Briefwahl beantragen

Briefwahl
Das Wahlbüro verschickt die Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab 6. August 2025

Sie möchten Ihre Stimme bei der Stichwahl abgeben, können aber nicht in den Wahlraum kommen? Dann können Sie per Brief wählen. Dazu müssen Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag nach Möglichkeit online. Wir schalten den Online-Antrag für die Kommunalwahlen am 16. September frei.

Hier geht's zum Online-Wahlscheinantrag

Online-Briefwahlantrag

Der schnellste Weg ist der Online-Briefwahlantrag. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen QR-Code dorthin.

Die Online-Beantragung für die Stichwahl ist bis 24. September 2025, 5 Uhr, möglich.

 

WICHTIGER HINWEIS:

Sofern Sie im Rahmen der Hauptwahl bereits für die Stichwahl Briefwahlunterlagen mitbeantragt haben, stellen Sie bitte keinen zusätzlichen Online-Briefwahlantrag. Sie erhalten die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch nach Hause geschickt. Auch eine Wahl im Briefwahlbüro vor dem Wahltag ist dann NICHT mehr möglich. Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns, sofern Sie Ihre Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben. Nicht zugegangene Briefwahlunterlagen können nur bis zum Samstag vor der Wahl, 27.09.2025, 12:00 Uhr, bei einer persönlichen Vorsprache ersetzt werden.

Antrag mit Wahlbenachrichtigung

Antrag mit Wahlbenachrichtigung

Wenn Sie keinen Online-Antrag stellen möchten, können Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Füllen Sie alle Felder aus und bringen Sie den Abschnitt am besten zu uns ins Wahlbüro. Alternativ können Sie den ausgefüllten Abschnitt auch an uns per Post schicken. Denken Sie daran, den Umschlag ausreichend zu frankieren.

formlose Beantragung

formlose Beantragung

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch formlos per E-Mail oder per Brief beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Meldeadresse: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
  • gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse

Ihren Antrag senden Sie an:

Stadt Bornheim – Wahlbüro
Rathausstr. 2
53332 Bornbheim

wahlbuero(at)stadt-bornheim.de

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Ihr Antrag auf Briefwahl muss uns bis 26. September 2025, 15:00 Uhr, vorliegen. Die Verantwortung dafür tragen Sie. Berücksichtigen Sie bitte, dass der Versand per Post mehrere Tage dauern kann. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei plötzlicher, nachgewiesener Erkrankung, können Sie Ihren Antrag auf Briefwahl bis zum Wahltag, 28. September 2025, 15:00 Uhr stellen.

Fristen

Fristen

Briefwahl kann bis zum 26.09.2025, 15:00 Uhr, beantragt werden. Am 26.09.2025 ist das Briefwahlbüro (Zimmer 901) daher bis 15:00 Uhr geöffnet.

Verlorene oder nicht zugegangene Wahlscheine können bis zum 27.09.2025, 12:00 Uhr, ersetzt werden. Dafür ist eine persönliche Vorsprache im Wahlbüro erforderlich. Das Wahlbüro ist daher am 27.09.2025 von 9 bis 12 Uhr nur für diesen Zweck geöffnet. Eine reguläre Briefwahlbeantragung ist an diesem Tag nicht mehr möglich.

Ihr Wahlbrief muss uns spätestens am Wahltag, 28. September 2025, 16 Uhr, vorliegen. Die Verantwortung dafür tragen Sie als Briefwähler*in. Berücksichtigen Sie bitte, dass der Versand per Post mehrere Tage dauern kann. 

Wenn Sie Ihren Wahlbrief nicht rechtzeitig verschicken können, werfen Sie ihn bitte bis 16 Uhr am Wahltag in unseren Briefkasten: Stadt Bornheim – Wahlbüro, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim.

Sie können Ihren Wahlbrief nicht in einem Wahllokal abgeben.

Der Versand Ihrer Briefwahlunterlagen ist innerhalb Deutschlands mit der Deutschen Post für Sie kostenlos. Wenn Sie Ihren Wahlbrief aus dem Ausland versenden, müssen Sie das Porto selbst zahlen.