Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.06.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Buslinienverkehr in den Rheinorten Sehr geehrte Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.04.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Was wurde seit 2004 von Seiten der Stadt Bornheim unternommen, um das Busangebot in den Rheinorten zu verbessern, Erschießungsdefizite zu beseitigen und wie ist der Sachstand zu ein- zelnen Projekten? Antwort: Grundsätzlich verweise ich auf die Vorlage 727/2018, in der zu der von Ihnen angesprochenen Thematik eine umfassende Darstellung durch den Rhein-Sieg-Kreis als Verkehrsträger erfolgte, die im Stadtentwicklungsausschuss und im Rat behandelt worden ist. In diesem Zusammenhang ist auch geprüft worden, wie die Rheinorte zusätzlich in das Busver- kehrsnetz eingebunden werden können? Position des RSK ist, dass in den Rheinorten keine Er- schließungsdefizite vorhanden sind. Die Angebotsplanung des RSK erfolgt auf der Basis einheit- licher Kriterien, um eine einheitliche Versorgungsqualität im gesamten Verkehrsraum des Aufga- benträgers RSK sicherzustellen. Ein weiteres Busangebot würde gemäß der Position des RSK zu Parallelverkehren mit der Linie 16 führen und somit aus dessen Sicht ein zu vermeidendes Konkurrenzangebot darstellen. Er- gänzend zur guten Anbindung durch die Stadtbahnlinie 16 besteht insbesondere für mobilitäts- eingeschränkte Bürger bereits heute die Möglichkeit, das Anruf-Sammel-Taxi (AST) Bornheim (Linie 790) zu nutzen. Im Rahmen der fortlaufenden Verbesserung der Verkehrsangebote sind in jüngerer Zeit diverse Maßnahmen beschlossen und umgesetzt worden. Exemplarisch zu nennen ist etwa die Taktver- dichtung (u.a. 10-Minuten-Takt zur Hauptverkehrszeit) auf der Stadtbahnlinie 16 ab dem Fahr- planwechsel 28.08.2019. Frage 2: Sind der Stadt Pläne, Projekte oder Vorhaben bekannt, die Rheinorte, insbesondere den Herse- ler Norden, Uedorf und Widdig über den ÖPNV direkt an die restlichen Bornheimer Ortschaften im Vorgebirge anbinden sollen? Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Der Verwaltung sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Pläne bezüglich einer direkten Anbindung des Herseler Nordens oder der Ortschaften Uedorf und Widdig an die restlichen Bornheimer Ort- schaften bekannt. Frage 3: Gab oder gibt es Überlegungen/Planungen/Konzepte den Herseler Norden sowie die Ortschaften Uedorf und Widdig an eine bestehende Buslinie, z. Bsp. Die Linie 604 VRS oder Linie 721 REVG, anzubinden? Antwort: Die Ortschaften Uedorf und Widdig sind über die Stadtbahnlinie 16 per Umsteigeverbindung am Haltepunkt Hersel/Linie 16 mit den übrigen Ortschaften der Stadt Bornheim verbunden. Die Ver- bindung wird ergänzt durch das bestehende AST-Angebot, welches ein feingliedriges ÖPNV- Angebot in den Rheinorten darstellt. Weitere Überlegungen oder Planungen und Konzepte des RSK, den Herseler Norden bzw. die Ortschaften Uedorf und Widdig an bestehende Buslinien anzubinden, sind zurzeit nicht bekannt. Frage 4: Gab es Überlegungen, ggf. i.V.m. dem Projekt „Lead City Bonn“, die Linie 605 oder 600 über die Mondorfer Fähre bzw. Grau-Rheindorf hinaus bis in die Rheinorte zu verlängern? Antwort: Es sind zurzeit keine Überlegungen des RSK bekannt, die Linien 600 oder 605 über die Mondor- fer Fähre oder die Brücke Graurheindorf bis in die Rheinorte zu verlängern. Im Rahmen des Projektes „Lead City Bonn“ sind jedoch kleinteilige Taktverbesserungen auf der Linie 604 (Ückesdorf – Bonn Hbf – Hersel) vorgesehen (siehe Vorl. 029/2019-7). Frage 5: Sind der Stadt Pläne, Projekte oder Vorhaben bekannt oder gab es solche in der Ver- gangenheit, die Widdig an das Liniennetz der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (z. Bsp. Linie 721) anbinden könnten? Antwort: Es sind keine aktuell oder in der Vergangenheit diskutierten Pläne des RSK bekannt, die Ort- schaft Widdig in das Liniennetz der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft einzubinden. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.06.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. der aktuellen Sachstände zum Bürgerradweg, zur Höherlegung der Bahnsteige der Linie 16 und zum Ausbau der Bornheimer Str./Uedorfer Weg Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 10.05.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf den geplanten Bürgerradweg nach dem Besuch der Stadtspitze bei Straßen NRW in Euskirchen und welches weitere Vorgehen der Stadt Bornheim ist geplant? Antwort zu Frage 1: Seitens des Landesbetriebs Straßen NRW wurde bei dem Termin eine kurzfristige Klärung der offenstehenden Fragen in Aussicht gestellt. Sollte in den nächsten Tagen keine Reaktion erfol- gen, wird der Landesbetrieb Straßen NRW erneut angeschrieben und an die ausstehende Klä- rung erinnert. Frage 2: Wie ist der aktuelle Sachstand HGK“ Höherlegung der Bahnsteige Linie 16“ und welches weitere Vorgehen der Stadt Bornheim ist geplant? Antwort zu Frage 2: Nach abschließender Abstimmung der Planunterlagen mit den betroffenen Stellen beabsichtigt die HGK den Antrag zur Plangenehmigung ca. im Juli 2019 an die Bezirksregierung Köln einzu- reichen. Nach Erteilung der Plangenehmigung sollen die Arbeiten von der HGK ausgeschrieben und lt. Aussage der HGK voraussichtlich ab 2020 umgesetzt werden. Frage 3: Wie ist der aktuelle Sachstand des Ausbaus der Bornheimer Str./Uedorfer Weg und welches wei- tere Vorgehen der Stadt Bornheim ist geplant? Antwort zu Frage 3: Für den Uedorfer Weg/Bornheimer Straße zw. L 281 und L 300 wurde eine Straßenraumplanung entwickelt und dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 6.6.2018 vorgestellt. Ge- mäß Beschluss zu Vorlage 345/2018-9 wird die weitere Planung derzeit fortentwickelt, ein ent- Herrn Bernd Marx Parkstr. 65 53332 Bornheim - 2 - sprechender Einplanungsantrag gestellt sowie die planerischen Abstimmungen mit beteiligten Institutionen und Ämtern vorgenommen. Aufgrund der eben genannten aufwändigen Abstim- mungsprozesse (auch Grunderwerb) kann noch nicht genau festgelegt werden, ab wann der Ausbau der Straßen Uedorfer Weg und Bornheimer Straße erfolgt. Ein Baubeginn vor 2022 ist nach derzeitiger Einschätzung nicht zu erwarten. Mit freundlichen Grüßen gez. (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.07.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Spielplatz Hemmerich, Rösberger Straße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 7. Juli 2019 beantworte ich wie folgt: Bei der Pflege der Spielplätze ist zwischen den Spielplätzen zu unterscheiden, die nach Neuer- stellung bzw. grundhafter Sanierung und Attraktivitätssteigerung durch die Stadtverwaltung Born- heim unmittelbar durch Drittbeauftragung gepflegt werden (Spielplatz Schelmenpfad II und Wid- dig, Lichtweg), und den übrigen Spielplätzen, die der StadtBetrieb (SBB) pflegt. Frage 1: Wie oft und in welchem zeitlichen Abstand finden generell auf den Spielplätzen der Stadt Bornheim gärtnerische Arbeiten (Rasenschnitt, Grünschnitt an Hecken etc.) statt? Antwort: Bei den beiden Spielplätzen Schelmenpfad II und Widdig, Lichtweg vorerst wöchent- lich. Bei den übrigen Spielplätzen wird der Rasenschnitt aktuell in einem Turnus von 2-4 Wochen auf allen Anlagen im Stadtgebiet (inkl. Kinderspielplätzen) durchgeführt. Rückschnitt an Hecken und Sträuchern erfolgt zweimal im Jahr. Bei der Pflege der Kinderspielplätze wird der SBB in 2019 auch von Fremdfirmen unterstützt. Frage 2: Wann haben auf dem Spielplatz Hemmerich in diesem Jahr gärtnerische Arbeiten (Ra- senschnitt, Grünschnitt an Hecken etc.) stattgefunden und wie oft sind diese Arbeiten in diesem Jahr noch geplant? Antwort: Rasenschnitt im o. g. Turnus, zuletzt in 27. KW, Hecken und Sträucher (Sommer- schnitt) zuletzt in KW 27. Der Winterschnitt ist für Dezember/Januar geplant. Frage 3: Vor kurzem wurde auf dem Spielplatz Hemmerich der Kies ausgetauscht, die Bauma- schinen standen teilweise über Nacht offen zugänglich auf dem Platz und auch die Fundamente der Spielhäuser waren frei zugänglich. Warum wird in solchen Fällen ein Spielplatz nicht abge- sperrt? Antwort: Die ausführende Baufirma, die auch auf anderen Kinderspielplätzen in Bornheim diese Arbeiten durchführt bzw. durchgeführt hat, wird durch den SBB darüber in Kenntnis gesetzt und aufgefordert, entweder die Baumaschinen nach Beendigung der Arbeiten zu entfernen und/ oder den Arbeitsbereich mit Bauzäunen abzusichern. Herrn Christian Koch Maaßenstr. 16 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Gibt es für den Wechsel des Kieses und den Wechsel von Spielsand auf den städti- schen Spielplätzen einen für alle Spielplätze gültigen festen Turnus? Antwort: Der Spielsand ist auf den beiden genannten Anlagen Schelmenpfad II und Widdig, Lichtweg neu. Bisher besteht der Ansatz, durch regelmäßige Kontrolle und Reinigung („Sandmaster“) den Aus- tausch nur alle fünf Jahre durchführen zu müssen. Die Konsequenzen des Runderlasses der NRW-Landesregierung zum jährlichen Austausch von Spielsanden bleiben abzuwarten. Hier fin- det eine Abstimmung mit dem SBB statt. Frage 5: Wann wurde der Sand auf dem Spielplatz Hemmerich zuletzt ausgetauscht und wann ist der nächste Austausch geplant? Antwort: Der letzte Sandaustausch in Hemmerich durch den SBB war im Mai 2018. Was den nächsten Austausch angeht siehe Antwort zur Frage 4. Mit freundlichen Grüßen gez. (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 04.06.2025 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 04.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wird in der Stadt Bornheim von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, arbeitsfähige, nicht erwerbs- tätige Asylbewerber, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, zur gemeinnützigen Arbeit im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes zu verpflichten? Antwort 1: Seitens der Stadt Bornheim wird aktuell nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Asylbe- werber:innen zur gemeinnützigen Arbeit im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes zu ver- pflichten. Frage 2: Im Saale-Orla-Kreis werden die unter Frage 1 genannten Asylbewerber beispielsweise in der kommunalen Grünpflege, zur Unterstützung von Vereinen und Organisationen, beim Winterdienst oder bei der Reinigung von Unterkünften für Asylbewerber eingesetzt – in der Regel für vier Stunden täglich. Falls die Stadt Bornheim bislang von dieser, als integrationsfördernd geltenden, Maßnahme ab- gesehen hat, wird um eine Darstellung der Gründe gebeten, da ein gesonderter politischer Be- schluss für eine solche Verpflichtung nicht erforderlich ist. Antwort 2: Im Rahmen der Flüchtlingswelle 2015/2016 wurden Asylbewerber:innen gemeinnützige Tätigkei- ten im Stadtbetrieb angeboten. Damals erfolgte die Identifizierung der Personen sowie die An- bahnung, Vermittlung und Begleitung während der Maßnahme durch das Sozialamt, auch mit Unterstützung eines hohen bürgerschaftlichen Engagements. Grundlegend war dieser Prozess mit einem hohen bürokratischen und organisatorischen Aufwand verbunden. So musste bei- spielsweise eine individuelle Kostenabrechnung zur Ermittlung der Aufwandsentschädigung er- stellt werden, die gemeinnützige Arbeit musste unter Beachtung der Zumutbarkeit zugeteilt wer- den und rechtssichere Sanktionen bei unbegründeter Ablehnung in Einzelfällen geprüft werden. Im Stadtbetrieb war eine Mehrbelastung durch Einarbeitung, Anleitung und Betreuung der Ar- beitskräfte zu verzeichnen, zudem war flankierend durch den Gesamtprozess auch hier ein grö- Herrn Rüdiger Prinz - 2 - ßerer administrativer Aufwand zu verzeichnen. Langfristig konnte dieser Aufwand aufgrund von knappen Personalressourcen nicht geleistet werden. Es ist und bleibt eine Herausforderung, die Vorbereitungen für die Aufnahme geeigneter Tätigkei- ten und Einsatzstellen im kommunalen Bereich bereit zu stellen. Die gemeinnützige Arbeitsgele- genheit muss allen in §5 AsylbLG genannten Personen angeboten werden. Es handelt sich hier- bei um einen heterogenen Personenkreis, für den die Auswahl, die Abrechnung und die Sanktio- nierung mit einem erheblichen personellen Aufwand verbunden ist, der derzeit nicht von der Ver- waltung geleistet werden kann. Die Verwaltung erhofft sich durch die Implementierung des vom Land NRW geförderten Kommunalen Integrationsmanagements (KIM), welches fortan lokal in den Kommunen mit verankert sein soll, die Integration von neuzugewanderten Personen durch ein zielgerichtetes Case Management zu begleiten und zu verbessern, auch für den Bereich der Arbeitsaufnahme. Im Rahmen des vom Rhein-Sieg-Kreis gesteuerten Gesamtprozesses wird das Thema Arbeitsmarktintegration aktuell, und im Speziellen die Einbindung von Asylbewerber:innen in gemeinnützige Arbeit, aufgegriffen und hinsichtlich der Potentiale und Herausforderungen erör- tert. Die Stadt Bornheim beteiligt sich an diesem Prozess. Frage 3: Sofern in Bornheim von der genannten Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde oder wird: Wie häufig wurde die gemeinnützige Tätigkeit verweigert, sodass eine Kürzung der Leistungen nach §5 AsylbLG möglich gewesen wäre oder sogar umgesetzt wurde? Antwort 3: Da die Schaffung von Arbeitsintegration für Asylbewerber:innen in der Stadt knapp 10 Jahre zu- rück liegt, könnten die Daten über etwaige Sanktionen in Einzelfällen für eine vollständige Aus- wertung nur mit ausgiebiger Recherche und Datenanalyse unter Beteiligung der Regio IT zur Verfügung gestellt werden, was in Anbetracht der kurzfristigen Beantwortung nicht leistbar war und grundlegend einen hohen Zeitaufwand impliziert. Frage 4: Wie viele arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Asylbewerber, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, leben mit Stichtag 01.06.2025 in Bornheim? Antwort 4: Zum Stichtag 01. Juni 2025 leben in Bornheim insgesamt 192 Asylbewerber:innen, die mind. das 15. Lebensjahr vollendet haben. Von diesen sind 47 Personen aktuell erwerbstätig. Über weitergehenden Schulbesuch und die Erwerbsfähigkeit gemäß §8 SGB II kann in Kürze der Zeit keine dezidierte Auskunft erteilt werden, da die Daten der Einzelfälle hier analysiert werden müssten, was einen gewissen Vorlauf für die Leistungssachbearbeiter:innen AsylbLG bedarf. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 04.06.2025 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 04.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wird in der Stadt Bornheim von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, arbeitsfähige, nicht erwerbs- tätige Asylbewerber, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, zur gemeinnützigen Arbeit im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes zu verpflichten? Antwort 1: Seitens der Stadt Bornheim wird aktuell nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Asylbe- werber:innen zur gemeinnützigen Arbeit im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes zu ver- pflichten. Frage 2: Im Saale-Orla-Kreis werden die unter Frage 1 genannten Asylbewerber beispielsweise in der kommunalen Grünpflege, zur Unterstützung von Vereinen und Organisationen, beim Winterdienst oder bei der Reinigung von Unterkünften für Asylbewerber eingesetzt – in der Regel für vier Stunden täglich. Falls die Stadt Bornheim bislang von dieser, als integrationsfördernd geltenden, Maßnahme ab- gesehen hat, wird um eine Darstellung der Gründe gebeten, da ein gesonderter politischer Be- schluss für eine solche Verpflichtung nicht erforderlich ist. Antwort 2: Im Rahmen der Flüchtlingswelle 2015/2016 wurden Asylbewerber:innen gemeinnützige Tätigkei- ten im Stadtbetrieb angeboten. Damals erfolgte die Identifizierung der Personen sowie die An- bahnung, Vermittlung und Begleitung während der Maßnahme durch das Sozialamt, auch mit Unterstützung eines hohen bürgerschaftlichen Engagements. Grundlegend war dieser Prozess mit einem hohen bürokratischen und organisatorischen Aufwand verbunden. So musste bei- spielsweise eine individuelle Kostenabrechnung zur Ermittlung der Aufwandsentschädigung er- stellt werden, die gemeinnützige Arbeit musste unter Beachtung der Zumutbarkeit zugeteilt wer- den und rechtssichere Sanktionen bei unbegründeter Ablehnung in Einzelfällen geprüft werden. Im Stadtbetrieb war eine Mehrbelastung durch Einarbeitung, Anleitung und Betreuung der Ar- beitskräfte zu verzeichnen, zudem war flankierend durch den Gesamtprozess auch hier ein grö- Herrn Rüdiger Prinz - 2 - ßerer administrativer Aufwand zu verzeichnen. Langfristig konnte dieser Aufwand aufgrund von knappen Personalressourcen nicht geleistet werden. Es ist und bleibt eine Herausforderung, die Vorbereitungen für die Aufnahme geeigneter Tätigkei- ten und Einsatzstellen im kommunalen Bereich bereit zu stellen. Die gemeinnützige Arbeitsgele- genheit muss allen in §5 AsylbLG genannten Personen angeboten werden. Es handelt sich hier- bei um einen heterogenen Personenkreis, für den die Auswahl, die Abrechnung und die Sanktio- nierung mit einem erheblichen personellen Aufwand verbunden ist, der derzeit nicht von der Ver- waltung geleistet werden kann. Die Verwaltung erhofft sich durch die Implementierung des vom Land NRW geförderten Kommunalen Integrationsmanagements (KIM), welches fortan lokal in den Kommunen mit verankert sein soll, die Integration von neuzugewanderten Personen durch ein zielgerichtetes Case Management zu begleiten und zu verbessern, auch für den Bereich der Arbeitsaufnahme. Im Rahmen des vom Rhein-Sieg-Kreis gesteuerten Gesamtprozesses wird das Thema Arbeitsmarktintegration aktuell, und im Speziellen die Einbindung von Asylbewerber:innen in gemeinnützige Arbeit, aufgegriffen und hinsichtlich der Potentiale und Herausforderungen erör- tert. Die Stadt Bornheim beteiligt sich an diesem Prozess. Frage 3: Sofern in Bornheim von der genannten Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde oder wird: Wie häufig wurde die gemeinnützige Tätigkeit verweigert, sodass eine Kürzung der Leistungen nach §5 AsylbLG möglich gewesen wäre oder sogar umgesetzt wurde? Antwort 3: Da die Schaffung von Arbeitsintegration für Asylbewerber:innen in der Stadt knapp 10 Jahre zu- rück liegt, könnten die Daten über etwaige Sanktionen in Einzelfällen für eine vollständige Aus- wertung nur mit ausgiebiger Recherche und Datenanalyse unter Beteiligung der Regio IT zur Verfügung gestellt werden, was in Anbetracht der kurzfristigen Beantwortung nicht leistbar war und grundlegend einen hohen Zeitaufwand impliziert. Frage 4: Wie viele arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Asylbewerber, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, leben mit Stichtag 01.06.2025 in Bornheim? Antwort 4: Zum Stichtag 01. Juni 2025 leben in Bornheim insgesamt 192 Asylbewerber:innen, die mind. das 15. Lebensjahr vollendet haben. Von diesen sind 47 Personen aktuell erwerbstätig. Über weitergehenden Schulbesuch und die Erwerbsfähigkeit gemäß §8 SGB II kann in Kürze der Zeit keine dezidierte Auskunft erteilt werden, da die Daten der Einzelfälle hier analysiert werden müssten, was einen gewissen Vorlauf für die Leistungssachbearbeiter:innen AsylbLG bedarf. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Großkirmes 2025 in der Ortschaft Bornheim“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Planungen im Zusammenhang mit der Großkirmes 2025 in der Ortschaft Bornheim sind dem Bürgermeister bekannt? Antwort 1: Aktuell steht kein Veranstalter für die Großkirmes Bornheim 2025 zur Verfügung. Frage 2: In wieweit unterstützt der Bürgermeister die Planungen der Großkirmes 2025? Wie ist der ge- naue Zeitplan? Antwort 2: Die Stadtverwaltung hat alle Bornheimer Vereine angeschrieben und angefragt, ob die Planung und Durchführung der Großkirmes übernommen werden kann. Es hat sich kein Verein dazu be- reit erklärt. Frage 3: Welche Erkenntnisse konnte der Bürgermeister nach der letzten Großkirmes im Jahr 2024 gewin- nen? Antwort 3: Laut der Firma LuPe-Events war die Großkirmes 2024 schlecht besucht. Frage 4: Wie oft und zu welchen Daten haben Gespräche im Jahr 2025 mit der Event-Firma, dem Gewer- beverein, dem Ortsvorsteher und dem Bürgermeister zur Großkirmes 2025 stattgefunden? Antwort 4: Es kam zu mehreren Gesprächen mit allen Beteiligten für den Erhalt der Großkirmes 2025. Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 5: Wie und mit welchen Mitteln wird der Bürgermeister sein Engagement erhöhen um eine erfolgrei- che Großkirmes 2025 durchzuführen? Antwort 5: Die Durchführung von Kirmessen in den Bornheimer Ortschaften hängt wesentlich vom Engage- ment der Vereine ab, die hierbei finanziell unterstützt werden. Der Bürgermeister stellt begleitend Personalressourcen in verschiedenen Ämtern zur Unterstützung zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Großkirmes 2025 in der Ortschaft Bornheim“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Planungen im Zusammenhang mit der Großkirmes 2025 in der Ortschaft Bornheim sind dem Bürgermeister bekannt? Antwort 1: Aktuell steht kein Veranstalter für die Großkirmes Bornheim 2025 zur Verfügung. Frage 2: In wieweit unterstützt der Bürgermeister die Planungen der Großkirmes 2025? Wie ist der ge- naue Zeitplan? Antwort 2: Die Stadtverwaltung hat alle Bornheimer Vereine angeschrieben und angefragt, ob die Planung und Durchführung der Großkirmes übernommen werden kann. Es hat sich kein Verein dazu be- reit erklärt. Frage 3: Welche Erkenntnisse konnte der Bürgermeister nach der letzten Großkirmes im Jahr 2024 gewin- nen? Antwort 3: Laut der Firma LuPe-Events war die Großkirmes 2024 schlecht besucht. Frage 4: Wie oft und zu welchen Daten haben Gespräche im Jahr 2025 mit der Event-Firma, dem Gewer- beverein, dem Ortsvorsteher und dem Bürgermeister zur Großkirmes 2025 stattgefunden? Antwort 4: Es kam zu mehreren Gesprächen mit allen Beteiligten für den Erhalt der Großkirmes 2025. Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 5: Wie und mit welchen Mitteln wird der Bürgermeister sein Engagement erhöhen um eine erfolgrei- che Großkirmes 2025 durchzuführen? Antwort 5: Die Durchführung von Kirmessen in den Bornheimer Ortschaften hängt wesentlich vom Engage- ment der Vereine ab, die hierbei finanziell unterstützt werden. Der Bürgermeister stellt begleitend Personalressourcen in verschiedenen Ämtern zur Unterstützung zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.05.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Nutzung Containeranlage Schulhof Hemmerich“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.04.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bis wann ist die Nutzung der Containeranlage auf dem Schulhof Hemmerich als Kindertages- stätte geplant? Antwort 1: Die Nutzung der Containeranlage als Kindertageseinrichtung ist bis zum 31.07.2025 geplant. Für das neue und am 01.08.2025 beginnende Kindergartenjahr 2025/2026 wurden keine Plätze mehr für die Containeranlage nach dem Kinderbildungsgesetz an den LVR gemeldet. Frage 2: Ist eine Folgenutzung für die Containeranlage an gleicher oder anderer Stelle geplant? Antwort 2: Derzeit wird geprüft, ob die Containeranlage interimsweise als Vertretungsstützpunkt für die Ta- gespflege genutzt werden kann. Der Standort ist nicht ideal. Alle anderen möglichen Standorte, wie Allerstraße Hersel und Containeranlage Rathausstraße sind derzeit aber noch in Nutzung zur Flüchtlingsunterbringung und Kita. Frage 3: Ist nach Abbau der Containeranlage eine Wiederherstellung des Ursprungszustands (Grünfläche) geplant? Antwort 3: Es gibt noch keine Überlegungen zu einem möglichen Rückbau der Anlage. Frage 4: Bis wann soll der derzeit ungenutzte Duschcontainer auf dem Schulhof Hemmerich verbleiben? Antwort 4: Der Stadtbetrieb ist mit der Entfernung des Containers beauftragt. Herrn Christian Koch - 2 - Frage 5: Ist eine Folgenutzung für den Duschcontainer an gleicher oder anderer Stelle geplant? Antwort 5: Aktuell gibt es keine Überlegungen zu einer weiteren Nutzung dieses Containers. Dieser wird nun in Reserve gehalten. Von Seiten des Sozialamtes besteht aktuell kein Bedarf an einer Folgenutzung des Duschcontai- ners. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.05.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Nutzung Containeranlage Schulhof Hemmerich“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.04.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bis wann ist die Nutzung der Containeranlage auf dem Schulhof Hemmerich als Kindertages- stätte geplant? Antwort 1: Die Nutzung der Containeranlage als Kindertageseinrichtung ist bis zum 31.07.2025 geplant. Für das neue und am 01.08.2025 beginnende Kindergartenjahr 2025/2026 wurden keine Plätze mehr für die Containeranlage nach dem Kinderbildungsgesetz an den LVR gemeldet. Frage 2: Ist eine Folgenutzung für die Containeranlage an gleicher oder anderer Stelle geplant? Antwort 2: Derzeit wird geprüft, ob die Containeranlage interimsweise als Vertretungsstützpunkt für die Ta- gespflege genutzt werden kann. Der Standort ist nicht ideal. Alle anderen möglichen Standorte, wie Allerstraße Hersel und Containeranlage Rathausstraße sind derzeit aber noch in Nutzung zur Flüchtlingsunterbringung und Kita. Frage 3: Ist nach Abbau der Containeranlage eine Wiederherstellung des Ursprungszustands (Grünfläche) geplant? Antwort 3: Es gibt noch keine Überlegungen zu einem möglichen Rückbau der Anlage. Frage 4: Bis wann soll der derzeit ungenutzte Duschcontainer auf dem Schulhof Hemmerich verbleiben? Antwort 4: Der Stadtbetrieb ist mit der Entfernung des Containers beauftragt. Herrn Christian Koch - 2 - Frage 5: Ist eine Folgenutzung für den Duschcontainer an gleicher oder anderer Stelle geplant? Antwort 5: Aktuell gibt es keine Überlegungen zu einer weiteren Nutzung dieses Containers. Dieser wird nun in Reserve gehalten. Von Seiten des Sozialamtes besteht aktuell kein Bedarf an einer Folgenutzung des Duschcontai- ners. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Verwendung des Patchmatic-Systems zur Straßenreparatur“ Sehr geehrter Herr Kabon, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Nebenprodukte der Straßenreparatur, wie etwa ver- bleibende Splitter von Bitumenemulsionen, Splitt und anderer Unrat, nach erfolgtem Reparatur- versuch von der Straßenoberfläche zu entfernen? Antwort 1: Im Regelfall bleiben kaum bis keine Nebenprodukte auf der Straße zurück. Wenn doch etwas üb- rigbleibt, wird dies von einer Fremdfirma entsorgt. Die Beauftragung zur Straßenreinigung erfolgt regelmäßig mit der Planung der Patchmatikeinsätze, kann jedoch organisatorisch oftmals nicht zeitnah durch das Fremdunternehmen erfolgen. Daher plant der SBB mittelfristig auch die Anschaf- fung einer eigenen Kehrmaschine. Frage 2: Wie viele Einsätze wurden in den Jahren seit der Einsteuerung des Systems in den Bestand des Stadtbetriebs Bornheim bis inkl. 2025 mit dem Patchmatic-System je Jahr durchgeführt? Ist es möglich zwischen Einsätzen für Schadstellen über 10m² Fläche sowie unter 10m² Fläche zu diffe- renzieren? Antwort 2: Seit der Einführung des Systems wurden rd. 80 Einsätze pro Jahr durchgeführt. Von den Einsätzen waren fünf Schadstellen bis zu 10m², gemäß der bestehenden Vereinbarung mit der Stadt Bornheim. Frage 3: Wie viele Einsätze wurden in den Jahren seit der Einsteuerung des Systems in den Bestand des Stadtbetriebs Bornheim bis inkl. 2025 im Rahmen der Schadenstellenausbesserung mit Kaltas- phalt sowie im Rahmen von Abfräsen, Anschneiden und Aufbrechen der Asphaltflächen im Hoch- oder Tiefenbau durchgeführt? Ist es möglich zwischen Einsätzen für Schadstellen über 10m² Flä- che sowie unter 10m² Fläche zu differenzieren? Herrn Matthias Kabon - 2 - Antwort 3: Eine detaillierte Dokumentation über die Einsätze zur Schadstellenausbesserung mit Kaltasphalt existiert nicht. In den Jahren 2020 – 2025 wurden 108.800 kg Kaltasphalt bestellt und verarbeitet. Im Schnitt benötigt man etwa 5-10 kg Kaltasphalt zur Füllung eines Lochs. D.h. mit dem bestell- ten Material wurden ca. 10.880 Schadstellen ausgebessert. Dies entspricht ca. 167 Schadstellen im Monat. Abfräsen, Anschneiden oder Aufbrechen von Asphalt wird ausschließlich von Fremdfir- men durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen