Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.02.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Kommunale Streckenpriorisierung“ Sehr geehrte Frau Gesell, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.01.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchem Jahr stammen die aktuell gültigen Prioritätenlisten a) für die Streckenkontrolle, b) für den Winterdienst und c) für die Streckenreinigung? Antwort 1: Die aktuell gültige Prioritätenliste für die Streckenkontrolle stammt aus dem Jahr 2021. Für den Winterdienst und die Streckenreinigung stammen die Listen aus dem Jahr 2016. Frage 2: In welchen wesentlichen Punkten unterscheiden sich die Prioritätenlisten für Streckenkontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung inhaltlich voneinander? Antwort 2: Die Priorisierung der Straßenkontrollen orientiert sich an der Verkehrsbedeutung und dem Zustand der Verkehrsanlagen. Die Winterdienstpriorität richtet sich nach der Verkehrsbedeutung und der topografischen Lage der Verkehrsanlagen. Die Prioritätenliste der Streckenkontrolle ist in sechs unterschiedliche Kategorieklassen eingeteilt. Die Kontrolle und Dokumentation erfolgt hierfür in unterschiedlichen Zeitintervallen: 1 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 1 - alle 2 Wochen (Fußgängerzonen mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 2 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 2 – monatlich (Straßen im Innenstadtbe- reich mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 3 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 3 - alle 6 Monate (alle übrigen Straßen im guten Zustand) Frau Andrea Gesell - 2 - 4 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 4 im Abstand von 3 Monaten (alle übri- gen Straßen in keinem guten Zustand) 5 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 5 im Abstand von 3 bis 6 Monaten (Feld, Wald und Wirtschaftswege, Parkplätze, P+R, Ingenieurbauwerke) 6 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 6 täglich (Straßen, Wege, Plätze, Inge- nieurbauwerke mit schlechtem Bauzustand, besonderer Verkehrsbedeutung mit hohem Kontrollbedarf aufgrund eines besonderen Gefährdungsgrades) Die Prioritätenliste für den Winterdienst und die Streckenreinigung ist in der Straßenreinigungssat- zung der Stadt Bornheim zusammengefasst. Sie umfasst die Sommerreinigung und die Winterwar- tung. Die Sommerreinigung ist dabei in drei unterschiedliche Reinigungsklassen aufgeteilt (S1, S2, S3) und die Winterwartung in zwei (W1, W2). Bezeich- nung Reinigungs- Reinigungs- Reinigungs- Verpflichtete Reinigungs- art Häufigkeit verpflichtung klasse (Sommer- reinigung) Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S1 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Anlieger monats Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S2 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Stadt Born- heim monats Reinigung und Winter- Sommerrei- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S3 nigung/Win- 1. und 3. Wochen- terwartung ende des Kalen- der- Reinigung und Win- Anlieger monats terwartung Fahrbahn Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W1 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 1 Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W2 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 2 - 3 - Frage 3: Welche Rad- und Fußwege sind derzeit in den Prioritätenlisten berücksichtigt, welchen Prioritäts- stufen sind sie jeweils zugeordnet und existieren hierfür eigenständige Streckenlisten (insbeson- dere für den Winterdienst)? Antwort 3: In der Straßenreinigungssatzung sind die Radwegabschnitte als Bestandteil der jeweiligen Straße erfasst. Eine Priorisierung von Radwegen gibt es derzeit nicht. Zur Förderung des Radverkehrs prüft die Verwaltung derzeit die Möglichkeiten, einen Winterdienst auf Radwegen im Stadtgebiet zu realisieren. Prüfbestandteil sind alle gemeinsamen Geh- und Radwege im Stadtgebiet sowie ergänzende Wege wie z.B. die Bachbegleitwege in Bornheim und Roisdorf. Die Reinigung (Sommerreinigung bzw. Winterwartung) der Gehwege ist bei allen öffentlichen Stra- ßen innerhalb der geschlossenen Ortslage in der Regel den Eigentümern der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke übertragen. Frage 4: Auf welcher konkreten Datengrundlage beruht die Einstufung der „Frequentierung“ von Straßen, Wegen und Plätzen, und erfolgt dabei eine Differenzierung nach Verkehrsarten (Kfz, Rad, Fuß)? Antwort 4: Die jeweiligen Straßen sind grundsätzlich unterteilt in Hauptsammelstraßen, Hauptverkehrsstra- ßen, Sammelstraßen, Anliegerstraßen und Wald,- Wirtschaftswege. Die Straßen, die für den Ver- kehr besonders wichtig sind, haben im Winterdienstverzeichnis die Priorität 1 (W1). Sie werden zuerst geräumt und gestreut, bis sie verkehrssicher sind. Danach werden die Straßen mit der Pri- orität 2 (W2) geräumt und gestreut. Frage 5: Wie, durch wen und in welchem zeitlichen Rhythmus werden die Prioritätenlisten für Strecken- kontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung fortgeschrieben oder angepasst, insbesondere im Hinblick auf neue Straßen, Wege oder veränderte Nutzungen (z. B. neue Radwege, Schulwege, Wohngebiete)? Antwort 5: Die Prioritätenlisten werden durch die Stadtverwaltung bedarfsweise kontrolliert und angepasst. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.02.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Kommunale Streckenpriorisierung“ Sehr geehrte Frau Gesell, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.01.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchem Jahr stammen die aktuell gültigen Prioritätenlisten a) für die Streckenkontrolle, b) für den Winterdienst und c) für die Streckenreinigung? Antwort 1: Die aktuell gültige Prioritätenliste für die Streckenkontrolle stammt aus dem Jahr 2021. Für den Winterdienst und die Streckenreinigung stammen die Listen aus dem Jahr 2016. Frage 2: In welchen wesentlichen Punkten unterscheiden sich die Prioritätenlisten für Streckenkontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung inhaltlich voneinander? Antwort 2: Die Priorisierung der Straßenkontrollen orientiert sich an der Verkehrsbedeutung und dem Zustand der Verkehrsanlagen. Die Winterdienstpriorität richtet sich nach der Verkehrsbedeutung und der topografischen Lage der Verkehrsanlagen. Die Prioritätenliste der Streckenkontrolle ist in sechs unterschiedliche Kategorieklassen eingeteilt. Die Kontrolle und Dokumentation erfolgt hierfür in unterschiedlichen Zeitintervallen: 1 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 1 - alle 2 Wochen (Fußgängerzonen mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 2 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 2 – monatlich (Straßen im Innenstadtbe- reich mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 3 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 3 - alle 6 Monate (alle übrigen Straßen im guten Zustand) Frau Andrea Gesell - 2 - 4 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 4 im Abstand von 3 Monaten (alle übri- gen Straßen in keinem guten Zustand) 5 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 5 im Abstand von 3 bis 6 Monaten (Feld, Wald und Wirtschaftswege, Parkplätze, P+R, Ingenieurbauwerke) 6 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 6 täglich (Straßen, Wege, Plätze, Inge- nieurbauwerke mit schlechtem Bauzustand, besonderer Verkehrsbedeutung mit hohem Kontrollbedarf aufgrund eines besonderen Gefährdungsgrades) Die Prioritätenliste für den Winterdienst und die Streckenreinigung ist in der Straßenreinigungssat- zung der Stadt Bornheim zusammengefasst. Sie umfasst die Sommerreinigung und die Winterwar- tung. Die Sommerreinigung ist dabei in drei unterschiedliche Reinigungsklassen aufgeteilt (S1, S2, S3) und die Winterwartung in zwei (W1, W2). Bezeich- nung Reinigungs- Reinigungs- Reinigungs- Verpflichtete Reinigungs- art Häufigkeit verpflichtung klasse (Sommer- reinigung) Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S1 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Anlieger monats Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S2 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Stadt Born- heim monats Reinigung und Winter- Sommerrei- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S3 nigung/Win- 1. und 3. Wochen- terwartung ende des Kalen- der- Reinigung und Win- Anlieger monats terwartung Fahrbahn Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W1 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 1 Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W2 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 2 - 3 - Frage 3: Welche Rad- und Fußwege sind derzeit in den Prioritätenlisten berücksichtigt, welchen Prioritäts- stufen sind sie jeweils zugeordnet und existieren hierfür eigenständige Streckenlisten (insbeson- dere für den Winterdienst)? Antwort 3: In der Straßenreinigungssatzung sind die Radwegabschnitte als Bestandteil der jeweiligen Straße erfasst. Eine Priorisierung von Radwegen gibt es derzeit nicht. Zur Förderung des Radverkehrs prüft die Verwaltung derzeit die Möglichkeiten, einen Winterdienst auf Radwegen im Stadtgebiet zu realisieren. Prüfbestandteil sind alle gemeinsamen Geh- und Radwege im Stadtgebiet sowie ergänzende Wege wie z.B. die Bachbegleitwege in Bornheim und Roisdorf. Die Reinigung (Sommerreinigung bzw. Winterwartung) der Gehwege ist bei allen öffentlichen Stra- ßen innerhalb der geschlossenen Ortslage in der Regel den Eigentümern der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke übertragen. Frage 4: Auf welcher konkreten Datengrundlage beruht die Einstufung der „Frequentierung“ von Straßen, Wegen und Plätzen, und erfolgt dabei eine Differenzierung nach Verkehrsarten (Kfz, Rad, Fuß)? Antwort 4: Die jeweiligen Straßen sind grundsätzlich unterteilt in Hauptsammelstraßen, Hauptverkehrsstra- ßen, Sammelstraßen, Anliegerstraßen und Wald,- Wirtschaftswege. Die Straßen, die für den Ver- kehr besonders wichtig sind, haben im Winterdienstverzeichnis die Priorität 1 (W1). Sie werden zuerst geräumt und gestreut, bis sie verkehrssicher sind. Danach werden die Straßen mit der Pri- orität 2 (W2) geräumt und gestreut. Frage 5: Wie, durch wen und in welchem zeitlichen Rhythmus werden die Prioritätenlisten für Strecken- kontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung fortgeschrieben oder angepasst, insbesondere im Hinblick auf neue Straßen, Wege oder veränderte Nutzungen (z. B. neue Radwege, Schulwege, Wohngebiete)? Antwort 5: Die Prioritätenlisten werden durch die Stadtverwaltung bedarfsweise kontrolliert und angepasst. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.06.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Grünpflege Sportplatz Hemmerich“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bis wann läuft der Pachtvertrag des aktuellen Pächters für den Sportplatz Hemmerich? Antwort 1: Der Vertrag wurde für 5 Jahre ab Unterzeichnung abgeschlossen. Sollte er nicht frist- gerecht gekündigt werden, verlängert sich dieser jeweils um 5 Jahre. Der Vertrag kann mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekün- digt werden. Bei fristgerechter Kündigung läuft der Vertrag bis zum 31.12.2023. Frage 2: Welche Grünpflege-Aufgaben hat der Pächter gemäß Pachtvertrag zu erfüllen? Antwort 2: Der Nutzer übernimmt alle im Zusammenhang mit der Nutzung entstehenden laufen- den Kosten. Was die Grünpflege-Aufgaben angeht, übernimmt er die Platzpflege. Das umfasst die Rasenpflege nach DIN 18035 Teil 4 (Anlage liegt dem Vertrag bei) und die Aufgabe die Spielfläche in verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Frage 3: Welche Grünpflege-Aufgaben obliegen der Stadt Bornheim als Verpächterin? Antwort 3: Die Baupflegemaßnahmen obliegen der Stadt. Frage 4: Wie stellt der Bürgermeister sicher, dass bis zum Ende der Pachtzeit weiterhin wenigs- tens ein Mindestmaß an Grünpflege, beispielsweise Rasenschnitt, stattfindet? Antwort 4: Die Verwaltung hat bei einer Kontrolle festgestellt, dass der Nutzer seinen vertragli- chen Pflichten nicht nachkommt. Der Nutzer wurde schriftlich aufgefordert bis zum 28.06.2021 seinen vertraglichen Pflichten nach- zukommen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.05.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Offene Ganztagsbetreuung Sehr geehrter Herr Roitzheim, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.03.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum wurde im Schulausschuss vom 17.03. keine Mitteilung zur Anpassung der Eltern- beiträge für die OGS zum kommenden Schuljahr vorgelegt? Antwort 1: Der Grundlagenerlass für gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunter- richtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I enthält unter Punkt 8 –Elternbeiträge- die Regelung, dass Elternbeiträge bis zu einer bestimmten Höchstgrenze erhoben werden können. Dieser Höchstbetrag wird jährlich zum Schuljahresbeginn um jeweils 3 % angehoben. In der im Jahr 2020 neu gefassten Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege und in Offenen Ganztagsschulen im Pri- marbereich ist in § 6 (3) die jährliche Anpassung der Elternbeiträge entsprechend der Regelung im Grunderlass festgelegt. Eine gesonderte Mitteilung im Schulausschuss ist deshalb nicht vorgese- hen. Frage 2: Welche Betreuungs-/Nutzungsquoten werden seit Beginn des Schuljahrs in der OGS bei den Trägern in Anspruch genommen? Antwort 2: Die Betreuungszahlen gestalten sich wie folgt: Schule Anzahl SuS ge- samt Teil- nahme OGS Anteil % Teil- nahme ÜMI Anteil % Insge- samt % GS Bornheim 353 250 71 % 0 0 71 % GS Hersel 272 157 58 % 43 16 % 74 % GS Merten 196 162 83 % 0 0 83 % GS Rösberg 138 95 69 % 23 17 % 86 % GS Roisdorf 193 150 78 % 0 0 78 % GS Sechtem 176 105 60 % 37 21 % 81 % GS Walberberg 163 110 67 % 0 0 67 % GS Waldorf 245 175 71 % 0 0 71 % Gesamt 1.736 1.204 70 % 103 18 % 76 % VS Uedorf Kl. 1-6 86 45 52 % 0 0 52 % Herrn Frank Roitzheim Enggasse 15 53332 Bornheim - 2 - Frage 3: Wie ist der Stand zu den OGS-Qualitätsanpassungen, die im Januar 2020 im Rahmen der Elternbeitragsanpassungen angesprochen wurde? Antwort 3: Die Verwaltung hat zwischenzeitlich mit allen Trägern der OGS ´en neue Kooperati- onsverträge geschlossen. In einem weiteren Schritt, war mit Trägern, Schulleitungen und Verwal- tung im November 2021 ein erster Workshop geplant. Ziel dieser Veranstaltung war es, im Rahmen der Qualitätsentwicklung in den OGS ´en, eine gemeinsame Strategie für die Zukunft zu entwi- ckeln. Leider konnte die Veranstaltung aufgrund der Pandemie nicht stattfinden. Es ist geplant, diese unverzüglich nachzuholen, sobald es die Verhältnisse ermöglichen. In einem weiteren Schritt beabsichtigt die Verwaltung, gemäß Beschluss des Ausschusses für Schule, Soziales und demo- graphischen Wandel vom 21.01.2020 (Vorlage Nr. 015/2020-5), die Einführung eines Runden Ti- sches zu dem auch die schulpolitischen Sprecher der Fraktionen eingeladen werden. Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales und demographischen Wandel am 21.01.2020 unter Vorlage Nr. 015/2020-5 dargestellt, sind die verfügbaren personellen Res- sourcen im Bereich der Schulverwaltung für den OGS Bereich sehr begrenzt. Die Zahl der Schü- lerinnen und Schüler die an einer OGS angemeldet werden nimmt stetig zu. Aus diesem Grund aber auch im Hinblick auf die Qualitätsanpassungen in den OGS´ en hat die Verwaltung zusätzli- chen Stellenbedarf angemeldet. Frage 4: Gibt es eine Lücke – und wenn ja welche – zwischen Anspruch auf OGS auf Landesebene „Im Ganztag arbeiten neben den Lehrkräften pädagogische Fachkräfte wie Erzieherinnen und – Erzieher, Sozialpädagoginnen und –pädagogen oder auch Sportübungsleiterinnen und –übungs- leiter sowie Musikleiterinnen und –leiter und Kunstpädagoginnen und –pädagogen.“ und dem An- gebot bzw. der Umsetzung in Bornheim? Antwort 4: Der Grunderlass für gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtli- che Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I besagt unter Punkt 7.3, dass möglichst neben den Lehrkräften die o. g. pädagogischen Fachkräfte eingesetzt werden sollen. In Bornheim wird wie folgt päd. Personal in den OGS eingesetzt: (s. Antwort zu Frage 5) Frage 5: Gibt es eine (anonymisierte) Übersicht über die Qualifikationen der in den OGS tätigen Beschäftigten? Antwort 5: Anzahl Qualifikation OGS-Leitung 9 2 Bachelor/Master soz. Arbeit 2 Dipl. Päd. 3 Erz. m. staatl. Anerkennung 1 geschulte/r Quereinsteiger/in 1 Kinderkrankenschwester mit Leitungsschulung Gruppenleitungen 44 2 Dipl.Päd. 1 Erz.wissensch. 1 berufsbegl. Erz. Ausbildung 27 geschulte Quereinsteiger 1 Bachelor/Master soz. Arbeit 1 Sozialarbeiter/in 5 Erzieher/innen 1 berufsbegl. Studium soz. Arbeit 1 päd. Fachkraft 3 Päd. (Lehrkräfte) 1 Heilpäd. - 3 - Ergänzungskräfte 58 52 geschulte Quereinsteiger 1 päd. Fachkraft 3 Lehrkräfte 1 Dipl. Biol. 1 Jurist/in Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.05.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Offene Ganztagsbetreuung Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.03.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie setzen sich die Kosten von 205 € für die Stadt konkret zusammen? Antwort 1: Die Kosten von 205 € setzen sich aus Landesmittel sowie einem Eigenanteil aus dem städtischen Haushalt wie folgt zusammen: 1. Anteil Landesmittel: 1.6 Mio € geteilt durch 1.164 Kinder = 1.375 € /p.a. geteilt durch 12 Monate = 115 € (gerundet) 2. Eigenanteil Stadt: Garantiebetrag pro Kind / p.a. = 90 € Frage 2: Wo wird der Landeszuschuss verrechnet? Antwort 2: Der Landeszuschuss wird 1:1 an die OGS-Träger weitergeleitet. Frage 3: Wie hoch sind die Querschnittskosten (für Personal, Gebäude etc seitens Stadt) und wie verteilen sich diese? Antwort 3: Die Verwaltung arbeitet seit einiger Zeit an der Umstrukturierung des Offenen Ganztags in Born- heim. Hierzu zählt auch die Einführung eines verbesserten Controllings. In diesem Zusammen- hang hat die Verwaltung zwischenzeitlich mit allen Trägern der OGS ´en neue Kooperationsver- träge geschlossen. Hierin verpflichten sich die Träger zur Vorlage von detaillierten Verwendungs- nachweisen und die Vorlage von Kostenkalkulationen. Im Rahmen der internen Leistungsver- rechnungen sind bisher nicht alle denkbaren und möglichen Querschnittskosten in eine Kalkula- tion eingeflossen. Die Verwaltung arbeitet derzeit an Konzeptionen, um eine belastbare Kalkulation mit vertretba- rem Aufwand möglich zu machen und wird dem Schulausschuss über die Ergebnisse berichten. Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Wie hoch sind die tatsächlich anfallenden Kosten für das Produkt OGS nach Abzug aller Zuschüsse und Elternbeiträge für die Stadt? Antwort 4: Lt. Ergebnisrechnung sind für das Haushaltsjahr 2019 folgende Erträge/Aufwendungen verbucht worden: Die Aufwendungen von 2.881.135 € beinhalten keine Querschnittskosten, da diese wie unter Antwort 3 beschrieben noch ermittelt werden müssen. Frage 5: Für welche in Planung und im Bau befindlichen OGS Bauten (Sechtem, Uedorf, Roisdorf, ...) wur- den bereits Mittel aus dem Programm "Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ oder aus ande- ren Förderprogramme beantragt, bzw. genehmigt? Antwort 5: Folgende Maßnahmen aus dem o.a. Landesprogramm wurden beantragt: Machbarkeitsstudie und Bodengutachten Erweiterung OGS Grundschule Sechtem; be- reits bewilligt Kücheneinrichtung Mensa OGS Grundschule Roisdorf; bereits bewilligt Maßnahmen an Außenanlage und OGS-Gebäude Grundschule Walberberg Erweiterung und Mensabau Grundschule Bornheim Mensabau Grundschule Rösberg Mensamöbel OGS Grundschule Waldorf Diverse Spiel- und Sportgeräte Zudem werden aus Mitteln der Schulpauschale investive bauliche Maßnahmen und sonstige Be- schaffungen finanziert. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Erträge gesamt: 2.772.819 € Aufwendungen: 2.881.135 € Unterdeckung: 108.316 € Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.05.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Offene Ganztagsbetreuung Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.03.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie setzen sich die Kosten von 205 € für die Stadt konkret zusammen? Antwort 1: Die Kosten von 205 € setzen sich aus Landesmittel sowie einem Eigenanteil aus dem städtischen Haushalt wie folgt zusammen: 1. Anteil Landesmittel: 1.6 Mio € geteilt durch 1.164 Kinder = 1.375 € /p.a. geteilt durch 12 Monate = 115 € (gerundet) 2. Eigenanteil Stadt: Garantiebetrag pro Kind / p.a. = 90 € Frage 2: Wo wird der Landeszuschuss verrechnet? Antwort 2: Der Landeszuschuss wird 1:1 an die OGS-Träger weitergeleitet. Frage 3: Wie hoch sind die Querschnittskosten (für Personal, Gebäude etc seitens Stadt) und wie verteilen sich diese? Antwort 3: Die Verwaltung arbeitet seit einiger Zeit an der Umstrukturierung des Offenen Ganztags in Born- heim. Hierzu zählt auch die Einführung eines verbesserten Controllings. In diesem Zusammen- hang hat die Verwaltung zwischenzeitlich mit allen Trägern der OGS ´en neue Kooperationsver- träge geschlossen. Hierin verpflichten sich die Träger zur Vorlage von detaillierten Verwendungs- nachweisen und die Vorlage von Kostenkalkulationen. Im Rahmen der internen Leistungsver- rechnungen sind bisher nicht alle denkbaren und möglichen Querschnittskosten in eine Kalkula- tion eingeflossen. Die Verwaltung arbeitet derzeit an Konzeptionen, um eine belastbare Kalkulation mit vertretba- rem Aufwand möglich zu machen und wird dem Schulausschuss über die Ergebnisse berichten. Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Wie hoch sind die tatsächlich anfallenden Kosten für das Produkt OGS nach Abzug aller Zuschüsse und Elternbeiträge für die Stadt? Antwort 4: Lt. Ergebnisrechnung sind für das Haushaltsjahr 2019 folgende Erträge/Aufwendungen verbucht worden: Die Aufwendungen von 2.881.135 € beinhalten keine Querschnittskosten, da diese wie unter Antwort 3 beschrieben noch ermittelt werden müssen. Frage 5: Für welche in Planung und im Bau befindlichen OGS Bauten (Sechtem, Uedorf, Roisdorf, ...) wur- den bereits Mittel aus dem Programm "Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ oder aus ande- ren Förderprogramme beantragt, bzw. genehmigt? Antwort 5: Folgende Maßnahmen aus dem o.a. Landesprogramm wurden beantragt: Machbarkeitsstudie und Bodengutachten Erweiterung OGS Grundschule Sechtem; be- reits bewilligt Kücheneinrichtung Mensa OGS Grundschule Roisdorf; bereits bewilligt Maßnahmen an Außenanlage und OGS-Gebäude Grundschule Walberberg Erweiterung und Mensabau Grundschule Bornheim Mensabau Grundschule Rösberg Mensamöbel OGS Grundschule Waldorf Diverse Spiel- und Sportgeräte Zudem werden aus Mitteln der Schulpauschale investive bauliche Maßnahmen und sonstige Be- schaffungen finanziert. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Erträge gesamt: 2.772.819 € Aufwendungen: 2.881.135 € Unterdeckung: 108.316 €

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.06.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Glasfaseranschluss Brenig Rankenberg: ab Wasserturm in Richtung Römerhof“ Sehr geehrter Herr Mandt, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum wurden die sechs am Glasfaserausbau interessierten direkt nebeneinanderliegenden Ge- bäude am Rankenberg (oberhalb des Wasserturms) der Familien Siemoneit, Forschbach, Kirch und Schröder sowie das davon etwa 100 entfernte Autohaus Theo Brenig beim Ausbau nicht be- rücksichtigt (alle Haushalte haben Interesse, so informierte mich Hr. Kirch; Info: es ist nicht einmal eine Straßenquerung notwendig und die Glasfaser könnte im Grünstreifen verlegt werden)? Antwort 1: Um für den Ausbau in Bornheim überhaupt eine Wirtschaftlichkeit zu erreichen und damit einen Ausbau durchführen zu können, mussten seitens der Telekom verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Eine dieser Maßnahmen betrifft den Ausschluss von besonders teuren Bereichen. Das trifft in erster Linie Adressen außerhalb der geschlossenen Bebauung und generell exponierte Be- bauungen. Frage 2: Gibt es eine Möglichkeit die Anschlüsse bei der Ausbaustufe Zwei zu berücksichtigen? Antwort 2: Nein. Die Adressen liegen nicht im Ausbaugebiet der Ausbaustufe Zwei. Es gibt Programme der Deutschen Telekom, die einen kostenpflichtigen, individuellen Hausanschluss ermöglichen. Das ist auch in einem Kundenverbund möglich (und auch empfohlen) um die Kosten auf mehrere Schul- tern zu verteilen. Die Informationen sind unter https://www.telekom.de/netz/glasfaser/mehr-breitband-fuer-mich er- hältlich. Frage 3: Auf welcher Grundlage werden Anwohner/Gebäude obwohl es sich nicht um einzelne Höfe oder abseits liegende Gebäude handelt ausgeschlossen (hier werden, meiner Kenntnis nach, auch staatliche Förderungen eingesetzt, von denen entsprechend nicht alle gleichermaßen profitieren)? Herrn Christian Mandt Breite Straße 6 53332 Bornheim https://www.telekom.de/netz/glasfaser/mehr-breitband-fuer-mich - 2 - Antwort 3: Wie in der Antwort zur ersten Frage bereits beschrieben, werden diese Entscheidungen im Sinne der Wirtschaftlichkeit getroffen. Der FTTH Ausbau in Bornheim im Rahmen des Projektes ist zu 100% ein privatwirtschaftlicher Ausbau der Deutschen Telekom. Es fließen keinerlei Fördermittel in den Ausbau im Rahmen dieses Projektes der Telekom ein. Lediglich für die Anschlüsse der Schu- len in Bornheim handelte es sich um eine geförderte Maßnahme. Es handelt sich dabei allerdings um zwei komplett voneinander unabhängige Projekte. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.06.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Glasfaseranschluss Brenig Rankenberg: ab Wasserturm in Richtung Römerhof“ Sehr geehrter Herr Mandt, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum wurden die sechs am Glasfaserausbau interessierten direkt nebeneinanderliegenden Ge- bäude am Rankenberg (oberhalb des Wasserturms) der Familien Siemoneit, Forschbach, Kirch und Schröder sowie das davon etwa 100 entfernte Autohaus Theo Brenig beim Ausbau nicht be- rücksichtigt (alle Haushalte haben Interesse, so informierte mich Hr. Kirch; Info: es ist nicht einmal eine Straßenquerung notwendig und die Glasfaser könnte im Grünstreifen verlegt werden)? Antwort 1: Um für den Ausbau in Bornheim überhaupt eine Wirtschaftlichkeit zu erreichen und damit einen Ausbau durchführen zu können, mussten seitens der Telekom verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Eine dieser Maßnahmen betrifft den Ausschluss von besonders teuren Bereichen. Das trifft in erster Linie Adressen außerhalb der geschlossenen Bebauung und generell exponierte Be- bauungen. Frage 2: Gibt es eine Möglichkeit die Anschlüsse bei der Ausbaustufe Zwei zu berücksichtigen? Antwort 2: Nein. Die Adressen liegen nicht im Ausbaugebiet der Ausbaustufe Zwei. Es gibt Programme der Deutschen Telekom, die einen kostenpflichtigen, individuellen Hausanschluss ermöglichen. Das ist auch in einem Kundenverbund möglich (und auch empfohlen) um die Kosten auf mehrere Schul- tern zu verteilen. Die Informationen sind unter https://www.telekom.de/netz/glasfaser/mehr-breitband-fuer-mich er- hältlich. Frage 3: Auf welcher Grundlage werden Anwohner/Gebäude obwohl es sich nicht um einzelne Höfe oder abseits liegende Gebäude handelt ausgeschlossen (hier werden, meiner Kenntnis nach, auch staatliche Förderungen eingesetzt, von denen entsprechend nicht alle gleichermaßen profitieren)? Herrn Christian Mandt Breite Straße 6 53332 Bornheim https://www.telekom.de/netz/glasfaser/mehr-breitband-fuer-mich - 2 - Antwort 3: Wie in der Antwort zur ersten Frage bereits beschrieben, werden diese Entscheidungen im Sinne der Wirtschaftlichkeit getroffen. Der FTTH Ausbau in Bornheim im Rahmen des Projektes ist zu 100% ein privatwirtschaftlicher Ausbau der Deutschen Telekom. Es fließen keinerlei Fördermittel in den Ausbau im Rahmen dieses Projektes der Telekom ein. Lediglich für die Anschlüsse der Schu- len in Bornheim handelte es sich um eine geförderte Maßnahme. Es handelt sich dabei allerdings um zwei komplett voneinander unabhängige Projekte. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 07.05.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Sachstände Baugebiete Hersel und Feuerwehrgerätehaus Hersel Sehr geehrte Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.04.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich Neuordnung der Grundstücke innerhalb des Bebau- ungsplans He 09 sowie dessen Umsetzung? Antwort: Die Verwaltung bereitet aktuell Entwürfe für eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Be- bauungsplan He 09 vor. Dazu wurde bei der HGK die aktuelle Planung bezüglich barrierefreier Ausbau der Bahnsteige und zukünftiger Nutzung des Stellwerkes angefragt. Sollte es unter den Bedingungen der Corona-Pandemie möglich sein, ist auch ein Termin mit dem Eigentümer einer großen Fläche im Plangebiet geplant. Dies ist auch notwendig, um die Altlastenproblematik des Standortes besser einzuordnen. Frage 2: Wie ist der aktuelle Sachstand zum Flächen-Pool.NRW- Standort 1 der Stadt Bornheim 619/2014-Sbo) / Germania Brauerei Hersel? Antwort: Zwischen Flächen-Pool.NRW und dem Eigentümer wurden vorbereitende Gespräche geführt. Die weiteren Verhandlungen wurden anschließend jedoch bilateral geführt, so dass es weiterer Leistungen des Flächenpools nicht bedurfte. Weitere Sachstände und Entwicklungen sind der Verwaltung nicht bekannt. Frage 3: Existiert bereits ein Konzeptentwurf für die Folgenutzung des Altstandortes des Lidl-Marktes an der L300 (338/2020-7)? Antwort: Es existieren noch keine Konzeptentwürfe, da noch kein umsetzbares Konzept für den Neustand- ort vorliegt. Herrn Frank-Rüdiger Prinz Gartenstr. 141 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Besteht die Möglichkeit, dass, neben dem derzeit laufenden Ausbau des Mittelweges, die Umge- hungsstraße für den Knotenpunkt Hersel (Vgl. 312/2020-7) auch von der L300 her begonnen wird, um so, noch vor Realisierung einer Brücke über die Bahntrassen, Grundstücke zwischen L300 und Bahn zu erschließen? Antwort: Hinsichtlich der Umgehungsstraße wurde zunächst die Machbarkeitsstudie erarbeitet. Darüber hinaus liegen noch keine weiteren Konkretisierungen zu den Vorraussetzungen zur Umsetzung der Planung und darüber hinaus gehenden Flächenaussagen vor. Frage 5: Sind die unter den Fragen eins bis vier genannten Grundstücke grundsätzlich oder unter Aufla- gen, falls ja, welche, geeignet um einen Neubau des Herseler Feuerwehrgerätehauses zu reali- sieren? Antwort: Die Frage kann erst im späteren Verlauf eines noch erforderlichen Planverfahrens beantwortet werden. Damit dürfte erst im Jahr 2022 zu rechnen sein. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.05.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Kleine Anfrage betr. Personalaufwendungen der Stadt Bornheim pro Einwoh- ner“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.05.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind die vom Rat beschlossenen geplanten Personalaufwendungen der Stadt Born- heim in den Jahren 2021 und 2022? Antwort 1: Die beschlossenen Personalaufwendungen betragen: 2021: 33.143.392 Euro 2022: 34.639.841 Euro Frage 2: Wie hoch sind die vom Rat beschlossenen geplanten Personalaufwendungen der Stadt Born- heim in den Jahren 2021 und 2022, wenn die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen heraus- gerechnet werden? Antwort 2: Die finale Beantwortung bedarf zunächst einer Umsetzung der vom Rat am 11.05.2021 gefassten Beschlüsse. Diese werden derzeit im Finanzsystem erfasst und vorauss. bis Ende Juni 2021 abgeschlossen sein. Frage 3: Wie viele Stellen sieht der Stellenplan 2021 und 2022 mit und ohne die Beschäftigten in Kinderta- geseinrichtungen vor? Antwort 3: Insgesamt sieht der Stellenplan für die Jahre 2021 und 2022 für Tarifbeschäftigte 488,776 Stellen und für Beamte 63,052 Stellen vor. Die Anzahl der Stellen in Kindertageseinrichtungen beträgt für 2021 und 2022: 210,101 Stellen. Frage 4: Wie haben sich die unter Frage 1-3 abgefragten Kennzahlen im Jahr 2017 dargestellt? Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim - 2 - Antwort 4: In der Anlage werden die Kennzahlen des Personalmanagements des Jahres 2017 dargestellt (Auszug Haushaltsplan 2017/2018). Mit der neuen KomHVO zum 01.01.19 entfiel die Verpflichtung zur ausnahmslosen Abbildung von Zielen und Kennzahlen zu allen Produkten des kommunalen Haushaltes. Dies wurde mit dem vorliegenden verabschiedeten Haushalt 2021/22 bereits umgesetzt. Ziel künftiger Haushaltsplanungen wird eine interaktive Darstellung und Auswertungsmöglichkeit von Kennzahlen beinhalten. Eine differenzierte Rückrechnung zurückliegender/ abgeschlossener Haushalte ist hierzu nicht vorgesehen. (Im Hinblick auf fehlende Vergleichswerte wird ein erforderlicher Zeitaufwand zur Ermittlung ent- sprechender Daten für nicht zielführend erachtet.) Frage 5: Wie haben sich die unter Frage 1-3 abgefragten Kennzahlen im Jahr 2012 dargestellt? Antwort 5: Im Haushalt 2012/13 wurden noch keine Kennzahlen abgebildet (erstmals ab 2013/14). Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Seite 47 / 399 Haushaltsplan 2017/2018 1.01 Innere Verwaltung verantwortlich: 1.01.09 Personalmanagement Herr Brandt Ziele und Kennzahlen 1.01.09 Personalmanagement Seite 48 / 399 Haushaltsplan 2017/2018 1.01 Innere Verwaltung verantwortlich: 1.01.09 Personalmanagement Herr Brandt Ziele/ Kennzahlen 1.01.09.03 Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz Teilergebnisplan Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Planung 2019 Planung 2020 Planung 2021 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -236.294 -263.831 -281.518 -284.754 -288.037 -291.367 -294.745

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen