Hilfen nach der Unwetterkatastrophe

Die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg und die Handwerkskammer zu Köln unterstützen Unternehmen und Handwerksbetriebe bei der Beantragung der Aufbauhilfe und stehen ihnen in allen Fragen beratend zur Seite. Nähere Informationen dazu erteilt die IHK auf ihrer Webseite. Die Handwerkskammer hat dazu eine Medieninformation herausgegeben, in der alle notwendigen Informationen enthalten sind.

Die Antragstellung erfolgt durch die betroffenen Unternehmen selbst. Dafür ist in unserer Region einheitlich eine erste Beratung durch die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg oder die Handwerkskammer erforderlich und empfohlen, die die Anträge nach einer Vorprüfung auch an die NRW.Bank zur Auszahlung weiterleitet.

Betroffene Handwerksbetriebe sollten sich an die Kaufmännische Unternehmensberatung der Handwerkskammer zu Köln wenden (Telefon: 0221 2022-346 oder E-Mail: betriebsberatung(at)hwk-koeln.de). Das Team der Unternehmensberatung bietet Orientierung, Beratung und unbürokratische Unterstützung bei der Beantragung von Hilfsgeldern für den Wiederaufbau. Mehr erfahren

Kontakt und Beratung der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg erhalten Sie hier: IHK Bonn/Rhein-Sieg:  Hochwasserkatastrophe (ihk-bonn.de)

Das Antragsverfahren läuft wie folgt ab:

  1. Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermittlung, soweit noch nicht vorliegend.
  2. Unternehmen gehen zunächst auf die Kammern(z.B. IHK) zu. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge.
  3. Im Anschluss reichen sie bzw. die Kammer den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.

Hilfen in Zeiten der Corona-Pandemie

Für bestimmte Branchen beinhaltet die Entscheidung zur Eindämmung der Pandemie auch temporäre Schließungen. Viele der betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen sind trotz staatlicher Hilfen wirtschaftlich geschwächt in Folge der Maßnahmen. Deshalb haben Bund und Land NRW ein Unterstützungspaket erarbeitet, das über die bestehenden Hilfsprogramme deutlich hinausgeht.

Förderzeitraum und Antragstellung wurden nun noch einmal um 3 Monate verlängert: Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge zum Förderzeitraum Juli bis Dezember endet nun am 31. März 2022.

Anträge können über die bundes­einheitliche Antragsplattform der Überbrückungshilfe gestellt werden. Die elektronische Antragstellung muss hierbei grundsätzlich durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen.

Ausgenommen sind Solo-Selbständige, die nicht mehr als 4.500 Euro Förderung beantragen. Sie können den Antrag selbst stellen, sofern sie bisher noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben. Zwingend erforderlich für die Authentifizierung im Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat. Sollten Sie noch kein Zertifikat besitzen, können Sie dieses schon jetzt über das ELSTER-Portal beantragen.

Alle Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:

Informationen des Landes NRW.

Informationen und Antragstellung über die bundeseinheitliche Plattform.

 

Allgemeines
Die Bundesregierung hat ein weitreichendes Maßnahmenpaket erstellt, damit Arbeitsplätze gesichert und Unternehmen bei Liquiditätsengpässen unterstützt werden. Diese Programme bestehen weiterhin. Informationen dazu finden Sie unter: https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html

Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Sonderseite mit Informationen geschaltet. Dort finden Sie Informationen zu den bisherigen Förderprogrammen wie Überbrückungshilfen und Härtefallhilfe NRW: https://www.wirtschaft.nrw/corona

Kontakt
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim berät und informiert Sie gerne weitergehend unter 02222 945-339 sowie per E-Mail an wirtschaftsfoerderung(at)stadt-bornheim.de.