nach folgenden Kriterien unterschieden wird: Priorität 3: alle übrigen Straßen mit gutem baulichen Zustand Kontrolle: alle 6 Monate Frau Andrea Gesell und Bündnis 90/Die Grünen Servatiusweg 19-23 53332 Bornheim Priorität 4: alle übrigen Straßen mit keinem sehr guten Zustand Kontrolle: alle 3 Monate Priorität 5: Feld-, Wald- und Wirtschaftswege sowie Ingenieurbauwerke und Plätze (Park- plätze, B+R, P+R) Kontrolle: alle 6 Monate (Ausnahme: ausgewiesene Radwege gemäß Priorität 2: monatlich) Priorität 6: Straßen, Wege, Plätze und Ingenieurbauwerke mit schlechtem Bauzustand, besonderer Verkehrsbedeutung oder hohem Kontrollbedarf aufgrund eines besonderen Gefährdungsgrades (zum Beispiel bei Hochwasser, Brand, Verschlammung usw.) Kontrolle: ggf. täglich Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.02.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Betr.: Vorlage 56172024-SBB (N14) Streckenkontrollübersicht Bornheimer Straßen und Plätze „Listen gesamt“ als ergänzende Information Sehr geehrte Frau Gesell, ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.01.2025 beantworte ich wie folgt: Frage: Auf welchen Kriterien basieren die Prioritätenzuweisungen? Antwort: Die Prioritätenzuweisungen beziehen sich auf die Höhe der Frequentierungen der Straßen, Wege und Plätze. Priorität 1: Fußgängerzonen und Straßen mit sehr hoher Verkehrsbedeutung; die soge- nannten Hauptverkehrsstraßen und Hauptsammelstraßen Kontrolle: alle zwei Wochen Priorität 2: Straßen im Innenstadtbereich mit hoher Verkehrsbedeutung; die sogenannten Sammelstraßen Kontrolle: monatlich Priorität 3-6: umfasst alle übrigen Straßen; die sogenannten Anliegerstraßen Wobei hier nach folgenden Kriterien unterschieden wird: Priorität 3: alle übrigen Straßen mit gutem baulichen Zustand Kontrolle: alle 6 Monate Frau Andrea Gesell und Bündnis 90/Die Grünen Servatiusweg 19-23 53332 Bornheim Priorität 4: alle übrigen Straßen mit keinem sehr guten Zustand Kontrolle: alle 3 Monate Priorität 5: Feld-, Wald- und Wirtschaftswege sowie Ingenieurbauwerke und Plätze (Park- plätze, B+R, P+R) Kontrolle: alle 6 Monate (Ausnahme: ausgewiesene Radwege gemäß Priorität 2: monatlich) Priorität 6: Straßen, Wege, Plätze und Ingenieurbauwerke mit schlechtem Bauzustand, besonderer Verkehrsbedeutung oder hohem Kontrollbedarf aufgrund eines besonderen Gefährdungsgrades (zum Beispiel bei Hochwasser, Brand, Verschlammung usw.) Kontrolle: ggf. täglich Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.04.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Vergabe von Schulplätzen an den weiterführenden Schulen in Bornheim und der weiteren Unterstützung der Eltern durch die Verwaltung“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.03.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Nach welchen Auswahlkriterien wurden die Kinder für die zusätzlich eröffnete Klasse in der Europaschule ausgewählt und aus welchen Ortschaften kommen diese Kinder? Antwort 1: Die Aufnahme der Kinder der zusätzlichen Klasse erfolgte nach den Nachrückplätzen, die im Februar jeweils nach Leistungsgruppe und Geschlecht ausgelost worden waren. Es gab daher vier Nachrücklisten (Leistungsgruppe 1 Jungen, Leistungsgruppe 1 Mädchen, Leistungsgruppe 2 Jungen, Leistungsgruppe 2 Mädchen). Bei den Leistungsgruppen 1 reichte die Zahl der Nachrücker im Rahmen der Zusatzklasse nicht aus, so dass entsprechend Kinder der Leistungsgruppe 2 des entsprechenden Geschlechts be- rücksichtigt wurden. Den ursprünglich abgelehnten Kindern wurde die Nachrücknummer im Ablehnungsbescheid mit- geteilt. Nur die jeweilige Nummer war für die Vergabe der Plätze relevant. Wohnort und weitere Sachverhalte, z.B. ob das Kind bereits einen Schulplatz an einer anderen Schule gefunden hat oder nicht, durften nicht berücksichtigt werden. Dieses Vorgehen folgte den rechtlichen Vorgaben und wurde nach Beratung durch die Rechtsab- teilung der Bezirksregierung Köln angewandt. Die Kriterien des Auswahlverfahrens vom Februar waren: 1. Gleichmäßige Berücksichtigung von Mädchen und Jungen 2. Leistungsheterogenität: jeweils Vergabe von 50% der Plätze an L1 und L2 (Leistungsgruppe I: Durchschnittsnote der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Sachkunde bis 2,2; Leistungsgruppe II: Durchschnittsnote größer als 2,2) 3. Geschwisterkinder 4. Losverfahren Im Zuge der zusätzlichen Klasse wurden 27 Kinder aufgenommen, davon 14 Kinder aus Born- heim, 6 Kinder aus Alfter und 7 Kinder aus Wesseling. Die 14 aufgenommen Bornheimer Kinder kommen aus den Ortschaften Bornheim, Kardorf, Rois- dorf, Brenig, Sechtem und Hemmerich. UWG-Fraktion Herrn Dirk König - 2 - Frage 2: Wie viele Bornheimer Kinder haben aktuell noch keinen Platz und wie viele von den Kindern auf der Nachrückerliste der Europaschule (der Heinrich-Böll-Gesamtschule und des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums) haben zwischenzeitlich an einer anderen Schule einen Platz erhalten? Antwort 2: Nach den vorliegenden Unterlagen und Rückmeldungen von den Schulen sind zum heutigen Zeitpunkt (Stand 03.04.2025) 4 Kinder unversorgt. Es ist davon auszugehen, dass diese Kinder noch an anderen Schulen unterkommen werden. Sollte dieses nicht gelingen, wird die Bezirksre- gierung Köln den Kindern im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht einen Schulplatz zuweisen. 25 Schülerinnen und Schüler haben an anderen Schulen einen Platz bekommen. Frage 3: Wie viele Widersprüche wurden an den weiterführenden Schulen in Bornheim gegen die Schulplatzvergabe vorgenommen und ggf. wieder zurückgezogen? Antwort 3: Gesamt: 26 Widersprüche; 19 Widersprüche wurden zurückgezogen. Aufteilung: An der Europaschule lagen 16 Widersprüche gegen die Entscheidung zur Aufnahme vor. Durch die Einrichtung einer weiteren Klasse haben sich davon 7 Widersprüche erledigt. Am Alexander-von-Humboldt Gymnasium wurde 1 Widerspruch gegen die Aufnahmeentschei- dung eingelegt. Dieser wurde zurückgezogen. An der Heinrich-Böll-Gesamtschule lagen 9 Widersprüche vor die zwischenzeitlich zurückgezo- gen wurden. Frage 4: Wie informiert die Verwaltung die betroffenen Eltern, deren Kinder noch keinen Schulplatz haben, zu den weiteren Möglichkeiten und wie unterstützt die Verwaltung diese bei der Suche nach einem Platz, ggf. auch außerhalb von Bornheim? Antwort 4: Die Verwaltung steht in diesem Zusammenhang im engen Austausch mit den Schulleitungen so- wie den Schulverwaltungsämtern der Nachbarkommen um die dort vorhandenen Möglichkeiten zur Aufnahme von Bornheimer Schülerinnen und Schülern zu evaluieren. In diesem Jahr hat die Erich-Kästner Realschule in Brühl eine Mehrklasse gebildet. Zudem haben die beiden Gymna- sien in Brühl jeweils eine Mehrklasse gebildet. In zahlreichen Telefonaten und persönlichen Ge- sprächen wurden die Eltern über mögliche freie Kapazitäten an anderen Schulstandorten infor- miert. Frage 5: Sofern immer noch Bedarf von Bornheimer Schülern Kinder: Welche Maßnahmen (weitere Mehrklasse, Aufstockung, etc.) sieht Verwaltung noch zur Unterbringung der Bornheimer Kinder? Antwort 5: Nach den vorliegenden Unterlagen und Rückmeldungen von den Schulen sind zum heutigen Zeitpunkt (Stand 03.04.2025) 4 Kinder unversorgt. Es ist davon auszugehen, dass diese Kinder noch an anderen Schulen unterkommen werden. Sollte dieses nicht gelingen, wird die Bezirksre- gierung Köln den Kindern im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht einen Schulplatz zuweisen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.04.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Vergabe von Schulplätzen an den weiterführenden Schulen in Bornheim und der weiteren Unterstützung der Eltern durch die Verwaltung“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.03.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Nach welchen Auswahlkriterien wurden die Kinder für die zusätzlich eröffnete Klasse in der Europaschule ausgewählt und aus welchen Ortschaften kommen diese Kinder? Antwort 1: Die Aufnahme der Kinder der zusätzlichen Klasse erfolgte nach den Nachrückplätzen, die im Februar jeweils nach Leistungsgruppe und Geschlecht ausgelost worden waren. Es gab daher vier Nachrücklisten (Leistungsgruppe 1 Jungen, Leistungsgruppe 1 Mädchen, Leistungsgruppe 2 Jungen, Leistungsgruppe 2 Mädchen). Bei den Leistungsgruppen 1 reichte die Zahl der Nachrücker im Rahmen der Zusatzklasse nicht aus, so dass entsprechend Kinder der Leistungsgruppe 2 des entsprechenden Geschlechts be- rücksichtigt wurden. Den ursprünglich abgelehnten Kindern wurde die Nachrücknummer im Ablehnungsbescheid mit- geteilt. Nur die jeweilige Nummer war für die Vergabe der Plätze relevant. Wohnort und weitere Sachverhalte, z.B. ob das Kind bereits einen Schulplatz an einer anderen Schule gefunden hat oder nicht, durften nicht berücksichtigt werden. Dieses Vorgehen folgte den rechtlichen Vorgaben und wurde nach Beratung durch die Rechtsab- teilung der Bezirksregierung Köln angewandt. Die Kriterien des Auswahlverfahrens vom Februar waren: 1. Gleichmäßige Berücksichtigung von Mädchen und Jungen 2. Leistungsheterogenität: jeweils Vergabe von 50% der Plätze an L1 und L2 (Leistungsgruppe I: Durchschnittsnote der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Sachkunde bis 2,2; Leistungsgruppe II: Durchschnittsnote größer als 2,2) 3. Geschwisterkinder 4. Losverfahren Im Zuge der zusätzlichen Klasse wurden 27 Kinder aufgenommen, davon 14 Kinder aus Born- heim, 6 Kinder aus Alfter und 7 Kinder aus Wesseling. Die 14 aufgenommen Bornheimer Kinder kommen aus den Ortschaften Bornheim, Kardorf, Rois- dorf, Brenig, Sechtem und Hemmerich. UWG-Fraktion Herrn Dirk König - 2 - Frage 2: Wie viele Bornheimer Kinder haben aktuell noch keinen Platz und wie viele von den Kindern auf der Nachrückerliste der Europaschule (der Heinrich-Böll-Gesamtschule und des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums) haben zwischenzeitlich an einer anderen Schule einen Platz erhalten? Antwort 2: Nach den vorliegenden Unterlagen und Rückmeldungen von den Schulen sind zum heutigen Zeitpunkt (Stand 03.04.2025) 4 Kinder unversorgt. Es ist davon auszugehen, dass diese Kinder noch an anderen Schulen unterkommen werden. Sollte dieses nicht gelingen, wird die Bezirksre- gierung Köln den Kindern im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht einen Schulplatz zuweisen. 25 Schülerinnen und Schüler haben an anderen Schulen einen Platz bekommen. Frage 3: Wie viele Widersprüche wurden an den weiterführenden Schulen in Bornheim gegen die Schulplatzvergabe vorgenommen und ggf. wieder zurückgezogen? Antwort 3: Gesamt: 26 Widersprüche; 19 Widersprüche wurden zurückgezogen. Aufteilung: An der Europaschule lagen 16 Widersprüche gegen die Entscheidung zur Aufnahme vor. Durch die Einrichtung einer weiteren Klasse haben sich davon 7 Widersprüche erledigt. Am Alexander-von-Humboldt Gymnasium wurde 1 Widerspruch gegen die Aufnahmeentschei- dung eingelegt. Dieser wurde zurückgezogen. An der Heinrich-Böll-Gesamtschule lagen 9 Widersprüche vor die zwischenzeitlich zurückgezo- gen wurden. Frage 4: Wie informiert die Verwaltung die betroffenen Eltern, deren Kinder noch keinen Schulplatz haben, zu den weiteren Möglichkeiten und wie unterstützt die Verwaltung diese bei der Suche nach einem Platz, ggf. auch außerhalb von Bornheim? Antwort 4: Die Verwaltung steht in diesem Zusammenhang im engen Austausch mit den Schulleitungen so- wie den Schulverwaltungsämtern der Nachbarkommen um die dort vorhandenen Möglichkeiten zur Aufnahme von Bornheimer Schülerinnen und Schülern zu evaluieren. In diesem Jahr hat die Erich-Kästner Realschule in Brühl eine Mehrklasse gebildet. Zudem haben die beiden Gymna- sien in Brühl jeweils eine Mehrklasse gebildet. In zahlreichen Telefonaten und persönlichen Ge- sprächen wurden die Eltern über mögliche freie Kapazitäten an anderen Schulstandorten infor- miert. Frage 5: Sofern immer noch Bedarf von Bornheimer Schülern Kinder: Welche Maßnahmen (weitere Mehrklasse, Aufstockung, etc.) sieht Verwaltung noch zur Unterbringung der Bornheimer Kinder? Antwort 5: Nach den vorliegenden Unterlagen und Rückmeldungen von den Schulen sind zum heutigen Zeitpunkt (Stand 03.04.2025) 4 Kinder unversorgt. Es ist davon auszugehen, dass diese Kinder noch an anderen Schulen unterkommen werden. Sollte dieses nicht gelingen, wird die Bezirksre- gierung Köln den Kindern im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht einen Schulplatz zuweisen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verkehrsverhältnisse Eichendorffstraße in Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 27.08.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wer hat die Sperrung des Fuß- und Radwegs aus welchem Grund angeordnet? Antwort 1: Nach Eingang einer Bürgerbeschwerde wurde der betroffene Bereich der Mauer durch einen Sta- tiker begutachtet. Dieser bestätigte den kritischen Schiefstand der Mauer und beurteilte diese als potenziell einsturzgefährdet. Um eine unmittelbare Gefährdung von Passantinnen und Passanten auszuschließen, wurde der angrenzende Gehweg vorsorglich gesperrt. Die Sperrung wurde in der Zuständigkeit der Verkehrsbehörde Abtl. 9.2 veranlasst. Die akute Gefahr ist durch diese Absper- rung derzeit gebannt. Frage 2: Welche Maßnahmen werden durch wen ergriffen, um die Benutzbarkeit des Weges wieder herzu- stellen? Antwort 2: Die Bauaufsicht hat Kontakt zum Eigentümer aufgenommen. Dieser hat mitgeteilt, dass bereits 2012 Maßnahmen aufgrund einer statischen Begutachtung ergriffen wurden. Eine Bewertung die- ser Maßnahmen und ob diese aus heutiger Sicht noch ausreichend zur Gewährleistung der Standsicherheit sind, steht noch aus. Frage 3: Bis wann wird die Sperrung voraussichtlich andauern? Antwort 3: Sollte die unter Antwort 2 beschriebene Bewertung ergeben, dass die Mauer noch standsicher ist, kann die Sperrung zeitnah wieder aufgehoben werden. Andererseits müsste zunächst eine Standsicherheit wieder hergestellt werden. Der zeitliche Rahmen ist dann noch nicht absehbar. Frage 4: Welche alternativen Wegeführungen existieren für Fußgänger und Radfahrer, um den Friedhof Bornheim zu erreichen? Herrn Christian Koch - 2 - Antwort 4: Die Verkehrsbehörde hat unmittelbar eine alternative Wegführung durch das Verkehrsplanungs- büro Schröer veranlasst. Fußgänger, die aus Richtung Apostelpfad kommen, werden an der Mit- telinsel der Eichendorffstraße auf den gegenüberliegenden Gehweg geleitet und über die ausge- schilderte Umleitungsstrecke entlang der Tennishalle, des Bachbegleitwegs und des Gehwegs der Schule zum Uedorfer Weg und schließlich zum Friedhof Bornheim geführt. Frage 5: Sind diese Wegealternativen ausgeschildert oder anderweitig öffentlich bekanntgemacht? Antwort 5: 1.Siehe Antwort 4 2. Eine Bekanntmachung wurde auf der Internetseite der Stadt Bornheim veranlasst. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verkehrsverhältnisse Eichendorffstraße in Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 27.08.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wer hat die Sperrung des Fuß- und Radwegs aus welchem Grund angeordnet? Antwort 1: Nach Eingang einer Bürgerbeschwerde wurde der betroffene Bereich der Mauer durch einen Sta- tiker begutachtet. Dieser bestätigte den kritischen Schiefstand der Mauer und beurteilte diese als potenziell einsturzgefährdet. Um eine unmittelbare Gefährdung von Passantinnen und Passanten auszuschließen, wurde der angrenzende Gehweg vorsorglich gesperrt. Die Sperrung wurde in der Zuständigkeit der Verkehrsbehörde Abtl. 9.2 veranlasst. Die akute Gefahr ist durch diese Absper- rung derzeit gebannt. Frage 2: Welche Maßnahmen werden durch wen ergriffen, um die Benutzbarkeit des Weges wieder herzu- stellen? Antwort 2: Die Bauaufsicht hat Kontakt zum Eigentümer aufgenommen. Dieser hat mitgeteilt, dass bereits 2012 Maßnahmen aufgrund einer statischen Begutachtung ergriffen wurden. Eine Bewertung die- ser Maßnahmen und ob diese aus heutiger Sicht noch ausreichend zur Gewährleistung der Standsicherheit sind, steht noch aus. Frage 3: Bis wann wird die Sperrung voraussichtlich andauern? Antwort 3: Sollte die unter Antwort 2 beschriebene Bewertung ergeben, dass die Mauer noch standsicher ist, kann die Sperrung zeitnah wieder aufgehoben werden. Andererseits müsste zunächst eine Standsicherheit wieder hergestellt werden. Der zeitliche Rahmen ist dann noch nicht absehbar. Frage 4: Welche alternativen Wegeführungen existieren für Fußgänger und Radfahrer, um den Friedhof Bornheim zu erreichen? Herrn Christian Koch - 2 - Antwort 4: Die Verkehrsbehörde hat unmittelbar eine alternative Wegführung durch das Verkehrsplanungs- büro Schröer veranlasst. Fußgänger, die aus Richtung Apostelpfad kommen, werden an der Mit- telinsel der Eichendorffstraße auf den gegenüberliegenden Gehweg geleitet und über die ausge- schilderte Umleitungsstrecke entlang der Tennishalle, des Bachbegleitwegs und des Gehwegs der Schule zum Uedorfer Weg und schließlich zum Friedhof Bornheim geführt. Frage 5: Sind diese Wegealternativen ausgeschildert oder anderweitig öffentlich bekanntgemacht? Antwort 5: 1.Siehe Antwort 4 2. Eine Bekanntmachung wurde auf der Internetseite der Stadt Bornheim veranlasst. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Sachstand Igelburgen“ Sehr geehrte Frau Gesell, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.09.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen sind konkret für den Herbst/Winter 2025/26 vorgesehen, um Igelburgen anzulegen oder ggf. mittlerweile bestehende zu ergänzen Antwort 1: Es ist vorgesehen, Igelburgen aus den natürlich vorkommenden Materialien (Baumstämme, Äste, Laub) zunächst auf den Friedhöfen zu errichten. Igelburgen werden ab Oktober auf folgenden Friedhöfen angelegt: Bornheim, Hersel, Waldorf Frage 2: Welche weiteren Flächen wurden seitdem auf ihre Eignung geprüft und mit welchem Ergebnis? Antwort 2: Ferner wird eine erste Igelburg im Bereich der Europaschule und auf dem Außengelände des Hal- lenfreizeitbades angelegt. Weitere in Frage kommende städtische Flächen befinden sich in Ab- stimmung mit dem Umwelt- und Grünflächenamt. Denkbar wäre die Errichtung im Bereich der Öd- länder im Stadtgebiet, auf der Grünfläche neben der Salzhalle des SBB oder aber auch gegenüber der Tankstelle auf dem Hellenkreuz. Frage 3: Welche weiteren Flächen sollen zukünftig auf ihre Eignung überprüft werden und wann soll dies erfolgen? Antwort 3: Nach ersten Erfahrungen sollen im Jahr 2026 die verschiedenen Anlagen des Abwasserwerkes überprüft werden hinsichtlich möglicher Standorte. Frage 4: Gibt es konkrete Pläne bei der Umsetzung auch Bürger*innen, Schulen oder Vereine miteinzubeziehen? Frau Andrea Gesell - 2 - Antwort 4: Die Einbeziehung von Bürger*innen, Schulen und/oder Vereinen um geeignete Flächen auf Grünanlagen zu finden wird begrüßt, findet derzeit jedoch seitens des SBB nicht statt. Gerne in- formiert die Verwaltung die Leitungen der Kitas und Schulen über die Möglichkeit, sich hier zu en- gagieren. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Sachstand Igelburgen“ Sehr geehrte Frau Gesell, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.09.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen sind konkret für den Herbst/Winter 2025/26 vorgesehen, um Igelburgen anzulegen oder ggf. mittlerweile bestehende zu ergänzen Antwort 1: Es ist vorgesehen, Igelburgen aus den natürlich vorkommenden Materialien (Baumstämme, Äste, Laub) zunächst auf den Friedhöfen zu errichten. Igelburgen werden ab Oktober auf folgenden Friedhöfen angelegt: Bornheim, Hersel, Waldorf Frage 2: Welche weiteren Flächen wurden seitdem auf ihre Eignung geprüft und mit welchem Ergebnis? Antwort 2: Ferner wird eine erste Igelburg im Bereich der Europaschule und auf dem Außengelände des Hal- lenfreizeitbades angelegt. Weitere in Frage kommende städtische Flächen befinden sich in Ab- stimmung mit dem Umwelt- und Grünflächenamt. Denkbar wäre die Errichtung im Bereich der Öd- länder im Stadtgebiet, auf der Grünfläche neben der Salzhalle des SBB oder aber auch gegenüber der Tankstelle auf dem Hellenkreuz. Frage 3: Welche weiteren Flächen sollen zukünftig auf ihre Eignung überprüft werden und wann soll dies erfolgen? Antwort 3: Nach ersten Erfahrungen sollen im Jahr 2026 die verschiedenen Anlagen des Abwasserwerkes überprüft werden hinsichtlich möglicher Standorte. Frage 4: Gibt es konkrete Pläne bei der Umsetzung auch Bürger*innen, Schulen oder Vereine miteinzubeziehen? Frau Andrea Gesell - 2 - Antwort 4: Die Einbeziehung von Bürger*innen, Schulen und/oder Vereinen um geeignete Flächen auf Grünanlagen zu finden wird begrüßt, findet derzeit jedoch seitens des SBB nicht statt. Gerne in- formiert die Verwaltung die Leitungen der Kitas und Schulen über die Möglichkeit, sich hier zu en- gagieren. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.10.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Stand Schulsozialarbeit an den Grundschulen in Walberberg, Rösberg und Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.10.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen wurden seit dem Beschluss bereits eingeleitet oder umgesetzt? Antwort 1: Wie in der Vorlage 492/2024-4 aufgeführt, beabsichtigt die Verwaltung künftig den jeweiligen OGS-Träger an den einzelnen Schulen mit der Schulsozialarbeit zu betreuen. In diesem Zusam- menhang wurden bereits im vergangen Jahr Gespräche mit den einzelnen Trägern geführt. Im Laufe des Verfahrens wurde dann bei der KJA Bonn ein Schutzschirmverfahren eingeleitet. Vor Abschluss dieses Verfahrens war es nicht möglich eine verbindliche Planung zur Weiterführung der Schulsozialarbeit mit der KJA Bonn vorzunehmen. Zudem haben die Träger der OGS ´en an der Herseler-Werth-Schule sowie der Markus- Schule in Rösberg ihre Kooperationsverträge zum Schuljahresbeginn 2025/2026 gekündigt. Im Rahmen der Nachbesetzung wurde eine europaweite Ausschreibung durchgeführt. Als Ergebnis dieser Ausschreibung ist festzuhalten, dass ab am dem 01.08.2025 die Kinder- und Jugendbetreuung Meckenheim (Kiju) die Trägerschaften der OGS´en an der Herseler- Werth-Schule sowie Rapun- zel Kinderhaus e.V. die Trägerschaft an der Markus-Schule Rösberg übernommen haben. Die Gespräche zur Versorgung der einzelnen Schulen mit Schulsozialarbeit wurden zwischen- zeitlich im Rahmen eines von der Verwaltung eingerichteten Qualitätszirkels aufgenommen. Es wurde vereinbart, dass die Verwaltung diesbezüglich zur nächsten Sitzung des Qualitätszirkels im November 2025 Vorschläge einbringen. Frage 2: Wie hoch ist der aktuell zur Verfügung stehende Förderumfang für die Schulsozialarbeit an den einzelnen Schulen? Antwort 2: Die Stadt Bornheim erhält für das Schuljahr 2025/2026 einen Förderbetrag von insgesamt 73.725,15€. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einer Förderung für Personalausgaben in Höhe von 64.509,51€ sowie einem Betrag in Höhe von 9.215,64€ für Sachausgaben. Es wird Herrn Dirk König - 2 - keine Aufteilung der Fördergelder auf die einzelnen Schulen vorgenommen. Als Bewertungskrite- rien für den Einsatz von Schulsozialarbeit werden Schulgröße, Schulsozialindex und BuT Anteile zugrunde gelegt. Frage 3: Wann wurden welche Gespräche zur Ausweitung der Schulsozialarbeit / Besetzung der Stellen mit den Trägern und Schulleitungen geführt? Antwort 3: Siehe hierzu Antwort der Verwaltung zu Punkt 1. Frage 4: Wann können die betroffenen Schüler, Eltern und Kollegen der Schulen mit einer Besetzung rechnen? Antwort 4: Es ist davon auszugehen, dass im I. Quartal 2026 die Versorgung der genannten Schulen mit Schulsozialarbeit sichergestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.10.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Stand Schulsozialarbeit an den Grundschulen in Walberberg, Rösberg und Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.10.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen wurden seit dem Beschluss bereits eingeleitet oder umgesetzt? Antwort 1: Wie in der Vorlage 492/2024-4 aufgeführt, beabsichtigt die Verwaltung künftig den jeweiligen OGS-Träger an den einzelnen Schulen mit der Schulsozialarbeit zu betreuen. In diesem Zusam- menhang wurden bereits im vergangen Jahr Gespräche mit den einzelnen Trägern geführt. Im Laufe des Verfahrens wurde dann bei der KJA Bonn ein Schutzschirmverfahren eingeleitet. Vor Abschluss dieses Verfahrens war es nicht möglich eine verbindliche Planung zur Weiterführung der Schulsozialarbeit mit der KJA Bonn vorzunehmen. Zudem haben die Träger der OGS ´en an der Herseler-Werth-Schule sowie der Markus- Schule in Rösberg ihre Kooperationsverträge zum Schuljahresbeginn 2025/2026 gekündigt. Im Rahmen der Nachbesetzung wurde eine europaweite Ausschreibung durchgeführt. Als Ergebnis dieser Ausschreibung ist festzuhalten, dass ab am dem 01.08.2025 die Kinder- und Jugendbetreuung Meckenheim (Kiju) die Trägerschaften der OGS´en an der Herseler- Werth-Schule sowie Rapun- zel Kinderhaus e.V. die Trägerschaft an der Markus-Schule Rösberg übernommen haben. Die Gespräche zur Versorgung der einzelnen Schulen mit Schulsozialarbeit wurden zwischen- zeitlich im Rahmen eines von der Verwaltung eingerichteten Qualitätszirkels aufgenommen. Es wurde vereinbart, dass die Verwaltung diesbezüglich zur nächsten Sitzung des Qualitätszirkels im November 2025 Vorschläge einbringen. Frage 2: Wie hoch ist der aktuell zur Verfügung stehende Förderumfang für die Schulsozialarbeit an den einzelnen Schulen? Antwort 2: Die Stadt Bornheim erhält für das Schuljahr 2025/2026 einen Förderbetrag von insgesamt 73.725,15€. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einer Förderung für Personalausgaben in Höhe von 64.509,51€ sowie einem Betrag in Höhe von 9.215,64€ für Sachausgaben. Es wird Herrn Dirk König - 2 - keine Aufteilung der Fördergelder auf die einzelnen Schulen vorgenommen. Als Bewertungskrite- rien für den Einsatz von Schulsozialarbeit werden Schulgröße, Schulsozialindex und BuT Anteile zugrunde gelegt. Frage 3: Wann wurden welche Gespräche zur Ausweitung der Schulsozialarbeit / Besetzung der Stellen mit den Trägern und Schulleitungen geführt? Antwort 3: Siehe hierzu Antwort der Verwaltung zu Punkt 1. Frage 4: Wann können die betroffenen Schüler, Eltern und Kollegen der Schulen mit einer Besetzung rechnen? Antwort 4: Es ist davon auszugehen, dass im I. Quartal 2026 die Versorgung der genannten Schulen mit Schulsozialarbeit sichergestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.10.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Neueinbau der Heizungsanlagen in den Kindertagesstätten Wolfsburg und Klapperschuh“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 13.08.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In der damaligen Vergabevorlage im Jugendhilfeausschuss wurden Planungsleistungen in Höhe von ca. 65.000 Euro von der Verwaltung beantragt zur Genehmigung vorgelegt. Nach Aktenein- sicht beliefen sich die Planungskosten jedoch deutlich unter jener Summe, wohingegen die Bau- leitung über diesen Auftrag mit abgerechnet wurde. Die damalige Planungssumme hat etliche Mitglieder im Jugendhilfeausschuss fragend zurückgelassen. Ist es ordnungsgemäß, wenn diese nunmehr auch für die Bauleitung verwendet wurde? Antwort 1: Entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 § 6 richtet sich die Ermittlung des Honorars aller Leistungsphasen nach der Kostenberechnung. Also muss auch die Bauüberwachung nach der Kostenberechnung aus der LPH 3 ermittelt werden. Die Kosten- feststellung findet auf Grundlage der Vergaben statt, die können auch günstiger ausfallen. Eine Reduzierung des Honorars findet in einem solchen Fall nicht statt, Honorarbasis bleibt die Kos- tenberechnung. Das gilt auch für die Bauleitung. Frage 2: In der Kostenaufstellung konnten keine Einnahmen durch Förderungen von mir eingesehen wer- den. Insbesondere das Programm 422 der KfW für den Einbau von erneuerbaren Heizungsanla- gen in Nichtwohngebäuden scheint die Investition berücksichtigen zu können. Welche Förderun- gen (progres, KfW, Bafa,…) hat die Stadt geprüft und beantragt? Welche davon wurden mit wel- chen Gründen abgelehnt? Herrn Dirk König - 2 - Antwort 2: Die Verwaltung hat ein permanentes Monitoring der Förderlandschaft implementiert. Hier kam zu- nächst insbesondere das Programm 422 der KfW für den Einbau von erneuerbaren Heizungsan- lagen in Nichtwohngebäuden in Betracht. Es konnte jedoch keine Förderung beantragt werden. Förderungen gibt es für den Austausch von fossilen Energien hin zu nachhaltigen Energien. Da die vorhandene Heizung bereits mittels Wärmepumpe betrieben wurde, traf dies hier nicht zu. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.10.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Neueinbau der Heizungsanlagen in den Kindertagesstätten Wolfsburg und Klapperschuh“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 13.08.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In der damaligen Vergabevorlage im Jugendhilfeausschuss wurden Planungsleistungen in Höhe von ca. 65.000 Euro von der Verwaltung beantragt zur Genehmigung vorgelegt. Nach Aktenein- sicht beliefen sich die Planungskosten jedoch deutlich unter jener Summe, wohingegen die Bau- leitung über diesen Auftrag mit abgerechnet wurde. Die damalige Planungssumme hat etliche Mitglieder im Jugendhilfeausschuss fragend zurückgelassen. Ist es ordnungsgemäß, wenn diese nunmehr auch für die Bauleitung verwendet wurde? Antwort 1: Entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 § 6 richtet sich die Ermittlung des Honorars aller Leistungsphasen nach der Kostenberechnung. Also muss auch die Bauüberwachung nach der Kostenberechnung aus der LPH 3 ermittelt werden. Die Kosten- feststellung findet auf Grundlage der Vergaben statt, die können auch günstiger ausfallen. Eine Reduzierung des Honorars findet in einem solchen Fall nicht statt, Honorarbasis bleibt die Kos- tenberechnung. Das gilt auch für die Bauleitung. Frage 2: In der Kostenaufstellung konnten keine Einnahmen durch Förderungen von mir eingesehen wer- den. Insbesondere das Programm 422 der KfW für den Einbau von erneuerbaren Heizungsanla- gen in Nichtwohngebäuden scheint die Investition berücksichtigen zu können. Welche Förderun- gen (progres, KfW, Bafa,…) hat die Stadt geprüft und beantragt? Welche davon wurden mit wel- chen Gründen abgelehnt? Herrn Dirk König - 2 - Antwort 2: Die Verwaltung hat ein permanentes Monitoring der Förderlandschaft implementiert. Hier kam zu- nächst insbesondere das Programm 422 der KfW für den Einbau von erneuerbaren Heizungsan- lagen in Nichtwohngebäuden in Betracht. Es konnte jedoch keine Förderung beantragt werden. Förderungen gibt es für den Austausch von fossilen Energien hin zu nachhaltigen Energien. Da die vorhandene Heizung bereits mittels Wärmepumpe betrieben wurde, traf dies hier nicht zu. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen