Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.12.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Gewerbesteuerzerlegung nach Betriebsstätten gemäß § 12 AO Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.12.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wurden für die nachfolgenden Baumaßnahmen durch die beteiligten Firmen Gewerbesteuerzerlegungen durchgeführt: a. Kanalsanierung Lindenstraße/ Jennerstraße b. Erweiterung Europaschule c. Straßenausbau Apostelpfad d. Glasfaserausbau Stadtgebiet e. Hochtransportleitung Wasser Antwort 1: Ja. Für alle genannten Maßnahmen liegen Zerlegungen vor. Bei den Zerlegungsbescheiden des Finanzamtes gibt es keine Aufschlüsselung auf einzelne Maßnahmen. Zerlegungsmaßstab ist in der Regel das Verhältnis, in dem die Summe der Arbeits- löhne, die an die bei allen Betriebsstätten beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind, zu den Arbeitslöhnen steht, die an die bei den Betriebsstätten der einzelnen Gemeinden beschäftig- ten Arbeitnehmer gezahlt worden sind (§ 29 GewStG). Dies setzt die Mitteilung des Gewerbebetriebes in der Zerlegungserklärung gegenüber dem Fi- nanzamt voraus. Die Überprüfung der o.a. Maßnahmen auf eine erfolgte Mitteilung hat gezeigt, dass Zerlegungserklärungen der Firmen erfolgt sind. Frage 2: Wenn ja, welche Summen wurden aus den einzelnen Vorhaben generiert? Antwort 2: Aus den Ausführungen zu 1. ist ein Rückschluss auf konkret für einzelne Maßnahmen erzielte Zerlegungen nicht darstellbar. Für die Ermittlung der Gesamtsumme wurde, mangels Konkretisierung in der Anfrage, der Veran- lagungszeitraum 2020-2022 zu Grunde gelegt. UWG/FORUM-Fraktion Herr Hans-Gerd Feldenkirchen Servatiusweg 19 53332 Bornheim - 2 - Gesamtsumme: 270.638,25 €. Hinzu kommen ortsansässige Firmen mit einem Gesamtbetrag von 52.793,64 € Frage 3: Wurde dies durch die Initiative der beteiligten Baufirmen vollzogen oder auf Initiative der Stadt Bornheim? Antwort 3: Nach § 14a GewStG hat der Steuerschuldner eine Erklärung zur Festsetzung des Steuermess- betrages und in den Fällen des § 28 eine Zerlegungserklärung (an das Finanzamt) zu übermit- teln. Frage 4: Wenn nein: Warum wurde seitens der Stadt Bornheim keine Initiative ergriffen? Antwort 4: Gem. der Beantwortung zu Fragen 1-3 sind entsprechende Zerlegungen vorgenommen worden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.12.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.09.2022 Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.09.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage will sich die Stadt von den Aufsichtspflichten befreien lassen, bzw. diese an die Investoren übergeben? Antwort 1: Nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist der jeweilige Straßen- baulastträger für die Unterhaltung der Straßen zuständig. Die Begrifflichkeit einer Aufsichtspflicht wird hier nicht verwandt. Grundsätzlich ist jeder Auftragnehmer, der Arbeiten an öffentlichen Straßen durchführt, zur Herstellung verkehrssicherer Anlagen, unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik, verpflichtet. Neben dem eigenen Qualitätsmanagement der Firmen sind fer- ner eine Fotodokumentation in Verbindung mit einer Erklärung der Verkehrssicherheit zu erzeu- gen. Frage 2: Welche Risiken bestehen dadurch für die Stadt? Antwort 2: Bei der Herstellung von Straßen oder Arbeiten an Straßen bestehen Risiken in versteckten Män- geln und qualitativ unzureichender Ausführung. Frage 3: Sind alle Möglichkeiten der externen Vergabe ausgeschöpft? Antwort 3: Bestehen Zweifel an den ausgeführten Arbeiten hinsichtlich ihrer Qualität, können zügig Bege- hungen, auch durch Dritte, erfolgen. Frage 4: Ist ausgeschlossen, dass Amtspflichtverletzungen aus dieser Vorgehensweise resultieren? Antwort 4: Die Verkehrssicherheit obliegt dem Straßenbaulastträger. Die Stadt als Straßenbaulastträger für die kommunalen Straßen hat hierfür geeignete Regelungen getroffen. Herrn Dirk König UWG/Forum Fraktion Sevatiusweg 19 53332 Bornheim - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.12.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.09.2022 Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.09.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage will sich die Stadt von den Aufsichtspflichten befreien lassen, bzw. diese an die Investoren übergeben? Antwort 1: Nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist der jeweilige Straßen- baulastträger für die Unterhaltung der Straßen zuständig. Die Begrifflichkeit einer Aufsichtspflicht wird hier nicht verwandt. Grundsätzlich ist jeder Auftragnehmer, der Arbeiten an öffentlichen Straßen durchführt, zur Herstellung verkehrssicherer Anlagen, unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik, verpflichtet. Neben dem eigenen Qualitätsmanagement der Firmen sind fer- ner eine Fotodokumentation in Verbindung mit einer Erklärung der Verkehrssicherheit zu erzeu- gen. Frage 2: Welche Risiken bestehen dadurch für die Stadt? Antwort 2: Bei der Herstellung von Straßen oder Arbeiten an Straßen bestehen Risiken in versteckten Män- geln und qualitativ unzureichender Ausführung. Frage 3: Sind alle Möglichkeiten der externen Vergabe ausgeschöpft? Antwort 3: Bestehen Zweifel an den ausgeführten Arbeiten hinsichtlich ihrer Qualität, können zügig Bege- hungen, auch durch Dritte, erfolgen. Frage 4: Ist ausgeschlossen, dass Amtspflichtverletzungen aus dieser Vorgehensweise resultieren? Antwort 4: Die Verkehrssicherheit obliegt dem Straßenbaulastträger. Die Stadt als Straßenbaulastträger für die kommunalen Straßen hat hierfür geeignete Regelungen getroffen. Herrn Dirk König UWG/Forum Fraktion Sevatiusweg 19 53332 Bornheim - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.12.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.09.2022 Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.09.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage will sich die Stadt von den Aufsichtspflichten befreien lassen, bzw. diese an die Investoren übergeben? Antwort 1: Nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist der jeweilige Straßen- baulastträger für die Unterhaltung der Straßen zuständig. Die Begrifflichkeit einer Aufsichtspflicht wird hier nicht verwandt. Grundsätzlich ist jeder Auftragnehmer, der Arbeiten an öffentlichen Straßen durchführt, zur Herstellung verkehrssicherer Anlagen, unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik, verpflichtet. Neben dem eigenen Qualitätsmanagement der Firmen sind fer- ner eine Fotodokumentation in Verbindung mit einer Erklärung der Verkehrssicherheit zu erzeu- gen. Frage 2: Welche Risiken bestehen dadurch für die Stadt? Antwort 2: Bei der Herstellung von Straßen oder Arbeiten an Straßen bestehen Risiken in versteckten Män- geln und qualitativ unzureichender Ausführung. Frage 3: Sind alle Möglichkeiten der externen Vergabe ausgeschöpft? Antwort 3: Bestehen Zweifel an den ausgeführten Arbeiten hinsichtlich ihrer Qualität, können zügig Bege- hungen, auch durch Dritte, erfolgen. Frage 4: Ist ausgeschlossen, dass Amtspflichtverletzungen aus dieser Vorgehensweise resultieren? Antwort 4: Die Verkehrssicherheit obliegt dem Straßenbaulastträger. Die Stadt als Straßenbaulastträger für die kommunalen Straßen hat hierfür geeignete Regelungen getroffen. Herrn Dirk König UWG/Forum Fraktion Sevatiusweg 19 53332 Bornheim - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.02.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: Bolzplatz Sechtem Sehr geehrte Frau Görg-Mager, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.01.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des Bolzplatzes in Sechtem? Antwort: Für den Bolzplatz in Sechtem, welcher zunächst in der Berner Straße realisiert wurde konnte nach längeren Grundstücksverhandlungen ein neuer Standort in Bahnhofsnähe gefunden wer- den. Mit dem Abschluss der Zuckerrübenernte im November 2023 steht der Verwaltung das Grundstück für die Realisierung des Bolzplatzes zur Verfügung. Da das zur Verfügung stehende Grundstück deutlich größer ist, wurde aus der Bevölkerung der Wunsch auf eine Erweiterung an die Verwaltung herangetragen – auf die Anregung nach § 24 GO NRW der Initiatorin Frau Czaja vom 25.05.2022 mit Beratungen im Bürgerausschuss und im Jugendhilfeausschuss wird verwiesen. Aufgrund des Titels „Bolzplatz Sechtem“ kommt es nun immer wieder zu Irritationen, denn bei den Jugendlichen und vielen Familien aus Sechtem wird er als ein einziges zusammenhängen- des Projekt gesehen. Es handelt sich aber um ein Projekt in 2 Stufen. Stufe 1: Multifunktionsfeld mit Unterstand und finanzieller Absicherung über kommunale Haushaltsmittel. Stufe 2: Erweiterung zum „Bewegungspark“ mit dem Aufbau weiterer Elemente aus dem Bewegungs- sport, wofür allerdings noch keine Finanzmittel bereitstehen bzw. akquiriert worden sind. Frage 2: Wurde der vorliegende Planentwurf noch einmal optimiert bzw. wann ist mit einer Optimierung zu rechnen? Antwort: Bündnis 90/Die Grünen Frau Görg-Mager Servatiusweg 19 – 23 53332 Bornheim - 2 - Ja, die schon einmal im Jugendhilfeausschuss vorgestellte Entwurfsplanung wurde von der Ver- waltung noch einmal überarbeitet – die Anregungen von Zugänglichkeit und Sicherheit wurden aufgenommen – die aktualisierte Planung wird in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschus- ses am 29.02.2024 von der Verwaltung vorgestellt. Frage 3: Wurden die Jugendlichen zwischenzeitlich in die Planungen der nachträglichen Erweiterung mit- einbezogen? Wenn ja: Was ist das Ergebnis des Austausches mit den Jugendlichen? Antwort: Ja – es haben bisher 2 Besprechungen am 13.12.2023 und am 08.01.2024 stattgefunden – zu der Sitzung im Januar war auch Frau Czaja eingeladen und anwesend. Die Ergebnisse in der Zusammenstellung: Unter dem Arbeitstitel „Bewegungspark“ wurde die aktualisierte Entwurfsplanung den An- wesenden vorgestellt, in der die Erweiterung, d.h. auch die 2. Stufe des Ausbaus mit möglichen Elementen aus dem Bewegungssport exemplarisch aufgeführt waren. Für diese 2. Ausbaustufe gibt es bisher weder ein Budget, noch eine finalisierte Planung. Aus Sicht der Verwaltung ist es aufgrund der Projektgröße wichtig das Angebot so zu konzipieren, dass es für möglichst viele Jugendliche attraktiv und nutzbar ist, d.h. die Ziel- gruppe bezieht sich nicht ausschließlich auf die Jugendlichen, die in Sechtem wohnen, sondern bestenfalls auf alle Bornheimer Jugendlichen. Vor diesem Hintergrund sollen im Rahmen einer größeren Partizipationsveranstaltung möglichst viele Jugendliche ange- sprochen und erreicht werden, die dort ihre Ideen und Anregungen einbringen können und an der Entscheidungsfindung beteiligt werden sollen. Aus Sicht der Verwaltung kann ein solche Veranstaltung erst dann stattfinden, wenn die Budgetfrage zumindest teilweise geklärt ist. Bisher stehen im kommunalen Haushalt für die Erweiterung keine Gelder zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung eine Beschlussvorlage in die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.02.2024 ein- bringen, um abzuklären, ob im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 die notwendi- gen finanziellen Mittel eingebracht werden können. Abschließend wurde gemeinsam überlegt auf welchen Wegen eine größere Veranstaltung zwecks Beteiligung beworben werden kann – als Ideen wurde festgehalten Pressemittei- lung für die Printmedien, Nutzung aller relevanten Social-Media-Kanäle, Flyer, Durchsa- gen in den Pausenzeiten an den Schulen und Website der Stadt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.05.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Zukunftswerkstatt Inklusion“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 02.05.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand der Umsetzung der Ergebnisse aus der "Zukunftswerkstatt Inklusion"? Antwort 1: Neben einer beständigen, laufenden Förderung der inklusiven Lebensverhältnisse in Bornheim durch Einzelfallmaßnahmen durch die Ämter in ihrem Zuständigkeitsbereich, bedarf die Verwirkli- chung der Inklusion in Bornheim einer gemeinsamen, gesamtstädtischen Verständigung über Ziele, Maßnahmen und Verwirklichungszeiträume in unterschiedlichen Lebensbereichen. Hierzu wurden die Bemühungen unter dem Projekt „Bornheim inklusiv!“ zusammengefasst und folgende Handlungsfelder identifiziert: - Öffentlicher Raum & Mobilität - Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung - Freizeit, Kultur & Sport - Ausbildung, Arbeit, Weiterbildung - Verwaltung – Rathaus inklusiv - Soziales & Migration - Kommunikation & Sensibilisierung In Werkstätten bzw. Werkstattgesprächen wird eine Standortbestimmung vorgenommen, Ziele bestimmt und Handlungsschritte vereinbart. Leider zwangen personelle Ausfälle und die von dem Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion zu bewältigende Flüchtlingssituation immer wieder zu einem Pausieren bzw. zeitlichen Verschiebungen in der Projektarbeit. Eine erste größere Werkstatt konnte im Feld „Soziales & Migration am 21. April 2023 durchge- führt werden. Aktuell wird der Bereich „Inklusion in Freizeit, Kultur und Sport“ beleuchtet. Hierzu Herrn Jörn Freynick 53332 Bornheim - 2 - wurden in Zusammenarbeit zwischen der Ämtern 5 (Fachstelle Inklusion), 11 (Ehrenamtskoordi- natorin und Kulturabteilung) und 13 (Sport) alle in Bornheim tätigen Vereine zum Stand und zu Unterstützungsbedarfen angeschrieben. Ziel ist, das Bewusstsein für inklusive Rahmenbedingun- gen zu schaffen, Unterstützungsbedarfe zu erkennen, Unterstützung zu organisieren und Vernet- zung zu schaffen. Zu den Ergebnissen wird jeweils im Ausschuss für Soziales, Inklusion und De- mographie (SIDA) berichtet. Auftaktgespräche fanden ebenso im Bereich Verwaltung – Rathaus inklusiv statt. Hier ist eine Vertiefung und eine Absprache über weitere Maßnahmen und Vorstel- lung im Sozialausschuss noch für 2024 geplant. Frage 2: In wieweit ist die Stadtverwaltung vor diesem Hintergrund mit Hinblick auf eine Ausbildung und eine Beschäftigung tätig geworden? Antwort 2: Es bestehen Kontakte zur IHK; die Fachstelle Inklusion hat sich im SIDA am 16.11.2023 vorge- stellt. Amt 11 steht im regelhaften Austausch mit dem Inklusionsamt (LVR). Bei der Stadt Bornheim arbeiten 63 Menschen mit Schwerbehinderung (Stand Januar 2024). Grundsätzlich bestehen Kooperationen mit den Werkstätten für Menschen mit Behinderung, so- dass Beschäftigungen von Menschen auf dem 3. Arbeitsmarkt ebenso angebahnt werden (aktuell 2 Personen). Frage 3: In welchen Gremien werden Inklusionsprojekte, die außerhalb der Schulen stattfinden, beraten und welche sind hier zu nennen? Antwort 3: Siehe Antwort zu 1), darüber hinaus: SIDA, Fortschreibung „Bornheim inklusiv!“ Im Sport- und Freizeitbereich hat Bornheim sich beispielsweise als Host Town der Special Olym- pics beteiligt, einige kleinere Maßnahmen zur individuellen Teilhabe sind über Fördermittel bewil- ligt worden. Die Stadt Bornheim ist assistenzhundefreundliche Kommune im Rahmen der Zutrittskampagne „Assistenzhund willkommen“. Aktuell werden Förderrichtlinien für die Bereiche Sport, Freizeit und Kultur erstellt. Frage 4: In welchen Gremien werden Bürgerinnen und Bürger mit Hinblick auf Inklusion beteiligt? Antwort 4: Durch die Fortschreibung von „Bornheim inklusiv! im SIDA ist dieses das passende Gremium auch für die Bürgerschaft. Darüber hinaus wird die Webseite der Stadt Bornheim angepasst und das Webangebot diesbezüglich überarbeitet. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.03.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Projekt Thomas-von-Quentel-Schule (TvQ) – Energetische Ertüchtigung, Mo- dernisierung und Erweiterung Sehr geehrter Herr Mauel, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.02.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die Schule leidet unter einer Strom-Unterversorgung. Im Moment wird der fehlende Strom über ein externes Kabel als Baustrom durch eine Fensteröffnung zugeleitet. Aus welchem Grunde konnte bis jetzt die Elektrifizierung nicht zufriedenstellend abgeschlossen werden? Antwort: Die fehlende Elektro-Anschlussleistung geht auf den Einbau der RLT-Anlagen zurück, die im Förderzeitraum bis Juni 2023 eingebaut wurden. Das Projekt der energetischen Ertüchti- gung sollte anschließend weiterbearbeitet werden. Durch die unvorhersehbare und prioritär vor- rangige Aufgabe, neue Unterkünfte zu errichten, konnte das Projekt bis heute nicht weiter voran- gebracht werden. Für die Verbesserung der Elektro-Versorgung wird dennoch derzeit ein Planer beauftragt, so dass die Ausführung noch in diesem Jahr vorgesehen ist. Eine Ausführung ist nur in der Ferienzeit möglich. Frage 2: Die TvQ besitzt eine Meldeanlage welche jedoch einen kompletten Gebäudeteil, in dem die OGS und ein Klassenraum untergebracht sind, nicht ansteuern kann. Insbesondere in Notsi- tuationen (z.B. Amokalarm) ist die Erreichbarkeit aller Schüler dringend notwendig. Aus welchem Grunde wurde die Meldeanlage bis jetzt nicht nachgerüstet bzw. modernisiert? Antwort: Die Anlagentechnik, auch die Meldeanlage, entspricht dem Stand der Baugenehmigung aus dem Jahre 1964. Mit der Planung der Sanierungsmaßnahme werden auch die technischen Anlagen geprüft und auf den Stand der gesetzlichen Anforderungen gebracht. Ein Konzept zum Amokalarm an städtischen Grundschulen ist nicht vorgesehen. Die Schulen verfügen über eine ELA Anlage, die über Lautsprecher alarmieren. Frage 3: Wann wurden Fachplaner, Architekten o.Ä. hinzugezogen, um die notwendigen Pläne für das gesamte Ertüchtigungs-/Modernisierungsvorhaben zu entwickeln? Antwort: Bisher wurde ein Konzept für die energetische Sanierung und die Umsetzung bearbei- tet. Weitere Planer sind derzeit nicht beauftragt. Frage 4: Warum wurden die notwendigen Ausführungsleistungen bis heute noch nicht ausge- schrieben bzw. beauftragt? Herrn Sascha Mauel -Ratsmitglied- - 2 - Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3. Frage 5: Wann ist mit der Ausführung der energetischen Ertüchtigung sowie Modernisierung zu rechnen? Antwort: Die Planung verzögert sich, das Projekt ist nicht aufgegeben und wird fortgesetzt, so- bald dies möglich ist. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.03.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Projekt Thomas-von-Quentel-Schule (TvQ) – Energetische Ertüchtigung, Mo- dernisierung und Erweiterung Sehr geehrter Herr Mauel, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.02.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die Schule leidet unter einer Strom-Unterversorgung. Im Moment wird der fehlende Strom über ein externes Kabel als Baustrom durch eine Fensteröffnung zugeleitet. Aus welchem Grunde konnte bis jetzt die Elektrifizierung nicht zufriedenstellend abgeschlossen werden? Antwort: Die fehlende Elektro-Anschlussleistung geht auf den Einbau der RLT-Anlagen zurück, die im Förderzeitraum bis Juni 2023 eingebaut wurden. Das Projekt der energetischen Ertüchti- gung sollte anschließend weiterbearbeitet werden. Durch die unvorhersehbare und prioritär vor- rangige Aufgabe, neue Unterkünfte zu errichten, konnte das Projekt bis heute nicht weiter voran- gebracht werden. Für die Verbesserung der Elektro-Versorgung wird dennoch derzeit ein Planer beauftragt, so dass die Ausführung noch in diesem Jahr vorgesehen ist. Eine Ausführung ist nur in der Ferienzeit möglich. Frage 2: Die TvQ besitzt eine Meldeanlage welche jedoch einen kompletten Gebäudeteil, in dem die OGS und ein Klassenraum untergebracht sind, nicht ansteuern kann. Insbesondere in Notsi- tuationen (z.B. Amokalarm) ist die Erreichbarkeit aller Schüler dringend notwendig. Aus welchem Grunde wurde die Meldeanlage bis jetzt nicht nachgerüstet bzw. modernisiert? Antwort: Die Anlagentechnik, auch die Meldeanlage, entspricht dem Stand der Baugenehmigung aus dem Jahre 1964. Mit der Planung der Sanierungsmaßnahme werden auch die technischen Anlagen geprüft und auf den Stand der gesetzlichen Anforderungen gebracht. Ein Konzept zum Amokalarm an städtischen Grundschulen ist nicht vorgesehen. Die Schulen verfügen über eine ELA Anlage, die über Lautsprecher alarmieren. Frage 3: Wann wurden Fachplaner, Architekten o.Ä. hinzugezogen, um die notwendigen Pläne für das gesamte Ertüchtigungs-/Modernisierungsvorhaben zu entwickeln? Antwort: Bisher wurde ein Konzept für die energetische Sanierung und die Umsetzung bearbei- tet. Weitere Planer sind derzeit nicht beauftragt. Frage 4: Warum wurden die notwendigen Ausführungsleistungen bis heute noch nicht ausge- schrieben bzw. beauftragt? Herrn Sascha Mauel -Ratsmitglied- - 2 - Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3. Frage 5: Wann ist mit der Ausführung der energetischen Ertüchtigung sowie Modernisierung zu rechnen? Antwort: Die Planung verzögert sich, das Projekt ist nicht aufgegeben und wird fortgesetzt, so- bald dies möglich ist. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.03.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Projekt Thomas-von-Quentel-Schule (TvQ) – Energetische Ertüchtigung, Moder- nisierung und Erweiterung Sehr geehrte Frau von Canstein, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.02.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum war es bis jetzt nicht möglich das Turnhallendach zu sanieren und damit die Repa- raturkosten zu umgehen? Antwort: Die Sanierung des Hallendaches gehört zum Projekt der energetischen Ertüchtigung und Modernisierung und kann wegen der Abhängigkeiten zu den weiteren Bauteilen im energetische Kontext nicht eigenständig betrachtet werden. Dieses Projekt konnte aus Kapazitätsgründen bisher nicht begonnen werden. Seit Herbst 2023 sind als vorrangige Aufgabe neue Unterkünfte zu errich- ten. Das Projekt verzögert sich. Frage 2: Warum wurde die Dichtigkeit der Fenster bis jetzt nicht geprüft bzw. wiederhergestellt? Antwort: Auch diese Maßnahme gehört zur energetischen Ertüchtigung. Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 3: Wie hoch sind die Kosten. Die für Reparaturmaßnahmen am Dach der TvQ zwischen Be- schlussfassung der. o.a. Vorlage und 31.01.2024 entstanden sind? Antwort: Für Arbeiten an den Dächern wurden in den Jahren 2021-2024 ca. 12.500 € ausgegeben. Frage 4: Zum damaligen Zeitpunkt wurde die schlecht regulierbare Heizung bemängelt. Auch 3 Jah- re später gibt es weiterhin Räume, die entweder zu heiß oder zu kalt sind und heiztechnisch nicht adäquat reguliert werden können. Warum wurde die Heizung bzw. die lokalen Thermostate bis jetzt nicht fehlerfrei eingestellt.? Antwort: Auch diese Maßnahme gehört zur energetischen Ertüchtigung. Siehe Antwort zu Frage 1. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Frau Charlotte von Canstein -Ratsmitglied- Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.03.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Projekt Thomas-von-Quentel-Schule (TvQ) – Energetische Ertüchtigung, Moder- nisierung und Erweiterung Sehr geehrte Frau von Canstein, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.02.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum war es bis jetzt nicht möglich das Turnhallendach zu sanieren und damit die Repa- raturkosten zu umgehen? Antwort: Die Sanierung des Hallendaches gehört zum Projekt der energetischen Ertüchtigung und Modernisierung und kann wegen der Abhängigkeiten zu den weiteren Bauteilen im energetische Kontext nicht eigenständig betrachtet werden. Dieses Projekt konnte aus Kapazitätsgründen bisher nicht begonnen werden. Seit Herbst 2023 sind als vorrangige Aufgabe neue Unterkünfte zu errich- ten. Das Projekt verzögert sich. Frage 2: Warum wurde die Dichtigkeit der Fenster bis jetzt nicht geprüft bzw. wiederhergestellt? Antwort: Auch diese Maßnahme gehört zur energetischen Ertüchtigung. Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 3: Wie hoch sind die Kosten. Die für Reparaturmaßnahmen am Dach der TvQ zwischen Be- schlussfassung der. o.a. Vorlage und 31.01.2024 entstanden sind? Antwort: Für Arbeiten an den Dächern wurden in den Jahren 2021-2024 ca. 12.500 € ausgegeben. Frage 4: Zum damaligen Zeitpunkt wurde die schlecht regulierbare Heizung bemängelt. Auch 3 Jah- re später gibt es weiterhin Räume, die entweder zu heiß oder zu kalt sind und heiztechnisch nicht adäquat reguliert werden können. Warum wurde die Heizung bzw. die lokalen Thermostate bis jetzt nicht fehlerfrei eingestellt.? Antwort: Auch diese Maßnahme gehört zur energetischen Ertüchtigung. Siehe Antwort zu Frage 1. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Frau Charlotte von Canstein -Ratsmitglied-

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20.03.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Müllentsorgungskosten in Bornheim Sehr geehrter Herr Reile, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.02.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Erhält die Stadt Bornheim Konzessionsabgaben der RSAG? Frage 2: Ist die Stadt Bornheim an der RSAG beteiligt? Frage 3: Wann wurde der aktuelle Entsorgungsvertrag geschlossen? Frage 4: Wann endet der aktuelle Vertrag? Frage 5: Wurden Alternativentsorger (z.B. Weilerswist) vor der Vergabe verglichen? Antwort: Die Fragen 1 bis 5 werden wie folgt zusammengefasst beantwortet. Die Stadt Bornheim hat, wie alle anderen Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis, die Aufgabe des Ein- sammelns und Transportierens der Abfälle auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinba- rung (öreV) aus dem Jahr 1983 mit befreiender Wirkung auf den Rhein-Sieg-Kreis übertragen. Eine Konzessionsabgabe wird hierfür nicht gezahlt, da die rechtlichen Voraussetzungen bei all- gemeiner Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums hierfür fehlen. Die öreV ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann mit einer Frist von drei Jahren ab Jahresende der schriftlichen Kündigung gekündigt werden. Eine entsprechende Kündigung/ Prü- fung der Rückübernahme erfolgte aufgrund eines Ratsbeschlusses in 2007 durch den SBB. Da- bei wurde festgestellt, dass die Aufgabenübernahme durch den SBB deutliche jährliche Mehrkos- ten (damals jährlich 37.000 €) bedeutet hätte. Die Kündigung wurde daher zurückgenommen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Ratsmitglied Björn Reile ABB-Fraktion Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20.03.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Müllentsorgungskosten in Bornheim Sehr geehrter Herr Reile, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.02.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Erhält die Stadt Bornheim Konzessionsabgaben der RSAG? Frage 2: Ist die Stadt Bornheim an der RSAG beteiligt? Frage 3: Wann wurde der aktuelle Entsorgungsvertrag geschlossen? Frage 4: Wann endet der aktuelle Vertrag? Frage 5: Wurden Alternativentsorger (z.B. Weilerswist) vor der Vergabe verglichen? Antwort: Die Fragen 1 bis 5 werden wie folgt zusammengefasst beantwortet. Die Stadt Bornheim hat, wie alle anderen Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis, die Aufgabe des Ein- sammelns und Transportierens der Abfälle auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinba- rung (öreV) aus dem Jahr 1983 mit befreiender Wirkung auf den Rhein-Sieg-Kreis übertragen. Eine Konzessionsabgabe wird hierfür nicht gezahlt, da die rechtlichen Voraussetzungen bei all- gemeiner Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums hierfür fehlen. Die öreV ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann mit einer Frist von drei Jahren ab Jahresende der schriftlichen Kündigung gekündigt werden. Eine entsprechende Kündigung/ Prü- fung der Rückübernahme erfolgte aufgrund eines Ratsbeschlusses in 2007 durch den SBB. Da- bei wurde festgestellt, dass die Aufgabenübernahme durch den SBB deutliche jährliche Mehrkos- ten (damals jährlich 37.000 €) bedeutet hätte. Die Kündigung wurde daher zurückgenommen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Ratsmitglied Björn Reile ABB-Fraktion

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.05.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Temporäre Sperrung von Straßen vor Schulen Sehr geehrte Herren, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.04.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Gibt es in der Verwaltung Informationen, welche Probleme in Zusammenhang mit “Elterntaxis“ vor unseren Grundschulen beschreiben? Antwort 1: Der Verwaltung ist bekannt, dass an vier Schulen das Thema „Elterntaxis“ zu gewissen Spannun- gen führt: 1. Nikolaus Schule Waldorf Im Bereich der Nikolaus Schule Waldorf ist eine Hol- und Bringzone für die Eltern Taxis ein- gerichtet worden. Dieses hat deutlich zur Entspannung der vorherigen Situation beigetragen. 2. Verbundschule Uedorf Die Situation an der Verbundschule in Uedorf, Heisterbacher Str. 175 wird eingehend beo- bachtet um beurteilen zu können, ob Maßnahmen erforderlich werden und falls ja, welche. Hier ist insbesondere die Lage der Schule bei möglichen Handlungsoptionen zu berücksichti- gen. Die Schule ist mitten an der Hauptwohnstraße gelegen. Parkplätze sind nicht vorhanden. Durch Busverkehr wird die Verkehrssituation weiter erschwert. 3. Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Am Alexander-von-Humboldt-Gymnasium kam es durch Elterntaxis zu Rückstaus bis zur Kreuzung Bonner Str./Adenauerallee. Eltern halten vor der Schule, statt auf den Parkplatz zu fahren. Deshalb wurden auf der Adenauerallee vor der Schule Halteverbotsschilder aufge- stellt. Im Rahmen der Möglichkeiten erfolgt die Kontrolle durch den Ordnungsaußendienst. 4. Herseler-Werth-Schule Auf Grund der Fahrbahnbreite des Fabriweges kommt es bei der Abwicklung des Begeg- nungsverkehrs zu Beeinträchtigungen. Die Verkehrssituation wird weiter eingehend beobach- tet, um beurteilen zu können, ob Maßnahmen erforderlich werden und falls ja, welche. UWG/Forum –Fraktion Servatiusweg 19 53332 Bornheim - 2 - Grundsätzlich sollte das Ziel sein, die Autoverkehre weitgehend zu vermeiden. Die Schulen erar- beiten derzeit im Rahmen des Mobilitätskonzeptes an der Thematik. Frage 2: Wenn ja, welche Grundschulen und welche Straßen in unserer Stadt betrifft diese Problematik? Antwort 2: Siehe Antwort 1. Frage 3: Hat die Verwaltung den Erlass des Verkehrsministeriums NRW zum Thema “temporäre Sperrung von Straßen vor Schulen“ vorliegen und geprüft, ob, wo und wie die entsprechenden Möglichkeiten aus dem Erlass in Bornheim umgesetzt werden können? Antwort 3: Der Erlass liegt vor. In konkreten Fällen wird bei Abwägung der Handlungsoptionen auch die Möglichkeit einer temporären Sperrung von Straßen vor Schulen beurteilt. Bisher gibt es noch keine temporäre Sperrung an einer Schule. Frage 4: Wird es zu diesem Themenbereich eine zeitnahe Information im Ausschuss für Mobilität und Verkehrsentwicklung geben? Antwort 4: Dieses Thema greift die Verwaltung gerne auf. Wenn die derzeit vakante Stelle des Mobilitätsma- nagers erfolgreich neu besetzt werden kann, ist nach erfolgreicher Einarbeitung eine Information zu diesem Thema in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses möglich. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.05.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Temporäre Sperrung von Straßen vor Schulen Sehr geehrte Herren, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.04.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Gibt es in der Verwaltung Informationen, welche Probleme in Zusammenhang mit “Elterntaxis“ vor unseren Grundschulen beschreiben? Antwort 1: Der Verwaltung ist bekannt, dass an vier Schulen das Thema „Elterntaxis“ zu gewissen Spannun- gen führt: 1. Nikolaus Schule Waldorf Im Bereich der Nikolaus Schule Waldorf ist eine Hol- und Bringzone für die Eltern Taxis ein- gerichtet worden. Dieses hat deutlich zur Entspannung der vorherigen Situation beigetragen. 2. Verbundschule Uedorf Die Situation an der Verbundschule in Uedorf, Heisterbacher Str. 175 wird eingehend beo- bachtet um beurteilen zu können, ob Maßnahmen erforderlich werden und falls ja, welche. Hier ist insbesondere die Lage der Schule bei möglichen Handlungsoptionen zu berücksichti- gen. Die Schule ist mitten an der Hauptwohnstraße gelegen. Parkplätze sind nicht vorhanden. Durch Busverkehr wird die Verkehrssituation weiter erschwert. 3. Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Am Alexander-von-Humboldt-Gymnasium kam es durch Elterntaxis zu Rückstaus bis zur Kreuzung Bonner Str./Adenauerallee. Eltern halten vor der Schule, statt auf den Parkplatz zu fahren. Deshalb wurden auf der Adenauerallee vor der Schule Halteverbotsschilder aufge- stellt. Im Rahmen der Möglichkeiten erfolgt die Kontrolle durch den Ordnungsaußendienst. 4. Herseler-Werth-Schule Auf Grund der Fahrbahnbreite des Fabriweges kommt es bei der Abwicklung des Begeg- nungsverkehrs zu Beeinträchtigungen. Die Verkehrssituation wird weiter eingehend beobach- tet, um beurteilen zu können, ob Maßnahmen erforderlich werden und falls ja, welche. UWG/Forum –Fraktion Servatiusweg 19 53332 Bornheim - 2 - Grundsätzlich sollte das Ziel sein, die Autoverkehre weitgehend zu vermeiden. Die Schulen erar- beiten derzeit im Rahmen des Mobilitätskonzeptes an der Thematik. Frage 2: Wenn ja, welche Grundschulen und welche Straßen in unserer Stadt betrifft diese Problematik? Antwort 2: Siehe Antwort 1. Frage 3: Hat die Verwaltung den Erlass des Verkehrsministeriums NRW zum Thema “temporäre Sperrung von Straßen vor Schulen“ vorliegen und geprüft, ob, wo und wie die entsprechenden Möglichkeiten aus dem Erlass in Bornheim umgesetzt werden können? Antwort 3: Der Erlass liegt vor. In konkreten Fällen wird bei Abwägung der Handlungsoptionen auch die Möglichkeit einer temporären Sperrung von Straßen vor Schulen beurteilt. Bisher gibt es noch keine temporäre Sperrung an einer Schule. Frage 4: Wird es zu diesem Themenbereich eine zeitnahe Information im Ausschuss für Mobilität und Verkehrsentwicklung geben? Antwort 4: Dieses Thema greift die Verwaltung gerne auf. Wenn die derzeit vakante Stelle des Mobilitätsma- nagers erfolgreich neu besetzt werden kann, ist nach erfolgreicher Einarbeitung eine Information zu diesem Thema in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses möglich. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen