Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Dorfplatz Kardorf Sehr geehrter Herr Schmitz, zu Ihrer o.g. kleine Anfrage vom 25.07.2021 kann ich Ihnen aktuell folgende Sachstandsmittei- lung erteilen: Durch die Polizeiwache Bornheim ist die Verwaltung nun darauf aufmerksam gemacht geworden, dass es entgegen früheren Aussagen nun scheinbar doch Anzeichen für eine Nutzung des Dorf- platzes durch die besagte Klientel gibt. Leider verzögert sich die endgültige Beantwortung der Anfrage deshalb zwangsläufig noch. Innerhalb der Verwaltung wird aktuell die Möglichkeit erörtert, die Zufahrt zum Dorfplatz Kardorf mit mobilen Bodenschwellen zu versehen, die aufgrund ihrer Bauart nur mit sehr geringer Ge- schwindigkeit und keinesfalls mit Fahrzeugen, deren Fahrwerk deutlich tiefergelegt ist, befahren werden können. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Thomas Schmitz Schelmenpfad 28 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Dorfplatz Kardorf Sehr geehrter Herr Schmitz, zu Ihrer o.g. kleine Anfrage vom 25.07.2021 kann ich Ihnen aktuell folgende Sachstandsmittei- lung erteilen: Durch die Polizeiwache Bornheim ist die Verwaltung nun darauf aufmerksam gemacht geworden, dass es entgegen früheren Aussagen nun scheinbar doch Anzeichen für eine Nutzung des Dorf- platzes durch die besagte Klientel gibt. Leider verzögert sich die endgültige Beantwortung der Anfrage deshalb zwangsläufig noch. Innerhalb der Verwaltung wird aktuell die Möglichkeit erörtert, die Zufahrt zum Dorfplatz Kardorf mit mobilen Bodenschwellen zu versehen, die aufgrund ihrer Bauart nur mit sehr geringer Ge- schwindigkeit und keinesfalls mit Fahrzeugen, deren Fahrwerk deutlich tiefergelegt ist, befahren werden können. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Thomas Schmitz Schelmenpfad 28 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 22.11.2021 betr. Querungshilfe L300 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 22.11.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ereignet sich seit der Fertigstellung der Baugebiete an der Havelstraße Unfälle auf / an der L300 die im Zusammenhang mit Personen stehen, die versucht haben, die L300 zwischen Mertensgasse und Kleinstraße / Klosterrather Weg zu überqueren? Antwort 1: Nach aktuellen Kenntnisstand des Polizeipräsidiums Bonn haben sich an besagter Querungshilfe keine Unfälle mit Personenbeteiligung ereignet. Frage 2: Ist der Stadt bekannt, dass einige Anwohner der Havelstraße, Mertensgasse und des Klosterrather Wegs die aktuelle Situation zur Querung der L300, insbesondere für Schulkinder, als unzureichend und gefährlich einschätzen? Antwort 2: Diese Erkenntnis hat die Verwaltung, da sie aufgrund der Anregung nach § 24 GO vom 19.12.2021 (Vorlage-Nr. 758/2021-9) und der daraus resultierenden Beschlusslage in den Ratsgremien mit der Überprüfung der maßgeblichen Verkehrsverhältnisse im Rahmen eines straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens beauftragt ist. Frage 3: Unter welchen Auflagen bestünde die Möglichkeit der Errichtung einer Fußgänger- Bedarfsampel über die L300 im Bereich zwischen Mertensgasse und Klosterrather Weg?? Antwort 3: Diese Frage wird die Verwaltung im Rahmen des bei Frage 2 genannten straßenver- kehrsrechtlichen Anhörverfahrens ebenfalls prüfen. Frage 4: Bestünde die Möglichkeit, dass im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Bauge- biets He 09 eine vollständige Ampelanlage an der Einmündung Mertensgasse auf der L300 er- richtet wird und die entsprechenden Kosten hierfür auf das Baugebiet umgelegt werden Könn- ten? Antwort 4: Nein, das Baugebiet befindet sich im unmittelbaren Umfeld vom Bahnhof. Dieser bietet eine vollständige Lichtsignalanlage und somit besteht aus straßenverkehrsrechtli- cher Sicht kein Handlungsbedarf. Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Frage 5: Besteht die Möglichkeit der Herrichtung eines Zebrastreifens inklusive Hinweisschilder an der Verkehrsinsel der L300 Höhe Havelstraße? Antwort 5: Nein, gemäß den geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sind Fußgän- gerüberwege nur auf Straßen, die sich innerhalb der geschlossener Ortschaft befinden, anord- nungsfähig. Das Teilstück der Elbestraße (L300) zwischen Moselstraße und Stadtgrenze Bonn verläuft jedoch außerörtlich, da sich in diesem Streckenabschnitt keine zumindest einseitig ge- schlossene Bebauung befindet, die direkt von der L 300 erschlossen wird. Das bedeutet, dass für diesen Bereich auch die Tatbestandsvoraussetzungen für die Aufnahme in die geschlossene Ortschaft nicht vorliegen. Die Dauer der Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 22.11.2021 betr. Querungshilfe L300 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 22.11.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ereignet sich seit der Fertigstellung der Baugebiete an der Havelstraße Unfälle auf / an der L300 die im Zusammenhang mit Personen stehen, die versucht haben, die L300 zwischen Mertensgasse und Kleinstraße / Klosterrather Weg zu überqueren? Antwort 1: Nach aktuellen Kenntnisstand des Polizeipräsidiums Bonn haben sich an besagter Querungshilfe keine Unfälle mit Personenbeteiligung ereignet. Frage 2: Ist der Stadt bekannt, dass einige Anwohner der Havelstraße, Mertensgasse und des Klosterrather Wegs die aktuelle Situation zur Querung der L300, insbesondere für Schulkinder, als unzureichend und gefährlich einschätzen? Antwort 2: Diese Erkenntnis hat die Verwaltung, da sie aufgrund der Anregung nach § 24 GO vom 19.12.2021 (Vorlage-Nr. 758/2021-9) und der daraus resultierenden Beschlusslage in den Ratsgremien mit der Überprüfung der maßgeblichen Verkehrsverhältnisse im Rahmen eines straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens beauftragt ist. Frage 3: Unter welchen Auflagen bestünde die Möglichkeit der Errichtung einer Fußgänger- Bedarfsampel über die L300 im Bereich zwischen Mertensgasse und Klosterrather Weg?? Antwort 3: Diese Frage wird die Verwaltung im Rahmen des bei Frage 2 genannten straßenver- kehrsrechtlichen Anhörverfahrens ebenfalls prüfen. Frage 4: Bestünde die Möglichkeit, dass im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Bauge- biets He 09 eine vollständige Ampelanlage an der Einmündung Mertensgasse auf der L300 er- richtet wird und die entsprechenden Kosten hierfür auf das Baugebiet umgelegt werden Könn- ten? Antwort 4: Nein, das Baugebiet befindet sich im unmittelbaren Umfeld vom Bahnhof. Dieser bietet eine vollständige Lichtsignalanlage und somit besteht aus straßenverkehrsrechtli- cher Sicht kein Handlungsbedarf. Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Frage 5: Besteht die Möglichkeit der Herrichtung eines Zebrastreifens inklusive Hinweisschilder an der Verkehrsinsel der L300 Höhe Havelstraße? Antwort 5: Nein, gemäß den geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sind Fußgän- gerüberwege nur auf Straßen, die sich innerhalb der geschlossener Ortschaft befinden, anord- nungsfähig. Das Teilstück der Elbestraße (L300) zwischen Moselstraße und Stadtgrenze Bonn verläuft jedoch außerörtlich, da sich in diesem Streckenabschnitt keine zumindest einseitig ge- schlossene Bebauung befindet, die direkt von der L 300 erschlossen wird. Das bedeutet, dass für diesen Bereich auch die Tatbestandsvoraussetzungen für die Aufnahme in die geschlossene Ortschaft nicht vorliegen. Die Dauer der Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. rücksichtsvolle Nutzung des Leinpfades von Radfahrern und Fußgängern Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Entlang des Leinpfades wurden Hinweisschilder aufgestellt, die auf die gemeinsame und rück- sichtsvolle Nutzung von Radfahrern und Fußgängern des Wegs hinweisen. Haben sich im Ge- gensatz zu den vergangenen drei Jahren die Konflikte dadurch messbar reduziert? Antwort 1: Der Verwaltung sind seit der Aufstellung der Hinweisschilder „Gemeinsam mit Rücksicht“ im Jahre 2019 bisher keine Konflikte bekannt geworden. Frage 2: Sind der Stadtverwaltung Beschwerden von Fußgängern oder Radfahrern auf dem Leinpfad in den letzten drei Jahren bekannt? Falls Ja, wie viele und welche Gründe werden aufgeführt? Antwort 2: Nein, siehe Antwort 1. Frage 3: Sind der Stadtverwaltung Unfälle von Radfahrern oder Fußgängern auf dem Leinpfad in den letz- ten drei Jahren bekannt? Antwort 3: Nein, siehe Antwort 1. Frage 4: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, damit Fußgänger und Radfahrer den Weg in gegenseiti- ger Rücksichtnahme nutzen? Wie ist der aktuelle Stand im Verfahren zum Neubau der OGS in Sechtem und wann wird aus heutiger Sicht mit dem Bau begonnen? Antwort 4: Nach § 1 der Straßenverkehrsordnung NRW hat sich jeder Teilnehmer am Straßenverkehr so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unver- meidbar, belästigt oder behindert wird. Für die Überprüfung des fließenden Verkehrs ist im Übrigen Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - die Polizei zuständig. Die Verwaltung wird im Rahmen der Ordnungspartnerschaft das Thema Lein- pfad ansprechen. Als positiv und praxistauglich hat sich die laufende Zusammenarbeit mit den zuständigen drei Orts- vorstehern, auf deren Anregung auch seinerzeit die Schilder „Gemeinsam mit Rücksicht“ aufge- stellt wurden, erwiesen. So können mögliche Konfliktpunkte frühzeitig erkannt und Lösungsansätze gefunden werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. rücksichtsvolle Nutzung des Leinpfades von Radfahrern und Fußgängern Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Entlang des Leinpfades wurden Hinweisschilder aufgestellt, die auf die gemeinsame und rück- sichtsvolle Nutzung von Radfahrern und Fußgängern des Wegs hinweisen. Haben sich im Ge- gensatz zu den vergangenen drei Jahren die Konflikte dadurch messbar reduziert? Antwort 1: Der Verwaltung sind seit der Aufstellung der Hinweisschilder „Gemeinsam mit Rücksicht“ im Jahre 2019 bisher keine Konflikte bekannt geworden. Frage 2: Sind der Stadtverwaltung Beschwerden von Fußgängern oder Radfahrern auf dem Leinpfad in den letzten drei Jahren bekannt? Falls Ja, wie viele und welche Gründe werden aufgeführt? Antwort 2: Nein, siehe Antwort 1. Frage 3: Sind der Stadtverwaltung Unfälle von Radfahrern oder Fußgängern auf dem Leinpfad in den letz- ten drei Jahren bekannt? Antwort 3: Nein, siehe Antwort 1. Frage 4: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, damit Fußgänger und Radfahrer den Weg in gegenseiti- ger Rücksichtnahme nutzen? Wie ist der aktuelle Stand im Verfahren zum Neubau der OGS in Sechtem und wann wird aus heutiger Sicht mit dem Bau begonnen? Antwort 4: Nach § 1 der Straßenverkehrsordnung NRW hat sich jeder Teilnehmer am Straßenverkehr so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unver- meidbar, belästigt oder behindert wird. Für die Überprüfung des fließenden Verkehrs ist im Übrigen Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - die Polizei zuständig. Die Verwaltung wird im Rahmen der Ordnungspartnerschaft das Thema Lein- pfad ansprechen. Als positiv und praxistauglich hat sich die laufende Zusammenarbeit mit den zuständigen drei Orts- vorstehern, auf deren Anregung auch seinerzeit die Schilder „Gemeinsam mit Rücksicht“ aufge- stellt wurden, erwiesen. So können mögliche Konfliktpunkte frühzeitig erkannt und Lösungsansätze gefunden werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.12.2021 betr. Mittelweg Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 02.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Weshalb wurde die Ampelanlage Mittelweg / Roisdorfer Straße noch nicht in Betrieb genommen und ab wann ist dies beabsichtigt? Antwort 1: Die Lichtsignalanlage wurde am 07.02.2022 in Betrieb genommen. Frage 2: Weshalb ist der Mittelweg zwischen Roisdorfer Straße und Allerstraße, aus Richtung Roisdorf Straße kommend, derzeit nicht freigegeben? Antwort 2: Die Mainstraße wurde zwischenzeitlich freigegeben. Frage 3: Weshalb müssen Baustellenfahrzeuge für die Baustellen am Mittelweg, zwischen Rois- dorfer Straße und Allerstraße, den Umweg über Siemenacker und Allerstraße fahren. Antwort 3: Zwischenzeitlich wurde die Mainstraße freigegeben und Baustellenfahrzeuge können nun diesen Weg nutzen. Frage 4: Viele Bewohner der Behinderteneinrichtung in Hersel erreichen die Bonner Werkstätten fußläufig über die Allerstraße, Simon-Arzt-Straße und teilweise auch über den Siemenacker. Ebenfalls befindet sich ein Kindergarten in der Allerstraße. Wurden in den o.g. Straßen Maßnah- men getroffen, um vulnerablen Personengruppen, für die Zeit der Mittelwegsperrung, vor dem intensiven Baustellenverkehr zu schützen. Antwort 4: Ein Anhörverfahren nach VwV zu §45 StVO wurde eingeleitet. In Zuge dessen wurde die Geschwindigkeit im Bereich des Kindergartens auf Tempo 30 begrenzt. Frage 5: Wann wurde letztmalig die Fußwege entlang der Allerstraße, Siemenacker und Simon- Arzt-Straße auf Verkehrssicherheit überprüft? Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Antwort 5: Mit Abschluss des Teilausbaus der Allerstraße im Jahre 2021 wurde eine Verkehrssi- cherheitsprüfung durchgeführt. Die Dauer der Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.12.2021 betr. Mittelweg Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 02.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Weshalb wurde die Ampelanlage Mittelweg / Roisdorfer Straße noch nicht in Betrieb genommen und ab wann ist dies beabsichtigt? Antwort 1: Die Lichtsignalanlage wurde am 07.02.2022 in Betrieb genommen. Frage 2: Weshalb ist der Mittelweg zwischen Roisdorfer Straße und Allerstraße, aus Richtung Roisdorf Straße kommend, derzeit nicht freigegeben? Antwort 2: Die Mainstraße wurde zwischenzeitlich freigegeben. Frage 3: Weshalb müssen Baustellenfahrzeuge für die Baustellen am Mittelweg, zwischen Rois- dorfer Straße und Allerstraße, den Umweg über Siemenacker und Allerstraße fahren. Antwort 3: Zwischenzeitlich wurde die Mainstraße freigegeben und Baustellenfahrzeuge können nun diesen Weg nutzen. Frage 4: Viele Bewohner der Behinderteneinrichtung in Hersel erreichen die Bonner Werkstätten fußläufig über die Allerstraße, Simon-Arzt-Straße und teilweise auch über den Siemenacker. Ebenfalls befindet sich ein Kindergarten in der Allerstraße. Wurden in den o.g. Straßen Maßnah- men getroffen, um vulnerablen Personengruppen, für die Zeit der Mittelwegsperrung, vor dem intensiven Baustellenverkehr zu schützen. Antwort 4: Ein Anhörverfahren nach VwV zu §45 StVO wurde eingeleitet. In Zuge dessen wurde die Geschwindigkeit im Bereich des Kindergartens auf Tempo 30 begrenzt. Frage 5: Wann wurde letztmalig die Fußwege entlang der Allerstraße, Siemenacker und Simon- Arzt-Straße auf Verkehrssicherheit überprüft? Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Antwort 5: Mit Abschluss des Teilausbaus der Allerstraße im Jahre 2021 wurde eine Verkehrssi- cherheitsprüfung durchgeführt. Die Dauer der Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verkehrsverhältnisse Burgstraße in Bornheim Sehr geehrte Frau Peters, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 06.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Eltern von GrundschülerInnen der Johann-Wallraf-Grundschule haben mir gegenüber berichtet, dass sich regelmäßig Gefahrensituationen für Kinder an der Zufahrt zum Parkplatz Burgstraße ergeben. Durch die Burgmauern kann der fließende Verkehr nur schwer eingesehen werden, ebenso Kinder, die mit Roller oder Rädchen auf dem Gehweg zügig unterwegs sind. Da es sich um einen typischen Schulweg handelt, sind hier zu bestimmten Zeiten viele Kinder unterwegs. Ist der Verwaltung dieses Problem bekannt? Antwort 1: Der Verwaltung liegen bisher keine gesicherten Erkenntnisse über eine Verkehrsgefährdung im Bereich der Ausfahrt vom Parkplatz Burgstraße vor. Frage 2: Sieht die Verwaltung hier eine (einfache) Lösung, um es AutofahrerInnen, die den Parkplatz Burgstraße verlassen, zu ermöglichen, sowohl Kinder als auch den fließenden Verkehr besser einzusehen? Wäre es möglich und aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, an dieser Stelle Spiegel an- zubringen? Antwort 2: Straßenverkehrsrechtlich ist die beschriebene Verkehrssituation in § 10 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Danach hat sich derjenige, der aus einem Grundstück oder über einen Bordstein auf die Straße ausfährt, so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer aus- geschlossen ist. Die Verwaltung wird Ihre Anfrage dennoch zum Anlass nehmen, die maßgeblichen Verkehrsver- hältnisse zu überprüfen, da es sich bei der Burgstraße um eine direkte Zuwegung zur Grund- schule Bornheim handelt und der Verkehrssicherheit der Fußgänger/innen als sogenannte schwächere Verkehrsteilnehmer somit hohe Bedeutung zukommt. Sofern diese Überprüfungen ein Handlungserfordernis ergeben, käme vorbehaltlich des Ergeb- nisse eines entsprechenden straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens die Anordnung der Ver- kehrszeichenkombination 101 StVO (Gefahrstelle) und 1010-53 StVO (Fußgänger) in Betracht. Frau Anna Peters Leo-Koppel-Straße 26 53332 Bornheim - 2 - Verkehrsspiegel sind keine nach der StVO anordnungsfähige Verkehrszeichen oder Verkehrsein- richtungen, weil sie nicht geeignet sind zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Sichtver- hältnisse beizutragen. Vielmehr geben sie durch ihre Beschaffenheit und Eigenart (seitenver- kehrte Wiedergabe, stark verkleinertes Situationsbild auf gewölbter Fläche) eher Anlass zur feh- lerhaften Beurteilung der Verkehrssituation und erhöhen somit die Möglichkeit der Verkehrsge- fährdung. Hinzu kommt, dass die Orientierung im Straßenverkehr anhand eines Verkehrsspiegels die ungeteilte Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer/innen erfordert, wodurch das übrige Verkehrs- geschehen tendenziell weniger beachtet wird. Bei Regen, Frost oder Dunkelheit wird die Funktion des Spiegels zusätzlich beeinträchtigt. Dies entspricht im Übrigen den bestehenden Abstimmungen mit dem Landrat des Rhein-Sieg- Kreises als Fachaufsichtsbehörde. Frage 3: Eine weitere Gefahrensituation ergibt sich beim Überqueren der Burgstraße zur Grundschule. Ist es korrekt, dass an dieser Stelle ein Zebrastreifen nicht möglich ist? Sieht die Verwaltung außer- dem andere mögliche Maßnahmen, die das Überqueren – gerade in der dunklen Jahreszeit und bei starkem Verkehr – für die GrundschülerInnen an dieser Stelle sicherer macht? Wenn ja, wel- che wären dies? Antwort 3: Für die Anordnung eines Fußgängerüberweges (sogenannter Zebrastreifen) müssen die Tatbe- standvoraussetzungen der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) vorliegen. Hierzu zählen neben erforderlichen Verkehrsstärken örtliche Anforderungen wie ausreichend dimensionierte Aufstellflächen und Beleuchtungsausstattungen, die in der Burg- straße mit einer entsprechenden baulichen Ertüchtigung erst geschaffen werden müssten. Allerdings hat die Verwaltung in der Vergangenheit im Umfeld der Grundschule zur Verbesserung der Sicherheit und Fahrbahnquerung für Fußgänger eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt. So wurde im Zusammenhang mit der der Einbeziehung in die Tempo-30-Zone in Höhe der Schule eine Fahrbahneinengung geschaffen, die als bauliche Querungshilfe dient. Zusätzlich wurden be- stehende Halteverbotsregelungen ausgedehnt und Fahrbahnmarkierungen (Piktogramme „30“ und „Achtung Kinder“) aufgebracht. In Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht hat die Verwaltung die Schulleitung bzw. engagierte Eltern vor einigen Jahren auch bei der Realisierung eines „Elternlotsen-Dienstes“ unterstützt, bei dem sogenannte Verkehrshelfer/innen bei der Ordnung der Verkehrs- und Schülerströme behilf- lich sein können. Diese Funktion könnte nach vorheriger Einweisung etwaiger neuer Verkehrshel- fer durch die zuständigen Verkehrssicherheitsberater der Polizei erneut aufgenommen werden. Die späte Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verkehrsverhältnisse Burgstraße in Bornheim Sehr geehrte Frau Peters, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 06.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Eltern von GrundschülerInnen der Johann-Wallraf-Grundschule haben mir gegenüber berichtet, dass sich regelmäßig Gefahrensituationen für Kinder an der Zufahrt zum Parkplatz Burgstraße ergeben. Durch die Burgmauern kann der fließende Verkehr nur schwer eingesehen werden, ebenso Kinder, die mit Roller oder Rädchen auf dem Gehweg zügig unterwegs sind. Da es sich um einen typischen Schulweg handelt, sind hier zu bestimmten Zeiten viele Kinder unterwegs. Ist der Verwaltung dieses Problem bekannt? Antwort 1: Der Verwaltung liegen bisher keine gesicherten Erkenntnisse über eine Verkehrsgefährdung im Bereich der Ausfahrt vom Parkplatz Burgstraße vor. Frage 2: Sieht die Verwaltung hier eine (einfache) Lösung, um es AutofahrerInnen, die den Parkplatz Burgstraße verlassen, zu ermöglichen, sowohl Kinder als auch den fließenden Verkehr besser einzusehen? Wäre es möglich und aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, an dieser Stelle Spiegel an- zubringen? Antwort 2: Straßenverkehrsrechtlich ist die beschriebene Verkehrssituation in § 10 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Danach hat sich derjenige, der aus einem Grundstück oder über einen Bordstein auf die Straße ausfährt, so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer aus- geschlossen ist. Die Verwaltung wird Ihre Anfrage dennoch zum Anlass nehmen, die maßgeblichen Verkehrsver- hältnisse zu überprüfen, da es sich bei der Burgstraße um eine direkte Zuwegung zur Grund- schule Bornheim handelt und der Verkehrssicherheit der Fußgänger/innen als sogenannte schwächere Verkehrsteilnehmer somit hohe Bedeutung zukommt. Sofern diese Überprüfungen ein Handlungserfordernis ergeben, käme vorbehaltlich des Ergeb- nisse eines entsprechenden straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens die Anordnung der Ver- kehrszeichenkombination 101 StVO (Gefahrstelle) und 1010-53 StVO (Fußgänger) in Betracht. Frau Anna Peters Leo-Koppel-Straße 26 53332 Bornheim - 2 - Verkehrsspiegel sind keine nach der StVO anordnungsfähige Verkehrszeichen oder Verkehrsein- richtungen, weil sie nicht geeignet sind zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Sichtver- hältnisse beizutragen. Vielmehr geben sie durch ihre Beschaffenheit und Eigenart (seitenver- kehrte Wiedergabe, stark verkleinertes Situationsbild auf gewölbter Fläche) eher Anlass zur feh- lerhaften Beurteilung der Verkehrssituation und erhöhen somit die Möglichkeit der Verkehrsge- fährdung. Hinzu kommt, dass die Orientierung im Straßenverkehr anhand eines Verkehrsspiegels die ungeteilte Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer/innen erfordert, wodurch das übrige Verkehrs- geschehen tendenziell weniger beachtet wird. Bei Regen, Frost oder Dunkelheit wird die Funktion des Spiegels zusätzlich beeinträchtigt. Dies entspricht im Übrigen den bestehenden Abstimmungen mit dem Landrat des Rhein-Sieg- Kreises als Fachaufsichtsbehörde. Frage 3: Eine weitere Gefahrensituation ergibt sich beim Überqueren der Burgstraße zur Grundschule. Ist es korrekt, dass an dieser Stelle ein Zebrastreifen nicht möglich ist? Sieht die Verwaltung außer- dem andere mögliche Maßnahmen, die das Überqueren – gerade in der dunklen Jahreszeit und bei starkem Verkehr – für die GrundschülerInnen an dieser Stelle sicherer macht? Wenn ja, wel- che wären dies? Antwort 3: Für die Anordnung eines Fußgängerüberweges (sogenannter Zebrastreifen) müssen die Tatbe- standvoraussetzungen der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) vorliegen. Hierzu zählen neben erforderlichen Verkehrsstärken örtliche Anforderungen wie ausreichend dimensionierte Aufstellflächen und Beleuchtungsausstattungen, die in der Burg- straße mit einer entsprechenden baulichen Ertüchtigung erst geschaffen werden müssten. Allerdings hat die Verwaltung in der Vergangenheit im Umfeld der Grundschule zur Verbesserung der Sicherheit und Fahrbahnquerung für Fußgänger eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt. So wurde im Zusammenhang mit der der Einbeziehung in die Tempo-30-Zone in Höhe der Schule eine Fahrbahneinengung geschaffen, die als bauliche Querungshilfe dient. Zusätzlich wurden be- stehende Halteverbotsregelungen ausgedehnt und Fahrbahnmarkierungen (Piktogramme „30“ und „Achtung Kinder“) aufgebracht. In Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht hat die Verwaltung die Schulleitung bzw. engagierte Eltern vor einigen Jahren auch bei der Realisierung eines „Elternlotsen-Dienstes“ unterstützt, bei dem sogenannte Verkehrshelfer/innen bei der Ordnung der Verkehrs- und Schülerströme behilf- lich sein können. Diese Funktion könnte nach vorheriger Einweisung etwaiger neuer Verkehrshel- fer durch die zuständigen Verkehrssicherheitsberater der Polizei erneut aufgenommen werden. Die späte Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.01.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 22.12.2016 betr. Baumwurzeln Hebbelstraße Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 22.12.2016 betr. Baumwurzeln Hebbelstr. beantworte ich wie folgt: Frage 1: In wieweit sind der Verwaltung Beschwerden von den Bewohnern der Hebbelstraße 17 bekannt, im Zusammenhang mit Wurzelwerk, das von einem anliegenden städtischen Grundstück auf das Grundstück Hebbelstraße 17 wächst? Antwort: Es gab bereits Beschwerden Mitte 2013. Frage 2: Hat die Verwaltung die Beschwerde geprüft und in welcher Form ist die Verwaltung tätig gewor- den? Antwort: Die Beschwerde ist geprüft worden und der Baum wurde gefällt. Frage 3: Ist das vollständige entfernen des Baumstumpfes auf dem städtischen Grundstück vorgesehen? Antwort: Da von dem Baumstumpf z.Zt. keine weitere Schädigung oder Gefahr ausgeht, ist keine Beseiti- gung des Baumstumpfes vorgesehen. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 4: Ist es möglich, auf dem Grundstück eine öffentliche Abstellfläche für PKW's einzurichten und falls ja, was müsste der Stadtrat dafür beschließen? Antwort: Bei der Fläche handelt es sich um eine derzeit ökologisch wenig wertvolle Grünfläche der Stadt Bornheim. Die Einrichtung von Stellplätzen wäre grundsätzlich möglich. Falls diese von den An- liegern als private Stellplätze genutzt werden sollen, wäre ein Verkauf der Fläche der Anlage öf- fentlicher Stellplätze vorzuziehen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier, Erster Beigeordnete

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.12.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16. Dezember 2016 betr. Bürgerentscheid, Briefwahlunterlagen Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre kleine Anfrage vom 16. Dezember2016 betr. Bürgerentscheid, Briefwahlunterlagen beant- worte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Briefwahlunterlagen wurden angefordert? Antwort: Insgesamt wurden 2.991 Anträge auf Briefabstimmung bearbeitet. Frage 2: Wie viele Briefwahlunterlagen wurden mit der Post versendet? Frage 3: Wie viele wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger haben sich gemeldet, die nach eigenen Anga- ben keine Briefwahlunterlagen erhalten haben? Antwort: Aufgrund von Nachfragen sind 209 Abstimmungsscheine neu ausgestellt und die alten Abstim- mungsscheine für ungültig erklärt worden. Bei der Verwaltung sind wenige Beschwerden von Bürgern eingegangen, die keine Abstimmungsscheine erhalten haben. Frage 4: Wie viele Briefwahlunterlagen wurden per Kurier ausgeliefert? Antwort: Die genaue Anzahl der per Post versandten bzw. per Kurier zugestellten Briefwahlunterlagen ist nicht bekannt. Die Abstimmungsscheine sind bis zum 15.11.2016 per Post verschickt und ab 16.11.2016 per Boten zugestellt worden. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 5: Wie viele Briefwahlunterlagen sind verspätet bei der Stadt eingegangen? Antwort: 117 Umschläge mit Briefabstimmungsunterlagen sind ab dem 21.11.2016 eingegangen, der letz- te am 01.12.2016. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Grünpatenschaften im Stadtgebiet“ Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.07.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Grünpatenschaften sind derzeit vergeben und wie hat sich dies über die Zeit entwi- ckelt? Wie verteilen sich die Grünpatenschaften über das Bornheimer Stadtgebiet bzw. die Ort- steile? Antwort 1: Aktuell gibt es 210 Grünpatenschaften. In den letzten 10 Jahren ist ihre Zahl um ca. 30 gestiegen (2011: 181). Sie verteilen sich wie folgt auf die Ortschaften: Bornheim 33 Brenig 22 Dersdorf 2 Hemmerich 6 Hersel 25 Kardorf 8 Merten 15 Roisdorf 16 Rösberg 5 Sechtem 27 Uedorf 6 Walberberg 20 WaldorF 13 Widdig 12 Frage 2: Wie viele Grünflächen bzw. Baumscheiben gibt es insgesamt im Bornheimer Stadtgebiet bzw. in den einzelnen Ortschaften? Antwort 2: Da es in der Anfrage um Patenschaften geht, wird hier sicherlich nicht nach allen möglichen Grünflächen, sondern nach den Straßenbeeten gefragt. Davon gibt es ca. 2.000, in den meisten davon steht ein Baum. Die Ermittlung der Verteilung auf die Ortschaften ist zeitaufwendig und da- her derzeit nicht leistbar. Frau Dr. Gabriele Jahn Europaring 41 53332 Bornheim - 2 - Frage 3: Wie bewirbt die Stadt die Grünpatenschaften und gibt es weitere Ideen oder geplante Maßnah- men, um die Anzahl der Grünpatenschaften zu erhöhen? Antwort 3: Die Stadt bewirbt die Grünpatenschaften auf ihrer Internetseite, mit einem Infoblatt, mit Presse- mitteilungen, mit Werbung über die Ortsvorsteher und mit den Steckschildern für Beete in Paten- schaft, auf denen auch die Frage „Möchten auch Sie Grünpate werden?“ samt Tel.nr. und E-Mail- Adresse zu lesen ist. Frage 4: Was passiert, wenn die Fläche nicht mehr gepflegt wird? Wie stellt die Stadt das fest und sorgt dafür, dass diese Flächen wieder gepflegt werden bzw. wieder von neuen Grünpaten übernom- men werden können? Antwort 4: Die Paten werden gebeten, eine Beendigung der Patenschaft der Stadt formlos mitzuteilen. Na- türlich geht dies schon mal vergessen, so dass die Stadt auf anderem Weg davon erfährt: Alle Paten erhalten jährlich ein Danke-Schreiben des Bürgermeisters. Anhand der nicht zustellbaren Rückläufe wird die Patenliste aktualisiert. Wenn die Beendigung der Patenschaft an Wegzug liegt, werden die neuen Anlieger gefragt, ob sie die Patenschaft übernehmen möchten, ansons- ten werden die Beete wieder vom SBB gepflegt, ebenso bei Beendigung der Patenschaft aus an- deren Gründen. Frage 5: Inwieweit können Bürger*innen auch Patenschaften für Bäume übernehmen? Falls diese Mög- lichkeit besteht, wo bzw. wie viele werden aktuell schon übernommen? Gibt es dazu Kriterien, welche Baumarten das sein müssen? Antwort 5: Patenschaften für Bäume werden nicht vergeben, Baumkontrolle und Pflegemaßnahmen wie Schnitt etc. verbleiben wegen der Verkehrssicherungspflicht in jedem Fall bei der Stadt. Aller- dings werden die Grünpaten gebeten, Bäume in ihren Patenschaftsbeeten in Trockenzeiten zu wässern. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Grünpatenschaften im Stadtgebiet“ Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.07.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Grünpatenschaften sind derzeit vergeben und wie hat sich dies über die Zeit entwi- ckelt? Wie verteilen sich die Grünpatenschaften über das Bornheimer Stadtgebiet bzw. die Ort- steile? Antwort 1: Aktuell gibt es 210 Grünpatenschaften. In den letzten 10 Jahren ist ihre Zahl um ca. 30 gestiegen (2011: 181). Sie verteilen sich wie folgt auf die Ortschaften: Bornheim 33 Brenig 22 Dersdorf 2 Hemmerich 6 Hersel 25 Kardorf 8 Merten 15 Roisdorf 16 Rösberg 5 Sechtem 27 Uedorf 6 Walberberg 20 WaldorF 13 Widdig 12 Frage 2: Wie viele Grünflächen bzw. Baumscheiben gibt es insgesamt im Bornheimer Stadtgebiet bzw. in den einzelnen Ortschaften? Antwort 2: Da es in der Anfrage um Patenschaften geht, wird hier sicherlich nicht nach allen möglichen Grünflächen, sondern nach den Straßenbeeten gefragt. Davon gibt es ca. 2.000, in den meisten davon steht ein Baum. Die Ermittlung der Verteilung auf die Ortschaften ist zeitaufwendig und da- her derzeit nicht leistbar. Frau Dr. Gabriele Jahn Europaring 41 53332 Bornheim - 2 - Frage 3: Wie bewirbt die Stadt die Grünpatenschaften und gibt es weitere Ideen oder geplante Maßnah- men, um die Anzahl der Grünpatenschaften zu erhöhen? Antwort 3: Die Stadt bewirbt die Grünpatenschaften auf ihrer Internetseite, mit einem Infoblatt, mit Presse- mitteilungen, mit Werbung über die Ortsvorsteher und mit den Steckschildern für Beete in Paten- schaft, auf denen auch die Frage „Möchten auch Sie Grünpate werden?“ samt Tel.nr. und E-Mail- Adresse zu lesen ist. Frage 4: Was passiert, wenn die Fläche nicht mehr gepflegt wird? Wie stellt die Stadt das fest und sorgt dafür, dass diese Flächen wieder gepflegt werden bzw. wieder von neuen Grünpaten übernom- men werden können? Antwort 4: Die Paten werden gebeten, eine Beendigung der Patenschaft der Stadt formlos mitzuteilen. Na- türlich geht dies schon mal vergessen, so dass die Stadt auf anderem Weg davon erfährt: Alle Paten erhalten jährlich ein Danke-Schreiben des Bürgermeisters. Anhand der nicht zustellbaren Rückläufe wird die Patenliste aktualisiert. Wenn die Beendigung der Patenschaft an Wegzug liegt, werden die neuen Anlieger gefragt, ob sie die Patenschaft übernehmen möchten, ansons- ten werden die Beete wieder vom SBB gepflegt, ebenso bei Beendigung der Patenschaft aus an- deren Gründen. Frage 5: Inwieweit können Bürger*innen auch Patenschaften für Bäume übernehmen? Falls diese Mög- lichkeit besteht, wo bzw. wie viele werden aktuell schon übernommen? Gibt es dazu Kriterien, welche Baumarten das sein müssen? Antwort 5: Patenschaften für Bäume werden nicht vergeben, Baumkontrolle und Pflegemaßnahmen wie Schnitt etc. verbleiben wegen der Verkehrssicherungspflicht in jedem Fall bei der Stadt. Aller- dings werden die Grünpaten gebeten, Bäume in ihren Patenschaftsbeeten in Trockenzeiten zu wässern. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Zweigrabenweg (außerorts) zwischen dem Ortsausgang Hemmerich und der Kreuzung Metternicher Straße“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.05.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In welchen Abschnitten des Zweigrabenwegs ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf weniger als 100 km/h reduziert? Antwort 1: Geschwindigkeitsbeschränkungen unterhalb von 100 km/h bestehen aktuell auf der ge- samten Strecke des Zweigrabenweges. Frage 2: Seit wann, durch wen und unter Beteiligung welcher Behörden ist die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in den oben genannten Bereichen angeordnet worden? Antwort 2: Nachdem im Jahre 2020 auf dem Zweigrabenweg drei meldepflichtige Unfälle zu be- klagen waren, die sich allesamt bei Nässe im Bereich der auf 70 km/h reduzierten Rechtskurve er- eigneten, erfolgte die Ausweisung des Zweigrabenweges zur Unfallhäufungsstelle. Unfallhäufungs- stellen unterliegen der Unfallkommission beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, wobei der örtlichen Verkehrsbehörde die Federführung bei der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen obliegt. Die angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden im Rahmen eines Ortstermins der Unfallkommission am 04.08.2020 beraten und beschlossen. Frage 3: Wie lautet die Begründung für diese Anordnungen? Antwort 3: Die Anordnungen beruhen auf der unter Frage 2 dargestellten Unfalllage, den Kurven- verläufen und des Zustandes des Straßenbelages, die eine verkehrssichere Befahrung des Zweigrabenweges nur mit den getroffenen Geschwindigkeitsbeschränkungen zulassen. Frage 4: Wenn eine der Anordnungen nur aufgrund einer temporären Einschränkung, zum Bei- spiel Straßenschäden, getroffen wurde: Wann werden die Schäden behoben und die Anordnung wieder rückgängig gemacht? Antwort 4: Den getroffenen Anordnungen liegen die örtlichen Gegebenheiten zugrunde. Sofern sich diese verändern, erfolgt eine entsprechende Überprüfung. Da eine umfängliche Sanierung des Zweigrabenweges im laufenden Doppelhaushalt nicht abgebildet ist, kann keine Aussage zur Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim - 2 - den Möglichkeiten der Rücknahme bestehender Geschwindigkeitsbeschränkungen getroffen wer- den. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Zweigrabenweg (außerorts) zwischen dem Ortsausgang Hemmerich und der Kreuzung Metternicher Straße“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.05.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In welchen Abschnitten des Zweigrabenwegs ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf weniger als 100 km/h reduziert? Antwort 1: Geschwindigkeitsbeschränkungen unterhalb von 100 km/h bestehen aktuell auf der ge- samten Strecke des Zweigrabenweges. Frage 2: Seit wann, durch wen und unter Beteiligung welcher Behörden ist die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in den oben genannten Bereichen angeordnet worden? Antwort 2: Nachdem im Jahre 2020 auf dem Zweigrabenweg drei meldepflichtige Unfälle zu be- klagen waren, die sich allesamt bei Nässe im Bereich der auf 70 km/h reduzierten Rechtskurve er- eigneten, erfolgte die Ausweisung des Zweigrabenweges zur Unfallhäufungsstelle. Unfallhäufungs- stellen unterliegen der Unfallkommission beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, wobei der örtlichen Verkehrsbehörde die Federführung bei der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen obliegt. Die angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden im Rahmen eines Ortstermins der Unfallkommission am 04.08.2020 beraten und beschlossen. Frage 3: Wie lautet die Begründung für diese Anordnungen? Antwort 3: Die Anordnungen beruhen auf der unter Frage 2 dargestellten Unfalllage, den Kurven- verläufen und des Zustandes des Straßenbelages, die eine verkehrssichere Befahrung des Zweigrabenweges nur mit den getroffenen Geschwindigkeitsbeschränkungen zulassen. Frage 4: Wenn eine der Anordnungen nur aufgrund einer temporären Einschränkung, zum Bei- spiel Straßenschäden, getroffen wurde: Wann werden die Schäden behoben und die Anordnung wieder rückgängig gemacht? Antwort 4: Den getroffenen Anordnungen liegen die örtlichen Gegebenheiten zugrunde. Sofern sich diese verändern, erfolgt eine entsprechende Überprüfung. Da eine umfängliche Sanierung des Zweigrabenweges im laufenden Doppelhaushalt nicht abgebildet ist, kann keine Aussage zur Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim - 2 - den Möglichkeiten der Rücknahme bestehender Geschwindigkeitsbeschränkungen getroffen wer- den. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen