Transparenz und Korruptionsprävention

Whistleblowerkanal (Korruptionsverdacht und anderes Fehlverhalten melden)

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 23. Oktober 2019 die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die  Verstöße gegen das Unionsrecht melden, erlassen (die sogenannte Hinweisgeber Richtlinie - HinSch-RL). In Deutschland wird dies im Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG vom 31. Mai 2023, BGBl 2023 Nr. 140)  umgesetzt. Das Gesetz dient dient der Aufklärung und Prävention von Verstößen sowie dem besseren Schutz hinweisgebender Personen und ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Ein Hinweisgeberkanal einer Stadt ist also eine digitale oder analoge Plattform, die es Bürger*innen, Mitarbeiter*innen und anderen Personen ermöglicht, anonym oder unter Angabe ihrer Identität Hinweise auf Missstände,

 

Gesetzesverstöße oder Fehlverhalten innerhalb der Stadtverwaltung oder städtischer Betriebe zu melden. 

Diese Kanäle sollen dazu beitragen, Transparenz zu erhöhen, Fehlverhalten frühzeitig aufzudecken und die Stadtverwaltung bei der Aufklärung und Behebung von Problemen zu unterstützen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unsere Geschäftspartner (Lieferanten, Kunden etc.) haben hier die Möglichkeit, Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex und Richtlinien zu geben - auch völlig anonym.

Meldungen sind schriftlich (elektronisch im Meldeportal über den QR-Code) oder per Brief abzugeben. Wie das geht und was Sie tun müssen, erfahren Sie ebenfalls, wenn Sie den nebenstehenden QR-Code aktivieren. 

 

 

Wer den QR-Code nicht lesen kann, kann die dort hinterlegten Informationen auch über den folgenden Link abrufen: hinweisgeberstadtbornheim.whistlelink.com

Meldungen können auch per Post abgegeben werden. Dafür nutzen Sie bitte das Formular, dass Sie HIER herunterladen können.

Die Briefe senden Sie bitte an die von der Stadt Bornheim eingerichtete Meldestelle (Wittig und Ünalp Rechtsanwaltskanzlei mbH) und die auf dem Formular angegebene Adresse:

Wittig und Ünalp Rechtsanwaltskanzlei mbH
Kanzlei Bremen
Domshof 18-20
28195 Bremen
 

Die Antikorruptionsbeauftragte

Die Antikorruptionsbeauftragte der Stadt Bornheim ist Ansprechpartnerin für alle Bürger, Firmen, Ratsmitglieder und Bedienstete bei allen Verdachtsfällen von Korruption. Sie überwacht die Einhaltung der Vorschriften nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz und ist verantwortlich für die Veröffentlichung der Auskünfte des Bürgermeisters, der Ratsmitglieder, sachkundigen Bürger und Ortsvorsteher nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz.

Auskunft nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz (Stand: 01.07.2016)

Am 01.03.2005 ist das vom Landtag Nordrhein-Westfalen am 16.12.2004 beschlossene Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz) in Kraft getreten.

Nach § 16 (i.d.F. vom 19.12.2013) i.V.m. § 1 Abs. 1 Nummer 3 des Gesetzes haben die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse sowie die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW schriftlich Auskunft gegenüber dem Bürgermeister zu erteilen über

  • den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
  • die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
  • die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
  • die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
  • die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Der Rat der Stadt Bornheim hat beschlossen, die Auskünfte auf den Internet-Seiten der Stadt zu veröffentlichen. Die gleiche Auskunft hat auch der Bürgermeister gegenüber dem Leiter der Aufsichtsbehörde zu erteilen. Die Veröffentlichung erfolgt in Abstimmung mit dem Landrat ebenfalls auf den Internet-Seiten der Stadt Bornheim.