Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Verwaltung hat den Entwurf für den Doppelhaushalt der Jahre 2023 und 2024 am 17.11.2022 in den Rat der Stadt Bornheim eingebracht. Darin enthalten sind Erhöhungen des Hebesatzes der Grundsteuer B in 2023 auf 825 Prozentpunkte und der Gewerbesteuer auf 575 Prozentpunkte. Diese Hebesätze sollen bis einschließlich 2027 Bestand haben. Die Erhöhung der Grundsteuer B belastet die Haushalte zusätzlich mit ca. 11 Euro pro Monat und bedeutet auch für unsere Unternehmen und Gewerbetreibenden eine weitere Last. Seien Sie versichert, dass sich die Verwaltung dessen bewusst ist, jedoch leider in Verantwortung für unsere Stadt keine andere Möglichkeit sieht.
Grund für die wirtschaftliche Lage ist zum einen die Belastung unserer Stadt mit immer neuen Aufgaben durch den Bund und das Land, bei gleichzeitiger Unterversorgung mit echten finanziellen Hilfen. Zum anderen kommen aktuell gleich mehrere Krisen hinzu, die uns auch finanziell treffen.
Deshalb stehen alle Kommunen, bis auf wenige Ausnahmen, vor vergleichbaren Herausforderungen. Die personelle Ausstattung der Stadtverwaltung Bornheim ist im Vergleich zu anderen Kommunen unterdurchschnittlich.
Haushalt und Personalausstattung werden immer vom Stadtrat beschlossen. Aufgabe der Verwaltung ist es, einen Entwurf für den Haushalt und den Stellenplan vorzulegen. Allen Ratsfraktionen steht es frei, in beiden Bereichen konstruktive und kreative Vorschläge einzubringen.