Antrag mit Wahlbenachrichtigung
Wenn Sie keinen Online-Antrag stellen möchten, können Sie den unteren Teil Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Füllen Sie alle Felder aus und schicken Sie den Abschnitt per Post an uns. Denken Sie daran, den Umschlag ausreichend zu frankieren.
Wir versenden die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl voraussichtlich vom 9. bis 24. August 2025 und für die Integrationsratswahl voraussichtlich vom 16. bis 24. August 2025.