Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.05.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Baumpflanzungen in der Diergardtstraße“ Sehr geehrte Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.04.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Nach welchen Kriterien und zu welchen Kosten wurden durch die beauftragte Fachfirma die Stel- len zur Pflanzung der Baumbeete identifiziert? Antwort 1: Bei der konkreten Auswahl einzelner Baumstandorte in einer Straße werden viele verschiedene Faktoren berücksichtigt. Dazu gehören Mindestabstände, beispielsweise zu Einfahrten, Straßen- laternen oder Gewerbe, der vorhandene unterirdische Raum für die Wurzeln und der oberirdische Raum für die Kronenentwicklung, die Auswirkung auf die Hitzebelastung und das Mikroklima vor Ort sowie die technische Umsetzbarkeit. Die Kosten für die Standortprüfungen, Vor-Ort-Termine und den Erstentwurf der Planungsskizze liegen bisher bei rund 5.300 €. Aufgrund von Anpassungen werden voraussichtlich weitere Kos- ten in Höhe von ca. 1.500 € entstehen. Die Planungskosten werden im Rahmen der KfW-Förde- rung 444 „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen” zu 80 % gefördert. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Stadtbaumkonzepts und der Umsetzung einer Pilotstraße. Frage 2: Gab es während der Planungsphase eine Ortsbegehung (wenn nicht, warum nicht)? Antwort 2: Während der Planungsphase gab es mehrere Ortsbegehungen, um die o.g. Kriterien zu überprü- fen, insbesondere auch die Verkehrs- und Parksituation und die konkrete Verortung der Baum- beete. Nach der ersten Infoveranstaltung im Oktober 2025, bei der der Erstentwurf vorgestellt wurde, fanden zusätzliche Ortstermine mit den Anwohnerinnen und Anwohnern statt. Frage 3: Wie und durch wen wurde im Zuge der Planung geprüft, ob die Bäume auf oder im Bereich von Versorgungsleitungen (Gas, Strom, Abwasser, Telekommunikation, …) gepflanzt werden? Herrn Dirk König - 2 - Antwort 3: Die Prüfung wurde durch das beauftragte Fachbüro durchgeführt. Es wurde dabei von den zu- ständigen Fachämtern unterstützt. Frage 4: Wie sich zwischenzeitlich herausgestellt hat, können einige Bäume nicht mehr so gepflanzt wer- den, wie es ursprünglich geplant war: Welche Auswirkungen hat dies auf den weiteren Projektab- lauf und die budgetierten Kosten? Antwort 4: In einem Verfahren mit Anwohnerbeteiligung ist es üblich, dass ein Erstentwurf potenziell ange- passt werden muss und entsprechende Überarbeitungen erfolgen. Die Kosten sind bereits in Ant- wort 1 aufgeführt. Aktuell geplant ist eine Informationsveranstaltung vor Ort am 7. Mai 2026, 18-19:30 Uhr und die Vorstellung und Beschlussfassung in den zuständigen Fachausschüssen. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.06.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kunststoffreste auf landwirtschaftlich genutzten Flächen Sehr geehrte Frau Gesell, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.05.2026 wurde zuständigkeitshalber auch an das Amt für Um- welt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises weitergeleitet. Die Beantwortung wie folgt: Frage 1: Liegen der Verwaltung Erkenntnisse oder Hinweise vor, dass auf landwirtschaftlichen Flächen im Stadtgebiet Kunststofffolien oder vergleichbare Materialien im Boden verbleiben oder eingearbei- tet werden? Antwort 1: Entsprechende Meldungen werden nicht bei der Stadt Bornheim bearbeitet, sondern vom Rhein- Sieg-Kreis. Dem Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises liegen keine aktuellen Erkenntnisse vor. Jedoch gab es in der Vergangenheit Mitteilungen hierzu. Frage 2: Handelt es sich bei den auf den Feldern beobachteten Folien (siehe Fotos auf Folgeseiten) um biologisch abbaubare Materialien oder um konventionelle Kunststoffe? Antwort 2: Dies kann auf Grundlage der Fotos nicht beurteilt werden. Es müsste eine Laboruntersuchung durchgeführt oder der/die Landwirt/in um Übermittlung des Produktdatenblattes gebeten werden. Frage 3: Welche Maßnahmen werden derzeit ergriffen, um eine Belastung von Böden durch landwirt- schaftliche Kunststoffreste zu verhindern? Antwort 3: Bei gesicherten Erkenntnissen leitet das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Krei- ses bei Überschreiten einer Erheblichkeitsschwelle ein Verwaltungsverfahren ein. Der/dem Land- wirt/in wird aufgetragen die Folienreste einzusammeln. Hierbei kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass die Folien(-reste) vollständig entfernt werden. Frau Andrea Gesell Fraktion Bündnis 90/die Grünen - 2 - Frage 4: Sieht die Verwaltung weitere Handlungsmöglichkeiten, die bestehende Plastikverschmutzung, die mit den beigefügten Fotos dokumentiert ist, rückgängig zu machen und weitere Verunreinigungen künftig zu verhindern (insbesondere im Hinblick auf Sensibilisierung, Kontrollen oder kommunale Regelungen?) Antwort 4: Die Gesamtproblematik ist bundesrechtlich (KrWG und BBodSchG) und europarechtlich (Zulas- sungsverfahren der Folien) verankert und nicht auf kommunaler Ebene. Entsprechende Funde können an das Umweltamt des Rhein-Sieg-Kreises gemeldet werden. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.07.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Umgang der Stadtverwaltung mit Hinweisen auf die Tierhaltung in einem Wohnhaus in Bornheim“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.07.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wann gingen bei der Stadt Bornheim erstmals Hinweise oder Beschwerden hinsichtlich der Tier- haltung in dem betreffenden Objekt ein und welchen wesentlichen Inhalt hatten diese? Antwort 1: Es gab nur die bekannte E-Mail am 12.09.2025. Danach hat die Stadt Bornheim keine weiteren schriftlichen Eingaben erhalten. Zudem hat sich der Beschwerdeführende telefonisch bei der Stadt Bornheim gemeldet und wurde dabei an das Kreisveterinäramt verwiesen. In der E-Mail ging es unter anderem um lautes Hundegebell. Im weiteren Verlauf der Nachricht wird erwähnt, dass sich in der Wohnung bis zu 20 Hunde aufhalten sollen. Da keine weiteren Beschwerden (auch nicht aus der Nachbarschaft) eingingen und die Vermieterin sich nicht mehr mit der Stadtverwaltung in Verbindung gesetzt hat, wurde vermutet, dass das Veterinäramt informiert sei und sich der Angelegenheit angenommen hat. Anmerkung: Der Fall an sich war kein Grund für ein ordnungsbehördliches Einschreiten. Für Tier- schutz ist der Kreis zuständig. Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen hat die Stadtverwaltung beziehungsweise das Ordnungsamt nach Eingang der Hinweise ergriffen? Antwort 2: Verweis an das Kreisveterinäramt. Frage 3: Aus welchen Gründen wurde der Sachverhalt nicht von Amts wegen an das zuständige Veteri- näramt des Rhein-Sieg-Kreises weitergeleitet? Herrn Jörn Freynick - 2 - Antwort 3: Das Ordnungsamt ist davon ausgegangen, dass sich der Beschwerdeführende an das Kreisvete- rinäramt gewendet hat. Eine Weiterleitung der Nachricht wurde daher als nicht erforderlich erachtet. Frage 4: Entspricht es der üblichen Verwaltungspraxis der Stadt Bornheim, Hinweisgeberinnen und Hin- weisgeber bei möglichen tierschutzrechtlichen Missständen lediglich an andere Behörden zu ver- weisen, anstatt selbst eine Mitteilung an die zuständige Fachbehörde vorzunehmen? Antwort 4: Eine Mitteilung an das Kreisveterinäramt schien durch den Beschwerdeführenden sichergestellt zu sein. Künftig wird das Ordnungsamt Eingaben dieser Art zusätzlich auch an die örtlich und sachlich zuständige Behörde weiterleiten. Frage 5: Hat die Stadtverwaltung den Vorfall zum Anlass genommen, ihre internen Abläufe im Umgang mit Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen das Tierschutzrecht oder Fälle des sogenannten „Animal Hoarding“ zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen? Falls ja, mit welchem Ergeb- nis? Antwort 5: Verstöße gegen das Tierschutzrecht fallen in die Zuständigkeit des Kreises. Insofern wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.07.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Umgang der Stadtverwaltung mit Hinweisen auf die Tierhaltung in einem Wohnhaus in Bornheim“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.07.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wann gingen bei der Stadt Bornheim erstmals Hinweise oder Beschwerden hinsichtlich der Tier- haltung in dem betreffenden Objekt ein und welchen wesentlichen Inhalt hatten diese? Antwort 1: Es gab nur die bekannte E-Mail am 12.09.2025. Danach hat die Stadt Bornheim keine weiteren schriftlichen Eingaben erhalten. Zudem hat sich der Beschwerdeführende telefonisch bei der Stadt Bornheim gemeldet und wurde dabei an das Kreisveterinäramt verwiesen. In der E-Mail ging es unter anderem um lautes Hundegebell. Im weiteren Verlauf der Nachricht wird erwähnt, dass sich in der Wohnung bis zu 20 Hunde aufhalten sollen. Da keine weiteren Beschwerden (auch nicht aus der Nachbarschaft) eingingen und die Vermieterin sich nicht mehr mit der Stadtverwaltung in Verbindung gesetzt hat, wurde vermutet, dass das Veterinäramt informiert sei und sich der Angelegenheit angenommen hat. Anmerkung: Der Fall an sich war kein Grund für ein ordnungsbehördliches Einschreiten. Für Tier- schutz ist der Kreis zuständig. Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen hat die Stadtverwaltung beziehungsweise das Ordnungsamt nach Eingang der Hinweise ergriffen? Antwort 2: Verweis an das Kreisveterinäramt. Frage 3: Aus welchen Gründen wurde der Sachverhalt nicht von Amts wegen an das zuständige Veteri- näramt des Rhein-Sieg-Kreises weitergeleitet? Herrn Jörn Freynick - 2 - Antwort 3: Das Ordnungsamt ist davon ausgegangen, dass sich der Beschwerdeführende an das Kreisvete- rinäramt gewendet hat. Eine Weiterleitung der Nachricht wurde daher als nicht erforderlich erachtet. Frage 4: Entspricht es der üblichen Verwaltungspraxis der Stadt Bornheim, Hinweisgeberinnen und Hin- weisgeber bei möglichen tierschutzrechtlichen Missständen lediglich an andere Behörden zu ver- weisen, anstatt selbst eine Mitteilung an die zuständige Fachbehörde vorzunehmen? Antwort 4: Eine Mitteilung an das Kreisveterinäramt schien durch den Beschwerdeführenden sichergestellt zu sein. Künftig wird das Ordnungsamt Eingaben dieser Art zusätzlich auch an die örtlich und sachlich zuständige Behörde weiterleiten. Frage 5: Hat die Stadtverwaltung den Vorfall zum Anlass genommen, ihre internen Abläufe im Umgang mit Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen das Tierschutzrecht oder Fälle des sogenannten „Animal Hoarding“ zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen? Falls ja, mit welchem Ergeb- nis? Antwort 5: Verstöße gegen das Tierschutzrecht fallen in die Zuständigkeit des Kreises. Insofern wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.07.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Bekanntmachung der Anbieter von Schwimmkursen“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 16.07.2026 beantworte ich wie folgt: Frage: Welche Schwimmschulen bzw. Schwimmkursanbieter verfügen ab September über Nutzungszeiten im HallenFreizeitBad zur Durchführung von Schwimmkursen? Antwort: Ab 01.09.2026 werden insgesamt fünf Anbieter Schwimmkurse im HFB anbieten. • Schwimmkröten UG • Schwimmschule Mantarochen • Schwimmschule SafteySwim GmbH • ASV Bornheim e.V. • Sporteinander Bornheim Der Verein Sporteinander hat sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt, verfügt aber wei- terhin über Wasserzeiten im HFB. Mit Ausnahme des Vereins Sporteinander sind die Kontaktmöglichkeiten über die Internetseite des HFB abrufbar. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Herrn Dirk König Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag EKB 09:30-11:30 Uhr EKB 09:30-12:00 Uhr Springer 15:00-16:45 Uhr Bahn 14:15-15:00 Uhr EKB 08:00-11:00 Uhr Springer 15:15-16:15 Uhr Springer 15:00-17:45 Uhr Bahn 16:45-19:00 Uhr EKB 15:00-18:00 Uhr Bahn 16:15-18:15 Uhr Bahn 18:00-19:00 Uhr Springer 18:15-19:00 Uhr Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Bahn 14:00-18:45 Uhr Bahn 14:00-18:45 Uhr Bahn 15:00-19:45 Uhr Bahn 08:00-12:00 Uhr Bahn 08:00-12:00 Uhr Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Safety Swim Bahn 14:00-19:15 Uhr Bahn 14:00-19:15 Uhr Bahn 08:00-12:00 Uhr Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag ASV Bornheim Bahn 15:00-18:00 Uhr 2 Bahnen 16:00-17:30 Uhr Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Springer 16:30-18:00 Uhr Bahn 17:00-18:00 Uhr Mantarochen Schwimmkröten Sporteinander Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.07.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Bekanntmachung der Anbieter von Schwimmkursen“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 16.07.2026 beantworte ich wie folgt: Frage: Welche Schwimmschulen bzw. Schwimmkursanbieter verfügen ab September über Nutzungszeiten im HallenFreizeitBad zur Durchführung von Schwimmkursen? Antwort: Ab 01.09.2026 werden insgesamt fünf Anbieter Schwimmkurse im HFB anbieten. • Schwimmkröten UG • Schwimmschule Mantarochen • Schwimmschule SafteySwim GmbH • ASV Bornheim e.V. • Sporteinander Bornheim Der Verein Sporteinander hat sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt, verfügt aber wei- terhin über Wasserzeiten im HFB. Mit Ausnahme des Vereins Sporteinander sind die Kontaktmöglichkeiten über die Internetseite des HFB abrufbar. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Herrn Dirk König Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag EKB 09:30-11:30 Uhr EKB 09:30-12:00 Uhr Springer 15:00-16:45 Uhr Bahn 14:15-15:00 Uhr EKB 08:00-11:00 Uhr Springer 15:15-16:15 Uhr Springer 15:00-17:45 Uhr Bahn 16:45-19:00 Uhr EKB 15:00-18:00 Uhr Bahn 16:15-18:15 Uhr Bahn 18:00-19:00 Uhr Springer 18:15-19:00 Uhr Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Bahn 14:00-18:45 Uhr Bahn 14:00-18:45 Uhr Bahn 15:00-19:45 Uhr Bahn 08:00-12:00 Uhr Bahn 08:00-12:00 Uhr Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Safety Swim Bahn 14:00-19:15 Uhr Bahn 14:00-19:15 Uhr Bahn 08:00-12:00 Uhr Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag ASV Bornheim Bahn 15:00-18:00 Uhr 2 Bahnen 16:00-17:30 Uhr Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Springer 16:30-18:00 Uhr Bahn 17:00-18:00 Uhr Mantarochen Schwimmkröten Sporteinander Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.08.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Tempo 30 Apostelpfad Sehr geehrte Frau Peters, sehr geehrter Herr Gruß, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 13.07.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welche Rechtsnorm bzw. auf welche Bestimmung aus welcher Förderrichtlinie hat sich die Bezirksregierung als Zuwendungsgeber bezogen, als sie im Zuwendungsbescheid zum integrierten Handlungskonzeptes die Geschwindigkeit Apostelpfades von 50 km/h zur Bedingung gemacht hat? Antwort 1: Bezogen wird sich auf die Richtlinien der kommunalen Straßeninfrastruktur (FöRi-kom-Stra, siehe Verlinkung unten). Dort heißt es: Förderfähig sind Bau, Ausbau und grundhafte Erneuerung maßgeblicher Bestandsteile des Straßenkörpers zur Qualitätsverbesserung von verkehrswichtigen Straßen in Kommunaler Baulast einschließlich der Straßenbegleitenden Rad- und Gehwege. Der Apostelpfad ist als „verkehrswichtig“ eingestuft, was für die Bezirksregierung Köln ein Förderkriterium darstellt. Das Integrierte Handlungskonzept der Stadt beinhaltet den Ausbau des Apostelpfads zu einer Hauptverkehrsstraße, um den Durchgangsverkehr aus dem Bornheimer Ortszentrum zu verdrängen und die Königstraße zu entlasten. Sollte der Apostelpfad nun „den überwiegenden Charakter einer durchgängigen Temporeduzierung auf 30 Stundenkilometer erhalten, so wäre dies förderschädlich, da dies nicht den derzeitigen Kriterien einer verkehrswichtigen Straße entspräche“, dies hat die Bezirksregierung der Stadt vor ein paar Jahren mitgeteilt. Kommunaler Straßenbau | Bezirksregierung Köln Frage 2: Wann läuft die Zweckbindungsfrist für die gewährte Zuwendung ab? Antwort 2: Im Zuwendungsbescheid wurde eine Zweckbindungsfrist von 20 Jahren festgesetzt. Sie beginnt mit der Vorlage des Verwendungsnachweises. Dieser wird voraussichtlich Anfang 2027 zusammen mit der KAG-Berechnung fertiggestellt werden. Anna Peters Harry Gruß https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/kommunales-planung-bauen-und-verkehr/verkehr-und-energieleitungen/foerderung-verkehr-1 - 2 - Frage 3: Wie schätzt die Verwaltung die Möglichkeiten ein, mit der Bezirksregierung – ohne Gefährdung der Zuwendung - über eine Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf dem Apostelpfad auf 30 km/h zu sprechen, auch unter Verweis auf die Vorbemerkungen (2)? Antwort 3: Tempo-30-Regelung bezogen auf längere Abschnitte Wie bereits in einer vergangenen Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses dargestellt, kommt die Einrichtung einer durchgängigen Tempo-30-Regelung auf dem nach Beschlusslage als verkehrswichtig eingestuften Apostelpfad nicht in Betracht, weil sich dies förderschädlich auswirken würde. Die Bezirksregierung Köln hat im Jahre 2016 der Verwaltung dazu auf Anfrage folgende Stellungnahme zukommen lassen: „Sollte jedoch der zu fördernde Straßenzug den überwiegenden Charakter einer durchgängigen Temporeduzierung auf 30 km/h erhalten, so wäre dies förderschädlich, da dies nicht den derzeitigen Kriterien einer verkehrswichtigen (Förderkriterium) Straße entspräche“. Auf dieser Grundlage sieht die Verwaltung keine Möglichkeit zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf dem Apostelpfad über einen längeren Abschnitt, ohne negative Auswirkungen auf die ausgezahlte Förderung bis hin zur vollständigen Rückzahlung der Fördermittel zu verursachen. Außerdem bestände für den Apostelpfad, sofern er im Rahmen eines Förderprogrammes realisiert wird, für die Dauer von 20 Jahren die Notwendigkeit, die Kriterien einer verkehrswichtigen Straße beizubehalten. Andernfalls könnte sich auch noch nachträglich eine Förderschädlichkeit ergeben. In bestimmten Situationen (z.B. Gefahrenstellen oder Engstellen) bei verkehrswichtigen Straßen, kann aus verkehrsrechtlichen Gründen eine punktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet werden. Dieses erfordert eine nachvollziehbare Begründung und könnte in Ausnahmefällen vom Fördergeber genehmigt werden. Dies ist der Fall bei den in der Vorbemerkung 1 erwähnten Teilabschnitten der Straßen Adenauerallee, Fußkreuzweg und Eichendorffstraße. Dort ist eine Absenkung der Geschwindigkeit in den Stellen mit S-Kurven erforderlich. Solche begründeten Ausnahmefälle lagen bei der Ausbauplanung Apostelpfad nicht vor. Daher sieht die Verwaltung auch keine Möglichkeit zur Anordnung einer punktuellen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf dem Apostelpfad. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.08.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Tempo 30 Apostelpfad Sehr geehrte Frau Peters, sehr geehrter Herr Gruß, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 13.07.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welche Rechtsnorm bzw. auf welche Bestimmung aus welcher Förderrichtlinie hat sich die Bezirksregierung als Zuwendungsgeber bezogen, als sie im Zuwendungsbescheid zum integrierten Handlungskonzeptes die Geschwindigkeit Apostelpfades von 50 km/h zur Bedingung gemacht hat? Antwort 1: Bezogen wird sich auf die Richtlinien der kommunalen Straßeninfrastruktur (FöRi-kom-Stra, siehe Verlinkung unten). Dort heißt es: Förderfähig sind Bau, Ausbau und grundhafte Erneuerung maßgeblicher Bestandsteile des Straßenkörpers zur Qualitätsverbesserung von verkehrswichtigen Straßen in Kommunaler Baulast einschließlich der Straßenbegleitenden Rad- und Gehwege. Der Apostelpfad ist als „verkehrswichtig“ eingestuft, was für die Bezirksregierung Köln ein Förderkriterium darstellt. Das Integrierte Handlungskonzept der Stadt beinhaltet den Ausbau des Apostelpfads zu einer Hauptverkehrsstraße, um den Durchgangsverkehr aus dem Bornheimer Ortszentrum zu verdrängen und die Königstraße zu entlasten. Sollte der Apostelpfad nun „den überwiegenden Charakter einer durchgängigen Temporeduzierung auf 30 Stundenkilometer erhalten, so wäre dies förderschädlich, da dies nicht den derzeitigen Kriterien einer verkehrswichtigen Straße entspräche“, dies hat die Bezirksregierung der Stadt vor ein paar Jahren mitgeteilt. Kommunaler Straßenbau | Bezirksregierung Köln Frage 2: Wann läuft die Zweckbindungsfrist für die gewährte Zuwendung ab? Antwort 2: Im Zuwendungsbescheid wurde eine Zweckbindungsfrist von 20 Jahren festgesetzt. Sie beginnt mit der Vorlage des Verwendungsnachweises. Dieser wird voraussichtlich Anfang 2027 zusammen mit der KAG-Berechnung fertiggestellt werden. Anna Peters Harry Gruß https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/kommunales-planung-bauen-und-verkehr/verkehr-und-energieleitungen/foerderung-verkehr-1 - 2 - Frage 3: Wie schätzt die Verwaltung die Möglichkeiten ein, mit der Bezirksregierung – ohne Gefährdung der Zuwendung - über eine Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf dem Apostelpfad auf 30 km/h zu sprechen, auch unter Verweis auf die Vorbemerkungen (2)? Antwort 3: Tempo-30-Regelung bezogen auf längere Abschnitte Wie bereits in einer vergangenen Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses dargestellt, kommt die Einrichtung einer durchgängigen Tempo-30-Regelung auf dem nach Beschlusslage als verkehrswichtig eingestuften Apostelpfad nicht in Betracht, weil sich dies förderschädlich auswirken würde. Die Bezirksregierung Köln hat im Jahre 2016 der Verwaltung dazu auf Anfrage folgende Stellungnahme zukommen lassen: „Sollte jedoch der zu fördernde Straßenzug den überwiegenden Charakter einer durchgängigen Temporeduzierung auf 30 km/h erhalten, so wäre dies förderschädlich, da dies nicht den derzeitigen Kriterien einer verkehrswichtigen (Förderkriterium) Straße entspräche“. Auf dieser Grundlage sieht die Verwaltung keine Möglichkeit zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf dem Apostelpfad über einen längeren Abschnitt, ohne negative Auswirkungen auf die ausgezahlte Förderung bis hin zur vollständigen Rückzahlung der Fördermittel zu verursachen. Außerdem bestände für den Apostelpfad, sofern er im Rahmen eines Förderprogrammes realisiert wird, für die Dauer von 20 Jahren die Notwendigkeit, die Kriterien einer verkehrswichtigen Straße beizubehalten. Andernfalls könnte sich auch noch nachträglich eine Förderschädlichkeit ergeben. In bestimmten Situationen (z.B. Gefahrenstellen oder Engstellen) bei verkehrswichtigen Straßen, kann aus verkehrsrechtlichen Gründen eine punktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet werden. Dieses erfordert eine nachvollziehbare Begründung und könnte in Ausnahmefällen vom Fördergeber genehmigt werden. Dies ist der Fall bei den in der Vorbemerkung 1 erwähnten Teilabschnitten der Straßen Adenauerallee, Fußkreuzweg und Eichendorffstraße. Dort ist eine Absenkung der Geschwindigkeit in den Stellen mit S-Kurven erforderlich. Solche begründeten Ausnahmefälle lagen bei der Ausbauplanung Apostelpfad nicht vor. Daher sieht die Verwaltung auch keine Möglichkeit zur Anordnung einer punktuellen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf dem Apostelpfad. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.08.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Tiefbauarbeiten Bonn-Brühler-Straße“ Sehr geehrter Herr Fantini, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 16.07.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen liegen den Tiefbauarbeiten zugrunde und welche Stellen waren operativ an den Tiefbauarbeiten beteiligt? Hat der Stadtbetrieb Bornheim bei den Arbeiten mitgewirkt? Antwort 1: Auftraggeber der Maßnahme war das Wasserwerk der Stadt Bornheim, betriebsgeführt durch den Stadtbetrieb Bornheim. Gegenstand der Maßnahme waren die Abtrennung/Außerbetrieb- nahme der Transportwasserleitung Bornheim-Walberberg sowie die Erneuerung des Trinkwas- serhausanschluss Obsthof Schmitz-Hübsch in Bornheim Merten. Die Verkehrsführung sowie die Aufstellung von Verkehrszeichen erfolgte, im Auftrag des Tiefbauunternehmens, durch den Tech- nischen Dienstleister Fa. Schröer Bornheim, entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung. Frage 2: Auf Hinwirken der FDP-Fraktion wurde durch die Stadtverwaltung zugesichert, dass nach Patchmatic-Arbeiten, bei denen die Baustelle im Anschluss nicht unverzüglich gereinigt werden kann, unverzüglich ein Verkehrszeichen mit Hinweis auf Rutschgefahr vorübergehend aufgestellt wird. Warum wurde dies - auch wenn es sich nicht um einen Patchmatic-Einsatz handelte - bei dieser Baustelle nicht ebenfalls umgesetzt? Antwort 2: Im vorliegenden Fall waren Hinweisschilder, welche auf eine Rutschgefahr hinweisen sollten, nicht Gegenstand der verkehrsrechtlichen Anordnung. Ohne Anordnung/Genehmigung dürfen Schilder nicht von Fremdunternehmern aufgestellt werden. Im Rahmen von Patchmatic-Einsätzen durch den SBB werden diese Hinweisschilder, gemäß dem gefassten Beschluss des MoVA, aufgestellt. Eine zusätzliche verkehrsrechtliche Anordnung ist nach Rücksprache mit Amt 9 nicht erforderlich. Herrn Hans-Peter Fantini - 2 - Frage 3: Kann der beschriebene Verkehrsbereich unverzüglich gereinigt oder alternativ unverzüglich ein temporäres Verkehrszeichen aufgestellt werden, das auf die Rutschgefahr hinweist? Antwort 3: Der Verkehrsbereich wurde am 06.08.2026 gereinigt. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.08.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Tiefbauarbeiten Bonn-Brühler-Straße“ Sehr geehrter Herr Fantini, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 16.07.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen liegen den Tiefbauarbeiten zugrunde und welche Stellen waren operativ an den Tiefbauarbeiten beteiligt? Hat der Stadtbetrieb Bornheim bei den Arbeiten mitgewirkt? Antwort 1: Auftraggeber der Maßnahme war das Wasserwerk der Stadt Bornheim, betriebsgeführt durch den Stadtbetrieb Bornheim. Gegenstand der Maßnahme waren die Abtrennung/Außerbetrieb- nahme der Transportwasserleitung Bornheim-Walberberg sowie die Erneuerung des Trinkwas- serhausanschluss Obsthof Schmitz-Hübsch in Bornheim Merten. Die Verkehrsführung sowie die Aufstellung von Verkehrszeichen erfolgte, im Auftrag des Tiefbauunternehmens, durch den Tech- nischen Dienstleister Fa. Schröer Bornheim, entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung. Frage 2: Auf Hinwirken der FDP-Fraktion wurde durch die Stadtverwaltung zugesichert, dass nach Patchmatic-Arbeiten, bei denen die Baustelle im Anschluss nicht unverzüglich gereinigt werden kann, unverzüglich ein Verkehrszeichen mit Hinweis auf Rutschgefahr vorübergehend aufgestellt wird. Warum wurde dies - auch wenn es sich nicht um einen Patchmatic-Einsatz handelte - bei dieser Baustelle nicht ebenfalls umgesetzt? Antwort 2: Im vorliegenden Fall waren Hinweisschilder, welche auf eine Rutschgefahr hinweisen sollten, nicht Gegenstand der verkehrsrechtlichen Anordnung. Ohne Anordnung/Genehmigung dürfen Schilder nicht von Fremdunternehmern aufgestellt werden. Im Rahmen von Patchmatic-Einsätzen durch den SBB werden diese Hinweisschilder, gemäß dem gefassten Beschluss des MoVA, aufgestellt. Eine zusätzliche verkehrsrechtliche Anordnung ist nach Rücksprache mit Amt 9 nicht erforderlich. Herrn Hans-Peter Fantini - 2 - Frage 3: Kann der beschriebene Verkehrsbereich unverzüglich gereinigt oder alternativ unverzüglich ein temporäres Verkehrszeichen aufgestellt werden, das auf die Rutschgefahr hinweist? Antwort 3: Der Verkehrsbereich wurde am 06.08.2026 gereinigt. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Grünpatenschaften im Stadtgebiet“ Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.07.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Grünpatenschaften sind derzeit vergeben und wie hat sich dies über die Zeit entwi- ckelt? Wie verteilen sich die Grünpatenschaften über das Bornheimer Stadtgebiet bzw. die Ort- steile? Antwort 1: Aktuell gibt es 210 Grünpatenschaften. In den letzten 10 Jahren ist ihre Zahl um ca. 30 gestiegen (2011: 181). Sie verteilen sich wie folgt auf die Ortschaften: Bornheim 33 Brenig 22 Dersdorf 2 Hemmerich 6 Hersel 25 Kardorf 8 Merten 15 Roisdorf 16 Rösberg 5 Sechtem 27 Uedorf 6 Walberberg 20 WaldorF 13 Widdig 12 Frage 2: Wie viele Grünflächen bzw. Baumscheiben gibt es insgesamt im Bornheimer Stadtgebiet bzw. in den einzelnen Ortschaften? Antwort 2: Da es in der Anfrage um Patenschaften geht, wird hier sicherlich nicht nach allen möglichen Grünflächen, sondern nach den Straßenbeeten gefragt. Davon gibt es ca. 2.000, in den meisten davon steht ein Baum. Die Ermittlung der Verteilung auf die Ortschaften ist zeitaufwendig und da- her derzeit nicht leistbar. Frau Dr. Gabriele Jahn Europaring 41 53332 Bornheim - 2 - Frage 3: Wie bewirbt die Stadt die Grünpatenschaften und gibt es weitere Ideen oder geplante Maßnah- men, um die Anzahl der Grünpatenschaften zu erhöhen? Antwort 3: Die Stadt bewirbt die Grünpatenschaften auf ihrer Internetseite, mit einem Infoblatt, mit Presse- mitteilungen, mit Werbung über die Ortsvorsteher und mit den Steckschildern für Beete in Paten- schaft, auf denen auch die Frage „Möchten auch Sie Grünpate werden?“ samt Tel.nr. und E-Mail- Adresse zu lesen ist. Frage 4: Was passiert, wenn die Fläche nicht mehr gepflegt wird? Wie stellt die Stadt das fest und sorgt dafür, dass diese Flächen wieder gepflegt werden bzw. wieder von neuen Grünpaten übernom- men werden können? Antwort 4: Die Paten werden gebeten, eine Beendigung der Patenschaft der Stadt formlos mitzuteilen. Na- türlich geht dies schon mal vergessen, so dass die Stadt auf anderem Weg davon erfährt: Alle Paten erhalten jährlich ein Danke-Schreiben des Bürgermeisters. Anhand der nicht zustellbaren Rückläufe wird die Patenliste aktualisiert. Wenn die Beendigung der Patenschaft an Wegzug liegt, werden die neuen Anlieger gefragt, ob sie die Patenschaft übernehmen möchten, ansons- ten werden die Beete wieder vom SBB gepflegt, ebenso bei Beendigung der Patenschaft aus an- deren Gründen. Frage 5: Inwieweit können Bürger*innen auch Patenschaften für Bäume übernehmen? Falls diese Mög- lichkeit besteht, wo bzw. wie viele werden aktuell schon übernommen? Gibt es dazu Kriterien, welche Baumarten das sein müssen? Antwort 5: Patenschaften für Bäume werden nicht vergeben, Baumkontrolle und Pflegemaßnahmen wie Schnitt etc. verbleiben wegen der Verkehrssicherungspflicht in jedem Fall bei der Stadt. Aller- dings werden die Grünpaten gebeten, Bäume in ihren Patenschaftsbeeten in Trockenzeiten zu wässern. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Grünpatenschaften im Stadtgebiet“ Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.07.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Grünpatenschaften sind derzeit vergeben und wie hat sich dies über die Zeit entwi- ckelt? Wie verteilen sich die Grünpatenschaften über das Bornheimer Stadtgebiet bzw. die Ort- steile? Antwort 1: Aktuell gibt es 210 Grünpatenschaften. In den letzten 10 Jahren ist ihre Zahl um ca. 30 gestiegen (2011: 181). Sie verteilen sich wie folgt auf die Ortschaften: Bornheim 33 Brenig 22 Dersdorf 2 Hemmerich 6 Hersel 25 Kardorf 8 Merten 15 Roisdorf 16 Rösberg 5 Sechtem 27 Uedorf 6 Walberberg 20 WaldorF 13 Widdig 12 Frage 2: Wie viele Grünflächen bzw. Baumscheiben gibt es insgesamt im Bornheimer Stadtgebiet bzw. in den einzelnen Ortschaften? Antwort 2: Da es in der Anfrage um Patenschaften geht, wird hier sicherlich nicht nach allen möglichen Grünflächen, sondern nach den Straßenbeeten gefragt. Davon gibt es ca. 2.000, in den meisten davon steht ein Baum. Die Ermittlung der Verteilung auf die Ortschaften ist zeitaufwendig und da- her derzeit nicht leistbar. Frau Dr. Gabriele Jahn Europaring 41 53332 Bornheim - 2 - Frage 3: Wie bewirbt die Stadt die Grünpatenschaften und gibt es weitere Ideen oder geplante Maßnah- men, um die Anzahl der Grünpatenschaften zu erhöhen? Antwort 3: Die Stadt bewirbt die Grünpatenschaften auf ihrer Internetseite, mit einem Infoblatt, mit Presse- mitteilungen, mit Werbung über die Ortsvorsteher und mit den Steckschildern für Beete in Paten- schaft, auf denen auch die Frage „Möchten auch Sie Grünpate werden?“ samt Tel.nr. und E-Mail- Adresse zu lesen ist. Frage 4: Was passiert, wenn die Fläche nicht mehr gepflegt wird? Wie stellt die Stadt das fest und sorgt dafür, dass diese Flächen wieder gepflegt werden bzw. wieder von neuen Grünpaten übernom- men werden können? Antwort 4: Die Paten werden gebeten, eine Beendigung der Patenschaft der Stadt formlos mitzuteilen. Na- türlich geht dies schon mal vergessen, so dass die Stadt auf anderem Weg davon erfährt: Alle Paten erhalten jährlich ein Danke-Schreiben des Bürgermeisters. Anhand der nicht zustellbaren Rückläufe wird die Patenliste aktualisiert. Wenn die Beendigung der Patenschaft an Wegzug liegt, werden die neuen Anlieger gefragt, ob sie die Patenschaft übernehmen möchten, ansons- ten werden die Beete wieder vom SBB gepflegt, ebenso bei Beendigung der Patenschaft aus an- deren Gründen. Frage 5: Inwieweit können Bürger*innen auch Patenschaften für Bäume übernehmen? Falls diese Mög- lichkeit besteht, wo bzw. wie viele werden aktuell schon übernommen? Gibt es dazu Kriterien, welche Baumarten das sein müssen? Antwort 5: Patenschaften für Bäume werden nicht vergeben, Baumkontrolle und Pflegemaßnahmen wie Schnitt etc. verbleiben wegen der Verkehrssicherungspflicht in jedem Fall bei der Stadt. Aller- dings werden die Grünpaten gebeten, Bäume in ihren Patenschaftsbeeten in Trockenzeiten zu wässern. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Zweigrabenweg (außerorts) zwischen dem Ortsausgang Hemmerich und der Kreuzung Metternicher Straße“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.05.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In welchen Abschnitten des Zweigrabenwegs ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf weniger als 100 km/h reduziert? Antwort 1: Geschwindigkeitsbeschränkungen unterhalb von 100 km/h bestehen aktuell auf der ge- samten Strecke des Zweigrabenweges. Frage 2: Seit wann, durch wen und unter Beteiligung welcher Behörden ist die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in den oben genannten Bereichen angeordnet worden? Antwort 2: Nachdem im Jahre 2020 auf dem Zweigrabenweg drei meldepflichtige Unfälle zu be- klagen waren, die sich allesamt bei Nässe im Bereich der auf 70 km/h reduzierten Rechtskurve er- eigneten, erfolgte die Ausweisung des Zweigrabenweges zur Unfallhäufungsstelle. Unfallhäufungs- stellen unterliegen der Unfallkommission beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, wobei der örtlichen Verkehrsbehörde die Federführung bei der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen obliegt. Die angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden im Rahmen eines Ortstermins der Unfallkommission am 04.08.2020 beraten und beschlossen. Frage 3: Wie lautet die Begründung für diese Anordnungen? Antwort 3: Die Anordnungen beruhen auf der unter Frage 2 dargestellten Unfalllage, den Kurven- verläufen und des Zustandes des Straßenbelages, die eine verkehrssichere Befahrung des Zweigrabenweges nur mit den getroffenen Geschwindigkeitsbeschränkungen zulassen. Frage 4: Wenn eine der Anordnungen nur aufgrund einer temporären Einschränkung, zum Bei- spiel Straßenschäden, getroffen wurde: Wann werden die Schäden behoben und die Anordnung wieder rückgängig gemacht? Antwort 4: Den getroffenen Anordnungen liegen die örtlichen Gegebenheiten zugrunde. Sofern sich diese verändern, erfolgt eine entsprechende Überprüfung. Da eine umfängliche Sanierung des Zweigrabenweges im laufenden Doppelhaushalt nicht abgebildet ist, kann keine Aussage zur Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim - 2 - den Möglichkeiten der Rücknahme bestehender Geschwindigkeitsbeschränkungen getroffen wer- den. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Zweigrabenweg (außerorts) zwischen dem Ortsausgang Hemmerich und der Kreuzung Metternicher Straße“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.05.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In welchen Abschnitten des Zweigrabenwegs ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf weniger als 100 km/h reduziert? Antwort 1: Geschwindigkeitsbeschränkungen unterhalb von 100 km/h bestehen aktuell auf der ge- samten Strecke des Zweigrabenweges. Frage 2: Seit wann, durch wen und unter Beteiligung welcher Behörden ist die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in den oben genannten Bereichen angeordnet worden? Antwort 2: Nachdem im Jahre 2020 auf dem Zweigrabenweg drei meldepflichtige Unfälle zu be- klagen waren, die sich allesamt bei Nässe im Bereich der auf 70 km/h reduzierten Rechtskurve er- eigneten, erfolgte die Ausweisung des Zweigrabenweges zur Unfallhäufungsstelle. Unfallhäufungs- stellen unterliegen der Unfallkommission beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, wobei der örtlichen Verkehrsbehörde die Federführung bei der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen obliegt. Die angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden im Rahmen eines Ortstermins der Unfallkommission am 04.08.2020 beraten und beschlossen. Frage 3: Wie lautet die Begründung für diese Anordnungen? Antwort 3: Die Anordnungen beruhen auf der unter Frage 2 dargestellten Unfalllage, den Kurven- verläufen und des Zustandes des Straßenbelages, die eine verkehrssichere Befahrung des Zweigrabenweges nur mit den getroffenen Geschwindigkeitsbeschränkungen zulassen. Frage 4: Wenn eine der Anordnungen nur aufgrund einer temporären Einschränkung, zum Bei- spiel Straßenschäden, getroffen wurde: Wann werden die Schäden behoben und die Anordnung wieder rückgängig gemacht? Antwort 4: Den getroffenen Anordnungen liegen die örtlichen Gegebenheiten zugrunde. Sofern sich diese verändern, erfolgt eine entsprechende Überprüfung. Da eine umfängliche Sanierung des Zweigrabenweges im laufenden Doppelhaushalt nicht abgebildet ist, kann keine Aussage zur Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim - 2 - den Möglichkeiten der Rücknahme bestehender Geschwindigkeitsbeschränkungen getroffen wer- den. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Frau 04.08.2021 Kleine Anfrage gemäß § 19 Abs 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betreffend Bolzplatz in Sechtem in der Berner Straße Sehr geehrte Frau Görg-Mager, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 09.07.2021 beantworte ich wie folgt: Frage: Was ist der aktuelle Stand in Bezug auf die Folgenutzung dieses Grundstücks? Wird der Bolzplatz wieder zurückgebaut? Was ist mit der Verwendung der dort noch vorhandenen Spielgeräte/Bänke geplant? Antwort: Der Spielplatz wird in seiner kompletten Größe zu einem Spielplatz zum Motto „Feuerwehr“ umgestaltet. Leider konnte mit der Umgestaltung bisher noch nicht begonnen werden, da der Haushalt noch nicht freigegeben ist. Die Spielgeräte, die sich auf dem Spielplatz befinden, sind alle noch in einem verkehrssi- cheren Zustand. Diese werden entweder auf dem Spielplatz im Rahmen der Umgestaltung noch integriert oder werden auf anderen Spielplätzen Verwendung finden. Frage: Kann das Grundstück den Sechtemerinnen und Sechtemern wieder zur Verfügung gestellt werden und könnte die Brachfläche kurzfristig/mittelfristig oder auch längerfristig für ein „Urban Gardening“-Projekt genutzt werden? Antwort: Aufgrund der Tatsache, dass die gesamte Fläche als Spielplatz genutzt werden wird, kann sie nicht für andere Zwecke genutzt werden. Frage: Falls eine solche Nutzung möglich ist, könnte die große Fläche des ehemaligen Bolz- platzes in einen Gemeinschaftsgarten (evtl. für die umliegenden Anwohner des Mehrgenera- tionenhauses im Münstergarten), in kleine Parzellen (für Familien mit Kindern) oder in Flä- chen für Hochbeete (für die Sechtemer KiTas/Grundschule) aufgeteilt werden? Antwort: Nein (siehe oben). Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Frau Tina Görg-Mager Schwester-Ermelindis-Weg1 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Frau 04.08.2021 Kleine Anfrage gemäß § 19 Abs 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betreffend Bolzplatz in Sechtem in der Berner Straße Sehr geehrte Frau Görg-Mager, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 09.07.2021 beantworte ich wie folgt: Frage: Was ist der aktuelle Stand in Bezug auf die Folgenutzung dieses Grundstücks? Wird der Bolzplatz wieder zurückgebaut? Was ist mit der Verwendung der dort noch vorhandenen Spielgeräte/Bänke geplant? Antwort: Der Spielplatz wird in seiner kompletten Größe zu einem Spielplatz zum Motto „Feuerwehr“ umgestaltet. Leider konnte mit der Umgestaltung bisher noch nicht begonnen werden, da der Haushalt noch nicht freigegeben ist. Die Spielgeräte, die sich auf dem Spielplatz befinden, sind alle noch in einem verkehrssi- cheren Zustand. Diese werden entweder auf dem Spielplatz im Rahmen der Umgestaltung noch integriert oder werden auf anderen Spielplätzen Verwendung finden. Frage: Kann das Grundstück den Sechtemerinnen und Sechtemern wieder zur Verfügung gestellt werden und könnte die Brachfläche kurzfristig/mittelfristig oder auch längerfristig für ein „Urban Gardening“-Projekt genutzt werden? Antwort: Aufgrund der Tatsache, dass die gesamte Fläche als Spielplatz genutzt werden wird, kann sie nicht für andere Zwecke genutzt werden. Frage: Falls eine solche Nutzung möglich ist, könnte die große Fläche des ehemaligen Bolz- platzes in einen Gemeinschaftsgarten (evtl. für die umliegenden Anwohner des Mehrgenera- tionenhauses im Münstergarten), in kleine Parzellen (für Familien mit Kindern) oder in Flä- chen für Hochbeete (für die Sechtemer KiTas/Grundschule) aufgeteilt werden? Antwort: Nein (siehe oben). Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Frau Tina Görg-Mager Schwester-Ermelindis-Weg1 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.09.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Arbeitsplätze für Menschen mit geistigen und körperlichen Benachteiligungen“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 23.08.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Menschen mit geistigen oder körperlichen Benachteiligungen stehen in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Bornheim oder den im Konzern dazugehörigen Unterneh- men wie beispielsweise dem Stadtbetrieb Bornheim? Bitte schlüsseln Sie nach Betrieb auf. Antwort 1: Die Stadtverwaltung beschäftigt 56 Mitarbeitende mit einem Grad der Schwerbehin- derung und ihnen gleichgestellte Kollegen/Kolleginnen. Der Stadtbetrieb Bornheim beschäftigt 10 schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die gesetzlichen Vorgaben/Quote werden seit Jahren hier übererfüllt. Frage 2: Welche Maßnahmen hat der Bürgermeister und die Verwaltung in den letzten 5 Jahren für einen inklusiven Arbeitsmarkt umgesetzt, damit Teilhabe auch der Menschen mit körperlichen oder geistigen Benachteiligungen ermöglicht wird? Antwort 2: Die Verwaltung hat für ihre Beschäftigten und Bewerber folgendes umgesetzt: Grundsätzlich und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben stehen alle Bewerbungsverfahren Schwerbehinderten offen. Im Stellenplan der Stadt Bornheim sind zwei Stellen „Wiedereingliede- rung vom Arbeitsmarkt“ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Inklusionsbedarf/alternativ zur Eingliederung aus Langzeitarbeitslosigkeit ausgewiesen. In 2020 konnte ein Mitarbeiter mit Kör- perbehinderung nach einer Arbeitserprobung in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden. Darüber hinaus macht die Verwaltung sehr gute Erfahrung mit einem betriebsintegrierten Arbeits- platz, der für eine Kollegin aus den Bonner Werkstätten Lebenshilfe gG eingerichtet ist. Die Verwaltung hält Kontakt und pflegt einen Austausch mit dem Integrationsfachdienst Bonn/Rhein-Sieg. Dort ist bekannt, dass es hier eine weitere Stelle gibt, die die Verwaltung gerne besetzten möchte. Generell für die Stärkung eines inklusiven Arbeitsmarktes hat die Verwaltung am 7. Mai 2019 eine mehrstündige Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema „Arbeitsmarkt Born- heim inklusiv?!“ im Ratssaal durchgeführt. Partner hierbei waren die IHK Bonn/Rhein-Sieg, die Agentur für Arbeit Bonn, die TERTIA Berufsförderung GmbH, JOBSTERteam sowie beratend die Initiative „Inklusiver Arbeitsmarkt Alfter“. Gemeinsam wurden umfassend die Möglichkeiten, aber auch die Herausforderungen auf dem Weg in einen inklusiven Arbeitsmarkt vorgestellt und disku- Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - tiert und Raum für eine stärkere Vernetzung gegeben. Geladen war die Bornheimer Unterneh- merschaft. Die erfolgreiche Veranstaltung zeigte auf, dass es ein breites Netzwerk und gute Un- terstützungsmöglichkeiten gibt, dass aber der Zugang zu den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern häufig nur anlassbezogen erfolgreich verläuft und sonst eher schwierig ist. Es wurde daraus ge- schlossen, dass das Thema stärker auch über die Kanäle der Wirtschaftsförderung und vor allem regional diskutiert werden muss. Die Anstrengungen hierzu mussten infolge der Corona Pande- mie zunächst eingestellt werden, da die existentiellen Sorgen vieler Unternehmen keinen Raum ließen, das Thema in dieser Krise voranzubringen. Für 2022 ist ein Wiederaufgreifen der Thema- tik geplant. Frage 3: Welche Maßnahmen plant der Bürgermeister in den nächsten 2 Jahren um Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermögli- chen und eine Vorbildfunktion gegenüber anderen am Arbeitsmarkt interessierten Akteuren aus- zuüben? Antwort 3: Die Verwaltung plant neben den oben erwähnten Maßnahmen bereits seit 2020 Schülerpraktika explizit für Jugendliche mit Inklusionsbedarf anzubieten. Die mit Covid-19 einher- gehenden Einschränkungen im Dienstbetrieb haben es aber bisher verhindert, dieses Vorhaben umzusetzen. Frage 4: Welche Ziele hat der Bürgermeister im Sinne einer vielfältigen Personalpolitik auch mit Hinblick auf die Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit körperlichen oder geistigen Be- einträchtigungen, sowohl für die Stadt Bornheim als Arbeitgeber, als auch für die Unternehmen gesetzt? Wie werden diese Ziele gemessen? Bitte nennen Sie diese mit Zeitangaben. Antwort 4: Die Verwaltung fühlt sich als größter Arbeitgeber im Stadtgebiet selbstverständlich verpflichtet, weiterhin und zukunftsorientiert Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Beein- trächtigungen zu beschäftigen. Das ist ein Maßstab einer guten Personalentwicklung. Das kann nur mit dem Bewusstsein einhergehen, dass insbesondere die Beschäftigung von Men- schen mit geistiger Behinderung die Bereitstellung von angepassten evtl. überdurchschnittlichen Ressourcen erforderlich machen wird. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim steht in engen Kontakt zu den Bornheimer Unter- nehmen und führt regelmäßig Unternehmensbesuche durch. Bei diesen Gelegenheiten informiert die Wirtschaftsförderung auch regelmäßig über die Initiative „bonn-rhein-sieg-fairbindet“. „bonn- rhein-sieg-fairbindet“ ist ein gemeinsames Netzwerk aus Gebietskörperschaften und regionalen Unternehmen, die sich aktiv für das Thema „Inklusion am Arbeits-markt“ in Bonn und dem Rhein- Sieg-Kreis einsetzen. Das Netzwerk hat das Ziel, einen inklusiven Arbeits- und Ausbildungsmarkt in der Region zu schaffen und zu etablieren. Dafür werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten informiert. In der Stadt Bornheim sind mehrere Unternehmen Mitglied im Netzwerk. Daher unterstützt die Wirtschaftsförderung diese Initiative. Nach hiesiger Ansicht kann eine Verwaltung den privatwirtschaftlichen Unternehmen keine Ziele zu Inklusion vorgeben, sondern lediglich dafür werben und Fördermöglichkeiten aufweisen. Frage 5: Inwieweit wird die Stadt Bornheim das damalige Konzept "Zukunftswerkstatt" wiederauf- leben lassen, um dem Inklusionsgedanken umfassend Rechnung zu tragen? Antwort 5: Die Verwaltung wird im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Inklusion und Demographie am 03.11.2021 ein neues Konzept für die Weiterentwicklung der Themenfelder der Inklusion vorstellen und hierbei auch Planungen für Werkstattgespräche bekannt geben Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.09.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Arbeitsplätze für Menschen mit geistigen und körperlichen Benachteiligungen“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 23.08.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Menschen mit geistigen oder körperlichen Benachteiligungen stehen in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Bornheim oder den im Konzern dazugehörigen Unterneh- men wie beispielsweise dem Stadtbetrieb Bornheim? Bitte schlüsseln Sie nach Betrieb auf. Antwort 1: Die Stadtverwaltung beschäftigt 56 Mitarbeitende mit einem Grad der Schwerbehin- derung und ihnen gleichgestellte Kollegen/Kolleginnen. Der Stadtbetrieb Bornheim beschäftigt 10 schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die gesetzlichen Vorgaben/Quote werden seit Jahren hier übererfüllt. Frage 2: Welche Maßnahmen hat der Bürgermeister und die Verwaltung in den letzten 5 Jahren für einen inklusiven Arbeitsmarkt umgesetzt, damit Teilhabe auch der Menschen mit körperlichen oder geistigen Benachteiligungen ermöglicht wird? Antwort 2: Die Verwaltung hat für ihre Beschäftigten und Bewerber folgendes umgesetzt: Grundsätzlich und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben stehen alle Bewerbungsverfahren Schwerbehinderten offen. Im Stellenplan der Stadt Bornheim sind zwei Stellen „Wiedereingliede- rung vom Arbeitsmarkt“ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Inklusionsbedarf/alternativ zur Eingliederung aus Langzeitarbeitslosigkeit ausgewiesen. In 2020 konnte ein Mitarbeiter mit Kör- perbehinderung nach einer Arbeitserprobung in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden. Darüber hinaus macht die Verwaltung sehr gute Erfahrung mit einem betriebsintegrierten Arbeits- platz, der für eine Kollegin aus den Bonner Werkstätten Lebenshilfe gG eingerichtet ist. Die Verwaltung hält Kontakt und pflegt einen Austausch mit dem Integrationsfachdienst Bonn/Rhein-Sieg. Dort ist bekannt, dass es hier eine weitere Stelle gibt, die die Verwaltung gerne besetzten möchte. Generell für die Stärkung eines inklusiven Arbeitsmarktes hat die Verwaltung am 7. Mai 2019 eine mehrstündige Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema „Arbeitsmarkt Born- heim inklusiv?!“ im Ratssaal durchgeführt. Partner hierbei waren die IHK Bonn/Rhein-Sieg, die Agentur für Arbeit Bonn, die TERTIA Berufsförderung GmbH, JOBSTERteam sowie beratend die Initiative „Inklusiver Arbeitsmarkt Alfter“. Gemeinsam wurden umfassend die Möglichkeiten, aber auch die Herausforderungen auf dem Weg in einen inklusiven Arbeitsmarkt vorgestellt und disku- Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - tiert und Raum für eine stärkere Vernetzung gegeben. Geladen war die Bornheimer Unterneh- merschaft. Die erfolgreiche Veranstaltung zeigte auf, dass es ein breites Netzwerk und gute Un- terstützungsmöglichkeiten gibt, dass aber der Zugang zu den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern häufig nur anlassbezogen erfolgreich verläuft und sonst eher schwierig ist. Es wurde daraus ge- schlossen, dass das Thema stärker auch über die Kanäle der Wirtschaftsförderung und vor allem regional diskutiert werden muss. Die Anstrengungen hierzu mussten infolge der Corona Pande- mie zunächst eingestellt werden, da die existentiellen Sorgen vieler Unternehmen keinen Raum ließen, das Thema in dieser Krise voranzubringen. Für 2022 ist ein Wiederaufgreifen der Thema- tik geplant. Frage 3: Welche Maßnahmen plant der Bürgermeister in den nächsten 2 Jahren um Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermögli- chen und eine Vorbildfunktion gegenüber anderen am Arbeitsmarkt interessierten Akteuren aus- zuüben? Antwort 3: Die Verwaltung plant neben den oben erwähnten Maßnahmen bereits seit 2020 Schülerpraktika explizit für Jugendliche mit Inklusionsbedarf anzubieten. Die mit Covid-19 einher- gehenden Einschränkungen im Dienstbetrieb haben es aber bisher verhindert, dieses Vorhaben umzusetzen. Frage 4: Welche Ziele hat der Bürgermeister im Sinne einer vielfältigen Personalpolitik auch mit Hinblick auf die Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit körperlichen oder geistigen Be- einträchtigungen, sowohl für die Stadt Bornheim als Arbeitgeber, als auch für die Unternehmen gesetzt? Wie werden diese Ziele gemessen? Bitte nennen Sie diese mit Zeitangaben. Antwort 4: Die Verwaltung fühlt sich als größter Arbeitgeber im Stadtgebiet selbstverständlich verpflichtet, weiterhin und zukunftsorientiert Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Beein- trächtigungen zu beschäftigen. Das ist ein Maßstab einer guten Personalentwicklung. Das kann nur mit dem Bewusstsein einhergehen, dass insbesondere die Beschäftigung von Men- schen mit geistiger Behinderung die Bereitstellung von angepassten evtl. überdurchschnittlichen Ressourcen erforderlich machen wird. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim steht in engen Kontakt zu den Bornheimer Unter- nehmen und führt regelmäßig Unternehmensbesuche durch. Bei diesen Gelegenheiten informiert die Wirtschaftsförderung auch regelmäßig über die Initiative „bonn-rhein-sieg-fairbindet“. „bonn- rhein-sieg-fairbindet“ ist ein gemeinsames Netzwerk aus Gebietskörperschaften und regionalen Unternehmen, die sich aktiv für das Thema „Inklusion am Arbeits-markt“ in Bonn und dem Rhein- Sieg-Kreis einsetzen. Das Netzwerk hat das Ziel, einen inklusiven Arbeits- und Ausbildungsmarkt in der Region zu schaffen und zu etablieren. Dafür werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten informiert. In der Stadt Bornheim sind mehrere Unternehmen Mitglied im Netzwerk. Daher unterstützt die Wirtschaftsförderung diese Initiative. Nach hiesiger Ansicht kann eine Verwaltung den privatwirtschaftlichen Unternehmen keine Ziele zu Inklusion vorgeben, sondern lediglich dafür werben und Fördermöglichkeiten aufweisen. Frage 5: Inwieweit wird die Stadt Bornheim das damalige Konzept "Zukunftswerkstatt" wiederauf- leben lassen, um dem Inklusionsgedanken umfassend Rechnung zu tragen? Antwort 5: Die Verwaltung wird im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Inklusion und Demographie am 03.11.2021 ein neues Konzept für die Weiterentwicklung der Themenfelder der Inklusion vorstellen und hierbei auch Planungen für Werkstattgespräche bekannt geben Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen