Finanzen & Haushalt

Finanzen & Haushalt

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Verwaltung hat den Entwurf für den Doppelhaushalt der Jahre 2023 und 2024 am 17.11.2022 in den Rat der Stadt Bornheim eingebracht. Darin enthalten sind Erhöhungen des Hebesatzes der Grundsteuer B in 2023 auf 825 Prozentpunkte und der Gewerbesteuer auf 575 Prozentpunkte. Diese Hebesätze sollen bis einschließlich 2027 Bestand haben. Die Erhöhung der Grundsteuer B belastet die Haushalte zusätzlich mit ca. 11 Euro pro Monat und bedeutet auch für unsere Unternehmen und Gewerbetreibenden eine weitere Last. Seien Sie versichert, dass sich die Verwaltung dessen bewusst ist, jedoch leider in Verantwortung für unsere Stadt keine andere Möglichkeit sieht.

Grund für die wirtschaftliche Lage ist zum einen die Belastung unserer Stadt mit immer neuen Aufgaben durch den Bund und das Land, bei gleichzeitiger Unterversorgung mit echten finanziellen Hilfen. Zum anderen kommen aktuell gleich mehrere Krisen hinzu, die uns auch finanziell treffen.

Deshalb stehen alle Kommunen, bis auf wenige Ausnahmen, vor vergleichbaren Herausforderungen. Die personelle Ausstattung der Stadtverwaltung Bornheim ist im Vergleich zu anderen Kommunen unterdurchschnittlich.

Haushalt und Personalausstattung werden immer vom Stadtrat beschlossen. Aufgabe der Verwaltung ist es, einen Entwurf für den Haushalt und den Stellenplan vorzulegen. Allen Ratsfraktionen steht es frei, in beiden Bereichen konstruktive und kreative Vorschläge einzubringen.

So wurde beispielsweise die Schaffung der Stellen für einen Klimamanager, für einen Radwegemanager und für eine Ehrenamtskoordinatorin 2020 aus den Reihen der Ratsfraktionen beantragt und 2021 mit großer Ratsmehrheit beschlossen. Alle drei Stellen sind unbedingt notwendig und leisten wertvolle Arbeit bei der Bewältigung von wesentlichen Aufgaben beim Klimaschutz, beim Ausbau des Radwegenetzes und bei der Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit, wozu u.a. auch die Flüchtlingshilfe gehört.  

Rein wirtschaftlich betrachtet, kann die Lage unserer Stadt perspektivisch verbessert werden, indem wir Gewerbegebiete verstärkt erschließen, die bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind, und gleichzeitig neue Wohnbaugebieten zurückhaltender realisieren. Beide Fragen müssen diskutiert und vom Rat entschieden werden.

Dauerhaft und nachhaltig ausgeglichen kann unser Haushalt aber nur gestaltet werden, wenn wir echte finanzielle Hilfen seitens des Landes erfahren, z.B. durch eine Erhöhung der Verbundquote im kommunalen Finanzausgleich und den seit Jahren auch vom Städte- und Gemeindebund immer wieder geforderten Erlass von Altschulden. Ausführliche Informationen zur Haushaltslage und zum Haushaltsentwurf der Verwaltung finden Sie auf dieser und den folgenden Internetseiten.

Gemeinsam werden wir die Herausforderungen meistern und unsere Stadt nachhaltig für die Zukunft und für die kommenden Generationen entwickeln.  

Ihr Bürgermeister Christoph Becker


Städtische Finanzen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu der städtischen Haushaltslage. Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die städtische Haushaltswirtschaft. Er enthält alle voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen und informiert über die geplante Investitionstätigkeit. Für die Verwaltung ist der Haushaltsplan in seiner Eigenschaft als Rechtsnorm verbindlich.

Im Haushaltsplan lässt sich der politische Kurs der Stadt Bornheim ablesen.

Der Bürgermeister hat den Entwurf der Haushaltssatzung 2021/2022 mit allen Anlagen dem Rat in der Sitzung am 03.09.2020 zur Beratung vorgelegt. Der Haushalt 2021/2022 wurde in der Ratssitzung am 11.05.2021 beschlossen.

Den Entwurf für den Doppelhaushalt 2023/2024 hat die Verwaltung am 17.11.2022 in den Rat der Stadt Bornheim eingebracht. Hier können Sie die Unterlagen einsehen

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Haushaltsplan?

Was ist ein Haushaltsplan?

Der Haushaltsplan enthält alle für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben voraus-sichtlich anfallenden Erträge und Einzahlungen, entstehende Aufwendungen und zu leistende Auszahlungen und notwendige Verpflichtungsermächtigungen. Der Haus-haltsplan steht im Zentrum der kommunalen Planungen und Rechenschaften. Er bil-det die Grundlage der kommunalen Haushaltswirtschaft sowie gleichzeitig die Grund-lage der örtlichen politischen Planungen, Entscheidungen und Kontrollen. Rechtliche Regelungen sind insbesondere in der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und in der Gemeindeordnung (GO) NRW enthalten.

Welche Informationen erhalte ich aus dem jeweiligen Jahresabschluss?

Welche Informationen erhalte ich aus dem jeweiligen Jahresabschluss?

Im Jahresabschluss wird nach Ablauf des Haushaltsjahres Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft der Stadt Bornheim abgegeben. Der Jahresabschluss enthält alle im vergangenen Jahr erhaltene Erträge und Einzah-lungen sowie die geleisteten Aufwendungen und Ausgaben. Der Jahresabschluss gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bornheim und wird von Fachbereich Rechnungsprüfung abschließend geprüft. Der Rat entscheidet anschließend über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters.

Was ist ein Beteiligungsbericht?

Was ist ein Beteiligungsbericht?

Mit dem Beteiligungsbericht erfüllt die Stadt Bornheim die rechtlichen Vorgaben zur Erläuterung ihrer wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigung. Der Beteiligungsbericht bündelt umfassende Informationen zu den einem Jahr bestehenden Beteiligungen der Stadt in einer einheitlichen und verständlichen Form, basierend auf den wirtschaftlichen Daten der Jahresabschlüsse. Er dient somit dem Zweck einer transparenten Darstellung von Strukturen und Lage der beteiligten Unternehmen.