Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.08.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Tiefbauarbeiten Bonn-Brühler-Straße“ Sehr geehrter Herr Fantini, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 16.07.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen liegen den Tiefbauarbeiten zugrunde und welche Stellen waren operativ an den Tiefbauarbeiten beteiligt? Hat der Stadtbetrieb Bornheim bei den Arbeiten mitgewirkt? Antwort 1: Auftraggeber der Maßnahme war das Wasserwerk der Stadt Bornheim, betriebsgeführt durch den Stadtbetrieb Bornheim. Gegenstand der Maßnahme waren die Abtrennung/Außerbetrieb- nahme der Transportwasserleitung Bornheim-Walberberg sowie die Erneuerung des Trinkwas- serhausanschluss Obsthof Schmitz-Hübsch in Bornheim Merten. Die Verkehrsführung sowie die Aufstellung von Verkehrszeichen erfolgte, im Auftrag des Tiefbauunternehmens, durch den Tech- nischen Dienstleister Fa. Schröer Bornheim, entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung. Frage 2: Auf Hinwirken der FDP-Fraktion wurde durch die Stadtverwaltung zugesichert, dass nach Patchmatic-Arbeiten, bei denen die Baustelle im Anschluss nicht unverzüglich gereinigt werden kann, unverzüglich ein Verkehrszeichen mit Hinweis auf Rutschgefahr vorübergehend aufgestellt wird. Warum wurde dies - auch wenn es sich nicht um einen Patchmatic-Einsatz handelte - bei dieser Baustelle nicht ebenfalls umgesetzt? Antwort 2: Im vorliegenden Fall waren Hinweisschilder, welche auf eine Rutschgefahr hinweisen sollten, nicht Gegenstand der verkehrsrechtlichen Anordnung. Ohne Anordnung/Genehmigung dürfen Schilder nicht von Fremdunternehmern aufgestellt werden. Im Rahmen von Patchmatic-Einsätzen durch den SBB werden diese Hinweisschilder, gemäß dem gefassten Beschluss des MoVA, aufgestellt. Eine zusätzliche verkehrsrechtliche Anordnung ist nach Rücksprache mit Amt 9 nicht erforderlich. Herrn Hans-Peter Fantini - 2 - Frage 3: Kann der beschriebene Verkehrsbereich unverzüglich gereinigt oder alternativ unverzüglich ein temporäres Verkehrszeichen aufgestellt werden, das auf die Rutschgefahr hinweist? Antwort 3: Der Verkehrsbereich wurde am 06.08.2026 gereinigt. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.08.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Tiefbauarbeiten Bonn-Brühler-Straße“ Sehr geehrter Herr Fantini, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 16.07.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen liegen den Tiefbauarbeiten zugrunde und welche Stellen waren operativ an den Tiefbauarbeiten beteiligt? Hat der Stadtbetrieb Bornheim bei den Arbeiten mitgewirkt? Antwort 1: Auftraggeber der Maßnahme war das Wasserwerk der Stadt Bornheim, betriebsgeführt durch den Stadtbetrieb Bornheim. Gegenstand der Maßnahme waren die Abtrennung/Außerbetrieb- nahme der Transportwasserleitung Bornheim-Walberberg sowie die Erneuerung des Trinkwas- serhausanschluss Obsthof Schmitz-Hübsch in Bornheim Merten. Die Verkehrsführung sowie die Aufstellung von Verkehrszeichen erfolgte, im Auftrag des Tiefbauunternehmens, durch den Tech- nischen Dienstleister Fa. Schröer Bornheim, entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung. Frage 2: Auf Hinwirken der FDP-Fraktion wurde durch die Stadtverwaltung zugesichert, dass nach Patchmatic-Arbeiten, bei denen die Baustelle im Anschluss nicht unverzüglich gereinigt werden kann, unverzüglich ein Verkehrszeichen mit Hinweis auf Rutschgefahr vorübergehend aufgestellt wird. Warum wurde dies - auch wenn es sich nicht um einen Patchmatic-Einsatz handelte - bei dieser Baustelle nicht ebenfalls umgesetzt? Antwort 2: Im vorliegenden Fall waren Hinweisschilder, welche auf eine Rutschgefahr hinweisen sollten, nicht Gegenstand der verkehrsrechtlichen Anordnung. Ohne Anordnung/Genehmigung dürfen Schilder nicht von Fremdunternehmern aufgestellt werden. Im Rahmen von Patchmatic-Einsätzen durch den SBB werden diese Hinweisschilder, gemäß dem gefassten Beschluss des MoVA, aufgestellt. Eine zusätzliche verkehrsrechtliche Anordnung ist nach Rücksprache mit Amt 9 nicht erforderlich. Herrn Hans-Peter Fantini - 2 - Frage 3: Kann der beschriebene Verkehrsbereich unverzüglich gereinigt oder alternativ unverzüglich ein temporäres Verkehrszeichen aufgestellt werden, das auf die Rutschgefahr hinweist? Antwort 3: Der Verkehrsbereich wurde am 06.08.2026 gereinigt. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.06.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Buslinienverkehr in den Rheinorten Sehr geehrte Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.04.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Was wurde seit 2004 von Seiten der Stadt Bornheim unternommen, um das Busangebot in den Rheinorten zu verbessern, Erschießungsdefizite zu beseitigen und wie ist der Sachstand zu ein- zelnen Projekten? Antwort: Grundsätzlich verweise ich auf die Vorlage 727/2018, in der zu der von Ihnen angesprochenen Thematik eine umfassende Darstellung durch den Rhein-Sieg-Kreis als Verkehrsträger erfolgte, die im Stadtentwicklungsausschuss und im Rat behandelt worden ist. In diesem Zusammenhang ist auch geprüft worden, wie die Rheinorte zusätzlich in das Busver- kehrsnetz eingebunden werden können? Position des RSK ist, dass in den Rheinorten keine Er- schließungsdefizite vorhanden sind. Die Angebotsplanung des RSK erfolgt auf der Basis einheit- licher Kriterien, um eine einheitliche Versorgungsqualität im gesamten Verkehrsraum des Aufga- benträgers RSK sicherzustellen. Ein weiteres Busangebot würde gemäß der Position des RSK zu Parallelverkehren mit der Linie 16 führen und somit aus dessen Sicht ein zu vermeidendes Konkurrenzangebot darstellen. Er- gänzend zur guten Anbindung durch die Stadtbahnlinie 16 besteht insbesondere für mobilitäts- eingeschränkte Bürger bereits heute die Möglichkeit, das Anruf-Sammel-Taxi (AST) Bornheim (Linie 790) zu nutzen. Im Rahmen der fortlaufenden Verbesserung der Verkehrsangebote sind in jüngerer Zeit diverse Maßnahmen beschlossen und umgesetzt worden. Exemplarisch zu nennen ist etwa die Taktver- dichtung (u.a. 10-Minuten-Takt zur Hauptverkehrszeit) auf der Stadtbahnlinie 16 ab dem Fahr- planwechsel 28.08.2019. Frage 2: Sind der Stadt Pläne, Projekte oder Vorhaben bekannt, die Rheinorte, insbesondere den Herse- ler Norden, Uedorf und Widdig über den ÖPNV direkt an die restlichen Bornheimer Ortschaften im Vorgebirge anbinden sollen? Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Der Verwaltung sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Pläne bezüglich einer direkten Anbindung des Herseler Nordens oder der Ortschaften Uedorf und Widdig an die restlichen Bornheimer Ort- schaften bekannt. Frage 3: Gab oder gibt es Überlegungen/Planungen/Konzepte den Herseler Norden sowie die Ortschaften Uedorf und Widdig an eine bestehende Buslinie, z. Bsp. Die Linie 604 VRS oder Linie 721 REVG, anzubinden? Antwort: Die Ortschaften Uedorf und Widdig sind über die Stadtbahnlinie 16 per Umsteigeverbindung am Haltepunkt Hersel/Linie 16 mit den übrigen Ortschaften der Stadt Bornheim verbunden. Die Ver- bindung wird ergänzt durch das bestehende AST-Angebot, welches ein feingliedriges ÖPNV- Angebot in den Rheinorten darstellt. Weitere Überlegungen oder Planungen und Konzepte des RSK, den Herseler Norden bzw. die Ortschaften Uedorf und Widdig an bestehende Buslinien anzubinden, sind zurzeit nicht bekannt. Frage 4: Gab es Überlegungen, ggf. i.V.m. dem Projekt „Lead City Bonn“, die Linie 605 oder 600 über die Mondorfer Fähre bzw. Grau-Rheindorf hinaus bis in die Rheinorte zu verlängern? Antwort: Es sind zurzeit keine Überlegungen des RSK bekannt, die Linien 600 oder 605 über die Mondor- fer Fähre oder die Brücke Graurheindorf bis in die Rheinorte zu verlängern. Im Rahmen des Projektes „Lead City Bonn“ sind jedoch kleinteilige Taktverbesserungen auf der Linie 604 (Ückesdorf – Bonn Hbf – Hersel) vorgesehen (siehe Vorl. 029/2019-7). Frage 5: Sind der Stadt Pläne, Projekte oder Vorhaben bekannt oder gab es solche in der Ver- gangenheit, die Widdig an das Liniennetz der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (z. Bsp. Linie 721) anbinden könnten? Antwort: Es sind keine aktuell oder in der Vergangenheit diskutierten Pläne des RSK bekannt, die Ort- schaft Widdig in das Liniennetz der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft einzubinden. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.06.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. der aktuellen Sachstände zum Bürgerradweg, zur Höherlegung der Bahnsteige der Linie 16 und zum Ausbau der Bornheimer Str./Uedorfer Weg Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 10.05.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf den geplanten Bürgerradweg nach dem Besuch der Stadtspitze bei Straßen NRW in Euskirchen und welches weitere Vorgehen der Stadt Bornheim ist geplant? Antwort zu Frage 1: Seitens des Landesbetriebs Straßen NRW wurde bei dem Termin eine kurzfristige Klärung der offenstehenden Fragen in Aussicht gestellt. Sollte in den nächsten Tagen keine Reaktion erfol- gen, wird der Landesbetrieb Straßen NRW erneut angeschrieben und an die ausstehende Klä- rung erinnert. Frage 2: Wie ist der aktuelle Sachstand HGK“ Höherlegung der Bahnsteige Linie 16“ und welches weitere Vorgehen der Stadt Bornheim ist geplant? Antwort zu Frage 2: Nach abschließender Abstimmung der Planunterlagen mit den betroffenen Stellen beabsichtigt die HGK den Antrag zur Plangenehmigung ca. im Juli 2019 an die Bezirksregierung Köln einzu- reichen. Nach Erteilung der Plangenehmigung sollen die Arbeiten von der HGK ausgeschrieben und lt. Aussage der HGK voraussichtlich ab 2020 umgesetzt werden. Frage 3: Wie ist der aktuelle Sachstand des Ausbaus der Bornheimer Str./Uedorfer Weg und welches wei- tere Vorgehen der Stadt Bornheim ist geplant? Antwort zu Frage 3: Für den Uedorfer Weg/Bornheimer Straße zw. L 281 und L 300 wurde eine Straßenraumplanung entwickelt und dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 6.6.2018 vorgestellt. Ge- mäß Beschluss zu Vorlage 345/2018-9 wird die weitere Planung derzeit fortentwickelt, ein ent- Herrn Bernd Marx Parkstr. 65 53332 Bornheim - 2 - sprechender Einplanungsantrag gestellt sowie die planerischen Abstimmungen mit beteiligten Institutionen und Ämtern vorgenommen. Aufgrund der eben genannten aufwändigen Abstim- mungsprozesse (auch Grunderwerb) kann noch nicht genau festgelegt werden, ab wann der Ausbau der Straßen Uedorfer Weg und Bornheimer Straße erfolgt. Ein Baubeginn vor 2022 ist nach derzeitiger Einschätzung nicht zu erwarten. Mit freundlichen Grüßen gez. (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.07.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Spielplatz Hemmerich, Rösberger Straße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 7. Juli 2019 beantworte ich wie folgt: Bei der Pflege der Spielplätze ist zwischen den Spielplätzen zu unterscheiden, die nach Neuer- stellung bzw. grundhafter Sanierung und Attraktivitätssteigerung durch die Stadtverwaltung Born- heim unmittelbar durch Drittbeauftragung gepflegt werden (Spielplatz Schelmenpfad II und Wid- dig, Lichtweg), und den übrigen Spielplätzen, die der StadtBetrieb (SBB) pflegt. Frage 1: Wie oft und in welchem zeitlichen Abstand finden generell auf den Spielplätzen der Stadt Bornheim gärtnerische Arbeiten (Rasenschnitt, Grünschnitt an Hecken etc.) statt? Antwort: Bei den beiden Spielplätzen Schelmenpfad II und Widdig, Lichtweg vorerst wöchent- lich. Bei den übrigen Spielplätzen wird der Rasenschnitt aktuell in einem Turnus von 2-4 Wochen auf allen Anlagen im Stadtgebiet (inkl. Kinderspielplätzen) durchgeführt. Rückschnitt an Hecken und Sträuchern erfolgt zweimal im Jahr. Bei der Pflege der Kinderspielplätze wird der SBB in 2019 auch von Fremdfirmen unterstützt. Frage 2: Wann haben auf dem Spielplatz Hemmerich in diesem Jahr gärtnerische Arbeiten (Ra- senschnitt, Grünschnitt an Hecken etc.) stattgefunden und wie oft sind diese Arbeiten in diesem Jahr noch geplant? Antwort: Rasenschnitt im o. g. Turnus, zuletzt in 27. KW, Hecken und Sträucher (Sommer- schnitt) zuletzt in KW 27. Der Winterschnitt ist für Dezember/Januar geplant. Frage 3: Vor kurzem wurde auf dem Spielplatz Hemmerich der Kies ausgetauscht, die Bauma- schinen standen teilweise über Nacht offen zugänglich auf dem Platz und auch die Fundamente der Spielhäuser waren frei zugänglich. Warum wird in solchen Fällen ein Spielplatz nicht abge- sperrt? Antwort: Die ausführende Baufirma, die auch auf anderen Kinderspielplätzen in Bornheim diese Arbeiten durchführt bzw. durchgeführt hat, wird durch den SBB darüber in Kenntnis gesetzt und aufgefordert, entweder die Baumaschinen nach Beendigung der Arbeiten zu entfernen und/ oder den Arbeitsbereich mit Bauzäunen abzusichern. Herrn Christian Koch Maaßenstr. 16 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Gibt es für den Wechsel des Kieses und den Wechsel von Spielsand auf den städti- schen Spielplätzen einen für alle Spielplätze gültigen festen Turnus? Antwort: Der Spielsand ist auf den beiden genannten Anlagen Schelmenpfad II und Widdig, Lichtweg neu. Bisher besteht der Ansatz, durch regelmäßige Kontrolle und Reinigung („Sandmaster“) den Aus- tausch nur alle fünf Jahre durchführen zu müssen. Die Konsequenzen des Runderlasses der NRW-Landesregierung zum jährlichen Austausch von Spielsanden bleiben abzuwarten. Hier fin- det eine Abstimmung mit dem SBB statt. Frage 5: Wann wurde der Sand auf dem Spielplatz Hemmerich zuletzt ausgetauscht und wann ist der nächste Austausch geplant? Antwort: Der letzte Sandaustausch in Hemmerich durch den SBB war im Mai 2018. Was den nächsten Austausch angeht siehe Antwort zur Frage 4. Mit freundlichen Grüßen gez. (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.02.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Kommunale Streckenpriorisierung“ Sehr geehrte Frau Gesell, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.01.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchem Jahr stammen die aktuell gültigen Prioritätenlisten a) für die Streckenkontrolle, b) für den Winterdienst und c) für die Streckenreinigung? Antwort 1: Die aktuell gültige Prioritätenliste für die Streckenkontrolle stammt aus dem Jahr 2021. Für den Winterdienst und die Streckenreinigung stammen die Listen aus dem Jahr 2016. Frage 2: In welchen wesentlichen Punkten unterscheiden sich die Prioritätenlisten für Streckenkontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung inhaltlich voneinander? Antwort 2: Die Priorisierung der Straßenkontrollen orientiert sich an der Verkehrsbedeutung und dem Zustand der Verkehrsanlagen. Die Winterdienstpriorität richtet sich nach der Verkehrsbedeutung und der topografischen Lage der Verkehrsanlagen. Die Prioritätenliste der Streckenkontrolle ist in sechs unterschiedliche Kategorieklassen eingeteilt. Die Kontrolle und Dokumentation erfolgt hierfür in unterschiedlichen Zeitintervallen: 1 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 1 - alle 2 Wochen (Fußgängerzonen mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 2 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 2 – monatlich (Straßen im Innenstadtbe- reich mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 3 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 3 - alle 6 Monate (alle übrigen Straßen im guten Zustand) Frau Andrea Gesell - 2 - 4 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 4 im Abstand von 3 Monaten (alle übri- gen Straßen in keinem guten Zustand) 5 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 5 im Abstand von 3 bis 6 Monaten (Feld, Wald und Wirtschaftswege, Parkplätze, P+R, Ingenieurbauwerke) 6 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 6 täglich (Straßen, Wege, Plätze, Inge- nieurbauwerke mit schlechtem Bauzustand, besonderer Verkehrsbedeutung mit hohem Kontrollbedarf aufgrund eines besonderen Gefährdungsgrades) Die Prioritätenliste für den Winterdienst und die Streckenreinigung ist in der Straßenreinigungssat- zung der Stadt Bornheim zusammengefasst. Sie umfasst die Sommerreinigung und die Winterwar- tung. Die Sommerreinigung ist dabei in drei unterschiedliche Reinigungsklassen aufgeteilt (S1, S2, S3) und die Winterwartung in zwei (W1, W2). Bezeich- nung Reinigungs- Reinigungs- Reinigungs- Verpflichtete Reinigungs- art Häufigkeit verpflichtung klasse (Sommer- reinigung) Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S1 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Anlieger monats Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S2 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Stadt Born- heim monats Reinigung und Winter- Sommerrei- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S3 nigung/Win- 1. und 3. Wochen- terwartung ende des Kalen- der- Reinigung und Win- Anlieger monats terwartung Fahrbahn Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W1 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 1 Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W2 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 2 - 3 - Frage 3: Welche Rad- und Fußwege sind derzeit in den Prioritätenlisten berücksichtigt, welchen Prioritäts- stufen sind sie jeweils zugeordnet und existieren hierfür eigenständige Streckenlisten (insbeson- dere für den Winterdienst)? Antwort 3: In der Straßenreinigungssatzung sind die Radwegabschnitte als Bestandteil der jeweiligen Straße erfasst. Eine Priorisierung von Radwegen gibt es derzeit nicht. Zur Förderung des Radverkehrs prüft die Verwaltung derzeit die Möglichkeiten, einen Winterdienst auf Radwegen im Stadtgebiet zu realisieren. Prüfbestandteil sind alle gemeinsamen Geh- und Radwege im Stadtgebiet sowie ergänzende Wege wie z.B. die Bachbegleitwege in Bornheim und Roisdorf. Die Reinigung (Sommerreinigung bzw. Winterwartung) der Gehwege ist bei allen öffentlichen Stra- ßen innerhalb der geschlossenen Ortslage in der Regel den Eigentümern der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke übertragen. Frage 4: Auf welcher konkreten Datengrundlage beruht die Einstufung der „Frequentierung“ von Straßen, Wegen und Plätzen, und erfolgt dabei eine Differenzierung nach Verkehrsarten (Kfz, Rad, Fuß)? Antwort 4: Die jeweiligen Straßen sind grundsätzlich unterteilt in Hauptsammelstraßen, Hauptverkehrsstra- ßen, Sammelstraßen, Anliegerstraßen und Wald,- Wirtschaftswege. Die Straßen, die für den Ver- kehr besonders wichtig sind, haben im Winterdienstverzeichnis die Priorität 1 (W1). Sie werden zuerst geräumt und gestreut, bis sie verkehrssicher sind. Danach werden die Straßen mit der Pri- orität 2 (W2) geräumt und gestreut. Frage 5: Wie, durch wen und in welchem zeitlichen Rhythmus werden die Prioritätenlisten für Strecken- kontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung fortgeschrieben oder angepasst, insbesondere im Hinblick auf neue Straßen, Wege oder veränderte Nutzungen (z. B. neue Radwege, Schulwege, Wohngebiete)? Antwort 5: Die Prioritätenlisten werden durch die Stadtverwaltung bedarfsweise kontrolliert und angepasst. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.02.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Kommunale Streckenpriorisierung“ Sehr geehrte Frau Gesell, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.01.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchem Jahr stammen die aktuell gültigen Prioritätenlisten a) für die Streckenkontrolle, b) für den Winterdienst und c) für die Streckenreinigung? Antwort 1: Die aktuell gültige Prioritätenliste für die Streckenkontrolle stammt aus dem Jahr 2021. Für den Winterdienst und die Streckenreinigung stammen die Listen aus dem Jahr 2016. Frage 2: In welchen wesentlichen Punkten unterscheiden sich die Prioritätenlisten für Streckenkontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung inhaltlich voneinander? Antwort 2: Die Priorisierung der Straßenkontrollen orientiert sich an der Verkehrsbedeutung und dem Zustand der Verkehrsanlagen. Die Winterdienstpriorität richtet sich nach der Verkehrsbedeutung und der topografischen Lage der Verkehrsanlagen. Die Prioritätenliste der Streckenkontrolle ist in sechs unterschiedliche Kategorieklassen eingeteilt. Die Kontrolle und Dokumentation erfolgt hierfür in unterschiedlichen Zeitintervallen: 1 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 1 - alle 2 Wochen (Fußgängerzonen mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 2 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 2 – monatlich (Straßen im Innenstadtbe- reich mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 3 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 3 - alle 6 Monate (alle übrigen Straßen im guten Zustand) Frau Andrea Gesell - 2 - 4 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 4 im Abstand von 3 Monaten (alle übri- gen Straßen in keinem guten Zustand) 5 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 5 im Abstand von 3 bis 6 Monaten (Feld, Wald und Wirtschaftswege, Parkplätze, P+R, Ingenieurbauwerke) 6 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 6 täglich (Straßen, Wege, Plätze, Inge- nieurbauwerke mit schlechtem Bauzustand, besonderer Verkehrsbedeutung mit hohem Kontrollbedarf aufgrund eines besonderen Gefährdungsgrades) Die Prioritätenliste für den Winterdienst und die Streckenreinigung ist in der Straßenreinigungssat- zung der Stadt Bornheim zusammengefasst. Sie umfasst die Sommerreinigung und die Winterwar- tung. Die Sommerreinigung ist dabei in drei unterschiedliche Reinigungsklassen aufgeteilt (S1, S2, S3) und die Winterwartung in zwei (W1, W2). Bezeich- nung Reinigungs- Reinigungs- Reinigungs- Verpflichtete Reinigungs- art Häufigkeit verpflichtung klasse (Sommer- reinigung) Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S1 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Anlieger monats Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S2 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Stadt Born- heim monats Reinigung und Winter- Sommerrei- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S3 nigung/Win- 1. und 3. Wochen- terwartung ende des Kalen- der- Reinigung und Win- Anlieger monats terwartung Fahrbahn Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W1 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 1 Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W2 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 2 - 3 - Frage 3: Welche Rad- und Fußwege sind derzeit in den Prioritätenlisten berücksichtigt, welchen Prioritäts- stufen sind sie jeweils zugeordnet und existieren hierfür eigenständige Streckenlisten (insbeson- dere für den Winterdienst)? Antwort 3: In der Straßenreinigungssatzung sind die Radwegabschnitte als Bestandteil der jeweiligen Straße erfasst. Eine Priorisierung von Radwegen gibt es derzeit nicht. Zur Förderung des Radverkehrs prüft die Verwaltung derzeit die Möglichkeiten, einen Winterdienst auf Radwegen im Stadtgebiet zu realisieren. Prüfbestandteil sind alle gemeinsamen Geh- und Radwege im Stadtgebiet sowie ergänzende Wege wie z.B. die Bachbegleitwege in Bornheim und Roisdorf. Die Reinigung (Sommerreinigung bzw. Winterwartung) der Gehwege ist bei allen öffentlichen Stra- ßen innerhalb der geschlossenen Ortslage in der Regel den Eigentümern der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke übertragen. Frage 4: Auf welcher konkreten Datengrundlage beruht die Einstufung der „Frequentierung“ von Straßen, Wegen und Plätzen, und erfolgt dabei eine Differenzierung nach Verkehrsarten (Kfz, Rad, Fuß)? Antwort 4: Die jeweiligen Straßen sind grundsätzlich unterteilt in Hauptsammelstraßen, Hauptverkehrsstra- ßen, Sammelstraßen, Anliegerstraßen und Wald,- Wirtschaftswege. Die Straßen, die für den Ver- kehr besonders wichtig sind, haben im Winterdienstverzeichnis die Priorität 1 (W1). Sie werden zuerst geräumt und gestreut, bis sie verkehrssicher sind. Danach werden die Straßen mit der Pri- orität 2 (W2) geräumt und gestreut. Frage 5: Wie, durch wen und in welchem zeitlichen Rhythmus werden die Prioritätenlisten für Strecken- kontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung fortgeschrieben oder angepasst, insbesondere im Hinblick auf neue Straßen, Wege oder veränderte Nutzungen (z. B. neue Radwege, Schulwege, Wohngebiete)? Antwort 5: Die Prioritätenlisten werden durch die Stadtverwaltung bedarfsweise kontrolliert und angepasst. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.01.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Daten zur Haushaltssatzung Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 23.01.2019 beantworte ich wie folgt: Frage: Wie hoch waren die Erträge der Gewerbesteuer in den Jahren 2008 bis 2018, bei einem Hebesatz von wie viel Punkten? (Bitte in einer Excel-Tabelle darstellen) Wie hoch waren die Erträge der Grundsteuer B in den Jahren 2008 bis 2018, bei einem Hebesatz von wie viel Punkten? (Bitte in einer Excel-Tabelle darstellen) Wie hoch war der Ertrag 2018 pro Punkt Gewerbesteuer? Wo hoch war der Ertrag 2018 pro Punkt Grundsteuer B? Wie würde sich das Gesamtsteueraufkommen dieser beiden Kommunalsteuern ändern, wenn die Grundsteuer B um 10 Punkte gesenkt und gleichzeitig die Ge- werbesteuer um 5 Punkte angehoben wird? Antwort: Die Antworten zu den vorstehenden Fragen werden in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Jahresergebnisse und Hebesätze 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Erträge Grundsteuer B 5.590.411 5.981.640 6.146.823 6.322.978 6.345.808 7.051.307 7.159.744 7.863.517 7.851.288 9.510.373 10.463.767 Hebesatz Grundsteuer B 399 v.H. 399 v.H. 430 v.H. 430 v.H. 430 v.H. 470 v.H. 470 v.H. 500 v.H. 500 v.H. 595 v.H: 645 v.H. Erträge Gew erbesteuer 8.230.603 7.276.373 12.147.481 10.620.308 11.930.427 12.137.687 11.049.051 14.145.057 13.579.729 18.025.225 18.059.034 Hebesatz Gew erbesteuer 420 v.H. 420 v.H. 440 v.H. 440 v.H. 440 v.H. 465 v.H. 465 v.H. 485 v.H. 485 v.H. 485 v.H. 490 v.H. 1 %-Punkt Grundsteuer 16.223 1 %-Punkt Gew erbesteuer 36.855 Aufkommen Grundsteuer bei Senkung auf 635 %-Punkte (Basis Ist-Wert 2018) 10.301.538 Aufkommen Gew erbesteuer bei Anhebung auf 495 %-Punkte (Basis Ist-Wert 2018) 18.243.310 Aufkommen Grundsteuer bei Senkung auf 685 %-Punkte (Basis Plan-Wert 2019; 11.455.000 €) 11.290.180 Aufkommen Gew erbesteuer bei Anhebung auf 495 %-Punkte (Basis Plan-Wert 2019; 18.000.000 €) 18.183.673 An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Erläuterungen: Die Entwicklung der Grundsteuer B ist gekennzeichnet durch stetig ansteigende Erträge. Die Gewerbesteuer unterliegt hingegen in ihrer Entwicklung konjunkturellen Schwankungen. Von daher ist sie in ihrem Aufkommen weniger verlässlich als die Grundsteuer B. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen