Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.11.2015 betr. Fußweg Zweigrabenweg Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 02.11.2015 betr. Fußweg Zweigrabenweg beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand beim Bau eines Fußweges entlang des Zweigrabenwegs in der Ort- schaft Hemmerich? Antwort 1: Die Maßnahme ist gemäß Straßenbauprogramm 2015-2019 im Jahr 2017 zur Realisierung vor- gesehen. Frage 2: Für welchen Zeitraum ist der Ausbau im Straßenbauprogramm 2015-2019 vorgesehen? Antwort 2: Die Maßnahme ist gemäß Straßenbauprogramm im Jahr 2017 zur Realisierung vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.11.2015 betr. Fußweg Zweigrabenweg Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 02.11.2015 betr. Fußweg Zweigrabenweg beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand beim Bau eines Fußweges entlang des Zweigrabenwegs in der Ort- schaft Hemmerich? Antwort 1: Die Maßnahme ist gemäß Straßenbauprogramm 2015-2019 im Jahr 2017 zur Realisierung vor- gesehen. Frage 2: Für welchen Zeitraum ist der Ausbau im Straßenbauprogramm 2015-2019 vorgesehen? Antwort 2: Die Maßnahme ist gemäß Straßenbauprogramm im Jahr 2017 zur Realisierung vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.06.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 14.06.2015 betr. Stadteigene Grundstücke und Wohnimmobilien in Merten Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 14.06.2015 betr. stadteigene Grundstücke in der Gemarkung Merten beantworte ich wie folgt: Frage: Im Zusammenhang mit der Planung einer Flüchtlingsunterkunft in der Talstraße bitte ich um eine Aufstellung aller im Stadteigentum befindlichen Grundstücke und Wohnimmobilien in der Gemar- kung Merten. Antwort: Die Stadt ist Eigentümerin einer Vielzahl von Parzellen an Straßen und Plätzen, sowie im Bereich von öffentlichen Gebäuden und Sportanlagen in Merten. Einige der stadteigenen Grundstücke liegen im Außenbereich und sind für eine Bebauung nicht geeignet. Alle anderen, im städtischen Besitz befindliche Grundstücke sind bereits in der Prioritätenliste enthalten, welche der Vorlage 352/2015-6 anhängt; auf die an dieser Stelle verwiesen wird. Insofern kann von einer gesonder- ten Aufstellung derzeit abgesehen werden. In Merten sind keine städtischen Liegenschaften im Sinne von Wohnimmobilien vorhanden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Heinz Müller

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.04.2015 betr. Postverteiler des Briefes Partnerschaftsverein Bornheim- Zawiercie vom 26.03.2015 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 18.04.2015 betr. Partnerschaftsverein Bornheim-Zawiercie beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welchen Personenkreis erstreckte sich der Postverteiler des Briefes vom Partner- schaftsverein Städtepartnerschaft Bornheim-Zawiercie vom 26. März 2015 mit Poststem- pel/Absender „Stadt Bornheim Postfach 1140 – 53308 Bornheim“? Antwort: Der Brief vom 26.03.2015 wurde verschickt a) an alle Ratsmitglieder und Ortsvorsteher der Stadt Bornheim; b) an hiesige öffentliche Einrichtungen, etwa Kindertagesstätten, Schulen, Feuerwehren, Stadtbücherei, BJT; c) an die im Stadtgebiet bekannten Vereine; d) an die ev. u. kath. Pfarrgemeinden im Stadtgebiet; e) an bekanntermaßen innerhalb der Stadt Bornheim kultu- rell engagierte Bürgerinnen und Bürger; f) in geringem Maße an verschiedene Einrichtung aus den unmittelbaren Nachbarkommunen. Frage 2: Welche Vereine, außer dem Partnerschaftsverein Städtepartnerschaft Bornheim- Zawiercie, dürfen oder durften in dieser und der letzten Wahlperiode Briefe über die Stadt ver- senden? Antwort: Die Verwaltung ermöglicht immer wieder Vereinen (auch Schulen und Kindertagesein- richtungen), Ihre Informationen oder Einladung an die Rats- und Ausschussmitglieder mit der Ratspost zuzustellen. Eine besondere Unterstützung hat zudem das Kulturforum erhalten. Hier ist in der Vergangenheit auch der Versand über die Stadt erfolgt und mit dem Zuschuss der Stadt verrechnet worden. Frage 3: Wie häufig und in welchem Umfang wird das Porto für Briefe gemeinnütziger Vereine von der Stadt Bornheim übernommen? Antwort: Kann nicht beantwortet werden. Frage 4: Aus welchem Haushaltstitel stammen die Mittel dafür? An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Antwort: Bezogen auf den Partnerschaftsverein: Im Haushaltsplan steht ein eigener Haushaltsti- tel für die Förderung der Städtepartnerschaften zur Verfügung. Aus meiner Sicht ist die Förderung der bestehenden Städte-Partnerschaften eine ganz besonde- re Aufgabe der Stadt. Dazu sind in der Vergangenheit auch viele andere Vereine aber auch Chö- re, Band, Jugendgruppen aktiv unterstützt worden. Ich würde mir sehr wünschen, dass auch alle Rats- und Ausschussmitglieder den partnerschaftlichen Austausch mit unseren Partnerstädten Bornem, Mittweida und Zawiercie aktiv fördern und den Partnerschaftsverein unterstützen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.04.2015 betr. Postverteiler des Briefes Partnerschaftsverein Bornheim- Zawiercie vom 26.03.2015 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 18.04.2015 betr. Partnerschaftsverein Bornheim-Zawiercie beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welchen Personenkreis erstreckte sich der Postverteiler des Briefes vom Partner- schaftsverein Städtepartnerschaft Bornheim-Zawiercie vom 26. März 2015 mit Poststem- pel/Absender „Stadt Bornheim Postfach 1140 – 53308 Bornheim“? Antwort: Der Brief vom 26.03.2015 wurde verschickt a) an alle Ratsmitglieder und Ortsvorsteher der Stadt Bornheim; b) an hiesige öffentliche Einrichtungen, etwa Kindertagesstätten, Schulen, Feuerwehren, Stadtbücherei, BJT; c) an die im Stadtgebiet bekannten Vereine; d) an die ev. u. kath. Pfarrgemeinden im Stadtgebiet; e) an bekanntermaßen innerhalb der Stadt Bornheim kultu- rell engagierte Bürgerinnen und Bürger; f) in geringem Maße an verschiedene Einrichtung aus den unmittelbaren Nachbarkommunen. Frage 2: Welche Vereine, außer dem Partnerschaftsverein Städtepartnerschaft Bornheim- Zawiercie, dürfen oder durften in dieser und der letzten Wahlperiode Briefe über die Stadt ver- senden? Antwort: Die Verwaltung ermöglicht immer wieder Vereinen (auch Schulen und Kindertagesein- richtungen), Ihre Informationen oder Einladung an die Rats- und Ausschussmitglieder mit der Ratspost zuzustellen. Eine besondere Unterstützung hat zudem das Kulturforum erhalten. Hier ist in der Vergangenheit auch der Versand über die Stadt erfolgt und mit dem Zuschuss der Stadt verrechnet worden. Frage 3: Wie häufig und in welchem Umfang wird das Porto für Briefe gemeinnütziger Vereine von der Stadt Bornheim übernommen? Antwort: Kann nicht beantwortet werden. Frage 4: Aus welchem Haushaltstitel stammen die Mittel dafür? An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Antwort: Bezogen auf den Partnerschaftsverein: Im Haushaltsplan steht ein eigener Haushaltsti- tel für die Förderung der Städtepartnerschaften zur Verfügung. Aus meiner Sicht ist die Förderung der bestehenden Städte-Partnerschaften eine ganz besonde- re Aufgabe der Stadt. Dazu sind in der Vergangenheit auch viele andere Vereine aber auch Chö- re, Band, Jugendgruppen aktiv unterstützt worden. Ich würde mir sehr wünschen, dass auch alle Rats- und Ausschussmitglieder den partnerschaftlichen Austausch mit unseren Partnerstädten Bornem, Mittweida und Zawiercie aktiv fördern und den Partnerschaftsverein unterstützen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen