Briefwahl beantragen

Briefwahl
Das Wahlbüro verschickt die Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab 11. August 2025

Sie möchten Ihre Stimme bei der Kommunalwahl und/oder Integrationsausschusswahl abgeben, können aber nicht in den Wahlraum kommen? Dann können Sie per Brief wählen. Dazu müssen Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag nach Möglichkeit online. Wir schalten den Online-Antrag Mitte August frei. 

Wir versenden die Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab 11. August 2025. Eine frühe Beantragung führt nicht zu einem früheren Versand. 

Online-Briefwahlantrag

Der schnellste Weg ist der Online-Briefwahlantrag. Die Online-Beantragung ist voraussichtlich ab diesen Terminen möglich:

  • Kommunalwahl: 11. August 2025
  • Integrationsausschusswahl: 11. August 2025

Wir veröffentlichen den Online-Antrag auf dieser Seite. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie außerdem einen QR-Code dorthin.

Für beide Wahlen ist die Online-Beantragung bis einschließlich 9. September 2025 möglich.

Antrag mit Wahlbenachrichtigung

Antrag mit Wahlbenachrichtigung

Wenn Sie keinen Online-Antrag stellen möchten, können Sie den unteren Teil Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Füllen Sie alle Felder aus und schicken Sie den Abschnitt per Post an uns. Denken Sie daran, den Umschlag ausreichend zu frankieren.

Wir versenden die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl voraussichtlich vom 9. bis 24. August 2025 und für die Integrationsratswahl voraussichtlich vom 16. bis 24. August 2025.

formlose Beantragung

formlose Beantragung

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch formlos per E-Mail oder per Brief beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Meldeadresse: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
  • gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse

Ihren Antrag senden Sie an:

Stadt Bornheim – Wahlbüro
Rathausstr. 2
53332 Bornbheim

wahlbuero(at)stadt-bornheim.de

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Ihr Antrag auf Briefwahl muss uns bis 12. September 2025, 15 Uhr vorliegen. Die Verantwortung dafür tragen Sie. Berücksichtigen Sie bitte, dass der Versand per Post mehrere Tage dauern kann. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei plötzlicher, nachgewiesener Erkrankung, können Sie Ihren Antrag auf Briefwahl am Wahltag, 14. September 2025, bis 15 Uhr stellen.

Fristen

Fristen

Ihr Wahlbrief muss uns spätestens am Wahltag, 14. September 2025, 16 Uhr, vorliegen. Die Verantwortung dafür tragen Sie als Briefwähler*in. Berücksichtigen Sie bitte, dass der Versand per Post mehrere Tage dauern kann. 

Wenn Sie Ihren Wahlbrief nicht rechtzeitig verschicken können, werfen Sie ihn bitte bis 16 Uhr am Wahltag in unseren Briefkasten: Stadt Bornheim – Wahlbüro, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim.

Sie können Ihren Wahlbrief nicht in einem Wahllokal abgeben.

Der Versand Ihrer Briefwahlunterlagen ist innerhalb Deutschlands mit der Deutschen Post für Sie kostenlos. Wenn Sie Ihren Wahlbrief aus dem Ausland versenden, müssen Sie das Porto selbst zahlen.