Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.04.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Vergabe von Schulplätzen an den weiterführenden Schulen in Bornheim und der weiteren Unterstützung der Eltern durch die Verwaltung“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.03.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Nach welchen Auswahlkriterien wurden die Kinder für die zusätzlich eröffnete Klasse in der Europaschule ausgewählt und aus welchen Ortschaften kommen diese Kinder? Antwort 1: Die Aufnahme der Kinder der zusätzlichen Klasse erfolgte nach den Nachrückplätzen, die im Februar jeweils nach Leistungsgruppe und Geschlecht ausgelost worden waren. Es gab daher vier Nachrücklisten (Leistungsgruppe 1 Jungen, Leistungsgruppe 1 Mädchen, Leistungsgruppe 2 Jungen, Leistungsgruppe 2 Mädchen). Bei den Leistungsgruppen 1 reichte die Zahl der Nachrücker im Rahmen der Zusatzklasse nicht aus, so dass entsprechend Kinder der Leistungsgruppe 2 des entsprechenden Geschlechts be- rücksichtigt wurden. Den ursprünglich abgelehnten Kindern wurde die Nachrücknummer im Ablehnungsbescheid mit- geteilt. Nur die jeweilige Nummer war für die Vergabe der Plätze relevant. Wohnort und weitere Sachverhalte, z.B. ob das Kind bereits einen Schulplatz an einer anderen Schule gefunden hat oder nicht, durften nicht berücksichtigt werden. Dieses Vorgehen folgte den rechtlichen Vorgaben und wurde nach Beratung durch die Rechtsab- teilung der Bezirksregierung Köln angewandt. Die Kriterien des Auswahlverfahrens vom Februar waren: 1. Gleichmäßige Berücksichtigung von Mädchen und Jungen 2. Leistungsheterogenität: jeweils Vergabe von 50% der Plätze an L1 und L2 (Leistungsgruppe I: Durchschnittsnote der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Sachkunde bis 2,2; Leistungsgruppe II: Durchschnittsnote größer als 2,2) 3. Geschwisterkinder 4. Losverfahren Im Zuge der zusätzlichen Klasse wurden 27 Kinder aufgenommen, davon 14 Kinder aus Born- heim, 6 Kinder aus Alfter und 7 Kinder aus Wesseling. Die 14 aufgenommen Bornheimer Kinder kommen aus den Ortschaften Bornheim, Kardorf, Rois- dorf, Brenig, Sechtem und Hemmerich. UWG-Fraktion Herrn Dirk König - 2 - Frage 2: Wie viele Bornheimer Kinder haben aktuell noch keinen Platz und wie viele von den Kindern auf der Nachrückerliste der Europaschule (der Heinrich-Böll-Gesamtschule und des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums) haben zwischenzeitlich an einer anderen Schule einen Platz erhalten? Antwort 2: Nach den vorliegenden Unterlagen und Rückmeldungen von den Schulen sind zum heutigen Zeitpunkt (Stand 03.04.2025) 4 Kinder unversorgt. Es ist davon auszugehen, dass diese Kinder noch an anderen Schulen unterkommen werden. Sollte dieses nicht gelingen, wird die Bezirksre- gierung Köln den Kindern im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht einen Schulplatz zuweisen. 25 Schülerinnen und Schüler haben an anderen Schulen einen Platz bekommen. Frage 3: Wie viele Widersprüche wurden an den weiterführenden Schulen in Bornheim gegen die Schulplatzvergabe vorgenommen und ggf. wieder zurückgezogen? Antwort 3: Gesamt: 26 Widersprüche; 19 Widersprüche wurden zurückgezogen. Aufteilung: An der Europaschule lagen 16 Widersprüche gegen die Entscheidung zur Aufnahme vor. Durch die Einrichtung einer weiteren Klasse haben sich davon 7 Widersprüche erledigt. Am Alexander-von-Humboldt Gymnasium wurde 1 Widerspruch gegen die Aufnahmeentschei- dung eingelegt. Dieser wurde zurückgezogen. An der Heinrich-Böll-Gesamtschule lagen 9 Widersprüche vor die zwischenzeitlich zurückgezo- gen wurden. Frage 4: Wie informiert die Verwaltung die betroffenen Eltern, deren Kinder noch keinen Schulplatz haben, zu den weiteren Möglichkeiten und wie unterstützt die Verwaltung diese bei der Suche nach einem Platz, ggf. auch außerhalb von Bornheim? Antwort 4: Die Verwaltung steht in diesem Zusammenhang im engen Austausch mit den Schulleitungen so- wie den Schulverwaltungsämtern der Nachbarkommen um die dort vorhandenen Möglichkeiten zur Aufnahme von Bornheimer Schülerinnen und Schülern zu evaluieren. In diesem Jahr hat die Erich-Kästner Realschule in Brühl eine Mehrklasse gebildet. Zudem haben die beiden Gymna- sien in Brühl jeweils eine Mehrklasse gebildet. In zahlreichen Telefonaten und persönlichen Ge- sprächen wurden die Eltern über mögliche freie Kapazitäten an anderen Schulstandorten infor- miert. Frage 5: Sofern immer noch Bedarf von Bornheimer Schülern Kinder: Welche Maßnahmen (weitere Mehrklasse, Aufstockung, etc.) sieht Verwaltung noch zur Unterbringung der Bornheimer Kinder? Antwort 5: Nach den vorliegenden Unterlagen und Rückmeldungen von den Schulen sind zum heutigen Zeitpunkt (Stand 03.04.2025) 4 Kinder unversorgt. Es ist davon auszugehen, dass diese Kinder noch an anderen Schulen unterkommen werden. Sollte dieses nicht gelingen, wird die Bezirksre- gierung Köln den Kindern im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht einen Schulplatz zuweisen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.04.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Vergabe von Schulplätzen an den weiterführenden Schulen in Bornheim und der weiteren Unterstützung der Eltern durch die Verwaltung“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.03.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Nach welchen Auswahlkriterien wurden die Kinder für die zusätzlich eröffnete Klasse in der Europaschule ausgewählt und aus welchen Ortschaften kommen diese Kinder? Antwort 1: Die Aufnahme der Kinder der zusätzlichen Klasse erfolgte nach den Nachrückplätzen, die im Februar jeweils nach Leistungsgruppe und Geschlecht ausgelost worden waren. Es gab daher vier Nachrücklisten (Leistungsgruppe 1 Jungen, Leistungsgruppe 1 Mädchen, Leistungsgruppe 2 Jungen, Leistungsgruppe 2 Mädchen). Bei den Leistungsgruppen 1 reichte die Zahl der Nachrücker im Rahmen der Zusatzklasse nicht aus, so dass entsprechend Kinder der Leistungsgruppe 2 des entsprechenden Geschlechts be- rücksichtigt wurden. Den ursprünglich abgelehnten Kindern wurde die Nachrücknummer im Ablehnungsbescheid mit- geteilt. Nur die jeweilige Nummer war für die Vergabe der Plätze relevant. Wohnort und weitere Sachverhalte, z.B. ob das Kind bereits einen Schulplatz an einer anderen Schule gefunden hat oder nicht, durften nicht berücksichtigt werden. Dieses Vorgehen folgte den rechtlichen Vorgaben und wurde nach Beratung durch die Rechtsab- teilung der Bezirksregierung Köln angewandt. Die Kriterien des Auswahlverfahrens vom Februar waren: 1. Gleichmäßige Berücksichtigung von Mädchen und Jungen 2. Leistungsheterogenität: jeweils Vergabe von 50% der Plätze an L1 und L2 (Leistungsgruppe I: Durchschnittsnote der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Sachkunde bis 2,2; Leistungsgruppe II: Durchschnittsnote größer als 2,2) 3. Geschwisterkinder 4. Losverfahren Im Zuge der zusätzlichen Klasse wurden 27 Kinder aufgenommen, davon 14 Kinder aus Born- heim, 6 Kinder aus Alfter und 7 Kinder aus Wesseling. Die 14 aufgenommen Bornheimer Kinder kommen aus den Ortschaften Bornheim, Kardorf, Rois- dorf, Brenig, Sechtem und Hemmerich. UWG-Fraktion Herrn Dirk König - 2 - Frage 2: Wie viele Bornheimer Kinder haben aktuell noch keinen Platz und wie viele von den Kindern auf der Nachrückerliste der Europaschule (der Heinrich-Böll-Gesamtschule und des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums) haben zwischenzeitlich an einer anderen Schule einen Platz erhalten? Antwort 2: Nach den vorliegenden Unterlagen und Rückmeldungen von den Schulen sind zum heutigen Zeitpunkt (Stand 03.04.2025) 4 Kinder unversorgt. Es ist davon auszugehen, dass diese Kinder noch an anderen Schulen unterkommen werden. Sollte dieses nicht gelingen, wird die Bezirksre- gierung Köln den Kindern im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht einen Schulplatz zuweisen. 25 Schülerinnen und Schüler haben an anderen Schulen einen Platz bekommen. Frage 3: Wie viele Widersprüche wurden an den weiterführenden Schulen in Bornheim gegen die Schulplatzvergabe vorgenommen und ggf. wieder zurückgezogen? Antwort 3: Gesamt: 26 Widersprüche; 19 Widersprüche wurden zurückgezogen. Aufteilung: An der Europaschule lagen 16 Widersprüche gegen die Entscheidung zur Aufnahme vor. Durch die Einrichtung einer weiteren Klasse haben sich davon 7 Widersprüche erledigt. Am Alexander-von-Humboldt Gymnasium wurde 1 Widerspruch gegen die Aufnahmeentschei- dung eingelegt. Dieser wurde zurückgezogen. An der Heinrich-Böll-Gesamtschule lagen 9 Widersprüche vor die zwischenzeitlich zurückgezo- gen wurden. Frage 4: Wie informiert die Verwaltung die betroffenen Eltern, deren Kinder noch keinen Schulplatz haben, zu den weiteren Möglichkeiten und wie unterstützt die Verwaltung diese bei der Suche nach einem Platz, ggf. auch außerhalb von Bornheim? Antwort 4: Die Verwaltung steht in diesem Zusammenhang im engen Austausch mit den Schulleitungen so- wie den Schulverwaltungsämtern der Nachbarkommen um die dort vorhandenen Möglichkeiten zur Aufnahme von Bornheimer Schülerinnen und Schülern zu evaluieren. In diesem Jahr hat die Erich-Kästner Realschule in Brühl eine Mehrklasse gebildet. Zudem haben die beiden Gymna- sien in Brühl jeweils eine Mehrklasse gebildet. In zahlreichen Telefonaten und persönlichen Ge- sprächen wurden die Eltern über mögliche freie Kapazitäten an anderen Schulstandorten infor- miert. Frage 5: Sofern immer noch Bedarf von Bornheimer Schülern Kinder: Welche Maßnahmen (weitere Mehrklasse, Aufstockung, etc.) sieht Verwaltung noch zur Unterbringung der Bornheimer Kinder? Antwort 5: Nach den vorliegenden Unterlagen und Rückmeldungen von den Schulen sind zum heutigen Zeitpunkt (Stand 03.04.2025) 4 Kinder unversorgt. Es ist davon auszugehen, dass diese Kinder noch an anderen Schulen unterkommen werden. Sollte dieses nicht gelingen, wird die Bezirksre- gierung Köln den Kindern im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht einen Schulplatz zuweisen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verkehrsverhältnisse Eichendorffstraße in Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 27.08.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wer hat die Sperrung des Fuß- und Radwegs aus welchem Grund angeordnet? Antwort 1: Nach Eingang einer Bürgerbeschwerde wurde der betroffene Bereich der Mauer durch einen Sta- tiker begutachtet. Dieser bestätigte den kritischen Schiefstand der Mauer und beurteilte diese als potenziell einsturzgefährdet. Um eine unmittelbare Gefährdung von Passantinnen und Passanten auszuschließen, wurde der angrenzende Gehweg vorsorglich gesperrt. Die Sperrung wurde in der Zuständigkeit der Verkehrsbehörde Abtl. 9.2 veranlasst. Die akute Gefahr ist durch diese Absper- rung derzeit gebannt. Frage 2: Welche Maßnahmen werden durch wen ergriffen, um die Benutzbarkeit des Weges wieder herzu- stellen? Antwort 2: Die Bauaufsicht hat Kontakt zum Eigentümer aufgenommen. Dieser hat mitgeteilt, dass bereits 2012 Maßnahmen aufgrund einer statischen Begutachtung ergriffen wurden. Eine Bewertung die- ser Maßnahmen und ob diese aus heutiger Sicht noch ausreichend zur Gewährleistung der Standsicherheit sind, steht noch aus. Frage 3: Bis wann wird die Sperrung voraussichtlich andauern? Antwort 3: Sollte die unter Antwort 2 beschriebene Bewertung ergeben, dass die Mauer noch standsicher ist, kann die Sperrung zeitnah wieder aufgehoben werden. Andererseits müsste zunächst eine Standsicherheit wieder hergestellt werden. Der zeitliche Rahmen ist dann noch nicht absehbar. Frage 4: Welche alternativen Wegeführungen existieren für Fußgänger und Radfahrer, um den Friedhof Bornheim zu erreichen? Herrn Christian Koch - 2 - Antwort 4: Die Verkehrsbehörde hat unmittelbar eine alternative Wegführung durch das Verkehrsplanungs- büro Schröer veranlasst. Fußgänger, die aus Richtung Apostelpfad kommen, werden an der Mit- telinsel der Eichendorffstraße auf den gegenüberliegenden Gehweg geleitet und über die ausge- schilderte Umleitungsstrecke entlang der Tennishalle, des Bachbegleitwegs und des Gehwegs der Schule zum Uedorfer Weg und schließlich zum Friedhof Bornheim geführt. Frage 5: Sind diese Wegealternativen ausgeschildert oder anderweitig öffentlich bekanntgemacht? Antwort 5: 1.Siehe Antwort 4 2. Eine Bekanntmachung wurde auf der Internetseite der Stadt Bornheim veranlasst. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verkehrsverhältnisse Eichendorffstraße in Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 27.08.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wer hat die Sperrung des Fuß- und Radwegs aus welchem Grund angeordnet? Antwort 1: Nach Eingang einer Bürgerbeschwerde wurde der betroffene Bereich der Mauer durch einen Sta- tiker begutachtet. Dieser bestätigte den kritischen Schiefstand der Mauer und beurteilte diese als potenziell einsturzgefährdet. Um eine unmittelbare Gefährdung von Passantinnen und Passanten auszuschließen, wurde der angrenzende Gehweg vorsorglich gesperrt. Die Sperrung wurde in der Zuständigkeit der Verkehrsbehörde Abtl. 9.2 veranlasst. Die akute Gefahr ist durch diese Absper- rung derzeit gebannt. Frage 2: Welche Maßnahmen werden durch wen ergriffen, um die Benutzbarkeit des Weges wieder herzu- stellen? Antwort 2: Die Bauaufsicht hat Kontakt zum Eigentümer aufgenommen. Dieser hat mitgeteilt, dass bereits 2012 Maßnahmen aufgrund einer statischen Begutachtung ergriffen wurden. Eine Bewertung die- ser Maßnahmen und ob diese aus heutiger Sicht noch ausreichend zur Gewährleistung der Standsicherheit sind, steht noch aus. Frage 3: Bis wann wird die Sperrung voraussichtlich andauern? Antwort 3: Sollte die unter Antwort 2 beschriebene Bewertung ergeben, dass die Mauer noch standsicher ist, kann die Sperrung zeitnah wieder aufgehoben werden. Andererseits müsste zunächst eine Standsicherheit wieder hergestellt werden. Der zeitliche Rahmen ist dann noch nicht absehbar. Frage 4: Welche alternativen Wegeführungen existieren für Fußgänger und Radfahrer, um den Friedhof Bornheim zu erreichen? Herrn Christian Koch - 2 - Antwort 4: Die Verkehrsbehörde hat unmittelbar eine alternative Wegführung durch das Verkehrsplanungs- büro Schröer veranlasst. Fußgänger, die aus Richtung Apostelpfad kommen, werden an der Mit- telinsel der Eichendorffstraße auf den gegenüberliegenden Gehweg geleitet und über die ausge- schilderte Umleitungsstrecke entlang der Tennishalle, des Bachbegleitwegs und des Gehwegs der Schule zum Uedorfer Weg und schließlich zum Friedhof Bornheim geführt. Frage 5: Sind diese Wegealternativen ausgeschildert oder anderweitig öffentlich bekanntgemacht? Antwort 5: 1.Siehe Antwort 4 2. Eine Bekanntmachung wurde auf der Internetseite der Stadt Bornheim veranlasst. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Sachstand Igelburgen“ Sehr geehrte Frau Gesell, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.09.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen sind konkret für den Herbst/Winter 2025/26 vorgesehen, um Igelburgen anzulegen oder ggf. mittlerweile bestehende zu ergänzen Antwort 1: Es ist vorgesehen, Igelburgen aus den natürlich vorkommenden Materialien (Baumstämme, Äste, Laub) zunächst auf den Friedhöfen zu errichten. Igelburgen werden ab Oktober auf folgenden Friedhöfen angelegt: Bornheim, Hersel, Waldorf Frage 2: Welche weiteren Flächen wurden seitdem auf ihre Eignung geprüft und mit welchem Ergebnis? Antwort 2: Ferner wird eine erste Igelburg im Bereich der Europaschule und auf dem Außengelände des Hal- lenfreizeitbades angelegt. Weitere in Frage kommende städtische Flächen befinden sich in Ab- stimmung mit dem Umwelt- und Grünflächenamt. Denkbar wäre die Errichtung im Bereich der Öd- länder im Stadtgebiet, auf der Grünfläche neben der Salzhalle des SBB oder aber auch gegenüber der Tankstelle auf dem Hellenkreuz. Frage 3: Welche weiteren Flächen sollen zukünftig auf ihre Eignung überprüft werden und wann soll dies erfolgen? Antwort 3: Nach ersten Erfahrungen sollen im Jahr 2026 die verschiedenen Anlagen des Abwasserwerkes überprüft werden hinsichtlich möglicher Standorte. Frage 4: Gibt es konkrete Pläne bei der Umsetzung auch Bürger*innen, Schulen oder Vereine miteinzubeziehen? Frau Andrea Gesell - 2 - Antwort 4: Die Einbeziehung von Bürger*innen, Schulen und/oder Vereinen um geeignete Flächen auf Grünanlagen zu finden wird begrüßt, findet derzeit jedoch seitens des SBB nicht statt. Gerne in- formiert die Verwaltung die Leitungen der Kitas und Schulen über die Möglichkeit, sich hier zu en- gagieren. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Sachstand Igelburgen“ Sehr geehrte Frau Gesell, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.09.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen sind konkret für den Herbst/Winter 2025/26 vorgesehen, um Igelburgen anzulegen oder ggf. mittlerweile bestehende zu ergänzen Antwort 1: Es ist vorgesehen, Igelburgen aus den natürlich vorkommenden Materialien (Baumstämme, Äste, Laub) zunächst auf den Friedhöfen zu errichten. Igelburgen werden ab Oktober auf folgenden Friedhöfen angelegt: Bornheim, Hersel, Waldorf Frage 2: Welche weiteren Flächen wurden seitdem auf ihre Eignung geprüft und mit welchem Ergebnis? Antwort 2: Ferner wird eine erste Igelburg im Bereich der Europaschule und auf dem Außengelände des Hal- lenfreizeitbades angelegt. Weitere in Frage kommende städtische Flächen befinden sich in Ab- stimmung mit dem Umwelt- und Grünflächenamt. Denkbar wäre die Errichtung im Bereich der Öd- länder im Stadtgebiet, auf der Grünfläche neben der Salzhalle des SBB oder aber auch gegenüber der Tankstelle auf dem Hellenkreuz. Frage 3: Welche weiteren Flächen sollen zukünftig auf ihre Eignung überprüft werden und wann soll dies erfolgen? Antwort 3: Nach ersten Erfahrungen sollen im Jahr 2026 die verschiedenen Anlagen des Abwasserwerkes überprüft werden hinsichtlich möglicher Standorte. Frage 4: Gibt es konkrete Pläne bei der Umsetzung auch Bürger*innen, Schulen oder Vereine miteinzubeziehen? Frau Andrea Gesell - 2 - Antwort 4: Die Einbeziehung von Bürger*innen, Schulen und/oder Vereinen um geeignete Flächen auf Grünanlagen zu finden wird begrüßt, findet derzeit jedoch seitens des SBB nicht statt. Gerne in- formiert die Verwaltung die Leitungen der Kitas und Schulen über die Möglichkeit, sich hier zu en- gagieren. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.10.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Stand Schulsozialarbeit an den Grundschulen in Walberberg, Rösberg und Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.10.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen wurden seit dem Beschluss bereits eingeleitet oder umgesetzt? Antwort 1: Wie in der Vorlage 492/2024-4 aufgeführt, beabsichtigt die Verwaltung künftig den jeweiligen OGS-Träger an den einzelnen Schulen mit der Schulsozialarbeit zu betreuen. In diesem Zusam- menhang wurden bereits im vergangen Jahr Gespräche mit den einzelnen Trägern geführt. Im Laufe des Verfahrens wurde dann bei der KJA Bonn ein Schutzschirmverfahren eingeleitet. Vor Abschluss dieses Verfahrens war es nicht möglich eine verbindliche Planung zur Weiterführung der Schulsozialarbeit mit der KJA Bonn vorzunehmen. Zudem haben die Träger der OGS ´en an der Herseler-Werth-Schule sowie der Markus- Schule in Rösberg ihre Kooperationsverträge zum Schuljahresbeginn 2025/2026 gekündigt. Im Rahmen der Nachbesetzung wurde eine europaweite Ausschreibung durchgeführt. Als Ergebnis dieser Ausschreibung ist festzuhalten, dass ab am dem 01.08.2025 die Kinder- und Jugendbetreuung Meckenheim (Kiju) die Trägerschaften der OGS´en an der Herseler- Werth-Schule sowie Rapun- zel Kinderhaus e.V. die Trägerschaft an der Markus-Schule Rösberg übernommen haben. Die Gespräche zur Versorgung der einzelnen Schulen mit Schulsozialarbeit wurden zwischen- zeitlich im Rahmen eines von der Verwaltung eingerichteten Qualitätszirkels aufgenommen. Es wurde vereinbart, dass die Verwaltung diesbezüglich zur nächsten Sitzung des Qualitätszirkels im November 2025 Vorschläge einbringen. Frage 2: Wie hoch ist der aktuell zur Verfügung stehende Förderumfang für die Schulsozialarbeit an den einzelnen Schulen? Antwort 2: Die Stadt Bornheim erhält für das Schuljahr 2025/2026 einen Förderbetrag von insgesamt 73.725,15€. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einer Förderung für Personalausgaben in Höhe von 64.509,51€ sowie einem Betrag in Höhe von 9.215,64€ für Sachausgaben. Es wird Herrn Dirk König - 2 - keine Aufteilung der Fördergelder auf die einzelnen Schulen vorgenommen. Als Bewertungskrite- rien für den Einsatz von Schulsozialarbeit werden Schulgröße, Schulsozialindex und BuT Anteile zugrunde gelegt. Frage 3: Wann wurden welche Gespräche zur Ausweitung der Schulsozialarbeit / Besetzung der Stellen mit den Trägern und Schulleitungen geführt? Antwort 3: Siehe hierzu Antwort der Verwaltung zu Punkt 1. Frage 4: Wann können die betroffenen Schüler, Eltern und Kollegen der Schulen mit einer Besetzung rechnen? Antwort 4: Es ist davon auszugehen, dass im I. Quartal 2026 die Versorgung der genannten Schulen mit Schulsozialarbeit sichergestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.10.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Stand Schulsozialarbeit an den Grundschulen in Walberberg, Rösberg und Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.10.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen wurden seit dem Beschluss bereits eingeleitet oder umgesetzt? Antwort 1: Wie in der Vorlage 492/2024-4 aufgeführt, beabsichtigt die Verwaltung künftig den jeweiligen OGS-Träger an den einzelnen Schulen mit der Schulsozialarbeit zu betreuen. In diesem Zusam- menhang wurden bereits im vergangen Jahr Gespräche mit den einzelnen Trägern geführt. Im Laufe des Verfahrens wurde dann bei der KJA Bonn ein Schutzschirmverfahren eingeleitet. Vor Abschluss dieses Verfahrens war es nicht möglich eine verbindliche Planung zur Weiterführung der Schulsozialarbeit mit der KJA Bonn vorzunehmen. Zudem haben die Träger der OGS ´en an der Herseler-Werth-Schule sowie der Markus- Schule in Rösberg ihre Kooperationsverträge zum Schuljahresbeginn 2025/2026 gekündigt. Im Rahmen der Nachbesetzung wurde eine europaweite Ausschreibung durchgeführt. Als Ergebnis dieser Ausschreibung ist festzuhalten, dass ab am dem 01.08.2025 die Kinder- und Jugendbetreuung Meckenheim (Kiju) die Trägerschaften der OGS´en an der Herseler- Werth-Schule sowie Rapun- zel Kinderhaus e.V. die Trägerschaft an der Markus-Schule Rösberg übernommen haben. Die Gespräche zur Versorgung der einzelnen Schulen mit Schulsozialarbeit wurden zwischen- zeitlich im Rahmen eines von der Verwaltung eingerichteten Qualitätszirkels aufgenommen. Es wurde vereinbart, dass die Verwaltung diesbezüglich zur nächsten Sitzung des Qualitätszirkels im November 2025 Vorschläge einbringen. Frage 2: Wie hoch ist der aktuell zur Verfügung stehende Förderumfang für die Schulsozialarbeit an den einzelnen Schulen? Antwort 2: Die Stadt Bornheim erhält für das Schuljahr 2025/2026 einen Förderbetrag von insgesamt 73.725,15€. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einer Förderung für Personalausgaben in Höhe von 64.509,51€ sowie einem Betrag in Höhe von 9.215,64€ für Sachausgaben. Es wird Herrn Dirk König - 2 - keine Aufteilung der Fördergelder auf die einzelnen Schulen vorgenommen. Als Bewertungskrite- rien für den Einsatz von Schulsozialarbeit werden Schulgröße, Schulsozialindex und BuT Anteile zugrunde gelegt. Frage 3: Wann wurden welche Gespräche zur Ausweitung der Schulsozialarbeit / Besetzung der Stellen mit den Trägern und Schulleitungen geführt? Antwort 3: Siehe hierzu Antwort der Verwaltung zu Punkt 1. Frage 4: Wann können die betroffenen Schüler, Eltern und Kollegen der Schulen mit einer Besetzung rechnen? Antwort 4: Es ist davon auszugehen, dass im I. Quartal 2026 die Versorgung der genannten Schulen mit Schulsozialarbeit sichergestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.10.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Neueinbau der Heizungsanlagen in den Kindertagesstätten Wolfsburg und Klapperschuh“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 13.08.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In der damaligen Vergabevorlage im Jugendhilfeausschuss wurden Planungsleistungen in Höhe von ca. 65.000 Euro von der Verwaltung beantragt zur Genehmigung vorgelegt. Nach Aktenein- sicht beliefen sich die Planungskosten jedoch deutlich unter jener Summe, wohingegen die Bau- leitung über diesen Auftrag mit abgerechnet wurde. Die damalige Planungssumme hat etliche Mitglieder im Jugendhilfeausschuss fragend zurückgelassen. Ist es ordnungsgemäß, wenn diese nunmehr auch für die Bauleitung verwendet wurde? Antwort 1: Entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 § 6 richtet sich die Ermittlung des Honorars aller Leistungsphasen nach der Kostenberechnung. Also muss auch die Bauüberwachung nach der Kostenberechnung aus der LPH 3 ermittelt werden. Die Kosten- feststellung findet auf Grundlage der Vergaben statt, die können auch günstiger ausfallen. Eine Reduzierung des Honorars findet in einem solchen Fall nicht statt, Honorarbasis bleibt die Kos- tenberechnung. Das gilt auch für die Bauleitung. Frage 2: In der Kostenaufstellung konnten keine Einnahmen durch Förderungen von mir eingesehen wer- den. Insbesondere das Programm 422 der KfW für den Einbau von erneuerbaren Heizungsanla- gen in Nichtwohngebäuden scheint die Investition berücksichtigen zu können. Welche Förderun- gen (progres, KfW, Bafa,…) hat die Stadt geprüft und beantragt? Welche davon wurden mit wel- chen Gründen abgelehnt? Herrn Dirk König - 2 - Antwort 2: Die Verwaltung hat ein permanentes Monitoring der Förderlandschaft implementiert. Hier kam zu- nächst insbesondere das Programm 422 der KfW für den Einbau von erneuerbaren Heizungsan- lagen in Nichtwohngebäuden in Betracht. Es konnte jedoch keine Förderung beantragt werden. Förderungen gibt es für den Austausch von fossilen Energien hin zu nachhaltigen Energien. Da die vorhandene Heizung bereits mittels Wärmepumpe betrieben wurde, traf dies hier nicht zu. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.10.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Neueinbau der Heizungsanlagen in den Kindertagesstätten Wolfsburg und Klapperschuh“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 13.08.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In der damaligen Vergabevorlage im Jugendhilfeausschuss wurden Planungsleistungen in Höhe von ca. 65.000 Euro von der Verwaltung beantragt zur Genehmigung vorgelegt. Nach Aktenein- sicht beliefen sich die Planungskosten jedoch deutlich unter jener Summe, wohingegen die Bau- leitung über diesen Auftrag mit abgerechnet wurde. Die damalige Planungssumme hat etliche Mitglieder im Jugendhilfeausschuss fragend zurückgelassen. Ist es ordnungsgemäß, wenn diese nunmehr auch für die Bauleitung verwendet wurde? Antwort 1: Entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 § 6 richtet sich die Ermittlung des Honorars aller Leistungsphasen nach der Kostenberechnung. Also muss auch die Bauüberwachung nach der Kostenberechnung aus der LPH 3 ermittelt werden. Die Kosten- feststellung findet auf Grundlage der Vergaben statt, die können auch günstiger ausfallen. Eine Reduzierung des Honorars findet in einem solchen Fall nicht statt, Honorarbasis bleibt die Kos- tenberechnung. Das gilt auch für die Bauleitung. Frage 2: In der Kostenaufstellung konnten keine Einnahmen durch Förderungen von mir eingesehen wer- den. Insbesondere das Programm 422 der KfW für den Einbau von erneuerbaren Heizungsanla- gen in Nichtwohngebäuden scheint die Investition berücksichtigen zu können. Welche Förderun- gen (progres, KfW, Bafa,…) hat die Stadt geprüft und beantragt? Welche davon wurden mit wel- chen Gründen abgelehnt? Herrn Dirk König - 2 - Antwort 2: Die Verwaltung hat ein permanentes Monitoring der Förderlandschaft implementiert. Hier kam zu- nächst insbesondere das Programm 422 der KfW für den Einbau von erneuerbaren Heizungsan- lagen in Nichtwohngebäuden in Betracht. Es konnte jedoch keine Förderung beantragt werden. Förderungen gibt es für den Austausch von fossilen Energien hin zu nachhaltigen Energien. Da die vorhandene Heizung bereits mittels Wärmepumpe betrieben wurde, traf dies hier nicht zu. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.11.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Übermittlung von Daten an die Ortsvorsteher zu Alters- und Ehejubiläen“ Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.11.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich die Gesetzesgrundlage zum offenkundigen Verbot der Übermittlung von Daten an die OV’s im Einzelnen dar? Antwort 1: Nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes hat eine betroffene Person das Recht, der Über- mittlung ihrer Daten nach § 50 Abs. 2 BMG zu widersprechen, sog. Übermittlungssperre. Frage 2: Welchen Spielraum sieht die Verwaltung den OV’s als Ehrenbeamten diese Daten weiter über- mitteln zu können? Antwort 2: Hinsichtlich einer Datenübermittlung trotz bestehender Übermittlungssperre gibt es kein Ermes- sen. Besteht eine Übermittlungssperre hinsichtlich Ehe- und Altersjubiläen, ist eine Datenverar- beitung zu diesem Zweck unzulässig und rechtswidrig. Frage 3: Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass mit einer Fragebogenaktion bei verschiedenen An- lässen keine annähernd umfassende Erfassung der Alters- und Ehejubiläen erreicht werden kann und die OV’s dabei in Bezug auf die Gleichbehandlung aller Jubilare vor erhebliche Probleme gestellt werden? Antwort 3: Durch die erwähnte „Fragebogenaktion“ soll keine umfassende Erfassung der Ehe- und Altersju- biläen erfolgen. Vielmehr soll den Personen, die eine Gratulation zu ihrem Ehe- oder Altersjubilä- um wünschen, die Möglichkeit gegeben werden, eine Übermittlungssperre im Melderegister auf möglichst einfachem Wege löschen zu lassen. Probleme hinsichtlich einer Gleichbehandlung aller Jubilare sieht die Stadtverwaltung vor der Tatsache, dass Personen mit und ohne Übermitt- lungssperre aufgrund der geltenden Rechtslage unterschiedlich zu behandeln sind, nicht. Herrn Wilfried Hanft - 2 - Frage 4: Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung künftig den OV‘s eine möglichst voll- ständige Erfassung der Alters- und Ehejubiläen zu ermöglichen? Antwort 4: Keine. Die Stadtverwaltung wird sich an die geltende Rechtslage halten. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.11.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Übermittlung von Daten an die Ortsvorsteher zu Alters- und Ehejubiläen“ Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.11.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich die Gesetzesgrundlage zum offenkundigen Verbot der Übermittlung von Daten an die OV’s im Einzelnen dar? Antwort 1: Nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes hat eine betroffene Person das Recht, der Über- mittlung ihrer Daten nach § 50 Abs. 2 BMG zu widersprechen, sog. Übermittlungssperre. Frage 2: Welchen Spielraum sieht die Verwaltung den OV’s als Ehrenbeamten diese Daten weiter über- mitteln zu können? Antwort 2: Hinsichtlich einer Datenübermittlung trotz bestehender Übermittlungssperre gibt es kein Ermes- sen. Besteht eine Übermittlungssperre hinsichtlich Ehe- und Altersjubiläen, ist eine Datenverar- beitung zu diesem Zweck unzulässig und rechtswidrig. Frage 3: Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass mit einer Fragebogenaktion bei verschiedenen An- lässen keine annähernd umfassende Erfassung der Alters- und Ehejubiläen erreicht werden kann und die OV’s dabei in Bezug auf die Gleichbehandlung aller Jubilare vor erhebliche Probleme gestellt werden? Antwort 3: Durch die erwähnte „Fragebogenaktion“ soll keine umfassende Erfassung der Ehe- und Altersju- biläen erfolgen. Vielmehr soll den Personen, die eine Gratulation zu ihrem Ehe- oder Altersjubilä- um wünschen, die Möglichkeit gegeben werden, eine Übermittlungssperre im Melderegister auf möglichst einfachem Wege löschen zu lassen. Probleme hinsichtlich einer Gleichbehandlung aller Jubilare sieht die Stadtverwaltung vor der Tatsache, dass Personen mit und ohne Übermitt- lungssperre aufgrund der geltenden Rechtslage unterschiedlich zu behandeln sind, nicht. Herrn Wilfried Hanft - 2 - Frage 4: Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung künftig den OV‘s eine möglichst voll- ständige Erfassung der Alters- und Ehejubiläen zu ermöglichen? Antwort 4: Keine. Die Stadtverwaltung wird sich an die geltende Rechtslage halten. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates zum Ratsentscheid vom 11.12.2024 betr. die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf zwei städtischen Gebäuden Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.08.2025 beantworte ich wie folgt: In Vorlage 809/2024-6 hat die Verwaltung aufgrund der vorliegenden Förderbescheide vorge- schlagen, die Realisierung über den Stadtbetrieb kurzfristig durchführen zu lassen. In der Vorlage war enthalten, dass für beide Anlagen Kosten i.H.v. 132.000 Euro als förderfähige Summe ange- nommen wurden. Damit lag eine Wirtschaftlichkeit vor. Leider wurde aufgrund von Nachfragen zur Niederschrift eine fehlerhafte Information gegeben. Darin enthalten war die Aussage, dass die Anlagen jeweils 135.000 Euro kosten würden. Diesen Fehler bittet die Verwaltung zu entschuldigen. Dies vorausgeschickt, möchte ich Ihre Fragen wie folgt beantworten: Frage 1: Welche finanziellen Abweichungen gibt es zur am 11.12.2024 beschlossenen Vorlage im Rah- men einer zwanzigjährigen Betrachtung der wirtschaftlichen Kennzahlen? Antwort 1: Die geschätzte Bausumme von 175.000 € brutto (147.058,82 netto) für beide Anlagen – davon Kita Rilkestr. ca. 67.000 € netto – war in den finanziellen Auswirkungen eingetragen. Im Text der Vorlage stehen die Schätzkosten von 132.000 € für beide Anlagen als förderfähige Investition. Nicht alle Baukosten sind für die Förderung anrechenbar. Diese Schätzkosten verringerten sich bei der Beauftragung und Umsetzung auf 72.305 € brutto (60.760,00 netto) für die Kita Rilkestra- ße. Die Errichtung von PV-Anlagen ist zwischenzeitlich von der Umsatzsteuer befreit. Die Abwei- chung seit dem Beschluss ist somit eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Anlage an der Ril- kestraße. Frage 2: a. Von wem wurde nunmehr der Fachingenieur beauftragt, der das oben beschriebene Szenario zur Nutzung der übrigen Dachflächen des Gebäudes Rilkestraße im Rahmen der Vorlage 363/2025-SSB geprüft hat? Antwort 2a: Herrn Dirk König - 2 - Der Stadtbetrieb (SBB) hat in der Vorlage 363/2025-SBB eine Betrachtung durchgeführt, wenn der SBB das Dach der Kita pachten würde und dort eine 171,6 kWp-Anlage installieren lassen würde. Da dieses Szenario nicht förderfähig war, wurde es nicht weiter betrachtet. Frage 2: b. Welches Unternehmen hat diese Prüfung vorgenommen? Antwort 2b: Die Firma M & R Renewable Energies Bornheim GmbH aus Bornheim. Diese hat die Prüfung an einen externen Ingenieur vergeben, der eine Planung mit der Fachsoftware PV Sol Premium durchgeführt hat. Dem SBB und der Stadtverwaltung sind hierfür keine Kosten entstanden. Frage 2: c. Inwieweit konnte nunmehr der Verzicht auf die Förderung ausgeschlossen werden? Antwort 2c: Indem die Vorgaben des Fördergebers eingehalten wurden, die PV-Anlage nur in der Größe von mind. 80 % des Eigenbedarfs zu errichten, wurde die Förderzusage gesichert. Der Abruf der För- dermittel wird derzeit vorbereitet. Frage 3: Wie möchte der Verwaltungsvorstand, zu dem neben dem Bürgermeister auch die drei Dezer- nenten gehören, in Zukunft solche deutlichen Abweichungen zwischen den tatsächlich anfallen- den Kosten oder Erträgen im Rahmen von Verwaltungsvorlagen bei Investitionen aber auch an- deren Ausgaben verhindern? Antwort 3: Der Verwaltungsvorstand, zu dem auch die Dezernenten gehören, müssen in ihrer täglichen Ar- beit auf die Angaben und Aussagen der Fachämter und beteiligten externen Gutachter vertrauen. Es können immer Fehler entstehen, vor allem wenn unter Zeitdruck gearbeitet werden muss. Wichtig ist hierbei, dass kein Schaden für die Stadt entsteht. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.04.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Bürgerradweg zwischen Hersel und Widdig Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.02.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit dem Herbst 2024 gibt es keinen neuen Informationen zur Realisierung des kombinierten Geh-und Radweges(Bürgerradweg) entlang der L 300; Wann wird der zuständige Mobilitäts- und Verkehrsausschuss durch die Verwaltung über den derzeitigen Stand der Planungen informiert? Antwort 1: Die Planungen werden im Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss durch die Verwaltung vorgestellt, sobald diese inhaltlich abgeschlossen wurden und das Sicherheitsaudit mit Straßen NRW durchgeführt wurde. Zum Stichtag 17.02.2025 waren die Planungen noch nicht vollständig abgeschlossen. Frage 2: Konnten die städtischen Planungen mittlerweile erfolgreich abgeschlossen werden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Entwässerung der L 300 bzw. wann werden die Planungen fertiggestellt? Antwort 2: Zum Stichtag 17.02.2025 waren die Planungen noch nicht vollständig abgeschlossen. Dies ist in umfangreichen Abstimmungen mit dem SBB zu Fragen der Entwässerung zu begründen, die in die Vorplanung einfließen mussten. Auf Basis dieser Abstimmung passt das planende Ingenieurbüro die Vorplanung und den dazugehörigen Bericht aktuell noch an. Frage 3: Wann stellt die Verwaltung den betroffenen Bürgern der Rheinorte Hersel, Uedorf und Widdig ihre Planungen im Rahmen einer Bürgerinformation vor? Antwort 3: Antwort: Die Planungen werden im Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss durch die Verwaltung vorgestellt, sobald diese inhaltlich abgeschlossen wurden und das Sicherheitsaudit mit Straßen NRW durchgeführt wurde. Eine gesonderte Vorstellung im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung kann erst danach erfolgen. Bürgerinformationsveranstaltungen sind auch im Rahmen der darauffolgenden Planungsschritte (Entwurfsplanung und Ausführungsplanung) vorgesehen. Genauere Daten können noch nicht terminiert werden. Herrn Bernd Marx - 2 - Frage 4: Wird durch den Landesbetrieb an der Kreuzung L 300/Richard-Piel-Straße eine Bedarfsampel errichtet bzw. wird diese in die Realisierung des Geh- und Radweges miteinbezogen? Antwort 4: Eine Bedarfsampel ist nicht Bestandteil der Verwaltungsvereinbarung für die Planungsleistungen des Geh- Radwegs an der L300. Der MoVA hat in seiner Sitzung am 03.09.2024 darüber hinaus einstimmig beschlossen, die Errichtung einer Bedarfsampel im Bereich der L 300 in Höhe der Erftstraße durch die Verwaltung prüfen zu lassen (432/2024-9). Die Prüfung durch die Verwaltung steht aktuell noch aus Frage 5: Wann rechnet die Verwaltung realistisch mit dem ersten Spatenstich durch den Landesbetrieb Straßen NRW? Antwort 5: Antwort: Nach Abschluss der Vorplanung und dem Sicherheitsaudit folgen noch die Planungsstufen der Entwurfsplanung und Ausführungsplanung gemäß HOAI. Diese Planungsstufen und deren Ausschreibungen lassen sich aufgrund ihrer Komplexität in ihrer Dauer nur schwer beziffern. Daher kann die Verwaltung nur mitteilen, dass bis Abschluss der Planungsleistungen erfahrungsgemäß noch ca. zwei Jahre vergehen werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.04.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Bürgerradweg zwischen Hersel und Widdig Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.02.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit dem Herbst 2024 gibt es keinen neuen Informationen zur Realisierung des kombinierten Geh-und Radweges(Bürgerradweg) entlang der L 300; Wann wird der zuständige Mobilitäts- und Verkehrsausschuss durch die Verwaltung über den derzeitigen Stand der Planungen informiert? Antwort 1: Die Planungen werden im Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss durch die Verwaltung vorgestellt, sobald diese inhaltlich abgeschlossen wurden und das Sicherheitsaudit mit Straßen NRW durchgeführt wurde. Zum Stichtag 17.02.2025 waren die Planungen noch nicht vollständig abgeschlossen. Frage 2: Konnten die städtischen Planungen mittlerweile erfolgreich abgeschlossen werden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Entwässerung der L 300 bzw. wann werden die Planungen fertiggestellt? Antwort 2: Zum Stichtag 17.02.2025 waren die Planungen noch nicht vollständig abgeschlossen. Dies ist in umfangreichen Abstimmungen mit dem SBB zu Fragen der Entwässerung zu begründen, die in die Vorplanung einfließen mussten. Auf Basis dieser Abstimmung passt das planende Ingenieurbüro die Vorplanung und den dazugehörigen Bericht aktuell noch an. Frage 3: Wann stellt die Verwaltung den betroffenen Bürgern der Rheinorte Hersel, Uedorf und Widdig ihre Planungen im Rahmen einer Bürgerinformation vor? Antwort 3: Antwort: Die Planungen werden im Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss durch die Verwaltung vorgestellt, sobald diese inhaltlich abgeschlossen wurden und das Sicherheitsaudit mit Straßen NRW durchgeführt wurde. Eine gesonderte Vorstellung im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung kann erst danach erfolgen. Bürgerinformationsveranstaltungen sind auch im Rahmen der darauffolgenden Planungsschritte (Entwurfsplanung und Ausführungsplanung) vorgesehen. Genauere Daten können noch nicht terminiert werden. Herrn Bernd Marx - 2 - Frage 4: Wird durch den Landesbetrieb an der Kreuzung L 300/Richard-Piel-Straße eine Bedarfsampel errichtet bzw. wird diese in die Realisierung des Geh- und Radweges miteinbezogen? Antwort 4: Eine Bedarfsampel ist nicht Bestandteil der Verwaltungsvereinbarung für die Planungsleistungen des Geh- Radwegs an der L300. Der MoVA hat in seiner Sitzung am 03.09.2024 darüber hinaus einstimmig beschlossen, die Errichtung einer Bedarfsampel im Bereich der L 300 in Höhe der Erftstraße durch die Verwaltung prüfen zu lassen (432/2024-9). Die Prüfung durch die Verwaltung steht aktuell noch aus Frage 5: Wann rechnet die Verwaltung realistisch mit dem ersten Spatenstich durch den Landesbetrieb Straßen NRW? Antwort 5: Antwort: Nach Abschluss der Vorplanung und dem Sicherheitsaudit folgen noch die Planungsstufen der Entwurfsplanung und Ausführungsplanung gemäß HOAI. Diese Planungsstufen und deren Ausschreibungen lassen sich aufgrund ihrer Komplexität in ihrer Dauer nur schwer beziffern. Daher kann die Verwaltung nur mitteilen, dass bis Abschluss der Planungsleistungen erfahrungsgemäß noch ca. zwei Jahre vergehen werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen