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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.10.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Bauvorhaben Koblenzer Str. , Flurstück 275 (ehemals Teil aus 178) Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 09.10.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wurde in den vergangenen 8 Werktagen von Ihrem Dezernat geprüft, ob das genehmigte Bau- vorhaben sich in die Plangrundlagen des Ro 25 einfügt, oder ist von Ihrer Baugenehmigungsbe- hörde eine Baugenehmigung erteilt worden, in der die parallel zur Fahrbahn verlaufende Park- streifen oder mögliche Senkrechtparkplätze, nunmehr vor dem Grundstück 178 nicht mehr mög- lich sind? Antwort: Das Bauvorhaben wurde nach erklärter Bereitschaft zur Freihaltung parallel zur Fahrbahn verlau- fender Parkstreifen bauaufsichtlich genehmigt. Diese Bereitschaft bildet den Maßstab zur Durch- setzung der städtischen Erschließungsinteressen und damit auch für den vollzogenen Beschluss zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Die Baugenehmigung berücksichtigt diesen Parkstreifen. Zum Baubeginn wurde die Grobabsteckung des Vermessers ordnungsgemäß vorgelegt. Auch die in den letzten Tagen durch die Bauaufsicht durchgeführte Ortskontrolle hat ergeben, dass der Abstand des Gebäudes zur derzeitigen Grundstücksgrenze eingehalten wird. Frage 2: Hat Ihr Dezernat im Zusammenhang mit der erteilten Baugenehmigung den Erwerb der Grund- stücksflächen für die beabsichtigten öffentlichen Stellplätze veranlasst und warum wurde darüber der Fachausschuss nicht informiert? Antwort: Ein freihändiger Erwerb der Flächen war bisher nicht möglich. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes nimmt hierauf Bezug und wäre andernfalls nicht erforderlich gewesen. Frage 3: Wer trägt in Ihrem Dezernat dafür die Verantwortung? Antwort: Die Bauaufsicht ist für die Erteilung der Baugenehmigung verantwortlich. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 4: Ferner konnte ich kein Baustellenschild gut sichtbar von der Straße aus sehen, vielmehr verdeckt eine meterhohe Hecke die Sicht auf das Baugrundstück. Gemäß § 75 BauO NRW ist spätestens eine Woche vor Baubeginn das Vorhaben bei der Bauaufsicht anzuzeigen. Wann wurde der Be- ginn des Bauvorhabens vom Bauherrn angezeigt und an welchem Tag wurde das Neubauprojekt von der Bauaufsicht ggf. auf seine Rechtmäßigkeit überprüft? Antwort: Für das Bauvorhaben wurde zum 03.09.2018 der Baubeginn angezeigt. Das Baustellenschild steht an der öffentlichen Verkehrsfläche. Die Einhaltung des Abstandes zur Straße wurde heute nochmals mittels Lasermessung bestätigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.10.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Bauvorhaben Koblenzer Str. , Flurstück 275 (ehemals Teil aus 178) Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 09.10.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wurde in den vergangenen 8 Werktagen von Ihrem Dezernat geprüft, ob das genehmigte Bau- vorhaben sich in die Plangrundlagen des Ro 25 einfügt, oder ist von Ihrer Baugenehmigungsbe- hörde eine Baugenehmigung erteilt worden, in der die parallel zur Fahrbahn verlaufende Park- streifen oder mögliche Senkrechtparkplätze, nunmehr vor dem Grundstück 178 nicht mehr mög- lich sind? Antwort: Das Bauvorhaben wurde nach erklärter Bereitschaft zur Freihaltung parallel zur Fahrbahn verlau- fender Parkstreifen bauaufsichtlich genehmigt. Diese Bereitschaft bildet den Maßstab zur Durch- setzung der städtischen Erschließungsinteressen und damit auch für den vollzogenen Beschluss zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Die Baugenehmigung berücksichtigt diesen Parkstreifen. Zum Baubeginn wurde die Grobabsteckung des Vermessers ordnungsgemäß vorgelegt. Auch die in den letzten Tagen durch die Bauaufsicht durchgeführte Ortskontrolle hat ergeben, dass der Abstand des Gebäudes zur derzeitigen Grundstücksgrenze eingehalten wird. Frage 2: Hat Ihr Dezernat im Zusammenhang mit der erteilten Baugenehmigung den Erwerb der Grund- stücksflächen für die beabsichtigten öffentlichen Stellplätze veranlasst und warum wurde darüber der Fachausschuss nicht informiert? Antwort: Ein freihändiger Erwerb der Flächen war bisher nicht möglich. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes nimmt hierauf Bezug und wäre andernfalls nicht erforderlich gewesen. Frage 3: Wer trägt in Ihrem Dezernat dafür die Verantwortung? Antwort: Die Bauaufsicht ist für die Erteilung der Baugenehmigung verantwortlich. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 4: Ferner konnte ich kein Baustellenschild gut sichtbar von der Straße aus sehen, vielmehr verdeckt eine meterhohe Hecke die Sicht auf das Baugrundstück. Gemäß § 75 BauO NRW ist spätestens eine Woche vor Baubeginn das Vorhaben bei der Bauaufsicht anzuzeigen. Wann wurde der Be- ginn des Bauvorhabens vom Bauherrn angezeigt und an welchem Tag wurde das Neubauprojekt von der Bauaufsicht ggf. auf seine Rechtmäßigkeit überprüft? Antwort: Für das Bauvorhaben wurde zum 03.09.2018 der Baubeginn angezeigt. Das Baustellenschild steht an der öffentlichen Verkehrsfläche. Die Einhaltung des Abstandes zur Straße wurde heute nochmals mittels Lasermessung bestätigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.10.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten FU Containeranlage Meuserweg in Brenig Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 22.10.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Hersel (kleine Anlage)? Bitte unterscheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Mietkosten/ Monat 4.139,42 € Auf- und Ausbau der Containeranlage 182.000 € Tiefbau /Außenanlagen 103.500 € Hausanschlußkosten 8.500 € Planungskosten 17.500 € Die Gesamtkosten betrugen 311.500 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 212,78 € Wasser/Abwasser: 329,70 € Heizkosten: 440,38 € Strom: 506,14 € 1.489,00 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt und welche Nutzungen sind aktuell vorhanden? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 30 Personen ausgelegt und wurde zur Wohnunterbringung von Flüchtlingen genutzt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zurzeit sind keine Personen in der Containeranlage unterbracht, da der Standort aufgegeben werden soll. Frage 5: Wann wurde die Anlage fertig gestellt, ab wann in Betrieb genommen, und wann wird sie abge- baut oder ist eine weitere Nutzung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im Mai 2016 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Der Pachtvertrag für das Grundstück endet Ende März 2019. Der Standort soll bis zum Pachtende zurückgebaut werden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier Erster Beigeordneter Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.10.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten FU Containeranlage Meuserweg in Brenig Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 22.10.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Hersel (kleine Anlage)? Bitte unterscheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Mietkosten/ Monat 4.139,42 € Auf- und Ausbau der Containeranlage 182.000 € Tiefbau /Außenanlagen 103.500 € Hausanschlußkosten 8.500 € Planungskosten 17.500 € Die Gesamtkosten betrugen 311.500 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 212,78 € Wasser/Abwasser: 329,70 € Heizkosten: 440,38 € Strom: 506,14 € 1.489,00 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt und welche Nutzungen sind aktuell vorhanden? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 30 Personen ausgelegt und wurde zur Wohnunterbringung von Flüchtlingen genutzt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zurzeit sind keine Personen in der Containeranlage unterbracht, da der Standort aufgegeben werden soll. Frage 5: Wann wurde die Anlage fertig gestellt, ab wann in Betrieb genommen, und wann wird sie abge- baut oder ist eine weitere Nutzung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im Mai 2016 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Der Pachtvertrag für das Grundstück endet Ende März 2019. Der Standort soll bis zum Pachtende zurückgebaut werden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier Erster Beigeordneter

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.10.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten FU Containeranlage Hemmerich Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.10.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Hemmerich? Bitte unter- scheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Kauf und Umbau der Containeranlage 198.000 € Tiefbau /Außenanlagen 35.000 € Hausanschlußkosten 2.000 € Planungskosten 25.000 € Die Gesamtkosten betrugen 260.000 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 95,12 € Wasser/Abwasser: 29,00 € Heizkosten/Strom: 60,81 € Versicherung: 166,03 € 350,96 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. An das Ratsmitglied Herr Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt und welche Nutzungen sind aktuell vorhanden? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 20 Personen ausgelegt und wird zur Wohnunterbringung von Flüchtlingen genutzt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Derzeit sind 11 Personen in der Containeranlage Hemmerich untergebracht. Frage 5: Wann wurde die Anlage fertig gestellt, ab wann in Betrieb genommen, und wann wird sie abge- baut oder ist eine weitere Nutzung geplant? Antwort: Die Anlage wurde Ende 2016 fertiggestellt und wird seit Ende 2017 genutzt. Die Anlage kann bis Ende 2020 für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.10.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten FU Containeranlage Hemmerich Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.10.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Hemmerich? Bitte unter- scheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Kauf und Umbau der Containeranlage 198.000 € Tiefbau /Außenanlagen 35.000 € Hausanschlußkosten 2.000 € Planungskosten 25.000 € Die Gesamtkosten betrugen 260.000 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 95,12 € Wasser/Abwasser: 29,00 € Heizkosten/Strom: 60,81 € Versicherung: 166,03 € 350,96 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. An das Ratsmitglied Herr Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt und welche Nutzungen sind aktuell vorhanden? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 20 Personen ausgelegt und wird zur Wohnunterbringung von Flüchtlingen genutzt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Derzeit sind 11 Personen in der Containeranlage Hemmerich untergebracht. Frage 5: Wann wurde die Anlage fertig gestellt, ab wann in Betrieb genommen, und wann wird sie abge- baut oder ist eine weitere Nutzung geplant? Antwort: Die Anlage wurde Ende 2016 fertiggestellt und wird seit Ende 2017 genutzt. Die Anlage kann bis Ende 2020 für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.11.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.11.2018 betr. Besetzung von temporär vakanten Stellen Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 02.11.2018 betr. Besetzung von temporär vakanten Stellen beantworte ich wie folgt: Frage : Wäre es möglich und sinnvoll, für Ingenieursstellen (Hoch- und Tiefbau) und IT-Stellen eine Dauer-Ausschreibung wie schon im Kita-Bereich geschehen laufen zu lassen? Antwort: Die Dauerausschreibung von Ingenieursstellen ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend, da aufgrund der derzeitigen Arbeitsmarktsituation konkrete und unbefristete Besetzungsmöglichkeiten bestehen müssen, um Bewerberinnen und Bewerber zu gewinnen. Soweit dies nicht kurzfristig möglich ist, stehen Bewerberinnen und Bewerber, die im Rahmen einer Dauerausschreibung als geeignet erachtet werden nach kurzer Zeit nicht mehr zur Verfügung. Die Verwaltung erachtet es vielmehr für erforderlich, zwei zusätzliche unbefristete Stellen im Bereich Hochbau zu schaffen und mit einem entsprechend größeren Gesamtstellenvolumen auftretende Vakanzen besser abfedern zu können. Im Bereich der IT- Dienstleistungen hat sich die Situation aktuell entschärft. Auch hier sind Dauerausschreibungen entsprechender Stellen aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend. Frage : Wäre es möglich, die nur befristet vakanten Stellen in Mangelbereichen (IT, Ingenieure, Erzieher) mit neuem Personal zu besetzen, das einen unbefristeten Vertrag erhält? Antwort: Aufgrund haushaltsrechtlicher Regelungen, die auch den Stellenplan betreffen, kann eine entsprechende Besetzung nicht erfolgen. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage : Könnte der Rat beschließen, dass der Bürgermeister in Mangelbereichen dieses personalwirtschaftliche Risiko eingehen darf? Müsste dafür ein Beschluss zum Stellenplan getroffen werden oder reicht ein "einfacher" Rats- oder HFA-Beschluss? Antwort: Ein entsprechender Beschluss ist unzulässig. Um das genannte Risiko, welches die Verwaltung ebenfalls sieht, abzufedern, wären entsprechende Mehrstellen im Stellenplan einzurichten. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.11.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten FU Containeranlage Bornheim, Goethestraße Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.10.2018 beantworte ich wie folgt: Frage : Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Bornheim? Bitte unter- scheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Kauf und Umbau der Containeranlage 418.000 € Tiefbau /Außenanlagen 50.000 € Hausanschlußkosten 7.000 € Planungskosten 20.000 € Die Gesamtkosten betrugen 495.000 € Frage : Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung etc.? Bitte Einzelkosten nen- nen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 409,45 € Wasser/Abwasser: 480,58 € Heizkosten: 459,44 € Strom 252,08 € Versicherung: 244,44 € 1.845,99 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage : Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt und welche Nutzungen sind aktuell vorhanden? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 20 Personen ausgelegt. Das Gebäude wird derzeit temporär der Musikschule zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Frage : Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Derzeit sind keine Personen in der Containeranlage Bornheim untergebracht. Frage : Wann wurde die Anlage fertig gestellt, ab wann in Betrieb genommen, und wann wird sie abge- baut oder ist eine weitere Nutzung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im August 2015 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Die für 1 Jahr geplan- te Nutzung durch die Musikschule kann bei Bedarf kurzfristig beendet und wieder zur Unterbrin- gung von Flüchtlingen genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.01.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Offenbachstraße in der Ortschaft Merten Sehr geehrte Frau Heller, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.12.2018 beantworte ich wie folgt: Frage: Handelt es sich bei der Offenbachstraße um eine Historische Straße? Antwort: Es handelt sich bei der Offenbachstraße um eine historische Straße (s. Beschluss Gemeinderat vom 19.10.1961), d.h. sie gilt als vorhandene Anlage. Frage: Welche Auswirkungen hat die Klassifizierung „Historische Straße“ auf die Erschließungsbeiträge? Antwort: Vorhandene Anlagen werden nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) abgerechnet und nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Der Anteil der Stadt ist bei der Abrechnung nach KAG hö- her. Frage: Wie erfolgt die Klassifizierung „Sammelstraße“ auch in Abgrenzung zur „Historischen Straße“? Antwort: Als vorhandene Anlage ist die Offenbachstraße nach dem KAG abzurechnen. In der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG der Stadt Bornheim wird unterschieden zwischen Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen, Hauptverkehrsstraßen und Hauptgeschäftsstra- ßen. Der Begriff „Sammelstraße“ ist hier der Kategorie Haupterschließungsstraße zu zuordnen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Frau Petra Heller

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.01.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Restaurierung von Wegekreuzen Sehr geehrte Herr Heßling, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 09.11.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Nach welchen Kriterien werden denkmalgeschützte Wegekreuze und Kriegerdenkmäler restau- riert? Antwort: Nach § 7 des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen haben die Eigentümer ihre Denkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefähr- dung zu schützen. Wann Reinigungs- oder Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden, richtet sich im Einzelfall nach der Beschaffenheit und dem Zustand des jeweiligen Objektes. Für die Erforderlichkeit der Sanierung eines Denkmals gibt es unterschiedliche Kriterien. Die Überarbeitung eines Denkmals wird in der Regel dann erforderlich, wenn u.a. die Statik des Baudenkmals negativ beeinträchtigt ist. Massive Rissbildung am Objekt lässt regelmäßig die Vermutung einer Gefährdung der Standsicherheit zu. Gegebenenfalls kann auch enorme Ver- schmutzung substanzgefährdend wirken; etwa durch flächendeckenden Moosbefall oder starken Pflanzenbewuchs. Darüber hinaus ist auch bei erkennbarem Substanzverlust, wie z.B. bröckeln- dem Putz o. ä., eine Sanierung zu erwägen. Die Beurteilung, ob und inwiefern eine Sanierung letztendlich erforderlich ist, obliegt jedoch dem Denkmalpflegeamt, hier dem Landschaftsverband Rheinland. Dieser beurteilt den Zustand des jeweiligen Denkmals und auch die erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich einer denkmalgerech- ten Instandhaltung und Pflege. Frage 2: Gibt es eine Prioritätenliste? Antwort: Im Rahmen der Inventur wurden im vergangenen Jahr sämtliche städtischen Wegekreuze und Kriegerdenkmäler in Augenschein genommen. An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling - 2 - Dabei wurde festgestellt, dass einige der städtischen Baudenkmäler Sanierungsrückstau aufwei- sen. Die folgenden städtischen Baudenkmäler bedürfen zeitnah einer Reinigung oder Sanierung, um Beschädigungen oder einem Verfall vorzubeugen. Bei der Aufzählung handelt es sich nicht um eine Rangliste, sämtliche Denkmäler bedürfen gleichermaßen der Zuwendung. - D 54, Wallbott´scher Fußfall am Sechtemer Weg - D 58, Holztafel aus der Kapelle Uedorfer Weg - D 68, Fassade ehemaliges Gerichtshaus Burgstraße - D 88, Kriegerdenkmal Rösberg - D 147, Wegekreuz Berner Straße Darüber hinaus ist absehbar, dass folgende städtische Denkmäler mittelfristig ebenfalls einer Reinigung oder Sanierung bedürfen: - D 32, Friedhofskreuz Merten - D 89, Wegekreuz Uhlstraße - D 90, Pestkreuz Bonn- Brühler- Straße - D 91, Wegekreuz Heisterbacher Straße - D 137, Wegekreuz Wilhelmstraße - D 143, Lütterkreuz Rheinbacher Straße - D 149, Wegestock Pickelshüllenweg Keines der Denkmäler droht jedoch unter zu gehen. Frage 3: Wer bestimmt die Abfolge der Restaurierungsmaßnahmen? Antwort: Die Abfolge der Maßnahmen bestimmt die Untere Denkmalbehörde als laufendes Geschäft der Verwaltung. Die Abwicklung bzw. Reihenfolge der Maßnahmen richtet sich u.a. nach der für die einzelne Maßnahme zur Verfügung stehenden Mitteln. Maßnahmen, für welche sich Fördermittel oder Spenden generieren lassen, sind eher realisierbar, als Maßnahmen die vollständig aus städti- schen Mitteln zu finanzieren sind. In den vergangenen Jahren waren die der Denkmalpflege zur Verfügung stehenden Mittel sehr gering. Denkmalpflegerische Sanierungsmaßnahmen mussten sich daher auf ein Objekt im Jahr beschränken. Für den Doppelhaushalt 2019/20 wurden daher höhere Mittel angemeldet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.01.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Restaurierung von Wegekreuzen Sehr geehrte Herr Heßling, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 09.11.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Nach welchen Kriterien werden denkmalgeschützte Wegekreuze und Kriegerdenkmäler restau- riert? Antwort: Nach § 7 des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen haben die Eigentümer ihre Denkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefähr- dung zu schützen. Wann Reinigungs- oder Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden, richtet sich im Einzelfall nach der Beschaffenheit und dem Zustand des jeweiligen Objektes. Für die Erforderlichkeit der Sanierung eines Denkmals gibt es unterschiedliche Kriterien. Die Überarbeitung eines Denkmals wird in der Regel dann erforderlich, wenn u.a. die Statik des Baudenkmals negativ beeinträchtigt ist. Massive Rissbildung am Objekt lässt regelmäßig die Vermutung einer Gefährdung der Standsicherheit zu. Gegebenenfalls kann auch enorme Ver- schmutzung substanzgefährdend wirken; etwa durch flächendeckenden Moosbefall oder starken Pflanzenbewuchs. Darüber hinaus ist auch bei erkennbarem Substanzverlust, wie z.B. bröckeln- dem Putz o. ä., eine Sanierung zu erwägen. Die Beurteilung, ob und inwiefern eine Sanierung letztendlich erforderlich ist, obliegt jedoch dem Denkmalpflegeamt, hier dem Landschaftsverband Rheinland. Dieser beurteilt den Zustand des jeweiligen Denkmals und auch die erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich einer denkmalgerech- ten Instandhaltung und Pflege. Frage 2: Gibt es eine Prioritätenliste? Antwort: Im Rahmen der Inventur wurden im vergangenen Jahr sämtliche städtischen Wegekreuze und Kriegerdenkmäler in Augenschein genommen. An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling - 2 - Dabei wurde festgestellt, dass einige der städtischen Baudenkmäler Sanierungsrückstau aufwei- sen. Die folgenden städtischen Baudenkmäler bedürfen zeitnah einer Reinigung oder Sanierung, um Beschädigungen oder einem Verfall vorzubeugen. Bei der Aufzählung handelt es sich nicht um eine Rangliste, sämtliche Denkmäler bedürfen gleichermaßen der Zuwendung. - D 54, Wallbott´scher Fußfall am Sechtemer Weg - D 58, Holztafel aus der Kapelle Uedorfer Weg - D 68, Fassade ehemaliges Gerichtshaus Burgstraße - D 88, Kriegerdenkmal Rösberg - D 147, Wegekreuz Berner Straße Darüber hinaus ist absehbar, dass folgende städtische Denkmäler mittelfristig ebenfalls einer Reinigung oder Sanierung bedürfen: - D 32, Friedhofskreuz Merten - D 89, Wegekreuz Uhlstraße - D 90, Pestkreuz Bonn- Brühler- Straße - D 91, Wegekreuz Heisterbacher Straße - D 137, Wegekreuz Wilhelmstraße - D 143, Lütterkreuz Rheinbacher Straße - D 149, Wegestock Pickelshüllenweg Keines der Denkmäler droht jedoch unter zu gehen. Frage 3: Wer bestimmt die Abfolge der Restaurierungsmaßnahmen? Antwort: Die Abfolge der Maßnahmen bestimmt die Untere Denkmalbehörde als laufendes Geschäft der Verwaltung. Die Abwicklung bzw. Reihenfolge der Maßnahmen richtet sich u.a. nach der für die einzelne Maßnahme zur Verfügung stehenden Mitteln. Maßnahmen, für welche sich Fördermittel oder Spenden generieren lassen, sind eher realisierbar, als Maßnahmen die vollständig aus städti- schen Mitteln zu finanzieren sind. In den vergangenen Jahren waren die der Denkmalpflege zur Verfügung stehenden Mittel sehr gering. Denkmalpflegerische Sanierungsmaßnahmen mussten sich daher auf ein Objekt im Jahr beschränken. Für den Doppelhaushalt 2019/20 wurden daher höhere Mittel angemeldet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.02.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Kommunale Streckenpriorisierung“ Sehr geehrte Frau Gesell, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.01.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchem Jahr stammen die aktuell gültigen Prioritätenlisten a) für die Streckenkontrolle, b) für den Winterdienst und c) für die Streckenreinigung? Antwort 1: Die aktuell gültige Prioritätenliste für die Streckenkontrolle stammt aus dem Jahr 2021. Für den Winterdienst und die Streckenreinigung stammen die Listen aus dem Jahr 2016. Frage 2: In welchen wesentlichen Punkten unterscheiden sich die Prioritätenlisten für Streckenkontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung inhaltlich voneinander? Antwort 2: Die Priorisierung der Straßenkontrollen orientiert sich an der Verkehrsbedeutung und dem Zustand der Verkehrsanlagen. Die Winterdienstpriorität richtet sich nach der Verkehrsbedeutung und der topografischen Lage der Verkehrsanlagen. Die Prioritätenliste der Streckenkontrolle ist in sechs unterschiedliche Kategorieklassen eingeteilt. Die Kontrolle und Dokumentation erfolgt hierfür in unterschiedlichen Zeitintervallen: 1 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 1 - alle 2 Wochen (Fußgängerzonen mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 2 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 2 – monatlich (Straßen im Innenstadtbe- reich mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 3 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 3 - alle 6 Monate (alle übrigen Straßen im guten Zustand) Frau Andrea Gesell - 2 - 4 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 4 im Abstand von 3 Monaten (alle übri- gen Straßen in keinem guten Zustand) 5 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 5 im Abstand von 3 bis 6 Monaten (Feld, Wald und Wirtschaftswege, Parkplätze, P+R, Ingenieurbauwerke) 6 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 6 täglich (Straßen, Wege, Plätze, Inge- nieurbauwerke mit schlechtem Bauzustand, besonderer Verkehrsbedeutung mit hohem Kontrollbedarf aufgrund eines besonderen Gefährdungsgrades) Die Prioritätenliste für den Winterdienst und die Streckenreinigung ist in der Straßenreinigungssat- zung der Stadt Bornheim zusammengefasst. Sie umfasst die Sommerreinigung und die Winterwar- tung. Die Sommerreinigung ist dabei in drei unterschiedliche Reinigungsklassen aufgeteilt (S1, S2, S3) und die Winterwartung in zwei (W1, W2). Bezeich- nung Reinigungs- Reinigungs- Reinigungs- Verpflichtete Reinigungs- art Häufigkeit verpflichtung klasse (Sommer- reinigung) Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S1 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Anlieger monats Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S2 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Stadt Born- heim monats Reinigung und Winter- Sommerrei- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S3 nigung/Win- 1. und 3. Wochen- terwartung ende des Kalen- der- Reinigung und Win- Anlieger monats terwartung Fahrbahn Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W1 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 1 Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W2 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 2 - 3 - Frage 3: Welche Rad- und Fußwege sind derzeit in den Prioritätenlisten berücksichtigt, welchen Prioritäts- stufen sind sie jeweils zugeordnet und existieren hierfür eigenständige Streckenlisten (insbeson- dere für den Winterdienst)? Antwort 3: In der Straßenreinigungssatzung sind die Radwegabschnitte als Bestandteil der jeweiligen Straße erfasst. Eine Priorisierung von Radwegen gibt es derzeit nicht. Zur Förderung des Radverkehrs prüft die Verwaltung derzeit die Möglichkeiten, einen Winterdienst auf Radwegen im Stadtgebiet zu realisieren. Prüfbestandteil sind alle gemeinsamen Geh- und Radwege im Stadtgebiet sowie ergänzende Wege wie z.B. die Bachbegleitwege in Bornheim und Roisdorf. Die Reinigung (Sommerreinigung bzw. Winterwartung) der Gehwege ist bei allen öffentlichen Stra- ßen innerhalb der geschlossenen Ortslage in der Regel den Eigentümern der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke übertragen. Frage 4: Auf welcher konkreten Datengrundlage beruht die Einstufung der „Frequentierung“ von Straßen, Wegen und Plätzen, und erfolgt dabei eine Differenzierung nach Verkehrsarten (Kfz, Rad, Fuß)? Antwort 4: Die jeweiligen Straßen sind grundsätzlich unterteilt in Hauptsammelstraßen, Hauptverkehrsstra- ßen, Sammelstraßen, Anliegerstraßen und Wald,- Wirtschaftswege. Die Straßen, die für den Ver- kehr besonders wichtig sind, haben im Winterdienstverzeichnis die Priorität 1 (W1). Sie werden zuerst geräumt und gestreut, bis sie verkehrssicher sind. Danach werden die Straßen mit der Pri- orität 2 (W2) geräumt und gestreut. Frage 5: Wie, durch wen und in welchem zeitlichen Rhythmus werden die Prioritätenlisten für Strecken- kontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung fortgeschrieben oder angepasst, insbesondere im Hinblick auf neue Straßen, Wege oder veränderte Nutzungen (z. B. neue Radwege, Schulwege, Wohngebiete)? Antwort 5: Die Prioritätenlisten werden durch die Stadtverwaltung bedarfsweise kontrolliert und angepasst. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.02.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Kommunale Streckenpriorisierung“ Sehr geehrte Frau Gesell, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.01.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchem Jahr stammen die aktuell gültigen Prioritätenlisten a) für die Streckenkontrolle, b) für den Winterdienst und c) für die Streckenreinigung? Antwort 1: Die aktuell gültige Prioritätenliste für die Streckenkontrolle stammt aus dem Jahr 2021. Für den Winterdienst und die Streckenreinigung stammen die Listen aus dem Jahr 2016. Frage 2: In welchen wesentlichen Punkten unterscheiden sich die Prioritätenlisten für Streckenkontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung inhaltlich voneinander? Antwort 2: Die Priorisierung der Straßenkontrollen orientiert sich an der Verkehrsbedeutung und dem Zustand der Verkehrsanlagen. Die Winterdienstpriorität richtet sich nach der Verkehrsbedeutung und der topografischen Lage der Verkehrsanlagen. Die Prioritätenliste der Streckenkontrolle ist in sechs unterschiedliche Kategorieklassen eingeteilt. Die Kontrolle und Dokumentation erfolgt hierfür in unterschiedlichen Zeitintervallen: 1 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 1 - alle 2 Wochen (Fußgängerzonen mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 2 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 2 – monatlich (Straßen im Innenstadtbe- reich mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 3 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 3 - alle 6 Monate (alle übrigen Straßen im guten Zustand) Frau Andrea Gesell - 2 - 4 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 4 im Abstand von 3 Monaten (alle übri- gen Straßen in keinem guten Zustand) 5 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 5 im Abstand von 3 bis 6 Monaten (Feld, Wald und Wirtschaftswege, Parkplätze, P+R, Ingenieurbauwerke) 6 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 6 täglich (Straßen, Wege, Plätze, Inge- nieurbauwerke mit schlechtem Bauzustand, besonderer Verkehrsbedeutung mit hohem Kontrollbedarf aufgrund eines besonderen Gefährdungsgrades) Die Prioritätenliste für den Winterdienst und die Streckenreinigung ist in der Straßenreinigungssat- zung der Stadt Bornheim zusammengefasst. Sie umfasst die Sommerreinigung und die Winterwar- tung. Die Sommerreinigung ist dabei in drei unterschiedliche Reinigungsklassen aufgeteilt (S1, S2, S3) und die Winterwartung in zwei (W1, W2). Bezeich- nung Reinigungs- Reinigungs- Reinigungs- Verpflichtete Reinigungs- art Häufigkeit verpflichtung klasse (Sommer- reinigung) Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S1 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Anlieger monats Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S2 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Stadt Born- heim monats Reinigung und Winter- Sommerrei- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S3 nigung/Win- 1. und 3. Wochen- terwartung ende des Kalen- der- Reinigung und Win- Anlieger monats terwartung Fahrbahn Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W1 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 1 Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W2 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 2 - 3 - Frage 3: Welche Rad- und Fußwege sind derzeit in den Prioritätenlisten berücksichtigt, welchen Prioritäts- stufen sind sie jeweils zugeordnet und existieren hierfür eigenständige Streckenlisten (insbeson- dere für den Winterdienst)? Antwort 3: In der Straßenreinigungssatzung sind die Radwegabschnitte als Bestandteil der jeweiligen Straße erfasst. Eine Priorisierung von Radwegen gibt es derzeit nicht. Zur Förderung des Radverkehrs prüft die Verwaltung derzeit die Möglichkeiten, einen Winterdienst auf Radwegen im Stadtgebiet zu realisieren. Prüfbestandteil sind alle gemeinsamen Geh- und Radwege im Stadtgebiet sowie ergänzende Wege wie z.B. die Bachbegleitwege in Bornheim und Roisdorf. Die Reinigung (Sommerreinigung bzw. Winterwartung) der Gehwege ist bei allen öffentlichen Stra- ßen innerhalb der geschlossenen Ortslage in der Regel den Eigentümern der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke übertragen. Frage 4: Auf welcher konkreten Datengrundlage beruht die Einstufung der „Frequentierung“ von Straßen, Wegen und Plätzen, und erfolgt dabei eine Differenzierung nach Verkehrsarten (Kfz, Rad, Fuß)? Antwort 4: Die jeweiligen Straßen sind grundsätzlich unterteilt in Hauptsammelstraßen, Hauptverkehrsstra- ßen, Sammelstraßen, Anliegerstraßen und Wald,- Wirtschaftswege. Die Straßen, die für den Ver- kehr besonders wichtig sind, haben im Winterdienstverzeichnis die Priorität 1 (W1). Sie werden zuerst geräumt und gestreut, bis sie verkehrssicher sind. Danach werden die Straßen mit der Pri- orität 2 (W2) geräumt und gestreut. Frage 5: Wie, durch wen und in welchem zeitlichen Rhythmus werden die Prioritätenlisten für Strecken- kontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung fortgeschrieben oder angepasst, insbesondere im Hinblick auf neue Straßen, Wege oder veränderte Nutzungen (z. B. neue Radwege, Schulwege, Wohngebiete)? Antwort 5: Die Prioritätenlisten werden durch die Stadtverwaltung bedarfsweise kontrolliert und angepasst. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen