Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.10.2015 betr. Bornheim geht auf Reisen Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 28.10.2015 betr. Bornheim geht auf Reisen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welchen Zweck verfolgt der Bürgermeister mit den regelmäßigen Busfahrten unter dem Reihenti- tel "Bornheim geht auf Reisen"? Antwort 1: Die gemeinsame Fahrt verfolgt in Bornheim wie in vielen anderen Städten und Gemeinden, die solche gemeinsamen Fahrten der Bürgerinnen und Bürger einer Stadt und Verwaltungsspitze durchführen, das Ziel, das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen in einer Kommune zu stärken. Bornheim hat diese Fahrten bereits in den 80iger und 90iger Jahren durchgeführt. Seinerzeit sind diese Fahrten mit der Bundesbahn und einem örtlichen Veranstalter organisiert worden. Nach erheblichen organisatorischen Problemen und hohen Risiken für den Veranstalter fanden die Veranstaltungen nicht mehr statt. 2005 hat sich dann das organisierende Reisebüro angeboten, diese Fahrten auf eigenes Risiko wieder zu organisieren. Die Verwaltung hat dies seinerzeit im Hinblick auf die og. Ziele und im Hinblick auf die Übernahme aller Aufwendungen durch das Reisebüro gerne aufgegriffen. Die Resonanz auf das Angebot aus der Bürgerschaft hat die Verwaltung dann darin bestärkt, diese Zusammenarbeit fortzuführen. Die Zahl der Teilnehmer von 230 in diesem Jahr bestätigt das hohe Interesse an diesem Angebot. Frage 2: Welchen Vorteil hat die Stadt Bornheim durch die Unterstützung dieser Fahrten? Antwort 2: Die gemeinsame Fahrt wirbt für die Stadt Bornheim und stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen in der Stadt. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 3: Welchen konkreten Beitrag leistet die Stadt Bornheim neben der kostenlosen Werbung für diese Fahrten? Gibt es Personal- oder Sachaufwendungen zur Unterstützung der Fahrten? Antwort 3: Außer der Mitfahrt eines Repräsentanten der Stadt erbringt die Stadtverwaltung keinerlei Auf- wendungen im Zusammenhang mit der Fahrt. Frage 4: Inwieweit unterscheiden sich die Fahrten von anderen kommerziellen Fahrten Bornheimer Bus- unternehmen und warum unterstützt die Stadt Bornheim ausgerechnet diese Fahrt? Antwort 4: Siehe Antwort zu 1. Andere örtliche Reisebüros oder Unternehmen haben sich bisher nicht an- geboten, diese Fahrten zu organisieren und auf eigenes Risiko durchzuführen. Frage 5: Wie ist aus Sicht der Antikorruptionsbeauftragten zu werten, dass die Stadt Bornheim das kom- merzielle und auf Gewinnerzielung ausgelegte Angebot eines Privatunternehmens unterstützt und dabei seit vielen Jahren ausschließlich ein einzelnes Unternehmen in dieser Weise fördert? Antwort 5: Siehe Antworten zu 1. und 4. Angebote anderer örtlicher Reisebüros oder Unternehmen lagen bisher nicht vor. Diese würden in gleicher Weise geprüft und bei geeigneten Konditionen berück- sichtigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.10.2015 betr. Bornheim geht auf Reisen Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 28.10.2015 betr. Bornheim geht auf Reisen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welchen Zweck verfolgt der Bürgermeister mit den regelmäßigen Busfahrten unter dem Reihenti- tel "Bornheim geht auf Reisen"? Antwort 1: Die gemeinsame Fahrt verfolgt in Bornheim wie in vielen anderen Städten und Gemeinden, die solche gemeinsamen Fahrten der Bürgerinnen und Bürger einer Stadt und Verwaltungsspitze durchführen, das Ziel, das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen in einer Kommune zu stärken. Bornheim hat diese Fahrten bereits in den 80iger und 90iger Jahren durchgeführt. Seinerzeit sind diese Fahrten mit der Bundesbahn und einem örtlichen Veranstalter organisiert worden. Nach erheblichen organisatorischen Problemen und hohen Risiken für den Veranstalter fanden die Veranstaltungen nicht mehr statt. 2005 hat sich dann das organisierende Reisebüro angeboten, diese Fahrten auf eigenes Risiko wieder zu organisieren. Die Verwaltung hat dies seinerzeit im Hinblick auf die og. Ziele und im Hinblick auf die Übernahme aller Aufwendungen durch das Reisebüro gerne aufgegriffen. Die Resonanz auf das Angebot aus der Bürgerschaft hat die Verwaltung dann darin bestärkt, diese Zusammenarbeit fortzuführen. Die Zahl der Teilnehmer von 230 in diesem Jahr bestätigt das hohe Interesse an diesem Angebot. Frage 2: Welchen Vorteil hat die Stadt Bornheim durch die Unterstützung dieser Fahrten? Antwort 2: Die gemeinsame Fahrt wirbt für die Stadt Bornheim und stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen in der Stadt. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 3: Welchen konkreten Beitrag leistet die Stadt Bornheim neben der kostenlosen Werbung für diese Fahrten? Gibt es Personal- oder Sachaufwendungen zur Unterstützung der Fahrten? Antwort 3: Außer der Mitfahrt eines Repräsentanten der Stadt erbringt die Stadtverwaltung keinerlei Auf- wendungen im Zusammenhang mit der Fahrt. Frage 4: Inwieweit unterscheiden sich die Fahrten von anderen kommerziellen Fahrten Bornheimer Bus- unternehmen und warum unterstützt die Stadt Bornheim ausgerechnet diese Fahrt? Antwort 4: Siehe Antwort zu 1. Andere örtliche Reisebüros oder Unternehmen haben sich bisher nicht an- geboten, diese Fahrten zu organisieren und auf eigenes Risiko durchzuführen. Frage 5: Wie ist aus Sicht der Antikorruptionsbeauftragten zu werten, dass die Stadt Bornheim das kom- merzielle und auf Gewinnerzielung ausgelegte Angebot eines Privatunternehmens unterstützt und dabei seit vielen Jahren ausschließlich ein einzelnes Unternehmen in dieser Weise fördert? Antwort 5: Siehe Antworten zu 1. und 4. Angebote anderer örtlicher Reisebüros oder Unternehmen lagen bisher nicht vor. Diese würden in gleicher Weise geprüft und bei geeigneten Konditionen berück- sichtigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 20.10.2015 betr. Sirenenplanung in der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 20.10.2015 betr. Sirenenplanung in der Stadt Bornheim beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Sirenenstandorte unterhält die Stadt Bornheim derzeit? Antwort: Folgende Sirenenstandorte bestehen derzeit: Bornheim Mühlenstr. 26 Privatgebäude Bornheim Gringel 3 Privatgebäude Bornheim Königstr. 69 Privatgebäude Peter-Fryns-Platz Bornheim Blütenweg 3 Privatgebäude Brenig Schornsberg 2 Städt. Gebäude Feuerwehrgerätehaus Brenig Brenig Ploon 16 Städt. Gebäude (ehem. Schule) Dersdorf Albertus-Magnus-Str.12 Städt. Gebäude Jugend- u. Gemeinschaftsräume Hersel Rheinstr. 117 Städt. Gebäude Feuerwehrgerätehaus Hersel Hersel Rheinstr. 33 Privatgebäude Hemmerich Kreuzbergstr. 2 Städt. Gebäude Alte Schule Hemmerich Kardorf Schulstr. 8 Städt. Gebäude Kath. Kindergarten An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Merten Schebenstr. 4 Privatgebäude Merten Beethovenstr. 57 Städt. Gebäude Kath. Grund- u. Gemeinschafts- hauptschule Merten Merten Kirchstr. 52 Privatgebäude Roisdorf Rathausstr. 2 Städt. Gebäude Rathaus Bornheim Roisdorf Siegesstr. 2 Städt. Gebäude Feuerwehrgerätehaus Roisdorf Roisdorf Bonner Str. 25 Privatgebäude Roisdorf Südstr. 6 Privatgebäude Rösberg Weberstr. 19 Städt. Gebäude Grundschule Rösberg Sechtem Bahnhofstraße Privatgebäude Bundesbahnhof Sechtem Sechtem Straßburger Str. 4 Privatgebäude Uedorf Heisterbacher Str. 175 Städt. Gebäude Verbundschule Uedorf Walberberg Eulerhüttenweg 15 Privatgebäude Walberberg Walburgisstr. 11-13 Städt. Gebäude Kath. Grundschule Walberberg Waldorf Schmiedegasse Städt. Grundstück Dorfplatz Waldorf Widdig Wikinger Straße Städt. Grundstück Spielplatz Widdig Widdig Römerstr. 43 Privatgebäude Widdig Römerstr. 1 Privatgebäude Frage 2: Welche neuen Sirenenstandorte sind derzeit in der Planung? Antwort 2: Geplant ist der Ersatz bzw. die Instandsetzung der folgenden Standorte: Roisdorf, Bonner Straße und Waldorf, Heerweg. Darüber hinaus ist die Prüfung von eventuell zusätzlichen Standorten in den Gewerbegebieten Sechtem und Roisdorf in der Bearbeitung. - 3 - Frage 3: Werden für neue Standorte freistehende Masten oder bestehende Gebäude verwendet und wel- che Gründe gibt es für diese Entscheidung? Antwort 3: Nach Möglichkeit werden freistehende Masten für neue Sirenen verwendet. Diese bieten eine bessere Wartungsmöglichkeit mit direktem Zugriff und Zugang auf die Sirenensteuerung, unab- hängig von Privateigentum. Frage 4: Welche Kosten werden für die Errichtung neuer Sirenenstandorte kalkuliert (bitte einzeln auf- schlüsseln) und welche Zuschüsse können für diesen Zweck beantragt werden? Antwort 4: Für eine Mastsirene fallen Kosten in Höhe von 10.000 € bis 15.000 € an. Dies variiert je nach Mastlänge. Für die Hochleistungssirene auf dem Feuerwehrgerätehaus Hersel im Jahre 2011 fielen Kosten in Höhe von 7.283,75 € an. Für die Hochleistungsmastsirene Waldorf, Heerweg, für die noch kein Standort feststeht, entstehen Kosten lt. Angebot der Fa. Hörmann in Höhe von 9.975,04 €. Am 02.05.2014 wurde vom Land NRW ein Pauschalbetrag in Höhe von 25.163,71 € für vorgese- hene Maßnahmen zum Ausbau der Warnsysteme bezuschusst. Dabei ist sicherzustellen, dass die örtlichen Maßnahmen in das kreisweite Warnkonzept eingebettet sind. Frage 5: Wie ist der aktuelle Sachstand zur Digital-Umrüstung der Sirenen im Stadtgebiet? Antwort 5: Die vorhandenen Sirenendigitalempfänger erfüllen nicht mehr die Anforderung der Rettungsleit- stelle und müssen ausgetauscht werden. Hierfür werden voraussichtlich Kosten in Höhe von 30.000 Euro anfallen. Die Kostenschätzung liegt jetzt vor, so dass die weitere Umsetzung nun weiter bearbeitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 17.09.2015 betr. der Pflege von Straßenbegleitgrün und Erläuterungstafeln bei Straßenschildern Sehr geehrter Herr Wirtz, Ihre kleine Anfrage vom 17.09.2015 betr. der Pflege von Straßenbegleitgrün und Erläuterungsta- feln bei Straßenschildern beantworte ich wie folgt: Frage: Ich habe mir die Mühe gemacht und habe in den letzten beiden Monaten die Straßenschilder im Ort daraufhin komplett gesichtet. Im Ergebnis sind im ganzen Ort keine Erläuterungstafeln an den ausgetauschten Schildern mehr vorhanden. Wie kommt es zu der Aussage in der Antwort des Bürgermeisters, dass die Tafeln ersetzt worden sind und wo wären diese zu finden? Wann werden die Schilder –wie im Schreiben vom 09.07. dargestellt – tatsächlich entsprechend nachgerüstet? Antwort: Grundsätzlich werden Straßenschilder durch den Stadtbetrieb (SBB) so ersetzt, wie sie vor Ort vorgefunden werden. Dem SBB wurden zwischenzeitlich Informationen über Standorte mit Zu- satzschildern übermittelt. Der SBB wird auf Basis dieser Erkenntnisse fehlende Schilder umge- hend beschaffen und montieren. Frage: In der Antwort des Bürgermeisters vom 10.07. wird ausgeführt dass die Umgestaltung der Grün- beete im Schwadorfer Kreuz zeitnah erfolgen soll und der Zeitpunkt mit Anfang September ange- geben. Bürgerinnen und Bürger, denen die Antwort vorliegt haben mich nun darauf hingewiesen, dass bislang nichts passiert ist und der Zustand verheerend sei. Wann ist tatsächlich mit dem Beginn der Arbeiten zu rechnen? An das Ratsmitglied Herrn Hans Dieter Wirtz - 2 - Antwort: Wie mit Schreiben vom Juli 2015 mitgeteilt, war die Maßnahme für Mitte bis Ende September diesen Jahres angedacht, immer unter der Voraussetzung, dass die Witterungsverhältnisse dies zulassen. Diese Grundvoraussetzungen waren bis jetzt nicht gegeben. Vor dem Hintergrund dieser Witterungsverhältnisse erfolgte auch ein zusätzlicher Pflegegang. Dessen Auswirkungen sind mittlerweile kaum mehr zu erkennen, was allerdings der Witterung und der örtlichen Situation der Beete (Verkrautung durch Wurzelkräuter) geschuldet ist. Aus die- sem Grunde sollen sie ja umgestaltet und in ihrem Aufbau den heutigen Standards angepasst werden. Nach Abstimmung mit dem SBB, erfolgt der Beginn der Umgestaltung in der ersten November- woche. Somit sollte die Umgestaltung des Straßenbegleitgrün am Schwadorfer Kreuz nach dem neuen Standard bis zur dritten Novemberwoche abgeschlossen sein. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 17.09.2015 betr. der Pflege von Straßenbegleitgrün und Erläuterungstafeln bei Straßenschildern Sehr geehrter Herr Wirtz, Ihre kleine Anfrage vom 17.09.2015 betr. der Pflege von Straßenbegleitgrün und Erläuterungsta- feln bei Straßenschildern beantworte ich wie folgt: Frage: Ich habe mir die Mühe gemacht und habe in den letzten beiden Monaten die Straßenschilder im Ort daraufhin komplett gesichtet. Im Ergebnis sind im ganzen Ort keine Erläuterungstafeln an den ausgetauschten Schildern mehr vorhanden. Wie kommt es zu der Aussage in der Antwort des Bürgermeisters, dass die Tafeln ersetzt worden sind und wo wären diese zu finden? Wann werden die Schilder –wie im Schreiben vom 09.07. dargestellt – tatsächlich entsprechend nachgerüstet? Antwort: Grundsätzlich werden Straßenschilder durch den Stadtbetrieb (SBB) so ersetzt, wie sie vor Ort vorgefunden werden. Dem SBB wurden zwischenzeitlich Informationen über Standorte mit Zu- satzschildern übermittelt. Der SBB wird auf Basis dieser Erkenntnisse fehlende Schilder umge- hend beschaffen und montieren. Frage: In der Antwort des Bürgermeisters vom 10.07. wird ausgeführt dass die Umgestaltung der Grün- beete im Schwadorfer Kreuz zeitnah erfolgen soll und der Zeitpunkt mit Anfang September ange- geben. Bürgerinnen und Bürger, denen die Antwort vorliegt haben mich nun darauf hingewiesen, dass bislang nichts passiert ist und der Zustand verheerend sei. Wann ist tatsächlich mit dem Beginn der Arbeiten zu rechnen? An das Ratsmitglied Herrn Hans Dieter Wirtz - 2 - Antwort: Wie mit Schreiben vom Juli 2015 mitgeteilt, war die Maßnahme für Mitte bis Ende September diesen Jahres angedacht, immer unter der Voraussetzung, dass die Witterungsverhältnisse dies zulassen. Diese Grundvoraussetzungen waren bis jetzt nicht gegeben. Vor dem Hintergrund dieser Witterungsverhältnisse erfolgte auch ein zusätzlicher Pflegegang. Dessen Auswirkungen sind mittlerweile kaum mehr zu erkennen, was allerdings der Witterung und der örtlichen Situation der Beete (Verkrautung durch Wurzelkräuter) geschuldet ist. Aus die- sem Grunde sollen sie ja umgestaltet und in ihrem Aufbau den heutigen Standards angepasst werden. Nach Abstimmung mit dem SBB, erfolgt der Beginn der Umgestaltung in der ersten November- woche. Somit sollte die Umgestaltung des Straßenbegleitgrün am Schwadorfer Kreuz nach dem neuen Standard bis zur dritten Novemberwoche abgeschlossen sein. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 24.10.2015 2015 betr. Straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zum Bau einer Querungshilfe an der L 182 in Brenig Sehr geehrter Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 24.10.2015 betr. Bau einer Querungshilfe an der L 182 in Brenig beant- worte ich wie folgt: Frage 1: Wann kann voraussichtlich dieses Anhörverfahren stattfinden? Antwort: Das entsprechende Anhörverfahren wird voraussichtlich Anfang des Monats Novembers 2015 auf dem Schriftwege durchgeführt. Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung nach dem jetzigen Sachstand zur Verwirklichung des Vorhabens? Antwort: Dem Ergebnis des Anhörverfahrens kann nicht vorgegriffen werden. Als Ortsvorsteher sind Sie in dieses Verfahren eingebunden. Allerdings dürften sich die Realisierungsmöglichkeiten einer baulichen Querungshilfe, die bereits seit mehr als zehn Jahren immer wieder Gegenstand von Überprüfungen war, auch nach den letzten Zählungen der querenden Fußgänger nicht verbessert haben. Die jüngsten Zählungen, die an 3 verschiedenen Tagen zu den morgendlichen und mittäglichen Spitzenzeiten durchgeführt wurden, ergaben wiederum nur sehr vereinzelt die Landstraße que- rende Personen. Gefährliche Verkehrssituationen beim Queren der Landstraße wurden ebenfalls nicht festgestellt. An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Unstrittig wäre die Schaffung einer baulichen Querungshilfe im fraglichen Bereich wünschens- wert. Die neuesten Querungszahlen dürften jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausrei- chen, den objektiven Bedarf hierfür darzustellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 24.10.2015 2015 betr. Straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zum Bau einer Querungshilfe an der L 182 in Brenig Sehr geehrter Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 24.10.2015 betr. Bau einer Querungshilfe an der L 182 in Brenig beant- worte ich wie folgt: Frage 1: Wann kann voraussichtlich dieses Anhörverfahren stattfinden? Antwort: Das entsprechende Anhörverfahren wird voraussichtlich Anfang des Monats Novembers 2015 auf dem Schriftwege durchgeführt. Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung nach dem jetzigen Sachstand zur Verwirklichung des Vorhabens? Antwort: Dem Ergebnis des Anhörverfahrens kann nicht vorgegriffen werden. Als Ortsvorsteher sind Sie in dieses Verfahren eingebunden. Allerdings dürften sich die Realisierungsmöglichkeiten einer baulichen Querungshilfe, die bereits seit mehr als zehn Jahren immer wieder Gegenstand von Überprüfungen war, auch nach den letzten Zählungen der querenden Fußgänger nicht verbessert haben. Die jüngsten Zählungen, die an 3 verschiedenen Tagen zu den morgendlichen und mittäglichen Spitzenzeiten durchgeführt wurden, ergaben wiederum nur sehr vereinzelt die Landstraße que- rende Personen. Gefährliche Verkehrssituationen beim Queren der Landstraße wurden ebenfalls nicht festgestellt. An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Unstrittig wäre die Schaffung einer baulichen Querungshilfe im fraglichen Bereich wünschens- wert. Die neuesten Querungszahlen dürften jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausrei- chen, den objektiven Bedarf hierfür darzustellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.11.2015 betr. Straßenausbau Domhofstr. Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 02.11.2015 betr. Straßenausbau Domhofstr. beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand beim Straßenausbau der Domhofstraße (zwischen Mertensgasse u. Wendeanlage)? Antwort 1: Gemäß Beschlusslage ist zur Regelung des Grunderwerbs im Bereich der Domhofstraße zwi- schen Mertensgasse und Wendeanlage ein Straßenbebauungsplan für diesen Bereich der Dom- hofstraße einschließlich der Mertensgasse aufzustellen. Frage 2: Für welchen Zeitraum ist der Ausbau im Straßenbauprogramm 2015-2019 vorgesehen? Antwort 2: Der Ausbau der Domhofstraße ist im aktuellen Straßenbauprogramm 2015-2019 nicht berück- sichtigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.11.2015 betr. Straßenausbau Domhofstr. Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 02.11.2015 betr. Straßenausbau Domhofstr. beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand beim Straßenausbau der Domhofstraße (zwischen Mertensgasse u. Wendeanlage)? Antwort 1: Gemäß Beschlusslage ist zur Regelung des Grunderwerbs im Bereich der Domhofstraße zwi- schen Mertensgasse und Wendeanlage ein Straßenbebauungsplan für diesen Bereich der Dom- hofstraße einschließlich der Mertensgasse aufzustellen. Frage 2: Für welchen Zeitraum ist der Ausbau im Straßenbauprogramm 2015-2019 vorgesehen? Antwort 2: Der Ausbau der Domhofstraße ist im aktuellen Straßenbauprogramm 2015-2019 nicht berück- sichtigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.06.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 07.06.2015 betr. Proffgasse/K33 in Bornheim-Rösberg Sehr geehrter Herr Schwarz, Ihre kleine Anfrage vom 07.06.2015 betr. Proffgasse/K33 in Bornheim-Rösberg beantworte ich wie folgt: Frage 1: Besteht die Möglichkeit auf der Proffgasse/K33 in Bornheim-Rösberg wieder eine Straßenmarkierung ab ca. 100m unterhalb der Einmündung Bolliggasse auf einer Länge von ca. 400m bis ca. Hausnummer 29 auf der Fahrbahn anzubringen? Begründung: Durch die fehlende Fahrbahnmarkierung im Bereich der S-Kurve wird diese von vielen Verkehrsteilnehmer geschnitten und die Fahrzeuge kommen auf die Gegenfahrbahn. Da dies sowohl bei Fahrzeugen Richtung Rösberg als auch Richtung Merten sehr häufig vorkommt entstehen hier immer wieder sehr gefährliche Situationen. Erst kürzlich ereignete sich hier ein erheblicher Unfall. Antwort 1: Nach den Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS-1) sind Fahrstreifenbegrenzungen (VZ 295 StVO) lediglich außerorts vorgesehen, um z.B. ein Überholverbot zu verdeutlichen, auf unübersichtliche Kurven oder Bahnübergänge hinzuweisen. Der fragliche Bereich befindet sich jedoch in der Ortsdurchfahrt Rösberg. So dass hier grundsätz- lich kein Handlungsbedarf besteht. Auch die örtlichen Gegebenheiten (Gefälle und Kurvenverlauf) sowie die Auswertung der Unfall- lage führen zu keinem anderen Ergebnis. Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Bonn hat sich in der Zeit von 2011 bis heute nur ein Ver- kehrsunfall (Auffahren auf geparktes Fahrzeug) auf der K 33 (Proffgasse) im Bereich zwischen der Steinstraße und Ortsausgang in Richtung Merten ereignet. Bei dem in der Anfrage genannten Schadensereignis handelt es sich vermutlich um den auch in der Presse thematisierten Verkehrsunfall, der auf absolute Fahruntauglichkeit des Fahrzeugfüh- rers (massiver Alkoholeinfluss) zurückzuführen war und somit nicht entscheidungsrelevant ist . An das Ratsmitglied Herrn Wolfgang Schwarz - 2 - Frage 2: Frage 2: Was kann gegen die Geräusche(klappern) welche beim überfahren der Kanaldeckel im Bereich der Proffgasse/K33 entstehen unternommen werden? Begründung: Seit dem der Bereich der Proffgasse/K33 neu Asphaltiert wurde häufen sich die Beschwerden von Anwohnern über die Geräuschbelästigung durch klappernde Kanaldeckel. Antwort 2: Das Abwasserwerk des Stadtbetrieb Bornheim hat vor Ablauf der Gewährleistungsfrist die Män- gel an den Insolvenzverwalter der Tiefbaufirma angezeigt. Damit hier gebührenrelevante Kosten zu Lasten des Abwasserwerkes und des Bornheimer Bürgers vermieden werden, wurde bisher auf eine umfangreiche Sanierung der Schachtabdeckungen verzichtet, mit dem Ziel die Mängel über den Insolvenzverwalter zu beheben. Bis dahin wird vom Abwasserwerk je nach Bedarf ein- zelne geräuschdämpfende Einlagen provisorisch eingebaut. Frage 3: Frage 3: Kann die Stadt Bornheim falls die Aufgaben nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen diese mit dem Straßenbaulastträger erörtern? Antwort 3: Entfällt Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.07.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 03.07.2015 betr. Situation der L 183 in der Ortschaft Merten Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre kleine Anfrage vom betr. 03.07.2015 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Haben zwischen Verwaltung und Straßen NRW Gespräche bezüglich der Situation auf der L 183 in Merten, insbesondere zwischen der Kreuzung Kreuzstraße / Händel- Straße / L183 und der Kreuzung Schubertstraße / L 183 stattgefunden? Frage 2: Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort zu Frage 1 und 2: Im Zuge der Erschließung des Bebauungsplanes Me 15.2 (Am roten Boskoop) wurde ein Ver- kehrsgutachten für den Streckenabschnitt der Bonn-Brühler-Straße zwischen den Einmündungen Kreuzstraße und Beethovenstraße eingeholt. Dieses Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass sich durch die Errichtung einer Lichtsignalanlage am Verkehrsknoten Bonn-Brühler-Straße (L 183) / Beethovenstraße / Lortzingstraße eine Ver- besserung der Verkehrsverhältnisse, insbesondere für die Linksabbieger aus der Beethovenstra- ße ergeben könnte. Allerdings konnte in den bisherigen Abstimmungen kein Einvernehmen erzielt werden, da der Landesbetrieb Straßen NRW entsprechend einer eigenen Knotenstromzählung derzeit keinen Handlungsbedarf sieht. Die Entscheidung über diese Frage soll im Zusammenhang mit der Erschließung des Bebau- ungsplanes Me 16 getroffen werden. An das Ratsmitglied Herrn Markus Hochgartz - 2 - Frage 3: Welche Meinung vertritt Straßen NRW bezüglich: • der vielen Kreuzungen in diesem Bereich? • Ist die Einstufung als Landesstraße nach Definition nach Straßengesetzbuch noch zuläs- sig, insbesondere wenn eine weitere Kreuzung im Zuge der Entwicklung eines weiteren Baugebiets entsteht? • Welche Meinung vertritt Straßen NRW bezüglich des durch das beabsichtige Baugebiet Me 16 entstehenden zusätzlichen Verkehrs in diesem Bereich? Antwort: • Eine Einstufung als Landesstraße nach dem Straßen- und Wegegesetz ist zulässig. Die Planung einer weiteren Einmündung hat hierauf keine Auswirkungen. • Der Landesbetrieb Straßen NRW hat als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der früh- zeitigen Beteiligung gem. § 4(1) BauGB grundsätzlich Bedenken hinsichtlich der neuen Anbindung an die L 183 und den künftig mehr belasteten Knoten L 183/ Beethovenstraße und L 183/ Schubertstraße geäußert. Daher sollten die Sicherheitsbelange und Leistungs- fähigkeitsaspekte in einem Verkehrsgutachten beurteilt und nachgewiesen werden. Die- ses Gutachten ist derzeit in Bearbeitung. Die Ergebnisse werden in Kürze vorliegen und im Anschluss auch den politischen Gremien vorgestellt werden. Das Gutachten wird auch dem Landesbetrieb vorgelegt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen