Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 07.05.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Sachstände Baugebiete Hersel und Feuerwehrgerätehaus Hersel Sehr geehrte Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.04.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich Neuordnung der Grundstücke innerhalb des Bebau- ungsplans He 09 sowie dessen Umsetzung? Antwort: Die Verwaltung bereitet aktuell Entwürfe für eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Be- bauungsplan He 09 vor. Dazu wurde bei der HGK die aktuelle Planung bezüglich barrierefreier Ausbau der Bahnsteige und zukünftiger Nutzung des Stellwerkes angefragt. Sollte es unter den Bedingungen der Corona-Pandemie möglich sein, ist auch ein Termin mit dem Eigentümer einer großen Fläche im Plangebiet geplant. Dies ist auch notwendig, um die Altlastenproblematik des Standortes besser einzuordnen. Frage 2: Wie ist der aktuelle Sachstand zum Flächen-Pool.NRW- Standort 1 der Stadt Bornheim 619/2014-Sbo) / Germania Brauerei Hersel? Antwort: Zwischen Flächen-Pool.NRW und dem Eigentümer wurden vorbereitende Gespräche geführt. Die weiteren Verhandlungen wurden anschließend jedoch bilateral geführt, so dass es weiterer Leistungen des Flächenpools nicht bedurfte. Weitere Sachstände und Entwicklungen sind der Verwaltung nicht bekannt. Frage 3: Existiert bereits ein Konzeptentwurf für die Folgenutzung des Altstandortes des Lidl-Marktes an der L300 (338/2020-7)? Antwort: Es existieren noch keine Konzeptentwürfe, da noch kein umsetzbares Konzept für den Neustand- ort vorliegt. Herrn Frank-Rüdiger Prinz Gartenstr. 141 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Besteht die Möglichkeit, dass, neben dem derzeit laufenden Ausbau des Mittelweges, die Umge- hungsstraße für den Knotenpunkt Hersel (Vgl. 312/2020-7) auch von der L300 her begonnen wird, um so, noch vor Realisierung einer Brücke über die Bahntrassen, Grundstücke zwischen L300 und Bahn zu erschließen? Antwort: Hinsichtlich der Umgehungsstraße wurde zunächst die Machbarkeitsstudie erarbeitet. Darüber hinaus liegen noch keine weiteren Konkretisierungen zu den Vorraussetzungen zur Umsetzung der Planung und darüber hinaus gehenden Flächenaussagen vor. Frage 5: Sind die unter den Fragen eins bis vier genannten Grundstücke grundsätzlich oder unter Aufla- gen, falls ja, welche, geeignet um einen Neubau des Herseler Feuerwehrgerätehauses zu reali- sieren? Antwort: Die Frage kann erst im späteren Verlauf eines noch erforderlichen Planverfahrens beantwortet werden. Damit dürfte erst im Jahr 2022 zu rechnen sein. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Dialogdisplay Heerweg in Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 31.01.2023 beantworte ich wie folgt: Frage: Wie ist der aktuelle Sachstand zur vom Rhein-Sieg-Kreis angeregten Installation eines Dialogdis- plays auf dem Heerweg in Hemmerich? Antwort: Das Dialogdisplay wurde am 22.03.2023 durch den Rhein-Sieg-Kreis in Betrieb genommen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Christian Koch Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Dialogdisplay Heerweg in Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 31.01.2023 beantworte ich wie folgt: Frage: Wie ist der aktuelle Sachstand zur vom Rhein-Sieg-Kreis angeregten Installation eines Dialogdis- plays auf dem Heerweg in Hemmerich? Antwort: Das Dialogdisplay wurde am 22.03.2023 durch den Rhein-Sieg-Kreis in Betrieb genommen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 07.03.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Sportplätze in Bornheim“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Sportplätze gibt es auf städtischem Gebiet und welche Eigentumsverhältnisse liegen dort zurzeit vor? Antwort 1: städt. Sportplätze: Franz-Farnschläder-Stadion Bornheim Sportplatz Hersel Sportplatz Rösberg Sportplätze die im Rahmen eines Erbbauchrechtsvertrages an die Vereine übertragen wurden: Sportplatz Bornheim (Kunstrasenplatz) Sportplatz Merten Sportplatz Sechtem Sportplatz Walberberg Sportplatz Waldorf städt. Sportplätze mit Pachtvertrag: Sportplatz Hemmerich städt. Sportplätze mit Nutzungsvertrag: Sportplatz Brenig Sportplatz Widdig Frage 2: Wie ist die Auslastung bei den jeweiligen Sportplätzen (Anzahl Mannschaften, Anzahl wöchentli- che Übungseinheiten) Antwort 2: Die Vereine nutzen die Plätze für den Trainings- und Spielbetrieb. Die genaue Auslastung muss bei den Vereinen abgefragt werden. Allerdings haben alle Vereine in der Vergangenheit überein- stimmend erklärt, dass die Plätze maximal ausgelastet sind. Herrn Dirk König Servatiusweg 19 53332 Bornheim - 2 - Die Sportplätze in Rösberg (Tennenplatz) und Hemmerich (Rasenplatz) werden nicht mehr von Fußballvereinen bespielt. In Hemmerich wird der Platz vom Ortsausschuss genutzt. In Rösberg steht er zur freien Verfügung. Frage 3: Welche Regelungen wurden mit den Vereinen zur Instandhaltung (inkl. Deckschicht) des Platzes zu deren Lasten und Gunsten getroffen? Antwort 3: städt. Sportplätze mit Erbbauchrechtsvertrag: Die Vereine haben die jeweilige Sportanlage und deren Ausstattung auf eigene Kosten im ver- tragsgemäßen Zustand und Umfang zu erhalten und alle erforderlichen Reparaturen fachgerecht durchzuführen. Hierzu gehören u. a. alle Substanz erhaltenden Bauleistungen sowie Reparatu- ren, Wartungen und Ersatzbeschaffungen hinsichtlich der technischen und sonstigen Einrichtun- gen. Die Kosten für die Erneuerung des Kunstrasenbelages (hier wurde eine Dauer von 15 bis 20 Jahre angenommen) tragen die Vereine. Frage 4: Wie ist der Stand der Umsetzung zu den Instandhaltungsarbeiten und ggf. vereinbarten Rückla- gen? Antwort 4: Im Rahmen der jeweiligen Erbbaurechtsverträge erhalten die Vereine einen jährlichen Betriebs- kostenzuschuss von 12.500,00 €. Weiterhin sind sie vertraglich verpflichtet, Rücklagen von insgesamt 100.000,00 € für die Erneue- rung des Kunstrasenbelages zu bilden. Diese sind in drei Raten auf ein Sperrkonto zu entrichten und auf Verlangen der Verwaltung vorzulegen. Nach Rücksprache mit den Vereinen ist davon auszugehen, dass die vertraglich festgelegten Rücklagen gebildet wurden. Entsprechende Nach- weise wurden angefordert. Die Instandhaltungsarbeiten an den städtischen Sportanlagen (Sta- dion, Sportplatz Hersel und Sportplatz Widdig) werden vom Stadtbetrieb Bornheim durchgeführt. Die Pflege- und Instandhaltungsarbeiten der übrigen Anlagen obliegt - entsprechend der vertrag- lichen Vereinbarungen - den Vereinen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand befinden sich die Anlagen in einem ordentlichen Zustand. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 07.03.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Sportplätze in Bornheim“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Sportplätze gibt es auf städtischem Gebiet und welche Eigentumsverhältnisse liegen dort zurzeit vor? Antwort 1: städt. Sportplätze: Franz-Farnschläder-Stadion Bornheim Sportplatz Hersel Sportplatz Rösberg Sportplätze die im Rahmen eines Erbbauchrechtsvertrages an die Vereine übertragen wurden: Sportplatz Bornheim (Kunstrasenplatz) Sportplatz Merten Sportplatz Sechtem Sportplatz Walberberg Sportplatz Waldorf städt. Sportplätze mit Pachtvertrag: Sportplatz Hemmerich städt. Sportplätze mit Nutzungsvertrag: Sportplatz Brenig Sportplatz Widdig Frage 2: Wie ist die Auslastung bei den jeweiligen Sportplätzen (Anzahl Mannschaften, Anzahl wöchentli- che Übungseinheiten) Antwort 2: Die Vereine nutzen die Plätze für den Trainings- und Spielbetrieb. Die genaue Auslastung muss bei den Vereinen abgefragt werden. Allerdings haben alle Vereine in der Vergangenheit überein- stimmend erklärt, dass die Plätze maximal ausgelastet sind. Herrn Dirk König Servatiusweg 19 53332 Bornheim - 2 - Die Sportplätze in Rösberg (Tennenplatz) und Hemmerich (Rasenplatz) werden nicht mehr von Fußballvereinen bespielt. In Hemmerich wird der Platz vom Ortsausschuss genutzt. In Rösberg steht er zur freien Verfügung. Frage 3: Welche Regelungen wurden mit den Vereinen zur Instandhaltung (inkl. Deckschicht) des Platzes zu deren Lasten und Gunsten getroffen? Antwort 3: städt. Sportplätze mit Erbbauchrechtsvertrag: Die Vereine haben die jeweilige Sportanlage und deren Ausstattung auf eigene Kosten im ver- tragsgemäßen Zustand und Umfang zu erhalten und alle erforderlichen Reparaturen fachgerecht durchzuführen. Hierzu gehören u. a. alle Substanz erhaltenden Bauleistungen sowie Reparatu- ren, Wartungen und Ersatzbeschaffungen hinsichtlich der technischen und sonstigen Einrichtun- gen. Die Kosten für die Erneuerung des Kunstrasenbelages (hier wurde eine Dauer von 15 bis 20 Jahre angenommen) tragen die Vereine. Frage 4: Wie ist der Stand der Umsetzung zu den Instandhaltungsarbeiten und ggf. vereinbarten Rückla- gen? Antwort 4: Im Rahmen der jeweiligen Erbbaurechtsverträge erhalten die Vereine einen jährlichen Betriebs- kostenzuschuss von 12.500,00 €. Weiterhin sind sie vertraglich verpflichtet, Rücklagen von insgesamt 100.000,00 € für die Erneue- rung des Kunstrasenbelages zu bilden. Diese sind in drei Raten auf ein Sperrkonto zu entrichten und auf Verlangen der Verwaltung vorzulegen. Nach Rücksprache mit den Vereinen ist davon auszugehen, dass die vertraglich festgelegten Rücklagen gebildet wurden. Entsprechende Nach- weise wurden angefordert. Die Instandhaltungsarbeiten an den städtischen Sportanlagen (Sta- dion, Sportplatz Hersel und Sportplatz Widdig) werden vom Stadtbetrieb Bornheim durchgeführt. Die Pflege- und Instandhaltungsarbeiten der übrigen Anlagen obliegt - entsprechend der vertrag- lichen Vereinbarungen - den Vereinen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand befinden sich die Anlagen in einem ordentlichen Zustand. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Herr Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim 24.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Neubau Hallenfreizeitbad“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bitte stellen Sie uns zum Neubau des HFB dar, wie sich das Investitionsvolumina i.H.v. 33 bzw. 36,2 Mio. EUR auf die verschiedenen Bauteile (Hallenbad, Freibad, Sauna, Physioraum, Abrisskosten) darstellt? Antwort 1: Zur Aufteilung des Investitionsvolumens der 33 (32.957.000) bzw. 36,2 (36.205.750) Mio. EUR auf die verschiedenen Bereiche lässt sich Folgendes ausführen: 1. 24.425.000 EUR netto (29.065.750 EUR brutto) wurden für das neue Hallenbad ohne Freibad in Form der Workshopvariante ermittelt. Die Gesamtfläche des Hallenbades wür- de dann in etwa 3.275 m² (Bruttogeschossfläche) betragen, inkl. 1.315 m² Nebenräume für Umkleiden, Duschen und WC ; bei der Basisvariante würden für das neue Hallenbad 21.695.000 EUR netto veranschlagt (ca. 25.817.050 brutto). Die Gesamtfläche des Hallenbades würde dann in etwa 2.875 m², inkl. 1.210 m² für Ne- benräume für Umkleiden, Duschen und WC, betragen (jeweils BGF). 2. 250.000 EUR (297.500 EUR brutto) entfallen von den obigen Summen jeweils auf die Anlage einer neuen Zuwegung zur Sauna (dies umfasst nicht separate Umkleiden und Duschen, sondern wie gesagt lediglich eine neue Erschließung). 3. 600.000 EUR netto (714.000 EUR brutto) wurden davon für den Rückbau des alten Hal- lenfreizeitbades einkalkuliert. 4. 2.000.000 EUR (netto) - ebenfalls inkludiert - wurden für die Integration/den Bau einer Physiopraxis mit Fitnessstudio (inkl. Umkleiden und Duschen) berechnet; dies wird im weiteren Verlauf sicherlich nur in Betracht kommen, wenn von einer gesicherten langfris- tigen Anmietung der Räumlichkeiten auszugesehen ist. 5. 6.000.000 EUR netto (7.140.000 brutto) kommen hinzu jeweils für die Freibadsanierung, davon ca. 2.000.000 EUR netto (2,38 Millionen brutto) auf dessen Technik. Frage 2: Welche Schulklassen und Vereine können aus Sicht der Verwaltung durch ein ggf. neu zu errichtendes Lehrschwimmbecken im Bornheimer Norden kürzere Wege im Gegensatz zum Standort Bornheim Mitte wahrnehmen? - 2 - Antwort 2: Für folgende Schulen wäre ein neu zu errichtendes Lehrschwimmbecken im Born- heimer Norden kürzer zu erreichen: GS Walberberg GS Merten Heinrich-Böll-Gesamtschule Bornheim GS Sechtem und GS Rösberg Bezüglich der Vereinsnutzung kann keine konkrete Aussage getroffen werden, da die Wohnorte der Nutzer nicht bekannt sind. Das Hallenfreizeitbad wird u.a. vom DRK, von der DLRG, von der Polizei, Sportkanuten Bonn, VHS, Sporteinander e.V. Bonn genutzt. Frage 3: Wie ist der Stand der Möglichkeiten zu einem Lehrschwimmbecken im Bornheimer Nor- den? Antwort 3: Hier ist Stand nach wie vor, dass es sich dabei um ein (weiterhin?) geplantes Vorha- ben eines privaten Investors handelt, der dafür ein baurechtlich geeignetes Grundstück haben muss. Ein städtisches steht dafür derzeit nicht zur Verfügung. Die Wirtschaftsförderungsabteilung kann natürlich bei der Suche unterstützen. Frage 4: Wie sieht die Zeitschiene für den weiteren Verlauf für das HFB und ein ggf. mögliches Lehrschwimmbecken im Norden aus? Antwort 4: Es wird auf die Vorlage 140/2023-6 verwiesen. Da heißt es: „Der in Anlage beigefüg- te Zeitplan ist mit dem zu beauftragenden Planer konkret auszuarbeiten“. Hiernach erstreckt sich die Umsetzung des Vorhabens über 5 Jahre. Frage 5: Zu welchen heutigen Kosten könnte aus Sicht der Verwaltung, bzw. des begleitenden Architekten, das Schwimmbad wie in Königswinter gebaut werden? Antwort 5: Das Schwimmbad in Königswinter wurde 2019/21 errichtet. Für die Kostenfortschrei- bung wurden für die Jahre 2021 bis 2024 (4 Jahre) eine Kostensteigerung von durchschnittlich 6 % zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich folgende Berechnung: Hallenbad Königswinter hochgerechnet: 15 Mio. € Außenanlagen inkl. Planer 3 Mio. € Freibadsanierung inkl. Anbindung Technik 7 Mio. € Gesamtkosten-Schätzung 25 Mio. € Der Rückbau des alten Hallenbades ist nicht eingerechnet. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Herr Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim 24.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Neubau Hallenfreizeitbad“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bitte stellen Sie uns zum Neubau des HFB dar, wie sich das Investitionsvolumina i.H.v. 33 bzw. 36,2 Mio. EUR auf die verschiedenen Bauteile (Hallenbad, Freibad, Sauna, Physioraum, Abrisskosten) darstellt? Antwort 1: Zur Aufteilung des Investitionsvolumens der 33 (32.957.000) bzw. 36,2 (36.205.750) Mio. EUR auf die verschiedenen Bereiche lässt sich Folgendes ausführen: 1. 24.425.000 EUR netto (29.065.750 EUR brutto) wurden für das neue Hallenbad ohne Freibad in Form der Workshopvariante ermittelt. Die Gesamtfläche des Hallenbades wür- de dann in etwa 3.275 m² (Bruttogeschossfläche) betragen, inkl. 1.315 m² Nebenräume für Umkleiden, Duschen und WC ; bei der Basisvariante würden für das neue Hallenbad 21.695.000 EUR netto veranschlagt (ca. 25.817.050 brutto). Die Gesamtfläche des Hallenbades würde dann in etwa 2.875 m², inkl. 1.210 m² für Ne- benräume für Umkleiden, Duschen und WC, betragen (jeweils BGF). 2. 250.000 EUR (297.500 EUR brutto) entfallen von den obigen Summen jeweils auf die Anlage einer neuen Zuwegung zur Sauna (dies umfasst nicht separate Umkleiden und Duschen, sondern wie gesagt lediglich eine neue Erschließung). 3. 600.000 EUR netto (714.000 EUR brutto) wurden davon für den Rückbau des alten Hal- lenfreizeitbades einkalkuliert. 4. 2.000.000 EUR (netto) - ebenfalls inkludiert - wurden für die Integration/den Bau einer Physiopraxis mit Fitnessstudio (inkl. Umkleiden und Duschen) berechnet; dies wird im weiteren Verlauf sicherlich nur in Betracht kommen, wenn von einer gesicherten langfris- tigen Anmietung der Räumlichkeiten auszugesehen ist. 5. 6.000.000 EUR netto (7.140.000 brutto) kommen hinzu jeweils für die Freibadsanierung, davon ca. 2.000.000 EUR netto (2,38 Millionen brutto) auf dessen Technik. Frage 2: Welche Schulklassen und Vereine können aus Sicht der Verwaltung durch ein ggf. neu zu errichtendes Lehrschwimmbecken im Bornheimer Norden kürzere Wege im Gegensatz zum Standort Bornheim Mitte wahrnehmen? - 2 - Antwort 2: Für folgende Schulen wäre ein neu zu errichtendes Lehrschwimmbecken im Born- heimer Norden kürzer zu erreichen: GS Walberberg GS Merten Heinrich-Böll-Gesamtschule Bornheim GS Sechtem und GS Rösberg Bezüglich der Vereinsnutzung kann keine konkrete Aussage getroffen werden, da die Wohnorte der Nutzer nicht bekannt sind. Das Hallenfreizeitbad wird u.a. vom DRK, von der DLRG, von der Polizei, Sportkanuten Bonn, VHS, Sporteinander e.V. Bonn genutzt. Frage 3: Wie ist der Stand der Möglichkeiten zu einem Lehrschwimmbecken im Bornheimer Nor- den? Antwort 3: Hier ist Stand nach wie vor, dass es sich dabei um ein (weiterhin?) geplantes Vorha- ben eines privaten Investors handelt, der dafür ein baurechtlich geeignetes Grundstück haben muss. Ein städtisches steht dafür derzeit nicht zur Verfügung. Die Wirtschaftsförderungsabteilung kann natürlich bei der Suche unterstützen. Frage 4: Wie sieht die Zeitschiene für den weiteren Verlauf für das HFB und ein ggf. mögliches Lehrschwimmbecken im Norden aus? Antwort 4: Es wird auf die Vorlage 140/2023-6 verwiesen. Da heißt es: „Der in Anlage beigefüg- te Zeitplan ist mit dem zu beauftragenden Planer konkret auszuarbeiten“. Hiernach erstreckt sich die Umsetzung des Vorhabens über 5 Jahre. Frage 5: Zu welchen heutigen Kosten könnte aus Sicht der Verwaltung, bzw. des begleitenden Architekten, das Schwimmbad wie in Königswinter gebaut werden? Antwort 5: Das Schwimmbad in Königswinter wurde 2019/21 errichtet. Für die Kostenfortschrei- bung wurden für die Jahre 2021 bis 2024 (4 Jahre) eine Kostensteigerung von durchschnittlich 6 % zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich folgende Berechnung: Hallenbad Königswinter hochgerechnet: 15 Mio. € Außenanlagen inkl. Planer 3 Mio. € Freibadsanierung inkl. Anbindung Technik 7 Mio. € Gesamtkosten-Schätzung 25 Mio. € Der Rückbau des alten Hallenbades ist nicht eingerechnet. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Schulbusweg Teutonenstraße-Lichtweg Sehr geehrter Herr Schmitz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Verwaltung die Problematik an der Einmündung Teutonenstraße/Licht- weg bekannt? Antwort 1: Die benannte Verkehrssituation ist der Verwaltung bisher nicht bekannt und wurde seitens der Verkehrsbetriebe bisher auch nicht als Problemstelle benannt. Auch bei der Bußgeldstelle gibt es Stand heute noch keinerlei Beschwerden wegen der Park- und Verkehrssituation an der Einmündung Teutonenstraße / Lichtweg. Frage 2: Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Verwaltung kurzfristig umsetzten? Wenn nein, besteht für die Verbesserung der Verkehrssicherheit die Möglichkeit der Auf- zeichnung einer Sperrfläche oder das Aufstellen von Halteverbotsschildern? Antwort 2: Das Amt für Straßenverkehr wird mit den Verkehrsbetrieben Kontaktaufneh- men und um eine Stellungnahme bitten, um ein mögliches Handlungserfordernis zu prü- fen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt keine Meldung der Verkehrsbetriebe vor, somit besteht aus Sicht der Verwaltung kein Handlungsbedarf. Sollte im Prüfverfahren ein Handlungs- bedarf festgestellt werden, werden geeignete Maßnahmen geprüft. Allerdings können die notwendigen Überprüfungen aufgrund der personellen Vakanzen bei der Verkehrsbehörde, den noch abzuarbeitenden älteren Prüfaufträgen und der Viel- zahl der sonstigen straßenverkehrsrechtlichen Aufgaben leider nur mit Verzögerung er- folgen. Die Kollegen des ruhenden Verkehrs werden die Örtlichkeit in der täglichen Route in Au- genschein nehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herr Rolf Schmitz Teutonenstraße 5 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Schulbusweg Teutonenstraße-Lichtweg Sehr geehrter Herr Schmitz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Verwaltung die Problematik an der Einmündung Teutonenstraße/Licht- weg bekannt? Antwort 1: Die benannte Verkehrssituation ist der Verwaltung bisher nicht bekannt und wurde seitens der Verkehrsbetriebe bisher auch nicht als Problemstelle benannt. Auch bei der Bußgeldstelle gibt es Stand heute noch keinerlei Beschwerden wegen der Park- und Verkehrssituation an der Einmündung Teutonenstraße / Lichtweg. Frage 2: Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Verwaltung kurzfristig umsetzten? Wenn nein, besteht für die Verbesserung der Verkehrssicherheit die Möglichkeit der Auf- zeichnung einer Sperrfläche oder das Aufstellen von Halteverbotsschildern? Antwort 2: Das Amt für Straßenverkehr wird mit den Verkehrsbetrieben Kontaktaufneh- men und um eine Stellungnahme bitten, um ein mögliches Handlungserfordernis zu prü- fen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt keine Meldung der Verkehrsbetriebe vor, somit besteht aus Sicht der Verwaltung kein Handlungsbedarf. Sollte im Prüfverfahren ein Handlungs- bedarf festgestellt werden, werden geeignete Maßnahmen geprüft. Allerdings können die notwendigen Überprüfungen aufgrund der personellen Vakanzen bei der Verkehrsbehörde, den noch abzuarbeitenden älteren Prüfaufträgen und der Viel- zahl der sonstigen straßenverkehrsrechtlichen Aufgaben leider nur mit Verzögerung er- folgen. Die Kollegen des ruhenden Verkehrs werden die Örtlichkeit in der täglichen Route in Au- genschein nehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herr Rolf Schmitz Teutonenstraße 5 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Führen von Feuerwehrbooten mit Sportbootführerschein Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 27.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Mitglieder der Feuerwehr Bornheim sind zum Führen des Mehrzweckboots und des Rettungsboots berechtigt? Antwort 1: In der Löscheinheit Hersel sind 19 Personen im Besitz des Sportbootführerscheines, wovon 10 die Ausbildung zum Führen des Mehrzweckboot (MZB) und des Rettungsboot (RTB) haben. In der Löscheinheit Widdig sind 10 Personen im Besitz des Sportbootführerscheines, wovon 10 die Ausbildung zum Führen des RTB haben und 2 berechtigt sind das MZB zu führen. Frage 2: Wie viele dieser berechtigten Personen verfügen über einen Sportbootführerschein? Antwort 2: Eine Gesamtzahl kann nicht genau ermittelt werden, da der Stadt Bornheim nicht bekannt ist, wer außer den Mittgliedern der Löscheinheit Hersel und Löscheinheit Widdig im Besitz eines Sport- bootführerscheines ist. Zu den Löscheinheiten Hersel und Widdig kommen noch vier Mitglieder der Löscheinheit Roisdorf hinzu, die über die Stadt Bornheim den Sportbootführerschein erwor- ben haben. Weiterhin kommen noch zwei Mitglieder des Tagesalarms hinzu. Außer den Mitglie- dern der Löscheinheit Hersel und Widdig verfügen die anderen Mitglieder die im Besitz eines Sportbootführerscheines sind jedoch über keinerlei Einweisung in die Boote um diese zu führen. Frage 3: Wie viele dieser berechtigten Personen verfügen über ein Kleinschifferzeugnis? Antwort 3: Keiner der berechtigten Personen verfügt derzeit über ein Kleinschifferzeugnis, da dieses bisher nicht erforderlich war bzw. erst mit Inkrafttreten der neuen Binnenschifffahrtsverordnung zum 01.04.2023 erforderlich wird. Bei den Personen welche die Boote der Stadt Bornheim bisher füh- ren und den Sportbootführerschein vor 01-2022 erworben haben, muss zur Berechtigung / prü- fungsfreier Erwerb des Kleinschifferzeugnis ein Antrag bei ELWIS gestellt werden. Hierzu gibt es eine Übergangsfrist die geplant bis 01-2024 bzw. ggf. bis 01-2025 befristet ist. Frage 4: Herrn Christian Koch - 2 - Wie und durch wen wird das nunmehr nötige Ausstellen von amtlichen Berechtigungsscheinen für die Inhaber der Sportbootführerscheine organisiert? Antwort 4: Mit den betreffenden Löscheinheiten ist abgestimmt, dass die notwendigen Antragsunterlagen gesammelt an die Abteilung 3.2. übermittelt werden. Die Anträge werden dann gemeinsam mit den zu ergänzenden Unterlagen durch die Stadt Bornheim eingereicht. Frage 5: Ist der Ausstellungsprozess der Berechtigungsscheine bis zum 17.01.2024 leistbar, so dass die Boote der Feuerwehr Bornheim auch nach diesem Stichtag von ausreichend vielen berechtigten Bootsführern in den Einsatz gebracht werden können? Antwort 5: Ja Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen