Kleine Anfragen

146 Ergebnisse

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.03.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.02.2015 betr. 1 € Mittagessen Sehr geehrter Herr Lehmann, Ihre kleine Anfrage vom 18.02.2015 betr. 1 € Mittagessen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Anzahl der Bezieher von Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler nach dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket Antwort: Für 49 Kinder wurden Anträge auf Zuschüsse zur Mittagsverpflegung gestellt. Diese Anträge wurden alle bewilligt. Hierbei handelt es sich um Kinder, die aufgrund der Gewährung von Wohngeld bzw. Kinderzuschlag Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Die Anzahl der Bezieher von Leistungen nach dem SGB II kann lt. Mitteilung des Jobcenter nicht ermittelt werden. Frage 2: In der Sitzung des Ausschusses Schule Soziales und Demographischer Wandel wurde seitens der Stadtverwaltung auf Anfrage erläutert, dass es ein Konto (jet ze müffele) gäbe, aus dem pro Kind und Essen 0,50 Euro als Zuschuss gezahlt werden können. a. Mit welcher Summe wurde das Konto im Jahr 2015 ausgestattet? b. Handelt es sich um ein offizielles Konto der Stadt oder handelt es sich hierbei um Spendengelder? c. Gibt das Konto eine Komplettübernahme des Zuschusses in Höhe von 1,00 Euro her? Antwort: Zu a: Es handelt sich hier um ein Konto der Stadt Bornheim, auf das ausschließlich Spendengelder eingezahlt werden. Der Kontostand ist schwankend und beträgt zur Zeit 16.688,17 Euro (Stand 26.02.2015). Die Spendeneinzahlungen werden jeweils mit einer Spendenbescheinigung durch die Stadtkasse bestätigt. An das Ratsmitglied Herrn Michael Lehmann - 2 - Zu b: Siehe Antwort zu Frage a) Zu c: Das warme Mittagessen in Kindergärten und an den Offenen Ganztagsschulen (OGS) kostet durchschnittlich 600 Euro pro Kind im Jahr. Manche Eltern von Kindern im Stadtgebiet von Born- heim können diesen Eigenanteil für ihre Kinder nicht bezahlen, darunter auch die Flüchtlingsfami- lien, die in unserer Stadt Asyl erhalten. Aus diesem Grund können Personen, die einen Anspruch auf Wohngeld oder Kindergeldzuschlag haben, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepa- ket beantragen. Diese Regelung trifft auch auf SGB XII Empfänger zu. Nach Abzug dieser Leis- tungen verbleibt ein Eigenanteil je Mittagessen von 1,00 Euro. Harz IV Empfänger erhalten die gleichen Leistungen vom Job-Center. Durch das von der Stadt Bornheim eingerichtete Spenden- konto „Jet ze müffele“ werden 0,50€ zu dem restlichen Fehlbetrag von 1,00€ beigetragen, so dass ein Eigenanteil von 0,50€ je Mittagessen verbleibt. Eine vollständige Erstattung des Es- sensgeldes ist nur als Ausnahme möglich. Der Rest-Eigenanteil wird bewusst erhoben, um die Bedeutung des Mittagessens nicht zu entwerten. Im Zusammenwirken mit der Katholischen Jugendagentur, die an 6 Grundschulen die OGS durchführt, wird zur Antragstellung angeregt und unterstützt. Gleiches trifft für die beiden Schulsozialarbeiter zu. Über „jet ze müffele“ wird auf der Internetseite der Stadt informiert: http://www.bornheim.de/bildung-soziales/jet-ze-mueffele.html. Außerdem stehen für Kindergärten und Schulen Aushänge zur Verfügung. Frage 3: Frage der Finanzierung und Ausstattung des Bornheim-Ausweises Antwort: Bei dem Bornheim-Ausweis handelte es sich ursprünglich um einen Berechtigungsausweis zur Inanspruchnahme von städt. Leistungen durch einen anspruchsberechtigten Personenkreis. In der Zwischenzeit wurden die Richtlinien um einige zusätzliche Anbieter erweitert, die Rabatte auf ihre Leistungen gewähren. Der Bornheim-Ausweis ist nicht mit Finanzmitteln ausgestattet. Frage 4: Summe bei einer Komplettübernahme des Zuschusses zur Mittagsverpflegung Antwort: Der monatliche Zuschuss würde ca. 10.500 EUR betragen. Eine Finanzierung über den Born- heim-Ausweis ist nicht möglich, da hier keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und es sich um eine freiwillige Ausgabe handelt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister http://www.bornheim.de/bildung-soziales/jet-ze-mueffele.html

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 49 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 31.03.2015 betr. Bebauungsplans Ro 17…….. Sehr geehrter Herr Strauff, Ihre kleine Anfrage vom 31.03.2015 betr. Bebauungsplans Ro 17 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Hat die Verwaltung ihren wohl maßgeblich auf der Expertise von Rechtsanwalt Dr. Vietmeier be- ruhenden Standpunkt, dass das aktuelle Baukonzept des Investors mit dem Bebauungsplan des Ro 17 vereinbar sei und eine Baugenehmigung auch ohne Änderung des Ro 17 rechtlich beden- kenfrei erteilt werden könne, inzwischen nochmals überprüft ? Antwort: Es wird zunächst eine mögliche Stellungnahme der Kanzlei Baumeister abgewartet. Frage 2: Wenn ja, was ist das Ergebnis der nochmaligen rechtlichen Prüfung? Antwort: Kein abschließendes Ergebnis. Frage 3: Sollte die Verwaltung ihren bisherigen Standpunkt beibehalten, wie begründet sie dies angesichts der in der Stellungnahme der CDU-Fraktion aufgezeigten, detailliert dargelegten rechtlichen Be- denken? Antwort: Kein abschließendes Ergebnis. An das Ratsmitglied Herrn Bernhard Strauff - 2 - Frage 4: Hat die Verwaltung ihr eigenes Rechtsdezernat in die nochmalige rechtliche Überprüfung einge- bunden? Zu welchem Ergebnis ist das Rechtsdezernat gekommen und wie begründet es sein Ergebnis? Antwort: Ja, kein abschließendes Ergebnis. Frage 5: Hat die Verwaltung die Stellungnahme / Erwiderung der CDU-Fraktion vom 18.03.2015 Herrn Rechtsanwalt Dr. Vietmeier zugeleitet und um Überprüfung seiner Expertise vom 18.12.2014 vor dem Hintergrund der Stellungnahme der CDU-Fraktion gebeten? Antwort: Die Verwaltung hat die Stellungnahme der CDU-Fraktion der Kanzlei Baumeister zugeleitet und ein Angebot über die Kosten zur Bearbeitung einer ergänzenden Stellungnahme durch die Kanz- lei angefragt. Frage 6: Wenn ja, was und wie hat Rechtsanwalt Dr. Vietmeier geantwortet? Antwort: Die Verwaltung hat die Stellungnahme der CDU-Fraktion der Kanzlei Baumeister zugeleitet und ein Angebot über die Kosten zur Bearbeitung einer ergänzenden Stellungnahme durch die Kanz- lei angefragt. Frage 7: Wenn nein, wird die Verwaltung Herrn Rechtsanwalt Dr. Vietmeier unter Bezugnahme auf die Erwiderung der CDU-Fraktion vom 18.03.2015 noch um eine ergänzende Stellungnahme bitten? Antwort: Die Verwaltung hat die Stellungnahme der CDU-Fraktion der Kanzlei Baumeister zugeleitet und ein Angebot über die Kosten zur Bearbeitung einer ergänzenden Stellungnahme durch die Kanz- lei angefragt. Frage 8: Teilt die Verwaltung die in der Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 18.03.2015 dargelegte Ein- schätzung, dass die vom Investor erstrebte Baugenehmigung für sein Vorhaben rechtlich beden- kenfrei am ehesten erreichbar ist, wenn der Investor auch die Schumacher Straße im Planbe- reich zu Eigentum erwirbt und zu seiner früheren Planung zurückkehrt? - 3 - Antwort: Eine Prüfung der Baugenehmigung kann derzeit nur auf Grundlage des Ro 17 und des aktuellen städtebaulichen Vertrages erfolgen. Frage 9: Hat die Verwaltung mit dem Investor seit der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 18.03.2015 Kontakt aufgenommen? Wenn ja, mit welchem Inhalt und welchem Ergebnis? Antwort: Die Verwaltung hat keinen Kontakt zum Investor aufgenommen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 49 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.01.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.01.2015 betr. Sicherung des Schulweges in Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 18.01.2015 betr. Sicherung des Schulweges in Hemmerich beantworte ich wie folgt: Frage: Kinder aus dem Baugebiet Hm01 (Dechant-Blum-Straße, Effelsbergstraße) nutzen den Zweigra- benweg und die Jennerstraße um den Schulbus in Hemmerich zu erreichen. Um den schmalen Bürgersteig vor der Jennerstraße 69 zu vermeiden, laufen die Kinder in der Regel auf der gegen- überliegenden Seite der Straße. Auf diesem Weg müssen sie jedoch die stark befahrene Rös- berger Straße überqueren. Könnte diese Querung zur Schulwegsicherung mit einem Zebrastrei- fen abgesichert werden? Antwort: Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung eines Fußgängerüberweges (Verkehrszeichen 350 StVO) ist an das Vorliegen einer Reihe von verkehrlichen (z.B. Verkehrsstärken, Anzahl queren- der Personen etc.) und örtlichen (Sichtverhältnisse, Aufstellflächen für Fußgänger, usw.) Vor- aussetzungen gebunden, die im Rahmen eines straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens nach Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO unter Beteiligung des Vertreters der Polizei zu überprü- fen wären. Zudem wären nach den Erfahrungswerten für die Realisierung eines Fußgängerüber- weges entsprechend der örtlichen Gegebenheiten Haushaltsmittel zwischen 6.000 – 10.000 € einzusetzen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 44 KB

Dateien

Projekt Planansatz Tatsächliche Kosten Gymnasium - Erweiterung Mensa 600.000 1.000.896 * 1 Gymnasium - Aufstockung 919.000 1.206.155 * 1 Europaschule - Erweiterung Lüftungsanlage 100.000 92.252 Rathaus - Einbau BHKW 190.000 189.402 Div. Grundschulen TH - Ertüchtigungen für Veranstaltungen 100.000 114.482 Kita Brachstr. Ausbau U3 64.000 36.096 * 2 Kita Wolfsgasse Ausbau U3 152.000 219.819 * 2 Kita Sandstr. Ausbau U3 41.000 31.991 * 2 Kita Römerstr. Ausbau U3 246.000 228.591 * 2 Kita Ploon Ausbau U3 152.000 292.675 * 2 Kita Friedrichstr. Ausbau U3 502.000 445.555 * 2 Kita Kadorf Ausbau - erster Bauabschnitt 900.000 974.121 * 1 * 1 * 2 Die Planansätze für den Haushalt wurden zu einem frühen Projektzeitpunkt gebildet, zu dem noch nicht alle, die Gesamtkosten beeinflussenden Faktoren ermittelt werden konnten. Im Zuge der Bearbeitungung und Umsetzung wurde die Maßnahme weiter konkretisiert und die Plankosten angepasst. Für diese Maßnahmen wurde ein insgesamt deckungsfähiges Gesamtbudget gebildet. Dies ermöglichte im weiteren Projektablauf, den Maßnahmenumfang bei den einzelnen Vorhaben individuell an den jeweligen Bedarf anzupassen. Projekt Planansatz Tatsächliche Kosten Gymnasium - Erweiterung Mensa 600.000 1.000.896 * 1 Gymnasium - Aufstockung 919.000 1.206.155 * 1 Europaschule - Erweiterung Lüftungsanlage 100.000 92.252 Rathaus - Einbau BHKW 190.000 189.402 Div. Grundschulen TH - Ertüchtigungen für Veranstaltungen 100.000 114.482 Kita Brachstr. Ausbau U3 64.000 36.096 * 2 Kita Wolfsgasse Ausbau U3 152.000 219.819 * 2 Kita Sandstr. Ausbau U3 41.000 31.991 * 2 Kita Römerstr. Ausbau U3 246.000 228.591 * 2 Kita Ploon Ausbau U3 152.000 292.675 * 2 Kita Friedrichstr. Ausbau U3 502.000 445.555 * 2 Kita Kadorf Ausbau - erster Bauabschnitt 900.000 974.121 * 1 * 1 * 2 Die Planansätze für den Haushalt wurden zu einem frühen Projektzeitpunkt gebildet, zu dem noch nicht alle, die Gesamtkosten beeinflussenden Faktoren ermittelt werden konnten. Im Zuge der Bearbeitungung und Umsetzung wurde die Maßnahme weiter konkretisiert und die Plankosten angepasst. Für diese Maßnahmen wurde ein insgesamt deckungsfähiges Gesamtbudget gebildet. Dies ermöglichte im weiteren Projektablauf, den Maßnahmenumfang bei den einzelnen Vorhaben individuell an den jeweligen Bedarf anzupassen.

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 9 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.03.2015 betr. U3-Ausbau Kita Burgwiese, Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom betr. U3-Ausbau Kita Burgwiese, Hemmerich beantworte ich wie folgt: Frage: Laut Vorlage 124/2015-4 (Stand: 09.02.2015) wird aktuell eine Prüfung der Kita Burgwiese mit dem Ziel einer Umwandlung der Gruppenformen zwecks Schaffung zusätzlicher U3- Plätze durchgeführt. Wie soll diese Umwandlung konkret ausgestaltet werden, zu welchem Kindergar- tenjahr könnte sie wirksam werden und wie ist der aktuelle Sachstand in dieser Angelegenheit? Antwort: Derzeit prüft die Verwaltung die Möglichkeiten einer Umwandlung der Einrichtung zur Schaffung von U3-Betreuungsplätzen. Für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.05.2015 wird eine diesbezügliche Vorlage erstellt und das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.03.2015 betr. U3-Ausbau Kita Burgwiese, Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom betr. U3-Ausbau Kita Burgwiese, Hemmerich beantworte ich wie folgt: Frage: Laut Vorlage 124/2015-4 (Stand: 09.02.2015) wird aktuell eine Prüfung der Kita Burgwiese mit dem Ziel einer Umwandlung der Gruppenformen zwecks Schaffung zusätzlicher U3- Plätze durchgeführt. Wie soll diese Umwandlung konkret ausgestaltet werden, zu welchem Kindergar- tenjahr könnte sie wirksam werden und wie ist der aktuelle Sachstand in dieser Angelegenheit? Antwort: Derzeit prüft die Verwaltung die Möglichkeiten einer Umwandlung der Einrichtung zur Schaffung von U3-Betreuungsplätzen. Für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.05.2015 wird eine diesbezügliche Vorlage erstellt und das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 51 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.02.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 13.02.2015 betr. Straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zum Bau einer Querungshilfe an der L 182 in Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 13.02.2015 betr. Bau einer Querungshilfe an der L182 in Brenig vom 13.02.2015 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar, insbesondere unter den Aspekten ei- ner planerischen Darstellung, der Prüfung der grundsätzlichen Machbarkeit und der entstehen- den Kosten? Antwort: Die planerische Darstellung, die Prüfung der Machbarkeit und die Ermittlung der Kosten liegen gemäß Niederschrift zu o.a. Anhörverfahren in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Euskirchen, als Straßenbauträger der L 182. Dieser teilte mit Schreiben vom 30.01.2015 mit, dass zur Sachverhaltsaufklärung noch weitere Datenerhebungen erforderlich sind. Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung zur Beschleunigung des seit mehreren Jahren auf der Agenda stehenden Vorhabens? Antwort: Die Verwaltung wird zur Beschleunigung des Verfahrens, die o.a. Angelegenheit auf die Tages- ordnung des nächsten straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren am 24.03.2015 setzen um vom Landesbetrieb Straßenbau NRW den aktuellen Bearbeitungsstand zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 44 KB

Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen