Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.06.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. abgebautes Spielgerät Spielplatz Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit mehreren Wochen ist ein großes Spielgerät auf dem Spielplatz Hemmerich abgebaut. Wa- rum wurde das Gerät abgebaut? Antwort 1: Das Gerät machte lautstarke Geräusche beim Bespielen. Daraufhin wurde der obere Teil des Spielgerätes abgenommen, um nach einem Fehler zu suchen. Hier erwies sich ein Lagerscha- den, der irreparabel ist. Die Kosten für das Ersatzteil waren zu hoch, sodass wir hier einen wirt- schaftlichen Totalschaden haben. Frage 2: Wann und wie wird es wieder aufgestellt oder ersetzt? Antwort 2: Es wurde bereits ein Ersatz für dieses Spielgerät besorgt. Vom Spielwert her ist es ein ähnliches Gerät wie das bisherige. Das Spielgerät wurde schon geliefert und wird zeitnah vom Stadtbetrieb aufgestellt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Ratsmitglied Christian Koch Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.06.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. abgebautes Spielgerät Spielplatz Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit mehreren Wochen ist ein großes Spielgerät auf dem Spielplatz Hemmerich abgebaut. Wa- rum wurde das Gerät abgebaut? Antwort 1: Das Gerät machte lautstarke Geräusche beim Bespielen. Daraufhin wurde der obere Teil des Spielgerätes abgenommen, um nach einem Fehler zu suchen. Hier erwies sich ein Lagerscha- den, der irreparabel ist. Die Kosten für das Ersatzteil waren zu hoch, sodass wir hier einen wirt- schaftlichen Totalschaden haben. Frage 2: Wann und wie wird es wieder aufgestellt oder ersetzt? Antwort 2: Es wurde bereits ein Ersatz für dieses Spielgerät besorgt. Vom Spielwert her ist es ein ähnliches Gerät wie das bisherige. Das Spielgerät wurde schon geliefert und wird zeitnah vom Stadtbetrieb aufgestellt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Ratsmitglied Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.07.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Photovoltaikanlagen / Dachbegrünung“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche städtischen Liegenschaften, die potenziell für die Erzeugung von Energie mit einer Pho- tovoltaikanlage geeignet sind, sind noch nicht mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet? Antwort 1: Eine spezielle Liste / Kataster der Liegenschaften und der Eignung deren Dächer liegt der Ver- waltung nicht vor. Die Informationen, an welchen Liegenschaften PV-Anlagen installiert sind (ex- tern oder eigene) ist vorhanden. Eine Aussage, welche Dächer geeignet sind und noch nicht aus- gestattet sind, kann nicht getätigt werden. Frage 2: Aus welchen Gründen konnten noch nicht alle geeigneten Dächer der städtischen Liegenschaf- ten ausgerüstet werden Antwort 2: Die personelle Situation in den technischen Abteilungen lässt dies nicht zu. Frage 3: Wie ist der Plan für den weiteren Ausbau? Werden beispielsweise auch kleinere Erzeugeranla- gen z.B. in der Größe von sogenannten "Balkonkraftwerken" vorgesehen? Antwort 3: Die Stadt setzt keine Balkonkraftwerke im privaten Bereich um, dies ist keine Fragestellung der Verwaltung. Es ist geplant, im Rahmen der personellen Möglichkeiten, den Ausbau von stadtei- genen PV-Anlagen voran zu treiben. Diese Aufgabe steht in direkter Konkurrenz mit anderen, be- reits beschlossenen und unaufschiebbaren Aufgaben und Maßnahmen, s. Antwort zu Frage 2. Wir wollen versuchen im Rahmen unserer eingeschränkten Möglichkeiten auf die Dächer einzel- ner Gebäude Anlagen zu installieren, zunächst soll das Dach der Kita Rilkestraße bestückt wer- den. Frage 4: Inwieweit ist eine Dachbegrünung und die Nutzung von Photovoltaikanlagen sinnvoll? Herrn Ratsmitglied Jörn Freynick - 2 - Antwort 4: Die Verknüpfung geht mit der Frage der Statik einher, eine zusätzliche Dachbegrünung macht nur Sinn, wenn die statischen Voraussetzungen erfüllt sind. Frage 5: Welche Anlagen sind derzeit außer Betrieb und wie lange schon? Antwort 5: Die Schüler-PV-Anlage an der Fassade der Europaschule ist bereits seit mehr als einem Jahr au- ßer Betrieb. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Manfred Schier) Erster Beigeordneter Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.07.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Photovoltaikanlagen / Dachbegrünung“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche städtischen Liegenschaften, die potenziell für die Erzeugung von Energie mit einer Pho- tovoltaikanlage geeignet sind, sind noch nicht mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet? Antwort 1: Eine spezielle Liste / Kataster der Liegenschaften und der Eignung deren Dächer liegt der Ver- waltung nicht vor. Die Informationen, an welchen Liegenschaften PV-Anlagen installiert sind (ex- tern oder eigene) ist vorhanden. Eine Aussage, welche Dächer geeignet sind und noch nicht aus- gestattet sind, kann nicht getätigt werden. Frage 2: Aus welchen Gründen konnten noch nicht alle geeigneten Dächer der städtischen Liegenschaf- ten ausgerüstet werden Antwort 2: Die personelle Situation in den technischen Abteilungen lässt dies nicht zu. Frage 3: Wie ist der Plan für den weiteren Ausbau? Werden beispielsweise auch kleinere Erzeugeranla- gen z.B. in der Größe von sogenannten "Balkonkraftwerken" vorgesehen? Antwort 3: Die Stadt setzt keine Balkonkraftwerke im privaten Bereich um, dies ist keine Fragestellung der Verwaltung. Es ist geplant, im Rahmen der personellen Möglichkeiten, den Ausbau von stadtei- genen PV-Anlagen voran zu treiben. Diese Aufgabe steht in direkter Konkurrenz mit anderen, be- reits beschlossenen und unaufschiebbaren Aufgaben und Maßnahmen, s. Antwort zu Frage 2. Wir wollen versuchen im Rahmen unserer eingeschränkten Möglichkeiten auf die Dächer einzel- ner Gebäude Anlagen zu installieren, zunächst soll das Dach der Kita Rilkestraße bestückt wer- den. Frage 4: Inwieweit ist eine Dachbegrünung und die Nutzung von Photovoltaikanlagen sinnvoll? Herrn Ratsmitglied Jörn Freynick - 2 - Antwort 4: Die Verknüpfung geht mit der Frage der Statik einher, eine zusätzliche Dachbegrünung macht nur Sinn, wenn die statischen Voraussetzungen erfüllt sind. Frage 5: Welche Anlagen sind derzeit außer Betrieb und wie lange schon? Antwort 5: Die Schüler-PV-Anlage an der Fassade der Europaschule ist bereits seit mehr als einem Jahr au- ßer Betrieb. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Manfred Schier) Erster Beigeordneter

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.07.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 29.06.2023 betr. Umsetzung der Beschlüsse aus dem Mobilitäts- und Ver- kehrsausschuss vom 11.01.2023 Sehr geehrter Herr König, Ihre kleine Anfrage vom 29.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand zum Rückbau der Sperrpfosten? Frage 2: Wie ist der aktuelle Stand zur Einrichtung der Halteverbotszone? Frage 3: Wann hat das straßenverkehrsrechtsrechtliche Anhörverfahren stattgefunden/findet statt? Antwort zu 1 bis 3: Weder das straßenverkehrsrechtliche Anhörverfahren für die Einrichtung einer Halteverbotszone noch über den Rückbau der Sperrpfosten hat bisher stattgefunden. Auf Grund des nach wie vor herrschenden Personalmangels bei der Straßenverkehrsbehörde kann derzeit auch noch kein konkreter Termin für das notwendige Verfahren genannt werden. Unabhängig davon wird der Bereich der Talstraße im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs weiterhin regelmäßig kontrolliert und etwaige Verstöße entsprechend geahndet. Laut Auskunft der Überwachungskräfte konnten nach den bisherigen Erkenntnissen dort jedoch keine vermehrten Parkverstöße festgestellt werden. Frage 4: War oder wird die Feuerwehr zu dieser Anhörung eingeladen? Antwort zu 4: Beim straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren gem. § 45 der Straßenverkehrs- ordnung handelt es sich um einen Behördentermin. Teilnehmer sind jeweils Vertreter von Polizei, des Straßenbaulastträgers und der Straßenverkehrsbehörde sowie des betroffenen Ortsvorste- hers. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Manfred Schier) Erster Beigeordneter Herrn Ratsmitglied Dirk König Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.07.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 29.06.2023 betr. Umsetzung der Beschlüsse aus dem Mobilitäts- und Ver- kehrsausschuss vom 11.01.2023 Sehr geehrter Herr König, Ihre kleine Anfrage vom 29.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand zum Rückbau der Sperrpfosten? Frage 2: Wie ist der aktuelle Stand zur Einrichtung der Halteverbotszone? Frage 3: Wann hat das straßenverkehrsrechtsrechtliche Anhörverfahren stattgefunden/findet statt? Antwort zu 1 bis 3: Weder das straßenverkehrsrechtliche Anhörverfahren für die Einrichtung einer Halteverbotszone noch über den Rückbau der Sperrpfosten hat bisher stattgefunden. Auf Grund des nach wie vor herrschenden Personalmangels bei der Straßenverkehrsbehörde kann derzeit auch noch kein konkreter Termin für das notwendige Verfahren genannt werden. Unabhängig davon wird der Bereich der Talstraße im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs weiterhin regelmäßig kontrolliert und etwaige Verstöße entsprechend geahndet. Laut Auskunft der Überwachungskräfte konnten nach den bisherigen Erkenntnissen dort jedoch keine vermehrten Parkverstöße festgestellt werden. Frage 4: War oder wird die Feuerwehr zu dieser Anhörung eingeladen? Antwort zu 4: Beim straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren gem. § 45 der Straßenverkehrs- ordnung handelt es sich um einen Behördentermin. Teilnehmer sind jeweils Vertreter von Polizei, des Straßenbaulastträgers und der Straßenverkehrsbehörde sowie des betroffenen Ortsvorste- hers. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Manfred Schier) Erster Beigeordneter Herrn Ratsmitglied Dirk König

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Führen von Feuerwehrbooten mit Sportbootführerschein Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 27.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Mitglieder der Feuerwehr Bornheim sind zum Führen des Mehrzweckboots und des Rettungsboots berechtigt? Antwort 1: In der Löscheinheit Hersel sind 19 Personen im Besitz des Sportbootführerscheines, wovon 10 die Ausbildung zum Führen des Mehrzweckboot (MZB) und des Rettungsboot (RTB) haben. In der Löscheinheit Widdig sind 10 Personen im Besitz des Sportbootführerscheines, wovon 10 die Ausbildung zum Führen des RTB haben und 2 berechtigt sind das MZB zu führen. Frage 2: Wie viele dieser berechtigten Personen verfügen über einen Sportbootführerschein? Antwort 2: Eine Gesamtzahl kann nicht genau ermittelt werden, da der Stadt Bornheim nicht bekannt ist, wer außer den Mittgliedern der Löscheinheit Hersel und Löscheinheit Widdig im Besitz eines Sport- bootführerscheines ist. Zu den Löscheinheiten Hersel und Widdig kommen noch vier Mitglieder der Löscheinheit Roisdorf hinzu, die über die Stadt Bornheim den Sportbootführerschein erwor- ben haben. Weiterhin kommen noch zwei Mitglieder des Tagesalarms hinzu. Außer den Mitglie- dern der Löscheinheit Hersel und Widdig verfügen die anderen Mitglieder die im Besitz eines Sportbootführerscheines sind jedoch über keinerlei Einweisung in die Boote um diese zu führen. Frage 3: Wie viele dieser berechtigten Personen verfügen über ein Kleinschifferzeugnis? Antwort 3: Keiner der berechtigten Personen verfügt derzeit über ein Kleinschifferzeugnis, da dieses bisher nicht erforderlich war bzw. erst mit Inkrafttreten der neuen Binnenschifffahrtsverordnung zum 01.04.2023 erforderlich wird. Bei den Personen welche die Boote der Stadt Bornheim bisher füh- ren und den Sportbootführerschein vor 01-2022 erworben haben, muss zur Berechtigung / prü- fungsfreier Erwerb des Kleinschifferzeugnis ein Antrag bei ELWIS gestellt werden. Hierzu gibt es eine Übergangsfrist die geplant bis 01-2024 bzw. ggf. bis 01-2025 befristet ist. Frage 4: Herrn Christian Koch - 2 - Wie und durch wen wird das nunmehr nötige Ausstellen von amtlichen Berechtigungsscheinen für die Inhaber der Sportbootführerscheine organisiert? Antwort 4: Mit den betreffenden Löscheinheiten ist abgestimmt, dass die notwendigen Antragsunterlagen gesammelt an die Abteilung 3.2. übermittelt werden. Die Anträge werden dann gemeinsam mit den zu ergänzenden Unterlagen durch die Stadt Bornheim eingereicht. Frage 5: Ist der Ausstellungsprozess der Berechtigungsscheine bis zum 17.01.2024 leistbar, so dass die Boote der Feuerwehr Bornheim auch nach diesem Stichtag von ausreichend vielen berechtigten Bootsführern in den Einsatz gebracht werden können? Antwort 5: Ja Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Wassertemperatur im HFB Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Wassertemperaturen und welche Raumtemperatur waren vor der Energiekrise im ver- gangenen Jahr im Hallenfreizeitbades üblich? Antwort 1: Vor der Energiekrise schwankten die Wassertemperaturen zwischen 29-30 Grad Celcius. Die Raumtemperaturen lagen 2-3 Grad Celsius über der Wassertemperatur. Frage 2: Inwieweit wurden diese Temperaturen im Zuge der Energieknappheit gesenkt? Antwort 2: Die Temperaturen wurden während der Energiekrise auf 26 Grad Celcius abgesenkt. Frage 3: Gab es Beschwerden oder andere Auswirkungen, die auf die Temperatursenkungen zurückzu- führen sind (z.B. Rückgang der Besucherzahlen)? Antwort 3: Es wurden tatsächlich zahlreiche mündliche, sowie schriftliche Beschwerden wegen dieser abge- senkten Temperaturen verzeichnet. Es gab auch einen Besucherrückgang; ob dieser aber allein wegen den Temperaturen zurückzuführen ist, ist nicht empirisch zu beweisen. . Frage 4: Mittlerweile hat sich die Energiemangellage deutlich entspannt. Zu welchem Zeitpunkt plant die Verwaltung die ursprünglichen Temperaturen wieder zu erreichen? Antwort 4: Die Temperaturen wurden wieder auf den alten Stand (Punkt 1.) zum 01.03.2023 zurückgeführt. Mit freundlichen Grüßen Herrn Jörn Freynick - 2 - (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Wassertemperatur im HFB Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Wassertemperaturen und welche Raumtemperatur waren vor der Energiekrise im ver- gangenen Jahr im Hallenfreizeitbades üblich? Antwort 1: Vor der Energiekrise schwankten die Wassertemperaturen zwischen 29-30 Grad Celcius. Die Raumtemperaturen lagen 2-3 Grad Celsius über der Wassertemperatur. Frage 2: Inwieweit wurden diese Temperaturen im Zuge der Energieknappheit gesenkt? Antwort 2: Die Temperaturen wurden während der Energiekrise auf 26 Grad Celcius abgesenkt. Frage 3: Gab es Beschwerden oder andere Auswirkungen, die auf die Temperatursenkungen zurückzu- führen sind (z.B. Rückgang der Besucherzahlen)? Antwort 3: Es wurden tatsächlich zahlreiche mündliche, sowie schriftliche Beschwerden wegen dieser abge- senkten Temperaturen verzeichnet. Es gab auch einen Besucherrückgang; ob dieser aber allein wegen den Temperaturen zurückzuführen ist, ist nicht empirisch zu beweisen. . Frage 4: Mittlerweile hat sich die Energiemangellage deutlich entspannt. Zu welchem Zeitpunkt plant die Verwaltung die ursprünglichen Temperaturen wieder zu erreichen? Antwort 4: Die Temperaturen wurden wieder auf den alten Stand (Punkt 1.) zum 01.03.2023 zurückgeführt. Mit freundlichen Grüßen Herrn Jörn Freynick - 2 - (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Schrankensysteme auf Friedhöfen“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1 und 2: Welche Friedhöfe wurden mit Schranken und Induktionsschleifen ausgestattet und welche sind derzeit noch in Planung? Antwort 1 und 2: Bisher wurden auf folgenden Friedhöfen Schrankenanlagen und Induktionsschleifen eingerichtet: Jahr Friedhof Kosten brutto in € Schranke Errichtung Gesamt 2012 Roisdorf 1.486,31 2.274,83 3.761,14 2019 Hersel 4.885,79 1.708,59 6.594,38 2020 Sechtem 4.885,79 1.300,86 6.186,65 2020 Bornheim 5.700,00 7.027,84 *12.727,84 2022 Hemmerich 6.324,30 1.234,20 7.558,50 Gesamt 23.282,19 13.546,32 36.828,51 * davon Zuleitung Strom 5.634,90€. Für 2024 ist die Errichtung auf dem Friedhof Merten neu geplant. Weitere Schrankenanlagen sind derzeit nicht geplant, da seitens der Friedhofsverwaltung entweder derzeit keine Notwendig- keit gesehen und/oder wegen der jeweiligen Lage der Anlage auf dem Friedhof die notwendigen Arbeiten zu kostenintensiv wären. Frage 3: Aus welchen Gründen wurden die Schranken installiert? Antwort 3: Die Errichtung von Schrankenanlagen erfolgte zunächst aus dem Grund, das Befah- ren der Friedhofswege durch betriebsfremde oder nicht gewerblich tätige Personen zu unterbin- den. In der Vergangenheit wurden mutmaßlich durch Privatpersonen, die mit ihren PKW bis zur eigen Grabstelle gefahren sind, viele Schäden an Einfassungen und Grünflächen (in Engstellen oder bei Wendemanövern) verursacht. Darüber hinaus wurde der Zugang speziell in Bornheim häufig genutzt, um wilden Müll auf dem Friedhofsgelände abzulagern. Dies hatte zwischenzeitlich Ausmaße angenommen, die den SBB 2020 veranlassten, in Bornheim auch die verhältnismäßig hohen Kosten der Stromzuführung in Kauf zu nehmen. Herrn Jörn Freynick Isarstr. 10 53332 Bornheim - 2 - Die Schranken werden zudem über ein elektronisches Schließsystem gesteuert, überwacht und schließen nach dem Verlassen des Geländes im Zusammenspiel mit den Induktionsschleifen au- tomatisch. Über dieses System kann der SBB einerseits die Zugangsmöglichkeiten für Gewerbe- treibende sehr fein steuern und nachvollziehen sowie andererseits sicherstellen, dass die Zufahr- ten abends und an Wochenenden verschlossen sind. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Schrankensysteme auf Friedhöfen“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1 und 2: Welche Friedhöfe wurden mit Schranken und Induktionsschleifen ausgestattet und welche sind derzeit noch in Planung? Antwort 1 und 2: Bisher wurden auf folgenden Friedhöfen Schrankenanlagen und Induktionsschleifen eingerichtet: Jahr Friedhof Kosten brutto in € Schranke Errichtung Gesamt 2012 Roisdorf 1.486,31 2.274,83 3.761,14 2019 Hersel 4.885,79 1.708,59 6.594,38 2020 Sechtem 4.885,79 1.300,86 6.186,65 2020 Bornheim 5.700,00 7.027,84 *12.727,84 2022 Hemmerich 6.324,30 1.234,20 7.558,50 Gesamt 23.282,19 13.546,32 36.828,51 * davon Zuleitung Strom 5.634,90€. Für 2024 ist die Errichtung auf dem Friedhof Merten neu geplant. Weitere Schrankenanlagen sind derzeit nicht geplant, da seitens der Friedhofsverwaltung entweder derzeit keine Notwendig- keit gesehen und/oder wegen der jeweiligen Lage der Anlage auf dem Friedhof die notwendigen Arbeiten zu kostenintensiv wären. Frage 3: Aus welchen Gründen wurden die Schranken installiert? Antwort 3: Die Errichtung von Schrankenanlagen erfolgte zunächst aus dem Grund, das Befah- ren der Friedhofswege durch betriebsfremde oder nicht gewerblich tätige Personen zu unterbin- den. In der Vergangenheit wurden mutmaßlich durch Privatpersonen, die mit ihren PKW bis zur eigen Grabstelle gefahren sind, viele Schäden an Einfassungen und Grünflächen (in Engstellen oder bei Wendemanövern) verursacht. Darüber hinaus wurde der Zugang speziell in Bornheim häufig genutzt, um wilden Müll auf dem Friedhofsgelände abzulagern. Dies hatte zwischenzeitlich Ausmaße angenommen, die den SBB 2020 veranlassten, in Bornheim auch die verhältnismäßig hohen Kosten der Stromzuführung in Kauf zu nehmen. Herrn Jörn Freynick Isarstr. 10 53332 Bornheim - 2 - Die Schranken werden zudem über ein elektronisches Schließsystem gesteuert, überwacht und schließen nach dem Verlassen des Geländes im Zusammenspiel mit den Induktionsschleifen au- tomatisch. Über dieses System kann der SBB einerseits die Zugangsmöglichkeiten für Gewerbe- treibende sehr fein steuern und nachvollziehen sowie andererseits sicherstellen, dass die Zufahr- ten abends und an Wochenenden verschlossen sind. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Schulbusweg Teutonenstraße-Lichtweg Sehr geehrter Herr Schmitz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Verwaltung die Problematik an der Einmündung Teutonenstraße/Licht- weg bekannt? Antwort 1: Die benannte Verkehrssituation ist der Verwaltung bisher nicht bekannt und wurde seitens der Verkehrsbetriebe bisher auch nicht als Problemstelle benannt. Auch bei der Bußgeldstelle gibt es Stand heute noch keinerlei Beschwerden wegen der Park- und Verkehrssituation an der Einmündung Teutonenstraße / Lichtweg. Frage 2: Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Verwaltung kurzfristig umsetzten? Wenn nein, besteht für die Verbesserung der Verkehrssicherheit die Möglichkeit der Auf- zeichnung einer Sperrfläche oder das Aufstellen von Halteverbotsschildern? Antwort 2: Das Amt für Straßenverkehr wird mit den Verkehrsbetrieben Kontaktaufneh- men und um eine Stellungnahme bitten, um ein mögliches Handlungserfordernis zu prü- fen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt keine Meldung der Verkehrsbetriebe vor, somit besteht aus Sicht der Verwaltung kein Handlungsbedarf. Sollte im Prüfverfahren ein Handlungs- bedarf festgestellt werden, werden geeignete Maßnahmen geprüft. Allerdings können die notwendigen Überprüfungen aufgrund der personellen Vakanzen bei der Verkehrsbehörde, den noch abzuarbeitenden älteren Prüfaufträgen und der Viel- zahl der sonstigen straßenverkehrsrechtlichen Aufgaben leider nur mit Verzögerung er- folgen. Die Kollegen des ruhenden Verkehrs werden die Örtlichkeit in der täglichen Route in Au- genschein nehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herr Rolf Schmitz Teutonenstraße 5 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Schulbusweg Teutonenstraße-Lichtweg Sehr geehrter Herr Schmitz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Verwaltung die Problematik an der Einmündung Teutonenstraße/Licht- weg bekannt? Antwort 1: Die benannte Verkehrssituation ist der Verwaltung bisher nicht bekannt und wurde seitens der Verkehrsbetriebe bisher auch nicht als Problemstelle benannt. Auch bei der Bußgeldstelle gibt es Stand heute noch keinerlei Beschwerden wegen der Park- und Verkehrssituation an der Einmündung Teutonenstraße / Lichtweg. Frage 2: Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Verwaltung kurzfristig umsetzten? Wenn nein, besteht für die Verbesserung der Verkehrssicherheit die Möglichkeit der Auf- zeichnung einer Sperrfläche oder das Aufstellen von Halteverbotsschildern? Antwort 2: Das Amt für Straßenverkehr wird mit den Verkehrsbetrieben Kontaktaufneh- men und um eine Stellungnahme bitten, um ein mögliches Handlungserfordernis zu prü- fen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt keine Meldung der Verkehrsbetriebe vor, somit besteht aus Sicht der Verwaltung kein Handlungsbedarf. Sollte im Prüfverfahren ein Handlungs- bedarf festgestellt werden, werden geeignete Maßnahmen geprüft. Allerdings können die notwendigen Überprüfungen aufgrund der personellen Vakanzen bei der Verkehrsbehörde, den noch abzuarbeitenden älteren Prüfaufträgen und der Viel- zahl der sonstigen straßenverkehrsrechtlichen Aufgaben leider nur mit Verzögerung er- folgen. Die Kollegen des ruhenden Verkehrs werden die Örtlichkeit in der täglichen Route in Au- genschein nehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herr Rolf Schmitz Teutonenstraße 5 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: Sechtem – Spielplatz Berner Straße und Bolzplatz Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Was fehlt noch zur Fertigstellung des Feuerwehrspielplatzes in der Berner Straße in Sechtem? Antwort: Zur Fertigstellung muss im vorderen Bereich noch Hybridrasen verlegt werden. Dieser muss anschließend mit dem Naturrasen durchwachsen. Des Weiteren muss das Karussell noch montiert werden. Frage 2: Wann kann aus Sicht des Fachamtes die Eröffnung (unter Aspekten der langfristigen Erhaltung) des Spielplatzes erfolgen? Antwort: Eine inoffizielle Teileröffnung hat bereits vor den Osterferien schon stattgefunden, die offizielle Eröffnung ist für den 28.04.2023 terminiert. Frage 3: Wie wird über die Eröffnung informiert? Antwort: Die Verwaltung hat den 28.04.2023 bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses bekannt gegeben. Die Bekanntgabe der Eröffnung erfolgt über die Presseabteilung über die be- kannten Verteilerlisten und die digitalen Plattformen. Frage 4: Wann ist beim Bolzplatz Sechtem mit der angedachten Beteiligung der Jugendlichen zu rechnen? Antwort: Für den Bolzplatz hat die Verwaltung bereits einen Planungsentwurf erarbeitet, die im Jugendhilfeausschuss vorgestellt wurde. Sobald der Haushalt freigegeben ist und die für den Bolzplatz vorgesehenen Haushaltsmittel bereitstehen, wird die Verwaltung die Realisierung des Bolzplatzes umsetzen und eine angemessene Beteiligung von Jugendlichen sicherstellen. Frage 5: Wann ist aus Sicht des Fachamtes die Fertigstellung des Bolzplatzes geplant? Antwort: Da die Liegenschaft zurzeit noch an einen landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet ist, können die Bauarbeiten mit aller Wahrscheinlichkeit erst im kommenden Frühjahr beginnen. Da Herr Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - noch kein Bauzeitenplan erarbeitet wurde, kann die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch kei- nen Termin benennen. Die Verwaltung wird über die weitere Entwicklung regelmäßig im Jugend- hilfeausschuss berichten. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.05.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. RVK-e-Bike Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Stationen des Ausleihsystems RVK-E-Bike in Zusammenarbeit mit NEXTBIKE sind im Stadtgebiet Bornheim vorhanden und welche sind in der Planung? Antwort 1: Zurzeit gibt es in Bornheim drei Stationen des Ausleihsystems RVK-e-Bike, welche mit Lademöglichkeiten ausgestattet sind. Hinzu kommen insgesamt drei virtuelle Stationen, an denen Ausleihe und Rückgabe möglich sind, jedoch kein Laden der Fahrräder. Zurzeit sind wei- tere Stationen an den Standorten Merten Stadtbahn (virtuell) und Waldorf Stadtbahn/Betriebshof Stadtbetrieb Bornheim in Planung. Zudem ist die Umwandlung der derzeitigen virtuellen Station am Stadtbahnhaltepunkt Hersel in eine konventionelle Station vorgesehen. Aufgrund von mone- tären Forderungen der HGK für die Nutzung von deren Eigentumsflächen wird dies jedoch zurzeit nicht weiterverfolgt. Mögliche weitere Standorte sollen zudem Thema des zurzeit in Aufstellung befindlichen Integrier- ten Mobilitätskonzepts für die Stadt Bornheim sein. Frage 2: Wie viele Räder wurden an den Stationen im Jahr 2022 ausgeliehen und wie viele be- reits im Jahr 2023? Antwort 2: Im Jahr 2022 waren an den Bornheimer Stationen folgende Ausleihen zu verzeich- nen: Station Ausleihen Rückgaben Bf. Roisdorf 1.293 863 Bornheim - Kreissparkasse 782 787 Bf. Sechtem 316 239 Bornheim - Rathaus 135 194 Bornheim - Hersel Stadtbahn 96 184 Bornheim - Merten 14 25 Bornheim - insgesamt 2.636 2.292 Im Jahr 2023 waren an den Bornheimer Stationen bis einschließlich 27.04.2023 folgende Auslei- hen zu verzeichnen: Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - Station Ausleihen Rückgaben Bf. Roisdorf 346 227 Bornheim - Kreissparkasse 195 181 Bornheim - Hersel Stadtbahn 48 75 Bf. Sechtem 36 19 Bornheim - Rathaus 21 33 Bornheim - Merten 5 12 Bornheim - insgesamt 651 547 Frage 3: Wie hoch war der ungefähre Kostenaufwand für die Installation des Netzes, der Statio- nen und der Räder, sowohl auf Ebene des Rhein-Sieg-Kreises, der RVK und der Stadt Born- heim? Antwort 3: Die Stadt Bornheim hatte zur Installation des Gesamtsystems (Fahrräder, Stationen inkl. Bauausgaben) insgesamt Kosten in Höhe von 101.339,50,- Euro. Davon wurden insgesamt 57.975,00,- Euro gefördert. Als Eigenanteil verbleiben somit 43.364,50,- Euro. Diese Summe be- zieht sich auf die bisherige Anschaffung von 10 Fahrrädern sowie Anschaffung und Bau drei Ver- leihstationen. Teil der o.g. Summe ist zudem die zukünftige Errichtung einer Verleihstation am Standort Waldorf/Stadtbetrieb Bornheim. Bei der RVK sind keine Kosten entstanden. Frage 4: Wie hoch sind die ungefähren laufenden Kosten für den Betrieb des Netzes im Stadtge- biet auf Seiten des Rhein-Sieg-Kreises, der RVK und der Stadt Bornheim? Antwort 4: Die Stadt Bornheim hat 12.200,- Euro im Jahr 2021 und 15.250,- Euro im Jahr 2022 über die Kreisumlage ÖPNV-Mehrkosten für das Fahrradmietsystem bezahlt. Für die Jahre 2023 und 2024 liegt der Anteil der ÖPNV-Mehrbelastung der Stadt Bornheim für das Fahrradmietsys- tem bei jeweils 15.000,- Euro Die laufenden Kosten bei der RVK werden im Rahmen des Defizitausgleichs vom Kreis getragen und über die ÖPNV-Mehrbelastung auf die Kommunen umgelegt. Frage 5: Inwieweit können auf den jeweiligen Ebenen die Einnahmen aus dem System verteilt und zur Kostendeckung herangezogen werden? Antwort 5: Die Einnahmen aus dem Fahrradmietsystem verbleiben beim Betreiber nextbike. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.05.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. RVK-e-Bike Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Stationen des Ausleihsystems RVK-E-Bike in Zusammenarbeit mit NEXTBIKE sind im Stadtgebiet Bornheim vorhanden und welche sind in der Planung? Antwort 1: Zurzeit gibt es in Bornheim drei Stationen des Ausleihsystems RVK-e-Bike, welche mit Lademöglichkeiten ausgestattet sind. Hinzu kommen insgesamt drei virtuelle Stationen, an denen Ausleihe und Rückgabe möglich sind, jedoch kein Laden der Fahrräder. Zurzeit sind wei- tere Stationen an den Standorten Merten Stadtbahn (virtuell) und Waldorf Stadtbahn/Betriebshof Stadtbetrieb Bornheim in Planung. Zudem ist die Umwandlung der derzeitigen virtuellen Station am Stadtbahnhaltepunkt Hersel in eine konventionelle Station vorgesehen. Aufgrund von mone- tären Forderungen der HGK für die Nutzung von deren Eigentumsflächen wird dies jedoch zurzeit nicht weiterverfolgt. Mögliche weitere Standorte sollen zudem Thema des zurzeit in Aufstellung befindlichen Integrier- ten Mobilitätskonzepts für die Stadt Bornheim sein. Frage 2: Wie viele Räder wurden an den Stationen im Jahr 2022 ausgeliehen und wie viele be- reits im Jahr 2023? Antwort 2: Im Jahr 2022 waren an den Bornheimer Stationen folgende Ausleihen zu verzeich- nen: Station Ausleihen Rückgaben Bf. Roisdorf 1.293 863 Bornheim - Kreissparkasse 782 787 Bf. Sechtem 316 239 Bornheim - Rathaus 135 194 Bornheim - Hersel Stadtbahn 96 184 Bornheim - Merten 14 25 Bornheim - insgesamt 2.636 2.292 Im Jahr 2023 waren an den Bornheimer Stationen bis einschließlich 27.04.2023 folgende Auslei- hen zu verzeichnen: Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - Station Ausleihen Rückgaben Bf. Roisdorf 346 227 Bornheim - Kreissparkasse 195 181 Bornheim - Hersel Stadtbahn 48 75 Bf. Sechtem 36 19 Bornheim - Rathaus 21 33 Bornheim - Merten 5 12 Bornheim - insgesamt 651 547 Frage 3: Wie hoch war der ungefähre Kostenaufwand für die Installation des Netzes, der Statio- nen und der Räder, sowohl auf Ebene des Rhein-Sieg-Kreises, der RVK und der Stadt Born- heim? Antwort 3: Die Stadt Bornheim hatte zur Installation des Gesamtsystems (Fahrräder, Stationen inkl. Bauausgaben) insgesamt Kosten in Höhe von 101.339,50,- Euro. Davon wurden insgesamt 57.975,00,- Euro gefördert. Als Eigenanteil verbleiben somit 43.364,50,- Euro. Diese Summe be- zieht sich auf die bisherige Anschaffung von 10 Fahrrädern sowie Anschaffung und Bau drei Ver- leihstationen. Teil der o.g. Summe ist zudem die zukünftige Errichtung einer Verleihstation am Standort Waldorf/Stadtbetrieb Bornheim. Bei der RVK sind keine Kosten entstanden. Frage 4: Wie hoch sind die ungefähren laufenden Kosten für den Betrieb des Netzes im Stadtge- biet auf Seiten des Rhein-Sieg-Kreises, der RVK und der Stadt Bornheim? Antwort 4: Die Stadt Bornheim hat 12.200,- Euro im Jahr 2021 und 15.250,- Euro im Jahr 2022 über die Kreisumlage ÖPNV-Mehrkosten für das Fahrradmietsystem bezahlt. Für die Jahre 2023 und 2024 liegt der Anteil der ÖPNV-Mehrbelastung der Stadt Bornheim für das Fahrradmietsys- tem bei jeweils 15.000,- Euro Die laufenden Kosten bei der RVK werden im Rahmen des Defizitausgleichs vom Kreis getragen und über die ÖPNV-Mehrbelastung auf die Kommunen umgelegt. Frage 5: Inwieweit können auf den jeweiligen Ebenen die Einnahmen aus dem System verteilt und zur Kostendeckung herangezogen werden? Antwort 5: Die Einnahmen aus dem Fahrradmietsystem verbleiben beim Betreiber nextbike. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 31.05.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Inklusionsgerechte Beschilderung“ Sehr geehrte Frau Dr. Böhme, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Soll das Konzept im Jahr 2023 erarbeitet werden? Antwort 1: Eine konzeptionelle Weiterarbeit ist in 2023 angestrebt, hängt aber maßgeblich von stabilen Personalressourcen innerhalb der Ämter 5 und 6 ab. Frage 2: Ist im Rahmen der Konzepterstellung eine Beratung, etwa durch die Agentur Barrierefrei NRW (https://www.ab-nrw.de), geplant? Antwort 2: Fachliche Beratungen werden hierbei berücksichtigt. Frage 3: Wann kann mit der Erstellung eines Zeit- und Maßnahmenplanes für die Umsetzung des Projektes gerechnet werden? Antwort 3: Die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs geht mit der Konzepterstellung einher und wird für die zweite Jahreshälfte 2023 angestrebt und Anfang 2024 vorgelegt werden können. Der Abbau sprachlicher Barrieren durch eine inklusionsgerechte Beschilderung ist Bestandteil des internen Prozesses "Inklusives Rathaus / Inklusive Verwaltung". Nach Ausscheiden der eh- ren- und hauptamtlichen Inklusionsbeauftragten wurde der Themenkomplex Inklusion in Amt 5 angesiedelt und im Rahmen der Ämter-Neustrukturierung organisatorisch der Abt. 5.2 überführt. Aufgrund des Personalstandes in der Abteilung sowie der steigenden Anzahl an geflüchteten Menschen ab Mitte 2022 konnte dieses Thema im Rahmen der konzeptionellen Begleitung und koordinierenden Funktion noch nicht prioritär weiterbearbeitet werden. Zudem ist ein Zusammen- wirken mit dem städtischen Gebäudemanagement notwendig, da dieser Prozess von dort aus umgesetzt werden muss. Auch hier sind die Ressourcen äußerst knapp. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Frau Dr. Maria Böhme 53332 Bornheim

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen