Kleine Anfragen

107 Ergebnisse

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.08.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Tiefbauarbeiten Bonn-Brühler-Straße“ Sehr geehrter Herr Fantini, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 16.07.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen liegen den Tiefbauarbeiten zugrunde und welche Stellen waren operativ an den Tiefbauarbeiten beteiligt? Hat der Stadtbetrieb Bornheim bei den Arbeiten mitgewirkt? Antwort 1: Auftraggeber der Maßnahme war das Wasserwerk der Stadt Bornheim, betriebsgeführt durch den Stadtbetrieb Bornheim. Gegenstand der Maßnahme waren die Abtrennung/Außerbetrieb- nahme der Transportwasserleitung Bornheim-Walberberg sowie die Erneuerung des Trinkwas- serhausanschluss Obsthof Schmitz-Hübsch in Bornheim Merten. Die Verkehrsführung sowie die Aufstellung von Verkehrszeichen erfolgte, im Auftrag des Tiefbauunternehmens, durch den Tech- nischen Dienstleister Fa. Schröer Bornheim, entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung. Frage 2: Auf Hinwirken der FDP-Fraktion wurde durch die Stadtverwaltung zugesichert, dass nach Patchmatic-Arbeiten, bei denen die Baustelle im Anschluss nicht unverzüglich gereinigt werden kann, unverzüglich ein Verkehrszeichen mit Hinweis auf Rutschgefahr vorübergehend aufgestellt wird. Warum wurde dies - auch wenn es sich nicht um einen Patchmatic-Einsatz handelte - bei dieser Baustelle nicht ebenfalls umgesetzt? Antwort 2: Im vorliegenden Fall waren Hinweisschilder, welche auf eine Rutschgefahr hinweisen sollten, nicht Gegenstand der verkehrsrechtlichen Anordnung. Ohne Anordnung/Genehmigung dürfen Schilder nicht von Fremdunternehmern aufgestellt werden. Im Rahmen von Patchmatic-Einsätzen durch den SBB werden diese Hinweisschilder, gemäß dem gefassten Beschluss des MoVA, aufgestellt. Eine zusätzliche verkehrsrechtliche Anordnung ist nach Rücksprache mit Amt 9 nicht erforderlich. Herrn Hans-Peter Fantini - 2 - Frage 3: Kann der beschriebene Verkehrsbereich unverzüglich gereinigt oder alternativ unverzüglich ein temporäres Verkehrszeichen aufgestellt werden, das auf die Rutschgefahr hinweist? Antwort 3: Der Verkehrsbereich wurde am 06.08.2026 gereinigt. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.08.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Tiefbauarbeiten Bonn-Brühler-Straße“ Sehr geehrter Herr Fantini, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 16.07.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen liegen den Tiefbauarbeiten zugrunde und welche Stellen waren operativ an den Tiefbauarbeiten beteiligt? Hat der Stadtbetrieb Bornheim bei den Arbeiten mitgewirkt? Antwort 1: Auftraggeber der Maßnahme war das Wasserwerk der Stadt Bornheim, betriebsgeführt durch den Stadtbetrieb Bornheim. Gegenstand der Maßnahme waren die Abtrennung/Außerbetrieb- nahme der Transportwasserleitung Bornheim-Walberberg sowie die Erneuerung des Trinkwas- serhausanschluss Obsthof Schmitz-Hübsch in Bornheim Merten. Die Verkehrsführung sowie die Aufstellung von Verkehrszeichen erfolgte, im Auftrag des Tiefbauunternehmens, durch den Tech- nischen Dienstleister Fa. Schröer Bornheim, entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung. Frage 2: Auf Hinwirken der FDP-Fraktion wurde durch die Stadtverwaltung zugesichert, dass nach Patchmatic-Arbeiten, bei denen die Baustelle im Anschluss nicht unverzüglich gereinigt werden kann, unverzüglich ein Verkehrszeichen mit Hinweis auf Rutschgefahr vorübergehend aufgestellt wird. Warum wurde dies - auch wenn es sich nicht um einen Patchmatic-Einsatz handelte - bei dieser Baustelle nicht ebenfalls umgesetzt? Antwort 2: Im vorliegenden Fall waren Hinweisschilder, welche auf eine Rutschgefahr hinweisen sollten, nicht Gegenstand der verkehrsrechtlichen Anordnung. Ohne Anordnung/Genehmigung dürfen Schilder nicht von Fremdunternehmern aufgestellt werden. Im Rahmen von Patchmatic-Einsätzen durch den SBB werden diese Hinweisschilder, gemäß dem gefassten Beschluss des MoVA, aufgestellt. Eine zusätzliche verkehrsrechtliche Anordnung ist nach Rücksprache mit Amt 9 nicht erforderlich. Herrn Hans-Peter Fantini - 2 - Frage 3: Kann der beschriebene Verkehrsbereich unverzüglich gereinigt oder alternativ unverzüglich ein temporäres Verkehrszeichen aufgestellt werden, das auf die Rutschgefahr hinweist? Antwort 3: Der Verkehrsbereich wurde am 06.08.2026 gereinigt. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 106 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.01.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 22.12.2016 betr. Baumwurzeln Hebbelstraße Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 22.12.2016 betr. Baumwurzeln Hebbelstr. beantworte ich wie folgt: Frage 1: In wieweit sind der Verwaltung Beschwerden von den Bewohnern der Hebbelstraße 17 bekannt, im Zusammenhang mit Wurzelwerk, das von einem anliegenden städtischen Grundstück auf das Grundstück Hebbelstraße 17 wächst? Antwort: Es gab bereits Beschwerden Mitte 2013. Frage 2: Hat die Verwaltung die Beschwerde geprüft und in welcher Form ist die Verwaltung tätig gewor- den? Antwort: Die Beschwerde ist geprüft worden und der Baum wurde gefällt. Frage 3: Ist das vollständige entfernen des Baumstumpfes auf dem städtischen Grundstück vorgesehen? Antwort: Da von dem Baumstumpf z.Zt. keine weitere Schädigung oder Gefahr ausgeht, ist keine Beseiti- gung des Baumstumpfes vorgesehen. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 4: Ist es möglich, auf dem Grundstück eine öffentliche Abstellfläche für PKW's einzurichten und falls ja, was müsste der Stadtrat dafür beschließen? Antwort: Bei der Fläche handelt es sich um eine derzeit ökologisch wenig wertvolle Grünfläche der Stadt Bornheim. Die Einrichtung von Stellplätzen wäre grundsätzlich möglich. Falls diese von den An- liegern als private Stellplätze genutzt werden sollen, wäre ein Verkauf der Fläche der Anlage öf- fentlicher Stellplätze vorzuziehen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier, Erster Beigeordnete

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 45 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.12.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16. Dezember 2016 betr. Bürgerentscheid, Briefwahlunterlagen Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre kleine Anfrage vom 16. Dezember2016 betr. Bürgerentscheid, Briefwahlunterlagen beant- worte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Briefwahlunterlagen wurden angefordert? Antwort: Insgesamt wurden 2.991 Anträge auf Briefabstimmung bearbeitet. Frage 2: Wie viele Briefwahlunterlagen wurden mit der Post versendet? Frage 3: Wie viele wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger haben sich gemeldet, die nach eigenen Anga- ben keine Briefwahlunterlagen erhalten haben? Antwort: Aufgrund von Nachfragen sind 209 Abstimmungsscheine neu ausgestellt und die alten Abstim- mungsscheine für ungültig erklärt worden. Bei der Verwaltung sind wenige Beschwerden von Bürgern eingegangen, die keine Abstimmungsscheine erhalten haben. Frage 4: Wie viele Briefwahlunterlagen wurden per Kurier ausgeliefert? Antwort: Die genaue Anzahl der per Post versandten bzw. per Kurier zugestellten Briefwahlunterlagen ist nicht bekannt. Die Abstimmungsscheine sind bis zum 15.11.2016 per Post verschickt und ab 16.11.2016 per Boten zugestellt worden. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 5: Wie viele Briefwahlunterlagen sind verspätet bei der Stadt eingegangen? Antwort: 117 Umschläge mit Briefabstimmungsunterlagen sind ab dem 21.11.2016 eingegangen, der letz- te am 01.12.2016. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 45 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.12.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 13.12.2016 betr. Feierlichkeiten im Böll-Jahr Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 13.12.2016 betr.: Feierlichkeiten im Böll-Jahr beantworte ich wie folgt: Frage: In welcher Form und zu welchen Terminen sind Feierlichkeiten zu Ehren Heinrich Bölls im kom- menden „Böll-Jahr“ in Bornheim geplant? Wie ist der Planungsstand? Antwort: Im Dezember 2015 hat sich zum ersten –und bisher einzigen- Mal eine Projektgruppe „100. Ge- burtstag Heinrich Böll 2017“ getroffen. Hierbei wurden verschieden Ansätze und Ideen für Veran- staltungen erörtert. Der Teilnehmerkreis setzte sich wie folgt zusammen: Extern: René Böll Claudia Amm Günter Lamprecht Markus Schäfer Heinrich-Böll-Archiv Köln Christel Diesler Hans-Dieter Wienand Bündnis 90/Die Grünen Ortsverb. Bornheim Dr. Arndt Kuhn Bündnis 90/Die Grünen Ortsverb. Bornheim Alexander Christov Europaschule Bornheim Christoph Becker Direktor Europaschule Bornheim Gerhard Josef Brühl Kulturforum Bornheim e.V. Christoph Kaletsch stellv. Leiter Heinrich-Böll-Sekundarschule Born- heim-Merten Intern: Wolfgang Henseler Bürgermeister Stadt Bornheim Christina Jelen Sport- und Kulturförderung Brigitte Nowak Leiterin Städtbücherei Bornheim Wilhelm Over Amt f. Schulen, Soziales, Senioren u. Integration Rainer Schumann Presse- und Öffentlichkeitsarbeit An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Christian Lonnemann Leiter Stadtarchiv Bornheim Dr. Wolfgang Paulus Umwelt- und Grünflächenamt entschuldigt: Hans-Gerd Feldenkirchen OV Merten Dr. Kühling Direktor Ursulinenschule (Gymnasium) Frank Wasser Direktor Ursulinenschule (Realschule) Annemarie Schwartmanns Leiterin Volkshochschule Bornheim/Alfter Heinrich Hönig Kulturforum Bornheim e.V. Welche Ansätze von den Teilnehmern nun konkret vorangetrieben werden konnten, wird sich in den nächsten Wochen herausstellen. Herr René Böll hat die folgende Internetseite mitgeteilt: http://www.boell100.com , die einen Überblick über alle zukünftigen Veranstaltungen geben wird. Veranstaltungen im Stadtgebiet sind wahlweise direkt vom Veranstalter oder gerne auch über den Archivar der Stadt Bornheim dort sobald wie möglich mitzuteilen. Frage: Inwiefern unterstützt die Stadt Bornheim die Feierlichkeiten? Wer ist Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung? Antwort: Die Verwaltung übernimmt –soweit es von den Vereinen etc. gewünscht- wird koordinierende Aufgaben. Der Archivar der Stadt Bornheim nimmt am 2.01.2017 seinen Dienst auf und wird die Aufgabe übernehmen. Frage: Mit welchen Vereinen / Einrichtungen oder auch Institutionen wurde bereits Kontakt aufgenom- men? Antwort: s.o. Darüber hinaus sind alle Einzelpersonen und Organisationen herzlich zur Mitarbeit eingela- den. Frage: Welche finanziellen Mittel zur Unterstützung wurden veranschlagt? Antwort: Im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 wurden keine Mittel veranschlagt. Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe. Die Verwaltung hat Kontakt mit der Stiftung der Kreissparkasse Köln aufge- nommen und bemüht sich um Fördermittel. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister http://www.boell100.com/ Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.12.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 13.12.2016 betr. Feierlichkeiten im Böll-Jahr Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 13.12.2016 betr.: Feierlichkeiten im Böll-Jahr beantworte ich wie folgt: Frage: In welcher Form und zu welchen Terminen sind Feierlichkeiten zu Ehren Heinrich Bölls im kom- menden „Böll-Jahr“ in Bornheim geplant? Wie ist der Planungsstand? Antwort: Im Dezember 2015 hat sich zum ersten –und bisher einzigen- Mal eine Projektgruppe „100. Ge- burtstag Heinrich Böll 2017“ getroffen. Hierbei wurden verschieden Ansätze und Ideen für Veran- staltungen erörtert. Der Teilnehmerkreis setzte sich wie folgt zusammen: Extern: René Böll Claudia Amm Günter Lamprecht Markus Schäfer Heinrich-Böll-Archiv Köln Christel Diesler Hans-Dieter Wienand Bündnis 90/Die Grünen Ortsverb. Bornheim Dr. Arndt Kuhn Bündnis 90/Die Grünen Ortsverb. Bornheim Alexander Christov Europaschule Bornheim Christoph Becker Direktor Europaschule Bornheim Gerhard Josef Brühl Kulturforum Bornheim e.V. Christoph Kaletsch stellv. Leiter Heinrich-Böll-Sekundarschule Born- heim-Merten Intern: Wolfgang Henseler Bürgermeister Stadt Bornheim Christina Jelen Sport- und Kulturförderung Brigitte Nowak Leiterin Städtbücherei Bornheim Wilhelm Over Amt f. Schulen, Soziales, Senioren u. Integration Rainer Schumann Presse- und Öffentlichkeitsarbeit An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Christian Lonnemann Leiter Stadtarchiv Bornheim Dr. Wolfgang Paulus Umwelt- und Grünflächenamt entschuldigt: Hans-Gerd Feldenkirchen OV Merten Dr. Kühling Direktor Ursulinenschule (Gymnasium) Frank Wasser Direktor Ursulinenschule (Realschule) Annemarie Schwartmanns Leiterin Volkshochschule Bornheim/Alfter Heinrich Hönig Kulturforum Bornheim e.V. Welche Ansätze von den Teilnehmern nun konkret vorangetrieben werden konnten, wird sich in den nächsten Wochen herausstellen. Herr René Böll hat die folgende Internetseite mitgeteilt: http://www.boell100.com , die einen Überblick über alle zukünftigen Veranstaltungen geben wird. Veranstaltungen im Stadtgebiet sind wahlweise direkt vom Veranstalter oder gerne auch über den Archivar der Stadt Bornheim dort sobald wie möglich mitzuteilen. Frage: Inwiefern unterstützt die Stadt Bornheim die Feierlichkeiten? Wer ist Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung? Antwort: Die Verwaltung übernimmt –soweit es von den Vereinen etc. gewünscht- wird koordinierende Aufgaben. Der Archivar der Stadt Bornheim nimmt am 2.01.2017 seinen Dienst auf und wird die Aufgabe übernehmen. Frage: Mit welchen Vereinen / Einrichtungen oder auch Institutionen wurde bereits Kontakt aufgenom- men? Antwort: s.o. Darüber hinaus sind alle Einzelpersonen und Organisationen herzlich zur Mitarbeit eingela- den. Frage: Welche finanziellen Mittel zur Unterstützung wurden veranschlagt? Antwort: Im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 wurden keine Mittel veranschlagt. Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe. Die Verwaltung hat Kontakt mit der Stiftung der Kreissparkasse Köln aufge- nommen und bemüht sich um Fördermittel. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister http://www.boell100.com/

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 129 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.02.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Kommunale Streckenpriorisierung“ Sehr geehrte Frau Gesell, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.01.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchem Jahr stammen die aktuell gültigen Prioritätenlisten a) für die Streckenkontrolle, b) für den Winterdienst und c) für die Streckenreinigung? Antwort 1: Die aktuell gültige Prioritätenliste für die Streckenkontrolle stammt aus dem Jahr 2021. Für den Winterdienst und die Streckenreinigung stammen die Listen aus dem Jahr 2016. Frage 2: In welchen wesentlichen Punkten unterscheiden sich die Prioritätenlisten für Streckenkontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung inhaltlich voneinander? Antwort 2: Die Priorisierung der Straßenkontrollen orientiert sich an der Verkehrsbedeutung und dem Zustand der Verkehrsanlagen. Die Winterdienstpriorität richtet sich nach der Verkehrsbedeutung und der topografischen Lage der Verkehrsanlagen. Die Prioritätenliste der Streckenkontrolle ist in sechs unterschiedliche Kategorieklassen eingeteilt. Die Kontrolle und Dokumentation erfolgt hierfür in unterschiedlichen Zeitintervallen: 1 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 1 - alle 2 Wochen (Fußgängerzonen mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 2 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 2 – monatlich (Straßen im Innenstadtbe- reich mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 3 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 3 - alle 6 Monate (alle übrigen Straßen im guten Zustand) Frau Andrea Gesell - 2 - 4 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 4 im Abstand von 3 Monaten (alle übri- gen Straßen in keinem guten Zustand) 5 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 5 im Abstand von 3 bis 6 Monaten (Feld, Wald und Wirtschaftswege, Parkplätze, P+R, Ingenieurbauwerke) 6 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 6 täglich (Straßen, Wege, Plätze, Inge- nieurbauwerke mit schlechtem Bauzustand, besonderer Verkehrsbedeutung mit hohem Kontrollbedarf aufgrund eines besonderen Gefährdungsgrades) Die Prioritätenliste für den Winterdienst und die Streckenreinigung ist in der Straßenreinigungssat- zung der Stadt Bornheim zusammengefasst. Sie umfasst die Sommerreinigung und die Winterwar- tung. Die Sommerreinigung ist dabei in drei unterschiedliche Reinigungsklassen aufgeteilt (S1, S2, S3) und die Winterwartung in zwei (W1, W2). Bezeich- nung Reinigungs- Reinigungs- Reinigungs- Verpflichtete Reinigungs- art Häufigkeit verpflichtung klasse (Sommer- reinigung) Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S1 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Anlieger monats Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S2 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Stadt Born- heim monats Reinigung und Winter- Sommerrei- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S3 nigung/Win- 1. und 3. Wochen- terwartung ende des Kalen- der- Reinigung und Win- Anlieger monats terwartung Fahrbahn Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W1 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 1 Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W2 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 2 - 3 - Frage 3: Welche Rad- und Fußwege sind derzeit in den Prioritätenlisten berücksichtigt, welchen Prioritäts- stufen sind sie jeweils zugeordnet und existieren hierfür eigenständige Streckenlisten (insbeson- dere für den Winterdienst)? Antwort 3: In der Straßenreinigungssatzung sind die Radwegabschnitte als Bestandteil der jeweiligen Straße erfasst. Eine Priorisierung von Radwegen gibt es derzeit nicht. Zur Förderung des Radverkehrs prüft die Verwaltung derzeit die Möglichkeiten, einen Winterdienst auf Radwegen im Stadtgebiet zu realisieren. Prüfbestandteil sind alle gemeinsamen Geh- und Radwege im Stadtgebiet sowie ergänzende Wege wie z.B. die Bachbegleitwege in Bornheim und Roisdorf. Die Reinigung (Sommerreinigung bzw. Winterwartung) der Gehwege ist bei allen öffentlichen Stra- ßen innerhalb der geschlossenen Ortslage in der Regel den Eigentümern der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke übertragen. Frage 4: Auf welcher konkreten Datengrundlage beruht die Einstufung der „Frequentierung“ von Straßen, Wegen und Plätzen, und erfolgt dabei eine Differenzierung nach Verkehrsarten (Kfz, Rad, Fuß)? Antwort 4: Die jeweiligen Straßen sind grundsätzlich unterteilt in Hauptsammelstraßen, Hauptverkehrsstra- ßen, Sammelstraßen, Anliegerstraßen und Wald,- Wirtschaftswege. Die Straßen, die für den Ver- kehr besonders wichtig sind, haben im Winterdienstverzeichnis die Priorität 1 (W1). Sie werden zuerst geräumt und gestreut, bis sie verkehrssicher sind. Danach werden die Straßen mit der Pri- orität 2 (W2) geräumt und gestreut. Frage 5: Wie, durch wen und in welchem zeitlichen Rhythmus werden die Prioritätenlisten für Strecken- kontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung fortgeschrieben oder angepasst, insbesondere im Hinblick auf neue Straßen, Wege oder veränderte Nutzungen (z. B. neue Radwege, Schulwege, Wohngebiete)? Antwort 5: Die Prioritätenlisten werden durch die Stadtverwaltung bedarfsweise kontrolliert und angepasst. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.02.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Kommunale Streckenpriorisierung“ Sehr geehrte Frau Gesell, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.01.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchem Jahr stammen die aktuell gültigen Prioritätenlisten a) für die Streckenkontrolle, b) für den Winterdienst und c) für die Streckenreinigung? Antwort 1: Die aktuell gültige Prioritätenliste für die Streckenkontrolle stammt aus dem Jahr 2021. Für den Winterdienst und die Streckenreinigung stammen die Listen aus dem Jahr 2016. Frage 2: In welchen wesentlichen Punkten unterscheiden sich die Prioritätenlisten für Streckenkontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung inhaltlich voneinander? Antwort 2: Die Priorisierung der Straßenkontrollen orientiert sich an der Verkehrsbedeutung und dem Zustand der Verkehrsanlagen. Die Winterdienstpriorität richtet sich nach der Verkehrsbedeutung und der topografischen Lage der Verkehrsanlagen. Die Prioritätenliste der Streckenkontrolle ist in sechs unterschiedliche Kategorieklassen eingeteilt. Die Kontrolle und Dokumentation erfolgt hierfür in unterschiedlichen Zeitintervallen: 1 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 1 - alle 2 Wochen (Fußgängerzonen mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 2 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 2 – monatlich (Straßen im Innenstadtbe- reich mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 3 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 3 - alle 6 Monate (alle übrigen Straßen im guten Zustand) Frau Andrea Gesell - 2 - 4 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 4 im Abstand von 3 Monaten (alle übri- gen Straßen in keinem guten Zustand) 5 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 5 im Abstand von 3 bis 6 Monaten (Feld, Wald und Wirtschaftswege, Parkplätze, P+R, Ingenieurbauwerke) 6 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 6 täglich (Straßen, Wege, Plätze, Inge- nieurbauwerke mit schlechtem Bauzustand, besonderer Verkehrsbedeutung mit hohem Kontrollbedarf aufgrund eines besonderen Gefährdungsgrades) Die Prioritätenliste für den Winterdienst und die Streckenreinigung ist in der Straßenreinigungssat- zung der Stadt Bornheim zusammengefasst. Sie umfasst die Sommerreinigung und die Winterwar- tung. Die Sommerreinigung ist dabei in drei unterschiedliche Reinigungsklassen aufgeteilt (S1, S2, S3) und die Winterwartung in zwei (W1, W2). Bezeich- nung Reinigungs- Reinigungs- Reinigungs- Verpflichtete Reinigungs- art Häufigkeit verpflichtung klasse (Sommer- reinigung) Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S1 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Anlieger monats Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S2 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Stadt Born- heim monats Reinigung und Winter- Sommerrei- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S3 nigung/Win- 1. und 3. Wochen- terwartung ende des Kalen- der- Reinigung und Win- Anlieger monats terwartung Fahrbahn Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W1 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 1 Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W2 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 2 - 3 - Frage 3: Welche Rad- und Fußwege sind derzeit in den Prioritätenlisten berücksichtigt, welchen Prioritäts- stufen sind sie jeweils zugeordnet und existieren hierfür eigenständige Streckenlisten (insbeson- dere für den Winterdienst)? Antwort 3: In der Straßenreinigungssatzung sind die Radwegabschnitte als Bestandteil der jeweiligen Straße erfasst. Eine Priorisierung von Radwegen gibt es derzeit nicht. Zur Förderung des Radverkehrs prüft die Verwaltung derzeit die Möglichkeiten, einen Winterdienst auf Radwegen im Stadtgebiet zu realisieren. Prüfbestandteil sind alle gemeinsamen Geh- und Radwege im Stadtgebiet sowie ergänzende Wege wie z.B. die Bachbegleitwege in Bornheim und Roisdorf. Die Reinigung (Sommerreinigung bzw. Winterwartung) der Gehwege ist bei allen öffentlichen Stra- ßen innerhalb der geschlossenen Ortslage in der Regel den Eigentümern der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke übertragen. Frage 4: Auf welcher konkreten Datengrundlage beruht die Einstufung der „Frequentierung“ von Straßen, Wegen und Plätzen, und erfolgt dabei eine Differenzierung nach Verkehrsarten (Kfz, Rad, Fuß)? Antwort 4: Die jeweiligen Straßen sind grundsätzlich unterteilt in Hauptsammelstraßen, Hauptverkehrsstra- ßen, Sammelstraßen, Anliegerstraßen und Wald,- Wirtschaftswege. Die Straßen, die für den Ver- kehr besonders wichtig sind, haben im Winterdienstverzeichnis die Priorität 1 (W1). Sie werden zuerst geräumt und gestreut, bis sie verkehrssicher sind. Danach werden die Straßen mit der Pri- orität 2 (W2) geräumt und gestreut. Frage 5: Wie, durch wen und in welchem zeitlichen Rhythmus werden die Prioritätenlisten für Strecken- kontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung fortgeschrieben oder angepasst, insbesondere im Hinblick auf neue Straßen, Wege oder veränderte Nutzungen (z. B. neue Radwege, Schulwege, Wohngebiete)? Antwort 5: Die Prioritätenlisten werden durch die Stadtverwaltung bedarfsweise kontrolliert und angepasst. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 138 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 05.02.2016 betr. Ausschreibung der Stelle eines Gerätewarts Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 05.02.2016 betr. Ausschreibung der Stelle eines Gerätewarts beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welcher Grundlage und mit welchen sachlichen Gründen ist die Bewertung der Stelle nach Entgeltgruppe 5 TVöD erfolgt? Antwort 1: Die Tarifvertragsparteien haben ausdrücklich vereinbart, dass zu den Beschäftigten im Einsatz- dienst im feuerwehrtechnischen Dienst u.a. nicht die Mitarbeiter gehören, die mit der Wartung von Fahrzeugen und Geräten betraut sind. Somit ist die Stelle nach den allgemeinen Tätigkeits- merkmalen des BAT zu bewerten, da die Stelle nicht dem feuerwehrtechnischen Dienst zuzuord- nen ist. Dies erfordert eine Tätigkeit, die unmittelbar dem Brandschutz dient. Mit der unmittelba- ren Brandbekämpfung sind nicht nur die Mitarbeiter beschäftigt, die unmittelbar vor Ort ein Feuer bekämpfen, sondern auch die, die bei der Bekämpfung von Bränden oder zur Beseitigung sonsti- ger Notstände nur Hilfsdienste leisten und damit durch ihre Tätigkeit die eigentliche Brandbe- kämpfung ermöglichen oder unterstützen (BAG, SR 2 x BAT 11.9.1959-1 AZR 56/59). Diese Aus- legung folgt auch die Protokollnotiz zu S. 1 der Nr. SR 2 x zum alten BAT. Die Anforderungen des Arbeitsbereiches sind als schwierige Tätigkeiten i. S. der Verg.-Gr. VIII Fallgr. 1a BAT zu bezeichnen, weil laufende und gleichartige Arbeitsvorgänge zu bearbeiten sind. Diese verlangen aber auch gründliche Fachkenntnisse i. S. der Verg.-Gr. VII Fallgr. 1 a BAT, weil nur so die lebensnotwendigen Geräte richtig und ordnungsgemäß gewartet werden können. Alle Funktionalitäten mit ihren Auswirkungen und Anforderungen ergeben auch eine Vielseitigkeit im Sinne der tariflichen Definition. Selbstständige Leistung im Sinne der tariflichen Definition der Verg.-Gr. VIb Fallgruppe 1a BAT sind für die Arbeitsvorgänge jedoch nicht anzuerkennen, da hierfür bei der Aufgabenwahrneh- mung zu mindestens 20% ein entsprechender Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum vorliegen muss. Der Aufgabenbereich der Stelle ist aber gerade dadurch geprägt, dass entsprechende Wartungsarbeiten durchzuführen sind und die genannten Spiel- räume mit Blick auf die Sicherheitsrelevanz gerade nicht bestehen. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Im Ergebnis ergibt nach sich eine Eingruppierung in Vergütungsgruppe VII Fallgr. 1a BAT. Die tarifrechtlich gebotene Umwandlung ergibt eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 TVöD. Frage 2: Wie sind vergleichbare Stellen mit ähnlichen Voraussetzungen und Aufgabenspektrum in ande- ren Kommunen tariflich eingruppiert? Antwort 2: Eine aktuell durchgeführte Abfrage hat ergeben, dass in Eitorf, Frechen, Königswinter und Wachtberg die Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 erfolgt. In Bad Honnef, Meckenheim und Rheinbach erfolgt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 6. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine empirische Stellenbewertung stets nachrangig ge- genüber analytischen Verfahren ist. Aufgrund der bestehenden Eingruppierungsvorschriften im Bereich des BAT/TVöD ist eine einzelfallbezogene Bewertung angezeigt. Somit können Umfra- geergebnisse keine verlässlichen Hinweise für die tarifgerechte Eingruppierung geben. Frage 3: Welcher Stundenanteil der Stelle entfällt auf die fachfremde Aufgabe der Teilnahme an Jugend- schutz- und Veranstaltungskontrollen? Antwort 3: Es handelt sich derzeit um einen Stundenumfang von ca. 10 Stunden pro Jahr. Also bei 1570 Jahresarbeitsstunden weniger als 1 Prozent pro Jahr. Frage 4: Muss auch der bisherige Gerätewart die in 3.) genannte Aufgabe leisten und welcher Stundenan- teil entfällt bei ihm auf diese Tätigkeiten? Antwort 4: Grundsätzlich wird jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes für Jugendschutzkontrollen an den Karnevalstagen und ähnliche Einsätze sowie im Rahmen von Einsätzen nach dem Notfallplan herangezogen. Der Stundenanteil wird gleich hoch sein. Frage 5: Reduzieren sich durch die in 3.) genannten Tätigkeiten die zur Verfügung stehenden Stunden für die Kontrolle der Fahrzeuge, Geräte und Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehr? Antwort 5: Da es sich bei den geleisteten Einsatzstunden sowohl um Tätigkeiten während der Dienstzeit, als auch um Überstunden handelt, reduzieren diese Einsatzzeiten automatisch die Zeiten, in denen der Gerätewart Aufgaben im Kernbereich seiner Stelle erledigt. Dies gilt ebenso für die Teilnah- me an Feuerwehreinsätzen, -übungen und Fortbildungen. Dies ist auch so der Stundenaufstel- lung zur Vorlage 012/2016-3 zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 05.02.2016 betr. Ausschreibung der Stelle eines Gerätewarts Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 05.02.2016 betr. Ausschreibung der Stelle eines Gerätewarts beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welcher Grundlage und mit welchen sachlichen Gründen ist die Bewertung der Stelle nach Entgeltgruppe 5 TVöD erfolgt? Antwort 1: Die Tarifvertragsparteien haben ausdrücklich vereinbart, dass zu den Beschäftigten im Einsatz- dienst im feuerwehrtechnischen Dienst u.a. nicht die Mitarbeiter gehören, die mit der Wartung von Fahrzeugen und Geräten betraut sind. Somit ist die Stelle nach den allgemeinen Tätigkeits- merkmalen des BAT zu bewerten, da die Stelle nicht dem feuerwehrtechnischen Dienst zuzuord- nen ist. Dies erfordert eine Tätigkeit, die unmittelbar dem Brandschutz dient. Mit der unmittelba- ren Brandbekämpfung sind nicht nur die Mitarbeiter beschäftigt, die unmittelbar vor Ort ein Feuer bekämpfen, sondern auch die, die bei der Bekämpfung von Bränden oder zur Beseitigung sonsti- ger Notstände nur Hilfsdienste leisten und damit durch ihre Tätigkeit die eigentliche Brandbe- kämpfung ermöglichen oder unterstützen (BAG, SR 2 x BAT 11.9.1959-1 AZR 56/59). Diese Aus- legung folgt auch die Protokollnotiz zu S. 1 der Nr. SR 2 x zum alten BAT. Die Anforderungen des Arbeitsbereiches sind als schwierige Tätigkeiten i. S. der Verg.-Gr. VIII Fallgr. 1a BAT zu bezeichnen, weil laufende und gleichartige Arbeitsvorgänge zu bearbeiten sind. Diese verlangen aber auch gründliche Fachkenntnisse i. S. der Verg.-Gr. VII Fallgr. 1 a BAT, weil nur so die lebensnotwendigen Geräte richtig und ordnungsgemäß gewartet werden können. Alle Funktionalitäten mit ihren Auswirkungen und Anforderungen ergeben auch eine Vielseitigkeit im Sinne der tariflichen Definition. Selbstständige Leistung im Sinne der tariflichen Definition der Verg.-Gr. VIb Fallgruppe 1a BAT sind für die Arbeitsvorgänge jedoch nicht anzuerkennen, da hierfür bei der Aufgabenwahrneh- mung zu mindestens 20% ein entsprechender Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum vorliegen muss. Der Aufgabenbereich der Stelle ist aber gerade dadurch geprägt, dass entsprechende Wartungsarbeiten durchzuführen sind und die genannten Spiel- räume mit Blick auf die Sicherheitsrelevanz gerade nicht bestehen. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Im Ergebnis ergibt nach sich eine Eingruppierung in Vergütungsgruppe VII Fallgr. 1a BAT. Die tarifrechtlich gebotene Umwandlung ergibt eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 TVöD. Frage 2: Wie sind vergleichbare Stellen mit ähnlichen Voraussetzungen und Aufgabenspektrum in ande- ren Kommunen tariflich eingruppiert? Antwort 2: Eine aktuell durchgeführte Abfrage hat ergeben, dass in Eitorf, Frechen, Königswinter und Wachtberg die Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 erfolgt. In Bad Honnef, Meckenheim und Rheinbach erfolgt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 6. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine empirische Stellenbewertung stets nachrangig ge- genüber analytischen Verfahren ist. Aufgrund der bestehenden Eingruppierungsvorschriften im Bereich des BAT/TVöD ist eine einzelfallbezogene Bewertung angezeigt. Somit können Umfra- geergebnisse keine verlässlichen Hinweise für die tarifgerechte Eingruppierung geben. Frage 3: Welcher Stundenanteil der Stelle entfällt auf die fachfremde Aufgabe der Teilnahme an Jugend- schutz- und Veranstaltungskontrollen? Antwort 3: Es handelt sich derzeit um einen Stundenumfang von ca. 10 Stunden pro Jahr. Also bei 1570 Jahresarbeitsstunden weniger als 1 Prozent pro Jahr. Frage 4: Muss auch der bisherige Gerätewart die in 3.) genannte Aufgabe leisten und welcher Stundenan- teil entfällt bei ihm auf diese Tätigkeiten? Antwort 4: Grundsätzlich wird jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes für Jugendschutzkontrollen an den Karnevalstagen und ähnliche Einsätze sowie im Rahmen von Einsätzen nach dem Notfallplan herangezogen. Der Stundenanteil wird gleich hoch sein. Frage 5: Reduzieren sich durch die in 3.) genannten Tätigkeiten die zur Verfügung stehenden Stunden für die Kontrolle der Fahrzeuge, Geräte und Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehr? Antwort 5: Da es sich bei den geleisteten Einsatzstunden sowohl um Tätigkeiten während der Dienstzeit, als auch um Überstunden handelt, reduzieren diese Einsatzzeiten automatisch die Zeiten, in denen der Gerätewart Aufgaben im Kernbereich seiner Stelle erledigt. Dies gilt ebenso für die Teilnah- me an Feuerwehreinsätzen, -übungen und Fortbildungen. Dies ist auch so der Stundenaufstel- lung zur Vorlage 012/2016-3 zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 58 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 05.02.2016 betr. Mitfahren Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 05.02.2016 betr. Mitfahren Bornheim beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Personal- und Sachkosten sind für die Einrichtung des Angebots "Mitfahren.Bornheim" entstanden? Antwort 1: Für die Einrichtung und Anschaffung des Angebotes „Mitfahren.Bornheim“ entstehen jährliche Kosten bei Laufzeitdauer von 3 Jahren von 4.433,94 € pro Jahr. Für die Installation/ Einrichtung des Programmes ist folgender Aufwand entstanden: 1-stündige Schulung zweier Mitarbeiter/innen aus dem Bürgerbüro 30 Stunden Einsatz Mitarbeiter EDV-Abteilung Frage 2: Welche Personal- und Sachkosten entstehen für den laufenden Betrieb des Angebots "Mitfah- ren.Bornheim"? Antwort 2: Im laufenden Betrieb entstehen keine Personal- oder Sachkosten. Es hat bisher keine Bürger- oder Nutzeranfragen im Gesamtzeitraum gegeben. Das liegt unter anderem daran, dass das Programm selbsterklärend ist. Frage 3: Wie viele monatliche Besucher hat die Internetseite www.bornheim.de zum aktuellsten verfügba- ren Zeitpunkt und auf welcher Grundlage sind die Besucherzahlen gemessen? Antwort 3: Abfragezeitraum 14.07.2015-10.02.2016 Startseite Stadt Bornheim: 46.751 eindeutige Seitenansichten. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch http://www.bornheim.de/ - 2 - Die Auswertung erfolgte über die Web-Analyseplattform und beschränkt sich auf die eindeutigen Seitenansichten. Diese geben die Anzahl der Seiten je Besuch wieder, wobei mehrfache Aufrufe derselben Seite während eines Besuchs immer nur einmal gezählt werden. Frage 4: Wie viele monatliche Besucher hat die Unterseite des Angebots "Mitfahren.Bornheim" zum glei- chen Zeitpunkt wie unter 3.) erfragt? Antwort 4: Abfragezeitraum 14.07.2015-10.02.2016 Unterseite „Mitfahren.Bornheim“: 402 eindeutige Seitenansichten. Frage 5: Wie viele aktive Nutzer haben das Angebot "Mitfahren.Bornheim" in den letzten 12 Monaten wahrgenommen (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Antwort 5: Neuanmeldungen seit Laufzeitbeginn ab 14.07.2015 Juli 2015: 13 Neuanmeldungen August 2015: 1 Neuanmeldungen September 2015: 5 Neuanmeldungen Oktober 2015: 15 Neuanmeldungen November 2015: 6 Neuanmeldungen Dezember 2015: 1 Neuanmeldungen Januar 2016: 1 Neuanmeldungen Februar 2016 bis 10.02.2016: 2 Neuanmeldungen Hinweis: Eine Auswertung des aktiven Nutzerverhaltens ist technisch nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 05.02.2016 betr. Mitfahren Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 05.02.2016 betr. Mitfahren Bornheim beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Personal- und Sachkosten sind für die Einrichtung des Angebots "Mitfahren.Bornheim" entstanden? Antwort 1: Für die Einrichtung und Anschaffung des Angebotes „Mitfahren.Bornheim“ entstehen jährliche Kosten bei Laufzeitdauer von 3 Jahren von 4.433,94 € pro Jahr. Für die Installation/ Einrichtung des Programmes ist folgender Aufwand entstanden: 1-stündige Schulung zweier Mitarbeiter/innen aus dem Bürgerbüro 30 Stunden Einsatz Mitarbeiter EDV-Abteilung Frage 2: Welche Personal- und Sachkosten entstehen für den laufenden Betrieb des Angebots "Mitfah- ren.Bornheim"? Antwort 2: Im laufenden Betrieb entstehen keine Personal- oder Sachkosten. Es hat bisher keine Bürger- oder Nutzeranfragen im Gesamtzeitraum gegeben. Das liegt unter anderem daran, dass das Programm selbsterklärend ist. Frage 3: Wie viele monatliche Besucher hat die Internetseite www.bornheim.de zum aktuellsten verfügba- ren Zeitpunkt und auf welcher Grundlage sind die Besucherzahlen gemessen? Antwort 3: Abfragezeitraum 14.07.2015-10.02.2016 Startseite Stadt Bornheim: 46.751 eindeutige Seitenansichten. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch http://www.bornheim.de/ - 2 - Die Auswertung erfolgte über die Web-Analyseplattform und beschränkt sich auf die eindeutigen Seitenansichten. Diese geben die Anzahl der Seiten je Besuch wieder, wobei mehrfache Aufrufe derselben Seite während eines Besuchs immer nur einmal gezählt werden. Frage 4: Wie viele monatliche Besucher hat die Unterseite des Angebots "Mitfahren.Bornheim" zum glei- chen Zeitpunkt wie unter 3.) erfragt? Antwort 4: Abfragezeitraum 14.07.2015-10.02.2016 Unterseite „Mitfahren.Bornheim“: 402 eindeutige Seitenansichten. Frage 5: Wie viele aktive Nutzer haben das Angebot "Mitfahren.Bornheim" in den letzten 12 Monaten wahrgenommen (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Antwort 5: Neuanmeldungen seit Laufzeitbeginn ab 14.07.2015 Juli 2015: 13 Neuanmeldungen August 2015: 1 Neuanmeldungen September 2015: 5 Neuanmeldungen Oktober 2015: 15 Neuanmeldungen November 2015: 6 Neuanmeldungen Dezember 2015: 1 Neuanmeldungen Januar 2016: 1 Neuanmeldungen Februar 2016 bis 10.02.2016: 2 Neuanmeldungen Hinweis: Eine Auswertung des aktiven Nutzerverhaltens ist technisch nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 131 KB

Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen