Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.07.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 14.06.2015 betr. Projektkosten Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 14.06.2015 betr. Projektkosten beantworte ich wie folgt: Frage: Wir müssen leider immer wieder feststellen, dass Investitionen / Bauprojekte, die von der Stadt in Auftrag gegeben werden, in den meisten Fällen die geplanten Kosten übersteigen. Daher bitte ich um eine Aufstellung der Projekte größer 50.000 €, die seit 2012 abgeschlossen wurden. Antwort: Die gewünschten Informationen sind in der beigefügten Liste dargestellt. Wie zu erkennen ist, ist bei der Mehrheit der Projekte der zu Beginn der Maßnahme gesetzte Kostenansatz eingehalten oder unterschritten worden. Wenn sich Mehrkosten eingestellt haben, so resultierten sie vor allem aus veränderten Anforde- rungen an das Gebäude, die im Laufe der Planung konkretisiert wurden (z.B. durch Nutzer, Per- sonalrat oder andere Bewilligungsbehörden), allg. Kostensteigerung oder besonderen Anforde- rungen an das Gebäude, die zu Maßnahmenbeginn nicht abzuschätzen waren. Die Mehrkosten bewegen sich in der Regel in dem Bereich, der üblicherweise bei Hochbaumaßnahmen für un- vorhergesehenes veranschlagt werden soll. Solche unvorhersehbaren Mehrkosten hat die Ver- waltung bisher nicht in die Planansätze aufgenommen. Da diese Mehrungen aus der Erfahrung der Verwaltung immer wieder auftreten, beabsichtigt die Verwaltung perspektivisch, diesem Umstand Rechnung zu tragen und sie in Zukunft in den Über- legungen für die Bildung von Planansätzen zu berücksichtigen. So optimiert, kann schon in der Planungsphase eine realistische Darstellung der Investition transportiert werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Heinz Müller

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.11. 2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.10.2015 betr. Sperrung Schulstraße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 28.10.2015 betr. Sperrung Schulstraße beantworte ich wie folgt: Frage: Wie ist der aktuelle Sachstand zur Gestaltung der Kreuzung Schubertstraße/Schulstraße durch den Rhein-Sieg-Kreis und wann kann die Sperrung der Schulstraße zwischen Altenberger Gasse und Schubertstraße aufgehoben werden? Antwort: Der ursprünglich vom Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als Straßenbaulastträger der Kreisstraße 33 für die Herbstferien 2015 vorgesehene Umbau des Einmündungsbereiches Schubertstraße (K 33) / Schulstraße konnte nicht wie geplant durchgeführt werden. Grund hierfür war, dass die Arbeiten auf der Kreisstraße entgegen der ursprünglichen Planung des Kreises eine Vollsperrung erfordern. Dies hätte wegen der gleichzeitig im Straßenzug Lin- denstraße - Jennerstraße laufenden Kanalbaumaßnahme in Ermangelung einer geeigneten Al- ternativroute zum vorübergehenden Erliegen der Buslinie 818 geführt. Es ist daher angedacht, die Arbeiten auf der Kreisstraße nunmehr in den Osterferien 2016 durch- zuführen. Sofern die Maßnahme bis dahin abgeschlossen ist, wird die Verkehrsbehörde in der nächsten Sitzung der Unfallkommission, die voraussichtlich im April 2016 stattfindet, nochmals auf die Dringlichkeit der Angelegenheit und die Bedeutung die Verkehrsfunktion der Schulstraße hinweisen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 14.04.2015 betr. Parkplätze für Besucher der Gottesdienste in Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 14.04.2015 betr. Parkplätze für Besucher der Gottesdienste in Brenig beantworte ich wie folgt: Frage: Wie stellen sich die Eigentumsverhältnisse der freien Fläche vor dem Gebäude Ploon Nr. 7 (teilweise noch städtisch, privat), dar? Antwort: Eigentümer der Fläche vor dem Gebäude Ploon 7 ist nach dem Auszug des Liegen- schaftskataster die Stadt Bornheim (s. beil. Lageplan). Frage: Welche Voraussetzungen müssen weiter erfüllt werden, um dort ggfs. zweckgebundenen Parkraum zur Verfügung stellen zu können? Antwort: Im Jahre 2010 wurde in Eigeninitiative als Bürgerprojekt „Breniger für Brenig“ u.a. die fragliche Fläche in Abstimmung mit der Stadt hergestellt. Diese Fläche dient ausschließlich der Nutzung und der Aufenthaltsfunktion durch Fuß- gänger. Eine Änderung der Nutzung ist nicht geplant und wird darüber hinaus aus verkehrssi- cherheitsrelevanten Aspekten auch nicht befürwortet Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.11.2015 betr. Fußweg Zweigrabenweg Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 02.11.2015 betr. Fußweg Zweigrabenweg beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand beim Bau eines Fußweges entlang des Zweigrabenwegs in der Ort- schaft Hemmerich? Antwort 1: Die Maßnahme ist gemäß Straßenbauprogramm 2015-2019 im Jahr 2017 zur Realisierung vor- gesehen. Frage 2: Für welchen Zeitraum ist der Ausbau im Straßenbauprogramm 2015-2019 vorgesehen? Antwort 2: Die Maßnahme ist gemäß Straßenbauprogramm im Jahr 2017 zur Realisierung vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.11.2015 betr. Fußweg Zweigrabenweg Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 02.11.2015 betr. Fußweg Zweigrabenweg beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand beim Bau eines Fußweges entlang des Zweigrabenwegs in der Ort- schaft Hemmerich? Antwort 1: Die Maßnahme ist gemäß Straßenbauprogramm 2015-2019 im Jahr 2017 zur Realisierung vor- gesehen. Frage 2: Für welchen Zeitraum ist der Ausbau im Straßenbauprogramm 2015-2019 vorgesehen? Antwort 2: Die Maßnahme ist gemäß Straßenbauprogramm im Jahr 2017 zur Realisierung vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.04.2015 betr. Postverteiler des Briefes Partnerschaftsverein Bornheim- Zawiercie vom 26.03.2015 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 18.04.2015 betr. Partnerschaftsverein Bornheim-Zawiercie beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welchen Personenkreis erstreckte sich der Postverteiler des Briefes vom Partner- schaftsverein Städtepartnerschaft Bornheim-Zawiercie vom 26. März 2015 mit Poststem- pel/Absender „Stadt Bornheim Postfach 1140 – 53308 Bornheim“? Antwort: Der Brief vom 26.03.2015 wurde verschickt a) an alle Ratsmitglieder und Ortsvorsteher der Stadt Bornheim; b) an hiesige öffentliche Einrichtungen, etwa Kindertagesstätten, Schulen, Feuerwehren, Stadtbücherei, BJT; c) an die im Stadtgebiet bekannten Vereine; d) an die ev. u. kath. Pfarrgemeinden im Stadtgebiet; e) an bekanntermaßen innerhalb der Stadt Bornheim kultu- rell engagierte Bürgerinnen und Bürger; f) in geringem Maße an verschiedene Einrichtung aus den unmittelbaren Nachbarkommunen. Frage 2: Welche Vereine, außer dem Partnerschaftsverein Städtepartnerschaft Bornheim- Zawiercie, dürfen oder durften in dieser und der letzten Wahlperiode Briefe über die Stadt ver- senden? Antwort: Die Verwaltung ermöglicht immer wieder Vereinen (auch Schulen und Kindertagesein- richtungen), Ihre Informationen oder Einladung an die Rats- und Ausschussmitglieder mit der Ratspost zuzustellen. Eine besondere Unterstützung hat zudem das Kulturforum erhalten. Hier ist in der Vergangenheit auch der Versand über die Stadt erfolgt und mit dem Zuschuss der Stadt verrechnet worden. Frage 3: Wie häufig und in welchem Umfang wird das Porto für Briefe gemeinnütziger Vereine von der Stadt Bornheim übernommen? Antwort: Kann nicht beantwortet werden. Frage 4: Aus welchem Haushaltstitel stammen die Mittel dafür? An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Antwort: Bezogen auf den Partnerschaftsverein: Im Haushaltsplan steht ein eigener Haushaltsti- tel für die Förderung der Städtepartnerschaften zur Verfügung. Aus meiner Sicht ist die Förderung der bestehenden Städte-Partnerschaften eine ganz besonde- re Aufgabe der Stadt. Dazu sind in der Vergangenheit auch viele andere Vereine aber auch Chö- re, Band, Jugendgruppen aktiv unterstützt worden. Ich würde mir sehr wünschen, dass auch alle Rats- und Ausschussmitglieder den partnerschaftlichen Austausch mit unseren Partnerstädten Bornem, Mittweida und Zawiercie aktiv fördern und den Partnerschaftsverein unterstützen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.04.2015 betr. Postverteiler des Briefes Partnerschaftsverein Bornheim- Zawiercie vom 26.03.2015 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 18.04.2015 betr. Partnerschaftsverein Bornheim-Zawiercie beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welchen Personenkreis erstreckte sich der Postverteiler des Briefes vom Partner- schaftsverein Städtepartnerschaft Bornheim-Zawiercie vom 26. März 2015 mit Poststem- pel/Absender „Stadt Bornheim Postfach 1140 – 53308 Bornheim“? Antwort: Der Brief vom 26.03.2015 wurde verschickt a) an alle Ratsmitglieder und Ortsvorsteher der Stadt Bornheim; b) an hiesige öffentliche Einrichtungen, etwa Kindertagesstätten, Schulen, Feuerwehren, Stadtbücherei, BJT; c) an die im Stadtgebiet bekannten Vereine; d) an die ev. u. kath. Pfarrgemeinden im Stadtgebiet; e) an bekanntermaßen innerhalb der Stadt Bornheim kultu- rell engagierte Bürgerinnen und Bürger; f) in geringem Maße an verschiedene Einrichtung aus den unmittelbaren Nachbarkommunen. Frage 2: Welche Vereine, außer dem Partnerschaftsverein Städtepartnerschaft Bornheim- Zawiercie, dürfen oder durften in dieser und der letzten Wahlperiode Briefe über die Stadt ver- senden? Antwort: Die Verwaltung ermöglicht immer wieder Vereinen (auch Schulen und Kindertagesein- richtungen), Ihre Informationen oder Einladung an die Rats- und Ausschussmitglieder mit der Ratspost zuzustellen. Eine besondere Unterstützung hat zudem das Kulturforum erhalten. Hier ist in der Vergangenheit auch der Versand über die Stadt erfolgt und mit dem Zuschuss der Stadt verrechnet worden. Frage 3: Wie häufig und in welchem Umfang wird das Porto für Briefe gemeinnütziger Vereine von der Stadt Bornheim übernommen? Antwort: Kann nicht beantwortet werden. Frage 4: Aus welchem Haushaltstitel stammen die Mittel dafür? An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Antwort: Bezogen auf den Partnerschaftsverein: Im Haushaltsplan steht ein eigener Haushaltsti- tel für die Förderung der Städtepartnerschaften zur Verfügung. Aus meiner Sicht ist die Förderung der bestehenden Städte-Partnerschaften eine ganz besonde- re Aufgabe der Stadt. Dazu sind in der Vergangenheit auch viele andere Vereine aber auch Chö- re, Band, Jugendgruppen aktiv unterstützt worden. Ich würde mir sehr wünschen, dass auch alle Rats- und Ausschussmitglieder den partnerschaftlichen Austausch mit unseren Partnerstädten Bornem, Mittweida und Zawiercie aktiv fördern und den Partnerschaftsverein unterstützen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.06.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 14.06.2015 betr. Stadteigene Grundstücke und Wohnimmobilien in Merten Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 14.06.2015 betr. stadteigene Grundstücke in der Gemarkung Merten beantworte ich wie folgt: Frage: Im Zusammenhang mit der Planung einer Flüchtlingsunterkunft in der Talstraße bitte ich um eine Aufstellung aller im Stadteigentum befindlichen Grundstücke und Wohnimmobilien in der Gemar- kung Merten. Antwort: Die Stadt ist Eigentümerin einer Vielzahl von Parzellen an Straßen und Plätzen, sowie im Bereich von öffentlichen Gebäuden und Sportanlagen in Merten. Einige der stadteigenen Grundstücke liegen im Außenbereich und sind für eine Bebauung nicht geeignet. Alle anderen, im städtischen Besitz befindliche Grundstücke sind bereits in der Prioritätenliste enthalten, welche der Vorlage 352/2015-6 anhängt; auf die an dieser Stelle verwiesen wird. Insofern kann von einer gesonder- ten Aufstellung derzeit abgesehen werden. In Merten sind keine städtischen Liegenschaften im Sinne von Wohnimmobilien vorhanden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Heinz Müller

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen