Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.06.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Hallenbenutzungsgebührenordnung der Stadt Bornheim“ Sehr geehrter Herr Vieritz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 31.05.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Gebühren werden aktuell für die Hallenbenutzung erhoben? Antwort 1: Die Nutzungsgebühr wird entsprechend der Tarifordnung für die Benutzung der Sportstätten und Sportgeräte der Stadt Bornheim erhoben. Die Tarifordnung unterscheidet zwischen unentgeltli- cher (z. B. Kita, Schule, Feuerwehr, Kinder- und Jugendgruppen, die von der Stadt Bornheim als förderungswürdig anerkannt wurden) und entgeltlicher Benutzung der Sportstätten. In der Regel zahlen die Vereine, die von der Stadt Bornheim als förderungswürdig anerkannt wurden für den Übungs- und Trainingsbetrieb der Erwachsenengruppen 3,00 €/Stunde. Altersge- mischte Gruppen zahlen ab 20.00 Uhr ein Entgelt von 3,00 €/Stunde. Alle weiteren Entgelte sind in der Tarifordnung aufgeführt. Frage 2: Kann die Hallenbenutzungsgebührenordnung öffentlich bzw. transparent gemacht werden, bei- spielsweise durch Verlinkung auf der Webseite der Stadt? Antwort 2: Eine Tarifordnung ist bereits auf der Homepage veröffentlicht: https://www.bornheim.de/rathaus- service/rechtsvorschriften-satzungen/ortsrecht-der-stadt-bornheim Frage 3: Sind die Hallen-Kapazitäten ausreichend für die aktuelle Nachfrage? Antwort 3: Die aktuellen Nachfragen übersteigen derzeit die Hallen-Kapazitäten. Dies liegt aktuell auch da- ran, dass die Doppelturnhalle der Johann-Wallraf-Grundschule in Bornheim für die Unterbringung geflüchteter Menschen gesperrt ist. Gerade im Jugendbereich ist die Nachfrage nach freien Hal- lenzeiten der Vereine sehr hoch. Die Verwaltung versucht, im Rahmen der Möglichkeiten, die Be- darfe zu decken und z. B. temporäre Lösungen zu finden und Hallenzeiten zu tauschen. Herrn Ratsmitglied Joachim Vieritz https://www.bornheim.de/rathaus-service/rechtsvorschriften-satzungen/ortsrecht-der-stadt-bornheim https://www.bornheim.de/rathaus-service/rechtsvorschriften-satzungen/ortsrecht-der-stadt-bornheim - 2 - Frage 4: Wie gestalten sich die Nutzungsgebühren für alle anderen Sportstätten in Bornheim, wie z. B. das Stadion Antwort 4: Die Nutzungsgebühren hier werden auch entsprechend der Tarifordnung für die Benutzung der Sportstätten und Sportgeräte der Stadt Bornheim erhoben. Alle anderen Sportplätze in Bornheim (bis auf Brenig, Hemmerich, Rösberg, Hersel und Stadion Bornheim) wurden den Vereinen durch Erbbaurechtsvertrag übertragen und von den jeweiligen Fußballvereinen genutzt. Frage 5: Inwieweit decken die Gebühren die Aufwendungen der Stadt für die Sportstätten? Antwort 5: Die Einnahmen durch die Hallennutzungsgebühr sind nicht kostendeckend. Ziel der Verwaltung ist es, die Vereine zu stärken und zu unterstützen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.06.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Hallenbenutzungsgebührenordnung der Stadt Bornheim“ Sehr geehrter Herr Vieritz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 31.05.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Gebühren werden aktuell für die Hallenbenutzung erhoben? Antwort 1: Die Nutzungsgebühr wird entsprechend der Tarifordnung für die Benutzung der Sportstätten und Sportgeräte der Stadt Bornheim erhoben. Die Tarifordnung unterscheidet zwischen unentgeltli- cher (z. B. Kita, Schule, Feuerwehr, Kinder- und Jugendgruppen, die von der Stadt Bornheim als förderungswürdig anerkannt wurden) und entgeltlicher Benutzung der Sportstätten. In der Regel zahlen die Vereine, die von der Stadt Bornheim als förderungswürdig anerkannt wurden für den Übungs- und Trainingsbetrieb der Erwachsenengruppen 3,00 €/Stunde. Altersge- mischte Gruppen zahlen ab 20.00 Uhr ein Entgelt von 3,00 €/Stunde. Alle weiteren Entgelte sind in der Tarifordnung aufgeführt. Frage 2: Kann die Hallenbenutzungsgebührenordnung öffentlich bzw. transparent gemacht werden, bei- spielsweise durch Verlinkung auf der Webseite der Stadt? Antwort 2: Eine Tarifordnung ist bereits auf der Homepage veröffentlicht: https://www.bornheim.de/rathaus- service/rechtsvorschriften-satzungen/ortsrecht-der-stadt-bornheim Frage 3: Sind die Hallen-Kapazitäten ausreichend für die aktuelle Nachfrage? Antwort 3: Die aktuellen Nachfragen übersteigen derzeit die Hallen-Kapazitäten. Dies liegt aktuell auch da- ran, dass die Doppelturnhalle der Johann-Wallraf-Grundschule in Bornheim für die Unterbringung geflüchteter Menschen gesperrt ist. Gerade im Jugendbereich ist die Nachfrage nach freien Hal- lenzeiten der Vereine sehr hoch. Die Verwaltung versucht, im Rahmen der Möglichkeiten, die Be- darfe zu decken und z. B. temporäre Lösungen zu finden und Hallenzeiten zu tauschen. Herrn Ratsmitglied Joachim Vieritz https://www.bornheim.de/rathaus-service/rechtsvorschriften-satzungen/ortsrecht-der-stadt-bornheim https://www.bornheim.de/rathaus-service/rechtsvorschriften-satzungen/ortsrecht-der-stadt-bornheim - 2 - Frage 4: Wie gestalten sich die Nutzungsgebühren für alle anderen Sportstätten in Bornheim, wie z. B. das Stadion Antwort 4: Die Nutzungsgebühren hier werden auch entsprechend der Tarifordnung für die Benutzung der Sportstätten und Sportgeräte der Stadt Bornheim erhoben. Alle anderen Sportplätze in Bornheim (bis auf Brenig, Hemmerich, Rösberg, Hersel und Stadion Bornheim) wurden den Vereinen durch Erbbaurechtsvertrag übertragen und von den jeweiligen Fußballvereinen genutzt. Frage 5: Inwieweit decken die Gebühren die Aufwendungen der Stadt für die Sportstätten? Antwort 5: Die Einnahmen durch die Hallennutzungsgebühr sind nicht kostendeckend. Ziel der Verwaltung ist es, die Vereine zu stärken und zu unterstützen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.06.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kenntnisnahme-Beschluss Sehr geehrter Herr Schmitz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.02.2023 beantworte ich wie folgt: Frage: Wo findet sich die Rechtsgrundlage, dass über eine Verwaltungsvorlage die eine „Kennt- nisnahme“ beschreibt, abgestimmt werden muss? Antwort: Der generelle Unterschied zwischen Mitteilungs- und Beschlussvorlagen ist der, dass es sich bei einer Mitteilungsvorlage um eine Mitteilung seitens der Verwaltung oder eines An- tragsstellers an die Politik handelt, die keiner weiteren Entscheidung bedarf. Bei einer Beschlussvorlage hingegen muss die Politik einen Beschluss fassen, um weiteres Ver- waltungshandeln in die Wege zu leiten. Eine spezielle Rechtsgrundlage für einen Kenntnisnahmebeschluss gibt es nicht. Wenn ein Gre- mium für eine Entscheidung in einer bestimmten Angelegenheit eindeutig zuständig ist, ist auf jeden Fall eine normale Beschlussvorlage angezeigt. Eine Vorlage mit Kenntnisnahmebeschluss kann man hingegen dann wählen, wenn man z.B. von einem Geschäft der laufenden Verwaltung ausgeht aber die Beteiligung der Politik sicherstellen möchte. Die abgegebenen Dafür-Stimmen ergehen dann im Sinne einer „zustimmenden Kenntnisnahme“. Die Politik würde sich somit widersprüchlich verhalten, wenn sie für die Kenntnisnahme stimmt, aber das skizzierte Verwaltungshandeln dann im Nachhinein für unzutreffend, unangemessen oder nicht zielführend hält. Zudem macht es der Beschluss für die Politik möglich, eine Ergänzung zu beantragen. Würde eine reine Mittelung der Verwaltung ergehen, hätte die Politik keine Möglichkeit einen Beschluss- entwurf zu fassen. Eine reine Kenntnisnahme Vorlage – also eine Mitteilung, über die gar nicht abgestimmt wird – kann immer dann gewählt werden, wenn es wirklich nur um die Weitergabe von Fakten geht, bzgl. derer es voraussichtlich keinen Diskussionsbedarf oder gar Entscheidungsbedarf gibt, z.B. auch Mitteilungen über Gesetzesänderungen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Ratsmitglied Rolf Schmitz Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.06.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kenntnisnahme-Beschluss Sehr geehrter Herr Schmitz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.02.2023 beantworte ich wie folgt: Frage: Wo findet sich die Rechtsgrundlage, dass über eine Verwaltungsvorlage die eine „Kennt- nisnahme“ beschreibt, abgestimmt werden muss? Antwort: Der generelle Unterschied zwischen Mitteilungs- und Beschlussvorlagen ist der, dass es sich bei einer Mitteilungsvorlage um eine Mitteilung seitens der Verwaltung oder eines An- tragsstellers an die Politik handelt, die keiner weiteren Entscheidung bedarf. Bei einer Beschlussvorlage hingegen muss die Politik einen Beschluss fassen, um weiteres Ver- waltungshandeln in die Wege zu leiten. Eine spezielle Rechtsgrundlage für einen Kenntnisnahmebeschluss gibt es nicht. Wenn ein Gre- mium für eine Entscheidung in einer bestimmten Angelegenheit eindeutig zuständig ist, ist auf jeden Fall eine normale Beschlussvorlage angezeigt. Eine Vorlage mit Kenntnisnahmebeschluss kann man hingegen dann wählen, wenn man z.B. von einem Geschäft der laufenden Verwaltung ausgeht aber die Beteiligung der Politik sicherstellen möchte. Die abgegebenen Dafür-Stimmen ergehen dann im Sinne einer „zustimmenden Kenntnisnahme“. Die Politik würde sich somit widersprüchlich verhalten, wenn sie für die Kenntnisnahme stimmt, aber das skizzierte Verwaltungshandeln dann im Nachhinein für unzutreffend, unangemessen oder nicht zielführend hält. Zudem macht es der Beschluss für die Politik möglich, eine Ergänzung zu beantragen. Würde eine reine Mittelung der Verwaltung ergehen, hätte die Politik keine Möglichkeit einen Beschluss- entwurf zu fassen. Eine reine Kenntnisnahme Vorlage – also eine Mitteilung, über die gar nicht abgestimmt wird – kann immer dann gewählt werden, wenn es wirklich nur um die Weitergabe von Fakten geht, bzgl. derer es voraussichtlich keinen Diskussionsbedarf oder gar Entscheidungsbedarf gibt, z.B. auch Mitteilungen über Gesetzesänderungen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Ratsmitglied Rolf Schmitz

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.06.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. abgebautes Spielgerät Spielplatz Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit mehreren Wochen ist ein großes Spielgerät auf dem Spielplatz Hemmerich abgebaut. Wa- rum wurde das Gerät abgebaut? Antwort 1: Das Gerät machte lautstarke Geräusche beim Bespielen. Daraufhin wurde der obere Teil des Spielgerätes abgenommen, um nach einem Fehler zu suchen. Hier erwies sich ein Lagerscha- den, der irreparabel ist. Die Kosten für das Ersatzteil waren zu hoch, sodass wir hier einen wirt- schaftlichen Totalschaden haben. Frage 2: Wann und wie wird es wieder aufgestellt oder ersetzt? Antwort 2: Es wurde bereits ein Ersatz für dieses Spielgerät besorgt. Vom Spielwert her ist es ein ähnliches Gerät wie das bisherige. Das Spielgerät wurde schon geliefert und wird zeitnah vom Stadtbetrieb aufgestellt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Ratsmitglied Christian Koch Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.06.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. abgebautes Spielgerät Spielplatz Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit mehreren Wochen ist ein großes Spielgerät auf dem Spielplatz Hemmerich abgebaut. Wa- rum wurde das Gerät abgebaut? Antwort 1: Das Gerät machte lautstarke Geräusche beim Bespielen. Daraufhin wurde der obere Teil des Spielgerätes abgenommen, um nach einem Fehler zu suchen. Hier erwies sich ein Lagerscha- den, der irreparabel ist. Die Kosten für das Ersatzteil waren zu hoch, sodass wir hier einen wirt- schaftlichen Totalschaden haben. Frage 2: Wann und wie wird es wieder aufgestellt oder ersetzt? Antwort 2: Es wurde bereits ein Ersatz für dieses Spielgerät besorgt. Vom Spielwert her ist es ein ähnliches Gerät wie das bisherige. Das Spielgerät wurde schon geliefert und wird zeitnah vom Stadtbetrieb aufgestellt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Ratsmitglied Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.07.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Photovoltaikanlagen / Dachbegrünung“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche städtischen Liegenschaften, die potenziell für die Erzeugung von Energie mit einer Pho- tovoltaikanlage geeignet sind, sind noch nicht mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet? Antwort 1: Eine spezielle Liste / Kataster der Liegenschaften und der Eignung deren Dächer liegt der Ver- waltung nicht vor. Die Informationen, an welchen Liegenschaften PV-Anlagen installiert sind (ex- tern oder eigene) ist vorhanden. Eine Aussage, welche Dächer geeignet sind und noch nicht aus- gestattet sind, kann nicht getätigt werden. Frage 2: Aus welchen Gründen konnten noch nicht alle geeigneten Dächer der städtischen Liegenschaf- ten ausgerüstet werden Antwort 2: Die personelle Situation in den technischen Abteilungen lässt dies nicht zu. Frage 3: Wie ist der Plan für den weiteren Ausbau? Werden beispielsweise auch kleinere Erzeugeranla- gen z.B. in der Größe von sogenannten "Balkonkraftwerken" vorgesehen? Antwort 3: Die Stadt setzt keine Balkonkraftwerke im privaten Bereich um, dies ist keine Fragestellung der Verwaltung. Es ist geplant, im Rahmen der personellen Möglichkeiten, den Ausbau von stadtei- genen PV-Anlagen voran zu treiben. Diese Aufgabe steht in direkter Konkurrenz mit anderen, be- reits beschlossenen und unaufschiebbaren Aufgaben und Maßnahmen, s. Antwort zu Frage 2. Wir wollen versuchen im Rahmen unserer eingeschränkten Möglichkeiten auf die Dächer einzel- ner Gebäude Anlagen zu installieren, zunächst soll das Dach der Kita Rilkestraße bestückt wer- den. Frage 4: Inwieweit ist eine Dachbegrünung und die Nutzung von Photovoltaikanlagen sinnvoll? Herrn Ratsmitglied Jörn Freynick - 2 - Antwort 4: Die Verknüpfung geht mit der Frage der Statik einher, eine zusätzliche Dachbegrünung macht nur Sinn, wenn die statischen Voraussetzungen erfüllt sind. Frage 5: Welche Anlagen sind derzeit außer Betrieb und wie lange schon? Antwort 5: Die Schüler-PV-Anlage an der Fassade der Europaschule ist bereits seit mehr als einem Jahr au- ßer Betrieb. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Manfred Schier) Erster Beigeordneter Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.07.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Photovoltaikanlagen / Dachbegrünung“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche städtischen Liegenschaften, die potenziell für die Erzeugung von Energie mit einer Pho- tovoltaikanlage geeignet sind, sind noch nicht mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet? Antwort 1: Eine spezielle Liste / Kataster der Liegenschaften und der Eignung deren Dächer liegt der Ver- waltung nicht vor. Die Informationen, an welchen Liegenschaften PV-Anlagen installiert sind (ex- tern oder eigene) ist vorhanden. Eine Aussage, welche Dächer geeignet sind und noch nicht aus- gestattet sind, kann nicht getätigt werden. Frage 2: Aus welchen Gründen konnten noch nicht alle geeigneten Dächer der städtischen Liegenschaf- ten ausgerüstet werden Antwort 2: Die personelle Situation in den technischen Abteilungen lässt dies nicht zu. Frage 3: Wie ist der Plan für den weiteren Ausbau? Werden beispielsweise auch kleinere Erzeugeranla- gen z.B. in der Größe von sogenannten "Balkonkraftwerken" vorgesehen? Antwort 3: Die Stadt setzt keine Balkonkraftwerke im privaten Bereich um, dies ist keine Fragestellung der Verwaltung. Es ist geplant, im Rahmen der personellen Möglichkeiten, den Ausbau von stadtei- genen PV-Anlagen voran zu treiben. Diese Aufgabe steht in direkter Konkurrenz mit anderen, be- reits beschlossenen und unaufschiebbaren Aufgaben und Maßnahmen, s. Antwort zu Frage 2. Wir wollen versuchen im Rahmen unserer eingeschränkten Möglichkeiten auf die Dächer einzel- ner Gebäude Anlagen zu installieren, zunächst soll das Dach der Kita Rilkestraße bestückt wer- den. Frage 4: Inwieweit ist eine Dachbegrünung und die Nutzung von Photovoltaikanlagen sinnvoll? Herrn Ratsmitglied Jörn Freynick - 2 - Antwort 4: Die Verknüpfung geht mit der Frage der Statik einher, eine zusätzliche Dachbegrünung macht nur Sinn, wenn die statischen Voraussetzungen erfüllt sind. Frage 5: Welche Anlagen sind derzeit außer Betrieb und wie lange schon? Antwort 5: Die Schüler-PV-Anlage an der Fassade der Europaschule ist bereits seit mehr als einem Jahr au- ßer Betrieb. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Manfred Schier) Erster Beigeordneter

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.07.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 29.06.2023 betr. Umsetzung der Beschlüsse aus dem Mobilitäts- und Ver- kehrsausschuss vom 11.01.2023 Sehr geehrter Herr König, Ihre kleine Anfrage vom 29.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand zum Rückbau der Sperrpfosten? Frage 2: Wie ist der aktuelle Stand zur Einrichtung der Halteverbotszone? Frage 3: Wann hat das straßenverkehrsrechtsrechtliche Anhörverfahren stattgefunden/findet statt? Antwort zu 1 bis 3: Weder das straßenverkehrsrechtliche Anhörverfahren für die Einrichtung einer Halteverbotszone noch über den Rückbau der Sperrpfosten hat bisher stattgefunden. Auf Grund des nach wie vor herrschenden Personalmangels bei der Straßenverkehrsbehörde kann derzeit auch noch kein konkreter Termin für das notwendige Verfahren genannt werden. Unabhängig davon wird der Bereich der Talstraße im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs weiterhin regelmäßig kontrolliert und etwaige Verstöße entsprechend geahndet. Laut Auskunft der Überwachungskräfte konnten nach den bisherigen Erkenntnissen dort jedoch keine vermehrten Parkverstöße festgestellt werden. Frage 4: War oder wird die Feuerwehr zu dieser Anhörung eingeladen? Antwort zu 4: Beim straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren gem. § 45 der Straßenverkehrs- ordnung handelt es sich um einen Behördentermin. Teilnehmer sind jeweils Vertreter von Polizei, des Straßenbaulastträgers und der Straßenverkehrsbehörde sowie des betroffenen Ortsvorste- hers. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Manfred Schier) Erster Beigeordneter Herrn Ratsmitglied Dirk König Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.07.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 29.06.2023 betr. Umsetzung der Beschlüsse aus dem Mobilitäts- und Ver- kehrsausschuss vom 11.01.2023 Sehr geehrter Herr König, Ihre kleine Anfrage vom 29.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand zum Rückbau der Sperrpfosten? Frage 2: Wie ist der aktuelle Stand zur Einrichtung der Halteverbotszone? Frage 3: Wann hat das straßenverkehrsrechtsrechtliche Anhörverfahren stattgefunden/findet statt? Antwort zu 1 bis 3: Weder das straßenverkehrsrechtliche Anhörverfahren für die Einrichtung einer Halteverbotszone noch über den Rückbau der Sperrpfosten hat bisher stattgefunden. Auf Grund des nach wie vor herrschenden Personalmangels bei der Straßenverkehrsbehörde kann derzeit auch noch kein konkreter Termin für das notwendige Verfahren genannt werden. Unabhängig davon wird der Bereich der Talstraße im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs weiterhin regelmäßig kontrolliert und etwaige Verstöße entsprechend geahndet. Laut Auskunft der Überwachungskräfte konnten nach den bisherigen Erkenntnissen dort jedoch keine vermehrten Parkverstöße festgestellt werden. Frage 4: War oder wird die Feuerwehr zu dieser Anhörung eingeladen? Antwort zu 4: Beim straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren gem. § 45 der Straßenverkehrs- ordnung handelt es sich um einen Behördentermin. Teilnehmer sind jeweils Vertreter von Polizei, des Straßenbaulastträgers und der Straßenverkehrsbehörde sowie des betroffenen Ortsvorste- hers. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Manfred Schier) Erster Beigeordneter Herrn Ratsmitglied Dirk König

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Wassertemperatur im HFB Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Wassertemperaturen und welche Raumtemperatur waren vor der Energiekrise im ver- gangenen Jahr im Hallenfreizeitbades üblich? Antwort 1: Vor der Energiekrise schwankten die Wassertemperaturen zwischen 29-30 Grad Celcius. Die Raumtemperaturen lagen 2-3 Grad Celsius über der Wassertemperatur. Frage 2: Inwieweit wurden diese Temperaturen im Zuge der Energieknappheit gesenkt? Antwort 2: Die Temperaturen wurden während der Energiekrise auf 26 Grad Celcius abgesenkt. Frage 3: Gab es Beschwerden oder andere Auswirkungen, die auf die Temperatursenkungen zurückzu- führen sind (z.B. Rückgang der Besucherzahlen)? Antwort 3: Es wurden tatsächlich zahlreiche mündliche, sowie schriftliche Beschwerden wegen dieser abge- senkten Temperaturen verzeichnet. Es gab auch einen Besucherrückgang; ob dieser aber allein wegen den Temperaturen zurückzuführen ist, ist nicht empirisch zu beweisen. . Frage 4: Mittlerweile hat sich die Energiemangellage deutlich entspannt. Zu welchem Zeitpunkt plant die Verwaltung die ursprünglichen Temperaturen wieder zu erreichen? Antwort 4: Die Temperaturen wurden wieder auf den alten Stand (Punkt 1.) zum 01.03.2023 zurückgeführt. Mit freundlichen Grüßen Herrn Jörn Freynick - 2 - (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Wassertemperatur im HFB Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Wassertemperaturen und welche Raumtemperatur waren vor der Energiekrise im ver- gangenen Jahr im Hallenfreizeitbades üblich? Antwort 1: Vor der Energiekrise schwankten die Wassertemperaturen zwischen 29-30 Grad Celcius. Die Raumtemperaturen lagen 2-3 Grad Celsius über der Wassertemperatur. Frage 2: Inwieweit wurden diese Temperaturen im Zuge der Energieknappheit gesenkt? Antwort 2: Die Temperaturen wurden während der Energiekrise auf 26 Grad Celcius abgesenkt. Frage 3: Gab es Beschwerden oder andere Auswirkungen, die auf die Temperatursenkungen zurückzu- führen sind (z.B. Rückgang der Besucherzahlen)? Antwort 3: Es wurden tatsächlich zahlreiche mündliche, sowie schriftliche Beschwerden wegen dieser abge- senkten Temperaturen verzeichnet. Es gab auch einen Besucherrückgang; ob dieser aber allein wegen den Temperaturen zurückzuführen ist, ist nicht empirisch zu beweisen. . Frage 4: Mittlerweile hat sich die Energiemangellage deutlich entspannt. Zu welchem Zeitpunkt plant die Verwaltung die ursprünglichen Temperaturen wieder zu erreichen? Antwort 4: Die Temperaturen wurden wieder auf den alten Stand (Punkt 1.) zum 01.03.2023 zurückgeführt. Mit freundlichen Grüßen Herrn Jörn Freynick - 2 - (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Schrankensysteme auf Friedhöfen“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1 und 2: Welche Friedhöfe wurden mit Schranken und Induktionsschleifen ausgestattet und welche sind derzeit noch in Planung? Antwort 1 und 2: Bisher wurden auf folgenden Friedhöfen Schrankenanlagen und Induktionsschleifen eingerichtet: Jahr Friedhof Kosten brutto in € Schranke Errichtung Gesamt 2012 Roisdorf 1.486,31 2.274,83 3.761,14 2019 Hersel 4.885,79 1.708,59 6.594,38 2020 Sechtem 4.885,79 1.300,86 6.186,65 2020 Bornheim 5.700,00 7.027,84 *12.727,84 2022 Hemmerich 6.324,30 1.234,20 7.558,50 Gesamt 23.282,19 13.546,32 36.828,51 * davon Zuleitung Strom 5.634,90€. Für 2024 ist die Errichtung auf dem Friedhof Merten neu geplant. Weitere Schrankenanlagen sind derzeit nicht geplant, da seitens der Friedhofsverwaltung entweder derzeit keine Notwendig- keit gesehen und/oder wegen der jeweiligen Lage der Anlage auf dem Friedhof die notwendigen Arbeiten zu kostenintensiv wären. Frage 3: Aus welchen Gründen wurden die Schranken installiert? Antwort 3: Die Errichtung von Schrankenanlagen erfolgte zunächst aus dem Grund, das Befah- ren der Friedhofswege durch betriebsfremde oder nicht gewerblich tätige Personen zu unterbin- den. In der Vergangenheit wurden mutmaßlich durch Privatpersonen, die mit ihren PKW bis zur eigen Grabstelle gefahren sind, viele Schäden an Einfassungen und Grünflächen (in Engstellen oder bei Wendemanövern) verursacht. Darüber hinaus wurde der Zugang speziell in Bornheim häufig genutzt, um wilden Müll auf dem Friedhofsgelände abzulagern. Dies hatte zwischenzeitlich Ausmaße angenommen, die den SBB 2020 veranlassten, in Bornheim auch die verhältnismäßig hohen Kosten der Stromzuführung in Kauf zu nehmen. Herrn Jörn Freynick Isarstr. 10 53332 Bornheim - 2 - Die Schranken werden zudem über ein elektronisches Schließsystem gesteuert, überwacht und schließen nach dem Verlassen des Geländes im Zusammenspiel mit den Induktionsschleifen au- tomatisch. Über dieses System kann der SBB einerseits die Zugangsmöglichkeiten für Gewerbe- treibende sehr fein steuern und nachvollziehen sowie andererseits sicherstellen, dass die Zufahr- ten abends und an Wochenenden verschlossen sind. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Schrankensysteme auf Friedhöfen“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1 und 2: Welche Friedhöfe wurden mit Schranken und Induktionsschleifen ausgestattet und welche sind derzeit noch in Planung? Antwort 1 und 2: Bisher wurden auf folgenden Friedhöfen Schrankenanlagen und Induktionsschleifen eingerichtet: Jahr Friedhof Kosten brutto in € Schranke Errichtung Gesamt 2012 Roisdorf 1.486,31 2.274,83 3.761,14 2019 Hersel 4.885,79 1.708,59 6.594,38 2020 Sechtem 4.885,79 1.300,86 6.186,65 2020 Bornheim 5.700,00 7.027,84 *12.727,84 2022 Hemmerich 6.324,30 1.234,20 7.558,50 Gesamt 23.282,19 13.546,32 36.828,51 * davon Zuleitung Strom 5.634,90€. Für 2024 ist die Errichtung auf dem Friedhof Merten neu geplant. Weitere Schrankenanlagen sind derzeit nicht geplant, da seitens der Friedhofsverwaltung entweder derzeit keine Notwendig- keit gesehen und/oder wegen der jeweiligen Lage der Anlage auf dem Friedhof die notwendigen Arbeiten zu kostenintensiv wären. Frage 3: Aus welchen Gründen wurden die Schranken installiert? Antwort 3: Die Errichtung von Schrankenanlagen erfolgte zunächst aus dem Grund, das Befah- ren der Friedhofswege durch betriebsfremde oder nicht gewerblich tätige Personen zu unterbin- den. In der Vergangenheit wurden mutmaßlich durch Privatpersonen, die mit ihren PKW bis zur eigen Grabstelle gefahren sind, viele Schäden an Einfassungen und Grünflächen (in Engstellen oder bei Wendemanövern) verursacht. Darüber hinaus wurde der Zugang speziell in Bornheim häufig genutzt, um wilden Müll auf dem Friedhofsgelände abzulagern. Dies hatte zwischenzeitlich Ausmaße angenommen, die den SBB 2020 veranlassten, in Bornheim auch die verhältnismäßig hohen Kosten der Stromzuführung in Kauf zu nehmen. Herrn Jörn Freynick Isarstr. 10 53332 Bornheim - 2 - Die Schranken werden zudem über ein elektronisches Schließsystem gesteuert, überwacht und schließen nach dem Verlassen des Geländes im Zusammenspiel mit den Induktionsschleifen au- tomatisch. Über dieses System kann der SBB einerseits die Zugangsmöglichkeiten für Gewerbe- treibende sehr fein steuern und nachvollziehen sowie andererseits sicherstellen, dass die Zufahr- ten abends und an Wochenenden verschlossen sind. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.05.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. RVK-e-Bike Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Stationen des Ausleihsystems RVK-E-Bike in Zusammenarbeit mit NEXTBIKE sind im Stadtgebiet Bornheim vorhanden und welche sind in der Planung? Antwort 1: Zurzeit gibt es in Bornheim drei Stationen des Ausleihsystems RVK-e-Bike, welche mit Lademöglichkeiten ausgestattet sind. Hinzu kommen insgesamt drei virtuelle Stationen, an denen Ausleihe und Rückgabe möglich sind, jedoch kein Laden der Fahrräder. Zurzeit sind wei- tere Stationen an den Standorten Merten Stadtbahn (virtuell) und Waldorf Stadtbahn/Betriebshof Stadtbetrieb Bornheim in Planung. Zudem ist die Umwandlung der derzeitigen virtuellen Station am Stadtbahnhaltepunkt Hersel in eine konventionelle Station vorgesehen. Aufgrund von mone- tären Forderungen der HGK für die Nutzung von deren Eigentumsflächen wird dies jedoch zurzeit nicht weiterverfolgt. Mögliche weitere Standorte sollen zudem Thema des zurzeit in Aufstellung befindlichen Integrier- ten Mobilitätskonzepts für die Stadt Bornheim sein. Frage 2: Wie viele Räder wurden an den Stationen im Jahr 2022 ausgeliehen und wie viele be- reits im Jahr 2023? Antwort 2: Im Jahr 2022 waren an den Bornheimer Stationen folgende Ausleihen zu verzeich- nen: Station Ausleihen Rückgaben Bf. Roisdorf 1.293 863 Bornheim - Kreissparkasse 782 787 Bf. Sechtem 316 239 Bornheim - Rathaus 135 194 Bornheim - Hersel Stadtbahn 96 184 Bornheim - Merten 14 25 Bornheim - insgesamt 2.636 2.292 Im Jahr 2023 waren an den Bornheimer Stationen bis einschließlich 27.04.2023 folgende Auslei- hen zu verzeichnen: Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - Station Ausleihen Rückgaben Bf. Roisdorf 346 227 Bornheim - Kreissparkasse 195 181 Bornheim - Hersel Stadtbahn 48 75 Bf. Sechtem 36 19 Bornheim - Rathaus 21 33 Bornheim - Merten 5 12 Bornheim - insgesamt 651 547 Frage 3: Wie hoch war der ungefähre Kostenaufwand für die Installation des Netzes, der Statio- nen und der Räder, sowohl auf Ebene des Rhein-Sieg-Kreises, der RVK und der Stadt Born- heim? Antwort 3: Die Stadt Bornheim hatte zur Installation des Gesamtsystems (Fahrräder, Stationen inkl. Bauausgaben) insgesamt Kosten in Höhe von 101.339,50,- Euro. Davon wurden insgesamt 57.975,00,- Euro gefördert. Als Eigenanteil verbleiben somit 43.364,50,- Euro. Diese Summe be- zieht sich auf die bisherige Anschaffung von 10 Fahrrädern sowie Anschaffung und Bau drei Ver- leihstationen. Teil der o.g. Summe ist zudem die zukünftige Errichtung einer Verleihstation am Standort Waldorf/Stadtbetrieb Bornheim. Bei der RVK sind keine Kosten entstanden. Frage 4: Wie hoch sind die ungefähren laufenden Kosten für den Betrieb des Netzes im Stadtge- biet auf Seiten des Rhein-Sieg-Kreises, der RVK und der Stadt Bornheim? Antwort 4: Die Stadt Bornheim hat 12.200,- Euro im Jahr 2021 und 15.250,- Euro im Jahr 2022 über die Kreisumlage ÖPNV-Mehrkosten für das Fahrradmietsystem bezahlt. Für die Jahre 2023 und 2024 liegt der Anteil der ÖPNV-Mehrbelastung der Stadt Bornheim für das Fahrradmietsys- tem bei jeweils 15.000,- Euro Die laufenden Kosten bei der RVK werden im Rahmen des Defizitausgleichs vom Kreis getragen und über die ÖPNV-Mehrbelastung auf die Kommunen umgelegt. Frage 5: Inwieweit können auf den jeweiligen Ebenen die Einnahmen aus dem System verteilt und zur Kostendeckung herangezogen werden? Antwort 5: Die Einnahmen aus dem Fahrradmietsystem verbleiben beim Betreiber nextbike. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.05.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. RVK-e-Bike Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Stationen des Ausleihsystems RVK-E-Bike in Zusammenarbeit mit NEXTBIKE sind im Stadtgebiet Bornheim vorhanden und welche sind in der Planung? Antwort 1: Zurzeit gibt es in Bornheim drei Stationen des Ausleihsystems RVK-e-Bike, welche mit Lademöglichkeiten ausgestattet sind. Hinzu kommen insgesamt drei virtuelle Stationen, an denen Ausleihe und Rückgabe möglich sind, jedoch kein Laden der Fahrräder. Zurzeit sind wei- tere Stationen an den Standorten Merten Stadtbahn (virtuell) und Waldorf Stadtbahn/Betriebshof Stadtbetrieb Bornheim in Planung. Zudem ist die Umwandlung der derzeitigen virtuellen Station am Stadtbahnhaltepunkt Hersel in eine konventionelle Station vorgesehen. Aufgrund von mone- tären Forderungen der HGK für die Nutzung von deren Eigentumsflächen wird dies jedoch zurzeit nicht weiterverfolgt. Mögliche weitere Standorte sollen zudem Thema des zurzeit in Aufstellung befindlichen Integrier- ten Mobilitätskonzepts für die Stadt Bornheim sein. Frage 2: Wie viele Räder wurden an den Stationen im Jahr 2022 ausgeliehen und wie viele be- reits im Jahr 2023? Antwort 2: Im Jahr 2022 waren an den Bornheimer Stationen folgende Ausleihen zu verzeich- nen: Station Ausleihen Rückgaben Bf. Roisdorf 1.293 863 Bornheim - Kreissparkasse 782 787 Bf. Sechtem 316 239 Bornheim - Rathaus 135 194 Bornheim - Hersel Stadtbahn 96 184 Bornheim - Merten 14 25 Bornheim - insgesamt 2.636 2.292 Im Jahr 2023 waren an den Bornheimer Stationen bis einschließlich 27.04.2023 folgende Auslei- hen zu verzeichnen: Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - Station Ausleihen Rückgaben Bf. Roisdorf 346 227 Bornheim - Kreissparkasse 195 181 Bornheim - Hersel Stadtbahn 48 75 Bf. Sechtem 36 19 Bornheim - Rathaus 21 33 Bornheim - Merten 5 12 Bornheim - insgesamt 651 547 Frage 3: Wie hoch war der ungefähre Kostenaufwand für die Installation des Netzes, der Statio- nen und der Räder, sowohl auf Ebene des Rhein-Sieg-Kreises, der RVK und der Stadt Born- heim? Antwort 3: Die Stadt Bornheim hatte zur Installation des Gesamtsystems (Fahrräder, Stationen inkl. Bauausgaben) insgesamt Kosten in Höhe von 101.339,50,- Euro. Davon wurden insgesamt 57.975,00,- Euro gefördert. Als Eigenanteil verbleiben somit 43.364,50,- Euro. Diese Summe be- zieht sich auf die bisherige Anschaffung von 10 Fahrrädern sowie Anschaffung und Bau drei Ver- leihstationen. Teil der o.g. Summe ist zudem die zukünftige Errichtung einer Verleihstation am Standort Waldorf/Stadtbetrieb Bornheim. Bei der RVK sind keine Kosten entstanden. Frage 4: Wie hoch sind die ungefähren laufenden Kosten für den Betrieb des Netzes im Stadtge- biet auf Seiten des Rhein-Sieg-Kreises, der RVK und der Stadt Bornheim? Antwort 4: Die Stadt Bornheim hat 12.200,- Euro im Jahr 2021 und 15.250,- Euro im Jahr 2022 über die Kreisumlage ÖPNV-Mehrkosten für das Fahrradmietsystem bezahlt. Für die Jahre 2023 und 2024 liegt der Anteil der ÖPNV-Mehrbelastung der Stadt Bornheim für das Fahrradmietsys- tem bei jeweils 15.000,- Euro Die laufenden Kosten bei der RVK werden im Rahmen des Defizitausgleichs vom Kreis getragen und über die ÖPNV-Mehrbelastung auf die Kommunen umgelegt. Frage 5: Inwieweit können auf den jeweiligen Ebenen die Einnahmen aus dem System verteilt und zur Kostendeckung herangezogen werden? Antwort 5: Die Einnahmen aus dem Fahrradmietsystem verbleiben beim Betreiber nextbike. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen