Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.05.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Offene Ganztagsbetreuung Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.03.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie setzen sich die Kosten von 205 € für die Stadt konkret zusammen? Antwort 1: Die Kosten von 205 € setzen sich aus Landesmittel sowie einem Eigenanteil aus dem städtischen Haushalt wie folgt zusammen: 1. Anteil Landesmittel: 1.6 Mio € geteilt durch 1.164 Kinder = 1.375 € /p.a. geteilt durch 12 Monate = 115 € (gerundet) 2. Eigenanteil Stadt: Garantiebetrag pro Kind / p.a. = 90 € Frage 2: Wo wird der Landeszuschuss verrechnet? Antwort 2: Der Landeszuschuss wird 1:1 an die OGS-Träger weitergeleitet. Frage 3: Wie hoch sind die Querschnittskosten (für Personal, Gebäude etc seitens Stadt) und wie verteilen sich diese? Antwort 3: Die Verwaltung arbeitet seit einiger Zeit an der Umstrukturierung des Offenen Ganztags in Born- heim. Hierzu zählt auch die Einführung eines verbesserten Controllings. In diesem Zusammen- hang hat die Verwaltung zwischenzeitlich mit allen Trägern der OGS ´en neue Kooperationsver- träge geschlossen. Hierin verpflichten sich die Träger zur Vorlage von detaillierten Verwendungs- nachweisen und die Vorlage von Kostenkalkulationen. Im Rahmen der internen Leistungsver- rechnungen sind bisher nicht alle denkbaren und möglichen Querschnittskosten in eine Kalkula- tion eingeflossen. Die Verwaltung arbeitet derzeit an Konzeptionen, um eine belastbare Kalkulation mit vertretba- rem Aufwand möglich zu machen und wird dem Schulausschuss über die Ergebnisse berichten. Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Wie hoch sind die tatsächlich anfallenden Kosten für das Produkt OGS nach Abzug aller Zuschüsse und Elternbeiträge für die Stadt? Antwort 4: Lt. Ergebnisrechnung sind für das Haushaltsjahr 2019 folgende Erträge/Aufwendungen verbucht worden: Die Aufwendungen von 2.881.135 € beinhalten keine Querschnittskosten, da diese wie unter Antwort 3 beschrieben noch ermittelt werden müssen. Frage 5: Für welche in Planung und im Bau befindlichen OGS Bauten (Sechtem, Uedorf, Roisdorf, ...) wur- den bereits Mittel aus dem Programm "Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ oder aus ande- ren Förderprogramme beantragt, bzw. genehmigt? Antwort 5: Folgende Maßnahmen aus dem o.a. Landesprogramm wurden beantragt: Machbarkeitsstudie und Bodengutachten Erweiterung OGS Grundschule Sechtem; be- reits bewilligt Kücheneinrichtung Mensa OGS Grundschule Roisdorf; bereits bewilligt Maßnahmen an Außenanlage und OGS-Gebäude Grundschule Walberberg Erweiterung und Mensabau Grundschule Bornheim Mensabau Grundschule Rösberg Mensamöbel OGS Grundschule Waldorf Diverse Spiel- und Sportgeräte Zudem werden aus Mitteln der Schulpauschale investive bauliche Maßnahmen und sonstige Be- schaffungen finanziert. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Erträge gesamt: 2.772.819 € Aufwendungen: 2.881.135 € Unterdeckung: 108.316 € Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.05.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Offene Ganztagsbetreuung Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.03.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie setzen sich die Kosten von 205 € für die Stadt konkret zusammen? Antwort 1: Die Kosten von 205 € setzen sich aus Landesmittel sowie einem Eigenanteil aus dem städtischen Haushalt wie folgt zusammen: 1. Anteil Landesmittel: 1.6 Mio € geteilt durch 1.164 Kinder = 1.375 € /p.a. geteilt durch 12 Monate = 115 € (gerundet) 2. Eigenanteil Stadt: Garantiebetrag pro Kind / p.a. = 90 € Frage 2: Wo wird der Landeszuschuss verrechnet? Antwort 2: Der Landeszuschuss wird 1:1 an die OGS-Träger weitergeleitet. Frage 3: Wie hoch sind die Querschnittskosten (für Personal, Gebäude etc seitens Stadt) und wie verteilen sich diese? Antwort 3: Die Verwaltung arbeitet seit einiger Zeit an der Umstrukturierung des Offenen Ganztags in Born- heim. Hierzu zählt auch die Einführung eines verbesserten Controllings. In diesem Zusammen- hang hat die Verwaltung zwischenzeitlich mit allen Trägern der OGS ´en neue Kooperationsver- träge geschlossen. Hierin verpflichten sich die Träger zur Vorlage von detaillierten Verwendungs- nachweisen und die Vorlage von Kostenkalkulationen. Im Rahmen der internen Leistungsver- rechnungen sind bisher nicht alle denkbaren und möglichen Querschnittskosten in eine Kalkula- tion eingeflossen. Die Verwaltung arbeitet derzeit an Konzeptionen, um eine belastbare Kalkulation mit vertretba- rem Aufwand möglich zu machen und wird dem Schulausschuss über die Ergebnisse berichten. Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Wie hoch sind die tatsächlich anfallenden Kosten für das Produkt OGS nach Abzug aller Zuschüsse und Elternbeiträge für die Stadt? Antwort 4: Lt. Ergebnisrechnung sind für das Haushaltsjahr 2019 folgende Erträge/Aufwendungen verbucht worden: Die Aufwendungen von 2.881.135 € beinhalten keine Querschnittskosten, da diese wie unter Antwort 3 beschrieben noch ermittelt werden müssen. Frage 5: Für welche in Planung und im Bau befindlichen OGS Bauten (Sechtem, Uedorf, Roisdorf, ...) wur- den bereits Mittel aus dem Programm "Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ oder aus ande- ren Förderprogramme beantragt, bzw. genehmigt? Antwort 5: Folgende Maßnahmen aus dem o.a. Landesprogramm wurden beantragt: Machbarkeitsstudie und Bodengutachten Erweiterung OGS Grundschule Sechtem; be- reits bewilligt Kücheneinrichtung Mensa OGS Grundschule Roisdorf; bereits bewilligt Maßnahmen an Außenanlage und OGS-Gebäude Grundschule Walberberg Erweiterung und Mensabau Grundschule Bornheim Mensabau Grundschule Rösberg Mensamöbel OGS Grundschule Waldorf Diverse Spiel- und Sportgeräte Zudem werden aus Mitteln der Schulpauschale investive bauliche Maßnahmen und sonstige Be- schaffungen finanziert. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Erträge gesamt: 2.772.819 € Aufwendungen: 2.881.135 € Unterdeckung: 108.316 €

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.06.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Glasfaseranschluss Brenig Rankenberg: ab Wasserturm in Richtung Römerhof“ Sehr geehrter Herr Mandt, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum wurden die sechs am Glasfaserausbau interessierten direkt nebeneinanderliegenden Ge- bäude am Rankenberg (oberhalb des Wasserturms) der Familien Siemoneit, Forschbach, Kirch und Schröder sowie das davon etwa 100 entfernte Autohaus Theo Brenig beim Ausbau nicht be- rücksichtigt (alle Haushalte haben Interesse, so informierte mich Hr. Kirch; Info: es ist nicht einmal eine Straßenquerung notwendig und die Glasfaser könnte im Grünstreifen verlegt werden)? Antwort 1: Um für den Ausbau in Bornheim überhaupt eine Wirtschaftlichkeit zu erreichen und damit einen Ausbau durchführen zu können, mussten seitens der Telekom verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Eine dieser Maßnahmen betrifft den Ausschluss von besonders teuren Bereichen. Das trifft in erster Linie Adressen außerhalb der geschlossenen Bebauung und generell exponierte Be- bauungen. Frage 2: Gibt es eine Möglichkeit die Anschlüsse bei der Ausbaustufe Zwei zu berücksichtigen? Antwort 2: Nein. Die Adressen liegen nicht im Ausbaugebiet der Ausbaustufe Zwei. Es gibt Programme der Deutschen Telekom, die einen kostenpflichtigen, individuellen Hausanschluss ermöglichen. Das ist auch in einem Kundenverbund möglich (und auch empfohlen) um die Kosten auf mehrere Schul- tern zu verteilen. Die Informationen sind unter https://www.telekom.de/netz/glasfaser/mehr-breitband-fuer-mich er- hältlich. Frage 3: Auf welcher Grundlage werden Anwohner/Gebäude obwohl es sich nicht um einzelne Höfe oder abseits liegende Gebäude handelt ausgeschlossen (hier werden, meiner Kenntnis nach, auch staatliche Förderungen eingesetzt, von denen entsprechend nicht alle gleichermaßen profitieren)? Herrn Christian Mandt Breite Straße 6 53332 Bornheim https://www.telekom.de/netz/glasfaser/mehr-breitband-fuer-mich - 2 - Antwort 3: Wie in der Antwort zur ersten Frage bereits beschrieben, werden diese Entscheidungen im Sinne der Wirtschaftlichkeit getroffen. Der FTTH Ausbau in Bornheim im Rahmen des Projektes ist zu 100% ein privatwirtschaftlicher Ausbau der Deutschen Telekom. Es fließen keinerlei Fördermittel in den Ausbau im Rahmen dieses Projektes der Telekom ein. Lediglich für die Anschlüsse der Schu- len in Bornheim handelte es sich um eine geförderte Maßnahme. Es handelt sich dabei allerdings um zwei komplett voneinander unabhängige Projekte. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.06.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Glasfaseranschluss Brenig Rankenberg: ab Wasserturm in Richtung Römerhof“ Sehr geehrter Herr Mandt, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum wurden die sechs am Glasfaserausbau interessierten direkt nebeneinanderliegenden Ge- bäude am Rankenberg (oberhalb des Wasserturms) der Familien Siemoneit, Forschbach, Kirch und Schröder sowie das davon etwa 100 entfernte Autohaus Theo Brenig beim Ausbau nicht be- rücksichtigt (alle Haushalte haben Interesse, so informierte mich Hr. Kirch; Info: es ist nicht einmal eine Straßenquerung notwendig und die Glasfaser könnte im Grünstreifen verlegt werden)? Antwort 1: Um für den Ausbau in Bornheim überhaupt eine Wirtschaftlichkeit zu erreichen und damit einen Ausbau durchführen zu können, mussten seitens der Telekom verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Eine dieser Maßnahmen betrifft den Ausschluss von besonders teuren Bereichen. Das trifft in erster Linie Adressen außerhalb der geschlossenen Bebauung und generell exponierte Be- bauungen. Frage 2: Gibt es eine Möglichkeit die Anschlüsse bei der Ausbaustufe Zwei zu berücksichtigen? Antwort 2: Nein. Die Adressen liegen nicht im Ausbaugebiet der Ausbaustufe Zwei. Es gibt Programme der Deutschen Telekom, die einen kostenpflichtigen, individuellen Hausanschluss ermöglichen. Das ist auch in einem Kundenverbund möglich (und auch empfohlen) um die Kosten auf mehrere Schul- tern zu verteilen. Die Informationen sind unter https://www.telekom.de/netz/glasfaser/mehr-breitband-fuer-mich er- hältlich. Frage 3: Auf welcher Grundlage werden Anwohner/Gebäude obwohl es sich nicht um einzelne Höfe oder abseits liegende Gebäude handelt ausgeschlossen (hier werden, meiner Kenntnis nach, auch staatliche Förderungen eingesetzt, von denen entsprechend nicht alle gleichermaßen profitieren)? Herrn Christian Mandt Breite Straße 6 53332 Bornheim https://www.telekom.de/netz/glasfaser/mehr-breitband-fuer-mich - 2 - Antwort 3: Wie in der Antwort zur ersten Frage bereits beschrieben, werden diese Entscheidungen im Sinne der Wirtschaftlichkeit getroffen. Der FTTH Ausbau in Bornheim im Rahmen des Projektes ist zu 100% ein privatwirtschaftlicher Ausbau der Deutschen Telekom. Es fließen keinerlei Fördermittel in den Ausbau im Rahmen dieses Projektes der Telekom ein. Lediglich für die Anschlüsse der Schu- len in Bornheim handelte es sich um eine geförderte Maßnahme. Es handelt sich dabei allerdings um zwei komplett voneinander unabhängige Projekte. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.05.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Kleine Anfrage betr. Personalaufwendungen der Stadt Bornheim pro Einwoh- ner“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.05.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind die vom Rat beschlossenen geplanten Personalaufwendungen der Stadt Born- heim in den Jahren 2021 und 2022? Antwort 1: Die beschlossenen Personalaufwendungen betragen: 2021: 33.143.392 Euro 2022: 34.639.841 Euro Frage 2: Wie hoch sind die vom Rat beschlossenen geplanten Personalaufwendungen der Stadt Born- heim in den Jahren 2021 und 2022, wenn die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen heraus- gerechnet werden? Antwort 2: Die finale Beantwortung bedarf zunächst einer Umsetzung der vom Rat am 11.05.2021 gefassten Beschlüsse. Diese werden derzeit im Finanzsystem erfasst und vorauss. bis Ende Juni 2021 abgeschlossen sein. Frage 3: Wie viele Stellen sieht der Stellenplan 2021 und 2022 mit und ohne die Beschäftigten in Kinderta- geseinrichtungen vor? Antwort 3: Insgesamt sieht der Stellenplan für die Jahre 2021 und 2022 für Tarifbeschäftigte 488,776 Stellen und für Beamte 63,052 Stellen vor. Die Anzahl der Stellen in Kindertageseinrichtungen beträgt für 2021 und 2022: 210,101 Stellen. Frage 4: Wie haben sich die unter Frage 1-3 abgefragten Kennzahlen im Jahr 2017 dargestellt? Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim - 2 - Antwort 4: In der Anlage werden die Kennzahlen des Personalmanagements des Jahres 2017 dargestellt (Auszug Haushaltsplan 2017/2018). Mit der neuen KomHVO zum 01.01.19 entfiel die Verpflichtung zur ausnahmslosen Abbildung von Zielen und Kennzahlen zu allen Produkten des kommunalen Haushaltes. Dies wurde mit dem vorliegenden verabschiedeten Haushalt 2021/22 bereits umgesetzt. Ziel künftiger Haushaltsplanungen wird eine interaktive Darstellung und Auswertungsmöglichkeit von Kennzahlen beinhalten. Eine differenzierte Rückrechnung zurückliegender/ abgeschlossener Haushalte ist hierzu nicht vorgesehen. (Im Hinblick auf fehlende Vergleichswerte wird ein erforderlicher Zeitaufwand zur Ermittlung ent- sprechender Daten für nicht zielführend erachtet.) Frage 5: Wie haben sich die unter Frage 1-3 abgefragten Kennzahlen im Jahr 2012 dargestellt? Antwort 5: Im Haushalt 2012/13 wurden noch keine Kennzahlen abgebildet (erstmals ab 2013/14). Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Seite 47 / 399 Haushaltsplan 2017/2018 1.01 Innere Verwaltung verantwortlich: 1.01.09 Personalmanagement Herr Brandt Ziele und Kennzahlen 1.01.09 Personalmanagement Seite 48 / 399 Haushaltsplan 2017/2018 1.01 Innere Verwaltung verantwortlich: 1.01.09 Personalmanagement Herr Brandt Ziele/ Kennzahlen 1.01.09.03 Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz Teilergebnisplan Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Planung 2019 Planung 2020 Planung 2021 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -236.294 -263.831 -281.518 -284.754 -288.037 -291.367 -294.745

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.04.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Klimaschutzmaßnahmen/Fördermittel Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.04.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Plant bzw. arbeitet die Stadtverwaltung aktuell daran Fördermittel auch mit zeitintensiverer Vorbe- reitungszeit zu akquirieren? Wie zum Beispiel auf Basis der „Kommunalrichtlinie“, am Förderaufruf für investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte des BMUs teilzunehmen oder an Förderpro- grammen zur Energieeffizienz des BMWis? Antwort 1: Ja. Aufgabe und Ziel des städtischen Fördermittelmanagements ist es, im Zusammenwirken mit den Fachämtern für konkrete Projekte mögliche Förderprogramme zu identifizieren und entspre- chende Förderanträge zur Reduzierung städtische Haushaltsmittel zu stellen. Konkret wurden bereits auf Basis der Kommunalrichtlinie Maßnahmen zum Austausch auf ener- gieeffiziente Beleuchtung (Umstellungen in der Aula und Außenanlage der Europaschule sowie Innenraumbeleuchtung Grundschule Sechtem). Ein weiteres maßgelbliches Projekt ist die Um- stellung der Straßenbeleuchtung auf LED. Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte des BMUs‘ sind ebenfalls bekannt (hier: Umweltinnovati- onsprogramm). Sofern hierzu entsprechende Projekte umgesetzt werden können, wird auch hier eine Drittmittelförderung beantragt. Frage 2: Sieht sich die Stadtverwaltung hier gut aufgestellt, um die nächsten Jahre noch deutlich mehr För- dermittel einzuwerben, um ggf. Klimaschutzziele für Bornheim zu erreichen oder andere beglei- tende Maßnahmen zum Klimaschutz oder der Anpassung an den Klimawandel zu fördern, die nur mit zusätzlichen finanziellen Mitteln zu erreichen sind? Antwort 2: Ja. Die Fördermittelakquise ist abhängig von konkreten Projekten der Fachämter. Sie werden im Einzelfall zwischen Fördermittelmanagement und Fachamt abgestimmt. Mit zweistufigen Förderwettbewerben hat die Verwaltung bisher schlechte Erfahrung gemacht, da sich in der ersten Stufe nur mit relativ großem Arbeitsumfang um Fördermittel beworben werden muss, um dann bei der Entscheidung zur zweiten Stufe zu erfahren, dass man wegen Überzeich- nung des Fördermitteltopfes leider nicht berücksichtigt werden konnte. Frau Dr. Gabriele Jahn Europaring 41 53332 Bornheim - 2 - Aussichtsreicher ist dagegen die direkte Förderung zum Beispiel im Hochbau nach der neuen Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) oder bei der Städtebauförderung. Frage 3: Falls nein, welche Maßnahmen schlägt die Stadtverwaltung vor, um zukünftig mehr Fördermittel einzuwerben? Antwort 3: Entfällt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.05.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Betr.: Verpachtung von Flächen der Stadt Bornheim für die Landwirtschaftliche Nutzung Sehr geehrte Frau Dr. Taft, Ihre o.g. Anfrage vom 30.04.2021 beantworte ich wie folgt: Fragen: 1) Wie groß ist die Gesamtfläche der Grundstücke, die die Stadt Bornheim als Eigentümerin zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet? 2) Hat die Verwaltung eine aktuelle Übersicht über die konkrete Nutzung (welche Feld- früchte, biologisch oder konventionell) der Flächen? 3) Ist die landwirtschaftliche Nutzung an ökologische Auflagen gebunden (z.B. Verzicht auf Ausbringung von Klärschlamm, Verzicht auf das Ausbringen von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, dauerhafte Randstreifen), die in den Pachtverträgen verbindlich formuliert sind? Antwort: Die Stadt Bornheim verpachtet eine landwirtschaftliche Nutzfläche von ca. 25,5 ha. Hiervon sind ca. 13,2 ha Eigentum der Stadt. Eine Fläche von ca. 12,3 ist Eigentum der durch die Stadt verwal- teten nicht selbstständigen Stiftungen. Die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche im Stadtgebiet beträgt ca. 3.853 ha (Landwirtschaftskammer NRW 2018). Der Anteil der durch die Stadt verpach- teten landwirtschaftlichen Fläche an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche im Stadtgebiet be- trägt ca. 0,66 %. Die Verwaltung erfasst nicht, was auf den verpachteten Grundstücken angebaut wird. Auch liegen der Verwaltung keine Daten vor, welche Flächen biologisch oder konventionell bewirtschaftet wer- den. In den Pachtverträgen wird vereinbart, dass es untersagt ist, gentechnisch veränderte Organismen auf der Pachtfläche auszubringen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Frau Dr. Linda Taft Bannweg 122a 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.04.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Aufwandsentschädigung Corona Ehrenamt Sehr geehrter Herr von Gliscynski, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.04.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Sind im Zusammenhang mit Corona-Impfungen durch die Hausärzte in Bornheim auch ehrenamtliche HelferInnen tätig? Antwort 1: Nach Rückfragen bei den örtlichen Hilfsorganisationen sind keine Ehrenamtlichen in den örtli- chen Hausarztpraxen für die Hilfsdienste tätig. Frage 2: Erhalten die im Stadtgebiet ehrenamtlich eingesetzten HelferInnen im Bereich Corona- Testung (und -Impfung) eine Aufwandsentschädigung für ihre Arbeit direkt von der Stadt Bornheim oder indirekt über die beteiligten Hilfsorganisationen? Antwort 2: Die in Bornheim im Zusammenhang mit Impf- oder Coronatestdienstleistungen tätigen Hilfsorga- nisationen erhalten für diese Dienstleistungen entsprechende Geldleistungen. Den Hilfsorganisa- tionen obliegt als interne Angelegenheit über die Verwendung dieser Mittel zu entscheiden. In- wieweit hierbei direkte Aufwandsentschädigungen an die ehrenamtlich Tätigen ausgezahlt wer- den, ist folglich Sache der Hilfsorganisationen selbst. Die Stadt Bornheim beschäftigt als Arbeit- geber hierbei keine Ehrenamtlichen aus Hilfsorganisationen und entrichtet somit auch keine Auf- wandsentschädigungen. Frage 3: Falls nein, ist es der Verwaltung möglich, eine Regelung für eine angemessene Aufwandsentschädigung zu erarbeiten? Antwort 3: Für eine Regelung zu Aufwandsentschädigungen innerhalb der Hilfsorganisationen sind diese im Rahmen ihrer eigenen internen Angelegenheiten zuständig. Folglich ist es nicht möglich, hierauf Einfluss zu nehmen. Herrn Florian von Gliscynski Nelkenstraße 10 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Ist die Stadt hierzu mit den Hilfsorganisationen im Gespräch? Antwort 4: Da die Stadt nicht Arbeitgeber für ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hilfsor- ganisationen ist, steht sie hierüber auch nicht im Kontakt mit den Hilfsorganisationen. Die Stadt steht jedoch mit den Hilfsorganisationen zu deren Einsätzen im oben genannten Zusammenhang insoweit in Kontakt, dass diese im Rahmen der Möglichkeiten bei organisatorischen Fragen un- terstützt wird. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.05.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Ansiedlung einer Dependance der Hochschule für öffentliche Verwaltung“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.05.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Inwieweit verfolgt die Stadt Bornheim das Ziel eine Dependance der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung mit Hauptsitz in Brühl im Stadtgebiet anzusiedeln? Antwort 1: Die Verwaltung hält die Ansiedlung einer Dependance der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung mit Hauptsitz in Brühl im Stadtgebiet Bornheim für ein interessantes Zukunftsthema. Frage 2: Wann haben Gespräche stattgefunden und mit welchem Ergebnis? Antwort 2: Seitens der Verwaltung wurden bislang keine Gespräche mit Vertretern der Hochschule des Bun- des für öffentliche Verwaltung in Brühl geführt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der Bürger- meister von Brühl im kollegialen Austausch auf Nachfrage vor einigen Wochen eine Lösung inner- halb des Brühler Stadtgebiets als Ziel formulierte. Ein Austausch der Verwaltungschefs der Stadt Bornheim und der Gemeinde Alfter zu diesem Thema wird angestrebt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.05.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Ansiedlung einer Dependance der Hochschule für öffentliche Verwaltung“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.05.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Inwieweit verfolgt die Stadt Bornheim das Ziel eine Dependance der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung mit Hauptsitz in Brühl im Stadtgebiet anzusiedeln? Antwort 1: Die Verwaltung hält die Ansiedlung einer Dependance der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung mit Hauptsitz in Brühl im Stadtgebiet Bornheim für ein interessantes Zukunftsthema. Frage 2: Wann haben Gespräche stattgefunden und mit welchem Ergebnis? Antwort 2: Seitens der Verwaltung wurden bislang keine Gespräche mit Vertretern der Hochschule des Bun- des für öffentliche Verwaltung in Brühl geführt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der Bürger- meister von Brühl im kollegialen Austausch auf Nachfrage vor einigen Wochen eine Lösung inner- halb des Brühler Stadtgebiets als Ziel formulierte. Ein Austausch der Verwaltungschefs der Stadt Bornheim und der Gemeinde Alfter zu diesem Thema wird angestrebt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.04.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Gewerbesteuerzerlegung nach Betriebsstätten gemäß § 12 AO Sehr geehrter Herr Feldenkirchen, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 27.03.2021 beantworte ich wie folgt: Vorbemerkung: Es gibt eine Vielzahl von Gewerbesteuerzerlegungen aufgrund von Betriebsstätten in Bornheim. Problematisch sind diejenigen Unternehmen, die dem zuständigen Finanzamt eine Betriebsstätte im Stadtgebiet nicht anzeigen, obwohl diese nach § 12 Nr. 8 Abgabenordnung vorliegt: Bei Bauausführungen oder Montagen, auch örtlich fortschreitende oder schwimmende, wenn a) die einzelne Bauausführung oder Montage oder b) eine von mehreren zeitlich nebeneinander bestehenden Bauausführungen oder Montagen oder c) mehrere ohne Unterbrechung aufeinander folgende Bauausführungen oder Montagen länger als sechs Monate dauern. Die Unternehmen haben (auch nach erneuter Auskunft des Finanzamtes St. Augustin vom 15.02.21) keine Verpflichtung, die Zerlegung anzuzeigen. Mit Hilfe des Rechtsamtes wergen folgende Fragestellungen geklärt: 1. Grundlage der Auskunftspflicht von Unternehmen der Kommune gegenüber (dem Grunde nach, insbesondere Mitwirkungspflichten nach §§ 90, 93 AO) 2. Umfang einer möglichen Auskunftspflicht (Inhalt und Umfang – z.B. Bauzeit und beteiligte Fir- men/Subunternehmen) 3. Sanktionsmöglichkeiten bei Nicht-Erteilen von Auskünften 4. Zusammenwirken mit dem Finanzamt: Einholen der Auskünfte selbst bei Firmen oder Information an Finanzamt und weiteres Ver- fahren von dort. Herrn Hans Gerd Feldenkirchen Straußweg 4 53332 Bornheim - 2 - Frage 1: Wie viele Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheide wurden seitens der Stadt Bornheim nach Über- mittlung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrags durch das Finanzamt in den Jahren 2019 und 2020 für in Bornheim ansässige und auswärts tätige Unternehmen bearbeitet? Antwort 1: Zerlegungsfälle insgesamt: 2019 = 214 Fälle 2020 = 261 Fälle Davon für in Bornheim ansässige und auswärts tätige Unternehmen: 2019 = 80 Fälle mit einem Gewerbesteueraufkommen von 788.441,35 Euro 2020 = 102 Fälle mit einem Gewerbesteueraufkommen von 1.182.714,12 Euro. Hinzu kommen Zerlegungsfälle mit einem Messbescheid von 0 Euro, die nicht im System als Fall gezählt werden und diejenigen Zerlegungsfälle, die (u.a. wegen der Corona bedingten Belastungen der Unternehmen) auf 0 Euro herabgesetzt wurden. Frage 2: Wie viele Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheide wurden seitens der Stadt Bornheim nach Über- mittlung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrags durch das Finanzamt in den Jahren 2019 und 2020 für in Bornheim tätige und auswärts ansässige Unternehmen bearbeitet? Antwort 2: Für in Bornheim tätige und auswärts ansässige Unternehmen: 2019 = 134 Fälle mit einem Gewerbesteueraufkommen von 1.764.874,98 Euro 2020 = 159 Fälle mit einem Gewerbesteueraufkommen von 1.147.493,90 Euro. Frage 3: Wie hoch waren die Summen in den Jahren 2019 und 2020, die durch in Bornheim ansässige und auswärts tätige Unternehmen aus der Stadt abgeflossen sind? Antwort 3: Hierzu liegen keine Informationen vor, da die entsprechenden Messbescheide direkt an die Kommunen gesandt werden. Frage 4: Wie hoch waren die Summen in den Jahren 2019 und 2020, die durch in Bornheim tätige und auswärts ansässige Unternehmen der Stadt zugute gekommen sind? Antwort 4: 2019 = 2.553.316,33 Euro 2020 = 2.330.208,02 Euro. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.04.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Gewerbesteuerzerlegung nach Betriebsstätten gemäß § 12 AO Sehr geehrter Herr Feldenkirchen, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 27.03.2021 beantworte ich wie folgt: Vorbemerkung: Es gibt eine Vielzahl von Gewerbesteuerzerlegungen aufgrund von Betriebsstätten in Bornheim. Problematisch sind diejenigen Unternehmen, die dem zuständigen Finanzamt eine Betriebsstätte im Stadtgebiet nicht anzeigen, obwohl diese nach § 12 Nr. 8 Abgabenordnung vorliegt: Bei Bauausführungen oder Montagen, auch örtlich fortschreitende oder schwimmende, wenn a) die einzelne Bauausführung oder Montage oder b) eine von mehreren zeitlich nebeneinander bestehenden Bauausführungen oder Montagen oder c) mehrere ohne Unterbrechung aufeinander folgende Bauausführungen oder Montagen länger als sechs Monate dauern. Die Unternehmen haben (auch nach erneuter Auskunft des Finanzamtes St. Augustin vom 15.02.21) keine Verpflichtung, die Zerlegung anzuzeigen. Mit Hilfe des Rechtsamtes wergen folgende Fragestellungen geklärt: 1. Grundlage der Auskunftspflicht von Unternehmen der Kommune gegenüber (dem Grunde nach, insbesondere Mitwirkungspflichten nach §§ 90, 93 AO) 2. Umfang einer möglichen Auskunftspflicht (Inhalt und Umfang – z.B. Bauzeit und beteiligte Fir- men/Subunternehmen) 3. Sanktionsmöglichkeiten bei Nicht-Erteilen von Auskünften 4. Zusammenwirken mit dem Finanzamt: Einholen der Auskünfte selbst bei Firmen oder Information an Finanzamt und weiteres Ver- fahren von dort. Herrn Hans Gerd Feldenkirchen Straußweg 4 53332 Bornheim - 2 - Frage 1: Wie viele Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheide wurden seitens der Stadt Bornheim nach Über- mittlung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrags durch das Finanzamt in den Jahren 2019 und 2020 für in Bornheim ansässige und auswärts tätige Unternehmen bearbeitet? Antwort 1: Zerlegungsfälle insgesamt: 2019 = 214 Fälle 2020 = 261 Fälle Davon für in Bornheim ansässige und auswärts tätige Unternehmen: 2019 = 80 Fälle mit einem Gewerbesteueraufkommen von 788.441,35 Euro 2020 = 102 Fälle mit einem Gewerbesteueraufkommen von 1.182.714,12 Euro. Hinzu kommen Zerlegungsfälle mit einem Messbescheid von 0 Euro, die nicht im System als Fall gezählt werden und diejenigen Zerlegungsfälle, die (u.a. wegen der Corona bedingten Belastungen der Unternehmen) auf 0 Euro herabgesetzt wurden. Frage 2: Wie viele Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheide wurden seitens der Stadt Bornheim nach Über- mittlung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrags durch das Finanzamt in den Jahren 2019 und 2020 für in Bornheim tätige und auswärts ansässige Unternehmen bearbeitet? Antwort 2: Für in Bornheim tätige und auswärts ansässige Unternehmen: 2019 = 134 Fälle mit einem Gewerbesteueraufkommen von 1.764.874,98 Euro 2020 = 159 Fälle mit einem Gewerbesteueraufkommen von 1.147.493,90 Euro. Frage 3: Wie hoch waren die Summen in den Jahren 2019 und 2020, die durch in Bornheim ansässige und auswärts tätige Unternehmen aus der Stadt abgeflossen sind? Antwort 3: Hierzu liegen keine Informationen vor, da die entsprechenden Messbescheide direkt an die Kommunen gesandt werden. Frage 4: Wie hoch waren die Summen in den Jahren 2019 und 2020, die durch in Bornheim tätige und auswärts ansässige Unternehmen der Stadt zugute gekommen sind? Antwort 4: 2019 = 2.553.316,33 Euro 2020 = 2.330.208,02 Euro. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen