Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Dorfplatz Kardorf Sehr geehrter Herr Schmitz, zu Ihrer o.g. kleine Anfrage vom 25.07.2021 kann ich Ihnen aktuell folgende Sachstandsmittei- lung erteilen: Durch die Polizeiwache Bornheim ist die Verwaltung nun darauf aufmerksam gemacht geworden, dass es entgegen früheren Aussagen nun scheinbar doch Anzeichen für eine Nutzung des Dorf- platzes durch die besagte Klientel gibt. Leider verzögert sich die endgültige Beantwortung der Anfrage deshalb zwangsläufig noch. Innerhalb der Verwaltung wird aktuell die Möglichkeit erörtert, die Zufahrt zum Dorfplatz Kardorf mit mobilen Bodenschwellen zu versehen, die aufgrund ihrer Bauart nur mit sehr geringer Ge- schwindigkeit und keinesfalls mit Fahrzeugen, deren Fahrwerk deutlich tiefergelegt ist, befahren werden können. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Thomas Schmitz Schelmenpfad 28 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Dorfplatz Kardorf Sehr geehrter Herr Schmitz, zu Ihrer o.g. kleine Anfrage vom 25.07.2021 kann ich Ihnen aktuell folgende Sachstandsmittei- lung erteilen: Durch die Polizeiwache Bornheim ist die Verwaltung nun darauf aufmerksam gemacht geworden, dass es entgegen früheren Aussagen nun scheinbar doch Anzeichen für eine Nutzung des Dorf- platzes durch die besagte Klientel gibt. Leider verzögert sich die endgültige Beantwortung der Anfrage deshalb zwangsläufig noch. Innerhalb der Verwaltung wird aktuell die Möglichkeit erörtert, die Zufahrt zum Dorfplatz Kardorf mit mobilen Bodenschwellen zu versehen, die aufgrund ihrer Bauart nur mit sehr geringer Ge- schwindigkeit und keinesfalls mit Fahrzeugen, deren Fahrwerk deutlich tiefergelegt ist, befahren werden können. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Thomas Schmitz Schelmenpfad 28 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.02.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: Bolzplatz Sechtem Sehr geehrte Frau Görg-Mager, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.01.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des Bolzplatzes in Sechtem? Antwort: Für den Bolzplatz in Sechtem, welcher zunächst in der Berner Straße realisiert wurde konnte nach längeren Grundstücksverhandlungen ein neuer Standort in Bahnhofsnähe gefunden wer- den. Mit dem Abschluss der Zuckerrübenernte im November 2023 steht der Verwaltung das Grundstück für die Realisierung des Bolzplatzes zur Verfügung. Da das zur Verfügung stehende Grundstück deutlich größer ist, wurde aus der Bevölkerung der Wunsch auf eine Erweiterung an die Verwaltung herangetragen – auf die Anregung nach § 24 GO NRW der Initiatorin Frau Czaja vom 25.05.2022 mit Beratungen im Bürgerausschuss und im Jugendhilfeausschuss wird verwiesen. Aufgrund des Titels „Bolzplatz Sechtem“ kommt es nun immer wieder zu Irritationen, denn bei den Jugendlichen und vielen Familien aus Sechtem wird er als ein einziges zusammenhängen- des Projekt gesehen. Es handelt sich aber um ein Projekt in 2 Stufen. Stufe 1: Multifunktionsfeld mit Unterstand und finanzieller Absicherung über kommunale Haushaltsmittel. Stufe 2: Erweiterung zum „Bewegungspark“ mit dem Aufbau weiterer Elemente aus dem Bewegungs- sport, wofür allerdings noch keine Finanzmittel bereitstehen bzw. akquiriert worden sind. Frage 2: Wurde der vorliegende Planentwurf noch einmal optimiert bzw. wann ist mit einer Optimierung zu rechnen? Antwort: Bündnis 90/Die Grünen Frau Görg-Mager Servatiusweg 19 – 23 53332 Bornheim - 2 - Ja, die schon einmal im Jugendhilfeausschuss vorgestellte Entwurfsplanung wurde von der Ver- waltung noch einmal überarbeitet – die Anregungen von Zugänglichkeit und Sicherheit wurden aufgenommen – die aktualisierte Planung wird in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschus- ses am 29.02.2024 von der Verwaltung vorgestellt. Frage 3: Wurden die Jugendlichen zwischenzeitlich in die Planungen der nachträglichen Erweiterung mit- einbezogen? Wenn ja: Was ist das Ergebnis des Austausches mit den Jugendlichen? Antwort: Ja – es haben bisher 2 Besprechungen am 13.12.2023 und am 08.01.2024 stattgefunden – zu der Sitzung im Januar war auch Frau Czaja eingeladen und anwesend. Die Ergebnisse in der Zusammenstellung: Unter dem Arbeitstitel „Bewegungspark“ wurde die aktualisierte Entwurfsplanung den An- wesenden vorgestellt, in der die Erweiterung, d.h. auch die 2. Stufe des Ausbaus mit möglichen Elementen aus dem Bewegungssport exemplarisch aufgeführt waren. Für diese 2. Ausbaustufe gibt es bisher weder ein Budget, noch eine finalisierte Planung. Aus Sicht der Verwaltung ist es aufgrund der Projektgröße wichtig das Angebot so zu konzipieren, dass es für möglichst viele Jugendliche attraktiv und nutzbar ist, d.h. die Ziel- gruppe bezieht sich nicht ausschließlich auf die Jugendlichen, die in Sechtem wohnen, sondern bestenfalls auf alle Bornheimer Jugendlichen. Vor diesem Hintergrund sollen im Rahmen einer größeren Partizipationsveranstaltung möglichst viele Jugendliche ange- sprochen und erreicht werden, die dort ihre Ideen und Anregungen einbringen können und an der Entscheidungsfindung beteiligt werden sollen. Aus Sicht der Verwaltung kann ein solche Veranstaltung erst dann stattfinden, wenn die Budgetfrage zumindest teilweise geklärt ist. Bisher stehen im kommunalen Haushalt für die Erweiterung keine Gelder zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung eine Beschlussvorlage in die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.02.2024 ein- bringen, um abzuklären, ob im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 die notwendi- gen finanziellen Mittel eingebracht werden können. Abschließend wurde gemeinsam überlegt auf welchen Wegen eine größere Veranstaltung zwecks Beteiligung beworben werden kann – als Ideen wurde festgehalten Pressemittei- lung für die Printmedien, Nutzung aller relevanten Social-Media-Kanäle, Flyer, Durchsa- gen in den Pausenzeiten an den Schulen und Website der Stadt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.05.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Zukunftswerkstatt Inklusion“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 02.05.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand der Umsetzung der Ergebnisse aus der "Zukunftswerkstatt Inklusion"? Antwort 1: Neben einer beständigen, laufenden Förderung der inklusiven Lebensverhältnisse in Bornheim durch Einzelfallmaßnahmen durch die Ämter in ihrem Zuständigkeitsbereich, bedarf die Verwirkli- chung der Inklusion in Bornheim einer gemeinsamen, gesamtstädtischen Verständigung über Ziele, Maßnahmen und Verwirklichungszeiträume in unterschiedlichen Lebensbereichen. Hierzu wurden die Bemühungen unter dem Projekt „Bornheim inklusiv!“ zusammengefasst und folgende Handlungsfelder identifiziert: - Öffentlicher Raum & Mobilität - Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung - Freizeit, Kultur & Sport - Ausbildung, Arbeit, Weiterbildung - Verwaltung – Rathaus inklusiv - Soziales & Migration - Kommunikation & Sensibilisierung In Werkstätten bzw. Werkstattgesprächen wird eine Standortbestimmung vorgenommen, Ziele bestimmt und Handlungsschritte vereinbart. Leider zwangen personelle Ausfälle und die von dem Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion zu bewältigende Flüchtlingssituation immer wieder zu einem Pausieren bzw. zeitlichen Verschiebungen in der Projektarbeit. Eine erste größere Werkstatt konnte im Feld „Soziales & Migration am 21. April 2023 durchge- führt werden. Aktuell wird der Bereich „Inklusion in Freizeit, Kultur und Sport“ beleuchtet. Hierzu Herrn Jörn Freynick 53332 Bornheim - 2 - wurden in Zusammenarbeit zwischen der Ämtern 5 (Fachstelle Inklusion), 11 (Ehrenamtskoordi- natorin und Kulturabteilung) und 13 (Sport) alle in Bornheim tätigen Vereine zum Stand und zu Unterstützungsbedarfen angeschrieben. Ziel ist, das Bewusstsein für inklusive Rahmenbedingun- gen zu schaffen, Unterstützungsbedarfe zu erkennen, Unterstützung zu organisieren und Vernet- zung zu schaffen. Zu den Ergebnissen wird jeweils im Ausschuss für Soziales, Inklusion und De- mographie (SIDA) berichtet. Auftaktgespräche fanden ebenso im Bereich Verwaltung – Rathaus inklusiv statt. Hier ist eine Vertiefung und eine Absprache über weitere Maßnahmen und Vorstel- lung im Sozialausschuss noch für 2024 geplant. Frage 2: In wieweit ist die Stadtverwaltung vor diesem Hintergrund mit Hinblick auf eine Ausbildung und eine Beschäftigung tätig geworden? Antwort 2: Es bestehen Kontakte zur IHK; die Fachstelle Inklusion hat sich im SIDA am 16.11.2023 vorge- stellt. Amt 11 steht im regelhaften Austausch mit dem Inklusionsamt (LVR). Bei der Stadt Bornheim arbeiten 63 Menschen mit Schwerbehinderung (Stand Januar 2024). Grundsätzlich bestehen Kooperationen mit den Werkstätten für Menschen mit Behinderung, so- dass Beschäftigungen von Menschen auf dem 3. Arbeitsmarkt ebenso angebahnt werden (aktuell 2 Personen). Frage 3: In welchen Gremien werden Inklusionsprojekte, die außerhalb der Schulen stattfinden, beraten und welche sind hier zu nennen? Antwort 3: Siehe Antwort zu 1), darüber hinaus: SIDA, Fortschreibung „Bornheim inklusiv!“ Im Sport- und Freizeitbereich hat Bornheim sich beispielsweise als Host Town der Special Olym- pics beteiligt, einige kleinere Maßnahmen zur individuellen Teilhabe sind über Fördermittel bewil- ligt worden. Die Stadt Bornheim ist assistenzhundefreundliche Kommune im Rahmen der Zutrittskampagne „Assistenzhund willkommen“. Aktuell werden Förderrichtlinien für die Bereiche Sport, Freizeit und Kultur erstellt. Frage 4: In welchen Gremien werden Bürgerinnen und Bürger mit Hinblick auf Inklusion beteiligt? Antwort 4: Durch die Fortschreibung von „Bornheim inklusiv! im SIDA ist dieses das passende Gremium auch für die Bürgerschaft. Darüber hinaus wird die Webseite der Stadt Bornheim angepasst und das Webangebot diesbezüglich überarbeitet. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.03.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Projekt Thomas-von-Quentel-Schule (TvQ) – Energetische Ertüchtigung, Mo- dernisierung und Erweiterung Sehr geehrter Herr Mauel, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.02.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die Schule leidet unter einer Strom-Unterversorgung. Im Moment wird der fehlende Strom über ein externes Kabel als Baustrom durch eine Fensteröffnung zugeleitet. Aus welchem Grunde konnte bis jetzt die Elektrifizierung nicht zufriedenstellend abgeschlossen werden? Antwort: Die fehlende Elektro-Anschlussleistung geht auf den Einbau der RLT-Anlagen zurück, die im Förderzeitraum bis Juni 2023 eingebaut wurden. Das Projekt der energetischen Ertüchti- gung sollte anschließend weiterbearbeitet werden. Durch die unvorhersehbare und prioritär vor- rangige Aufgabe, neue Unterkünfte zu errichten, konnte das Projekt bis heute nicht weiter voran- gebracht werden. Für die Verbesserung der Elektro-Versorgung wird dennoch derzeit ein Planer beauftragt, so dass die Ausführung noch in diesem Jahr vorgesehen ist. Eine Ausführung ist nur in der Ferienzeit möglich. Frage 2: Die TvQ besitzt eine Meldeanlage welche jedoch einen kompletten Gebäudeteil, in dem die OGS und ein Klassenraum untergebracht sind, nicht ansteuern kann. Insbesondere in Notsi- tuationen (z.B. Amokalarm) ist die Erreichbarkeit aller Schüler dringend notwendig. Aus welchem Grunde wurde die Meldeanlage bis jetzt nicht nachgerüstet bzw. modernisiert? Antwort: Die Anlagentechnik, auch die Meldeanlage, entspricht dem Stand der Baugenehmigung aus dem Jahre 1964. Mit der Planung der Sanierungsmaßnahme werden auch die technischen Anlagen geprüft und auf den Stand der gesetzlichen Anforderungen gebracht. Ein Konzept zum Amokalarm an städtischen Grundschulen ist nicht vorgesehen. Die Schulen verfügen über eine ELA Anlage, die über Lautsprecher alarmieren. Frage 3: Wann wurden Fachplaner, Architekten o.Ä. hinzugezogen, um die notwendigen Pläne für das gesamte Ertüchtigungs-/Modernisierungsvorhaben zu entwickeln? Antwort: Bisher wurde ein Konzept für die energetische Sanierung und die Umsetzung bearbei- tet. Weitere Planer sind derzeit nicht beauftragt. Frage 4: Warum wurden die notwendigen Ausführungsleistungen bis heute noch nicht ausge- schrieben bzw. beauftragt? Herrn Sascha Mauel -Ratsmitglied- - 2 - Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3. Frage 5: Wann ist mit der Ausführung der energetischen Ertüchtigung sowie Modernisierung zu rechnen? Antwort: Die Planung verzögert sich, das Projekt ist nicht aufgegeben und wird fortgesetzt, so- bald dies möglich ist. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.03.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Projekt Thomas-von-Quentel-Schule (TvQ) – Energetische Ertüchtigung, Mo- dernisierung und Erweiterung Sehr geehrter Herr Mauel, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.02.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die Schule leidet unter einer Strom-Unterversorgung. Im Moment wird der fehlende Strom über ein externes Kabel als Baustrom durch eine Fensteröffnung zugeleitet. Aus welchem Grunde konnte bis jetzt die Elektrifizierung nicht zufriedenstellend abgeschlossen werden? Antwort: Die fehlende Elektro-Anschlussleistung geht auf den Einbau der RLT-Anlagen zurück, die im Förderzeitraum bis Juni 2023 eingebaut wurden. Das Projekt der energetischen Ertüchti- gung sollte anschließend weiterbearbeitet werden. Durch die unvorhersehbare und prioritär vor- rangige Aufgabe, neue Unterkünfte zu errichten, konnte das Projekt bis heute nicht weiter voran- gebracht werden. Für die Verbesserung der Elektro-Versorgung wird dennoch derzeit ein Planer beauftragt, so dass die Ausführung noch in diesem Jahr vorgesehen ist. Eine Ausführung ist nur in der Ferienzeit möglich. Frage 2: Die TvQ besitzt eine Meldeanlage welche jedoch einen kompletten Gebäudeteil, in dem die OGS und ein Klassenraum untergebracht sind, nicht ansteuern kann. Insbesondere in Notsi- tuationen (z.B. Amokalarm) ist die Erreichbarkeit aller Schüler dringend notwendig. Aus welchem Grunde wurde die Meldeanlage bis jetzt nicht nachgerüstet bzw. modernisiert? Antwort: Die Anlagentechnik, auch die Meldeanlage, entspricht dem Stand der Baugenehmigung aus dem Jahre 1964. Mit der Planung der Sanierungsmaßnahme werden auch die technischen Anlagen geprüft und auf den Stand der gesetzlichen Anforderungen gebracht. Ein Konzept zum Amokalarm an städtischen Grundschulen ist nicht vorgesehen. Die Schulen verfügen über eine ELA Anlage, die über Lautsprecher alarmieren. Frage 3: Wann wurden Fachplaner, Architekten o.Ä. hinzugezogen, um die notwendigen Pläne für das gesamte Ertüchtigungs-/Modernisierungsvorhaben zu entwickeln? Antwort: Bisher wurde ein Konzept für die energetische Sanierung und die Umsetzung bearbei- tet. Weitere Planer sind derzeit nicht beauftragt. Frage 4: Warum wurden die notwendigen Ausführungsleistungen bis heute noch nicht ausge- schrieben bzw. beauftragt? Herrn Sascha Mauel -Ratsmitglied- - 2 - Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3. Frage 5: Wann ist mit der Ausführung der energetischen Ertüchtigung sowie Modernisierung zu rechnen? Antwort: Die Planung verzögert sich, das Projekt ist nicht aufgegeben und wird fortgesetzt, so- bald dies möglich ist. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.03.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Projekt Thomas-von-Quentel-Schule (TvQ) – Energetische Ertüchtigung, Moder- nisierung und Erweiterung Sehr geehrte Frau von Canstein, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.02.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum war es bis jetzt nicht möglich das Turnhallendach zu sanieren und damit die Repa- raturkosten zu umgehen? Antwort: Die Sanierung des Hallendaches gehört zum Projekt der energetischen Ertüchtigung und Modernisierung und kann wegen der Abhängigkeiten zu den weiteren Bauteilen im energetische Kontext nicht eigenständig betrachtet werden. Dieses Projekt konnte aus Kapazitätsgründen bisher nicht begonnen werden. Seit Herbst 2023 sind als vorrangige Aufgabe neue Unterkünfte zu errich- ten. Das Projekt verzögert sich. Frage 2: Warum wurde die Dichtigkeit der Fenster bis jetzt nicht geprüft bzw. wiederhergestellt? Antwort: Auch diese Maßnahme gehört zur energetischen Ertüchtigung. Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 3: Wie hoch sind die Kosten. Die für Reparaturmaßnahmen am Dach der TvQ zwischen Be- schlussfassung der. o.a. Vorlage und 31.01.2024 entstanden sind? Antwort: Für Arbeiten an den Dächern wurden in den Jahren 2021-2024 ca. 12.500 € ausgegeben. Frage 4: Zum damaligen Zeitpunkt wurde die schlecht regulierbare Heizung bemängelt. Auch 3 Jah- re später gibt es weiterhin Räume, die entweder zu heiß oder zu kalt sind und heiztechnisch nicht adäquat reguliert werden können. Warum wurde die Heizung bzw. die lokalen Thermostate bis jetzt nicht fehlerfrei eingestellt.? Antwort: Auch diese Maßnahme gehört zur energetischen Ertüchtigung. Siehe Antwort zu Frage 1. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Frau Charlotte von Canstein -Ratsmitglied- Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.03.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Projekt Thomas-von-Quentel-Schule (TvQ) – Energetische Ertüchtigung, Moder- nisierung und Erweiterung Sehr geehrte Frau von Canstein, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.02.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum war es bis jetzt nicht möglich das Turnhallendach zu sanieren und damit die Repa- raturkosten zu umgehen? Antwort: Die Sanierung des Hallendaches gehört zum Projekt der energetischen Ertüchtigung und Modernisierung und kann wegen der Abhängigkeiten zu den weiteren Bauteilen im energetische Kontext nicht eigenständig betrachtet werden. Dieses Projekt konnte aus Kapazitätsgründen bisher nicht begonnen werden. Seit Herbst 2023 sind als vorrangige Aufgabe neue Unterkünfte zu errich- ten. Das Projekt verzögert sich. Frage 2: Warum wurde die Dichtigkeit der Fenster bis jetzt nicht geprüft bzw. wiederhergestellt? Antwort: Auch diese Maßnahme gehört zur energetischen Ertüchtigung. Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 3: Wie hoch sind die Kosten. Die für Reparaturmaßnahmen am Dach der TvQ zwischen Be- schlussfassung der. o.a. Vorlage und 31.01.2024 entstanden sind? Antwort: Für Arbeiten an den Dächern wurden in den Jahren 2021-2024 ca. 12.500 € ausgegeben. Frage 4: Zum damaligen Zeitpunkt wurde die schlecht regulierbare Heizung bemängelt. Auch 3 Jah- re später gibt es weiterhin Räume, die entweder zu heiß oder zu kalt sind und heiztechnisch nicht adäquat reguliert werden können. Warum wurde die Heizung bzw. die lokalen Thermostate bis jetzt nicht fehlerfrei eingestellt.? Antwort: Auch diese Maßnahme gehört zur energetischen Ertüchtigung. Siehe Antwort zu Frage 1. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Frau Charlotte von Canstein -Ratsmitglied-

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20.03.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Müllentsorgungskosten in Bornheim Sehr geehrter Herr Reile, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.02.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Erhält die Stadt Bornheim Konzessionsabgaben der RSAG? Frage 2: Ist die Stadt Bornheim an der RSAG beteiligt? Frage 3: Wann wurde der aktuelle Entsorgungsvertrag geschlossen? Frage 4: Wann endet der aktuelle Vertrag? Frage 5: Wurden Alternativentsorger (z.B. Weilerswist) vor der Vergabe verglichen? Antwort: Die Fragen 1 bis 5 werden wie folgt zusammengefasst beantwortet. Die Stadt Bornheim hat, wie alle anderen Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis, die Aufgabe des Ein- sammelns und Transportierens der Abfälle auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinba- rung (öreV) aus dem Jahr 1983 mit befreiender Wirkung auf den Rhein-Sieg-Kreis übertragen. Eine Konzessionsabgabe wird hierfür nicht gezahlt, da die rechtlichen Voraussetzungen bei all- gemeiner Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums hierfür fehlen. Die öreV ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann mit einer Frist von drei Jahren ab Jahresende der schriftlichen Kündigung gekündigt werden. Eine entsprechende Kündigung/ Prü- fung der Rückübernahme erfolgte aufgrund eines Ratsbeschlusses in 2007 durch den SBB. Da- bei wurde festgestellt, dass die Aufgabenübernahme durch den SBB deutliche jährliche Mehrkos- ten (damals jährlich 37.000 €) bedeutet hätte. Die Kündigung wurde daher zurückgenommen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Ratsmitglied Björn Reile ABB-Fraktion Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20.03.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Müllentsorgungskosten in Bornheim Sehr geehrter Herr Reile, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.02.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Erhält die Stadt Bornheim Konzessionsabgaben der RSAG? Frage 2: Ist die Stadt Bornheim an der RSAG beteiligt? Frage 3: Wann wurde der aktuelle Entsorgungsvertrag geschlossen? Frage 4: Wann endet der aktuelle Vertrag? Frage 5: Wurden Alternativentsorger (z.B. Weilerswist) vor der Vergabe verglichen? Antwort: Die Fragen 1 bis 5 werden wie folgt zusammengefasst beantwortet. Die Stadt Bornheim hat, wie alle anderen Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis, die Aufgabe des Ein- sammelns und Transportierens der Abfälle auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinba- rung (öreV) aus dem Jahr 1983 mit befreiender Wirkung auf den Rhein-Sieg-Kreis übertragen. Eine Konzessionsabgabe wird hierfür nicht gezahlt, da die rechtlichen Voraussetzungen bei all- gemeiner Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums hierfür fehlen. Die öreV ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann mit einer Frist von drei Jahren ab Jahresende der schriftlichen Kündigung gekündigt werden. Eine entsprechende Kündigung/ Prü- fung der Rückübernahme erfolgte aufgrund eines Ratsbeschlusses in 2007 durch den SBB. Da- bei wurde festgestellt, dass die Aufgabenübernahme durch den SBB deutliche jährliche Mehrkos- ten (damals jährlich 37.000 €) bedeutet hätte. Die Kündigung wurde daher zurückgenommen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Ratsmitglied Björn Reile ABB-Fraktion

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.05.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Temporäre Sperrung von Straßen vor Schulen Sehr geehrte Herren, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.04.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Gibt es in der Verwaltung Informationen, welche Probleme in Zusammenhang mit “Elterntaxis“ vor unseren Grundschulen beschreiben? Antwort 1: Der Verwaltung ist bekannt, dass an vier Schulen das Thema „Elterntaxis“ zu gewissen Spannun- gen führt: 1. Nikolaus Schule Waldorf Im Bereich der Nikolaus Schule Waldorf ist eine Hol- und Bringzone für die Eltern Taxis ein- gerichtet worden. Dieses hat deutlich zur Entspannung der vorherigen Situation beigetragen. 2. Verbundschule Uedorf Die Situation an der Verbundschule in Uedorf, Heisterbacher Str. 175 wird eingehend beo- bachtet um beurteilen zu können, ob Maßnahmen erforderlich werden und falls ja, welche. Hier ist insbesondere die Lage der Schule bei möglichen Handlungsoptionen zu berücksichti- gen. Die Schule ist mitten an der Hauptwohnstraße gelegen. Parkplätze sind nicht vorhanden. Durch Busverkehr wird die Verkehrssituation weiter erschwert. 3. Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Am Alexander-von-Humboldt-Gymnasium kam es durch Elterntaxis zu Rückstaus bis zur Kreuzung Bonner Str./Adenauerallee. Eltern halten vor der Schule, statt auf den Parkplatz zu fahren. Deshalb wurden auf der Adenauerallee vor der Schule Halteverbotsschilder aufge- stellt. Im Rahmen der Möglichkeiten erfolgt die Kontrolle durch den Ordnungsaußendienst. 4. Herseler-Werth-Schule Auf Grund der Fahrbahnbreite des Fabriweges kommt es bei der Abwicklung des Begeg- nungsverkehrs zu Beeinträchtigungen. Die Verkehrssituation wird weiter eingehend beobach- tet, um beurteilen zu können, ob Maßnahmen erforderlich werden und falls ja, welche. UWG/Forum –Fraktion Servatiusweg 19 53332 Bornheim - 2 - Grundsätzlich sollte das Ziel sein, die Autoverkehre weitgehend zu vermeiden. Die Schulen erar- beiten derzeit im Rahmen des Mobilitätskonzeptes an der Thematik. Frage 2: Wenn ja, welche Grundschulen und welche Straßen in unserer Stadt betrifft diese Problematik? Antwort 2: Siehe Antwort 1. Frage 3: Hat die Verwaltung den Erlass des Verkehrsministeriums NRW zum Thema “temporäre Sperrung von Straßen vor Schulen“ vorliegen und geprüft, ob, wo und wie die entsprechenden Möglichkeiten aus dem Erlass in Bornheim umgesetzt werden können? Antwort 3: Der Erlass liegt vor. In konkreten Fällen wird bei Abwägung der Handlungsoptionen auch die Möglichkeit einer temporären Sperrung von Straßen vor Schulen beurteilt. Bisher gibt es noch keine temporäre Sperrung an einer Schule. Frage 4: Wird es zu diesem Themenbereich eine zeitnahe Information im Ausschuss für Mobilität und Verkehrsentwicklung geben? Antwort 4: Dieses Thema greift die Verwaltung gerne auf. Wenn die derzeit vakante Stelle des Mobilitätsma- nagers erfolgreich neu besetzt werden kann, ist nach erfolgreicher Einarbeitung eine Information zu diesem Thema in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses möglich. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.05.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Temporäre Sperrung von Straßen vor Schulen Sehr geehrte Herren, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.04.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Gibt es in der Verwaltung Informationen, welche Probleme in Zusammenhang mit “Elterntaxis“ vor unseren Grundschulen beschreiben? Antwort 1: Der Verwaltung ist bekannt, dass an vier Schulen das Thema „Elterntaxis“ zu gewissen Spannun- gen führt: 1. Nikolaus Schule Waldorf Im Bereich der Nikolaus Schule Waldorf ist eine Hol- und Bringzone für die Eltern Taxis ein- gerichtet worden. Dieses hat deutlich zur Entspannung der vorherigen Situation beigetragen. 2. Verbundschule Uedorf Die Situation an der Verbundschule in Uedorf, Heisterbacher Str. 175 wird eingehend beo- bachtet um beurteilen zu können, ob Maßnahmen erforderlich werden und falls ja, welche. Hier ist insbesondere die Lage der Schule bei möglichen Handlungsoptionen zu berücksichti- gen. Die Schule ist mitten an der Hauptwohnstraße gelegen. Parkplätze sind nicht vorhanden. Durch Busverkehr wird die Verkehrssituation weiter erschwert. 3. Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Am Alexander-von-Humboldt-Gymnasium kam es durch Elterntaxis zu Rückstaus bis zur Kreuzung Bonner Str./Adenauerallee. Eltern halten vor der Schule, statt auf den Parkplatz zu fahren. Deshalb wurden auf der Adenauerallee vor der Schule Halteverbotsschilder aufge- stellt. Im Rahmen der Möglichkeiten erfolgt die Kontrolle durch den Ordnungsaußendienst. 4. Herseler-Werth-Schule Auf Grund der Fahrbahnbreite des Fabriweges kommt es bei der Abwicklung des Begeg- nungsverkehrs zu Beeinträchtigungen. Die Verkehrssituation wird weiter eingehend beobach- tet, um beurteilen zu können, ob Maßnahmen erforderlich werden und falls ja, welche. UWG/Forum –Fraktion Servatiusweg 19 53332 Bornheim - 2 - Grundsätzlich sollte das Ziel sein, die Autoverkehre weitgehend zu vermeiden. Die Schulen erar- beiten derzeit im Rahmen des Mobilitätskonzeptes an der Thematik. Frage 2: Wenn ja, welche Grundschulen und welche Straßen in unserer Stadt betrifft diese Problematik? Antwort 2: Siehe Antwort 1. Frage 3: Hat die Verwaltung den Erlass des Verkehrsministeriums NRW zum Thema “temporäre Sperrung von Straßen vor Schulen“ vorliegen und geprüft, ob, wo und wie die entsprechenden Möglichkeiten aus dem Erlass in Bornheim umgesetzt werden können? Antwort 3: Der Erlass liegt vor. In konkreten Fällen wird bei Abwägung der Handlungsoptionen auch die Möglichkeit einer temporären Sperrung von Straßen vor Schulen beurteilt. Bisher gibt es noch keine temporäre Sperrung an einer Schule. Frage 4: Wird es zu diesem Themenbereich eine zeitnahe Information im Ausschuss für Mobilität und Verkehrsentwicklung geben? Antwort 4: Dieses Thema greift die Verwaltung gerne auf. Wenn die derzeit vakante Stelle des Mobilitätsma- nagers erfolgreich neu besetzt werden kann, ist nach erfolgreicher Einarbeitung eine Information zu diesem Thema in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses möglich. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.05.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Stromausfälle im Stadtgebiet Sehr geehrte Frau Koch, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 13.05.2024 beantworte ich wie folgt: Zu Versorgungsunterbrechungen im Stromnetz berichtet die Geschäftsführung der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG regelmäßig in den zweimal jährlich stattfindenden Gremiensitzungen der Gesellschaft. In den Berichten wird sowohl hinsichtlich der Anzahl der Versorgungsunterbrechungen und der Dauer der Nichtverfügbarkeit als auch über konkrete Störungsanlässe informiert. Die Informationen liegen insofern den beiden Gesellschaftern der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG – der Stadt Bornheim und der rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft – vor. Den Gremien der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG wurde zuletzt auch dargelegt, dass die Ertüchtigung des Stromversorgungsnetzes in den nächsten Jahren durch eine deutliche Verstär- kung der Investitionsbudgets intensiviert werden soll. Darüber hinaus wurde in der Sitzung des Stadtrates am 16. Mai 2024 ausführlich zu den Aspek- ten der Stromversorgungsqualität berichtet. Ergänzende Informationen zu Ihren Fragen erhalten Sie nachstehend: Frage 1: Wie viele Stromausfälle hat es in den letzten 12 Monaten auf dem Bornheimer Stadtge- biet gegeben? Antwort: Seit April 2023 kam es zu insgesamt 10 Stromversorgungsunterbrechungen in der Mittelspan- nung sowie 120 Stromversorgungsunterbrechungen in der Niederspannung, die in der Regel nur einzelne Kunden betreffen.27 davon sind durch fremde Einwirkungen verursacht worden. Frage 2: Welche Bereiche des Bornheimer Stadtgebietes sind in besonderem Maße betroffen und warum? Antwort: Von den Stromstörungen sind grundsätzlich alle Teile des Stadtgebietes betroffen. In den letzten 12 Monaten war eine erhöhte Betroffenheit in den Stadtteilen erkennbar, die vom Umspannwerk Walberberg versorgt werden. Frau Maria Koch Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - 2 - Frage 3: Was sind die Ursachen für die Stromausfälle der letzten 12 Monate? Antwort: Die Ursachen sind vielschichtig, sie sind auf Kabelfehler/defekte Kabelstrecken, defekte Endver- schlüsse in Stationen aber auch auf externe Einflussfaktoren (Baggereinsätze) zurückzuführen. Frage 4: Wie kann die Information der Bürgerschaft während und nach einem Stromausfall durch die Stadt beziehungsweise die Bornheimer Stromnetz GmbH verbessert werden? Antwort: Die bestehenden Informationsprozesse, in die die Pressestellen von Stadt und RheinEnergie AG eingebunden sind, werden hinsichtlich von Optimierungspotenzialen überprüft. Zum Prüfungser- gebnis wird berichtet. Frage 5: Wie werden geplante Stromabschaltungen an die Bürgerschaft kommuniziert und wie kann diese verbessert werden? Antwort: Siehe Frage 4. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.05.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Stromausfälle im Stadtgebiet Sehr geehrte Frau Koch, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 13.05.2024 beantworte ich wie folgt: Zu Versorgungsunterbrechungen im Stromnetz berichtet die Geschäftsführung der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG regelmäßig in den zweimal jährlich stattfindenden Gremiensitzungen der Gesellschaft. In den Berichten wird sowohl hinsichtlich der Anzahl der Versorgungsunterbrechungen und der Dauer der Nichtverfügbarkeit als auch über konkrete Störungsanlässe informiert. Die Informationen liegen insofern den beiden Gesellschaftern der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG – der Stadt Bornheim und der rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft – vor. Den Gremien der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG wurde zuletzt auch dargelegt, dass die Ertüchtigung des Stromversorgungsnetzes in den nächsten Jahren durch eine deutliche Verstär- kung der Investitionsbudgets intensiviert werden soll. Darüber hinaus wurde in der Sitzung des Stadtrates am 16. Mai 2024 ausführlich zu den Aspek- ten der Stromversorgungsqualität berichtet. Ergänzende Informationen zu Ihren Fragen erhalten Sie nachstehend: Frage 1: Wie viele Stromausfälle hat es in den letzten 12 Monaten auf dem Bornheimer Stadtge- biet gegeben? Antwort: Seit April 2023 kam es zu insgesamt 10 Stromversorgungsunterbrechungen in der Mittelspan- nung sowie 120 Stromversorgungsunterbrechungen in der Niederspannung, die in der Regel nur einzelne Kunden betreffen.27 davon sind durch fremde Einwirkungen verursacht worden. Frage 2: Welche Bereiche des Bornheimer Stadtgebietes sind in besonderem Maße betroffen und warum? Antwort: Von den Stromstörungen sind grundsätzlich alle Teile des Stadtgebietes betroffen. In den letzten 12 Monaten war eine erhöhte Betroffenheit in den Stadtteilen erkennbar, die vom Umspannwerk Walberberg versorgt werden. Frau Maria Koch Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - 2 - Frage 3: Was sind die Ursachen für die Stromausfälle der letzten 12 Monate? Antwort: Die Ursachen sind vielschichtig, sie sind auf Kabelfehler/defekte Kabelstrecken, defekte Endver- schlüsse in Stationen aber auch auf externe Einflussfaktoren (Baggereinsätze) zurückzuführen. Frage 4: Wie kann die Information der Bürgerschaft während und nach einem Stromausfall durch die Stadt beziehungsweise die Bornheimer Stromnetz GmbH verbessert werden? Antwort: Die bestehenden Informationsprozesse, in die die Pressestellen von Stadt und RheinEnergie AG eingebunden sind, werden hinsichtlich von Optimierungspotenzialen überprüft. Zum Prüfungser- gebnis wird berichtet. Frage 5: Wie werden geplante Stromabschaltungen an die Bürgerschaft kommuniziert und wie kann diese verbessert werden? Antwort: Siehe Frage 4. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.04.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Entwurf Regionalplan Windenergiebereiche in Bornheim (Vorlage 208/2024- BM) im Zusammenhang mit dem Teilflächennutzungsplan Windenergie“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 24.04.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist die derzeit rechnerisch mögliche Anzahl von Windkraftanlagen auf der ausgewiese- nen Fläche in der Rheinebene? Antwort 1: Beantragt sind derzeit 6 Anlagen. Es wird davon ausgegangen, dass je nach Grundstücksverfüg- barkeit weitere 6-9 Anlagen möglich wären. Frage 2: Wie hoch ist die derzeit rechnerisch mögliche Anzahl von Windkraftanlagen auf der Ville? Antwort 2: Beantragt sind derzeit 15 Anlagen. Es wird davon ausgegangen, dass wahrscheinlich keine wei- teren Anlagen möglich wären. Frage 3: Wie hoch ist die rechnerisch mögliche Anzahl von Windkraftanlagen auf der Ville, wenn die aktu- ellen Pläne der Bezirksregierung und des Regionalrates beschlossen werden? Antwort 3: Auf Grundlage der erarbeiteten neuen Visualisierung ergäben sich derzeit insgesamt Potenziale für 36 Anlagen innerhalb des Windenergiebereichs. Frage 4: Wieviel Fläche wird mindestens durch eine Windkraftanlage dauerhaft verbraucht? Antwort 4: Ca. 3.000 m² für Turm und Kranstellfläche für die Dauer des Betriebs der Anlage. Frage 5: Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - Durch welche Maßnahmen im Stadtgebiet müssen diese versiegelten Flächen dann ausgegli- chen werden? Antwort 5: Die Frage von Eingriff und Ausgleich durch die Errichtung von WEA wird im Genehmigungsver- fahren abgearbeitet und monetär oder durch Maßnahmen gegenüber dem Kreis als Genehmi- gungsbehörde ausgeglichen. Entsprechende Maßnahmen können auch im Stadtgebiet Bornheim liegen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.04.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Entwurf Regionalplan Windenergiebereiche in Bornheim (Vorlage 208/2024- BM) im Zusammenhang mit dem Teilflächennutzungsplan Windenergie“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 24.04.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist die derzeit rechnerisch mögliche Anzahl von Windkraftanlagen auf der ausgewiese- nen Fläche in der Rheinebene? Antwort 1: Beantragt sind derzeit 6 Anlagen. Es wird davon ausgegangen, dass je nach Grundstücksverfüg- barkeit weitere 6-9 Anlagen möglich wären. Frage 2: Wie hoch ist die derzeit rechnerisch mögliche Anzahl von Windkraftanlagen auf der Ville? Antwort 2: Beantragt sind derzeit 15 Anlagen. Es wird davon ausgegangen, dass wahrscheinlich keine wei- teren Anlagen möglich wären. Frage 3: Wie hoch ist die rechnerisch mögliche Anzahl von Windkraftanlagen auf der Ville, wenn die aktu- ellen Pläne der Bezirksregierung und des Regionalrates beschlossen werden? Antwort 3: Auf Grundlage der erarbeiteten neuen Visualisierung ergäben sich derzeit insgesamt Potenziale für 36 Anlagen innerhalb des Windenergiebereichs. Frage 4: Wieviel Fläche wird mindestens durch eine Windkraftanlage dauerhaft verbraucht? Antwort 4: Ca. 3.000 m² für Turm und Kranstellfläche für die Dauer des Betriebs der Anlage. Frage 5: Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - Durch welche Maßnahmen im Stadtgebiet müssen diese versiegelten Flächen dann ausgegli- chen werden? Antwort 5: Die Frage von Eingriff und Ausgleich durch die Errichtung von WEA wird im Genehmigungsver- fahren abgearbeitet und monetär oder durch Maßnahmen gegenüber dem Kreis als Genehmi- gungsbehörde ausgeglichen. Entsprechende Maßnahmen können auch im Stadtgebiet Bornheim liegen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.06.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Bolzplatz Sechtem/ Bewegungspark Bornheim“ Sehr geehrte Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In der Beantwortung der kleinen Anfrage vom 27.11.2023 wurde seitens der Verwaltung die Fer- tigstellung des Bolzplatzes für März 2024 vorgesehen. Bisher liegen hierzu der Politik keine Aktu- alisierung vor, da das zuständige Amt im Jugendhilfeausschuss seitens der Verwaltung nicht ver- treten ist. Wann ist seitens der Verwaltung die Fertigstellung und Inbetriebnahme des 1. Anschnitts des Be- wegungspark Bornheim geplant? Antwort 1: Zum jetzigen Zeitpunkt geht die Verwaltung davon aus, dass mit den Arbeiten im Spätsommer ca. Ende August; Anfang September begonnen wird. Somit wird die Inbetriebnahme nicht vor No- vember 2024 stattfinden können. Das Projekt befindet sich in der Leistungsphase II. Frage 2: Bezüglich der gekreutzen Ausrichtung des Multifunktionsfeldes mit Fußballtoren und Basketball- körben gab es vermehrt die Rückmeldung, dass es für den Spielablauf geeigneter wäre, diese parallel auszurichten, sodass beide Spielfelder in Gänze parallel genutzt werden können. Gibt es hierzu einen neuen Stand? Antwort 2: Eine parallele Ausrichtung der Spielanlage lässt die Grundstücksbreite und -größe nicht zu. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister UWG-Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim z.Hd. Herrn Dirk König Servatiusweg 19 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.06.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Bolzplatz Sechtem/ Bewegungspark Bornheim“ Sehr geehrte Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In der Beantwortung der kleinen Anfrage vom 27.11.2023 wurde seitens der Verwaltung die Fer- tigstellung des Bolzplatzes für März 2024 vorgesehen. Bisher liegen hierzu der Politik keine Aktu- alisierung vor, da das zuständige Amt im Jugendhilfeausschuss seitens der Verwaltung nicht ver- treten ist. Wann ist seitens der Verwaltung die Fertigstellung und Inbetriebnahme des 1. Anschnitts des Be- wegungspark Bornheim geplant? Antwort 1: Zum jetzigen Zeitpunkt geht die Verwaltung davon aus, dass mit den Arbeiten im Spätsommer ca. Ende August; Anfang September begonnen wird. Somit wird die Inbetriebnahme nicht vor No- vember 2024 stattfinden können. Das Projekt befindet sich in der Leistungsphase II. Frage 2: Bezüglich der gekreutzen Ausrichtung des Multifunktionsfeldes mit Fußballtoren und Basketball- körben gab es vermehrt die Rückmeldung, dass es für den Spielablauf geeigneter wäre, diese parallel auszurichten, sodass beide Spielfelder in Gänze parallel genutzt werden können. Gibt es hierzu einen neuen Stand? Antwort 2: Eine parallele Ausrichtung der Spielanlage lässt die Grundstücksbreite und -größe nicht zu. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister UWG-Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim z.Hd. Herrn Dirk König Servatiusweg 19 53332 Bornheim

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen