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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Herr Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim 24.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Neubau Hallenfreizeitbad“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bitte stellen Sie uns zum Neubau des HFB dar, wie sich das Investitionsvolumina i.H.v. 33 bzw. 36,2 Mio. EUR auf die verschiedenen Bauteile (Hallenbad, Freibad, Sauna, Physioraum, Abrisskosten) darstellt? Antwort 1: Zur Aufteilung des Investitionsvolumens der 33 (32.957.000) bzw. 36,2 (36.205.750) Mio. EUR auf die verschiedenen Bereiche lässt sich Folgendes ausführen: 1. 24.425.000 EUR netto (29.065.750 EUR brutto) wurden für das neue Hallenbad ohne Freibad in Form der Workshopvariante ermittelt. Die Gesamtfläche des Hallenbades wür- de dann in etwa 3.275 m² (Bruttogeschossfläche) betragen, inkl. 1.315 m² Nebenräume für Umkleiden, Duschen und WC ; bei der Basisvariante würden für das neue Hallenbad 21.695.000 EUR netto veranschlagt (ca. 25.817.050 brutto). Die Gesamtfläche des Hallenbades würde dann in etwa 2.875 m², inkl. 1.210 m² für Ne- benräume für Umkleiden, Duschen und WC, betragen (jeweils BGF). 2. 250.000 EUR (297.500 EUR brutto) entfallen von den obigen Summen jeweils auf die Anlage einer neuen Zuwegung zur Sauna (dies umfasst nicht separate Umkleiden und Duschen, sondern wie gesagt lediglich eine neue Erschließung). 3. 600.000 EUR netto (714.000 EUR brutto) wurden davon für den Rückbau des alten Hal- lenfreizeitbades einkalkuliert. 4. 2.000.000 EUR (netto) - ebenfalls inkludiert - wurden für die Integration/den Bau einer Physiopraxis mit Fitnessstudio (inkl. Umkleiden und Duschen) berechnet; dies wird im weiteren Verlauf sicherlich nur in Betracht kommen, wenn von einer gesicherten langfris- tigen Anmietung der Räumlichkeiten auszugesehen ist. 5. 6.000.000 EUR netto (7.140.000 brutto) kommen hinzu jeweils für die Freibadsanierung, davon ca. 2.000.000 EUR netto (2,38 Millionen brutto) auf dessen Technik. Frage 2: Welche Schulklassen und Vereine können aus Sicht der Verwaltung durch ein ggf. neu zu errichtendes Lehrschwimmbecken im Bornheimer Norden kürzere Wege im Gegensatz zum Standort Bornheim Mitte wahrnehmen? - 2 - Antwort 2: Für folgende Schulen wäre ein neu zu errichtendes Lehrschwimmbecken im Born- heimer Norden kürzer zu erreichen: GS Walberberg GS Merten Heinrich-Böll-Gesamtschule Bornheim GS Sechtem und GS Rösberg Bezüglich der Vereinsnutzung kann keine konkrete Aussage getroffen werden, da die Wohnorte der Nutzer nicht bekannt sind. Das Hallenfreizeitbad wird u.a. vom DRK, von der DLRG, von der Polizei, Sportkanuten Bonn, VHS, Sporteinander e.V. Bonn genutzt. Frage 3: Wie ist der Stand der Möglichkeiten zu einem Lehrschwimmbecken im Bornheimer Nor- den? Antwort 3: Hier ist Stand nach wie vor, dass es sich dabei um ein (weiterhin?) geplantes Vorha- ben eines privaten Investors handelt, der dafür ein baurechtlich geeignetes Grundstück haben muss. Ein städtisches steht dafür derzeit nicht zur Verfügung. Die Wirtschaftsförderungsabteilung kann natürlich bei der Suche unterstützen. Frage 4: Wie sieht die Zeitschiene für den weiteren Verlauf für das HFB und ein ggf. mögliches Lehrschwimmbecken im Norden aus? Antwort 4: Es wird auf die Vorlage 140/2023-6 verwiesen. Da heißt es: „Der in Anlage beigefüg- te Zeitplan ist mit dem zu beauftragenden Planer konkret auszuarbeiten“. Hiernach erstreckt sich die Umsetzung des Vorhabens über 5 Jahre. Frage 5: Zu welchen heutigen Kosten könnte aus Sicht der Verwaltung, bzw. des begleitenden Architekten, das Schwimmbad wie in Königswinter gebaut werden? Antwort 5: Das Schwimmbad in Königswinter wurde 2019/21 errichtet. Für die Kostenfortschrei- bung wurden für die Jahre 2021 bis 2024 (4 Jahre) eine Kostensteigerung von durchschnittlich 6 % zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich folgende Berechnung: Hallenbad Königswinter hochgerechnet: 15 Mio. € Außenanlagen inkl. Planer 3 Mio. € Freibadsanierung inkl. Anbindung Technik 7 Mio. € Gesamtkosten-Schätzung 25 Mio. € Der Rückbau des alten Hallenbades ist nicht eingerechnet. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Herr Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim 24.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Neubau Hallenfreizeitbad“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bitte stellen Sie uns zum Neubau des HFB dar, wie sich das Investitionsvolumina i.H.v. 33 bzw. 36,2 Mio. EUR auf die verschiedenen Bauteile (Hallenbad, Freibad, Sauna, Physioraum, Abrisskosten) darstellt? Antwort 1: Zur Aufteilung des Investitionsvolumens der 33 (32.957.000) bzw. 36,2 (36.205.750) Mio. EUR auf die verschiedenen Bereiche lässt sich Folgendes ausführen: 1. 24.425.000 EUR netto (29.065.750 EUR brutto) wurden für das neue Hallenbad ohne Freibad in Form der Workshopvariante ermittelt. Die Gesamtfläche des Hallenbades wür- de dann in etwa 3.275 m² (Bruttogeschossfläche) betragen, inkl. 1.315 m² Nebenräume für Umkleiden, Duschen und WC ; bei der Basisvariante würden für das neue Hallenbad 21.695.000 EUR netto veranschlagt (ca. 25.817.050 brutto). Die Gesamtfläche des Hallenbades würde dann in etwa 2.875 m², inkl. 1.210 m² für Ne- benräume für Umkleiden, Duschen und WC, betragen (jeweils BGF). 2. 250.000 EUR (297.500 EUR brutto) entfallen von den obigen Summen jeweils auf die Anlage einer neuen Zuwegung zur Sauna (dies umfasst nicht separate Umkleiden und Duschen, sondern wie gesagt lediglich eine neue Erschließung). 3. 600.000 EUR netto (714.000 EUR brutto) wurden davon für den Rückbau des alten Hal- lenfreizeitbades einkalkuliert. 4. 2.000.000 EUR (netto) - ebenfalls inkludiert - wurden für die Integration/den Bau einer Physiopraxis mit Fitnessstudio (inkl. Umkleiden und Duschen) berechnet; dies wird im weiteren Verlauf sicherlich nur in Betracht kommen, wenn von einer gesicherten langfris- tigen Anmietung der Räumlichkeiten auszugesehen ist. 5. 6.000.000 EUR netto (7.140.000 brutto) kommen hinzu jeweils für die Freibadsanierung, davon ca. 2.000.000 EUR netto (2,38 Millionen brutto) auf dessen Technik. Frage 2: Welche Schulklassen und Vereine können aus Sicht der Verwaltung durch ein ggf. neu zu errichtendes Lehrschwimmbecken im Bornheimer Norden kürzere Wege im Gegensatz zum Standort Bornheim Mitte wahrnehmen? - 2 - Antwort 2: Für folgende Schulen wäre ein neu zu errichtendes Lehrschwimmbecken im Born- heimer Norden kürzer zu erreichen: GS Walberberg GS Merten Heinrich-Böll-Gesamtschule Bornheim GS Sechtem und GS Rösberg Bezüglich der Vereinsnutzung kann keine konkrete Aussage getroffen werden, da die Wohnorte der Nutzer nicht bekannt sind. Das Hallenfreizeitbad wird u.a. vom DRK, von der DLRG, von der Polizei, Sportkanuten Bonn, VHS, Sporteinander e.V. Bonn genutzt. Frage 3: Wie ist der Stand der Möglichkeiten zu einem Lehrschwimmbecken im Bornheimer Nor- den? Antwort 3: Hier ist Stand nach wie vor, dass es sich dabei um ein (weiterhin?) geplantes Vorha- ben eines privaten Investors handelt, der dafür ein baurechtlich geeignetes Grundstück haben muss. Ein städtisches steht dafür derzeit nicht zur Verfügung. Die Wirtschaftsförderungsabteilung kann natürlich bei der Suche unterstützen. Frage 4: Wie sieht die Zeitschiene für den weiteren Verlauf für das HFB und ein ggf. mögliches Lehrschwimmbecken im Norden aus? Antwort 4: Es wird auf die Vorlage 140/2023-6 verwiesen. Da heißt es: „Der in Anlage beigefüg- te Zeitplan ist mit dem zu beauftragenden Planer konkret auszuarbeiten“. Hiernach erstreckt sich die Umsetzung des Vorhabens über 5 Jahre. Frage 5: Zu welchen heutigen Kosten könnte aus Sicht der Verwaltung, bzw. des begleitenden Architekten, das Schwimmbad wie in Königswinter gebaut werden? Antwort 5: Das Schwimmbad in Königswinter wurde 2019/21 errichtet. Für die Kostenfortschrei- bung wurden für die Jahre 2021 bis 2024 (4 Jahre) eine Kostensteigerung von durchschnittlich 6 % zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich folgende Berechnung: Hallenbad Königswinter hochgerechnet: 15 Mio. € Außenanlagen inkl. Planer 3 Mio. € Freibadsanierung inkl. Anbindung Technik 7 Mio. € Gesamtkosten-Schätzung 25 Mio. € Der Rückbau des alten Hallenbades ist nicht eingerechnet. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Schulbusweg Teutonenstraße-Lichtweg Sehr geehrter Herr Schmitz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Verwaltung die Problematik an der Einmündung Teutonenstraße/Licht- weg bekannt? Antwort 1: Die benannte Verkehrssituation ist der Verwaltung bisher nicht bekannt und wurde seitens der Verkehrsbetriebe bisher auch nicht als Problemstelle benannt. Auch bei der Bußgeldstelle gibt es Stand heute noch keinerlei Beschwerden wegen der Park- und Verkehrssituation an der Einmündung Teutonenstraße / Lichtweg. Frage 2: Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Verwaltung kurzfristig umsetzten? Wenn nein, besteht für die Verbesserung der Verkehrssicherheit die Möglichkeit der Auf- zeichnung einer Sperrfläche oder das Aufstellen von Halteverbotsschildern? Antwort 2: Das Amt für Straßenverkehr wird mit den Verkehrsbetrieben Kontaktaufneh- men und um eine Stellungnahme bitten, um ein mögliches Handlungserfordernis zu prü- fen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt keine Meldung der Verkehrsbetriebe vor, somit besteht aus Sicht der Verwaltung kein Handlungsbedarf. Sollte im Prüfverfahren ein Handlungs- bedarf festgestellt werden, werden geeignete Maßnahmen geprüft. Allerdings können die notwendigen Überprüfungen aufgrund der personellen Vakanzen bei der Verkehrsbehörde, den noch abzuarbeitenden älteren Prüfaufträgen und der Viel- zahl der sonstigen straßenverkehrsrechtlichen Aufgaben leider nur mit Verzögerung er- folgen. Die Kollegen des ruhenden Verkehrs werden die Örtlichkeit in der täglichen Route in Au- genschein nehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herr Rolf Schmitz Teutonenstraße 5 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Schulbusweg Teutonenstraße-Lichtweg Sehr geehrter Herr Schmitz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Verwaltung die Problematik an der Einmündung Teutonenstraße/Licht- weg bekannt? Antwort 1: Die benannte Verkehrssituation ist der Verwaltung bisher nicht bekannt und wurde seitens der Verkehrsbetriebe bisher auch nicht als Problemstelle benannt. Auch bei der Bußgeldstelle gibt es Stand heute noch keinerlei Beschwerden wegen der Park- und Verkehrssituation an der Einmündung Teutonenstraße / Lichtweg. Frage 2: Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Verwaltung kurzfristig umsetzten? Wenn nein, besteht für die Verbesserung der Verkehrssicherheit die Möglichkeit der Auf- zeichnung einer Sperrfläche oder das Aufstellen von Halteverbotsschildern? Antwort 2: Das Amt für Straßenverkehr wird mit den Verkehrsbetrieben Kontaktaufneh- men und um eine Stellungnahme bitten, um ein mögliches Handlungserfordernis zu prü- fen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt keine Meldung der Verkehrsbetriebe vor, somit besteht aus Sicht der Verwaltung kein Handlungsbedarf. Sollte im Prüfverfahren ein Handlungs- bedarf festgestellt werden, werden geeignete Maßnahmen geprüft. Allerdings können die notwendigen Überprüfungen aufgrund der personellen Vakanzen bei der Verkehrsbehörde, den noch abzuarbeitenden älteren Prüfaufträgen und der Viel- zahl der sonstigen straßenverkehrsrechtlichen Aufgaben leider nur mit Verzögerung er- folgen. Die Kollegen des ruhenden Verkehrs werden die Örtlichkeit in der täglichen Route in Au- genschein nehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herr Rolf Schmitz Teutonenstraße 5 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Schrankensysteme auf Friedhöfen“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1 und 2: Welche Friedhöfe wurden mit Schranken und Induktionsschleifen ausgestattet und welche sind derzeit noch in Planung? Antwort 1 und 2: Bisher wurden auf folgenden Friedhöfen Schrankenanlagen und Induktionsschleifen eingerichtet: Jahr Friedhof Kosten brutto in € Schranke Errichtung Gesamt 2012 Roisdorf 1.486,31 2.274,83 3.761,14 2019 Hersel 4.885,79 1.708,59 6.594,38 2020 Sechtem 4.885,79 1.300,86 6.186,65 2020 Bornheim 5.700,00 7.027,84 *12.727,84 2022 Hemmerich 6.324,30 1.234,20 7.558,50 Gesamt 23.282,19 13.546,32 36.828,51 * davon Zuleitung Strom 5.634,90€. Für 2024 ist die Errichtung auf dem Friedhof Merten neu geplant. Weitere Schrankenanlagen sind derzeit nicht geplant, da seitens der Friedhofsverwaltung entweder derzeit keine Notwendig- keit gesehen und/oder wegen der jeweiligen Lage der Anlage auf dem Friedhof die notwendigen Arbeiten zu kostenintensiv wären. Frage 3: Aus welchen Gründen wurden die Schranken installiert? Antwort 3: Die Errichtung von Schrankenanlagen erfolgte zunächst aus dem Grund, das Befah- ren der Friedhofswege durch betriebsfremde oder nicht gewerblich tätige Personen zu unterbin- den. In der Vergangenheit wurden mutmaßlich durch Privatpersonen, die mit ihren PKW bis zur eigen Grabstelle gefahren sind, viele Schäden an Einfassungen und Grünflächen (in Engstellen oder bei Wendemanövern) verursacht. Darüber hinaus wurde der Zugang speziell in Bornheim häufig genutzt, um wilden Müll auf dem Friedhofsgelände abzulagern. Dies hatte zwischenzeitlich Ausmaße angenommen, die den SBB 2020 veranlassten, in Bornheim auch die verhältnismäßig hohen Kosten der Stromzuführung in Kauf zu nehmen. Herrn Jörn Freynick Isarstr. 10 53332 Bornheim - 2 - Die Schranken werden zudem über ein elektronisches Schließsystem gesteuert, überwacht und schließen nach dem Verlassen des Geländes im Zusammenspiel mit den Induktionsschleifen au- tomatisch. Über dieses System kann der SBB einerseits die Zugangsmöglichkeiten für Gewerbe- treibende sehr fein steuern und nachvollziehen sowie andererseits sicherstellen, dass die Zufahr- ten abends und an Wochenenden verschlossen sind. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Schrankensysteme auf Friedhöfen“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1 und 2: Welche Friedhöfe wurden mit Schranken und Induktionsschleifen ausgestattet und welche sind derzeit noch in Planung? Antwort 1 und 2: Bisher wurden auf folgenden Friedhöfen Schrankenanlagen und Induktionsschleifen eingerichtet: Jahr Friedhof Kosten brutto in € Schranke Errichtung Gesamt 2012 Roisdorf 1.486,31 2.274,83 3.761,14 2019 Hersel 4.885,79 1.708,59 6.594,38 2020 Sechtem 4.885,79 1.300,86 6.186,65 2020 Bornheim 5.700,00 7.027,84 *12.727,84 2022 Hemmerich 6.324,30 1.234,20 7.558,50 Gesamt 23.282,19 13.546,32 36.828,51 * davon Zuleitung Strom 5.634,90€. Für 2024 ist die Errichtung auf dem Friedhof Merten neu geplant. Weitere Schrankenanlagen sind derzeit nicht geplant, da seitens der Friedhofsverwaltung entweder derzeit keine Notwendig- keit gesehen und/oder wegen der jeweiligen Lage der Anlage auf dem Friedhof die notwendigen Arbeiten zu kostenintensiv wären. Frage 3: Aus welchen Gründen wurden die Schranken installiert? Antwort 3: Die Errichtung von Schrankenanlagen erfolgte zunächst aus dem Grund, das Befah- ren der Friedhofswege durch betriebsfremde oder nicht gewerblich tätige Personen zu unterbin- den. In der Vergangenheit wurden mutmaßlich durch Privatpersonen, die mit ihren PKW bis zur eigen Grabstelle gefahren sind, viele Schäden an Einfassungen und Grünflächen (in Engstellen oder bei Wendemanövern) verursacht. Darüber hinaus wurde der Zugang speziell in Bornheim häufig genutzt, um wilden Müll auf dem Friedhofsgelände abzulagern. Dies hatte zwischenzeitlich Ausmaße angenommen, die den SBB 2020 veranlassten, in Bornheim auch die verhältnismäßig hohen Kosten der Stromzuführung in Kauf zu nehmen. Herrn Jörn Freynick Isarstr. 10 53332 Bornheim - 2 - Die Schranken werden zudem über ein elektronisches Schließsystem gesteuert, überwacht und schließen nach dem Verlassen des Geländes im Zusammenspiel mit den Induktionsschleifen au- tomatisch. Über dieses System kann der SBB einerseits die Zugangsmöglichkeiten für Gewerbe- treibende sehr fein steuern und nachvollziehen sowie andererseits sicherstellen, dass die Zufahr- ten abends und an Wochenenden verschlossen sind. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.05.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. RVK-e-Bike Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Stationen des Ausleihsystems RVK-E-Bike in Zusammenarbeit mit NEXTBIKE sind im Stadtgebiet Bornheim vorhanden und welche sind in der Planung? Antwort 1: Zurzeit gibt es in Bornheim drei Stationen des Ausleihsystems RVK-e-Bike, welche mit Lademöglichkeiten ausgestattet sind. Hinzu kommen insgesamt drei virtuelle Stationen, an denen Ausleihe und Rückgabe möglich sind, jedoch kein Laden der Fahrräder. Zurzeit sind wei- tere Stationen an den Standorten Merten Stadtbahn (virtuell) und Waldorf Stadtbahn/Betriebshof Stadtbetrieb Bornheim in Planung. Zudem ist die Umwandlung der derzeitigen virtuellen Station am Stadtbahnhaltepunkt Hersel in eine konventionelle Station vorgesehen. Aufgrund von mone- tären Forderungen der HGK für die Nutzung von deren Eigentumsflächen wird dies jedoch zurzeit nicht weiterverfolgt. Mögliche weitere Standorte sollen zudem Thema des zurzeit in Aufstellung befindlichen Integrier- ten Mobilitätskonzepts für die Stadt Bornheim sein. Frage 2: Wie viele Räder wurden an den Stationen im Jahr 2022 ausgeliehen und wie viele be- reits im Jahr 2023? Antwort 2: Im Jahr 2022 waren an den Bornheimer Stationen folgende Ausleihen zu verzeich- nen: Station Ausleihen Rückgaben Bf. Roisdorf 1.293 863 Bornheim - Kreissparkasse 782 787 Bf. Sechtem 316 239 Bornheim - Rathaus 135 194 Bornheim - Hersel Stadtbahn 96 184 Bornheim - Merten 14 25 Bornheim - insgesamt 2.636 2.292 Im Jahr 2023 waren an den Bornheimer Stationen bis einschließlich 27.04.2023 folgende Auslei- hen zu verzeichnen: Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - Station Ausleihen Rückgaben Bf. Roisdorf 346 227 Bornheim - Kreissparkasse 195 181 Bornheim - Hersel Stadtbahn 48 75 Bf. Sechtem 36 19 Bornheim - Rathaus 21 33 Bornheim - Merten 5 12 Bornheim - insgesamt 651 547 Frage 3: Wie hoch war der ungefähre Kostenaufwand für die Installation des Netzes, der Statio- nen und der Räder, sowohl auf Ebene des Rhein-Sieg-Kreises, der RVK und der Stadt Born- heim? Antwort 3: Die Stadt Bornheim hatte zur Installation des Gesamtsystems (Fahrräder, Stationen inkl. Bauausgaben) insgesamt Kosten in Höhe von 101.339,50,- Euro. Davon wurden insgesamt 57.975,00,- Euro gefördert. Als Eigenanteil verbleiben somit 43.364,50,- Euro. Diese Summe be- zieht sich auf die bisherige Anschaffung von 10 Fahrrädern sowie Anschaffung und Bau drei Ver- leihstationen. Teil der o.g. Summe ist zudem die zukünftige Errichtung einer Verleihstation am Standort Waldorf/Stadtbetrieb Bornheim. Bei der RVK sind keine Kosten entstanden. Frage 4: Wie hoch sind die ungefähren laufenden Kosten für den Betrieb des Netzes im Stadtge- biet auf Seiten des Rhein-Sieg-Kreises, der RVK und der Stadt Bornheim? Antwort 4: Die Stadt Bornheim hat 12.200,- Euro im Jahr 2021 und 15.250,- Euro im Jahr 2022 über die Kreisumlage ÖPNV-Mehrkosten für das Fahrradmietsystem bezahlt. Für die Jahre 2023 und 2024 liegt der Anteil der ÖPNV-Mehrbelastung der Stadt Bornheim für das Fahrradmietsys- tem bei jeweils 15.000,- Euro Die laufenden Kosten bei der RVK werden im Rahmen des Defizitausgleichs vom Kreis getragen und über die ÖPNV-Mehrbelastung auf die Kommunen umgelegt. Frage 5: Inwieweit können auf den jeweiligen Ebenen die Einnahmen aus dem System verteilt und zur Kostendeckung herangezogen werden? Antwort 5: Die Einnahmen aus dem Fahrradmietsystem verbleiben beim Betreiber nextbike. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.05.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. RVK-e-Bike Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Stationen des Ausleihsystems RVK-E-Bike in Zusammenarbeit mit NEXTBIKE sind im Stadtgebiet Bornheim vorhanden und welche sind in der Planung? Antwort 1: Zurzeit gibt es in Bornheim drei Stationen des Ausleihsystems RVK-e-Bike, welche mit Lademöglichkeiten ausgestattet sind. Hinzu kommen insgesamt drei virtuelle Stationen, an denen Ausleihe und Rückgabe möglich sind, jedoch kein Laden der Fahrräder. Zurzeit sind wei- tere Stationen an den Standorten Merten Stadtbahn (virtuell) und Waldorf Stadtbahn/Betriebshof Stadtbetrieb Bornheim in Planung. Zudem ist die Umwandlung der derzeitigen virtuellen Station am Stadtbahnhaltepunkt Hersel in eine konventionelle Station vorgesehen. Aufgrund von mone- tären Forderungen der HGK für die Nutzung von deren Eigentumsflächen wird dies jedoch zurzeit nicht weiterverfolgt. Mögliche weitere Standorte sollen zudem Thema des zurzeit in Aufstellung befindlichen Integrier- ten Mobilitätskonzepts für die Stadt Bornheim sein. Frage 2: Wie viele Räder wurden an den Stationen im Jahr 2022 ausgeliehen und wie viele be- reits im Jahr 2023? Antwort 2: Im Jahr 2022 waren an den Bornheimer Stationen folgende Ausleihen zu verzeich- nen: Station Ausleihen Rückgaben Bf. Roisdorf 1.293 863 Bornheim - Kreissparkasse 782 787 Bf. Sechtem 316 239 Bornheim - Rathaus 135 194 Bornheim - Hersel Stadtbahn 96 184 Bornheim - Merten 14 25 Bornheim - insgesamt 2.636 2.292 Im Jahr 2023 waren an den Bornheimer Stationen bis einschließlich 27.04.2023 folgende Auslei- hen zu verzeichnen: Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - Station Ausleihen Rückgaben Bf. Roisdorf 346 227 Bornheim - Kreissparkasse 195 181 Bornheim - Hersel Stadtbahn 48 75 Bf. Sechtem 36 19 Bornheim - Rathaus 21 33 Bornheim - Merten 5 12 Bornheim - insgesamt 651 547 Frage 3: Wie hoch war der ungefähre Kostenaufwand für die Installation des Netzes, der Statio- nen und der Räder, sowohl auf Ebene des Rhein-Sieg-Kreises, der RVK und der Stadt Born- heim? Antwort 3: Die Stadt Bornheim hatte zur Installation des Gesamtsystems (Fahrräder, Stationen inkl. Bauausgaben) insgesamt Kosten in Höhe von 101.339,50,- Euro. Davon wurden insgesamt 57.975,00,- Euro gefördert. Als Eigenanteil verbleiben somit 43.364,50,- Euro. Diese Summe be- zieht sich auf die bisherige Anschaffung von 10 Fahrrädern sowie Anschaffung und Bau drei Ver- leihstationen. Teil der o.g. Summe ist zudem die zukünftige Errichtung einer Verleihstation am Standort Waldorf/Stadtbetrieb Bornheim. Bei der RVK sind keine Kosten entstanden. Frage 4: Wie hoch sind die ungefähren laufenden Kosten für den Betrieb des Netzes im Stadtge- biet auf Seiten des Rhein-Sieg-Kreises, der RVK und der Stadt Bornheim? Antwort 4: Die Stadt Bornheim hat 12.200,- Euro im Jahr 2021 und 15.250,- Euro im Jahr 2022 über die Kreisumlage ÖPNV-Mehrkosten für das Fahrradmietsystem bezahlt. Für die Jahre 2023 und 2024 liegt der Anteil der ÖPNV-Mehrbelastung der Stadt Bornheim für das Fahrradmietsys- tem bei jeweils 15.000,- Euro Die laufenden Kosten bei der RVK werden im Rahmen des Defizitausgleichs vom Kreis getragen und über die ÖPNV-Mehrbelastung auf die Kommunen umgelegt. Frage 5: Inwieweit können auf den jeweiligen Ebenen die Einnahmen aus dem System verteilt und zur Kostendeckung herangezogen werden? Antwort 5: Die Einnahmen aus dem Fahrradmietsystem verbleiben beim Betreiber nextbike. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.07.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Photovoltaikanlagen / Dachbegrünung“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche städtischen Liegenschaften, die potenziell für die Erzeugung von Energie mit einer Pho- tovoltaikanlage geeignet sind, sind noch nicht mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet? Antwort 1: Eine spezielle Liste / Kataster der Liegenschaften und der Eignung deren Dächer liegt der Ver- waltung nicht vor. Die Informationen, an welchen Liegenschaften PV-Anlagen installiert sind (ex- tern oder eigene) ist vorhanden. Eine Aussage, welche Dächer geeignet sind und noch nicht aus- gestattet sind, kann nicht getätigt werden. Frage 2: Aus welchen Gründen konnten noch nicht alle geeigneten Dächer der städtischen Liegenschaf- ten ausgerüstet werden Antwort 2: Die personelle Situation in den technischen Abteilungen lässt dies nicht zu. Frage 3: Wie ist der Plan für den weiteren Ausbau? Werden beispielsweise auch kleinere Erzeugeranla- gen z.B. in der Größe von sogenannten "Balkonkraftwerken" vorgesehen? Antwort 3: Die Stadt setzt keine Balkonkraftwerke im privaten Bereich um, dies ist keine Fragestellung der Verwaltung. Es ist geplant, im Rahmen der personellen Möglichkeiten, den Ausbau von stadtei- genen PV-Anlagen voran zu treiben. Diese Aufgabe steht in direkter Konkurrenz mit anderen, be- reits beschlossenen und unaufschiebbaren Aufgaben und Maßnahmen, s. Antwort zu Frage 2. Wir wollen versuchen im Rahmen unserer eingeschränkten Möglichkeiten auf die Dächer einzel- ner Gebäude Anlagen zu installieren, zunächst soll das Dach der Kita Rilkestraße bestückt wer- den. Frage 4: Inwieweit ist eine Dachbegrünung und die Nutzung von Photovoltaikanlagen sinnvoll? Herrn Ratsmitglied Jörn Freynick - 2 - Antwort 4: Die Verknüpfung geht mit der Frage der Statik einher, eine zusätzliche Dachbegrünung macht nur Sinn, wenn die statischen Voraussetzungen erfüllt sind. Frage 5: Welche Anlagen sind derzeit außer Betrieb und wie lange schon? Antwort 5: Die Schüler-PV-Anlage an der Fassade der Europaschule ist bereits seit mehr als einem Jahr au- ßer Betrieb. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Manfred Schier) Erster Beigeordneter Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.07.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Photovoltaikanlagen / Dachbegrünung“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche städtischen Liegenschaften, die potenziell für die Erzeugung von Energie mit einer Pho- tovoltaikanlage geeignet sind, sind noch nicht mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet? Antwort 1: Eine spezielle Liste / Kataster der Liegenschaften und der Eignung deren Dächer liegt der Ver- waltung nicht vor. Die Informationen, an welchen Liegenschaften PV-Anlagen installiert sind (ex- tern oder eigene) ist vorhanden. Eine Aussage, welche Dächer geeignet sind und noch nicht aus- gestattet sind, kann nicht getätigt werden. Frage 2: Aus welchen Gründen konnten noch nicht alle geeigneten Dächer der städtischen Liegenschaf- ten ausgerüstet werden Antwort 2: Die personelle Situation in den technischen Abteilungen lässt dies nicht zu. Frage 3: Wie ist der Plan für den weiteren Ausbau? Werden beispielsweise auch kleinere Erzeugeranla- gen z.B. in der Größe von sogenannten "Balkonkraftwerken" vorgesehen? Antwort 3: Die Stadt setzt keine Balkonkraftwerke im privaten Bereich um, dies ist keine Fragestellung der Verwaltung. Es ist geplant, im Rahmen der personellen Möglichkeiten, den Ausbau von stadtei- genen PV-Anlagen voran zu treiben. Diese Aufgabe steht in direkter Konkurrenz mit anderen, be- reits beschlossenen und unaufschiebbaren Aufgaben und Maßnahmen, s. Antwort zu Frage 2. Wir wollen versuchen im Rahmen unserer eingeschränkten Möglichkeiten auf die Dächer einzel- ner Gebäude Anlagen zu installieren, zunächst soll das Dach der Kita Rilkestraße bestückt wer- den. Frage 4: Inwieweit ist eine Dachbegrünung und die Nutzung von Photovoltaikanlagen sinnvoll? Herrn Ratsmitglied Jörn Freynick - 2 - Antwort 4: Die Verknüpfung geht mit der Frage der Statik einher, eine zusätzliche Dachbegrünung macht nur Sinn, wenn die statischen Voraussetzungen erfüllt sind. Frage 5: Welche Anlagen sind derzeit außer Betrieb und wie lange schon? Antwort 5: Die Schüler-PV-Anlage an der Fassade der Europaschule ist bereits seit mehr als einem Jahr au- ßer Betrieb. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Manfred Schier) Erster Beigeordneter

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen