Anträge zum Wiederaufbau

Landrat und Kommunen bitten um Fristverlängerung

Gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der von der Flut im Juli 2021 betroffenen Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis bittet Landrat Sebastian Schuster das Land NRW um eine Verlängerung der Antragsfrist für die Wiederaufbauhilfen. Die Antragsfrist soll am 30. Juni 2023 enden.

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„Das ist zu kurz, denn viele Betroffene haben aus unterschiedlichen Gründen noch keine Anträge stellen können“, sagt Landrat Sebastian Schuster. „Die Menschen benötigen mehr Zeit! Daher muss die Frist unbedingt verlängert werden, mindestens um ein Jahr!“

Bei einem Besuch der NRW-Heimatministerin Ina Scharrenbach in Swisttal-Odendorf wurde der Ministerin jetzt ein Brief mit dieser eindringlichen Bitte übergeben. Den Brief haben der Landrat sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Swisttal, Rheinbach, Meckenheim, Bornheim, Wachtberg, Lohmar und Alfter unterschrieben.

Obwohl die Katastrophe bereits fast anderthalb Jahre her ist, konnten viele Geschädigte noch keine Anträge stellen, weil z. B. Versicherungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Zudem stehen weiterhin Gutachten für die Bearbeitung der Anträge aus, da Gutachterinnen und Gutachter lange Vorlaufzeiten haben.

„Es gibt aber auch viele Flutopfer, die von den Ereignissen nach wie vor schwer traumatisiert sind und eine gewisse Scheu haben, nach Hilfe zu fragen“, weiß Landrat Schuster. „Diese Menschen müssen wir dringend erreichen!“

Beratungsstellen des Kreises weiterhin geöffnet

Unmittelbar nach der Flut hatte der Rhein-Sieg-Kreis mehrere Beratungsstellen eingerichtet, in denen die Betroffenen Unterstützung bei der Antragstellung erhalten. Weit über 5.000 Personen haben diese Beratungen bislang genutzt.

Diese Beratungsstellen sind weiterhin geöffnet:

Rheinbach: Gründer- und Technologiezentrum, Marie-Curie-Straße 1 für Rheinbach, Meckenheim, Bornheim, Wachtberg und Alfter

Siegburg: Kreisverwaltung, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Info-Stand im Foyer für den rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis

Swisttal: Dorfhaus Ludendorf, Ollheimer Str. 10, links neben der katholischen Pfarrkirche, für Swisttal

Von montags bis freitags stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Antragstellenden in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr zur Verfügung.

Eine Beratung ist allerdings nur mit Termin möglich.