Baugenehmigung

Mit dem digitalen Bauamt bietet Ihnen die Stadt Bornheim die Möglichkeit, in wenigen Schritten komfortabel einen Bauantrag zu stellen. Den entsprechenden Bescheid (u.a. Baugenehmigung, Abbruchgenehmigung, Vorbescheid etc.) erhalten Sie online. Für die digitale Bearbeitung Ihres Antrags entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Sie müssen lediglich die regulären Gebühren nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bornheim entrichten.

Vorteile nutzen

Digital eingereichte Anträge verkürzen die Wege aller Beteiligten, es werden Postwege und somit Zeit eingespart. Die Druckkosten können minimiert werden. Beratungen mit der Baubehörde werden effizienter, da man zeitgleich auf Dokumente zugreifen kann. Alle Unterlagen werden medienbruchfrei weiterbearbeitet. Es ist möglich, mehrere Institutionen gleichzeitig zu beteiligen. Zudem ist der Austausch von Dokumenten auf der Bauplattform ohne Zeitverzögerung möglich. Den abschließenden Bescheid erhalten die Antragsteller nach vorheriger Zustimmung gerne auch direkt digital. Und sollten Sie einmal Unterlagen nachreichen müssen, geht dies über das Digitale Bauamt einfach schneller.

Der Weg zur digitalen Baugenehmigung

  1. Durch die Nutzung des jeweiligen Antragsassistenten wird auf der Dalux-Plattform ein virtueller Projektraum erstellt. Der Antrag landet im Baugenehmigungsverfahren der Bauaufsicht der Stadt Bornheim. Die von Ihnen eingetragenen Daten werden auf Knopfdruck in die Software übernommen und es wird ein Aktenzeichen vergeben. Daher ist es wichtig, dass die Daten vollständig und richtig sind. Ein Nacharbeiten und Korrigieren der von Ihnen gemachten Angaben bedeutet Mehraufwand des Verwaltungsmitarbeitenden. Die Vollmacht zur Teilnahme am digitalem Baugenehmigungsverfahren können Sie direkt als Anlage an Ihren Bauantrag im Antragsassistenten mit hochladen. Darüber hinaus können Sie alle Bauantragsunterlagen (Antragsunterlagen in Ordner 10 wie Zeichnungen, Berechnungen usw.) als Anlage mit hochladen.
     
  2. Die Bauaufsichtsbehörde bearbeitet den Bauantrag, beteiligt andere Behörden und stellt die spätere Baugenehmigung nach positiver Beurteilung in den Projektraum. Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser lädt die Baugenehmigung und die dazugehörigen Unterlagen herunter.
     
  3. Sobald unter Berücksichtigung der vollständigen Dokumentenbezeichnung in der Zwischenzeit neue Dokumente im Projektraum eingestellt werden, wird die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser darüber benachrichtigt und kann diese Dokumente im Projektraum einsehen und herunterladen.

Die einzigen technischen Voraussetzungen sind ein Internetanschluss und eine E-Mail-Adresse. Wenn Sie weitere Informationen zum Umgang mit der digitalen Bauakte benötigen, stehen die unten beigefügten Dokumente zum Download zur Verfügung.

Ihre Vorteile:  

  • Verfahrensbeschleunigung durch Wegfall der Transportzeiten
  • Einreichen digitaler Pläne (keine Druck- und Portokosten)
  • Telefonkonferenz/Beratung mit der Baubehörde (Wegfall der Wege)
  • Kurzfristiges Nachreichen geänderter Unterlagen
  • Digitale Genehmigung und Pläne zur medienbruchfreien Weiterbearbeitung
  • Verfahrenstransparenz, Auskünfte zum aktuellen Sachstand

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie diese im ausführlicheren Handbuch (Handbuch für Entwurfsverfasser/In/Antragsteller/In) und in den Erläuterungen zur Ordnerstruktur und Dateinamen zur Teilnahme am digitalen Verfahren nachlesen!

Hilfreiche Videos

Die Webseite www.itebau.de/faq bietet im Bereich "Hilfreiche Videos" Einblicke in die Nutzung der Plattform. Nutzer sollten die ersten beiden Videos ansehen. Einige Inhalte sind veraltet und werden bald aktualisiert.

Antragsassistenten

Mithilfe der Antragsassistenten können Sie bequem einen digitalen Antrag einreichen:

Ihr Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung

Die Zuständigkeit der Ansprechpartner hängt von den Prüfbezirken ab. Einen entsprechenden Übersichtsplan der Prüfbezirke der Bauaufsicht der Stadt Bornheim entnehmen Sie bitte diesem Link.

Bezirk 1

Roisdorf, Bornheim, Dersdorf

Bezirk 2

Hersel, Uedorf, Widdig, Sechtem, Gewerbegebiete

Bezirk 3

Rösberg, Walberberg, Merten

Bezirk 4

Kardorf, Hemmerich, Brenig, Waldorf

Bei Fragen zur Plattform

Externer Dienstleiter

ITEBO GmbH

Telefon: 0541 9631-831

ITEBO GmbH

Datenschutz

Sie finden die nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) mitzuteilenden Informationen auf unserer Internetseite, oder direkt unter nachstehender Adresse: https://www.bornheim.de/datenschutz/ .

Die Hinweise zum Datenschutz der Bauplattform finden Sie auf deren Internetseite: Privacy Policy - Dalux