Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.05.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Stromausfälle im Stadtgebiet Sehr geehrte Frau Koch, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 13.05.2024 beantworte ich wie folgt: Zu Versorgungsunterbrechungen im Stromnetz berichtet die Geschäftsführung der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG regelmäßig in den zweimal jährlich stattfindenden Gremiensitzungen der Gesellschaft. In den Berichten wird sowohl hinsichtlich der Anzahl der Versorgungsunterbrechungen und der Dauer der Nichtverfügbarkeit als auch über konkrete Störungsanlässe informiert. Die Informationen liegen insofern den beiden Gesellschaftern der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG – der Stadt Bornheim und der rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft – vor. Den Gremien der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG wurde zuletzt auch dargelegt, dass die Ertüchtigung des Stromversorgungsnetzes in den nächsten Jahren durch eine deutliche Verstär- kung der Investitionsbudgets intensiviert werden soll. Darüber hinaus wurde in der Sitzung des Stadtrates am 16. Mai 2024 ausführlich zu den Aspek- ten der Stromversorgungsqualität berichtet. Ergänzende Informationen zu Ihren Fragen erhalten Sie nachstehend: Frage 1: Wie viele Stromausfälle hat es in den letzten 12 Monaten auf dem Bornheimer Stadtge- biet gegeben? Antwort: Seit April 2023 kam es zu insgesamt 10 Stromversorgungsunterbrechungen in der Mittelspan- nung sowie 120 Stromversorgungsunterbrechungen in der Niederspannung, die in der Regel nur einzelne Kunden betreffen.27 davon sind durch fremde Einwirkungen verursacht worden. Frage 2: Welche Bereiche des Bornheimer Stadtgebietes sind in besonderem Maße betroffen und warum? Antwort: Von den Stromstörungen sind grundsätzlich alle Teile des Stadtgebietes betroffen. In den letzten 12 Monaten war eine erhöhte Betroffenheit in den Stadtteilen erkennbar, die vom Umspannwerk Walberberg versorgt werden. Frau Maria Koch Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - 2 - Frage 3: Was sind die Ursachen für die Stromausfälle der letzten 12 Monate? Antwort: Die Ursachen sind vielschichtig, sie sind auf Kabelfehler/defekte Kabelstrecken, defekte Endver- schlüsse in Stationen aber auch auf externe Einflussfaktoren (Baggereinsätze) zurückzuführen. Frage 4: Wie kann die Information der Bürgerschaft während und nach einem Stromausfall durch die Stadt beziehungsweise die Bornheimer Stromnetz GmbH verbessert werden? Antwort: Die bestehenden Informationsprozesse, in die die Pressestellen von Stadt und RheinEnergie AG eingebunden sind, werden hinsichtlich von Optimierungspotenzialen überprüft. Zum Prüfungser- gebnis wird berichtet. Frage 5: Wie werden geplante Stromabschaltungen an die Bürgerschaft kommuniziert und wie kann diese verbessert werden? Antwort: Siehe Frage 4. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.05.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Stromausfälle im Stadtgebiet Sehr geehrte Frau Koch, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 13.05.2024 beantworte ich wie folgt: Zu Versorgungsunterbrechungen im Stromnetz berichtet die Geschäftsführung der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG regelmäßig in den zweimal jährlich stattfindenden Gremiensitzungen der Gesellschaft. In den Berichten wird sowohl hinsichtlich der Anzahl der Versorgungsunterbrechungen und der Dauer der Nichtverfügbarkeit als auch über konkrete Störungsanlässe informiert. Die Informationen liegen insofern den beiden Gesellschaftern der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG – der Stadt Bornheim und der rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft – vor. Den Gremien der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG wurde zuletzt auch dargelegt, dass die Ertüchtigung des Stromversorgungsnetzes in den nächsten Jahren durch eine deutliche Verstär- kung der Investitionsbudgets intensiviert werden soll. Darüber hinaus wurde in der Sitzung des Stadtrates am 16. Mai 2024 ausführlich zu den Aspek- ten der Stromversorgungsqualität berichtet. Ergänzende Informationen zu Ihren Fragen erhalten Sie nachstehend: Frage 1: Wie viele Stromausfälle hat es in den letzten 12 Monaten auf dem Bornheimer Stadtge- biet gegeben? Antwort: Seit April 2023 kam es zu insgesamt 10 Stromversorgungsunterbrechungen in der Mittelspan- nung sowie 120 Stromversorgungsunterbrechungen in der Niederspannung, die in der Regel nur einzelne Kunden betreffen.27 davon sind durch fremde Einwirkungen verursacht worden. Frage 2: Welche Bereiche des Bornheimer Stadtgebietes sind in besonderem Maße betroffen und warum? Antwort: Von den Stromstörungen sind grundsätzlich alle Teile des Stadtgebietes betroffen. In den letzten 12 Monaten war eine erhöhte Betroffenheit in den Stadtteilen erkennbar, die vom Umspannwerk Walberberg versorgt werden. Frau Maria Koch Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - 2 - Frage 3: Was sind die Ursachen für die Stromausfälle der letzten 12 Monate? Antwort: Die Ursachen sind vielschichtig, sie sind auf Kabelfehler/defekte Kabelstrecken, defekte Endver- schlüsse in Stationen aber auch auf externe Einflussfaktoren (Baggereinsätze) zurückzuführen. Frage 4: Wie kann die Information der Bürgerschaft während und nach einem Stromausfall durch die Stadt beziehungsweise die Bornheimer Stromnetz GmbH verbessert werden? Antwort: Die bestehenden Informationsprozesse, in die die Pressestellen von Stadt und RheinEnergie AG eingebunden sind, werden hinsichtlich von Optimierungspotenzialen überprüft. Zum Prüfungser- gebnis wird berichtet. Frage 5: Wie werden geplante Stromabschaltungen an die Bürgerschaft kommuniziert und wie kann diese verbessert werden? Antwort: Siehe Frage 4. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.04.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Entwurf Regionalplan Windenergiebereiche in Bornheim (Vorlage 208/2024- BM) im Zusammenhang mit dem Teilflächennutzungsplan Windenergie“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 24.04.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist die derzeit rechnerisch mögliche Anzahl von Windkraftanlagen auf der ausgewiese- nen Fläche in der Rheinebene? Antwort 1: Beantragt sind derzeit 6 Anlagen. Es wird davon ausgegangen, dass je nach Grundstücksverfüg- barkeit weitere 6-9 Anlagen möglich wären. Frage 2: Wie hoch ist die derzeit rechnerisch mögliche Anzahl von Windkraftanlagen auf der Ville? Antwort 2: Beantragt sind derzeit 15 Anlagen. Es wird davon ausgegangen, dass wahrscheinlich keine wei- teren Anlagen möglich wären. Frage 3: Wie hoch ist die rechnerisch mögliche Anzahl von Windkraftanlagen auf der Ville, wenn die aktu- ellen Pläne der Bezirksregierung und des Regionalrates beschlossen werden? Antwort 3: Auf Grundlage der erarbeiteten neuen Visualisierung ergäben sich derzeit insgesamt Potenziale für 36 Anlagen innerhalb des Windenergiebereichs. Frage 4: Wieviel Fläche wird mindestens durch eine Windkraftanlage dauerhaft verbraucht? Antwort 4: Ca. 3.000 m² für Turm und Kranstellfläche für die Dauer des Betriebs der Anlage. Frage 5: Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - Durch welche Maßnahmen im Stadtgebiet müssen diese versiegelten Flächen dann ausgegli- chen werden? Antwort 5: Die Frage von Eingriff und Ausgleich durch die Errichtung von WEA wird im Genehmigungsver- fahren abgearbeitet und monetär oder durch Maßnahmen gegenüber dem Kreis als Genehmi- gungsbehörde ausgeglichen. Entsprechende Maßnahmen können auch im Stadtgebiet Bornheim liegen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.04.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Entwurf Regionalplan Windenergiebereiche in Bornheim (Vorlage 208/2024- BM) im Zusammenhang mit dem Teilflächennutzungsplan Windenergie“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 24.04.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist die derzeit rechnerisch mögliche Anzahl von Windkraftanlagen auf der ausgewiese- nen Fläche in der Rheinebene? Antwort 1: Beantragt sind derzeit 6 Anlagen. Es wird davon ausgegangen, dass je nach Grundstücksverfüg- barkeit weitere 6-9 Anlagen möglich wären. Frage 2: Wie hoch ist die derzeit rechnerisch mögliche Anzahl von Windkraftanlagen auf der Ville? Antwort 2: Beantragt sind derzeit 15 Anlagen. Es wird davon ausgegangen, dass wahrscheinlich keine wei- teren Anlagen möglich wären. Frage 3: Wie hoch ist die rechnerisch mögliche Anzahl von Windkraftanlagen auf der Ville, wenn die aktu- ellen Pläne der Bezirksregierung und des Regionalrates beschlossen werden? Antwort 3: Auf Grundlage der erarbeiteten neuen Visualisierung ergäben sich derzeit insgesamt Potenziale für 36 Anlagen innerhalb des Windenergiebereichs. Frage 4: Wieviel Fläche wird mindestens durch eine Windkraftanlage dauerhaft verbraucht? Antwort 4: Ca. 3.000 m² für Turm und Kranstellfläche für die Dauer des Betriebs der Anlage. Frage 5: Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - Durch welche Maßnahmen im Stadtgebiet müssen diese versiegelten Flächen dann ausgegli- chen werden? Antwort 5: Die Frage von Eingriff und Ausgleich durch die Errichtung von WEA wird im Genehmigungsver- fahren abgearbeitet und monetär oder durch Maßnahmen gegenüber dem Kreis als Genehmi- gungsbehörde ausgeglichen. Entsprechende Maßnahmen können auch im Stadtgebiet Bornheim liegen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.06.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Bolzplatz Sechtem/ Bewegungspark Bornheim“ Sehr geehrte Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In der Beantwortung der kleinen Anfrage vom 27.11.2023 wurde seitens der Verwaltung die Fer- tigstellung des Bolzplatzes für März 2024 vorgesehen. Bisher liegen hierzu der Politik keine Aktu- alisierung vor, da das zuständige Amt im Jugendhilfeausschuss seitens der Verwaltung nicht ver- treten ist. Wann ist seitens der Verwaltung die Fertigstellung und Inbetriebnahme des 1. Anschnitts des Be- wegungspark Bornheim geplant? Antwort 1: Zum jetzigen Zeitpunkt geht die Verwaltung davon aus, dass mit den Arbeiten im Spätsommer ca. Ende August; Anfang September begonnen wird. Somit wird die Inbetriebnahme nicht vor No- vember 2024 stattfinden können. Das Projekt befindet sich in der Leistungsphase II. Frage 2: Bezüglich der gekreutzen Ausrichtung des Multifunktionsfeldes mit Fußballtoren und Basketball- körben gab es vermehrt die Rückmeldung, dass es für den Spielablauf geeigneter wäre, diese parallel auszurichten, sodass beide Spielfelder in Gänze parallel genutzt werden können. Gibt es hierzu einen neuen Stand? Antwort 2: Eine parallele Ausrichtung der Spielanlage lässt die Grundstücksbreite und -größe nicht zu. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister UWG-Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim z.Hd. Herrn Dirk König Servatiusweg 19 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.06.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Bolzplatz Sechtem/ Bewegungspark Bornheim“ Sehr geehrte Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In der Beantwortung der kleinen Anfrage vom 27.11.2023 wurde seitens der Verwaltung die Fer- tigstellung des Bolzplatzes für März 2024 vorgesehen. Bisher liegen hierzu der Politik keine Aktu- alisierung vor, da das zuständige Amt im Jugendhilfeausschuss seitens der Verwaltung nicht ver- treten ist. Wann ist seitens der Verwaltung die Fertigstellung und Inbetriebnahme des 1. Anschnitts des Be- wegungspark Bornheim geplant? Antwort 1: Zum jetzigen Zeitpunkt geht die Verwaltung davon aus, dass mit den Arbeiten im Spätsommer ca. Ende August; Anfang September begonnen wird. Somit wird die Inbetriebnahme nicht vor No- vember 2024 stattfinden können. Das Projekt befindet sich in der Leistungsphase II. Frage 2: Bezüglich der gekreutzen Ausrichtung des Multifunktionsfeldes mit Fußballtoren und Basketball- körben gab es vermehrt die Rückmeldung, dass es für den Spielablauf geeigneter wäre, diese parallel auszurichten, sodass beide Spielfelder in Gänze parallel genutzt werden können. Gibt es hierzu einen neuen Stand? Antwort 2: Eine parallele Ausrichtung der Spielanlage lässt die Grundstücksbreite und -größe nicht zu. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister UWG-Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim z.Hd. Herrn Dirk König Servatiusweg 19 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.07.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Entwicklung der Bornheimer Wirtschaft“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 24.06.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wieviel Hektar Gewerbefläche wurde von 2021 an erschlossen? Antwort 1: Durch den Ausbau von Mainstraße und Allerstraße in Hersel durch die Wirtschaftsförde- rungs- und Entwicklungsgesellschaft Bornheim mbH (WFG) wurden in den Jahren 2020/2021 insgesamt rund 172.000 qm Gewerbefläche im Gewerbepark Hersel neu er- schlossen, von denen 75.000 qm im Eigentum der WFG waren. Die restlichen Flächen wa- ren im Eigentum weiterer Unternehmerinnen. Vermarktet wurden von der WFG Bornheim im Zeitraum 2021 bis 2023 folgende Flächen im Stadtgebiet: 2021: 36.716 qm 2022: 14.983 qm 2023: 22.808 qm Neue Flächen sollen künftig zur Erweiterung des Gewerbeparks Sechtem planungsrechtlich gesichert werden. Hier ist vorgesehen, im Herbst 2024 den Aufstellungsbeschluss für ein Be- bauungsplanverfahren zu fassen. Frage 2: Wie viele Gewerbeanmeldungen und Gewerbeabmeldungen gab es seit 2021? Antwort 2: 2021 361 Anmeldungen 285 Abmeldungen Herrn Jörn Freynick - 2 - 2022 401 Anmeldungen 302 Abmeldungen 2023 369 Anmeldungen 352 Abmeldungen 2024 (bis zum 24.06.2024 ) 198 Anmeldungen 168 Abmeldungen Gewerbemeldungen vom 01.01.2021 – 24.06.2024 insgesamt 1329 Anmeldungen 1107 Abmeldungen Frage 3: Wie hat sich das Gewerbesteueraufkommen von 2014 bis 2024 an in Bornheim entwickelt? Wir bitten um die Werte pro Kalenderjahr. Antwort 3: Ist-Ergebnisse: Hebesatz: 2014 11.049.050 € 465 %-Punkte 2015 14.145.057 € 485 %-Punkte 2016 13.579.729 € 485 %-Punkte 2017 18.025.225 € 485 %-Punkte 2018 18.059.034 € 490 %-Punkte 2019 17.928.105 € 490 %-Punkte 2020 16.840.384 € 490 %-Punkte 2021 21.009.296 € 490 %-Punkte 2022 27.133.048 € 490 %-Punkte 2023 32.001.758 € 515 %-Punkte Frage 4: Wie schätzen Sie die weitere Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens bis zum Jahr 2030 ein? Antwort 4: Planwerte: Hebesatz: 2024 29.870.000 € 515 %-Punkte ff. 2025 34.000.000 € 2026 35.632.000 € 2027 36.736.000 € 2028 37.875.000 € 2029 39.049.000 € 2030 40.260.000 € (Fortschreibung, kein Planwert). Auf den Veränderungsnachweis zum Haushalt 2025/2026 wird hingewiesen. Insofern handelt es sich um eine unsichere Datenfortschreibung auf der Basis einer Trendentwicklung. Auswirkungen konkreter Gewerbegebietsentwicklungen sind derzeit noch nicht berücksichtigt. Frage 5: Welche Projekte im Bereich Tourismus wurden von 2021 an umgesetzt und wie hat sich die- ser Wirtschaftsfaktor in diesen Jahren entwickelt? (Geschätzter Umsatz, Übernachtungen, Anzahl der Bettenkapazitäten) - 3 - Antwort 5: Die Stadt Bornheim ist Mitglied im Rhein-Voreifel Touristik e.V., der ein Destinationsmarke- ting für den linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis betreibt und Projekte weitestgehend für die Gesamtregion umsetzt und vermarktet. Folgende herausragende Projekte hat der Verein in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Mitgliedskommunen in den letzten Jahren initiiert und durchgeführt. - Rheinische Apfelroute und Nebenschleife – Fertigstellung und Weiterführung - Zertifizierung Apfelroute komplett - Vermarktung aller Frühlingsveranstaltungen im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis und Be- werbung auf mehreren regionalen Messen (z.B. Frühlingserwachen im Vorgebirge) - Burgführungen (z.B. Bornheim im Zusammenarbeit mit den Heimatfreunden Roisdorf) - 2023 erste Apfelwochen in der Region mit Bornheimer Betrieben Darüber hinaus hat die Verwaltung eigene Projekte im Bereich Tourismus initiiert, begleitet und fortgeführt. Folgende herausragende Projekte sind in diesem Zusammenhang zu nennen. - Bornheimer Quellenweg – Unterstützung des Eifelvereins bei der Erstellung des Wegs und Aufnahme in das touristische Marketing der Stadt Bornheim - Fortführung „Frühlingserwachen im Vorgebirge“ - Aufstellen eines digitalen Informationsterminals in der Bürgerhalle des Rathauses - Einrichtung einer Station am Roisdorfer Brunnen im Rahmen des Beethoven-Rundgangs in Bonn und den umliegenden Kommunen - Ausbau und Fortschreibung der Hofführungen für Tagestouristen - Gewinnung und Vermarktung von Partnerbetrieben für die Nebenschleife Bornheim der Apfelroute Entwicklung der Übernachtungszahlen und der Bettenzahlen in der Stadt Bornheim (Quelle: Statistisches Landesamt NRW) Jahr Ankünfte Übernachtungen angebotene Betten Betriebe 2021 12489 40542 527 13 2022 23348 63325 473 12 2023 25822 62890 485 11 Hinweis: Es werden ausschließlich Betriebe mit mehr als 10 Betten in der Statistik geführt aus Gründen des Datenschutzes. Zahlen zur Auslastung kleinerer Betriebe liegen nicht vor (Fewos, Pensionen, etc.) Umsätze durch Übernachtungsgäste Jahr Umsatz 2021 4.735.306 € (Quelle. dwif 2021, Studie zum Tourismus im Auftrag des Rhein-Sieg-Kreis) Weitere Daten zum Umsatz im Gastgewerbe liegen nicht vor, da das statische Landesamt nur Daten auf Landesebene bereitstellt und diese nicht regionalisiert werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.07.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Entwicklung der Bornheimer Wirtschaft“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 24.06.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wieviel Hektar Gewerbefläche wurde von 2021 an erschlossen? Antwort 1: Durch den Ausbau von Mainstraße und Allerstraße in Hersel durch die Wirtschaftsförde- rungs- und Entwicklungsgesellschaft Bornheim mbH (WFG) wurden in den Jahren 2020/2021 insgesamt rund 172.000 qm Gewerbefläche im Gewerbepark Hersel neu er- schlossen, von denen 75.000 qm im Eigentum der WFG waren. Die restlichen Flächen wa- ren im Eigentum weiterer Unternehmerinnen. Vermarktet wurden von der WFG Bornheim im Zeitraum 2021 bis 2023 folgende Flächen im Stadtgebiet: 2021: 36.716 qm 2022: 14.983 qm 2023: 22.808 qm Neue Flächen sollen künftig zur Erweiterung des Gewerbeparks Sechtem planungsrechtlich gesichert werden. Hier ist vorgesehen, im Herbst 2024 den Aufstellungsbeschluss für ein Be- bauungsplanverfahren zu fassen. Frage 2: Wie viele Gewerbeanmeldungen und Gewerbeabmeldungen gab es seit 2021? Antwort 2: 2021 361 Anmeldungen 285 Abmeldungen Herrn Jörn Freynick - 2 - 2022 401 Anmeldungen 302 Abmeldungen 2023 369 Anmeldungen 352 Abmeldungen 2024 (bis zum 24.06.2024 ) 198 Anmeldungen 168 Abmeldungen Gewerbemeldungen vom 01.01.2021 – 24.06.2024 insgesamt 1329 Anmeldungen 1107 Abmeldungen Frage 3: Wie hat sich das Gewerbesteueraufkommen von 2014 bis 2024 an in Bornheim entwickelt? Wir bitten um die Werte pro Kalenderjahr. Antwort 3: Ist-Ergebnisse: Hebesatz: 2014 11.049.050 € 465 %-Punkte 2015 14.145.057 € 485 %-Punkte 2016 13.579.729 € 485 %-Punkte 2017 18.025.225 € 485 %-Punkte 2018 18.059.034 € 490 %-Punkte 2019 17.928.105 € 490 %-Punkte 2020 16.840.384 € 490 %-Punkte 2021 21.009.296 € 490 %-Punkte 2022 27.133.048 € 490 %-Punkte 2023 32.001.758 € 515 %-Punkte Frage 4: Wie schätzen Sie die weitere Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens bis zum Jahr 2030 ein? Antwort 4: Planwerte: Hebesatz: 2024 29.870.000 € 515 %-Punkte ff. 2025 34.000.000 € 2026 35.632.000 € 2027 36.736.000 € 2028 37.875.000 € 2029 39.049.000 € 2030 40.260.000 € (Fortschreibung, kein Planwert). Auf den Veränderungsnachweis zum Haushalt 2025/2026 wird hingewiesen. Insofern handelt es sich um eine unsichere Datenfortschreibung auf der Basis einer Trendentwicklung. Auswirkungen konkreter Gewerbegebietsentwicklungen sind derzeit noch nicht berücksichtigt. Frage 5: Welche Projekte im Bereich Tourismus wurden von 2021 an umgesetzt und wie hat sich die- ser Wirtschaftsfaktor in diesen Jahren entwickelt? (Geschätzter Umsatz, Übernachtungen, Anzahl der Bettenkapazitäten) - 3 - Antwort 5: Die Stadt Bornheim ist Mitglied im Rhein-Voreifel Touristik e.V., der ein Destinationsmarke- ting für den linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis betreibt und Projekte weitestgehend für die Gesamtregion umsetzt und vermarktet. Folgende herausragende Projekte hat der Verein in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Mitgliedskommunen in den letzten Jahren initiiert und durchgeführt. - Rheinische Apfelroute und Nebenschleife – Fertigstellung und Weiterführung - Zertifizierung Apfelroute komplett - Vermarktung aller Frühlingsveranstaltungen im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis und Be- werbung auf mehreren regionalen Messen (z.B. Frühlingserwachen im Vorgebirge) - Burgführungen (z.B. Bornheim im Zusammenarbeit mit den Heimatfreunden Roisdorf) - 2023 erste Apfelwochen in der Region mit Bornheimer Betrieben Darüber hinaus hat die Verwaltung eigene Projekte im Bereich Tourismus initiiert, begleitet und fortgeführt. Folgende herausragende Projekte sind in diesem Zusammenhang zu nennen. - Bornheimer Quellenweg – Unterstützung des Eifelvereins bei der Erstellung des Wegs und Aufnahme in das touristische Marketing der Stadt Bornheim - Fortführung „Frühlingserwachen im Vorgebirge“ - Aufstellen eines digitalen Informationsterminals in der Bürgerhalle des Rathauses - Einrichtung einer Station am Roisdorfer Brunnen im Rahmen des Beethoven-Rundgangs in Bonn und den umliegenden Kommunen - Ausbau und Fortschreibung der Hofführungen für Tagestouristen - Gewinnung und Vermarktung von Partnerbetrieben für die Nebenschleife Bornheim der Apfelroute Entwicklung der Übernachtungszahlen und der Bettenzahlen in der Stadt Bornheim (Quelle: Statistisches Landesamt NRW) Jahr Ankünfte Übernachtungen angebotene Betten Betriebe 2021 12489 40542 527 13 2022 23348 63325 473 12 2023 25822 62890 485 11 Hinweis: Es werden ausschließlich Betriebe mit mehr als 10 Betten in der Statistik geführt aus Gründen des Datenschutzes. Zahlen zur Auslastung kleinerer Betriebe liegen nicht vor (Fewos, Pensionen, etc.) Umsätze durch Übernachtungsgäste Jahr Umsatz 2021 4.735.306 € (Quelle. dwif 2021, Studie zum Tourismus im Auftrag des Rhein-Sieg-Kreis) Weitere Daten zum Umsatz im Gastgewerbe liegen nicht vor, da das statische Landesamt nur Daten auf Landesebene bereitstellt und diese nicht regionalisiert werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.07.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Nutzung der Burganlage Hemmerich für Dreharbeiten“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.06.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Genehmigungen (z.B. Baurecht, Brandschutz, Gewerberecht, Denkmalrecht) sind für eine derartige umfangreiche Umnutzung eines Bestandsgebäudes notwendig und welche Geneh- migungen wurden in diesem Fall durch die Stadt Bornheim oder andere Behörden erteilt? Antwort 1: Für die Dreharbeiten auf Privatgelände ist grundsätzlich aus Sicht der allgemeinen Ordnungsbe- hörde keine Genehmigung erforderlich. Es könnten aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes höchstens im Zusammenhang mit pyrotechnischen Effekten Fragestellungen auftreten bzw. hier- für sprengstoffrechtliche Ausnahmegenehmigungen zu erteilen sein oder bei Lärmimmissionen könnten ggfls. Lautsprechergenehmigungen erforderlich werden usw. In Bezug auf die jetzt lau- fenden Dreharbeiten stand jedoch nichts von alledem in Rede und die Ordnungsbehörde war folglich nicht beteiligt worden. Frage 2: Gibt es Verkehrs- und Parkkonzept für an den Dreharbeiten beteiligte Personen oder ist die der- zeit praktizierte erhebliche Inanspruchnahme öffentlichen Parkraums durch die Produktionsfirma ohne Einschränkung möglich? Antwort 2: Ein Verkehrs- oder Parkkonzept für die Dreharbeiten liegt nicht vor. Zu Beginn der Dreharbeiten hatte die Produktionsfirma eine Genehmigung für die teilweise Parkplatzsperrung auf der Kreuz- bergstraße. Dennoch wurde der gesamte öffentliche Parkraum rund um die Burg Hemmerich in Anspruch genommen, wodurch es zu massiven Beschwerden kam, sodass die Genehmigung wiederrufen wurde, damit auf den burgeigenen Privatfläche geparkt wird. Weiter wurden auf der Jennerstraße mobile Halteverbote aufgestellt. Hierdurch wurden Einschermöglichkeiten für Lini- enbusse und andere Verkehrsteilnehmer geschaffen und die Gefahrenlage durch wildparkende Crewmitglieder vollständig ausgeräumt. Zusätzlich wird noch weiter geprüft, ob ausgewiesene Parkflächen zeitlich beschränkt werden können. Herrn Christian Koch FDP-Fraktion - 2 - Hinweis zu den Fragen 3 und 4: Hinweis zur Verfahrensweise (vgl. auch Vorlage 045/2023-2, HFA 09.03.2023): Zur Thematik der Gewerbesteuerzerlegung hat die Verwaltung bereits mehrfach Stellung genom- men. Beantwortet wurden kleine Anfragen, Anfragen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ar- beitskreis Finanzen. Ein gewerblicher Betrieb im Sinne des § 2 Gewerbesteuergesetz unterliegt der Steuerpflicht, wenn durch eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient, eine Betriebsstätte begründet wird. Hierzu zählen aber auch Bauausführungen oder Monta- gen im Sinne des § 12 Ziffer 8 Abgabenordnung, wenn die in den Gewerbesteuerrichtlinien defi- nierten Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass die Dauer der einzelnen Bauaus- führung oder Montage 6 Monate (d.h. 180 Tage) übersteigt. Auch mehrere ohne Unterbrechung aufeinanderfolgende Bauausführungen oder Montagen erfüllen diese Voraussetzung. Bestehen mehrere Bauausführungen oder Montagen zeitlich nebeneinander, so reicht es für die Annahme einer Betriebsstätte für alle Bauausführungen oder Montagen aus, wenn diese insgesamt länger als 6 Monate bestehen. Die Frist von 6 Monaten braucht nicht innerhalb eines Erhebungszeitraumes (= Kalenderjahr) er- füllt zu sein, d.h. die zeitliche Voraussetzung ist selbst dann gegeben, wenn die Dauer von 6 Mo- naten erst im 2. oder 3. Kalenderjahr überschritten wird. Besteht ein Gewerbesteueranspruch durch ein Unternehmen das in Bornheim länger als 6 Monate tätig ist, ist der Messbetrag des be- troffenen Unternehmens als Besteuerungsgrundlage auf die verschiedenen Städte und Gemein- den zu verteilen. Nach § 14a GewStG hat der Steuerschuldner eine Erklärung zur Festsetzung des Steuermess- betrages und in den Fällen des § 28 eine Zerlegungserklärung (an das Finanzamt) zu übermit- teln. Frage 3: Ist durch die monatelangen Dreharbeiten eine Betriebsstätte der Produktionsgesellschaft entstan- den? Antwort 3: Inwiefern hier aus steuerrechtlicher Sicht die Voraussetzungen für eine Zerlegungserklärung an das Finanzamt vorliegen, kann seitens der Verwaltung nicht beantwortet werden. Aus gewerberechtlicher Sicht reichen die Dreharbeiten, für die eine TV-Firma ja eben gerade keine entsprechenden, auf längere Dauer ausgerichteten Einrichtungen unterhält, in der Regel nicht aus. Ob hier Gründe vorliegen, die doch zur Begründung einer Betriebsstätte ausreichen könnten, muss geprüft werden. Frage 4: Ist die Betriebsstätte gewerbesteuerpflichtig und wurde die zu zahlende Gewerbesteuer bereits ermittelt? Antwort 4: Mit Begründung einer Betriebsstätte erfolgt automatisch eine Information durch das Finanzamt. Hierauf wird die Stadt Bornheim entsprechende Festsetzungen der Gewerbesteuer vornehmen. Frage 5: Für wann ist der Abschluss der Produktion geplant und wie ist sichergestellt, dass die Anlage wieder komplett in ihren unter Denkmalschutz stehenden Zustand zurückversetzt wird? - 3 - Antwort 5: Die Nutzungsänderung und die Aufbauten sind befristet genehmigt, derzeit bis Ende 2025. Da- nach sind sie zurückzubauen. Die entsprechenden Auflagen der Baugenehmigung können ggfls. zwangsweise durchgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.07.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Nutzung der Burganlage Hemmerich für Dreharbeiten“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.06.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Genehmigungen (z.B. Baurecht, Brandschutz, Gewerberecht, Denkmalrecht) sind für eine derartige umfangreiche Umnutzung eines Bestandsgebäudes notwendig und welche Geneh- migungen wurden in diesem Fall durch die Stadt Bornheim oder andere Behörden erteilt? Antwort 1: Für die Dreharbeiten auf Privatgelände ist grundsätzlich aus Sicht der allgemeinen Ordnungsbe- hörde keine Genehmigung erforderlich. Es könnten aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes höchstens im Zusammenhang mit pyrotechnischen Effekten Fragestellungen auftreten bzw. hier- für sprengstoffrechtliche Ausnahmegenehmigungen zu erteilen sein oder bei Lärmimmissionen könnten ggfls. Lautsprechergenehmigungen erforderlich werden usw. In Bezug auf die jetzt lau- fenden Dreharbeiten stand jedoch nichts von alledem in Rede und die Ordnungsbehörde war folglich nicht beteiligt worden. Frage 2: Gibt es Verkehrs- und Parkkonzept für an den Dreharbeiten beteiligte Personen oder ist die der- zeit praktizierte erhebliche Inanspruchnahme öffentlichen Parkraums durch die Produktionsfirma ohne Einschränkung möglich? Antwort 2: Ein Verkehrs- oder Parkkonzept für die Dreharbeiten liegt nicht vor. Zu Beginn der Dreharbeiten hatte die Produktionsfirma eine Genehmigung für die teilweise Parkplatzsperrung auf der Kreuz- bergstraße. Dennoch wurde der gesamte öffentliche Parkraum rund um die Burg Hemmerich in Anspruch genommen, wodurch es zu massiven Beschwerden kam, sodass die Genehmigung wiederrufen wurde, damit auf den burgeigenen Privatfläche geparkt wird. Weiter wurden auf der Jennerstraße mobile Halteverbote aufgestellt. Hierdurch wurden Einschermöglichkeiten für Lini- enbusse und andere Verkehrsteilnehmer geschaffen und die Gefahrenlage durch wildparkende Crewmitglieder vollständig ausgeräumt. Zusätzlich wird noch weiter geprüft, ob ausgewiesene Parkflächen zeitlich beschränkt werden können. Herrn Christian Koch FDP-Fraktion - 2 - Hinweis zu den Fragen 3 und 4: Hinweis zur Verfahrensweise (vgl. auch Vorlage 045/2023-2, HFA 09.03.2023): Zur Thematik der Gewerbesteuerzerlegung hat die Verwaltung bereits mehrfach Stellung genom- men. Beantwortet wurden kleine Anfragen, Anfragen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ar- beitskreis Finanzen. Ein gewerblicher Betrieb im Sinne des § 2 Gewerbesteuergesetz unterliegt der Steuerpflicht, wenn durch eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient, eine Betriebsstätte begründet wird. Hierzu zählen aber auch Bauausführungen oder Monta- gen im Sinne des § 12 Ziffer 8 Abgabenordnung, wenn die in den Gewerbesteuerrichtlinien defi- nierten Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass die Dauer der einzelnen Bauaus- führung oder Montage 6 Monate (d.h. 180 Tage) übersteigt. Auch mehrere ohne Unterbrechung aufeinanderfolgende Bauausführungen oder Montagen erfüllen diese Voraussetzung. Bestehen mehrere Bauausführungen oder Montagen zeitlich nebeneinander, so reicht es für die Annahme einer Betriebsstätte für alle Bauausführungen oder Montagen aus, wenn diese insgesamt länger als 6 Monate bestehen. Die Frist von 6 Monaten braucht nicht innerhalb eines Erhebungszeitraumes (= Kalenderjahr) er- füllt zu sein, d.h. die zeitliche Voraussetzung ist selbst dann gegeben, wenn die Dauer von 6 Mo- naten erst im 2. oder 3. Kalenderjahr überschritten wird. Besteht ein Gewerbesteueranspruch durch ein Unternehmen das in Bornheim länger als 6 Monate tätig ist, ist der Messbetrag des be- troffenen Unternehmens als Besteuerungsgrundlage auf die verschiedenen Städte und Gemein- den zu verteilen. Nach § 14a GewStG hat der Steuerschuldner eine Erklärung zur Festsetzung des Steuermess- betrages und in den Fällen des § 28 eine Zerlegungserklärung (an das Finanzamt) zu übermit- teln. Frage 3: Ist durch die monatelangen Dreharbeiten eine Betriebsstätte der Produktionsgesellschaft entstan- den? Antwort 3: Inwiefern hier aus steuerrechtlicher Sicht die Voraussetzungen für eine Zerlegungserklärung an das Finanzamt vorliegen, kann seitens der Verwaltung nicht beantwortet werden. Aus gewerberechtlicher Sicht reichen die Dreharbeiten, für die eine TV-Firma ja eben gerade keine entsprechenden, auf längere Dauer ausgerichteten Einrichtungen unterhält, in der Regel nicht aus. Ob hier Gründe vorliegen, die doch zur Begründung einer Betriebsstätte ausreichen könnten, muss geprüft werden. Frage 4: Ist die Betriebsstätte gewerbesteuerpflichtig und wurde die zu zahlende Gewerbesteuer bereits ermittelt? Antwort 4: Mit Begründung einer Betriebsstätte erfolgt automatisch eine Information durch das Finanzamt. Hierauf wird die Stadt Bornheim entsprechende Festsetzungen der Gewerbesteuer vornehmen. Frage 5: Für wann ist der Abschluss der Produktion geplant und wie ist sichergestellt, dass die Anlage wieder komplett in ihren unter Denkmalschutz stehenden Zustand zurückversetzt wird? - 3 - Antwort 5: Die Nutzungsänderung und die Aufbauten sind befristet genehmigt, derzeit bis Ende 2025. Da- nach sind sie zurückzubauen. Die entsprechenden Auflagen der Baugenehmigung können ggfls. zwangsweise durchgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Bürgerbeteiligung“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 01.07.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Durch welche Änderungen und Weiterentwicklungen der Gremienarbeit der Stadt Bornheim ist die Bürgerbeteiligung seit der Kommunalwahl im Jahr 2020 verbessert worden? Antwort 1: In seiner konstituierenden Sitzung hat der Rat der Stadt Bornheim durch eine Änderung der Zu- ständigkeitsordnung dem Wunsch auf Bürgerbeteiligung und Teilhabe an kommunalen Entschei- dungen Rechnung getragen. Damit können die Einwohner Bornheims an der Gestaltung des ei- genen Lebensumfeldes und des Gemeinwesens aktiv mitarbeiten (§ 3 Abs. 11 Zuständigkeits- ordnung). Auch bei der Bildung der Fachausschüsse wurde diesem Leitgedanken Rechnung ge- tragen. Sowohl sachkundige Bürger als auch sachkundige Einwohner konnten in den ver- schiedensten Bereichen für die Arbeit in den Fachausschüssen gewonnen werden. In der laufenden Wahlperiode sind bereits mehrere Workshops und Arbeitsgruppen zu aktuellen Bornheimer Themen durchgeführt worden, die zu einer Verbesserung der Bürgerbeteiligung bei- getragen haben. Hier sind zu nennen: Erste Bürgerbeteiligungswerkstatt, Workshop Schwimmbad, Zukunftswerkstatt Walberberg, Mobilitätsforum / Bürgerwerkstatt Bahnhof Roisdorf. Frage 2: Welche Ergebnisse aus der Veranstaltung Bornheimer Beteiligungswerkstatt konnten bereits final umgesetzt werden? Antwort 2: In Bornheim findet nun eine bessere Information der Bürgerschaft und eine höhere Transparenz des Verwaltungshandeln statt. - Einführung der Citykey-App - Ausbau der Kommunikation in sozialen Medien (Insta-TV, Facebook) - Regelmäßige Information des Bürgermeisters zu aktuellen Themen über die städt. Homepa- ge oder im“ Wir Bornheimer“ Herrn Jörn Freynick - 2 - - Bürgerbeteiligung Mobilitätskonzept - Einwohnerversammlungen zur Windenergie, Rheinspange und Unterbringungen von Flücht- lingen - Bürgerschaftsversammlungen in allen 14 Bornheimer Ortschaften - Gemeinsame Ortsspaziergänge mit Bürgermeister und Ortsvorsteher - Einrichtung verschiedener „Runder Tische“ (Runder Tisch Kultur, Runder Tisch Radpendler- route) Frage 3: Einsetzung eines Beteiligungsrates oder Beschluss eines Beteiligungsbüros: Wann wurde ein Beteiligungsrat eingesetzt oder wann wurde der Vorschlag des Bürgermeisters für ein Beteili- gungsbüro beschlossen oder in den offiziellen Gremien diskutiert? Antwort 3: In den Beratungen zum Doppelhaushalt 2023 / 2024 konnte keine Einigung über die Einrichtung einer Stelle zur Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung durch Etablierung eines Beteiligungsra- tes und Einrichtung eines Bürgerbüros erzielt werden. Vor diesem Hintergrund wurden mit den vorhandenen Mitteln Beteiligungsformate realisiert, die weder einen Beteiligungsrat, noch ein Beteiligungsbüro erfordern. Die Umsetzung erfolgte unter Einbeziehung vorhandener Stakehol- der der Stadtverwaltung projektbezogen im Rahmen einer Matrixorganisation. Frage 4: Wie viele Gespräche haben während der bisherigen Amtszeit zwischen dem Bürgermeister und den Gewerbevereinen Bornheim, Hersel und Roisdorf stattgefunden? Wie viele Gespräche ha- ben während der bisherigen Amtszeit zwischen dem Bürgermeister und der Initiative Parents for Future stattgefunden? Antwort 4: Der Bürgermeister hat mit folgenden Gewerbevereinen, Unternehmerkreisen und Interessenge- meinschaften Gespräche geführt und an deren Netzwerk-Veranstaltung teilgenommen. Gewerbeverein Bornheim: Zwei Gespräche mit dem Vorstand zur Abstimmung aktueller Themen. Grußwort und Austausch zur Gewerbeschau 2021, 2022. Gewerbeverein Roisdorf: Gespräch mit den Mitgliedern bei der Mitgliederversammlung 2021. Grußwort und Austausch zur Eröffnung des Roisdorfer Gewerbefestes im Brunnenpark 2022. Interessengemeinschaft Hersel: Eröffnung und Austausch bei der Veranstaltung Herseler Herbst 2022, 2023 sowie ankündigende Pressekonferenz. Der Bürgermeister nimmt weiterhin regelmäßig an den Unternehmerfrühstücken und Veranstal- tungen des Bornheimer Unternehmerkreises teil. Ebenfalls findet auf Einladung des Bürgermeis- ters jährlich ein Gespräch mit den Bornheimer Landwirtinnen und Landwirten statt, mit dem Ziel, gemeinsam produktive Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft zu schaffen und zu erhalten. In regelmäßigen Unternehmensbesuchen lässt sich der Bürgermeister über die aktuellen Heraus- forderungen informieren und stimmt Projekte und Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft ab. Darüber hinaus steht der Wirtschaftsförderer der Stadt Bornheim im regelmäßigen Austausch mit der Vorsitzenden/den Vorsitzenden der Gewerbevereine, Unternehmerkreise und Interessenge- meinschaften, berät diese und informiert den Bürgermeister über bedeutende Entwicklungen und Projekte. In der bisherigen Amtszeit des Bürgermeisters haben auf deren Wunsch regelmäßige Gespräche mit den Organisationen Parents for Future und Fridays for Future stattgefunden. Frage 5: Wie viele Bürgerentscheide und Bürgerbefragungen haben in dieser Legislaturperiode stattge- funden? - 3 - Antwort 5: Bisher hat kein Bürgerentscheid stattgefunden. Bürgerbefragungen: 2021 Nutzung des Hallenfreizeitbades. 2023 Online Ideenmelder zum Mobilitätskonzept Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Bürgerbeteiligung“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 01.07.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Durch welche Änderungen und Weiterentwicklungen der Gremienarbeit der Stadt Bornheim ist die Bürgerbeteiligung seit der Kommunalwahl im Jahr 2020 verbessert worden? Antwort 1: In seiner konstituierenden Sitzung hat der Rat der Stadt Bornheim durch eine Änderung der Zu- ständigkeitsordnung dem Wunsch auf Bürgerbeteiligung und Teilhabe an kommunalen Entschei- dungen Rechnung getragen. Damit können die Einwohner Bornheims an der Gestaltung des ei- genen Lebensumfeldes und des Gemeinwesens aktiv mitarbeiten (§ 3 Abs. 11 Zuständigkeits- ordnung). Auch bei der Bildung der Fachausschüsse wurde diesem Leitgedanken Rechnung ge- tragen. Sowohl sachkundige Bürger als auch sachkundige Einwohner konnten in den ver- schiedensten Bereichen für die Arbeit in den Fachausschüssen gewonnen werden. In der laufenden Wahlperiode sind bereits mehrere Workshops und Arbeitsgruppen zu aktuellen Bornheimer Themen durchgeführt worden, die zu einer Verbesserung der Bürgerbeteiligung bei- getragen haben. Hier sind zu nennen: Erste Bürgerbeteiligungswerkstatt, Workshop Schwimmbad, Zukunftswerkstatt Walberberg, Mobilitätsforum / Bürgerwerkstatt Bahnhof Roisdorf. Frage 2: Welche Ergebnisse aus der Veranstaltung Bornheimer Beteiligungswerkstatt konnten bereits final umgesetzt werden? Antwort 2: In Bornheim findet nun eine bessere Information der Bürgerschaft und eine höhere Transparenz des Verwaltungshandeln statt. - Einführung der Citykey-App - Ausbau der Kommunikation in sozialen Medien (Insta-TV, Facebook) - Regelmäßige Information des Bürgermeisters zu aktuellen Themen über die städt. Homepa- ge oder im“ Wir Bornheimer“ Herrn Jörn Freynick - 2 - - Bürgerbeteiligung Mobilitätskonzept - Einwohnerversammlungen zur Windenergie, Rheinspange und Unterbringungen von Flücht- lingen - Bürgerschaftsversammlungen in allen 14 Bornheimer Ortschaften - Gemeinsame Ortsspaziergänge mit Bürgermeister und Ortsvorsteher - Einrichtung verschiedener „Runder Tische“ (Runder Tisch Kultur, Runder Tisch Radpendler- route) Frage 3: Einsetzung eines Beteiligungsrates oder Beschluss eines Beteiligungsbüros: Wann wurde ein Beteiligungsrat eingesetzt oder wann wurde der Vorschlag des Bürgermeisters für ein Beteili- gungsbüro beschlossen oder in den offiziellen Gremien diskutiert? Antwort 3: In den Beratungen zum Doppelhaushalt 2023 / 2024 konnte keine Einigung über die Einrichtung einer Stelle zur Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung durch Etablierung eines Beteiligungsra- tes und Einrichtung eines Bürgerbüros erzielt werden. Vor diesem Hintergrund wurden mit den vorhandenen Mitteln Beteiligungsformate realisiert, die weder einen Beteiligungsrat, noch ein Beteiligungsbüro erfordern. Die Umsetzung erfolgte unter Einbeziehung vorhandener Stakehol- der der Stadtverwaltung projektbezogen im Rahmen einer Matrixorganisation. Frage 4: Wie viele Gespräche haben während der bisherigen Amtszeit zwischen dem Bürgermeister und den Gewerbevereinen Bornheim, Hersel und Roisdorf stattgefunden? Wie viele Gespräche ha- ben während der bisherigen Amtszeit zwischen dem Bürgermeister und der Initiative Parents for Future stattgefunden? Antwort 4: Der Bürgermeister hat mit folgenden Gewerbevereinen, Unternehmerkreisen und Interessenge- meinschaften Gespräche geführt und an deren Netzwerk-Veranstaltung teilgenommen. Gewerbeverein Bornheim: Zwei Gespräche mit dem Vorstand zur Abstimmung aktueller Themen. Grußwort und Austausch zur Gewerbeschau 2021, 2022. Gewerbeverein Roisdorf: Gespräch mit den Mitgliedern bei der Mitgliederversammlung 2021. Grußwort und Austausch zur Eröffnung des Roisdorfer Gewerbefestes im Brunnenpark 2022. Interessengemeinschaft Hersel: Eröffnung und Austausch bei der Veranstaltung Herseler Herbst 2022, 2023 sowie ankündigende Pressekonferenz. Der Bürgermeister nimmt weiterhin regelmäßig an den Unternehmerfrühstücken und Veranstal- tungen des Bornheimer Unternehmerkreises teil. Ebenfalls findet auf Einladung des Bürgermeis- ters jährlich ein Gespräch mit den Bornheimer Landwirtinnen und Landwirten statt, mit dem Ziel, gemeinsam produktive Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft zu schaffen und zu erhalten. In regelmäßigen Unternehmensbesuchen lässt sich der Bürgermeister über die aktuellen Heraus- forderungen informieren und stimmt Projekte und Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft ab. Darüber hinaus steht der Wirtschaftsförderer der Stadt Bornheim im regelmäßigen Austausch mit der Vorsitzenden/den Vorsitzenden der Gewerbevereine, Unternehmerkreise und Interessenge- meinschaften, berät diese und informiert den Bürgermeister über bedeutende Entwicklungen und Projekte. In der bisherigen Amtszeit des Bürgermeisters haben auf deren Wunsch regelmäßige Gespräche mit den Organisationen Parents for Future und Fridays for Future stattgefunden. Frage 5: Wie viele Bürgerentscheide und Bürgerbefragungen haben in dieser Legislaturperiode stattge- funden? - 3 - Antwort 5: Bisher hat kein Bürgerentscheid stattgefunden. Bürgerbefragungen: 2021 Nutzung des Hallenfreizeitbades. 2023 Online Ideenmelder zum Mobilitätskonzept Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 8. August 2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Reduktion der finanziellen Zuweisungen durch das Land für die Stadt Born- heim 2025 Sehr geehrter Herr Kabon, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 05.08.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist die Reduzierung der Landesmittel für 2025 um ca. 4,1 Mio. Euro im aktuellen Haushaltsent- wurf 2025/2026 schon berücksichtigt? Antwort: Die Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 (GFG 2025) – basierend auf den Eckpunkten zum GFG 2025 – wurde seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD) am 1. August 2024 zur Verfügung gestellt. Der Haushaltsentwurf der Stadt Bornheim für die Haushaltsjahre 2025/2026 wurde in der Sitzung des Rates am 4. Juli 2024 eingebracht. Eine Berücksichtigung war daher nicht möglich. Frage 2: Wenn eine Reduzierung der Landesmittel im Haushalt 2025/2026 berücksichtigt ist, um wieviel reduziert ist der Anteil der Landesmittel im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 und das Jahr 2026 im Vergleich zu 2024? Antwort: Die Verschlechterungen bei den finanziellen Zuweisungen vom Land sind im Wesentlichen auf die Schlüsselzuweisungen zurückzuführen. Diese bleiben um rd. 4,7 Mio. Euro in 2025 und rd. 5 Mio. Euro in 2026 gegenüber den Ansätzen im Haushaltsentwurf 2025/2026 zurück. Herrn Matthias Kabon - 2 - Frage 3: Wenn die Reduktion noch nicht im Haushaltsentwurf 2025/2026 berücksichtigt ist, wann erfolgt dies und in welcher Höhe werden dann die Landesmittel im Jahr 2026 im Haushaltsentwurf be- rücksichtigt? Antwort: Veränderungen zum eingebrachten Haushaltsentwurf 2025/2026 erfolgen über den sogenannten Veränderungsnachweis. Dieser wird im weiteren Verlauf des Haushaltsplanungsprozesses er- stellt und zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 9. Oktober 2024 aufbereitet. Die Erkenntnisse aus der vorliegenden Arbeitskreisrechnung bilden die Grundlage für die erfor- derlichen Anpassungen in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029. Frage 4: Welche Sparvorschläge macht der Bürgermeister, damit die Reduktion der Landesmittel für 2025 nicht zu einer unverhältnismäßigen Erhöhung (über den beschlossenen Inflationsausgleich) der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer in Bornheim führt? Antwort: Angesichts des Wegfalls der Bilanzierungshilfen, des stagnierenden Gemeindeanteils an der Ein- kommensteuer, eines deutlichen Anstiegs der Sach- und Personalkosten sowie der aktuellen Zinssituation bleibt die Konsolidierung der städtischen Finanzen oberstes Gebot. Alle zur Verfügung stehenden Konsolidierungsmaßnahmen – ertrags- und aufwandsseitig – sind hierbei einzubeziehen. In den Sitzungen des Arbeitskreises Finanzen sollen mögliche Maßnahmen gemeinsam mit den Fraktionen identifiziert und zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss aufbereitet werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 8. August 2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Reduktion der finanziellen Zuweisungen durch das Land für die Stadt Born- heim 2025 Sehr geehrter Herr Kabon, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 05.08.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist die Reduzierung der Landesmittel für 2025 um ca. 4,1 Mio. Euro im aktuellen Haushaltsent- wurf 2025/2026 schon berücksichtigt? Antwort: Die Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 (GFG 2025) – basierend auf den Eckpunkten zum GFG 2025 – wurde seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD) am 1. August 2024 zur Verfügung gestellt. Der Haushaltsentwurf der Stadt Bornheim für die Haushaltsjahre 2025/2026 wurde in der Sitzung des Rates am 4. Juli 2024 eingebracht. Eine Berücksichtigung war daher nicht möglich. Frage 2: Wenn eine Reduzierung der Landesmittel im Haushalt 2025/2026 berücksichtigt ist, um wieviel reduziert ist der Anteil der Landesmittel im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 und das Jahr 2026 im Vergleich zu 2024? Antwort: Die Verschlechterungen bei den finanziellen Zuweisungen vom Land sind im Wesentlichen auf die Schlüsselzuweisungen zurückzuführen. Diese bleiben um rd. 4,7 Mio. Euro in 2025 und rd. 5 Mio. Euro in 2026 gegenüber den Ansätzen im Haushaltsentwurf 2025/2026 zurück. Herrn Matthias Kabon - 2 - Frage 3: Wenn die Reduktion noch nicht im Haushaltsentwurf 2025/2026 berücksichtigt ist, wann erfolgt dies und in welcher Höhe werden dann die Landesmittel im Jahr 2026 im Haushaltsentwurf be- rücksichtigt? Antwort: Veränderungen zum eingebrachten Haushaltsentwurf 2025/2026 erfolgen über den sogenannten Veränderungsnachweis. Dieser wird im weiteren Verlauf des Haushaltsplanungsprozesses er- stellt und zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 9. Oktober 2024 aufbereitet. Die Erkenntnisse aus der vorliegenden Arbeitskreisrechnung bilden die Grundlage für die erfor- derlichen Anpassungen in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029. Frage 4: Welche Sparvorschläge macht der Bürgermeister, damit die Reduktion der Landesmittel für 2025 nicht zu einer unverhältnismäßigen Erhöhung (über den beschlossenen Inflationsausgleich) der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer in Bornheim führt? Antwort: Angesichts des Wegfalls der Bilanzierungshilfen, des stagnierenden Gemeindeanteils an der Ein- kommensteuer, eines deutlichen Anstiegs der Sach- und Personalkosten sowie der aktuellen Zinssituation bleibt die Konsolidierung der städtischen Finanzen oberstes Gebot. Alle zur Verfügung stehenden Konsolidierungsmaßnahmen – ertrags- und aufwandsseitig – sind hierbei einzubeziehen. In den Sitzungen des Arbeitskreises Finanzen sollen mögliche Maßnahmen gemeinsam mit den Fraktionen identifiziert und zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss aufbereitet werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 07.07.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Zweckentfremdung von Wohnraum Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.06.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist dem Bürgermeister Wohnraum im Stadtgebiet bekannt, der durch Leerstand, Umnutzung zu Gewerbezwecken oder Abriss zweckentfremdet wird? Antwort 1: Durch die Kontrolle öffentlich geförderter Wohnungen nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum (WFNG) wurden in den letzten Jahren keine Zweckentfremdungen fest- gestellt. Eine Wohnungsaufsicht im Sinne des Gesetzes zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen vom 23.06.2021 (WohnStG), Nachfolge des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG NRW), wird bisher nicht durchgeführt. . Frage 2: Wie viele Fälle von zweckentfremdetem Wohnraum werden der Stadt Bornheim durchschnittlich pro Jahr gemeldet oder durch eigene Verwaltungstätigkeit ermittelt? Antwort 2: Im öffentlich geförderten Wohnungsbau wurden in den letzten Jahren durch die Wohnungskon- trolle keine Fälle festgestellt. Frage 3: Welche Möglichkeiten hat die Stadt Bornheim, wenn Sie durch eigene Ermittlungen oder Anzeige feststellt, dass Wohnraum zweckentfremdet wird? Antwort 3: Es können Geldleistungen nach § 26 WFNG festgesetzt werden. Frage 4: Erachtet der Bürgermeister den Erlass einer Satzung gem. §10 Wohnungsaufsichtsgesetz NRW als für Bornheim geeignetes Instrument, um gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen? Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim - 2 - Antwort 4: Der Erlass einer Zweckentfremdungssatzung (§12 WohnStG) ist zurzeit nicht vorgesehen. Frage 5: Welche personellen Möglichkeiten hätte die Stadtverwaltung Bornheim, um eine solche Satzung wirksam in die Tat umzusetzen? Antwort 5: Zurzeit sind keine personellen Kapazitäten vorhanden. Bei Installation der Aufgabe Wohnungs- aufsicht, müssten diese geschaffen werden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Manfred Schier) Erster Beigeordneter

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.08.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Wahlberechtigung Seniorenbeirat“ Sehr geehrter Herr Dr. Tourné, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.07.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Im Einladungsschreiben für die Wahl des Seniorenbeirats ist vermerkt, dass wahlberech- tigt nur die Bürgerinnen und Bürger sind, die über 60 Jahre alt sind und die Berechtigung zur Kommunalwahl haben. Welche rechtlichen Regelungen bedingen diese o.a. Bestim- mung? Antwort 1: Grundlage für die Wahlberechtigung für den Seniorenbeirat ist die Satzung für den Seniorenbei- rat der Stadt Bornheim, die im Dezember 2009 vom Rat der Stadt Bornheim beschlossen wurde. In § 4 (2) heißt es: „Zur Teilnahme an der Wahl in den örtlichen Seniorenkonferenzen sind alle Senioren und Seniorinnen berechtigt, die am Tag der Versammlung das 60. Lebensjahr vollen- det, ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Ortschaft und die Berechtigung zur Kommunalwahl haben.“ Seinerzeit wurden parallel drei neue Ausschüsse gegründet: der Seniorenbeirat, der Integrati- onsausschuss und das Kinder- und Jugendparlament. Diese drei Gremien sollten einem großen Teil der Bevölkerung die Möglichkeit geben, sich an der kommunalen politischen Willensbildung zu beteiligen. Es wurde einerseits der Seniorenbeirat konstituiert, dessen wesentliche Aufgabe die Beratung des Rats und der Ausschüsse, sowie der Verwaltung in Fragen der Seniorenarbeit ist. Der Beirat macht verantwortliche Stellen auf spezifische Probleme der Seniorin und Seniorinnen aufmerk- sam und verfolgt die Bearbeitung. Ebenfalls wird mitgewirkt bei der Planung und Verwirklichung von Angeboten. Die gewählten Vertreter sind Ansprechpartner der Bornheimer Senioren und Seniorinnen und noch vieles mehr. Der fast parallel gegründete Integrationsausschuss wird von Ausländern und von Deutschen ge- wählt, wenn die Staatsangehörigkeit frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erworben ist. Die Aufgaben des Beirats sind sehr vielfältig und in einem ausführlichen Konzept zusammenge- stellt. Das Gremium, in dem sich alle Mitglieder regelmäßig auf Augenhöhe austauschen, disku- tiert über Fragen der Chancengerechtigkeit, der gleichberechtigten Teilhabe, der Migration und Integration und vieles mehr. Ebenfalls kann der Ausschuss an Entscheidungsprozessen der Kommune mitwirken. Herrn Dr. päd. Peter Tourné M.A. Rösberg Taunusstr. 20 53332 Bornheim - 2 - Als drittes Gremium wurde das Kinder- und Jugendparlament initiiert. Es bestand aus 21 Mitglie- dern, die zwischen 12 und 20 Jahre alt sind. Das Parlament soll zur politischen Aufklärung und Erziehung beizutragen, Kinder und Jugendliche an politischen Planungs- und Entscheidungspro- zessen beteiligen und Wünsche und Anregungen aufnehmen und umsetzen. Für drei unterschiedliche Bevölkerungsgruppen wurden drei Ausschüsse gebildet um die politi- sche Arbeit in den Ratsausschüssen der Stadt zu bereichern und damit die Wissens- und Erfah- rungsressourcen der jeweiligen Bevölkerungsgruppen für die Stadt nutzbar zu machen. So dürfte für jede Bürgerin und jeden Bürger die Möglichkeit bestehen sich an der politischen Willensbildung zu beteiligen. Frage 2: Wie kann erreicht werden, dass auch die Bürgerinnen und Bürger, die keine Berechtigung zur Kommunalwahl haben, an der Wahl des Seniorenbeirats teilnehmen können? Antwort 2: Leider ist nach der aktuellen Satzung für die diesjährige Wahl zum Seniorenbeirat nur wahlbe- rechtigt, wer die Berechtigung zur Kommunalwahl hat. Grundsätzlich kann jedoch der Rat über eine mögliche Satzungsänderung entscheiden. Jedoch ist der Seniorenbeirat immer offen für Anregungen aus der Bevölkerung, für Empfehlun- gen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Seniorinnen und Senioren und für Tipps für die Beratung und Hilfe älterer Personen zu optimieren. Sehr gerne können Sie Frau Haller, Amt Für Soziales, Wohnen und Inklusion ansprechen oder anschreiben (Kontaktdaten siehe oben) oder die derzeitige Vorsitzende Frau Knütter (Tel.: 02227/68 52) kontaktieren. Der Seniorenbeirat freut sich immer über Interesse. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.08.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Wahlberechtigung Seniorenbeirat“ Sehr geehrter Herr Dr. Tourné, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.07.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Im Einladungsschreiben für die Wahl des Seniorenbeirats ist vermerkt, dass wahlberech- tigt nur die Bürgerinnen und Bürger sind, die über 60 Jahre alt sind und die Berechtigung zur Kommunalwahl haben. Welche rechtlichen Regelungen bedingen diese o.a. Bestim- mung? Antwort 1: Grundlage für die Wahlberechtigung für den Seniorenbeirat ist die Satzung für den Seniorenbei- rat der Stadt Bornheim, die im Dezember 2009 vom Rat der Stadt Bornheim beschlossen wurde. In § 4 (2) heißt es: „Zur Teilnahme an der Wahl in den örtlichen Seniorenkonferenzen sind alle Senioren und Seniorinnen berechtigt, die am Tag der Versammlung das 60. Lebensjahr vollen- det, ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Ortschaft und die Berechtigung zur Kommunalwahl haben.“ Seinerzeit wurden parallel drei neue Ausschüsse gegründet: der Seniorenbeirat, der Integrati- onsausschuss und das Kinder- und Jugendparlament. Diese drei Gremien sollten einem großen Teil der Bevölkerung die Möglichkeit geben, sich an der kommunalen politischen Willensbildung zu beteiligen. Es wurde einerseits der Seniorenbeirat konstituiert, dessen wesentliche Aufgabe die Beratung des Rats und der Ausschüsse, sowie der Verwaltung in Fragen der Seniorenarbeit ist. Der Beirat macht verantwortliche Stellen auf spezifische Probleme der Seniorin und Seniorinnen aufmerk- sam und verfolgt die Bearbeitung. Ebenfalls wird mitgewirkt bei der Planung und Verwirklichung von Angeboten. Die gewählten Vertreter sind Ansprechpartner der Bornheimer Senioren und Seniorinnen und noch vieles mehr. Der fast parallel gegründete Integrationsausschuss wird von Ausländern und von Deutschen ge- wählt, wenn die Staatsangehörigkeit frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erworben ist. Die Aufgaben des Beirats sind sehr vielfältig und in einem ausführlichen Konzept zusammenge- stellt. Das Gremium, in dem sich alle Mitglieder regelmäßig auf Augenhöhe austauschen, disku- tiert über Fragen der Chancengerechtigkeit, der gleichberechtigten Teilhabe, der Migration und Integration und vieles mehr. Ebenfalls kann der Ausschuss an Entscheidungsprozessen der Kommune mitwirken. Herrn Dr. päd. Peter Tourné M.A. Rösberg Taunusstr. 20 53332 Bornheim - 2 - Als drittes Gremium wurde das Kinder- und Jugendparlament initiiert. Es bestand aus 21 Mitglie- dern, die zwischen 12 und 20 Jahre alt sind. Das Parlament soll zur politischen Aufklärung und Erziehung beizutragen, Kinder und Jugendliche an politischen Planungs- und Entscheidungspro- zessen beteiligen und Wünsche und Anregungen aufnehmen und umsetzen. Für drei unterschiedliche Bevölkerungsgruppen wurden drei Ausschüsse gebildet um die politi- sche Arbeit in den Ratsausschüssen der Stadt zu bereichern und damit die Wissens- und Erfah- rungsressourcen der jeweiligen Bevölkerungsgruppen für die Stadt nutzbar zu machen. So dürfte für jede Bürgerin und jeden Bürger die Möglichkeit bestehen sich an der politischen Willensbildung zu beteiligen. Frage 2: Wie kann erreicht werden, dass auch die Bürgerinnen und Bürger, die keine Berechtigung zur Kommunalwahl haben, an der Wahl des Seniorenbeirats teilnehmen können? Antwort 2: Leider ist nach der aktuellen Satzung für die diesjährige Wahl zum Seniorenbeirat nur wahlbe- rechtigt, wer die Berechtigung zur Kommunalwahl hat. Grundsätzlich kann jedoch der Rat über eine mögliche Satzungsänderung entscheiden. Jedoch ist der Seniorenbeirat immer offen für Anregungen aus der Bevölkerung, für Empfehlun- gen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Seniorinnen und Senioren und für Tipps für die Beratung und Hilfe älterer Personen zu optimieren. Sehr gerne können Sie Frau Haller, Amt Für Soziales, Wohnen und Inklusion ansprechen oder anschreiben (Kontaktdaten siehe oben) oder die derzeitige Vorsitzende Frau Knütter (Tel.: 02227/68 52) kontaktieren. Der Seniorenbeirat freut sich immer über Interesse. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen