Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Dorfplatz Kardorf Sehr geehrter Herr Schmitz, zu Ihrer o.g. kleine Anfrage vom 25.07.2021 kann ich Ihnen aktuell folgende Sachstandsmittei- lung erteilen: Durch die Polizeiwache Bornheim ist die Verwaltung nun darauf aufmerksam gemacht geworden, dass es entgegen früheren Aussagen nun scheinbar doch Anzeichen für eine Nutzung des Dorf- platzes durch die besagte Klientel gibt. Leider verzögert sich die endgültige Beantwortung der Anfrage deshalb zwangsläufig noch. Innerhalb der Verwaltung wird aktuell die Möglichkeit erörtert, die Zufahrt zum Dorfplatz Kardorf mit mobilen Bodenschwellen zu versehen, die aufgrund ihrer Bauart nur mit sehr geringer Ge- schwindigkeit und keinesfalls mit Fahrzeugen, deren Fahrwerk deutlich tiefergelegt ist, befahren werden können. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Thomas Schmitz Schelmenpfad 28 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Dorfplatz Kardorf Sehr geehrter Herr Schmitz, zu Ihrer o.g. kleine Anfrage vom 25.07.2021 kann ich Ihnen aktuell folgende Sachstandsmittei- lung erteilen: Durch die Polizeiwache Bornheim ist die Verwaltung nun darauf aufmerksam gemacht geworden, dass es entgegen früheren Aussagen nun scheinbar doch Anzeichen für eine Nutzung des Dorf- platzes durch die besagte Klientel gibt. Leider verzögert sich die endgültige Beantwortung der Anfrage deshalb zwangsläufig noch. Innerhalb der Verwaltung wird aktuell die Möglichkeit erörtert, die Zufahrt zum Dorfplatz Kardorf mit mobilen Bodenschwellen zu versehen, die aufgrund ihrer Bauart nur mit sehr geringer Ge- schwindigkeit und keinesfalls mit Fahrzeugen, deren Fahrwerk deutlich tiefergelegt ist, befahren werden können. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Thomas Schmitz Schelmenpfad 28 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 22.11.2021 betr. Querungshilfe L300 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 22.11.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ereignet sich seit der Fertigstellung der Baugebiete an der Havelstraße Unfälle auf / an der L300 die im Zusammenhang mit Personen stehen, die versucht haben, die L300 zwischen Mertensgasse und Kleinstraße / Klosterrather Weg zu überqueren? Antwort 1: Nach aktuellen Kenntnisstand des Polizeipräsidiums Bonn haben sich an besagter Querungshilfe keine Unfälle mit Personenbeteiligung ereignet. Frage 2: Ist der Stadt bekannt, dass einige Anwohner der Havelstraße, Mertensgasse und des Klosterrather Wegs die aktuelle Situation zur Querung der L300, insbesondere für Schulkinder, als unzureichend und gefährlich einschätzen? Antwort 2: Diese Erkenntnis hat die Verwaltung, da sie aufgrund der Anregung nach § 24 GO vom 19.12.2021 (Vorlage-Nr. 758/2021-9) und der daraus resultierenden Beschlusslage in den Ratsgremien mit der Überprüfung der maßgeblichen Verkehrsverhältnisse im Rahmen eines straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens beauftragt ist. Frage 3: Unter welchen Auflagen bestünde die Möglichkeit der Errichtung einer Fußgänger- Bedarfsampel über die L300 im Bereich zwischen Mertensgasse und Klosterrather Weg?? Antwort 3: Diese Frage wird die Verwaltung im Rahmen des bei Frage 2 genannten straßenver- kehrsrechtlichen Anhörverfahrens ebenfalls prüfen. Frage 4: Bestünde die Möglichkeit, dass im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Bauge- biets He 09 eine vollständige Ampelanlage an der Einmündung Mertensgasse auf der L300 er- richtet wird und die entsprechenden Kosten hierfür auf das Baugebiet umgelegt werden Könn- ten? Antwort 4: Nein, das Baugebiet befindet sich im unmittelbaren Umfeld vom Bahnhof. Dieser bietet eine vollständige Lichtsignalanlage und somit besteht aus straßenverkehrsrechtli- cher Sicht kein Handlungsbedarf. Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Frage 5: Besteht die Möglichkeit der Herrichtung eines Zebrastreifens inklusive Hinweisschilder an der Verkehrsinsel der L300 Höhe Havelstraße? Antwort 5: Nein, gemäß den geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sind Fußgän- gerüberwege nur auf Straßen, die sich innerhalb der geschlossener Ortschaft befinden, anord- nungsfähig. Das Teilstück der Elbestraße (L300) zwischen Moselstraße und Stadtgrenze Bonn verläuft jedoch außerörtlich, da sich in diesem Streckenabschnitt keine zumindest einseitig ge- schlossene Bebauung befindet, die direkt von der L 300 erschlossen wird. Das bedeutet, dass für diesen Bereich auch die Tatbestandsvoraussetzungen für die Aufnahme in die geschlossene Ortschaft nicht vorliegen. Die Dauer der Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 22.11.2021 betr. Querungshilfe L300 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 22.11.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ereignet sich seit der Fertigstellung der Baugebiete an der Havelstraße Unfälle auf / an der L300 die im Zusammenhang mit Personen stehen, die versucht haben, die L300 zwischen Mertensgasse und Kleinstraße / Klosterrather Weg zu überqueren? Antwort 1: Nach aktuellen Kenntnisstand des Polizeipräsidiums Bonn haben sich an besagter Querungshilfe keine Unfälle mit Personenbeteiligung ereignet. Frage 2: Ist der Stadt bekannt, dass einige Anwohner der Havelstraße, Mertensgasse und des Klosterrather Wegs die aktuelle Situation zur Querung der L300, insbesondere für Schulkinder, als unzureichend und gefährlich einschätzen? Antwort 2: Diese Erkenntnis hat die Verwaltung, da sie aufgrund der Anregung nach § 24 GO vom 19.12.2021 (Vorlage-Nr. 758/2021-9) und der daraus resultierenden Beschlusslage in den Ratsgremien mit der Überprüfung der maßgeblichen Verkehrsverhältnisse im Rahmen eines straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens beauftragt ist. Frage 3: Unter welchen Auflagen bestünde die Möglichkeit der Errichtung einer Fußgänger- Bedarfsampel über die L300 im Bereich zwischen Mertensgasse und Klosterrather Weg?? Antwort 3: Diese Frage wird die Verwaltung im Rahmen des bei Frage 2 genannten straßenver- kehrsrechtlichen Anhörverfahrens ebenfalls prüfen. Frage 4: Bestünde die Möglichkeit, dass im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Bauge- biets He 09 eine vollständige Ampelanlage an der Einmündung Mertensgasse auf der L300 er- richtet wird und die entsprechenden Kosten hierfür auf das Baugebiet umgelegt werden Könn- ten? Antwort 4: Nein, das Baugebiet befindet sich im unmittelbaren Umfeld vom Bahnhof. Dieser bietet eine vollständige Lichtsignalanlage und somit besteht aus straßenverkehrsrechtli- cher Sicht kein Handlungsbedarf. Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Frage 5: Besteht die Möglichkeit der Herrichtung eines Zebrastreifens inklusive Hinweisschilder an der Verkehrsinsel der L300 Höhe Havelstraße? Antwort 5: Nein, gemäß den geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sind Fußgän- gerüberwege nur auf Straßen, die sich innerhalb der geschlossener Ortschaft befinden, anord- nungsfähig. Das Teilstück der Elbestraße (L300) zwischen Moselstraße und Stadtgrenze Bonn verläuft jedoch außerörtlich, da sich in diesem Streckenabschnitt keine zumindest einseitig ge- schlossene Bebauung befindet, die direkt von der L 300 erschlossen wird. Das bedeutet, dass für diesen Bereich auch die Tatbestandsvoraussetzungen für die Aufnahme in die geschlossene Ortschaft nicht vorliegen. Die Dauer der Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. rücksichtsvolle Nutzung des Leinpfades von Radfahrern und Fußgängern Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Entlang des Leinpfades wurden Hinweisschilder aufgestellt, die auf die gemeinsame und rück- sichtsvolle Nutzung von Radfahrern und Fußgängern des Wegs hinweisen. Haben sich im Ge- gensatz zu den vergangenen drei Jahren die Konflikte dadurch messbar reduziert? Antwort 1: Der Verwaltung sind seit der Aufstellung der Hinweisschilder „Gemeinsam mit Rücksicht“ im Jahre 2019 bisher keine Konflikte bekannt geworden. Frage 2: Sind der Stadtverwaltung Beschwerden von Fußgängern oder Radfahrern auf dem Leinpfad in den letzten drei Jahren bekannt? Falls Ja, wie viele und welche Gründe werden aufgeführt? Antwort 2: Nein, siehe Antwort 1. Frage 3: Sind der Stadtverwaltung Unfälle von Radfahrern oder Fußgängern auf dem Leinpfad in den letz- ten drei Jahren bekannt? Antwort 3: Nein, siehe Antwort 1. Frage 4: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, damit Fußgänger und Radfahrer den Weg in gegenseiti- ger Rücksichtnahme nutzen? Wie ist der aktuelle Stand im Verfahren zum Neubau der OGS in Sechtem und wann wird aus heutiger Sicht mit dem Bau begonnen? Antwort 4: Nach § 1 der Straßenverkehrsordnung NRW hat sich jeder Teilnehmer am Straßenverkehr so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unver- meidbar, belästigt oder behindert wird. Für die Überprüfung des fließenden Verkehrs ist im Übrigen Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - die Polizei zuständig. Die Verwaltung wird im Rahmen der Ordnungspartnerschaft das Thema Lein- pfad ansprechen. Als positiv und praxistauglich hat sich die laufende Zusammenarbeit mit den zuständigen drei Orts- vorstehern, auf deren Anregung auch seinerzeit die Schilder „Gemeinsam mit Rücksicht“ aufge- stellt wurden, erwiesen. So können mögliche Konfliktpunkte frühzeitig erkannt und Lösungsansätze gefunden werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. rücksichtsvolle Nutzung des Leinpfades von Radfahrern und Fußgängern Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Entlang des Leinpfades wurden Hinweisschilder aufgestellt, die auf die gemeinsame und rück- sichtsvolle Nutzung von Radfahrern und Fußgängern des Wegs hinweisen. Haben sich im Ge- gensatz zu den vergangenen drei Jahren die Konflikte dadurch messbar reduziert? Antwort 1: Der Verwaltung sind seit der Aufstellung der Hinweisschilder „Gemeinsam mit Rücksicht“ im Jahre 2019 bisher keine Konflikte bekannt geworden. Frage 2: Sind der Stadtverwaltung Beschwerden von Fußgängern oder Radfahrern auf dem Leinpfad in den letzten drei Jahren bekannt? Falls Ja, wie viele und welche Gründe werden aufgeführt? Antwort 2: Nein, siehe Antwort 1. Frage 3: Sind der Stadtverwaltung Unfälle von Radfahrern oder Fußgängern auf dem Leinpfad in den letz- ten drei Jahren bekannt? Antwort 3: Nein, siehe Antwort 1. Frage 4: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, damit Fußgänger und Radfahrer den Weg in gegenseiti- ger Rücksichtnahme nutzen? Wie ist der aktuelle Stand im Verfahren zum Neubau der OGS in Sechtem und wann wird aus heutiger Sicht mit dem Bau begonnen? Antwort 4: Nach § 1 der Straßenverkehrsordnung NRW hat sich jeder Teilnehmer am Straßenverkehr so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unver- meidbar, belästigt oder behindert wird. Für die Überprüfung des fließenden Verkehrs ist im Übrigen Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - die Polizei zuständig. Die Verwaltung wird im Rahmen der Ordnungspartnerschaft das Thema Lein- pfad ansprechen. Als positiv und praxistauglich hat sich die laufende Zusammenarbeit mit den zuständigen drei Orts- vorstehern, auf deren Anregung auch seinerzeit die Schilder „Gemeinsam mit Rücksicht“ aufge- stellt wurden, erwiesen. So können mögliche Konfliktpunkte frühzeitig erkannt und Lösungsansätze gefunden werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.12.2021 betr. Mittelweg Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 02.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Weshalb wurde die Ampelanlage Mittelweg / Roisdorfer Straße noch nicht in Betrieb genommen und ab wann ist dies beabsichtigt? Antwort 1: Die Lichtsignalanlage wurde am 07.02.2022 in Betrieb genommen. Frage 2: Weshalb ist der Mittelweg zwischen Roisdorfer Straße und Allerstraße, aus Richtung Roisdorf Straße kommend, derzeit nicht freigegeben? Antwort 2: Die Mainstraße wurde zwischenzeitlich freigegeben. Frage 3: Weshalb müssen Baustellenfahrzeuge für die Baustellen am Mittelweg, zwischen Rois- dorfer Straße und Allerstraße, den Umweg über Siemenacker und Allerstraße fahren. Antwort 3: Zwischenzeitlich wurde die Mainstraße freigegeben und Baustellenfahrzeuge können nun diesen Weg nutzen. Frage 4: Viele Bewohner der Behinderteneinrichtung in Hersel erreichen die Bonner Werkstätten fußläufig über die Allerstraße, Simon-Arzt-Straße und teilweise auch über den Siemenacker. Ebenfalls befindet sich ein Kindergarten in der Allerstraße. Wurden in den o.g. Straßen Maßnah- men getroffen, um vulnerablen Personengruppen, für die Zeit der Mittelwegsperrung, vor dem intensiven Baustellenverkehr zu schützen. Antwort 4: Ein Anhörverfahren nach VwV zu §45 StVO wurde eingeleitet. In Zuge dessen wurde die Geschwindigkeit im Bereich des Kindergartens auf Tempo 30 begrenzt. Frage 5: Wann wurde letztmalig die Fußwege entlang der Allerstraße, Siemenacker und Simon- Arzt-Straße auf Verkehrssicherheit überprüft? Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Antwort 5: Mit Abschluss des Teilausbaus der Allerstraße im Jahre 2021 wurde eine Verkehrssi- cherheitsprüfung durchgeführt. Die Dauer der Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.12.2021 betr. Mittelweg Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 02.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Weshalb wurde die Ampelanlage Mittelweg / Roisdorfer Straße noch nicht in Betrieb genommen und ab wann ist dies beabsichtigt? Antwort 1: Die Lichtsignalanlage wurde am 07.02.2022 in Betrieb genommen. Frage 2: Weshalb ist der Mittelweg zwischen Roisdorfer Straße und Allerstraße, aus Richtung Roisdorf Straße kommend, derzeit nicht freigegeben? Antwort 2: Die Mainstraße wurde zwischenzeitlich freigegeben. Frage 3: Weshalb müssen Baustellenfahrzeuge für die Baustellen am Mittelweg, zwischen Rois- dorfer Straße und Allerstraße, den Umweg über Siemenacker und Allerstraße fahren. Antwort 3: Zwischenzeitlich wurde die Mainstraße freigegeben und Baustellenfahrzeuge können nun diesen Weg nutzen. Frage 4: Viele Bewohner der Behinderteneinrichtung in Hersel erreichen die Bonner Werkstätten fußläufig über die Allerstraße, Simon-Arzt-Straße und teilweise auch über den Siemenacker. Ebenfalls befindet sich ein Kindergarten in der Allerstraße. Wurden in den o.g. Straßen Maßnah- men getroffen, um vulnerablen Personengruppen, für die Zeit der Mittelwegsperrung, vor dem intensiven Baustellenverkehr zu schützen. Antwort 4: Ein Anhörverfahren nach VwV zu §45 StVO wurde eingeleitet. In Zuge dessen wurde die Geschwindigkeit im Bereich des Kindergartens auf Tempo 30 begrenzt. Frage 5: Wann wurde letztmalig die Fußwege entlang der Allerstraße, Siemenacker und Simon- Arzt-Straße auf Verkehrssicherheit überprüft? Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Antwort 5: Mit Abschluss des Teilausbaus der Allerstraße im Jahre 2021 wurde eine Verkehrssi- cherheitsprüfung durchgeführt. Die Dauer der Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verkehrsverhältnisse Burgstraße in Bornheim Sehr geehrte Frau Peters, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 06.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Eltern von GrundschülerInnen der Johann-Wallraf-Grundschule haben mir gegenüber berichtet, dass sich regelmäßig Gefahrensituationen für Kinder an der Zufahrt zum Parkplatz Burgstraße ergeben. Durch die Burgmauern kann der fließende Verkehr nur schwer eingesehen werden, ebenso Kinder, die mit Roller oder Rädchen auf dem Gehweg zügig unterwegs sind. Da es sich um einen typischen Schulweg handelt, sind hier zu bestimmten Zeiten viele Kinder unterwegs. Ist der Verwaltung dieses Problem bekannt? Antwort 1: Der Verwaltung liegen bisher keine gesicherten Erkenntnisse über eine Verkehrsgefährdung im Bereich der Ausfahrt vom Parkplatz Burgstraße vor. Frage 2: Sieht die Verwaltung hier eine (einfache) Lösung, um es AutofahrerInnen, die den Parkplatz Burgstraße verlassen, zu ermöglichen, sowohl Kinder als auch den fließenden Verkehr besser einzusehen? Wäre es möglich und aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, an dieser Stelle Spiegel an- zubringen? Antwort 2: Straßenverkehrsrechtlich ist die beschriebene Verkehrssituation in § 10 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Danach hat sich derjenige, der aus einem Grundstück oder über einen Bordstein auf die Straße ausfährt, so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer aus- geschlossen ist. Die Verwaltung wird Ihre Anfrage dennoch zum Anlass nehmen, die maßgeblichen Verkehrsver- hältnisse zu überprüfen, da es sich bei der Burgstraße um eine direkte Zuwegung zur Grund- schule Bornheim handelt und der Verkehrssicherheit der Fußgänger/innen als sogenannte schwächere Verkehrsteilnehmer somit hohe Bedeutung zukommt. Sofern diese Überprüfungen ein Handlungserfordernis ergeben, käme vorbehaltlich des Ergeb- nisse eines entsprechenden straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens die Anordnung der Ver- kehrszeichenkombination 101 StVO (Gefahrstelle) und 1010-53 StVO (Fußgänger) in Betracht. Frau Anna Peters Leo-Koppel-Straße 26 53332 Bornheim - 2 - Verkehrsspiegel sind keine nach der StVO anordnungsfähige Verkehrszeichen oder Verkehrsein- richtungen, weil sie nicht geeignet sind zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Sichtver- hältnisse beizutragen. Vielmehr geben sie durch ihre Beschaffenheit und Eigenart (seitenver- kehrte Wiedergabe, stark verkleinertes Situationsbild auf gewölbter Fläche) eher Anlass zur feh- lerhaften Beurteilung der Verkehrssituation und erhöhen somit die Möglichkeit der Verkehrsge- fährdung. Hinzu kommt, dass die Orientierung im Straßenverkehr anhand eines Verkehrsspiegels die ungeteilte Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer/innen erfordert, wodurch das übrige Verkehrs- geschehen tendenziell weniger beachtet wird. Bei Regen, Frost oder Dunkelheit wird die Funktion des Spiegels zusätzlich beeinträchtigt. Dies entspricht im Übrigen den bestehenden Abstimmungen mit dem Landrat des Rhein-Sieg- Kreises als Fachaufsichtsbehörde. Frage 3: Eine weitere Gefahrensituation ergibt sich beim Überqueren der Burgstraße zur Grundschule. Ist es korrekt, dass an dieser Stelle ein Zebrastreifen nicht möglich ist? Sieht die Verwaltung außer- dem andere mögliche Maßnahmen, die das Überqueren – gerade in der dunklen Jahreszeit und bei starkem Verkehr – für die GrundschülerInnen an dieser Stelle sicherer macht? Wenn ja, wel- che wären dies? Antwort 3: Für die Anordnung eines Fußgängerüberweges (sogenannter Zebrastreifen) müssen die Tatbe- standvoraussetzungen der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) vorliegen. Hierzu zählen neben erforderlichen Verkehrsstärken örtliche Anforderungen wie ausreichend dimensionierte Aufstellflächen und Beleuchtungsausstattungen, die in der Burg- straße mit einer entsprechenden baulichen Ertüchtigung erst geschaffen werden müssten. Allerdings hat die Verwaltung in der Vergangenheit im Umfeld der Grundschule zur Verbesserung der Sicherheit und Fahrbahnquerung für Fußgänger eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt. So wurde im Zusammenhang mit der der Einbeziehung in die Tempo-30-Zone in Höhe der Schule eine Fahrbahneinengung geschaffen, die als bauliche Querungshilfe dient. Zusätzlich wurden be- stehende Halteverbotsregelungen ausgedehnt und Fahrbahnmarkierungen (Piktogramme „30“ und „Achtung Kinder“) aufgebracht. In Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht hat die Verwaltung die Schulleitung bzw. engagierte Eltern vor einigen Jahren auch bei der Realisierung eines „Elternlotsen-Dienstes“ unterstützt, bei dem sogenannte Verkehrshelfer/innen bei der Ordnung der Verkehrs- und Schülerströme behilf- lich sein können. Diese Funktion könnte nach vorheriger Einweisung etwaiger neuer Verkehrshel- fer durch die zuständigen Verkehrssicherheitsberater der Polizei erneut aufgenommen werden. Die späte Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verkehrsverhältnisse Burgstraße in Bornheim Sehr geehrte Frau Peters, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 06.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Eltern von GrundschülerInnen der Johann-Wallraf-Grundschule haben mir gegenüber berichtet, dass sich regelmäßig Gefahrensituationen für Kinder an der Zufahrt zum Parkplatz Burgstraße ergeben. Durch die Burgmauern kann der fließende Verkehr nur schwer eingesehen werden, ebenso Kinder, die mit Roller oder Rädchen auf dem Gehweg zügig unterwegs sind. Da es sich um einen typischen Schulweg handelt, sind hier zu bestimmten Zeiten viele Kinder unterwegs. Ist der Verwaltung dieses Problem bekannt? Antwort 1: Der Verwaltung liegen bisher keine gesicherten Erkenntnisse über eine Verkehrsgefährdung im Bereich der Ausfahrt vom Parkplatz Burgstraße vor. Frage 2: Sieht die Verwaltung hier eine (einfache) Lösung, um es AutofahrerInnen, die den Parkplatz Burgstraße verlassen, zu ermöglichen, sowohl Kinder als auch den fließenden Verkehr besser einzusehen? Wäre es möglich und aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, an dieser Stelle Spiegel an- zubringen? Antwort 2: Straßenverkehrsrechtlich ist die beschriebene Verkehrssituation in § 10 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Danach hat sich derjenige, der aus einem Grundstück oder über einen Bordstein auf die Straße ausfährt, so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer aus- geschlossen ist. Die Verwaltung wird Ihre Anfrage dennoch zum Anlass nehmen, die maßgeblichen Verkehrsver- hältnisse zu überprüfen, da es sich bei der Burgstraße um eine direkte Zuwegung zur Grund- schule Bornheim handelt und der Verkehrssicherheit der Fußgänger/innen als sogenannte schwächere Verkehrsteilnehmer somit hohe Bedeutung zukommt. Sofern diese Überprüfungen ein Handlungserfordernis ergeben, käme vorbehaltlich des Ergeb- nisse eines entsprechenden straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens die Anordnung der Ver- kehrszeichenkombination 101 StVO (Gefahrstelle) und 1010-53 StVO (Fußgänger) in Betracht. Frau Anna Peters Leo-Koppel-Straße 26 53332 Bornheim - 2 - Verkehrsspiegel sind keine nach der StVO anordnungsfähige Verkehrszeichen oder Verkehrsein- richtungen, weil sie nicht geeignet sind zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Sichtver- hältnisse beizutragen. Vielmehr geben sie durch ihre Beschaffenheit und Eigenart (seitenver- kehrte Wiedergabe, stark verkleinertes Situationsbild auf gewölbter Fläche) eher Anlass zur feh- lerhaften Beurteilung der Verkehrssituation und erhöhen somit die Möglichkeit der Verkehrsge- fährdung. Hinzu kommt, dass die Orientierung im Straßenverkehr anhand eines Verkehrsspiegels die ungeteilte Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer/innen erfordert, wodurch das übrige Verkehrs- geschehen tendenziell weniger beachtet wird. Bei Regen, Frost oder Dunkelheit wird die Funktion des Spiegels zusätzlich beeinträchtigt. Dies entspricht im Übrigen den bestehenden Abstimmungen mit dem Landrat des Rhein-Sieg- Kreises als Fachaufsichtsbehörde. Frage 3: Eine weitere Gefahrensituation ergibt sich beim Überqueren der Burgstraße zur Grundschule. Ist es korrekt, dass an dieser Stelle ein Zebrastreifen nicht möglich ist? Sieht die Verwaltung außer- dem andere mögliche Maßnahmen, die das Überqueren – gerade in der dunklen Jahreszeit und bei starkem Verkehr – für die GrundschülerInnen an dieser Stelle sicherer macht? Wenn ja, wel- che wären dies? Antwort 3: Für die Anordnung eines Fußgängerüberweges (sogenannter Zebrastreifen) müssen die Tatbe- standvoraussetzungen der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) vorliegen. Hierzu zählen neben erforderlichen Verkehrsstärken örtliche Anforderungen wie ausreichend dimensionierte Aufstellflächen und Beleuchtungsausstattungen, die in der Burg- straße mit einer entsprechenden baulichen Ertüchtigung erst geschaffen werden müssten. Allerdings hat die Verwaltung in der Vergangenheit im Umfeld der Grundschule zur Verbesserung der Sicherheit und Fahrbahnquerung für Fußgänger eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt. So wurde im Zusammenhang mit der der Einbeziehung in die Tempo-30-Zone in Höhe der Schule eine Fahrbahneinengung geschaffen, die als bauliche Querungshilfe dient. Zusätzlich wurden be- stehende Halteverbotsregelungen ausgedehnt und Fahrbahnmarkierungen (Piktogramme „30“ und „Achtung Kinder“) aufgebracht. In Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht hat die Verwaltung die Schulleitung bzw. engagierte Eltern vor einigen Jahren auch bei der Realisierung eines „Elternlotsen-Dienstes“ unterstützt, bei dem sogenannte Verkehrshelfer/innen bei der Ordnung der Verkehrs- und Schülerströme behilf- lich sein können. Diese Funktion könnte nach vorheriger Einweisung etwaiger neuer Verkehrshel- fer durch die zuständigen Verkehrssicherheitsberater der Polizei erneut aufgenommen werden. Die späte Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.02.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Aktueller Stand Schwimmkurse im HallenFreizeitBad“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.01.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit wann ist bekannt, dass der bisherige Anbieter Böhm ab 2025 keine weiteren Schwimmkurse mehr anbietet? Antwort 1: Seit etwa Oktober 2024 deutete sich an, dass die Schwimmschule Böhm ab 2025 möglicher- weise keine Kurse mehr in Bornheim anbieten würde. Seitdem findet ein intensiver Austausch zwischen Schwimmschule Böhm und Vorstand SBB statt, mit dem Ziel, das Kursangebot fortzu- setzen. Kurse der Schwimmschule Böhm sind seit KW7 auf der Internetseite des HFB einsehbar und können wie bisher an der Kasse des HFB gebucht werden. Dies basiert auf einer vertragli- chen Vereinbarung, nach der die Kursanmeldungen der Schwimmschule Böhm über Personal des HFB abgewickelt werden. Herr Böhm behält sich jedoch darüber hinaus vor, einzelne Kurse direkt selbst zu vermarkten. Frage 2: Hat die Stadt Bornheim, bzw. der Stadtbetrieb Bornheim schon Gespräche mit neuen Anbietern geführt, bereits einen neuen Anbieter/ Kooperationspartner gefunden oder erwägt der Stadtbe- trieb diese demnächst ggf. selbst anzubieten und in welchem Zeitraum soll dies erfolgen? Antwort 2: Derzeit werden zusätzliche Kurse durch den Verein „Sporteinander“ angeboten, der sein Kursan- gebot erweitern möchte. Darüber hinaus wurde in der Vergangenheit einem weiteren kommerzi- ellen Anbieter, der bedingt durch die Flutkatastrophe die Möglichkeit für sein Kursangebot verlo- ren hatte, Kurszeiten im HFB ermöglicht. Dieses Kursangebot widerspricht einer vertraglichen Vereinbarung mit der Schwimmschule Böhm, die diesem für bestimmte Kursangebote ein Exklu- sivangebot einräumt. Bis zur rechtlichen Klärung der Vertragsfragen, wurde dem kommerziellen Anbieter jedoch eingeräumt, sein Kursangebot fortzusetzen, um freie Wasserzeiten weiterhin zu nutzen und das HFB mit Kursen auszulasten. Diese Kurse sind ausschließlich über die Seite des Anbieters buchbar. Das HFB kann aus personellen Gründen derzeit kein eigenes, dauerhaftes Schwimmkursangebot einrichten bzw. sicherstellen. Herrn Dirk König - per Mail - - 2 - Frage 3: Hat die Stadt bestimmte Kriterien für die Vergabe von Bahnzeiten für Schwimmkursangebote? Antwort 3: Besondere Kriterien, von einer entsprechenden Qualifikation, wie bspw. Ausbildung als Schwimmlehrer*in/-trainer*in und Rettungsfähigkeit abgesehen, gelten nicht. Ein Vertrag, der or- ganisatorische und haftungsrechtliche Fragen regelt, wird ebenfalls abgeschlossen. Frage 4: Welche Schwimmkurse werden aktuell von welchen Vereinen und Organisationen im HallenFrei- zeitBad angeboten und welche Schwimmbahnen/ -zeiten sind aktuell noch vakant und von einem ggf. interessierten Schwimmkursbetreiber nutzbar? Antwort 4: Aktuell werden Schwimmkurse der Schwimmschule Böhm, die des externen Anbieters sowie dem Verein angeboten. Dazu finden im HFB diverse andere Angebote für weitere Personengrup- pen, z.B. Aqua-Fitness-Kurse statt. Zudem werden dauerhaft Beckenzeiten durch das DRK, Ac- tic, die DLRG, VHS sowie bis April 25 durch die Kanuten Bonn belegt. Unter der Maßgabe, auch freie Bahnen für die Öffentlichkeit anzubieten, ist das HFB derzeit weitgehend ausgelastet. Frage 5: Wie und mit wem können sich Interessenten bezüglich vakanter Schwimmbahnen für Schwimm- kurse in Kontakt treten? Antwort 5: Interessenten können sich telefonisch oder per E-Mail direkt bei der Badleitung HFB oder Vor- stand SBB melden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.02.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Aktueller Stand Schwimmkurse im HallenFreizeitBad“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.01.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit wann ist bekannt, dass der bisherige Anbieter Böhm ab 2025 keine weiteren Schwimmkurse mehr anbietet? Antwort 1: Seit etwa Oktober 2024 deutete sich an, dass die Schwimmschule Böhm ab 2025 möglicher- weise keine Kurse mehr in Bornheim anbieten würde. Seitdem findet ein intensiver Austausch zwischen Schwimmschule Böhm und Vorstand SBB statt, mit dem Ziel, das Kursangebot fortzu- setzen. Kurse der Schwimmschule Böhm sind seit KW7 auf der Internetseite des HFB einsehbar und können wie bisher an der Kasse des HFB gebucht werden. Dies basiert auf einer vertragli- chen Vereinbarung, nach der die Kursanmeldungen der Schwimmschule Böhm über Personal des HFB abgewickelt werden. Herr Böhm behält sich jedoch darüber hinaus vor, einzelne Kurse direkt selbst zu vermarkten. Frage 2: Hat die Stadt Bornheim, bzw. der Stadtbetrieb Bornheim schon Gespräche mit neuen Anbietern geführt, bereits einen neuen Anbieter/ Kooperationspartner gefunden oder erwägt der Stadtbe- trieb diese demnächst ggf. selbst anzubieten und in welchem Zeitraum soll dies erfolgen? Antwort 2: Derzeit werden zusätzliche Kurse durch den Verein „Sporteinander“ angeboten, der sein Kursan- gebot erweitern möchte. Darüber hinaus wurde in der Vergangenheit einem weiteren kommerzi- ellen Anbieter, der bedingt durch die Flutkatastrophe die Möglichkeit für sein Kursangebot verlo- ren hatte, Kurszeiten im HFB ermöglicht. Dieses Kursangebot widerspricht einer vertraglichen Vereinbarung mit der Schwimmschule Böhm, die diesem für bestimmte Kursangebote ein Exklu- sivangebot einräumt. Bis zur rechtlichen Klärung der Vertragsfragen, wurde dem kommerziellen Anbieter jedoch eingeräumt, sein Kursangebot fortzusetzen, um freie Wasserzeiten weiterhin zu nutzen und das HFB mit Kursen auszulasten. Diese Kurse sind ausschließlich über die Seite des Anbieters buchbar. Das HFB kann aus personellen Gründen derzeit kein eigenes, dauerhaftes Schwimmkursangebot einrichten bzw. sicherstellen. Herrn Dirk König - per Mail - - 2 - Frage 3: Hat die Stadt bestimmte Kriterien für die Vergabe von Bahnzeiten für Schwimmkursangebote? Antwort 3: Besondere Kriterien, von einer entsprechenden Qualifikation, wie bspw. Ausbildung als Schwimmlehrer*in/-trainer*in und Rettungsfähigkeit abgesehen, gelten nicht. Ein Vertrag, der or- ganisatorische und haftungsrechtliche Fragen regelt, wird ebenfalls abgeschlossen. Frage 4: Welche Schwimmkurse werden aktuell von welchen Vereinen und Organisationen im HallenFrei- zeitBad angeboten und welche Schwimmbahnen/ -zeiten sind aktuell noch vakant und von einem ggf. interessierten Schwimmkursbetreiber nutzbar? Antwort 4: Aktuell werden Schwimmkurse der Schwimmschule Böhm, die des externen Anbieters sowie dem Verein angeboten. Dazu finden im HFB diverse andere Angebote für weitere Personengrup- pen, z.B. Aqua-Fitness-Kurse statt. Zudem werden dauerhaft Beckenzeiten durch das DRK, Ac- tic, die DLRG, VHS sowie bis April 25 durch die Kanuten Bonn belegt. Unter der Maßgabe, auch freie Bahnen für die Öffentlichkeit anzubieten, ist das HFB derzeit weitgehend ausgelastet. Frage 5: Wie und mit wem können sich Interessenten bezüglich vakanter Schwimmbahnen für Schwimm- kurse in Kontakt treten? Antwort 5: Interessenten können sich telefonisch oder per E-Mail direkt bei der Badleitung HFB oder Vor- stand SBB melden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.02.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Betr.: Vorlage 56172024-SBB (N14) Streckenkontrollübersicht Bornheimer Straßen und Plätze „Listen gesamt“ als ergänzende Information Sehr geehrte Frau Gesell, ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.01.2025 beantworte ich wie folgt: Frage: Auf welchen Kriterien basieren die Prioritätenzuweisungen? Antwort: Die Prioritätenzuweisungen beziehen sich auf die Höhe der Frequentierungen der Straßen, Wege und Plätze. Priorität 1: Fußgängerzonen und Straßen mit sehr hoher Verkehrsbedeutung; die soge- nannten Hauptverkehrsstraßen und Hauptsammelstraßen Kontrolle: alle zwei Wochen Priorität 2: Straßen im Innenstadtbereich mit hoher Verkehrsbedeutung; die sogenannten Sammelstraßen Kontrolle: monatlich Priorität 3-6: umfasst alle übrigen Straßen; die sogenannten Anliegerstraßen Wobei hier nach folgenden Kriterien unterschieden wird: Priorität 3: alle übrigen Straßen mit gutem baulichen Zustand Kontrolle: alle 6 Monate Frau Andrea Gesell und Bündnis 90/Die Grünen Servatiusweg 19-23 53332 Bornheim Priorität 4: alle übrigen Straßen mit keinem sehr guten Zustand Kontrolle: alle 3 Monate Priorität 5: Feld-, Wald- und Wirtschaftswege sowie Ingenieurbauwerke und Plätze (Park- plätze, B+R, P+R) Kontrolle: alle 6 Monate (Ausnahme: ausgewiesene Radwege gemäß Priorität 2: monatlich) Priorität 6: Straßen, Wege, Plätze und Ingenieurbauwerke mit schlechtem Bauzustand, besonderer Verkehrsbedeutung oder hohem Kontrollbedarf aufgrund eines besonderen Gefährdungsgrades (zum Beispiel bei Hochwasser, Brand, Verschlammung usw.) Kontrolle: ggf. täglich Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.02.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Betr.: Vorlage 56172024-SBB (N14) Streckenkontrollübersicht Bornheimer Straßen und Plätze „Listen gesamt“ als ergänzende Information Sehr geehrte Frau Gesell, ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.01.2025 beantworte ich wie folgt: Frage: Auf welchen Kriterien basieren die Prioritätenzuweisungen? Antwort: Die Prioritätenzuweisungen beziehen sich auf die Höhe der Frequentierungen der Straßen, Wege und Plätze. Priorität 1: Fußgängerzonen und Straßen mit sehr hoher Verkehrsbedeutung; die soge- nannten Hauptverkehrsstraßen und Hauptsammelstraßen Kontrolle: alle zwei Wochen Priorität 2: Straßen im Innenstadtbereich mit hoher Verkehrsbedeutung; die sogenannten Sammelstraßen Kontrolle: monatlich Priorität 3-6: umfasst alle übrigen Straßen; die sogenannten Anliegerstraßen Wobei hier nach folgenden Kriterien unterschieden wird: Priorität 3: alle übrigen Straßen mit gutem baulichen Zustand Kontrolle: alle 6 Monate Frau Andrea Gesell und Bündnis 90/Die Grünen Servatiusweg 19-23 53332 Bornheim Priorität 4: alle übrigen Straßen mit keinem sehr guten Zustand Kontrolle: alle 3 Monate Priorität 5: Feld-, Wald- und Wirtschaftswege sowie Ingenieurbauwerke und Plätze (Park- plätze, B+R, P+R) Kontrolle: alle 6 Monate (Ausnahme: ausgewiesene Radwege gemäß Priorität 2: monatlich) Priorität 6: Straßen, Wege, Plätze und Ingenieurbauwerke mit schlechtem Bauzustand, besonderer Verkehrsbedeutung oder hohem Kontrollbedarf aufgrund eines besonderen Gefährdungsgrades (zum Beispiel bei Hochwasser, Brand, Verschlammung usw.) Kontrolle: ggf. täglich Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.04.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Vergabe von Schulplätzen an den weiterführenden Schulen in Bornheim und der weiteren Unterstützung der Eltern durch die Verwaltung“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.03.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Nach welchen Auswahlkriterien wurden die Kinder für die zusätzlich eröffnete Klasse in der Europaschule ausgewählt und aus welchen Ortschaften kommen diese Kinder? Antwort 1: Die Aufnahme der Kinder der zusätzlichen Klasse erfolgte nach den Nachrückplätzen, die im Februar jeweils nach Leistungsgruppe und Geschlecht ausgelost worden waren. Es gab daher vier Nachrücklisten (Leistungsgruppe 1 Jungen, Leistungsgruppe 1 Mädchen, Leistungsgruppe 2 Jungen, Leistungsgruppe 2 Mädchen). Bei den Leistungsgruppen 1 reichte die Zahl der Nachrücker im Rahmen der Zusatzklasse nicht aus, so dass entsprechend Kinder der Leistungsgruppe 2 des entsprechenden Geschlechts be- rücksichtigt wurden. Den ursprünglich abgelehnten Kindern wurde die Nachrücknummer im Ablehnungsbescheid mit- geteilt. Nur die jeweilige Nummer war für die Vergabe der Plätze relevant. Wohnort und weitere Sachverhalte, z.B. ob das Kind bereits einen Schulplatz an einer anderen Schule gefunden hat oder nicht, durften nicht berücksichtigt werden. Dieses Vorgehen folgte den rechtlichen Vorgaben und wurde nach Beratung durch die Rechtsab- teilung der Bezirksregierung Köln angewandt. Die Kriterien des Auswahlverfahrens vom Februar waren: 1. Gleichmäßige Berücksichtigung von Mädchen und Jungen 2. Leistungsheterogenität: jeweils Vergabe von 50% der Plätze an L1 und L2 (Leistungsgruppe I: Durchschnittsnote der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Sachkunde bis 2,2; Leistungsgruppe II: Durchschnittsnote größer als 2,2) 3. Geschwisterkinder 4. Losverfahren Im Zuge der zusätzlichen Klasse wurden 27 Kinder aufgenommen, davon 14 Kinder aus Born- heim, 6 Kinder aus Alfter und 7 Kinder aus Wesseling. Die 14 aufgenommen Bornheimer Kinder kommen aus den Ortschaften Bornheim, Kardorf, Rois- dorf, Brenig, Sechtem und Hemmerich. UWG-Fraktion Herrn Dirk König - 2 - Frage 2: Wie viele Bornheimer Kinder haben aktuell noch keinen Platz und wie viele von den Kindern auf der Nachrückerliste der Europaschule (der Heinrich-Böll-Gesamtschule und des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums) haben zwischenzeitlich an einer anderen Schule einen Platz erhalten? Antwort 2: Nach den vorliegenden Unterlagen und Rückmeldungen von den Schulen sind zum heutigen Zeitpunkt (Stand 03.04.2025) 4 Kinder unversorgt. Es ist davon auszugehen, dass diese Kinder noch an anderen Schulen unterkommen werden. Sollte dieses nicht gelingen, wird die Bezirksre- gierung Köln den Kindern im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht einen Schulplatz zuweisen. 25 Schülerinnen und Schüler haben an anderen Schulen einen Platz bekommen. Frage 3: Wie viele Widersprüche wurden an den weiterführenden Schulen in Bornheim gegen die Schulplatzvergabe vorgenommen und ggf. wieder zurückgezogen? Antwort 3: Gesamt: 26 Widersprüche; 19 Widersprüche wurden zurückgezogen. Aufteilung: An der Europaschule lagen 16 Widersprüche gegen die Entscheidung zur Aufnahme vor. Durch die Einrichtung einer weiteren Klasse haben sich davon 7 Widersprüche erledigt. Am Alexander-von-Humboldt Gymnasium wurde 1 Widerspruch gegen die Aufnahmeentschei- dung eingelegt. Dieser wurde zurückgezogen. An der Heinrich-Böll-Gesamtschule lagen 9 Widersprüche vor die zwischenzeitlich zurückgezo- gen wurden. Frage 4: Wie informiert die Verwaltung die betroffenen Eltern, deren Kinder noch keinen Schulplatz haben, zu den weiteren Möglichkeiten und wie unterstützt die Verwaltung diese bei der Suche nach einem Platz, ggf. auch außerhalb von Bornheim? Antwort 4: Die Verwaltung steht in diesem Zusammenhang im engen Austausch mit den Schulleitungen so- wie den Schulverwaltungsämtern der Nachbarkommen um die dort vorhandenen Möglichkeiten zur Aufnahme von Bornheimer Schülerinnen und Schülern zu evaluieren. In diesem Jahr hat die Erich-Kästner Realschule in Brühl eine Mehrklasse gebildet. Zudem haben die beiden Gymna- sien in Brühl jeweils eine Mehrklasse gebildet. In zahlreichen Telefonaten und persönlichen Ge- sprächen wurden die Eltern über mögliche freie Kapazitäten an anderen Schulstandorten infor- miert. Frage 5: Sofern immer noch Bedarf von Bornheimer Schülern Kinder: Welche Maßnahmen (weitere Mehrklasse, Aufstockung, etc.) sieht Verwaltung noch zur Unterbringung der Bornheimer Kinder? Antwort 5: Nach den vorliegenden Unterlagen und Rückmeldungen von den Schulen sind zum heutigen Zeitpunkt (Stand 03.04.2025) 4 Kinder unversorgt. Es ist davon auszugehen, dass diese Kinder noch an anderen Schulen unterkommen werden. Sollte dieses nicht gelingen, wird die Bezirksre- gierung Köln den Kindern im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht einen Schulplatz zuweisen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.04.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Vergabe von Schulplätzen an den weiterführenden Schulen in Bornheim und der weiteren Unterstützung der Eltern durch die Verwaltung“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.03.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Nach welchen Auswahlkriterien wurden die Kinder für die zusätzlich eröffnete Klasse in der Europaschule ausgewählt und aus welchen Ortschaften kommen diese Kinder? Antwort 1: Die Aufnahme der Kinder der zusätzlichen Klasse erfolgte nach den Nachrückplätzen, die im Februar jeweils nach Leistungsgruppe und Geschlecht ausgelost worden waren. Es gab daher vier Nachrücklisten (Leistungsgruppe 1 Jungen, Leistungsgruppe 1 Mädchen, Leistungsgruppe 2 Jungen, Leistungsgruppe 2 Mädchen). Bei den Leistungsgruppen 1 reichte die Zahl der Nachrücker im Rahmen der Zusatzklasse nicht aus, so dass entsprechend Kinder der Leistungsgruppe 2 des entsprechenden Geschlechts be- rücksichtigt wurden. Den ursprünglich abgelehnten Kindern wurde die Nachrücknummer im Ablehnungsbescheid mit- geteilt. Nur die jeweilige Nummer war für die Vergabe der Plätze relevant. Wohnort und weitere Sachverhalte, z.B. ob das Kind bereits einen Schulplatz an einer anderen Schule gefunden hat oder nicht, durften nicht berücksichtigt werden. Dieses Vorgehen folgte den rechtlichen Vorgaben und wurde nach Beratung durch die Rechtsab- teilung der Bezirksregierung Köln angewandt. Die Kriterien des Auswahlverfahrens vom Februar waren: 1. Gleichmäßige Berücksichtigung von Mädchen und Jungen 2. Leistungsheterogenität: jeweils Vergabe von 50% der Plätze an L1 und L2 (Leistungsgruppe I: Durchschnittsnote der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Sachkunde bis 2,2; Leistungsgruppe II: Durchschnittsnote größer als 2,2) 3. Geschwisterkinder 4. Losverfahren Im Zuge der zusätzlichen Klasse wurden 27 Kinder aufgenommen, davon 14 Kinder aus Born- heim, 6 Kinder aus Alfter und 7 Kinder aus Wesseling. Die 14 aufgenommen Bornheimer Kinder kommen aus den Ortschaften Bornheim, Kardorf, Rois- dorf, Brenig, Sechtem und Hemmerich. UWG-Fraktion Herrn Dirk König - 2 - Frage 2: Wie viele Bornheimer Kinder haben aktuell noch keinen Platz und wie viele von den Kindern auf der Nachrückerliste der Europaschule (der Heinrich-Böll-Gesamtschule und des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums) haben zwischenzeitlich an einer anderen Schule einen Platz erhalten? Antwort 2: Nach den vorliegenden Unterlagen und Rückmeldungen von den Schulen sind zum heutigen Zeitpunkt (Stand 03.04.2025) 4 Kinder unversorgt. Es ist davon auszugehen, dass diese Kinder noch an anderen Schulen unterkommen werden. Sollte dieses nicht gelingen, wird die Bezirksre- gierung Köln den Kindern im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht einen Schulplatz zuweisen. 25 Schülerinnen und Schüler haben an anderen Schulen einen Platz bekommen. Frage 3: Wie viele Widersprüche wurden an den weiterführenden Schulen in Bornheim gegen die Schulplatzvergabe vorgenommen und ggf. wieder zurückgezogen? Antwort 3: Gesamt: 26 Widersprüche; 19 Widersprüche wurden zurückgezogen. Aufteilung: An der Europaschule lagen 16 Widersprüche gegen die Entscheidung zur Aufnahme vor. Durch die Einrichtung einer weiteren Klasse haben sich davon 7 Widersprüche erledigt. Am Alexander-von-Humboldt Gymnasium wurde 1 Widerspruch gegen die Aufnahmeentschei- dung eingelegt. Dieser wurde zurückgezogen. An der Heinrich-Böll-Gesamtschule lagen 9 Widersprüche vor die zwischenzeitlich zurückgezo- gen wurden. Frage 4: Wie informiert die Verwaltung die betroffenen Eltern, deren Kinder noch keinen Schulplatz haben, zu den weiteren Möglichkeiten und wie unterstützt die Verwaltung diese bei der Suche nach einem Platz, ggf. auch außerhalb von Bornheim? Antwort 4: Die Verwaltung steht in diesem Zusammenhang im engen Austausch mit den Schulleitungen so- wie den Schulverwaltungsämtern der Nachbarkommen um die dort vorhandenen Möglichkeiten zur Aufnahme von Bornheimer Schülerinnen und Schülern zu evaluieren. In diesem Jahr hat die Erich-Kästner Realschule in Brühl eine Mehrklasse gebildet. Zudem haben die beiden Gymna- sien in Brühl jeweils eine Mehrklasse gebildet. In zahlreichen Telefonaten und persönlichen Ge- sprächen wurden die Eltern über mögliche freie Kapazitäten an anderen Schulstandorten infor- miert. Frage 5: Sofern immer noch Bedarf von Bornheimer Schülern Kinder: Welche Maßnahmen (weitere Mehrklasse, Aufstockung, etc.) sieht Verwaltung noch zur Unterbringung der Bornheimer Kinder? Antwort 5: Nach den vorliegenden Unterlagen und Rückmeldungen von den Schulen sind zum heutigen Zeitpunkt (Stand 03.04.2025) 4 Kinder unversorgt. Es ist davon auszugehen, dass diese Kinder noch an anderen Schulen unterkommen werden. Sollte dieses nicht gelingen, wird die Bezirksre- gierung Köln den Kindern im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht einen Schulplatz zuweisen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen