Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.07.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Entwicklung der Bornheimer Wirtschaft“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 24.06.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wieviel Hektar Gewerbefläche wurde von 2021 an erschlossen? Antwort 1: Durch den Ausbau von Mainstraße und Allerstraße in Hersel durch die Wirtschaftsförde- rungs- und Entwicklungsgesellschaft Bornheim mbH (WFG) wurden in den Jahren 2020/2021 insgesamt rund 172.000 qm Gewerbefläche im Gewerbepark Hersel neu er- schlossen, von denen 75.000 qm im Eigentum der WFG waren. Die restlichen Flächen wa- ren im Eigentum weiterer Unternehmerinnen. Vermarktet wurden von der WFG Bornheim im Zeitraum 2021 bis 2023 folgende Flächen im Stadtgebiet: 2021: 36.716 qm 2022: 14.983 qm 2023: 22.808 qm Neue Flächen sollen künftig zur Erweiterung des Gewerbeparks Sechtem planungsrechtlich gesichert werden. Hier ist vorgesehen, im Herbst 2024 den Aufstellungsbeschluss für ein Be- bauungsplanverfahren zu fassen. Frage 2: Wie viele Gewerbeanmeldungen und Gewerbeabmeldungen gab es seit 2021? Antwort 2: 2021 361 Anmeldungen 285 Abmeldungen Herrn Jörn Freynick - 2 - 2022 401 Anmeldungen 302 Abmeldungen 2023 369 Anmeldungen 352 Abmeldungen 2024 (bis zum 24.06.2024 ) 198 Anmeldungen 168 Abmeldungen Gewerbemeldungen vom 01.01.2021 – 24.06.2024 insgesamt 1329 Anmeldungen 1107 Abmeldungen Frage 3: Wie hat sich das Gewerbesteueraufkommen von 2014 bis 2024 an in Bornheim entwickelt? Wir bitten um die Werte pro Kalenderjahr. Antwort 3: Ist-Ergebnisse: Hebesatz: 2014 11.049.050 € 465 %-Punkte 2015 14.145.057 € 485 %-Punkte 2016 13.579.729 € 485 %-Punkte 2017 18.025.225 € 485 %-Punkte 2018 18.059.034 € 490 %-Punkte 2019 17.928.105 € 490 %-Punkte 2020 16.840.384 € 490 %-Punkte 2021 21.009.296 € 490 %-Punkte 2022 27.133.048 € 490 %-Punkte 2023 32.001.758 € 515 %-Punkte Frage 4: Wie schätzen Sie die weitere Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens bis zum Jahr 2030 ein? Antwort 4: Planwerte: Hebesatz: 2024 29.870.000 € 515 %-Punkte ff. 2025 34.000.000 € 2026 35.632.000 € 2027 36.736.000 € 2028 37.875.000 € 2029 39.049.000 € 2030 40.260.000 € (Fortschreibung, kein Planwert). Auf den Veränderungsnachweis zum Haushalt 2025/2026 wird hingewiesen. Insofern handelt es sich um eine unsichere Datenfortschreibung auf der Basis einer Trendentwicklung. Auswirkungen konkreter Gewerbegebietsentwicklungen sind derzeit noch nicht berücksichtigt. Frage 5: Welche Projekte im Bereich Tourismus wurden von 2021 an umgesetzt und wie hat sich die- ser Wirtschaftsfaktor in diesen Jahren entwickelt? (Geschätzter Umsatz, Übernachtungen, Anzahl der Bettenkapazitäten) - 3 - Antwort 5: Die Stadt Bornheim ist Mitglied im Rhein-Voreifel Touristik e.V., der ein Destinationsmarke- ting für den linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis betreibt und Projekte weitestgehend für die Gesamtregion umsetzt und vermarktet. Folgende herausragende Projekte hat der Verein in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Mitgliedskommunen in den letzten Jahren initiiert und durchgeführt. - Rheinische Apfelroute und Nebenschleife – Fertigstellung und Weiterführung - Zertifizierung Apfelroute komplett - Vermarktung aller Frühlingsveranstaltungen im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis und Be- werbung auf mehreren regionalen Messen (z.B. Frühlingserwachen im Vorgebirge) - Burgführungen (z.B. Bornheim im Zusammenarbeit mit den Heimatfreunden Roisdorf) - 2023 erste Apfelwochen in der Region mit Bornheimer Betrieben Darüber hinaus hat die Verwaltung eigene Projekte im Bereich Tourismus initiiert, begleitet und fortgeführt. Folgende herausragende Projekte sind in diesem Zusammenhang zu nennen. - Bornheimer Quellenweg – Unterstützung des Eifelvereins bei der Erstellung des Wegs und Aufnahme in das touristische Marketing der Stadt Bornheim - Fortführung „Frühlingserwachen im Vorgebirge“ - Aufstellen eines digitalen Informationsterminals in der Bürgerhalle des Rathauses - Einrichtung einer Station am Roisdorfer Brunnen im Rahmen des Beethoven-Rundgangs in Bonn und den umliegenden Kommunen - Ausbau und Fortschreibung der Hofführungen für Tagestouristen - Gewinnung und Vermarktung von Partnerbetrieben für die Nebenschleife Bornheim der Apfelroute Entwicklung der Übernachtungszahlen und der Bettenzahlen in der Stadt Bornheim (Quelle: Statistisches Landesamt NRW) Jahr Ankünfte Übernachtungen angebotene Betten Betriebe 2021 12489 40542 527 13 2022 23348 63325 473 12 2023 25822 62890 485 11 Hinweis: Es werden ausschließlich Betriebe mit mehr als 10 Betten in der Statistik geführt aus Gründen des Datenschutzes. Zahlen zur Auslastung kleinerer Betriebe liegen nicht vor (Fewos, Pensionen, etc.) Umsätze durch Übernachtungsgäste Jahr Umsatz 2021 4.735.306 € (Quelle. dwif 2021, Studie zum Tourismus im Auftrag des Rhein-Sieg-Kreis) Weitere Daten zum Umsatz im Gastgewerbe liegen nicht vor, da das statische Landesamt nur Daten auf Landesebene bereitstellt und diese nicht regionalisiert werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.07.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Entwicklung der Bornheimer Wirtschaft“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 24.06.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wieviel Hektar Gewerbefläche wurde von 2021 an erschlossen? Antwort 1: Durch den Ausbau von Mainstraße und Allerstraße in Hersel durch die Wirtschaftsförde- rungs- und Entwicklungsgesellschaft Bornheim mbH (WFG) wurden in den Jahren 2020/2021 insgesamt rund 172.000 qm Gewerbefläche im Gewerbepark Hersel neu er- schlossen, von denen 75.000 qm im Eigentum der WFG waren. Die restlichen Flächen wa- ren im Eigentum weiterer Unternehmerinnen. Vermarktet wurden von der WFG Bornheim im Zeitraum 2021 bis 2023 folgende Flächen im Stadtgebiet: 2021: 36.716 qm 2022: 14.983 qm 2023: 22.808 qm Neue Flächen sollen künftig zur Erweiterung des Gewerbeparks Sechtem planungsrechtlich gesichert werden. Hier ist vorgesehen, im Herbst 2024 den Aufstellungsbeschluss für ein Be- bauungsplanverfahren zu fassen. Frage 2: Wie viele Gewerbeanmeldungen und Gewerbeabmeldungen gab es seit 2021? Antwort 2: 2021 361 Anmeldungen 285 Abmeldungen Herrn Jörn Freynick - 2 - 2022 401 Anmeldungen 302 Abmeldungen 2023 369 Anmeldungen 352 Abmeldungen 2024 (bis zum 24.06.2024 ) 198 Anmeldungen 168 Abmeldungen Gewerbemeldungen vom 01.01.2021 – 24.06.2024 insgesamt 1329 Anmeldungen 1107 Abmeldungen Frage 3: Wie hat sich das Gewerbesteueraufkommen von 2014 bis 2024 an in Bornheim entwickelt? Wir bitten um die Werte pro Kalenderjahr. Antwort 3: Ist-Ergebnisse: Hebesatz: 2014 11.049.050 € 465 %-Punkte 2015 14.145.057 € 485 %-Punkte 2016 13.579.729 € 485 %-Punkte 2017 18.025.225 € 485 %-Punkte 2018 18.059.034 € 490 %-Punkte 2019 17.928.105 € 490 %-Punkte 2020 16.840.384 € 490 %-Punkte 2021 21.009.296 € 490 %-Punkte 2022 27.133.048 € 490 %-Punkte 2023 32.001.758 € 515 %-Punkte Frage 4: Wie schätzen Sie die weitere Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens bis zum Jahr 2030 ein? Antwort 4: Planwerte: Hebesatz: 2024 29.870.000 € 515 %-Punkte ff. 2025 34.000.000 € 2026 35.632.000 € 2027 36.736.000 € 2028 37.875.000 € 2029 39.049.000 € 2030 40.260.000 € (Fortschreibung, kein Planwert). Auf den Veränderungsnachweis zum Haushalt 2025/2026 wird hingewiesen. Insofern handelt es sich um eine unsichere Datenfortschreibung auf der Basis einer Trendentwicklung. Auswirkungen konkreter Gewerbegebietsentwicklungen sind derzeit noch nicht berücksichtigt. Frage 5: Welche Projekte im Bereich Tourismus wurden von 2021 an umgesetzt und wie hat sich die- ser Wirtschaftsfaktor in diesen Jahren entwickelt? (Geschätzter Umsatz, Übernachtungen, Anzahl der Bettenkapazitäten) - 3 - Antwort 5: Die Stadt Bornheim ist Mitglied im Rhein-Voreifel Touristik e.V., der ein Destinationsmarke- ting für den linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis betreibt und Projekte weitestgehend für die Gesamtregion umsetzt und vermarktet. Folgende herausragende Projekte hat der Verein in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Mitgliedskommunen in den letzten Jahren initiiert und durchgeführt. - Rheinische Apfelroute und Nebenschleife – Fertigstellung und Weiterführung - Zertifizierung Apfelroute komplett - Vermarktung aller Frühlingsveranstaltungen im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis und Be- werbung auf mehreren regionalen Messen (z.B. Frühlingserwachen im Vorgebirge) - Burgführungen (z.B. Bornheim im Zusammenarbeit mit den Heimatfreunden Roisdorf) - 2023 erste Apfelwochen in der Region mit Bornheimer Betrieben Darüber hinaus hat die Verwaltung eigene Projekte im Bereich Tourismus initiiert, begleitet und fortgeführt. Folgende herausragende Projekte sind in diesem Zusammenhang zu nennen. - Bornheimer Quellenweg – Unterstützung des Eifelvereins bei der Erstellung des Wegs und Aufnahme in das touristische Marketing der Stadt Bornheim - Fortführung „Frühlingserwachen im Vorgebirge“ - Aufstellen eines digitalen Informationsterminals in der Bürgerhalle des Rathauses - Einrichtung einer Station am Roisdorfer Brunnen im Rahmen des Beethoven-Rundgangs in Bonn und den umliegenden Kommunen - Ausbau und Fortschreibung der Hofführungen für Tagestouristen - Gewinnung und Vermarktung von Partnerbetrieben für die Nebenschleife Bornheim der Apfelroute Entwicklung der Übernachtungszahlen und der Bettenzahlen in der Stadt Bornheim (Quelle: Statistisches Landesamt NRW) Jahr Ankünfte Übernachtungen angebotene Betten Betriebe 2021 12489 40542 527 13 2022 23348 63325 473 12 2023 25822 62890 485 11 Hinweis: Es werden ausschließlich Betriebe mit mehr als 10 Betten in der Statistik geführt aus Gründen des Datenschutzes. Zahlen zur Auslastung kleinerer Betriebe liegen nicht vor (Fewos, Pensionen, etc.) Umsätze durch Übernachtungsgäste Jahr Umsatz 2021 4.735.306 € (Quelle. dwif 2021, Studie zum Tourismus im Auftrag des Rhein-Sieg-Kreis) Weitere Daten zum Umsatz im Gastgewerbe liegen nicht vor, da das statische Landesamt nur Daten auf Landesebene bereitstellt und diese nicht regionalisiert werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.07.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Nutzung der Burganlage Hemmerich für Dreharbeiten“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.06.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Genehmigungen (z.B. Baurecht, Brandschutz, Gewerberecht, Denkmalrecht) sind für eine derartige umfangreiche Umnutzung eines Bestandsgebäudes notwendig und welche Geneh- migungen wurden in diesem Fall durch die Stadt Bornheim oder andere Behörden erteilt? Antwort 1: Für die Dreharbeiten auf Privatgelände ist grundsätzlich aus Sicht der allgemeinen Ordnungsbe- hörde keine Genehmigung erforderlich. Es könnten aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes höchstens im Zusammenhang mit pyrotechnischen Effekten Fragestellungen auftreten bzw. hier- für sprengstoffrechtliche Ausnahmegenehmigungen zu erteilen sein oder bei Lärmimmissionen könnten ggfls. Lautsprechergenehmigungen erforderlich werden usw. In Bezug auf die jetzt lau- fenden Dreharbeiten stand jedoch nichts von alledem in Rede und die Ordnungsbehörde war folglich nicht beteiligt worden. Frage 2: Gibt es Verkehrs- und Parkkonzept für an den Dreharbeiten beteiligte Personen oder ist die der- zeit praktizierte erhebliche Inanspruchnahme öffentlichen Parkraums durch die Produktionsfirma ohne Einschränkung möglich? Antwort 2: Ein Verkehrs- oder Parkkonzept für die Dreharbeiten liegt nicht vor. Zu Beginn der Dreharbeiten hatte die Produktionsfirma eine Genehmigung für die teilweise Parkplatzsperrung auf der Kreuz- bergstraße. Dennoch wurde der gesamte öffentliche Parkraum rund um die Burg Hemmerich in Anspruch genommen, wodurch es zu massiven Beschwerden kam, sodass die Genehmigung wiederrufen wurde, damit auf den burgeigenen Privatfläche geparkt wird. Weiter wurden auf der Jennerstraße mobile Halteverbote aufgestellt. Hierdurch wurden Einschermöglichkeiten für Lini- enbusse und andere Verkehrsteilnehmer geschaffen und die Gefahrenlage durch wildparkende Crewmitglieder vollständig ausgeräumt. Zusätzlich wird noch weiter geprüft, ob ausgewiesene Parkflächen zeitlich beschränkt werden können. Herrn Christian Koch FDP-Fraktion - 2 - Hinweis zu den Fragen 3 und 4: Hinweis zur Verfahrensweise (vgl. auch Vorlage 045/2023-2, HFA 09.03.2023): Zur Thematik der Gewerbesteuerzerlegung hat die Verwaltung bereits mehrfach Stellung genom- men. Beantwortet wurden kleine Anfragen, Anfragen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ar- beitskreis Finanzen. Ein gewerblicher Betrieb im Sinne des § 2 Gewerbesteuergesetz unterliegt der Steuerpflicht, wenn durch eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient, eine Betriebsstätte begründet wird. Hierzu zählen aber auch Bauausführungen oder Monta- gen im Sinne des § 12 Ziffer 8 Abgabenordnung, wenn die in den Gewerbesteuerrichtlinien defi- nierten Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass die Dauer der einzelnen Bauaus- führung oder Montage 6 Monate (d.h. 180 Tage) übersteigt. Auch mehrere ohne Unterbrechung aufeinanderfolgende Bauausführungen oder Montagen erfüllen diese Voraussetzung. Bestehen mehrere Bauausführungen oder Montagen zeitlich nebeneinander, so reicht es für die Annahme einer Betriebsstätte für alle Bauausführungen oder Montagen aus, wenn diese insgesamt länger als 6 Monate bestehen. Die Frist von 6 Monaten braucht nicht innerhalb eines Erhebungszeitraumes (= Kalenderjahr) er- füllt zu sein, d.h. die zeitliche Voraussetzung ist selbst dann gegeben, wenn die Dauer von 6 Mo- naten erst im 2. oder 3. Kalenderjahr überschritten wird. Besteht ein Gewerbesteueranspruch durch ein Unternehmen das in Bornheim länger als 6 Monate tätig ist, ist der Messbetrag des be- troffenen Unternehmens als Besteuerungsgrundlage auf die verschiedenen Städte und Gemein- den zu verteilen. Nach § 14a GewStG hat der Steuerschuldner eine Erklärung zur Festsetzung des Steuermess- betrages und in den Fällen des § 28 eine Zerlegungserklärung (an das Finanzamt) zu übermit- teln. Frage 3: Ist durch die monatelangen Dreharbeiten eine Betriebsstätte der Produktionsgesellschaft entstan- den? Antwort 3: Inwiefern hier aus steuerrechtlicher Sicht die Voraussetzungen für eine Zerlegungserklärung an das Finanzamt vorliegen, kann seitens der Verwaltung nicht beantwortet werden. Aus gewerberechtlicher Sicht reichen die Dreharbeiten, für die eine TV-Firma ja eben gerade keine entsprechenden, auf längere Dauer ausgerichteten Einrichtungen unterhält, in der Regel nicht aus. Ob hier Gründe vorliegen, die doch zur Begründung einer Betriebsstätte ausreichen könnten, muss geprüft werden. Frage 4: Ist die Betriebsstätte gewerbesteuerpflichtig und wurde die zu zahlende Gewerbesteuer bereits ermittelt? Antwort 4: Mit Begründung einer Betriebsstätte erfolgt automatisch eine Information durch das Finanzamt. Hierauf wird die Stadt Bornheim entsprechende Festsetzungen der Gewerbesteuer vornehmen. Frage 5: Für wann ist der Abschluss der Produktion geplant und wie ist sichergestellt, dass die Anlage wieder komplett in ihren unter Denkmalschutz stehenden Zustand zurückversetzt wird? - 3 - Antwort 5: Die Nutzungsänderung und die Aufbauten sind befristet genehmigt, derzeit bis Ende 2025. Da- nach sind sie zurückzubauen. Die entsprechenden Auflagen der Baugenehmigung können ggfls. zwangsweise durchgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.07.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Nutzung der Burganlage Hemmerich für Dreharbeiten“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.06.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Genehmigungen (z.B. Baurecht, Brandschutz, Gewerberecht, Denkmalrecht) sind für eine derartige umfangreiche Umnutzung eines Bestandsgebäudes notwendig und welche Geneh- migungen wurden in diesem Fall durch die Stadt Bornheim oder andere Behörden erteilt? Antwort 1: Für die Dreharbeiten auf Privatgelände ist grundsätzlich aus Sicht der allgemeinen Ordnungsbe- hörde keine Genehmigung erforderlich. Es könnten aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes höchstens im Zusammenhang mit pyrotechnischen Effekten Fragestellungen auftreten bzw. hier- für sprengstoffrechtliche Ausnahmegenehmigungen zu erteilen sein oder bei Lärmimmissionen könnten ggfls. Lautsprechergenehmigungen erforderlich werden usw. In Bezug auf die jetzt lau- fenden Dreharbeiten stand jedoch nichts von alledem in Rede und die Ordnungsbehörde war folglich nicht beteiligt worden. Frage 2: Gibt es Verkehrs- und Parkkonzept für an den Dreharbeiten beteiligte Personen oder ist die der- zeit praktizierte erhebliche Inanspruchnahme öffentlichen Parkraums durch die Produktionsfirma ohne Einschränkung möglich? Antwort 2: Ein Verkehrs- oder Parkkonzept für die Dreharbeiten liegt nicht vor. Zu Beginn der Dreharbeiten hatte die Produktionsfirma eine Genehmigung für die teilweise Parkplatzsperrung auf der Kreuz- bergstraße. Dennoch wurde der gesamte öffentliche Parkraum rund um die Burg Hemmerich in Anspruch genommen, wodurch es zu massiven Beschwerden kam, sodass die Genehmigung wiederrufen wurde, damit auf den burgeigenen Privatfläche geparkt wird. Weiter wurden auf der Jennerstraße mobile Halteverbote aufgestellt. Hierdurch wurden Einschermöglichkeiten für Lini- enbusse und andere Verkehrsteilnehmer geschaffen und die Gefahrenlage durch wildparkende Crewmitglieder vollständig ausgeräumt. Zusätzlich wird noch weiter geprüft, ob ausgewiesene Parkflächen zeitlich beschränkt werden können. Herrn Christian Koch FDP-Fraktion - 2 - Hinweis zu den Fragen 3 und 4: Hinweis zur Verfahrensweise (vgl. auch Vorlage 045/2023-2, HFA 09.03.2023): Zur Thematik der Gewerbesteuerzerlegung hat die Verwaltung bereits mehrfach Stellung genom- men. Beantwortet wurden kleine Anfragen, Anfragen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ar- beitskreis Finanzen. Ein gewerblicher Betrieb im Sinne des § 2 Gewerbesteuergesetz unterliegt der Steuerpflicht, wenn durch eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient, eine Betriebsstätte begründet wird. Hierzu zählen aber auch Bauausführungen oder Monta- gen im Sinne des § 12 Ziffer 8 Abgabenordnung, wenn die in den Gewerbesteuerrichtlinien defi- nierten Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass die Dauer der einzelnen Bauaus- führung oder Montage 6 Monate (d.h. 180 Tage) übersteigt. Auch mehrere ohne Unterbrechung aufeinanderfolgende Bauausführungen oder Montagen erfüllen diese Voraussetzung. Bestehen mehrere Bauausführungen oder Montagen zeitlich nebeneinander, so reicht es für die Annahme einer Betriebsstätte für alle Bauausführungen oder Montagen aus, wenn diese insgesamt länger als 6 Monate bestehen. Die Frist von 6 Monaten braucht nicht innerhalb eines Erhebungszeitraumes (= Kalenderjahr) er- füllt zu sein, d.h. die zeitliche Voraussetzung ist selbst dann gegeben, wenn die Dauer von 6 Mo- naten erst im 2. oder 3. Kalenderjahr überschritten wird. Besteht ein Gewerbesteueranspruch durch ein Unternehmen das in Bornheim länger als 6 Monate tätig ist, ist der Messbetrag des be- troffenen Unternehmens als Besteuerungsgrundlage auf die verschiedenen Städte und Gemein- den zu verteilen. Nach § 14a GewStG hat der Steuerschuldner eine Erklärung zur Festsetzung des Steuermess- betrages und in den Fällen des § 28 eine Zerlegungserklärung (an das Finanzamt) zu übermit- teln. Frage 3: Ist durch die monatelangen Dreharbeiten eine Betriebsstätte der Produktionsgesellschaft entstan- den? Antwort 3: Inwiefern hier aus steuerrechtlicher Sicht die Voraussetzungen für eine Zerlegungserklärung an das Finanzamt vorliegen, kann seitens der Verwaltung nicht beantwortet werden. Aus gewerberechtlicher Sicht reichen die Dreharbeiten, für die eine TV-Firma ja eben gerade keine entsprechenden, auf längere Dauer ausgerichteten Einrichtungen unterhält, in der Regel nicht aus. Ob hier Gründe vorliegen, die doch zur Begründung einer Betriebsstätte ausreichen könnten, muss geprüft werden. Frage 4: Ist die Betriebsstätte gewerbesteuerpflichtig und wurde die zu zahlende Gewerbesteuer bereits ermittelt? Antwort 4: Mit Begründung einer Betriebsstätte erfolgt automatisch eine Information durch das Finanzamt. Hierauf wird die Stadt Bornheim entsprechende Festsetzungen der Gewerbesteuer vornehmen. Frage 5: Für wann ist der Abschluss der Produktion geplant und wie ist sichergestellt, dass die Anlage wieder komplett in ihren unter Denkmalschutz stehenden Zustand zurückversetzt wird? - 3 - Antwort 5: Die Nutzungsänderung und die Aufbauten sind befristet genehmigt, derzeit bis Ende 2025. Da- nach sind sie zurückzubauen. Die entsprechenden Auflagen der Baugenehmigung können ggfls. zwangsweise durchgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Bürgerbeteiligung“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 01.07.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Durch welche Änderungen und Weiterentwicklungen der Gremienarbeit der Stadt Bornheim ist die Bürgerbeteiligung seit der Kommunalwahl im Jahr 2020 verbessert worden? Antwort 1: In seiner konstituierenden Sitzung hat der Rat der Stadt Bornheim durch eine Änderung der Zu- ständigkeitsordnung dem Wunsch auf Bürgerbeteiligung und Teilhabe an kommunalen Entschei- dungen Rechnung getragen. Damit können die Einwohner Bornheims an der Gestaltung des ei- genen Lebensumfeldes und des Gemeinwesens aktiv mitarbeiten (§ 3 Abs. 11 Zuständigkeits- ordnung). Auch bei der Bildung der Fachausschüsse wurde diesem Leitgedanken Rechnung ge- tragen. Sowohl sachkundige Bürger als auch sachkundige Einwohner konnten in den ver- schiedensten Bereichen für die Arbeit in den Fachausschüssen gewonnen werden. In der laufenden Wahlperiode sind bereits mehrere Workshops und Arbeitsgruppen zu aktuellen Bornheimer Themen durchgeführt worden, die zu einer Verbesserung der Bürgerbeteiligung bei- getragen haben. Hier sind zu nennen: Erste Bürgerbeteiligungswerkstatt, Workshop Schwimmbad, Zukunftswerkstatt Walberberg, Mobilitätsforum / Bürgerwerkstatt Bahnhof Roisdorf. Frage 2: Welche Ergebnisse aus der Veranstaltung Bornheimer Beteiligungswerkstatt konnten bereits final umgesetzt werden? Antwort 2: In Bornheim findet nun eine bessere Information der Bürgerschaft und eine höhere Transparenz des Verwaltungshandeln statt. - Einführung der Citykey-App - Ausbau der Kommunikation in sozialen Medien (Insta-TV, Facebook) - Regelmäßige Information des Bürgermeisters zu aktuellen Themen über die städt. Homepa- ge oder im“ Wir Bornheimer“ Herrn Jörn Freynick - 2 - - Bürgerbeteiligung Mobilitätskonzept - Einwohnerversammlungen zur Windenergie, Rheinspange und Unterbringungen von Flücht- lingen - Bürgerschaftsversammlungen in allen 14 Bornheimer Ortschaften - Gemeinsame Ortsspaziergänge mit Bürgermeister und Ortsvorsteher - Einrichtung verschiedener „Runder Tische“ (Runder Tisch Kultur, Runder Tisch Radpendler- route) Frage 3: Einsetzung eines Beteiligungsrates oder Beschluss eines Beteiligungsbüros: Wann wurde ein Beteiligungsrat eingesetzt oder wann wurde der Vorschlag des Bürgermeisters für ein Beteili- gungsbüro beschlossen oder in den offiziellen Gremien diskutiert? Antwort 3: In den Beratungen zum Doppelhaushalt 2023 / 2024 konnte keine Einigung über die Einrichtung einer Stelle zur Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung durch Etablierung eines Beteiligungsra- tes und Einrichtung eines Bürgerbüros erzielt werden. Vor diesem Hintergrund wurden mit den vorhandenen Mitteln Beteiligungsformate realisiert, die weder einen Beteiligungsrat, noch ein Beteiligungsbüro erfordern. Die Umsetzung erfolgte unter Einbeziehung vorhandener Stakehol- der der Stadtverwaltung projektbezogen im Rahmen einer Matrixorganisation. Frage 4: Wie viele Gespräche haben während der bisherigen Amtszeit zwischen dem Bürgermeister und den Gewerbevereinen Bornheim, Hersel und Roisdorf stattgefunden? Wie viele Gespräche ha- ben während der bisherigen Amtszeit zwischen dem Bürgermeister und der Initiative Parents for Future stattgefunden? Antwort 4: Der Bürgermeister hat mit folgenden Gewerbevereinen, Unternehmerkreisen und Interessenge- meinschaften Gespräche geführt und an deren Netzwerk-Veranstaltung teilgenommen. Gewerbeverein Bornheim: Zwei Gespräche mit dem Vorstand zur Abstimmung aktueller Themen. Grußwort und Austausch zur Gewerbeschau 2021, 2022. Gewerbeverein Roisdorf: Gespräch mit den Mitgliedern bei der Mitgliederversammlung 2021. Grußwort und Austausch zur Eröffnung des Roisdorfer Gewerbefestes im Brunnenpark 2022. Interessengemeinschaft Hersel: Eröffnung und Austausch bei der Veranstaltung Herseler Herbst 2022, 2023 sowie ankündigende Pressekonferenz. Der Bürgermeister nimmt weiterhin regelmäßig an den Unternehmerfrühstücken und Veranstal- tungen des Bornheimer Unternehmerkreises teil. Ebenfalls findet auf Einladung des Bürgermeis- ters jährlich ein Gespräch mit den Bornheimer Landwirtinnen und Landwirten statt, mit dem Ziel, gemeinsam produktive Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft zu schaffen und zu erhalten. In regelmäßigen Unternehmensbesuchen lässt sich der Bürgermeister über die aktuellen Heraus- forderungen informieren und stimmt Projekte und Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft ab. Darüber hinaus steht der Wirtschaftsförderer der Stadt Bornheim im regelmäßigen Austausch mit der Vorsitzenden/den Vorsitzenden der Gewerbevereine, Unternehmerkreise und Interessenge- meinschaften, berät diese und informiert den Bürgermeister über bedeutende Entwicklungen und Projekte. In der bisherigen Amtszeit des Bürgermeisters haben auf deren Wunsch regelmäßige Gespräche mit den Organisationen Parents for Future und Fridays for Future stattgefunden. Frage 5: Wie viele Bürgerentscheide und Bürgerbefragungen haben in dieser Legislaturperiode stattge- funden? - 3 - Antwort 5: Bisher hat kein Bürgerentscheid stattgefunden. Bürgerbefragungen: 2021 Nutzung des Hallenfreizeitbades. 2023 Online Ideenmelder zum Mobilitätskonzept Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Bürgerbeteiligung“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 01.07.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Durch welche Änderungen und Weiterentwicklungen der Gremienarbeit der Stadt Bornheim ist die Bürgerbeteiligung seit der Kommunalwahl im Jahr 2020 verbessert worden? Antwort 1: In seiner konstituierenden Sitzung hat der Rat der Stadt Bornheim durch eine Änderung der Zu- ständigkeitsordnung dem Wunsch auf Bürgerbeteiligung und Teilhabe an kommunalen Entschei- dungen Rechnung getragen. Damit können die Einwohner Bornheims an der Gestaltung des ei- genen Lebensumfeldes und des Gemeinwesens aktiv mitarbeiten (§ 3 Abs. 11 Zuständigkeits- ordnung). Auch bei der Bildung der Fachausschüsse wurde diesem Leitgedanken Rechnung ge- tragen. Sowohl sachkundige Bürger als auch sachkundige Einwohner konnten in den ver- schiedensten Bereichen für die Arbeit in den Fachausschüssen gewonnen werden. In der laufenden Wahlperiode sind bereits mehrere Workshops und Arbeitsgruppen zu aktuellen Bornheimer Themen durchgeführt worden, die zu einer Verbesserung der Bürgerbeteiligung bei- getragen haben. Hier sind zu nennen: Erste Bürgerbeteiligungswerkstatt, Workshop Schwimmbad, Zukunftswerkstatt Walberberg, Mobilitätsforum / Bürgerwerkstatt Bahnhof Roisdorf. Frage 2: Welche Ergebnisse aus der Veranstaltung Bornheimer Beteiligungswerkstatt konnten bereits final umgesetzt werden? Antwort 2: In Bornheim findet nun eine bessere Information der Bürgerschaft und eine höhere Transparenz des Verwaltungshandeln statt. - Einführung der Citykey-App - Ausbau der Kommunikation in sozialen Medien (Insta-TV, Facebook) - Regelmäßige Information des Bürgermeisters zu aktuellen Themen über die städt. Homepa- ge oder im“ Wir Bornheimer“ Herrn Jörn Freynick - 2 - - Bürgerbeteiligung Mobilitätskonzept - Einwohnerversammlungen zur Windenergie, Rheinspange und Unterbringungen von Flücht- lingen - Bürgerschaftsversammlungen in allen 14 Bornheimer Ortschaften - Gemeinsame Ortsspaziergänge mit Bürgermeister und Ortsvorsteher - Einrichtung verschiedener „Runder Tische“ (Runder Tisch Kultur, Runder Tisch Radpendler- route) Frage 3: Einsetzung eines Beteiligungsrates oder Beschluss eines Beteiligungsbüros: Wann wurde ein Beteiligungsrat eingesetzt oder wann wurde der Vorschlag des Bürgermeisters für ein Beteili- gungsbüro beschlossen oder in den offiziellen Gremien diskutiert? Antwort 3: In den Beratungen zum Doppelhaushalt 2023 / 2024 konnte keine Einigung über die Einrichtung einer Stelle zur Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung durch Etablierung eines Beteiligungsra- tes und Einrichtung eines Bürgerbüros erzielt werden. Vor diesem Hintergrund wurden mit den vorhandenen Mitteln Beteiligungsformate realisiert, die weder einen Beteiligungsrat, noch ein Beteiligungsbüro erfordern. Die Umsetzung erfolgte unter Einbeziehung vorhandener Stakehol- der der Stadtverwaltung projektbezogen im Rahmen einer Matrixorganisation. Frage 4: Wie viele Gespräche haben während der bisherigen Amtszeit zwischen dem Bürgermeister und den Gewerbevereinen Bornheim, Hersel und Roisdorf stattgefunden? Wie viele Gespräche ha- ben während der bisherigen Amtszeit zwischen dem Bürgermeister und der Initiative Parents for Future stattgefunden? Antwort 4: Der Bürgermeister hat mit folgenden Gewerbevereinen, Unternehmerkreisen und Interessenge- meinschaften Gespräche geführt und an deren Netzwerk-Veranstaltung teilgenommen. Gewerbeverein Bornheim: Zwei Gespräche mit dem Vorstand zur Abstimmung aktueller Themen. Grußwort und Austausch zur Gewerbeschau 2021, 2022. Gewerbeverein Roisdorf: Gespräch mit den Mitgliedern bei der Mitgliederversammlung 2021. Grußwort und Austausch zur Eröffnung des Roisdorfer Gewerbefestes im Brunnenpark 2022. Interessengemeinschaft Hersel: Eröffnung und Austausch bei der Veranstaltung Herseler Herbst 2022, 2023 sowie ankündigende Pressekonferenz. Der Bürgermeister nimmt weiterhin regelmäßig an den Unternehmerfrühstücken und Veranstal- tungen des Bornheimer Unternehmerkreises teil. Ebenfalls findet auf Einladung des Bürgermeis- ters jährlich ein Gespräch mit den Bornheimer Landwirtinnen und Landwirten statt, mit dem Ziel, gemeinsam produktive Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft zu schaffen und zu erhalten. In regelmäßigen Unternehmensbesuchen lässt sich der Bürgermeister über die aktuellen Heraus- forderungen informieren und stimmt Projekte und Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft ab. Darüber hinaus steht der Wirtschaftsförderer der Stadt Bornheim im regelmäßigen Austausch mit der Vorsitzenden/den Vorsitzenden der Gewerbevereine, Unternehmerkreise und Interessenge- meinschaften, berät diese und informiert den Bürgermeister über bedeutende Entwicklungen und Projekte. In der bisherigen Amtszeit des Bürgermeisters haben auf deren Wunsch regelmäßige Gespräche mit den Organisationen Parents for Future und Fridays for Future stattgefunden. Frage 5: Wie viele Bürgerentscheide und Bürgerbefragungen haben in dieser Legislaturperiode stattge- funden? - 3 - Antwort 5: Bisher hat kein Bürgerentscheid stattgefunden. Bürgerbefragungen: 2021 Nutzung des Hallenfreizeitbades. 2023 Online Ideenmelder zum Mobilitätskonzept Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 8. August 2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Reduktion der finanziellen Zuweisungen durch das Land für die Stadt Born- heim 2025 Sehr geehrter Herr Kabon, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 05.08.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist die Reduzierung der Landesmittel für 2025 um ca. 4,1 Mio. Euro im aktuellen Haushaltsent- wurf 2025/2026 schon berücksichtigt? Antwort: Die Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 (GFG 2025) – basierend auf den Eckpunkten zum GFG 2025 – wurde seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD) am 1. August 2024 zur Verfügung gestellt. Der Haushaltsentwurf der Stadt Bornheim für die Haushaltsjahre 2025/2026 wurde in der Sitzung des Rates am 4. Juli 2024 eingebracht. Eine Berücksichtigung war daher nicht möglich. Frage 2: Wenn eine Reduzierung der Landesmittel im Haushalt 2025/2026 berücksichtigt ist, um wieviel reduziert ist der Anteil der Landesmittel im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 und das Jahr 2026 im Vergleich zu 2024? Antwort: Die Verschlechterungen bei den finanziellen Zuweisungen vom Land sind im Wesentlichen auf die Schlüsselzuweisungen zurückzuführen. Diese bleiben um rd. 4,7 Mio. Euro in 2025 und rd. 5 Mio. Euro in 2026 gegenüber den Ansätzen im Haushaltsentwurf 2025/2026 zurück. Herrn Matthias Kabon - 2 - Frage 3: Wenn die Reduktion noch nicht im Haushaltsentwurf 2025/2026 berücksichtigt ist, wann erfolgt dies und in welcher Höhe werden dann die Landesmittel im Jahr 2026 im Haushaltsentwurf be- rücksichtigt? Antwort: Veränderungen zum eingebrachten Haushaltsentwurf 2025/2026 erfolgen über den sogenannten Veränderungsnachweis. Dieser wird im weiteren Verlauf des Haushaltsplanungsprozesses er- stellt und zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 9. Oktober 2024 aufbereitet. Die Erkenntnisse aus der vorliegenden Arbeitskreisrechnung bilden die Grundlage für die erfor- derlichen Anpassungen in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029. Frage 4: Welche Sparvorschläge macht der Bürgermeister, damit die Reduktion der Landesmittel für 2025 nicht zu einer unverhältnismäßigen Erhöhung (über den beschlossenen Inflationsausgleich) der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer in Bornheim führt? Antwort: Angesichts des Wegfalls der Bilanzierungshilfen, des stagnierenden Gemeindeanteils an der Ein- kommensteuer, eines deutlichen Anstiegs der Sach- und Personalkosten sowie der aktuellen Zinssituation bleibt die Konsolidierung der städtischen Finanzen oberstes Gebot. Alle zur Verfügung stehenden Konsolidierungsmaßnahmen – ertrags- und aufwandsseitig – sind hierbei einzubeziehen. In den Sitzungen des Arbeitskreises Finanzen sollen mögliche Maßnahmen gemeinsam mit den Fraktionen identifiziert und zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss aufbereitet werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 8. August 2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Reduktion der finanziellen Zuweisungen durch das Land für die Stadt Born- heim 2025 Sehr geehrter Herr Kabon, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 05.08.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist die Reduzierung der Landesmittel für 2025 um ca. 4,1 Mio. Euro im aktuellen Haushaltsent- wurf 2025/2026 schon berücksichtigt? Antwort: Die Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 (GFG 2025) – basierend auf den Eckpunkten zum GFG 2025 – wurde seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD) am 1. August 2024 zur Verfügung gestellt. Der Haushaltsentwurf der Stadt Bornheim für die Haushaltsjahre 2025/2026 wurde in der Sitzung des Rates am 4. Juli 2024 eingebracht. Eine Berücksichtigung war daher nicht möglich. Frage 2: Wenn eine Reduzierung der Landesmittel im Haushalt 2025/2026 berücksichtigt ist, um wieviel reduziert ist der Anteil der Landesmittel im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 und das Jahr 2026 im Vergleich zu 2024? Antwort: Die Verschlechterungen bei den finanziellen Zuweisungen vom Land sind im Wesentlichen auf die Schlüsselzuweisungen zurückzuführen. Diese bleiben um rd. 4,7 Mio. Euro in 2025 und rd. 5 Mio. Euro in 2026 gegenüber den Ansätzen im Haushaltsentwurf 2025/2026 zurück. Herrn Matthias Kabon - 2 - Frage 3: Wenn die Reduktion noch nicht im Haushaltsentwurf 2025/2026 berücksichtigt ist, wann erfolgt dies und in welcher Höhe werden dann die Landesmittel im Jahr 2026 im Haushaltsentwurf be- rücksichtigt? Antwort: Veränderungen zum eingebrachten Haushaltsentwurf 2025/2026 erfolgen über den sogenannten Veränderungsnachweis. Dieser wird im weiteren Verlauf des Haushaltsplanungsprozesses er- stellt und zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 9. Oktober 2024 aufbereitet. Die Erkenntnisse aus der vorliegenden Arbeitskreisrechnung bilden die Grundlage für die erfor- derlichen Anpassungen in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029. Frage 4: Welche Sparvorschläge macht der Bürgermeister, damit die Reduktion der Landesmittel für 2025 nicht zu einer unverhältnismäßigen Erhöhung (über den beschlossenen Inflationsausgleich) der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer in Bornheim führt? Antwort: Angesichts des Wegfalls der Bilanzierungshilfen, des stagnierenden Gemeindeanteils an der Ein- kommensteuer, eines deutlichen Anstiegs der Sach- und Personalkosten sowie der aktuellen Zinssituation bleibt die Konsolidierung der städtischen Finanzen oberstes Gebot. Alle zur Verfügung stehenden Konsolidierungsmaßnahmen – ertrags- und aufwandsseitig – sind hierbei einzubeziehen. In den Sitzungen des Arbeitskreises Finanzen sollen mögliche Maßnahmen gemeinsam mit den Fraktionen identifiziert und zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss aufbereitet werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 22.11.2021 betr. Querungshilfe L300 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 22.11.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ereignet sich seit der Fertigstellung der Baugebiete an der Havelstraße Unfälle auf / an der L300 die im Zusammenhang mit Personen stehen, die versucht haben, die L300 zwischen Mertensgasse und Kleinstraße / Klosterrather Weg zu überqueren? Antwort 1: Nach aktuellen Kenntnisstand des Polizeipräsidiums Bonn haben sich an besagter Querungshilfe keine Unfälle mit Personenbeteiligung ereignet. Frage 2: Ist der Stadt bekannt, dass einige Anwohner der Havelstraße, Mertensgasse und des Klosterrather Wegs die aktuelle Situation zur Querung der L300, insbesondere für Schulkinder, als unzureichend und gefährlich einschätzen? Antwort 2: Diese Erkenntnis hat die Verwaltung, da sie aufgrund der Anregung nach § 24 GO vom 19.12.2021 (Vorlage-Nr. 758/2021-9) und der daraus resultierenden Beschlusslage in den Ratsgremien mit der Überprüfung der maßgeblichen Verkehrsverhältnisse im Rahmen eines straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens beauftragt ist. Frage 3: Unter welchen Auflagen bestünde die Möglichkeit der Errichtung einer Fußgänger- Bedarfsampel über die L300 im Bereich zwischen Mertensgasse und Klosterrather Weg?? Antwort 3: Diese Frage wird die Verwaltung im Rahmen des bei Frage 2 genannten straßenver- kehrsrechtlichen Anhörverfahrens ebenfalls prüfen. Frage 4: Bestünde die Möglichkeit, dass im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Bauge- biets He 09 eine vollständige Ampelanlage an der Einmündung Mertensgasse auf der L300 er- richtet wird und die entsprechenden Kosten hierfür auf das Baugebiet umgelegt werden Könn- ten? Antwort 4: Nein, das Baugebiet befindet sich im unmittelbaren Umfeld vom Bahnhof. Dieser bietet eine vollständige Lichtsignalanlage und somit besteht aus straßenverkehrsrechtli- cher Sicht kein Handlungsbedarf. Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Frage 5: Besteht die Möglichkeit der Herrichtung eines Zebrastreifens inklusive Hinweisschilder an der Verkehrsinsel der L300 Höhe Havelstraße? Antwort 5: Nein, gemäß den geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sind Fußgän- gerüberwege nur auf Straßen, die sich innerhalb der geschlossener Ortschaft befinden, anord- nungsfähig. Das Teilstück der Elbestraße (L300) zwischen Moselstraße und Stadtgrenze Bonn verläuft jedoch außerörtlich, da sich in diesem Streckenabschnitt keine zumindest einseitig ge- schlossene Bebauung befindet, die direkt von der L 300 erschlossen wird. Das bedeutet, dass für diesen Bereich auch die Tatbestandsvoraussetzungen für die Aufnahme in die geschlossene Ortschaft nicht vorliegen. Die Dauer der Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 22.11.2021 betr. Querungshilfe L300 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 22.11.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ereignet sich seit der Fertigstellung der Baugebiete an der Havelstraße Unfälle auf / an der L300 die im Zusammenhang mit Personen stehen, die versucht haben, die L300 zwischen Mertensgasse und Kleinstraße / Klosterrather Weg zu überqueren? Antwort 1: Nach aktuellen Kenntnisstand des Polizeipräsidiums Bonn haben sich an besagter Querungshilfe keine Unfälle mit Personenbeteiligung ereignet. Frage 2: Ist der Stadt bekannt, dass einige Anwohner der Havelstraße, Mertensgasse und des Klosterrather Wegs die aktuelle Situation zur Querung der L300, insbesondere für Schulkinder, als unzureichend und gefährlich einschätzen? Antwort 2: Diese Erkenntnis hat die Verwaltung, da sie aufgrund der Anregung nach § 24 GO vom 19.12.2021 (Vorlage-Nr. 758/2021-9) und der daraus resultierenden Beschlusslage in den Ratsgremien mit der Überprüfung der maßgeblichen Verkehrsverhältnisse im Rahmen eines straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens beauftragt ist. Frage 3: Unter welchen Auflagen bestünde die Möglichkeit der Errichtung einer Fußgänger- Bedarfsampel über die L300 im Bereich zwischen Mertensgasse und Klosterrather Weg?? Antwort 3: Diese Frage wird die Verwaltung im Rahmen des bei Frage 2 genannten straßenver- kehrsrechtlichen Anhörverfahrens ebenfalls prüfen. Frage 4: Bestünde die Möglichkeit, dass im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Bauge- biets He 09 eine vollständige Ampelanlage an der Einmündung Mertensgasse auf der L300 er- richtet wird und die entsprechenden Kosten hierfür auf das Baugebiet umgelegt werden Könn- ten? Antwort 4: Nein, das Baugebiet befindet sich im unmittelbaren Umfeld vom Bahnhof. Dieser bietet eine vollständige Lichtsignalanlage und somit besteht aus straßenverkehrsrechtli- cher Sicht kein Handlungsbedarf. Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Frage 5: Besteht die Möglichkeit der Herrichtung eines Zebrastreifens inklusive Hinweisschilder an der Verkehrsinsel der L300 Höhe Havelstraße? Antwort 5: Nein, gemäß den geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sind Fußgän- gerüberwege nur auf Straßen, die sich innerhalb der geschlossener Ortschaft befinden, anord- nungsfähig. Das Teilstück der Elbestraße (L300) zwischen Moselstraße und Stadtgrenze Bonn verläuft jedoch außerörtlich, da sich in diesem Streckenabschnitt keine zumindest einseitig ge- schlossene Bebauung befindet, die direkt von der L 300 erschlossen wird. Das bedeutet, dass für diesen Bereich auch die Tatbestandsvoraussetzungen für die Aufnahme in die geschlossene Ortschaft nicht vorliegen. Die Dauer der Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. rücksichtsvolle Nutzung des Leinpfades von Radfahrern und Fußgängern Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Entlang des Leinpfades wurden Hinweisschilder aufgestellt, die auf die gemeinsame und rück- sichtsvolle Nutzung von Radfahrern und Fußgängern des Wegs hinweisen. Haben sich im Ge- gensatz zu den vergangenen drei Jahren die Konflikte dadurch messbar reduziert? Antwort 1: Der Verwaltung sind seit der Aufstellung der Hinweisschilder „Gemeinsam mit Rücksicht“ im Jahre 2019 bisher keine Konflikte bekannt geworden. Frage 2: Sind der Stadtverwaltung Beschwerden von Fußgängern oder Radfahrern auf dem Leinpfad in den letzten drei Jahren bekannt? Falls Ja, wie viele und welche Gründe werden aufgeführt? Antwort 2: Nein, siehe Antwort 1. Frage 3: Sind der Stadtverwaltung Unfälle von Radfahrern oder Fußgängern auf dem Leinpfad in den letz- ten drei Jahren bekannt? Antwort 3: Nein, siehe Antwort 1. Frage 4: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, damit Fußgänger und Radfahrer den Weg in gegenseiti- ger Rücksichtnahme nutzen? Wie ist der aktuelle Stand im Verfahren zum Neubau der OGS in Sechtem und wann wird aus heutiger Sicht mit dem Bau begonnen? Antwort 4: Nach § 1 der Straßenverkehrsordnung NRW hat sich jeder Teilnehmer am Straßenverkehr so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unver- meidbar, belästigt oder behindert wird. Für die Überprüfung des fließenden Verkehrs ist im Übrigen Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - die Polizei zuständig. Die Verwaltung wird im Rahmen der Ordnungspartnerschaft das Thema Lein- pfad ansprechen. Als positiv und praxistauglich hat sich die laufende Zusammenarbeit mit den zuständigen drei Orts- vorstehern, auf deren Anregung auch seinerzeit die Schilder „Gemeinsam mit Rücksicht“ aufge- stellt wurden, erwiesen. So können mögliche Konfliktpunkte frühzeitig erkannt und Lösungsansätze gefunden werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. rücksichtsvolle Nutzung des Leinpfades von Radfahrern und Fußgängern Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Entlang des Leinpfades wurden Hinweisschilder aufgestellt, die auf die gemeinsame und rück- sichtsvolle Nutzung von Radfahrern und Fußgängern des Wegs hinweisen. Haben sich im Ge- gensatz zu den vergangenen drei Jahren die Konflikte dadurch messbar reduziert? Antwort 1: Der Verwaltung sind seit der Aufstellung der Hinweisschilder „Gemeinsam mit Rücksicht“ im Jahre 2019 bisher keine Konflikte bekannt geworden. Frage 2: Sind der Stadtverwaltung Beschwerden von Fußgängern oder Radfahrern auf dem Leinpfad in den letzten drei Jahren bekannt? Falls Ja, wie viele und welche Gründe werden aufgeführt? Antwort 2: Nein, siehe Antwort 1. Frage 3: Sind der Stadtverwaltung Unfälle von Radfahrern oder Fußgängern auf dem Leinpfad in den letz- ten drei Jahren bekannt? Antwort 3: Nein, siehe Antwort 1. Frage 4: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, damit Fußgänger und Radfahrer den Weg in gegenseiti- ger Rücksichtnahme nutzen? Wie ist der aktuelle Stand im Verfahren zum Neubau der OGS in Sechtem und wann wird aus heutiger Sicht mit dem Bau begonnen? Antwort 4: Nach § 1 der Straßenverkehrsordnung NRW hat sich jeder Teilnehmer am Straßenverkehr so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unver- meidbar, belästigt oder behindert wird. Für die Überprüfung des fließenden Verkehrs ist im Übrigen Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - die Polizei zuständig. Die Verwaltung wird im Rahmen der Ordnungspartnerschaft das Thema Lein- pfad ansprechen. Als positiv und praxistauglich hat sich die laufende Zusammenarbeit mit den zuständigen drei Orts- vorstehern, auf deren Anregung auch seinerzeit die Schilder „Gemeinsam mit Rücksicht“ aufge- stellt wurden, erwiesen. So können mögliche Konfliktpunkte frühzeitig erkannt und Lösungsansätze gefunden werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.12.2021 betr. Mittelweg Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 02.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Weshalb wurde die Ampelanlage Mittelweg / Roisdorfer Straße noch nicht in Betrieb genommen und ab wann ist dies beabsichtigt? Antwort 1: Die Lichtsignalanlage wurde am 07.02.2022 in Betrieb genommen. Frage 2: Weshalb ist der Mittelweg zwischen Roisdorfer Straße und Allerstraße, aus Richtung Roisdorf Straße kommend, derzeit nicht freigegeben? Antwort 2: Die Mainstraße wurde zwischenzeitlich freigegeben. Frage 3: Weshalb müssen Baustellenfahrzeuge für die Baustellen am Mittelweg, zwischen Rois- dorfer Straße und Allerstraße, den Umweg über Siemenacker und Allerstraße fahren. Antwort 3: Zwischenzeitlich wurde die Mainstraße freigegeben und Baustellenfahrzeuge können nun diesen Weg nutzen. Frage 4: Viele Bewohner der Behinderteneinrichtung in Hersel erreichen die Bonner Werkstätten fußläufig über die Allerstraße, Simon-Arzt-Straße und teilweise auch über den Siemenacker. Ebenfalls befindet sich ein Kindergarten in der Allerstraße. Wurden in den o.g. Straßen Maßnah- men getroffen, um vulnerablen Personengruppen, für die Zeit der Mittelwegsperrung, vor dem intensiven Baustellenverkehr zu schützen. Antwort 4: Ein Anhörverfahren nach VwV zu §45 StVO wurde eingeleitet. In Zuge dessen wurde die Geschwindigkeit im Bereich des Kindergartens auf Tempo 30 begrenzt. Frage 5: Wann wurde letztmalig die Fußwege entlang der Allerstraße, Siemenacker und Simon- Arzt-Straße auf Verkehrssicherheit überprüft? Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Antwort 5: Mit Abschluss des Teilausbaus der Allerstraße im Jahre 2021 wurde eine Verkehrssi- cherheitsprüfung durchgeführt. Die Dauer der Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.12.2021 betr. Mittelweg Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 02.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Weshalb wurde die Ampelanlage Mittelweg / Roisdorfer Straße noch nicht in Betrieb genommen und ab wann ist dies beabsichtigt? Antwort 1: Die Lichtsignalanlage wurde am 07.02.2022 in Betrieb genommen. Frage 2: Weshalb ist der Mittelweg zwischen Roisdorfer Straße und Allerstraße, aus Richtung Roisdorf Straße kommend, derzeit nicht freigegeben? Antwort 2: Die Mainstraße wurde zwischenzeitlich freigegeben. Frage 3: Weshalb müssen Baustellenfahrzeuge für die Baustellen am Mittelweg, zwischen Rois- dorfer Straße und Allerstraße, den Umweg über Siemenacker und Allerstraße fahren. Antwort 3: Zwischenzeitlich wurde die Mainstraße freigegeben und Baustellenfahrzeuge können nun diesen Weg nutzen. Frage 4: Viele Bewohner der Behinderteneinrichtung in Hersel erreichen die Bonner Werkstätten fußläufig über die Allerstraße, Simon-Arzt-Straße und teilweise auch über den Siemenacker. Ebenfalls befindet sich ein Kindergarten in der Allerstraße. Wurden in den o.g. Straßen Maßnah- men getroffen, um vulnerablen Personengruppen, für die Zeit der Mittelwegsperrung, vor dem intensiven Baustellenverkehr zu schützen. Antwort 4: Ein Anhörverfahren nach VwV zu §45 StVO wurde eingeleitet. In Zuge dessen wurde die Geschwindigkeit im Bereich des Kindergartens auf Tempo 30 begrenzt. Frage 5: Wann wurde letztmalig die Fußwege entlang der Allerstraße, Siemenacker und Simon- Arzt-Straße auf Verkehrssicherheit überprüft? Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Antwort 5: Mit Abschluss des Teilausbaus der Allerstraße im Jahre 2021 wurde eine Verkehrssi- cherheitsprüfung durchgeführt. Die Dauer der Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verkehrsverhältnisse Burgstraße in Bornheim Sehr geehrte Frau Peters, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 06.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Eltern von GrundschülerInnen der Johann-Wallraf-Grundschule haben mir gegenüber berichtet, dass sich regelmäßig Gefahrensituationen für Kinder an der Zufahrt zum Parkplatz Burgstraße ergeben. Durch die Burgmauern kann der fließende Verkehr nur schwer eingesehen werden, ebenso Kinder, die mit Roller oder Rädchen auf dem Gehweg zügig unterwegs sind. Da es sich um einen typischen Schulweg handelt, sind hier zu bestimmten Zeiten viele Kinder unterwegs. Ist der Verwaltung dieses Problem bekannt? Antwort 1: Der Verwaltung liegen bisher keine gesicherten Erkenntnisse über eine Verkehrsgefährdung im Bereich der Ausfahrt vom Parkplatz Burgstraße vor. Frage 2: Sieht die Verwaltung hier eine (einfache) Lösung, um es AutofahrerInnen, die den Parkplatz Burgstraße verlassen, zu ermöglichen, sowohl Kinder als auch den fließenden Verkehr besser einzusehen? Wäre es möglich und aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, an dieser Stelle Spiegel an- zubringen? Antwort 2: Straßenverkehrsrechtlich ist die beschriebene Verkehrssituation in § 10 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Danach hat sich derjenige, der aus einem Grundstück oder über einen Bordstein auf die Straße ausfährt, so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer aus- geschlossen ist. Die Verwaltung wird Ihre Anfrage dennoch zum Anlass nehmen, die maßgeblichen Verkehrsver- hältnisse zu überprüfen, da es sich bei der Burgstraße um eine direkte Zuwegung zur Grund- schule Bornheim handelt und der Verkehrssicherheit der Fußgänger/innen als sogenannte schwächere Verkehrsteilnehmer somit hohe Bedeutung zukommt. Sofern diese Überprüfungen ein Handlungserfordernis ergeben, käme vorbehaltlich des Ergeb- nisse eines entsprechenden straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens die Anordnung der Ver- kehrszeichenkombination 101 StVO (Gefahrstelle) und 1010-53 StVO (Fußgänger) in Betracht. Frau Anna Peters Leo-Koppel-Straße 26 53332 Bornheim - 2 - Verkehrsspiegel sind keine nach der StVO anordnungsfähige Verkehrszeichen oder Verkehrsein- richtungen, weil sie nicht geeignet sind zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Sichtver- hältnisse beizutragen. Vielmehr geben sie durch ihre Beschaffenheit und Eigenart (seitenver- kehrte Wiedergabe, stark verkleinertes Situationsbild auf gewölbter Fläche) eher Anlass zur feh- lerhaften Beurteilung der Verkehrssituation und erhöhen somit die Möglichkeit der Verkehrsge- fährdung. Hinzu kommt, dass die Orientierung im Straßenverkehr anhand eines Verkehrsspiegels die ungeteilte Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer/innen erfordert, wodurch das übrige Verkehrs- geschehen tendenziell weniger beachtet wird. Bei Regen, Frost oder Dunkelheit wird die Funktion des Spiegels zusätzlich beeinträchtigt. Dies entspricht im Übrigen den bestehenden Abstimmungen mit dem Landrat des Rhein-Sieg- Kreises als Fachaufsichtsbehörde. Frage 3: Eine weitere Gefahrensituation ergibt sich beim Überqueren der Burgstraße zur Grundschule. Ist es korrekt, dass an dieser Stelle ein Zebrastreifen nicht möglich ist? Sieht die Verwaltung außer- dem andere mögliche Maßnahmen, die das Überqueren – gerade in der dunklen Jahreszeit und bei starkem Verkehr – für die GrundschülerInnen an dieser Stelle sicherer macht? Wenn ja, wel- che wären dies? Antwort 3: Für die Anordnung eines Fußgängerüberweges (sogenannter Zebrastreifen) müssen die Tatbe- standvoraussetzungen der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) vorliegen. Hierzu zählen neben erforderlichen Verkehrsstärken örtliche Anforderungen wie ausreichend dimensionierte Aufstellflächen und Beleuchtungsausstattungen, die in der Burg- straße mit einer entsprechenden baulichen Ertüchtigung erst geschaffen werden müssten. Allerdings hat die Verwaltung in der Vergangenheit im Umfeld der Grundschule zur Verbesserung der Sicherheit und Fahrbahnquerung für Fußgänger eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt. So wurde im Zusammenhang mit der der Einbeziehung in die Tempo-30-Zone in Höhe der Schule eine Fahrbahneinengung geschaffen, die als bauliche Querungshilfe dient. Zusätzlich wurden be- stehende Halteverbotsregelungen ausgedehnt und Fahrbahnmarkierungen (Piktogramme „30“ und „Achtung Kinder“) aufgebracht. In Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht hat die Verwaltung die Schulleitung bzw. engagierte Eltern vor einigen Jahren auch bei der Realisierung eines „Elternlotsen-Dienstes“ unterstützt, bei dem sogenannte Verkehrshelfer/innen bei der Ordnung der Verkehrs- und Schülerströme behilf- lich sein können. Diese Funktion könnte nach vorheriger Einweisung etwaiger neuer Verkehrshel- fer durch die zuständigen Verkehrssicherheitsberater der Polizei erneut aufgenommen werden. Die späte Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verkehrsverhältnisse Burgstraße in Bornheim Sehr geehrte Frau Peters, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 06.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Eltern von GrundschülerInnen der Johann-Wallraf-Grundschule haben mir gegenüber berichtet, dass sich regelmäßig Gefahrensituationen für Kinder an der Zufahrt zum Parkplatz Burgstraße ergeben. Durch die Burgmauern kann der fließende Verkehr nur schwer eingesehen werden, ebenso Kinder, die mit Roller oder Rädchen auf dem Gehweg zügig unterwegs sind. Da es sich um einen typischen Schulweg handelt, sind hier zu bestimmten Zeiten viele Kinder unterwegs. Ist der Verwaltung dieses Problem bekannt? Antwort 1: Der Verwaltung liegen bisher keine gesicherten Erkenntnisse über eine Verkehrsgefährdung im Bereich der Ausfahrt vom Parkplatz Burgstraße vor. Frage 2: Sieht die Verwaltung hier eine (einfache) Lösung, um es AutofahrerInnen, die den Parkplatz Burgstraße verlassen, zu ermöglichen, sowohl Kinder als auch den fließenden Verkehr besser einzusehen? Wäre es möglich und aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, an dieser Stelle Spiegel an- zubringen? Antwort 2: Straßenverkehrsrechtlich ist die beschriebene Verkehrssituation in § 10 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Danach hat sich derjenige, der aus einem Grundstück oder über einen Bordstein auf die Straße ausfährt, so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer aus- geschlossen ist. Die Verwaltung wird Ihre Anfrage dennoch zum Anlass nehmen, die maßgeblichen Verkehrsver- hältnisse zu überprüfen, da es sich bei der Burgstraße um eine direkte Zuwegung zur Grund- schule Bornheim handelt und der Verkehrssicherheit der Fußgänger/innen als sogenannte schwächere Verkehrsteilnehmer somit hohe Bedeutung zukommt. Sofern diese Überprüfungen ein Handlungserfordernis ergeben, käme vorbehaltlich des Ergeb- nisse eines entsprechenden straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens die Anordnung der Ver- kehrszeichenkombination 101 StVO (Gefahrstelle) und 1010-53 StVO (Fußgänger) in Betracht. Frau Anna Peters Leo-Koppel-Straße 26 53332 Bornheim - 2 - Verkehrsspiegel sind keine nach der StVO anordnungsfähige Verkehrszeichen oder Verkehrsein- richtungen, weil sie nicht geeignet sind zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Sichtver- hältnisse beizutragen. Vielmehr geben sie durch ihre Beschaffenheit und Eigenart (seitenver- kehrte Wiedergabe, stark verkleinertes Situationsbild auf gewölbter Fläche) eher Anlass zur feh- lerhaften Beurteilung der Verkehrssituation und erhöhen somit die Möglichkeit der Verkehrsge- fährdung. Hinzu kommt, dass die Orientierung im Straßenverkehr anhand eines Verkehrsspiegels die ungeteilte Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer/innen erfordert, wodurch das übrige Verkehrs- geschehen tendenziell weniger beachtet wird. Bei Regen, Frost oder Dunkelheit wird die Funktion des Spiegels zusätzlich beeinträchtigt. Dies entspricht im Übrigen den bestehenden Abstimmungen mit dem Landrat des Rhein-Sieg- Kreises als Fachaufsichtsbehörde. Frage 3: Eine weitere Gefahrensituation ergibt sich beim Überqueren der Burgstraße zur Grundschule. Ist es korrekt, dass an dieser Stelle ein Zebrastreifen nicht möglich ist? Sieht die Verwaltung außer- dem andere mögliche Maßnahmen, die das Überqueren – gerade in der dunklen Jahreszeit und bei starkem Verkehr – für die GrundschülerInnen an dieser Stelle sicherer macht? Wenn ja, wel- che wären dies? Antwort 3: Für die Anordnung eines Fußgängerüberweges (sogenannter Zebrastreifen) müssen die Tatbe- standvoraussetzungen der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) vorliegen. Hierzu zählen neben erforderlichen Verkehrsstärken örtliche Anforderungen wie ausreichend dimensionierte Aufstellflächen und Beleuchtungsausstattungen, die in der Burg- straße mit einer entsprechenden baulichen Ertüchtigung erst geschaffen werden müssten. Allerdings hat die Verwaltung in der Vergangenheit im Umfeld der Grundschule zur Verbesserung der Sicherheit und Fahrbahnquerung für Fußgänger eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt. So wurde im Zusammenhang mit der der Einbeziehung in die Tempo-30-Zone in Höhe der Schule eine Fahrbahneinengung geschaffen, die als bauliche Querungshilfe dient. Zusätzlich wurden be- stehende Halteverbotsregelungen ausgedehnt und Fahrbahnmarkierungen (Piktogramme „30“ und „Achtung Kinder“) aufgebracht. In Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht hat die Verwaltung die Schulleitung bzw. engagierte Eltern vor einigen Jahren auch bei der Realisierung eines „Elternlotsen-Dienstes“ unterstützt, bei dem sogenannte Verkehrshelfer/innen bei der Ordnung der Verkehrs- und Schülerströme behilf- lich sein können. Diese Funktion könnte nach vorheriger Einweisung etwaiger neuer Verkehrshel- fer durch die zuständigen Verkehrssicherheitsberater der Polizei erneut aufgenommen werden. Die späte Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.08.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Räumliche Planung, Entwicklung und GEO-Info“ Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.07.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele dieser Finanzmittel wurden in der Vergangenheit zur Deckung von Mehrausgaben ver- wendet? Antwort 1: 2022: 66.035 EUR , vgl. Vorlage 219/2023-2, Anlage Seite 10 2022: 138.870 EUR , vgl. Vorlage 219/2023-2, Anlage Seite 10 2023: 119.139 EUR , vgl. Vorlage 199/2024-2, Anlage Seite 4 2024: 979.000 EUR , vgl. Vorlage 297/2024-2, Sachverhalt a) Frage 2: Wie stellte sich das Ist-Ergebnis 2023 für diesen Bereich dar? Antwort 2: Das Ist-Ergebnis 2023 belief sich auf 376.888,09 EUR. Frage 3: Welche Prognostizierung kann für das Ergebnis 2024 seitens der Verwaltung genannt werden, bzw. wie ist der aktuelle Sachstand? Antwort 3: Im Hinblick auf noch einzugehende Verpflichtungen/eingehende Rechnungen usw. in 2024 ge- hen wir zur Zeit davon aus, dass das Budget „Räumliche Planung und Entwicklung“ bis zum Jah- resende auskömmlich sein wird und keine auffällige Über- oder Unterschreitung des Budgetrah- mens erfolgen wird. Aktueller Sachstand am 01.08.2024 für dies Konto: Verfügbares Budget ins- gesamt in SAP für Amt 7.1: 1.233.674,67 EUR. Davon wurden bereits über 547.395,39 EUR ver- braucht. Aktuell sind noch 686.279,28 EUR verfügbar. Frage 4: Können die Haushaltsreste beider Jahre vollständig/teilweise übertragen werden; und wenn ja, für welche Maßnahmen? Herrn Wilfried Hanft Hellstraße 118 53332 Bornheim - 2 - Antwort 4: Gemäß § 22 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) regelt die Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dau- er der Ermächtigungsübertragungen. Hierzu legt die Verwaltung jährlich dem Rat entsprechende Empfehlungen zur Regelung vor: -2022 nach 2023: vgl. Vorlage 218/2023-2 -2023 nach 2024: vgl. Vorlage 156/2024-2 (investive Übertragungen) -2023 nach 2024: vgl. Vorlage 248/2024-2 (konsumtive Übertragungen) Hierbei ist eine Übertragung der konsumtive Haushaltsansätze der Produktgruppe 10901 - Räumliche Planung Entwicklung berücksichtigt. Betr. die Planung des Haushaltes 2025 ff. setzt eine Neuveranschlagung von Ansätzen –anstelle von Ermächtigungsübertragungen von 2024 nach 2025- voraus. Frage 5: Betrachtet die Verwaltung in diesem Zusammenhang die erneute Ausweisung von sehr hohen Finanzmitteln im Doppelhaushalt 2025/2026 als zwingend erforderlich, vor allem auf dem Sektor Bauleitplanung; und wenn ja, aus welchen Gründen? Antwort 5: Die erneute Ausweisung der erforderlichen Mittel für Bauplanungsleistungen im Haushalt für die Jahre 2025/2026 ist zwingend erforderlich, um wichtige infrastrukturelle Projekte in den kommen- den Jahren erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Zur Weiterentwicklung der Planung, bzw. zum Ausbau, der Baulandumlegung in Sechtem, inklusive Verlegung/Neubau der dortigen Landstra- ße, zur Neugestaltung des Bahnhofes Roisdorf, sowie für weitere anstehende Projekte werden im Jahr 2025, sowie 2026, umfangreiche Planungsleistungen benötigt. Die Planungsleistungen laufen in enger Abstimmung mit außenstehenden Beteiligten und sind teilweise auch Grundlage für den Erhalt von Fördergeldern, die für die kommenden Jahre beansprucht werden können. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.08.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Räumliche Planung, Entwicklung und GEO-Info“ Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.07.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele dieser Finanzmittel wurden in der Vergangenheit zur Deckung von Mehrausgaben ver- wendet? Antwort 1: 2022: 66.035 EUR , vgl. Vorlage 219/2023-2, Anlage Seite 10 2022: 138.870 EUR , vgl. Vorlage 219/2023-2, Anlage Seite 10 2023: 119.139 EUR , vgl. Vorlage 199/2024-2, Anlage Seite 4 2024: 979.000 EUR , vgl. Vorlage 297/2024-2, Sachverhalt a) Frage 2: Wie stellte sich das Ist-Ergebnis 2023 für diesen Bereich dar? Antwort 2: Das Ist-Ergebnis 2023 belief sich auf 376.888,09 EUR. Frage 3: Welche Prognostizierung kann für das Ergebnis 2024 seitens der Verwaltung genannt werden, bzw. wie ist der aktuelle Sachstand? Antwort 3: Im Hinblick auf noch einzugehende Verpflichtungen/eingehende Rechnungen usw. in 2024 ge- hen wir zur Zeit davon aus, dass das Budget „Räumliche Planung und Entwicklung“ bis zum Jah- resende auskömmlich sein wird und keine auffällige Über- oder Unterschreitung des Budgetrah- mens erfolgen wird. Aktueller Sachstand am 01.08.2024 für dies Konto: Verfügbares Budget ins- gesamt in SAP für Amt 7.1: 1.233.674,67 EUR. Davon wurden bereits über 547.395,39 EUR ver- braucht. Aktuell sind noch 686.279,28 EUR verfügbar. Frage 4: Können die Haushaltsreste beider Jahre vollständig/teilweise übertragen werden; und wenn ja, für welche Maßnahmen? Herrn Wilfried Hanft Hellstraße 118 53332 Bornheim - 2 - Antwort 4: Gemäß § 22 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) regelt die Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dau- er der Ermächtigungsübertragungen. Hierzu legt die Verwaltung jährlich dem Rat entsprechende Empfehlungen zur Regelung vor: -2022 nach 2023: vgl. Vorlage 218/2023-2 -2023 nach 2024: vgl. Vorlage 156/2024-2 (investive Übertragungen) -2023 nach 2024: vgl. Vorlage 248/2024-2 (konsumtive Übertragungen) Hierbei ist eine Übertragung der konsumtive Haushaltsansätze der Produktgruppe 10901 - Räumliche Planung Entwicklung berücksichtigt. Betr. die Planung des Haushaltes 2025 ff. setzt eine Neuveranschlagung von Ansätzen –anstelle von Ermächtigungsübertragungen von 2024 nach 2025- voraus. Frage 5: Betrachtet die Verwaltung in diesem Zusammenhang die erneute Ausweisung von sehr hohen Finanzmitteln im Doppelhaushalt 2025/2026 als zwingend erforderlich, vor allem auf dem Sektor Bauleitplanung; und wenn ja, aus welchen Gründen? Antwort 5: Die erneute Ausweisung der erforderlichen Mittel für Bauplanungsleistungen im Haushalt für die Jahre 2025/2026 ist zwingend erforderlich, um wichtige infrastrukturelle Projekte in den kommen- den Jahren erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Zur Weiterentwicklung der Planung, bzw. zum Ausbau, der Baulandumlegung in Sechtem, inklusive Verlegung/Neubau der dortigen Landstra- ße, zur Neugestaltung des Bahnhofes Roisdorf, sowie für weitere anstehende Projekte werden im Jahr 2025, sowie 2026, umfangreiche Planungsleistungen benötigt. Die Planungsleistungen laufen in enger Abstimmung mit außenstehenden Beteiligten und sind teilweise auch Grundlage für den Erhalt von Fördergeldern, die für die kommenden Jahre beansprucht werden können. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.08.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Situation Spielplatz Kindertagesstätte Dersdorf, Albertus-Magnus-Straße“ Sehr geehrter Herr Dr. Preiß, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.08.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Bemühungen gibt es seitens der Verwaltung, die Nutzung des Spielplatzes auch für nicht in der Kita betreute Kinder außerhalb der Betreuungszeiten zu ermöglichen? Antwort 1: Die Bemühungen haben schon vor einem Jahr stattgefunden, da es damals bereits eine Anfrage hierzu gab. Hier ist man zu dem Entschluss gekommen, dieses Außengelände der Kita nicht für die Öffentlichkeit zu nutzen. Frage 2: Falls es keine Bemühungen gibt: was ist der Grund dafür? Welche Voraussetzungen müssen er- füllt sein, damit eine solche Nutzung erfolgen kann? Antwort 2: Der Grund hierfür ist die Verkehrssicherungspflicht des Außengeländes. Diese Kontrollen erfol- gen 1x wöchentlich und müssten dann bei einer öffentlichen Nutzung täglich erfolgen. Frage 3: Wie hoch ist der finanzielle bzw. personelle Aufwand zur Ermöglichung einer solchen Nutzung? Antwort 3: Für die Kontrollen gibt es einen Rahmenvertrag mit einem Fachunternehmen, welches die Ver- kehrssicherheitspflicht in den Kitas und Schulen durchführt. Durch die Anzahl der Kitas und Schulen konnte hier ein kostenneutrales Angebot abgegeben werden. Die visuelle wöchentliche Kontrolle liegt bei 20,50 €/netto pro Anlage. Müsste diese eine Anlage täglich kontrolliert werden und das Unternehmen hierfür extra anreisen, würden sich die Kosten deutlich höher belaufen. Zudem müsste das Gelände noch vor Kitabetrieb abgenommen werden und Mängel beseitigt werden, die wiederum extra vergütet werden müssen oder zusätzliches Personal erfordern. CDU-Fraktion Herrn Dr. med. Helmut Preiß 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Wie viele Gespräche hat die Stadt mit Eltern geführt, die bei der Organisation einer Nutzung des Spielplatzes für nicht in der Kita betreute Kinder helfen möchten? Antwort 4: Bei dieser Tätigkeit können die Eltern leider wenig helfen. Hier wird geschultes und qualifiziertes Personal benötigt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.08.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Situation Spielplatz Kindertagesstätte Dersdorf, Albertus-Magnus-Straße“ Sehr geehrter Herr Dr. Preiß, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.08.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Bemühungen gibt es seitens der Verwaltung, die Nutzung des Spielplatzes auch für nicht in der Kita betreute Kinder außerhalb der Betreuungszeiten zu ermöglichen? Antwort 1: Die Bemühungen haben schon vor einem Jahr stattgefunden, da es damals bereits eine Anfrage hierzu gab. Hier ist man zu dem Entschluss gekommen, dieses Außengelände der Kita nicht für die Öffentlichkeit zu nutzen. Frage 2: Falls es keine Bemühungen gibt: was ist der Grund dafür? Welche Voraussetzungen müssen er- füllt sein, damit eine solche Nutzung erfolgen kann? Antwort 2: Der Grund hierfür ist die Verkehrssicherungspflicht des Außengeländes. Diese Kontrollen erfol- gen 1x wöchentlich und müssten dann bei einer öffentlichen Nutzung täglich erfolgen. Frage 3: Wie hoch ist der finanzielle bzw. personelle Aufwand zur Ermöglichung einer solchen Nutzung? Antwort 3: Für die Kontrollen gibt es einen Rahmenvertrag mit einem Fachunternehmen, welches die Ver- kehrssicherheitspflicht in den Kitas und Schulen durchführt. Durch die Anzahl der Kitas und Schulen konnte hier ein kostenneutrales Angebot abgegeben werden. Die visuelle wöchentliche Kontrolle liegt bei 20,50 €/netto pro Anlage. Müsste diese eine Anlage täglich kontrolliert werden und das Unternehmen hierfür extra anreisen, würden sich die Kosten deutlich höher belaufen. Zudem müsste das Gelände noch vor Kitabetrieb abgenommen werden und Mängel beseitigt werden, die wiederum extra vergütet werden müssen oder zusätzliches Personal erfordern. CDU-Fraktion Herrn Dr. med. Helmut Preiß 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Wie viele Gespräche hat die Stadt mit Eltern geführt, die bei der Organisation einer Nutzung des Spielplatzes für nicht in der Kita betreute Kinder helfen möchten? Antwort 4: Bei dieser Tätigkeit können die Eltern leider wenig helfen. Hier wird geschultes und qualifiziertes Personal benötigt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen