Kleine Anfragen

95 Ergebnisse

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.10.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Durchgehende Besetzung der Bornheimer Polizeiwache“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.09.2024 beantworte ich nach Rücksprache mit dem persönlichen Referenten des Polizeipräsidenten wie folgt: Allgemeine Hinweise: Die Kreispolizeibehörde (KPB) Bonn ist verantwortlich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in den vier Stadtbezirken der Stadt Bonn sowie in insgesamt acht Kommunen des Rhein- Sieg Kreises. Die Verteilung des Personals auf die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW erfolgt jährlich auf Grundlage eines einheitlichen Berechnungsmodus durch das Innenministerium des Landes NRW. Die Personalzuweisungen berücksichtigen dabei insbesondere das behördenspezifische Krimina- litäts-, Verkehrsunfall- sowie das Einsatzaufkommen. Das auf dieser Grundlage der KPB Bonn zur Verfügung stehende Personal des Wachdienstes wird durch den Polizeipräsidenten - in Abstimmung mit seinem fachverantwortlichen Direktionslei- ter - unter folgenden Prämissen auf die einzelnen Wachstandorte verteilt: 1. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Funktionsfähigkeit der Polizei in ihrer Gesamtheit sowie wachstandortbezogen hat oberste Priorität. 2. Eine polizeiliche Präsenz im gesamten Polizeibezirk muss 24/7 gewährleistet sein. 3. Der Eigensicherung der Polizeikräfte kommt eine besonders hohe Bedeutung zu. Unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Personals sowie der vorbezeichneten poli- zeifachlichen Anforderungen werden Rahmenbedingungen und Personalstärken einer gesamt- behördlichen und wachstandortbezogenen jährlichen Überprüfung und ggf. Anpassung unterzo- gen. Frage 1: Seit wann ist dem Bürgermeister bekannt, dass die Polizeiwache in Bornheim unter der Woche nicht mehr rund um die Uhr besetzt ist? Antwort 1: Nach hier vorliegenden Unterlagen ist die Wache Bornheim zumindest seit dem Jahr 2007 wäh- rend der Nachtstunden geschlossen. Im Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr ist die Wache besetzt. Herrn Jörn Freynick - 2 - Ratsuchende werden nach 22:00 Uhr über eine Gegensprechanlage unmittelbar mit der Polizei- wache in Duisdorf verbunden, um dort ihr Unterstützungs-/ Hilfeersuchen vortragen zu können. Frage 2: Was sind die genauen Gründe? Antwort 2: s. „Allgemeine Hinweise“ Frage 3: Wie bewertet der Bürgermeister die Besetzung der Wache in diesem Zusammenhang auch mit Hinblick auf die Ordnungspartnerschaft? Antwort 3: Die Ordnungspartnerschaft hat sich seit vielen Jahren bewährt. Die Öffnungszeiten der Polizei- wache sind hiervon völlig unabhängig zu betrachten. Frage 4: Wann hat der Bürgermeister die Öffentlichkeit unterrichtet? Antwort 4: Hinsichtlich der Besetzung der Bornheimer Polizeiwache liegt kein berichtenswerter neuer Sach- stand vor, so dass eine Unterrichtung der Öffentlichkeit entbehrlich ist. Frage 5: In wieweit setzt der Bürgermeister sich für eine durchgehende Besetzung der Wache ein? Antwort 5: Hinsichtlich der Besetzung der Wache hat sich gegenüber den vergangenen Jahren aktuell keine Veränderung ergeben - siehe Beantwortung der Fragen 1 bis 4. Auf Initiative des Bürgermeisters findet jedoch im November ein Termin beim Polizeipräsidenten zu einem anderen Thema statt. An dem Gespräch wird auch MdL Kraus teilnehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.10.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Durchgehende Besetzung der Bornheimer Polizeiwache“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.09.2024 beantworte ich nach Rücksprache mit dem persönlichen Referenten des Polizeipräsidenten wie folgt: Allgemeine Hinweise: Die Kreispolizeibehörde (KPB) Bonn ist verantwortlich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in den vier Stadtbezirken der Stadt Bonn sowie in insgesamt acht Kommunen des Rhein- Sieg Kreises. Die Verteilung des Personals auf die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW erfolgt jährlich auf Grundlage eines einheitlichen Berechnungsmodus durch das Innenministerium des Landes NRW. Die Personalzuweisungen berücksichtigen dabei insbesondere das behördenspezifische Krimina- litäts-, Verkehrsunfall- sowie das Einsatzaufkommen. Das auf dieser Grundlage der KPB Bonn zur Verfügung stehende Personal des Wachdienstes wird durch den Polizeipräsidenten - in Abstimmung mit seinem fachverantwortlichen Direktionslei- ter - unter folgenden Prämissen auf die einzelnen Wachstandorte verteilt: 1. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Funktionsfähigkeit der Polizei in ihrer Gesamtheit sowie wachstandortbezogen hat oberste Priorität. 2. Eine polizeiliche Präsenz im gesamten Polizeibezirk muss 24/7 gewährleistet sein. 3. Der Eigensicherung der Polizeikräfte kommt eine besonders hohe Bedeutung zu. Unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Personals sowie der vorbezeichneten poli- zeifachlichen Anforderungen werden Rahmenbedingungen und Personalstärken einer gesamt- behördlichen und wachstandortbezogenen jährlichen Überprüfung und ggf. Anpassung unterzo- gen. Frage 1: Seit wann ist dem Bürgermeister bekannt, dass die Polizeiwache in Bornheim unter der Woche nicht mehr rund um die Uhr besetzt ist? Antwort 1: Nach hier vorliegenden Unterlagen ist die Wache Bornheim zumindest seit dem Jahr 2007 wäh- rend der Nachtstunden geschlossen. Im Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr ist die Wache besetzt. Herrn Jörn Freynick - 2 - Ratsuchende werden nach 22:00 Uhr über eine Gegensprechanlage unmittelbar mit der Polizei- wache in Duisdorf verbunden, um dort ihr Unterstützungs-/ Hilfeersuchen vortragen zu können. Frage 2: Was sind die genauen Gründe? Antwort 2: s. „Allgemeine Hinweise“ Frage 3: Wie bewertet der Bürgermeister die Besetzung der Wache in diesem Zusammenhang auch mit Hinblick auf die Ordnungspartnerschaft? Antwort 3: Die Ordnungspartnerschaft hat sich seit vielen Jahren bewährt. Die Öffnungszeiten der Polizei- wache sind hiervon völlig unabhängig zu betrachten. Frage 4: Wann hat der Bürgermeister die Öffentlichkeit unterrichtet? Antwort 4: Hinsichtlich der Besetzung der Bornheimer Polizeiwache liegt kein berichtenswerter neuer Sach- stand vor, so dass eine Unterrichtung der Öffentlichkeit entbehrlich ist. Frage 5: In wieweit setzt der Bürgermeister sich für eine durchgehende Besetzung der Wache ein? Antwort 5: Hinsichtlich der Besetzung der Wache hat sich gegenüber den vergangenen Jahren aktuell keine Veränderung ergeben - siehe Beantwortung der Fragen 1 bis 4. Auf Initiative des Bürgermeisters findet jedoch im November ein Termin beim Polizeipräsidenten zu einem anderen Thema statt. An dem Gespräch wird auch MdL Kraus teilnehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 167 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.10.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Erftsraße in Hersel“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.09.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist in der neuen Flüchtlingsunterkunft Hersel, Erftstraße ein Sicherheitsdienst vorgesehen, wenn nicht, wie gedenkt die Verwaltung für die nötige Sicherheit der Menschen in den Containern zu sorgen? Antwort 1: Die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes ist in der Flüchtlingsunterkunft an der Erftstraße bis- lang nicht vorgesehen. Die Anlage an der Erftstraße wird an einem sozial eingebetteten Ort ent- stehen. Die soziale Betreuung der künftigen Bewohnenden wird durch den Sozialen Dienst der Stadt Bornheim sichergestellt. Die Erfahrung zeigt, dass die Etablierung von festen Ansprech- und Vertrauenspersonen wesentlichen Einfluss auf das frühe Erkennen von Konfliktherden und Problemlagen hat. Der Soziale Dienst legt in der Betreuung der Geflüchteten ein besonderes Augenmerk auf die Aktivierung der Selbstfürsorge und die Befähigung der Bewohnenden hin- sichtlich der Kontaktaufnahme zur Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst in als bedrohlich emp- fundenen Situationen. Frage 2: Wird durch den Landesbetrieb an der Kreuzung L 300/Richard-Piel-Straße eine Bedarfsampel errichtet, um den Flüchtlingen ein gefahrloses Überqueren der stark befahrenen L 300 zu ermög- lichen, um die Geschäfte, Arztpraxen, aber auch die kirchlichen Angebote innerorts zu erreichen? Antwort 2: Die Verwaltung nimmt den Antrag der CDU-Fraktion von 18.06.2024 zum Anlass, die Angele- genheit hinsichtlich der Realisierungsmöglichkeiten, der entstehenden Kosten und einer eventu- ellen Kostenübernahme durch das Land zu prüfen. Eine zeitnahe Bearbeitung kann allerdings auf Grund der weiterhin bestehenden personellen Vakanzen bei der Verkehrsbehörde nicht in Aus- sicht gestellt werden. Die Verwaltung wird den Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss über die jeweiligen Prüfergebnisse und über ggfs. erforderliche Maßnahmen und Kosten unter- richten. Herrn Bernd Marx - 2 - Frage 3: Sofern dies nicht der Fall ist, könnte die Verwaltung mit dem Landesbetrieb sprechen, ob dort nicht eine provisorische Bedarfsampel errichtet werden könnte, wie z.B. schon seit Jahren an der L 118 in Höhe der Hubertusstraße? Antwort 3: Die Verwaltung wird in Abstimmung mit dem Landesbetrieb prüfen, ob die Errichtung einer provi- sorischen Bedarfsampel an der Kreuzung L 300/Richard-Piel-Straße möglich ist. Frage 4: Wann werden die Container für die Flüchtlinge final aufgestellt neben dem Sportplatz? Antwort 4: Eine Aufstellung der Anlage ist in der 13.-15.KW 2025 geplant. Dies setzt jedoch voraus, dass alle Schritte wie geplant erfolgen und ein Ausschuss zur Vergabe der Tiefbauleistungen erreicht werden kann. Außerdem sind die Tiefbauarbeiten und die Container-Aufstellung von den Witte- rungsverhältnissen abhängig. Bei Störungen des Bauablaufs muss mit Verzögerungen gerechnet werden. Frage 5: Wann wird der Auftrag für die Gestaltung der Außenanlagen der Containersiedlung, insbesonde- re das Kleinspielfeld erteilt und wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen? Antwort 5: Mit der Planung des Kleinspielfeldes konnte noch nicht begonnen werden. Zuerst müssen der genaue Standort und die Infrastrukturmaßnahmen für die Container-Anlage feststehen. Anschlie- ßend wird sich die Verwaltung der Planung des Kleinspielfelds annehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.10.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Erftsraße in Hersel“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.09.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist in der neuen Flüchtlingsunterkunft Hersel, Erftstraße ein Sicherheitsdienst vorgesehen, wenn nicht, wie gedenkt die Verwaltung für die nötige Sicherheit der Menschen in den Containern zu sorgen? Antwort 1: Die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes ist in der Flüchtlingsunterkunft an der Erftstraße bis- lang nicht vorgesehen. Die Anlage an der Erftstraße wird an einem sozial eingebetteten Ort ent- stehen. Die soziale Betreuung der künftigen Bewohnenden wird durch den Sozialen Dienst der Stadt Bornheim sichergestellt. Die Erfahrung zeigt, dass die Etablierung von festen Ansprech- und Vertrauenspersonen wesentlichen Einfluss auf das frühe Erkennen von Konfliktherden und Problemlagen hat. Der Soziale Dienst legt in der Betreuung der Geflüchteten ein besonderes Augenmerk auf die Aktivierung der Selbstfürsorge und die Befähigung der Bewohnenden hin- sichtlich der Kontaktaufnahme zur Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst in als bedrohlich emp- fundenen Situationen. Frage 2: Wird durch den Landesbetrieb an der Kreuzung L 300/Richard-Piel-Straße eine Bedarfsampel errichtet, um den Flüchtlingen ein gefahrloses Überqueren der stark befahrenen L 300 zu ermög- lichen, um die Geschäfte, Arztpraxen, aber auch die kirchlichen Angebote innerorts zu erreichen? Antwort 2: Die Verwaltung nimmt den Antrag der CDU-Fraktion von 18.06.2024 zum Anlass, die Angele- genheit hinsichtlich der Realisierungsmöglichkeiten, der entstehenden Kosten und einer eventu- ellen Kostenübernahme durch das Land zu prüfen. Eine zeitnahe Bearbeitung kann allerdings auf Grund der weiterhin bestehenden personellen Vakanzen bei der Verkehrsbehörde nicht in Aus- sicht gestellt werden. Die Verwaltung wird den Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss über die jeweiligen Prüfergebnisse und über ggfs. erforderliche Maßnahmen und Kosten unter- richten. Herrn Bernd Marx - 2 - Frage 3: Sofern dies nicht der Fall ist, könnte die Verwaltung mit dem Landesbetrieb sprechen, ob dort nicht eine provisorische Bedarfsampel errichtet werden könnte, wie z.B. schon seit Jahren an der L 118 in Höhe der Hubertusstraße? Antwort 3: Die Verwaltung wird in Abstimmung mit dem Landesbetrieb prüfen, ob die Errichtung einer provi- sorischen Bedarfsampel an der Kreuzung L 300/Richard-Piel-Straße möglich ist. Frage 4: Wann werden die Container für die Flüchtlinge final aufgestellt neben dem Sportplatz? Antwort 4: Eine Aufstellung der Anlage ist in der 13.-15.KW 2025 geplant. Dies setzt jedoch voraus, dass alle Schritte wie geplant erfolgen und ein Ausschuss zur Vergabe der Tiefbauleistungen erreicht werden kann. Außerdem sind die Tiefbauarbeiten und die Container-Aufstellung von den Witte- rungsverhältnissen abhängig. Bei Störungen des Bauablaufs muss mit Verzögerungen gerechnet werden. Frage 5: Wann wird der Auftrag für die Gestaltung der Außenanlagen der Containersiedlung, insbesonde- re das Kleinspielfeld erteilt und wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen? Antwort 5: Mit der Planung des Kleinspielfeldes konnte noch nicht begonnen werden. Zuerst müssen der genaue Standort und die Infrastrukturmaßnahmen für die Container-Anlage feststehen. Anschlie- ßend wird sich die Verwaltung der Planung des Kleinspielfelds annehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 167 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.10.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Besetzung der Polizeiwache Bornheim“ Sehr geehrte Frau Peters, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.09.2024 beantworte ich nach Rücksprache mit dem persönlichen Referenten des Polizeipräsidenten wie folgt: Allgemeine Hinweise: Die Kreispolizeibehörde (KPB) Bonn ist verantwortlich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in den vier Stadtbezirken der Stadt Bonn sowie in insgesamt acht Kommunen des Rhein- Sieg Kreises. Die Verteilung des Personals auf die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW erfolgt jährlich auf Grundlage eines einheitlichen Berechnungsmodus durch das Innenministerium des Landes NRW. Die Personalzuweisungen berücksichtigen dabei insbesondere das behördenspezifische Krimina- litäts-, Verkehrsunfall- sowie das Einsatzaufkommen. Das auf dieser Grundlage der KPB Bonn zur Verfügung stehende Personal des Wachdienstes wird durch den Polizeipräsidenten - in Abstimmung mit seinem fachverantwortlichen Direktionslei- ter - unter folgenden Prämissen auf die einzelnen Wachstandorte verteilt: 1. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Funktionsfähigkeit der Polizei in ihrer Gesamtheit sowie wachstandortbezogen hat oberste Priorität. 2. Eine polizeiliche Präsenz im gesamten Polizeibezirk muss 24/7 gewährleistet sein. 3. Der Eigensicherung der Polizeikräfte kommt eine besonders hohe Bedeutung zu. Unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Personals sowie der vorbezeichneten poli- zeifachlichen Anforderungen werden Rahmenbedingungen und Personalstärken einer gesamt- behördlichen und wachstandortbezogenen jährlichen Überprüfung und ggf. Anpassung unterzo- gen. Frage 1: Wann ist die Polizeiwache Bornheim aktuell besetzt? Ist es richtig, dass die Wache derzeit nachts unter der Woche nicht mehr besetzt ist? Wenn ja, warum? Antwort 1: Nach hier vorliegenden Unterlagen ist die Wache Bornheim zumindest seit dem Jahr 2007 wäh- rend der Nachtstunden geschlossen. Im Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr ist die Wache besetzt. Frau Anna Peters - 2 - Ratsuchende werden nach 22:00 Uhr über eine Gegensprechanlage unmittelbar mit der Polizei- wache in Duisdorf verbunden, um dort ihr Unterstützungs-/ Hilfeersuchen vortragen zu können. Frage 2: Hat die Stadt Bornheim dazu bereits Gespräche mit dem zuständigen Polizeipräsidium Bonn ge- führt, um darauf hin zu wirken, dass die nächtliche Nicht-Besetzung so schnell wie möglich wie- der zurück genommen wird? Antwort 2: Auf Initiative des Bürgermeisters findet im November ein Termin beim Polizeipräsidenten zu ei- nem anderen Thema statt. An dem Gespräch wird auch MdL Kraus teilnehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.10.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Besetzung der Polizeiwache Bornheim“ Sehr geehrte Frau Peters, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.09.2024 beantworte ich nach Rücksprache mit dem persönlichen Referenten des Polizeipräsidenten wie folgt: Allgemeine Hinweise: Die Kreispolizeibehörde (KPB) Bonn ist verantwortlich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in den vier Stadtbezirken der Stadt Bonn sowie in insgesamt acht Kommunen des Rhein- Sieg Kreises. Die Verteilung des Personals auf die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW erfolgt jährlich auf Grundlage eines einheitlichen Berechnungsmodus durch das Innenministerium des Landes NRW. Die Personalzuweisungen berücksichtigen dabei insbesondere das behördenspezifische Krimina- litäts-, Verkehrsunfall- sowie das Einsatzaufkommen. Das auf dieser Grundlage der KPB Bonn zur Verfügung stehende Personal des Wachdienstes wird durch den Polizeipräsidenten - in Abstimmung mit seinem fachverantwortlichen Direktionslei- ter - unter folgenden Prämissen auf die einzelnen Wachstandorte verteilt: 1. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Funktionsfähigkeit der Polizei in ihrer Gesamtheit sowie wachstandortbezogen hat oberste Priorität. 2. Eine polizeiliche Präsenz im gesamten Polizeibezirk muss 24/7 gewährleistet sein. 3. Der Eigensicherung der Polizeikräfte kommt eine besonders hohe Bedeutung zu. Unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Personals sowie der vorbezeichneten poli- zeifachlichen Anforderungen werden Rahmenbedingungen und Personalstärken einer gesamt- behördlichen und wachstandortbezogenen jährlichen Überprüfung und ggf. Anpassung unterzo- gen. Frage 1: Wann ist die Polizeiwache Bornheim aktuell besetzt? Ist es richtig, dass die Wache derzeit nachts unter der Woche nicht mehr besetzt ist? Wenn ja, warum? Antwort 1: Nach hier vorliegenden Unterlagen ist die Wache Bornheim zumindest seit dem Jahr 2007 wäh- rend der Nachtstunden geschlossen. Im Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr ist die Wache besetzt. Frau Anna Peters - 2 - Ratsuchende werden nach 22:00 Uhr über eine Gegensprechanlage unmittelbar mit der Polizei- wache in Duisdorf verbunden, um dort ihr Unterstützungs-/ Hilfeersuchen vortragen zu können. Frage 2: Hat die Stadt Bornheim dazu bereits Gespräche mit dem zuständigen Polizeipräsidium Bonn ge- führt, um darauf hin zu wirken, dass die nächtliche Nicht-Besetzung so schnell wie möglich wie- der zurück genommen wird? Antwort 2: Auf Initiative des Bürgermeisters findet im November ein Termin beim Polizeipräsidenten zu ei- nem anderen Thema statt. An dem Gespräch wird auch MdL Kraus teilnehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 164 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.11.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Nächtliche Polizeipräsenz in Bornheim“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.10.2024 beantworte ich in Abstimmung mit dem persönlichen Referenten des Polizeipräsidenten wie folgt: Frage 1: In wieweit steht ein Einsatzfahrzeug von der Polizeiwache Bornheim für Einsätze im Stadtgebiet Bornheim in den Nachtstunden zur Verfügung? Bitte stellen sie die Zeiten sowohl für Werktage als auch für Wochenenden dar. Frage 2: Wenn kein Streifenwagen in den Nachtstunden am Standort der Polizeiwache Bornheim bereit- gestellt wird: Wie wird sichergestellt, dass ein Streifenwagen in Bornheim dauerhaft präsent ist, auch wenn es keinen konkreten Anlass gibt? Frage 3: Wieviele Polizisten und wieviele Einsatzfahrzeuge werden dauerhaft in den Nachtstunden für Bornheim vorgehalten? Frage 4: Wie groß ist das Einsatzgebiet der Einsatzfahrzeuge und wieviele Fahrzeuge werden im links- rheinischen Rhein-Sieg-Kreis nachts eingesetzt? Frage 5: Ist in den Kommunen der Kreispolizeibehörde Siegburg mit ähnlicher Einwohnerzahl und Topo- graphie wie z.B. Hennef und Siegburg ebenfalls nächtlich keine "Vor Ort" Präsenz vorgesehen? Antwort 1 - 5: Gerne informieren wir sie darüber, dass im Bereich der Polizeiwache Bornheim weiterhin immer ein Streifenwagen im Nachdienst eingesetzt sein wird. Die ursprünglich vorgesehenen Verände- rungen werden auf der Grundlage einer nun angepassten Planung nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Jörn Freynick 53332 Bornheim

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 158 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.11.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Aktueller Stand Bewegungspark Bornheim / Bolzplatz Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 23.10.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wann ist aus Sicht des Fachamts die Fertigstellung des Bolzplatzes geplant? Frage 2: Warum stocken aktuell die Arbeiten am Bolzplatz? Antwort zu Frage 1 und 2: Neben den bereits bekannten Personalproblemen bei der Steuerung des Projekts hat sich noch das Erfordernis ergeben, dass eine Artenschutzprüfung für bestimmte Tierarten der Feldflur fehlt, um die Baumaßnahme fortführen zu können. Bis dahin erfolgen planerische Anpassungen an das zur Verfügung gestellte Budget. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Baumaßnah- men im Frühjahr fortgeführt und bis Ende 2025 fertiggestellt werden können. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Dirk König 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.11.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Aktueller Stand Bewegungspark Bornheim / Bolzplatz Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 23.10.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wann ist aus Sicht des Fachamts die Fertigstellung des Bolzplatzes geplant? Frage 2: Warum stocken aktuell die Arbeiten am Bolzplatz? Antwort zu Frage 1 und 2: Neben den bereits bekannten Personalproblemen bei der Steuerung des Projekts hat sich noch das Erfordernis ergeben, dass eine Artenschutzprüfung für bestimmte Tierarten der Feldflur fehlt, um die Baumaßnahme fortführen zu können. Bis dahin erfolgen planerische Anpassungen an das zur Verfügung gestellte Budget. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Baumaßnah- men im Frühjahr fortgeführt und bis Ende 2025 fertiggestellt werden können. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Dirk König 53332 Bornheim

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 158 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.01.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Linien RB 48 und RE 5 Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.12.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Stadt Bornheim über die Absage der Bauarbeiten seitens der DB InfraGO AG für den Zeitraum vom 17.12.2024 bis zum 03.01.2025? (Wie bewertet die Stadtverwaltung die Tatsache, dass die National Express Rail GmbH aufgrund von Personalengpässen nicht in der Lage ist, den Betrieb der RB 48 kurzfristig wiederaufzuneh- men?) Antwort 1: Der Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr go.Rheinland informiert die Kommu- nen regelmäßig über anstehende Bautätigkeiten im Rheinland. Über die kurzfristige Absage der angekündigten Bauarbeiten durch die DB InfraGO wurde die Stadtverwaltung jedoch nur kurzfris- tig per E-Mail vom 17. Dezember 2024 informiert. Weitere Informationen über die Ursachen die- ser Absage wurden bei go.Rheinland angefragt, liegen der Stadt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht vor. Die aus der Absage resultierenden Fahrtausfälle der Linie RB 48 aufgrund der generell ange- spannten Personalsituation im Nahverkehr und bereits genehmigter Urlaube zur Weihnachtszeit beim Betreiber National Express GmbH ist aus Sicht der Stadt Bornheim sehr bedauerlich, zumal die Kurzfristigkeit es Pendlerinnen und Pendlern erschwert hat, sich auf diese erneute Einschrän- kung einzustellen und zahlreiche Menschen während der Feiertage den ÖPNV für Ihre Fahrten nutzen. Um die Gesamtsituation zu stabilisieren haben die drei NRW-Aufgabenträger für den Schienen- personennahverkehr (SPNV) go.Rheinland, Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Verkehrs- verbund Rhein-Ruhr (VRR) gemeinsam mit der landesweiten Brancheninitiative Fokus Bahn NRW seit September 2023 bereits über 300 neue Lokführer*Innen qualifiziert, 2025 sollen wei- tere 350 hinzukommen. Parallel wurde in mehreren Schritten das Leistungsangebot um rund 4 Prozent von 117 Millionen auf 112,5 Millionen Zugkilometer reduziert. Frage 2: Welche Forderungen richtet der Bürgermeister der Stadt Bornheim an die zuständigen Verkehrsträger, um die Mobilität der Pendler in der Region während der Einschränkungen sicherzustellen, und für welche Lösungen setzt er sich konkret ein? (Welche Optionen gibt es, um Fahrgäste kurzfristig auf alternative Verkehrsmittel umzuleiten?) Herrn Jörn Freynick - 2 - Antwort 2: Die Stadt Bornheim setzt sich schon lange dafür ein, bei Baumaßnahmen mit Zugausfällen auf der Rheinstrecke immer auch zu prüfen, inwieweit der RE 5 ersatzweise die Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf anfahren kann. Zuletzt ist dies mit Schreiben des Bürgermeisters an die Geschäfts- führung von go.Rheinland vom 9. Februar 2024 geschehen. Für eine Stadt von fast 50.000 Ein- wohnern, die in den nächsten Jahren einen erheblichen Wachstumsschub verzeichnen wird, ist eine völlig unzureichende Bedienung über mehrere Wochen selbstverständlich nicht akzeptabel. Im Fall der jetzt anstehenden Maßnahme wird diese Forderung der Stadt Bornheim während mehrerer Bauphasen auch umgesetzt und die beiden Bahnhöfe tagsüber während der Hauptver- kehrszeiten vom RE 5 angedient. Gemäß dem Linienbetreiber National Express (Stand 02.01.2025) wird der RE 5 die Bahnhöfe Roisdorf und Sechtem während der Baumaßnahme von montags bis freitags zu den folgenden Zeiten angefahren: Fahrtrichtung Köln/Wesel: RE 5 28504 Abfahrt Roisdorf 06:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 06:25 Uhr RE 5 28506 Abfahrt Roisdorf 07:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 07:25 Uhr RE 5 28508 Abfahrt Roisdorf 08:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 08:25 Uhr Fahrtrichtung Bonn/Koblenz: RE 5 28523 Abfahrt Sechtem 16:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 16:54 Uhr RE 5 28525 Abfahrt Sechtem 17:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 17:54 Uhr RE 5 28527 Abfahrt Sechtem 18:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 18:54 Uhr Samstags und Sonntags halten alle Zugleistungen der Linie RE 5 (RRX) zusätzlich in Roisdorf und Sechtem. Darüber hinaus ist nach Information von go.Rheinland aufgrund der engen Fahrlage kein weiterer Zusatzhalt möglich, da dies massive Auswirkungen auf die Betriebsstabilität der Linie in Richtung SPNV-Nord und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hätte und von den dortigen Aufgabenträgern ab- gelehnt wird. Um Fahrtausfälle im Rahmen der betriebstechnischen Möglichkeiten zumindest teilweise zu kom- pensieren sind die Verkehrsunternehmen bei größeren Baumaßnahmen dazu verpflichtet, einen Schienenersatzverkehr mit Bussen einzurichten. Diese verkehren während der jetzt durchgeführ- ten Baumaßnahme jedoch nur im 2-Stunden-Takt auf direktem Weg zwischen Bonn Hauptbahn- hof und Köln Hauptbahnhof. Zuständig für diese Beauftragung ist der Aufgabenträger go.Rhein- land. Frage 3: Wie bewertet die Stadt Bornheim die Aussage, dass der RE 5 nur dispositiv in Sechtem und Roisdorf halten kann, sofern die RB 26 komplett ausfällt, auch vor dem Hintergrund der verstärkten Pendelverkehre in der Karnevalszeit? Welche weiteren Bemühungen unternimmt die Stadt, um den Bedarf der Pendler vor Ort zu ver- deutlichen? Antwort 3: Auch für den Regelbetrieb setzt sich die Stadt Bornheim gegenüber dem Aufgabenträger go.Rheinland bereits seit Jahren dafür ein, die Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf in den Fahrplan der Linie RE 5 zu integrieren. Dies geschieht sowohl im regelmäßigen direkten Dialog als auch über die Beteiligung der Stadt Bornheim im Rahmen der Nahverkehrsplanung. Dieser Forderung stehen nach Information von go.Rheinland umfassende betriebliche Beein- trächtigungen dieser langlaufenden Linie entgegen, so dass die anderen beiden Aufgabenträger für die Linie RE 5 eine diesbezügliche Fahrplananpassungen ablehnen. Zudem haben sich die die Handlungsspielräume der Eisenbahnverkehrsunternehmen durch die Tarifgestaltung der letz- ten Jahre immer weiter verkürzt. Frage 4: Welche Einschätzungen hat die Stadtverwaltung zur Belastung der Linie 18 sowie der Straßeninfrastruktur durch die Einschränkungen? Sind überfüllte Bahnen und Staus in den Hauptverkehrszeiten zu erwarten? - 3 - Antwort 4: Da Pendler*Innen während umfangreicher Baumaßnahmen erfahrungsgemäß auf andere Ver- kehrsträger ausweichen, rechnet die Stadtverwaltung mit einer entsprechenden höheren Auslas- tung auf den Linien 16 und 18 sowie im Straßenverkehr. Frage 5: Welche weiteren Schritte wird die Stadt Bornheim unternehmen, um die betroffenen Ak- teure zu einer langfristigen und verlässlichen Lösung für den SPNV zwischen Bonn und Köln zu bewegen? Antwort 5: Wie bereits ausgeführt, steht die Stadt Bornheim im regelmäßigen direkten Dialog mit den regio- nalen Aufgabenträgern des ÖPNV. Anlässlich der Stakeholderbeteiligung gemäß § 9 ÖPNVG NRW bei der Erstellung des SPNV- Nahverkehrsplans 2025 wird die Stadtverwaltung die bestehenden Forderungen im Rahmen ihrer Stellungnahme noch einmal erneuern. Dies beinhaltet: - Verbindliche Aussagen zum zeitlichen Horizont der Digitalisierung der Betriebsleittech- nik/Stellwerkstechnik über die pauschalisierte Aussage der angestrebten Digitalisierung aller regionalen Hauptstrecken bis 2035 hinaus - Ein fahrplanstabiler S-Bahn-Vorlaufbetrieb im 20-Minuten-Takt unter Einbeziehung der Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf - Nennung einer Perspektive für den Gleis- bzw. Trassenausbau im Bereich des Bahnhofs Roisdorf - Halt der Linie RE 5 in Sechtem bzw. Roisdorf - Berücksichtigung der Bornheimer Bahnhöfe bei der Linienführung der im Zielnetz 2040 enthaltenen Linie S 17 mit einem 20-Minuten-Takt als Grundangebot zwischen Köln und Bonn sowie den Linien RB 48, RRX 4 und RRX 6 - Verbindliche Selbstverpflichtung der Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Ausbildung von Personal und der Bereitstellung ausreichender Kapazitäten - Berücksichtigung von ausreichend hohen finanziellen Sanktionen bei zukünftigen Aus- schreibungen von Verkehrsleistungen mit dem Ziel Fahrtausfälle unattraktiver zu gestal- ten Ein entsprechender Entwurf dieser Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses am 4. Februar 2025 vorliegen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.01.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Linien RB 48 und RE 5 Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.12.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Stadt Bornheim über die Absage der Bauarbeiten seitens der DB InfraGO AG für den Zeitraum vom 17.12.2024 bis zum 03.01.2025? (Wie bewertet die Stadtverwaltung die Tatsache, dass die National Express Rail GmbH aufgrund von Personalengpässen nicht in der Lage ist, den Betrieb der RB 48 kurzfristig wiederaufzuneh- men?) Antwort 1: Der Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr go.Rheinland informiert die Kommu- nen regelmäßig über anstehende Bautätigkeiten im Rheinland. Über die kurzfristige Absage der angekündigten Bauarbeiten durch die DB InfraGO wurde die Stadtverwaltung jedoch nur kurzfris- tig per E-Mail vom 17. Dezember 2024 informiert. Weitere Informationen über die Ursachen die- ser Absage wurden bei go.Rheinland angefragt, liegen der Stadt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht vor. Die aus der Absage resultierenden Fahrtausfälle der Linie RB 48 aufgrund der generell ange- spannten Personalsituation im Nahverkehr und bereits genehmigter Urlaube zur Weihnachtszeit beim Betreiber National Express GmbH ist aus Sicht der Stadt Bornheim sehr bedauerlich, zumal die Kurzfristigkeit es Pendlerinnen und Pendlern erschwert hat, sich auf diese erneute Einschrän- kung einzustellen und zahlreiche Menschen während der Feiertage den ÖPNV für Ihre Fahrten nutzen. Um die Gesamtsituation zu stabilisieren haben die drei NRW-Aufgabenträger für den Schienen- personennahverkehr (SPNV) go.Rheinland, Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Verkehrs- verbund Rhein-Ruhr (VRR) gemeinsam mit der landesweiten Brancheninitiative Fokus Bahn NRW seit September 2023 bereits über 300 neue Lokführer*Innen qualifiziert, 2025 sollen wei- tere 350 hinzukommen. Parallel wurde in mehreren Schritten das Leistungsangebot um rund 4 Prozent von 117 Millionen auf 112,5 Millionen Zugkilometer reduziert. Frage 2: Welche Forderungen richtet der Bürgermeister der Stadt Bornheim an die zuständigen Verkehrsträger, um die Mobilität der Pendler in der Region während der Einschränkungen sicherzustellen, und für welche Lösungen setzt er sich konkret ein? (Welche Optionen gibt es, um Fahrgäste kurzfristig auf alternative Verkehrsmittel umzuleiten?) Herrn Jörn Freynick - 2 - Antwort 2: Die Stadt Bornheim setzt sich schon lange dafür ein, bei Baumaßnahmen mit Zugausfällen auf der Rheinstrecke immer auch zu prüfen, inwieweit der RE 5 ersatzweise die Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf anfahren kann. Zuletzt ist dies mit Schreiben des Bürgermeisters an die Geschäfts- führung von go.Rheinland vom 9. Februar 2024 geschehen. Für eine Stadt von fast 50.000 Ein- wohnern, die in den nächsten Jahren einen erheblichen Wachstumsschub verzeichnen wird, ist eine völlig unzureichende Bedienung über mehrere Wochen selbstverständlich nicht akzeptabel. Im Fall der jetzt anstehenden Maßnahme wird diese Forderung der Stadt Bornheim während mehrerer Bauphasen auch umgesetzt und die beiden Bahnhöfe tagsüber während der Hauptver- kehrszeiten vom RE 5 angedient. Gemäß dem Linienbetreiber National Express (Stand 02.01.2025) wird der RE 5 die Bahnhöfe Roisdorf und Sechtem während der Baumaßnahme von montags bis freitags zu den folgenden Zeiten angefahren: Fahrtrichtung Köln/Wesel: RE 5 28504 Abfahrt Roisdorf 06:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 06:25 Uhr RE 5 28506 Abfahrt Roisdorf 07:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 07:25 Uhr RE 5 28508 Abfahrt Roisdorf 08:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 08:25 Uhr Fahrtrichtung Bonn/Koblenz: RE 5 28523 Abfahrt Sechtem 16:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 16:54 Uhr RE 5 28525 Abfahrt Sechtem 17:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 17:54 Uhr RE 5 28527 Abfahrt Sechtem 18:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 18:54 Uhr Samstags und Sonntags halten alle Zugleistungen der Linie RE 5 (RRX) zusätzlich in Roisdorf und Sechtem. Darüber hinaus ist nach Information von go.Rheinland aufgrund der engen Fahrlage kein weiterer Zusatzhalt möglich, da dies massive Auswirkungen auf die Betriebsstabilität der Linie in Richtung SPNV-Nord und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hätte und von den dortigen Aufgabenträgern ab- gelehnt wird. Um Fahrtausfälle im Rahmen der betriebstechnischen Möglichkeiten zumindest teilweise zu kom- pensieren sind die Verkehrsunternehmen bei größeren Baumaßnahmen dazu verpflichtet, einen Schienenersatzverkehr mit Bussen einzurichten. Diese verkehren während der jetzt durchgeführ- ten Baumaßnahme jedoch nur im 2-Stunden-Takt auf direktem Weg zwischen Bonn Hauptbahn- hof und Köln Hauptbahnhof. Zuständig für diese Beauftragung ist der Aufgabenträger go.Rhein- land. Frage 3: Wie bewertet die Stadt Bornheim die Aussage, dass der RE 5 nur dispositiv in Sechtem und Roisdorf halten kann, sofern die RB 26 komplett ausfällt, auch vor dem Hintergrund der verstärkten Pendelverkehre in der Karnevalszeit? Welche weiteren Bemühungen unternimmt die Stadt, um den Bedarf der Pendler vor Ort zu ver- deutlichen? Antwort 3: Auch für den Regelbetrieb setzt sich die Stadt Bornheim gegenüber dem Aufgabenträger go.Rheinland bereits seit Jahren dafür ein, die Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf in den Fahrplan der Linie RE 5 zu integrieren. Dies geschieht sowohl im regelmäßigen direkten Dialog als auch über die Beteiligung der Stadt Bornheim im Rahmen der Nahverkehrsplanung. Dieser Forderung stehen nach Information von go.Rheinland umfassende betriebliche Beein- trächtigungen dieser langlaufenden Linie entgegen, so dass die anderen beiden Aufgabenträger für die Linie RE 5 eine diesbezügliche Fahrplananpassungen ablehnen. Zudem haben sich die die Handlungsspielräume der Eisenbahnverkehrsunternehmen durch die Tarifgestaltung der letz- ten Jahre immer weiter verkürzt. Frage 4: Welche Einschätzungen hat die Stadtverwaltung zur Belastung der Linie 18 sowie der Straßeninfrastruktur durch die Einschränkungen? Sind überfüllte Bahnen und Staus in den Hauptverkehrszeiten zu erwarten? - 3 - Antwort 4: Da Pendler*Innen während umfangreicher Baumaßnahmen erfahrungsgemäß auf andere Ver- kehrsträger ausweichen, rechnet die Stadtverwaltung mit einer entsprechenden höheren Auslas- tung auf den Linien 16 und 18 sowie im Straßenverkehr. Frage 5: Welche weiteren Schritte wird die Stadt Bornheim unternehmen, um die betroffenen Ak- teure zu einer langfristigen und verlässlichen Lösung für den SPNV zwischen Bonn und Köln zu bewegen? Antwort 5: Wie bereits ausgeführt, steht die Stadt Bornheim im regelmäßigen direkten Dialog mit den regio- nalen Aufgabenträgern des ÖPNV. Anlässlich der Stakeholderbeteiligung gemäß § 9 ÖPNVG NRW bei der Erstellung des SPNV- Nahverkehrsplans 2025 wird die Stadtverwaltung die bestehenden Forderungen im Rahmen ihrer Stellungnahme noch einmal erneuern. Dies beinhaltet: - Verbindliche Aussagen zum zeitlichen Horizont der Digitalisierung der Betriebsleittech- nik/Stellwerkstechnik über die pauschalisierte Aussage der angestrebten Digitalisierung aller regionalen Hauptstrecken bis 2035 hinaus - Ein fahrplanstabiler S-Bahn-Vorlaufbetrieb im 20-Minuten-Takt unter Einbeziehung der Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf - Nennung einer Perspektive für den Gleis- bzw. Trassenausbau im Bereich des Bahnhofs Roisdorf - Halt der Linie RE 5 in Sechtem bzw. Roisdorf - Berücksichtigung der Bornheimer Bahnhöfe bei der Linienführung der im Zielnetz 2040 enthaltenen Linie S 17 mit einem 20-Minuten-Takt als Grundangebot zwischen Köln und Bonn sowie den Linien RB 48, RRX 4 und RRX 6 - Verbindliche Selbstverpflichtung der Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Ausbildung von Personal und der Bereitstellung ausreichender Kapazitäten - Berücksichtigung von ausreichend hohen finanziellen Sanktionen bei zukünftigen Aus- schreibungen von Verkehrsleistungen mit dem Ziel Fahrtausfälle unattraktiver zu gestal- ten Ein entsprechender Entwurf dieser Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses am 4. Februar 2025 vorliegen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 75 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.02.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Aktueller Stand Schwimmkurse im HallenFreizeitBad“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.01.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit wann ist bekannt, dass der bisherige Anbieter Böhm ab 2025 keine weiteren Schwimmkurse mehr anbietet? Antwort 1: Seit etwa Oktober 2024 deutete sich an, dass die Schwimmschule Böhm ab 2025 möglicher- weise keine Kurse mehr in Bornheim anbieten würde. Seitdem findet ein intensiver Austausch zwischen Schwimmschule Böhm und Vorstand SBB statt, mit dem Ziel, das Kursangebot fortzu- setzen. Kurse der Schwimmschule Böhm sind seit KW7 auf der Internetseite des HFB einsehbar und können wie bisher an der Kasse des HFB gebucht werden. Dies basiert auf einer vertragli- chen Vereinbarung, nach der die Kursanmeldungen der Schwimmschule Böhm über Personal des HFB abgewickelt werden. Herr Böhm behält sich jedoch darüber hinaus vor, einzelne Kurse direkt selbst zu vermarkten. Frage 2: Hat die Stadt Bornheim, bzw. der Stadtbetrieb Bornheim schon Gespräche mit neuen Anbietern geführt, bereits einen neuen Anbieter/ Kooperationspartner gefunden oder erwägt der Stadtbe- trieb diese demnächst ggf. selbst anzubieten und in welchem Zeitraum soll dies erfolgen? Antwort 2: Derzeit werden zusätzliche Kurse durch den Verein „Sporteinander“ angeboten, der sein Kursan- gebot erweitern möchte. Darüber hinaus wurde in der Vergangenheit einem weiteren kommerzi- ellen Anbieter, der bedingt durch die Flutkatastrophe die Möglichkeit für sein Kursangebot verlo- ren hatte, Kurszeiten im HFB ermöglicht. Dieses Kursangebot widerspricht einer vertraglichen Vereinbarung mit der Schwimmschule Böhm, die diesem für bestimmte Kursangebote ein Exklu- sivangebot einräumt. Bis zur rechtlichen Klärung der Vertragsfragen, wurde dem kommerziellen Anbieter jedoch eingeräumt, sein Kursangebot fortzusetzen, um freie Wasserzeiten weiterhin zu nutzen und das HFB mit Kursen auszulasten. Diese Kurse sind ausschließlich über die Seite des Anbieters buchbar. Das HFB kann aus personellen Gründen derzeit kein eigenes, dauerhaftes Schwimmkursangebot einrichten bzw. sicherstellen. Herrn Dirk König - per Mail - - 2 - Frage 3: Hat die Stadt bestimmte Kriterien für die Vergabe von Bahnzeiten für Schwimmkursangebote? Antwort 3: Besondere Kriterien, von einer entsprechenden Qualifikation, wie bspw. Ausbildung als Schwimmlehrer*in/-trainer*in und Rettungsfähigkeit abgesehen, gelten nicht. Ein Vertrag, der or- ganisatorische und haftungsrechtliche Fragen regelt, wird ebenfalls abgeschlossen. Frage 4: Welche Schwimmkurse werden aktuell von welchen Vereinen und Organisationen im HallenFrei- zeitBad angeboten und welche Schwimmbahnen/ -zeiten sind aktuell noch vakant und von einem ggf. interessierten Schwimmkursbetreiber nutzbar? Antwort 4: Aktuell werden Schwimmkurse der Schwimmschule Böhm, die des externen Anbieters sowie dem Verein angeboten. Dazu finden im HFB diverse andere Angebote für weitere Personengrup- pen, z.B. Aqua-Fitness-Kurse statt. Zudem werden dauerhaft Beckenzeiten durch das DRK, Ac- tic, die DLRG, VHS sowie bis April 25 durch die Kanuten Bonn belegt. Unter der Maßgabe, auch freie Bahnen für die Öffentlichkeit anzubieten, ist das HFB derzeit weitgehend ausgelastet. Frage 5: Wie und mit wem können sich Interessenten bezüglich vakanter Schwimmbahnen für Schwimm- kurse in Kontakt treten? Antwort 5: Interessenten können sich telefonisch oder per E-Mail direkt bei der Badleitung HFB oder Vor- stand SBB melden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.02.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Aktueller Stand Schwimmkurse im HallenFreizeitBad“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.01.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit wann ist bekannt, dass der bisherige Anbieter Böhm ab 2025 keine weiteren Schwimmkurse mehr anbietet? Antwort 1: Seit etwa Oktober 2024 deutete sich an, dass die Schwimmschule Böhm ab 2025 möglicher- weise keine Kurse mehr in Bornheim anbieten würde. Seitdem findet ein intensiver Austausch zwischen Schwimmschule Böhm und Vorstand SBB statt, mit dem Ziel, das Kursangebot fortzu- setzen. Kurse der Schwimmschule Böhm sind seit KW7 auf der Internetseite des HFB einsehbar und können wie bisher an der Kasse des HFB gebucht werden. Dies basiert auf einer vertragli- chen Vereinbarung, nach der die Kursanmeldungen der Schwimmschule Böhm über Personal des HFB abgewickelt werden. Herr Böhm behält sich jedoch darüber hinaus vor, einzelne Kurse direkt selbst zu vermarkten. Frage 2: Hat die Stadt Bornheim, bzw. der Stadtbetrieb Bornheim schon Gespräche mit neuen Anbietern geführt, bereits einen neuen Anbieter/ Kooperationspartner gefunden oder erwägt der Stadtbe- trieb diese demnächst ggf. selbst anzubieten und in welchem Zeitraum soll dies erfolgen? Antwort 2: Derzeit werden zusätzliche Kurse durch den Verein „Sporteinander“ angeboten, der sein Kursan- gebot erweitern möchte. Darüber hinaus wurde in der Vergangenheit einem weiteren kommerzi- ellen Anbieter, der bedingt durch die Flutkatastrophe die Möglichkeit für sein Kursangebot verlo- ren hatte, Kurszeiten im HFB ermöglicht. Dieses Kursangebot widerspricht einer vertraglichen Vereinbarung mit der Schwimmschule Böhm, die diesem für bestimmte Kursangebote ein Exklu- sivangebot einräumt. Bis zur rechtlichen Klärung der Vertragsfragen, wurde dem kommerziellen Anbieter jedoch eingeräumt, sein Kursangebot fortzusetzen, um freie Wasserzeiten weiterhin zu nutzen und das HFB mit Kursen auszulasten. Diese Kurse sind ausschließlich über die Seite des Anbieters buchbar. Das HFB kann aus personellen Gründen derzeit kein eigenes, dauerhaftes Schwimmkursangebot einrichten bzw. sicherstellen. Herrn Dirk König - per Mail - - 2 - Frage 3: Hat die Stadt bestimmte Kriterien für die Vergabe von Bahnzeiten für Schwimmkursangebote? Antwort 3: Besondere Kriterien, von einer entsprechenden Qualifikation, wie bspw. Ausbildung als Schwimmlehrer*in/-trainer*in und Rettungsfähigkeit abgesehen, gelten nicht. Ein Vertrag, der or- ganisatorische und haftungsrechtliche Fragen regelt, wird ebenfalls abgeschlossen. Frage 4: Welche Schwimmkurse werden aktuell von welchen Vereinen und Organisationen im HallenFrei- zeitBad angeboten und welche Schwimmbahnen/ -zeiten sind aktuell noch vakant und von einem ggf. interessierten Schwimmkursbetreiber nutzbar? Antwort 4: Aktuell werden Schwimmkurse der Schwimmschule Böhm, die des externen Anbieters sowie dem Verein angeboten. Dazu finden im HFB diverse andere Angebote für weitere Personengrup- pen, z.B. Aqua-Fitness-Kurse statt. Zudem werden dauerhaft Beckenzeiten durch das DRK, Ac- tic, die DLRG, VHS sowie bis April 25 durch die Kanuten Bonn belegt. Unter der Maßgabe, auch freie Bahnen für die Öffentlichkeit anzubieten, ist das HFB derzeit weitgehend ausgelastet. Frage 5: Wie und mit wem können sich Interessenten bezüglich vakanter Schwimmbahnen für Schwimm- kurse in Kontakt treten? Antwort 5: Interessenten können sich telefonisch oder per E-Mail direkt bei der Badleitung HFB oder Vor- stand SBB melden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 168 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.02.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Betr.: Vorlage 56172024-SBB (N14) Streckenkontrollübersicht Bornheimer Straßen und Plätze „Listen gesamt“ als ergänzende Information Sehr geehrte Frau Gesell, ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.01.2025 beantworte ich wie folgt: Frage: Auf welchen Kriterien basieren die Prioritätenzuweisungen? Antwort: Die Prioritätenzuweisungen beziehen sich auf die Höhe der Frequentierungen der Straßen, Wege und Plätze. Priorität 1: Fußgängerzonen und Straßen mit sehr hoher Verkehrsbedeutung; die soge- nannten Hauptverkehrsstraßen und Hauptsammelstraßen Kontrolle: alle zwei Wochen Priorität 2: Straßen im Innenstadtbereich mit hoher Verkehrsbedeutung; die sogenannten Sammelstraßen Kontrolle: monatlich Priorität 3-6: umfasst alle übrigen Straßen; die sogenannten Anliegerstraßen Wobei hier nach folgenden Kriterien unterschieden wird: Priorität 3: alle übrigen Straßen mit gutem baulichen Zustand Kontrolle: alle 6 Monate Frau Andrea Gesell und Bündnis 90/Die Grünen Servatiusweg 19-23 53332 Bornheim Priorität 4: alle übrigen Straßen mit keinem sehr guten Zustand Kontrolle: alle 3 Monate Priorität 5: Feld-, Wald- und Wirtschaftswege sowie Ingenieurbauwerke und Plätze (Park- plätze, B+R, P+R) Kontrolle: alle 6 Monate (Ausnahme: ausgewiesene Radwege gemäß Priorität 2: monatlich) Priorität 6: Straßen, Wege, Plätze und Ingenieurbauwerke mit schlechtem Bauzustand, besonderer Verkehrsbedeutung oder hohem Kontrollbedarf aufgrund eines besonderen Gefährdungsgrades (zum Beispiel bei Hochwasser, Brand, Verschlammung usw.) Kontrolle: ggf. täglich Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.02.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Betr.: Vorlage 56172024-SBB (N14) Streckenkontrollübersicht Bornheimer Straßen und Plätze „Listen gesamt“ als ergänzende Information Sehr geehrte Frau Gesell, ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.01.2025 beantworte ich wie folgt: Frage: Auf welchen Kriterien basieren die Prioritätenzuweisungen? Antwort: Die Prioritätenzuweisungen beziehen sich auf die Höhe der Frequentierungen der Straßen, Wege und Plätze. Priorität 1: Fußgängerzonen und Straßen mit sehr hoher Verkehrsbedeutung; die soge- nannten Hauptverkehrsstraßen und Hauptsammelstraßen Kontrolle: alle zwei Wochen Priorität 2: Straßen im Innenstadtbereich mit hoher Verkehrsbedeutung; die sogenannten Sammelstraßen Kontrolle: monatlich Priorität 3-6: umfasst alle übrigen Straßen; die sogenannten Anliegerstraßen Wobei hier nach folgenden Kriterien unterschieden wird: Priorität 3: alle übrigen Straßen mit gutem baulichen Zustand Kontrolle: alle 6 Monate Frau Andrea Gesell und Bündnis 90/Die Grünen Servatiusweg 19-23 53332 Bornheim Priorität 4: alle übrigen Straßen mit keinem sehr guten Zustand Kontrolle: alle 3 Monate Priorität 5: Feld-, Wald- und Wirtschaftswege sowie Ingenieurbauwerke und Plätze (Park- plätze, B+R, P+R) Kontrolle: alle 6 Monate (Ausnahme: ausgewiesene Radwege gemäß Priorität 2: monatlich) Priorität 6: Straßen, Wege, Plätze und Ingenieurbauwerke mit schlechtem Bauzustand, besonderer Verkehrsbedeutung oder hohem Kontrollbedarf aufgrund eines besonderen Gefährdungsgrades (zum Beispiel bei Hochwasser, Brand, Verschlammung usw.) Kontrolle: ggf. täglich Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 159 KB

Dateien

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 2 MB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.04.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Vergabe von Schulplätzen an den weiterführenden Schulen in Bornheim und der weiteren Unterstützung der Eltern durch die Verwaltung“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.03.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Nach welchen Auswahlkriterien wurden die Kinder für die zusätzlich eröffnete Klasse in der Europaschule ausgewählt und aus welchen Ortschaften kommen diese Kinder? Antwort 1: Die Aufnahme der Kinder der zusätzlichen Klasse erfolgte nach den Nachrückplätzen, die im Februar jeweils nach Leistungsgruppe und Geschlecht ausgelost worden waren. Es gab daher vier Nachrücklisten (Leistungsgruppe 1 Jungen, Leistungsgruppe 1 Mädchen, Leistungsgruppe 2 Jungen, Leistungsgruppe 2 Mädchen). Bei den Leistungsgruppen 1 reichte die Zahl der Nachrücker im Rahmen der Zusatzklasse nicht aus, so dass entsprechend Kinder der Leistungsgruppe 2 des entsprechenden Geschlechts be- rücksichtigt wurden. Den ursprünglich abgelehnten Kindern wurde die Nachrücknummer im Ablehnungsbescheid mit- geteilt. Nur die jeweilige Nummer war für die Vergabe der Plätze relevant. Wohnort und weitere Sachverhalte, z.B. ob das Kind bereits einen Schulplatz an einer anderen Schule gefunden hat oder nicht, durften nicht berücksichtigt werden. Dieses Vorgehen folgte den rechtlichen Vorgaben und wurde nach Beratung durch die Rechtsab- teilung der Bezirksregierung Köln angewandt. Die Kriterien des Auswahlverfahrens vom Februar waren: 1. Gleichmäßige Berücksichtigung von Mädchen und Jungen 2. Leistungsheterogenität: jeweils Vergabe von 50% der Plätze an L1 und L2 (Leistungsgruppe I: Durchschnittsnote der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Sachkunde bis 2,2; Leistungsgruppe II: Durchschnittsnote größer als 2,2) 3. Geschwisterkinder 4. Losverfahren Im Zuge der zusätzlichen Klasse wurden 27 Kinder aufgenommen, davon 14 Kinder aus Born- heim, 6 Kinder aus Alfter und 7 Kinder aus Wesseling. Die 14 aufgenommen Bornheimer Kinder kommen aus den Ortschaften Bornheim, Kardorf, Rois- dorf, Brenig, Sechtem und Hemmerich. UWG-Fraktion Herrn Dirk König - 2 - Frage 2: Wie viele Bornheimer Kinder haben aktuell noch keinen Platz und wie viele von den Kindern auf der Nachrückerliste der Europaschule (der Heinrich-Böll-Gesamtschule und des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums) haben zwischenzeitlich an einer anderen Schule einen Platz erhalten? Antwort 2: Nach den vorliegenden Unterlagen und Rückmeldungen von den Schulen sind zum heutigen Zeitpunkt (Stand 03.04.2025) 4 Kinder unversorgt. Es ist davon auszugehen, dass diese Kinder noch an anderen Schulen unterkommen werden. Sollte dieses nicht gelingen, wird die Bezirksre- gierung Köln den Kindern im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht einen Schulplatz zuweisen. 25 Schülerinnen und Schüler haben an anderen Schulen einen Platz bekommen. Frage 3: Wie viele Widersprüche wurden an den weiterführenden Schulen in Bornheim gegen die Schulplatzvergabe vorgenommen und ggf. wieder zurückgezogen? Antwort 3: Gesamt: 26 Widersprüche; 19 Widersprüche wurden zurückgezogen. Aufteilung: An der Europaschule lagen 16 Widersprüche gegen die Entscheidung zur Aufnahme vor. Durch die Einrichtung einer weiteren Klasse haben sich davon 7 Widersprüche erledigt. Am Alexander-von-Humboldt Gymnasium wurde 1 Widerspruch gegen die Aufnahmeentschei- dung eingelegt. Dieser wurde zurückgezogen. An der Heinrich-Böll-Gesamtschule lagen 9 Widersprüche vor die zwischenzeitlich zurückgezo- gen wurden. Frage 4: Wie informiert die Verwaltung die betroffenen Eltern, deren Kinder noch keinen Schulplatz haben, zu den weiteren Möglichkeiten und wie unterstützt die Verwaltung diese bei der Suche nach einem Platz, ggf. auch außerhalb von Bornheim? Antwort 4: Die Verwaltung steht in diesem Zusammenhang im engen Austausch mit den Schulleitungen so- wie den Schulverwaltungsämtern der Nachbarkommen um die dort vorhandenen Möglichkeiten zur Aufnahme von Bornheimer Schülerinnen und Schülern zu evaluieren. In diesem Jahr hat die Erich-Kästner Realschule in Brühl eine Mehrklasse gebildet. Zudem haben die beiden Gymna- sien in Brühl jeweils eine Mehrklasse gebildet. In zahlreichen Telefonaten und persönlichen Ge- sprächen wurden die Eltern über mögliche freie Kapazitäten an anderen Schulstandorten infor- miert. Frage 5: Sofern immer noch Bedarf von Bornheimer Schülern Kinder: Welche Maßnahmen (weitere Mehrklasse, Aufstockung, etc.) sieht Verwaltung noch zur Unterbringung der Bornheimer Kinder? Antwort 5: Nach den vorliegenden Unterlagen und Rückmeldungen von den Schulen sind zum heutigen Zeitpunkt (Stand 03.04.2025) 4 Kinder unversorgt. Es ist davon auszugehen, dass diese Kinder noch an anderen Schulen unterkommen werden. Sollte dieses nicht gelingen, wird die Bezirksre- gierung Köln den Kindern im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht einen Schulplatz zuweisen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.04.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Vergabe von Schulplätzen an den weiterführenden Schulen in Bornheim und der weiteren Unterstützung der Eltern durch die Verwaltung“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.03.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Nach welchen Auswahlkriterien wurden die Kinder für die zusätzlich eröffnete Klasse in der Europaschule ausgewählt und aus welchen Ortschaften kommen diese Kinder? Antwort 1: Die Aufnahme der Kinder der zusätzlichen Klasse erfolgte nach den Nachrückplätzen, die im Februar jeweils nach Leistungsgruppe und Geschlecht ausgelost worden waren. Es gab daher vier Nachrücklisten (Leistungsgruppe 1 Jungen, Leistungsgruppe 1 Mädchen, Leistungsgruppe 2 Jungen, Leistungsgruppe 2 Mädchen). Bei den Leistungsgruppen 1 reichte die Zahl der Nachrücker im Rahmen der Zusatzklasse nicht aus, so dass entsprechend Kinder der Leistungsgruppe 2 des entsprechenden Geschlechts be- rücksichtigt wurden. Den ursprünglich abgelehnten Kindern wurde die Nachrücknummer im Ablehnungsbescheid mit- geteilt. Nur die jeweilige Nummer war für die Vergabe der Plätze relevant. Wohnort und weitere Sachverhalte, z.B. ob das Kind bereits einen Schulplatz an einer anderen Schule gefunden hat oder nicht, durften nicht berücksichtigt werden. Dieses Vorgehen folgte den rechtlichen Vorgaben und wurde nach Beratung durch die Rechtsab- teilung der Bezirksregierung Köln angewandt. Die Kriterien des Auswahlverfahrens vom Februar waren: 1. Gleichmäßige Berücksichtigung von Mädchen und Jungen 2. Leistungsheterogenität: jeweils Vergabe von 50% der Plätze an L1 und L2 (Leistungsgruppe I: Durchschnittsnote der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Sachkunde bis 2,2; Leistungsgruppe II: Durchschnittsnote größer als 2,2) 3. Geschwisterkinder 4. Losverfahren Im Zuge der zusätzlichen Klasse wurden 27 Kinder aufgenommen, davon 14 Kinder aus Born- heim, 6 Kinder aus Alfter und 7 Kinder aus Wesseling. Die 14 aufgenommen Bornheimer Kinder kommen aus den Ortschaften Bornheim, Kardorf, Rois- dorf, Brenig, Sechtem und Hemmerich. UWG-Fraktion Herrn Dirk König - 2 - Frage 2: Wie viele Bornheimer Kinder haben aktuell noch keinen Platz und wie viele von den Kindern auf der Nachrückerliste der Europaschule (der Heinrich-Böll-Gesamtschule und des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums) haben zwischenzeitlich an einer anderen Schule einen Platz erhalten? Antwort 2: Nach den vorliegenden Unterlagen und Rückmeldungen von den Schulen sind zum heutigen Zeitpunkt (Stand 03.04.2025) 4 Kinder unversorgt. Es ist davon auszugehen, dass diese Kinder noch an anderen Schulen unterkommen werden. Sollte dieses nicht gelingen, wird die Bezirksre- gierung Köln den Kindern im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht einen Schulplatz zuweisen. 25 Schülerinnen und Schüler haben an anderen Schulen einen Platz bekommen. Frage 3: Wie viele Widersprüche wurden an den weiterführenden Schulen in Bornheim gegen die Schulplatzvergabe vorgenommen und ggf. wieder zurückgezogen? Antwort 3: Gesamt: 26 Widersprüche; 19 Widersprüche wurden zurückgezogen. Aufteilung: An der Europaschule lagen 16 Widersprüche gegen die Entscheidung zur Aufnahme vor. Durch die Einrichtung einer weiteren Klasse haben sich davon 7 Widersprüche erledigt. Am Alexander-von-Humboldt Gymnasium wurde 1 Widerspruch gegen die Aufnahmeentschei- dung eingelegt. Dieser wurde zurückgezogen. An der Heinrich-Böll-Gesamtschule lagen 9 Widersprüche vor die zwischenzeitlich zurückgezo- gen wurden. Frage 4: Wie informiert die Verwaltung die betroffenen Eltern, deren Kinder noch keinen Schulplatz haben, zu den weiteren Möglichkeiten und wie unterstützt die Verwaltung diese bei der Suche nach einem Platz, ggf. auch außerhalb von Bornheim? Antwort 4: Die Verwaltung steht in diesem Zusammenhang im engen Austausch mit den Schulleitungen so- wie den Schulverwaltungsämtern der Nachbarkommen um die dort vorhandenen Möglichkeiten zur Aufnahme von Bornheimer Schülerinnen und Schülern zu evaluieren. In diesem Jahr hat die Erich-Kästner Realschule in Brühl eine Mehrklasse gebildet. Zudem haben die beiden Gymna- sien in Brühl jeweils eine Mehrklasse gebildet. In zahlreichen Telefonaten und persönlichen Ge- sprächen wurden die Eltern über mögliche freie Kapazitäten an anderen Schulstandorten infor- miert. Frage 5: Sofern immer noch Bedarf von Bornheimer Schülern Kinder: Welche Maßnahmen (weitere Mehrklasse, Aufstockung, etc.) sieht Verwaltung noch zur Unterbringung der Bornheimer Kinder? Antwort 5: Nach den vorliegenden Unterlagen und Rückmeldungen von den Schulen sind zum heutigen Zeitpunkt (Stand 03.04.2025) 4 Kinder unversorgt. Es ist davon auszugehen, dass diese Kinder noch an anderen Schulen unterkommen werden. Sollte dieses nicht gelingen, wird die Bezirksre- gierung Köln den Kindern im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht einen Schulplatz zuweisen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 170 KB

Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen