Sie möchten Ihre Stimme bei der Stichwahl abgeben, können aber nicht in den Wahlraum kommen? Dann können Sie per Brief wählen. Dazu müssen Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag nach Möglichkeit online. Wir schalten den Online-Antrag für die Kommunalwahlen am 16. September frei.
Hier geht's zum Online-Wahlscheinantrag
Online-Briefwahlantrag
Der schnellste Weg ist der Online-Briefwahlantrag. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen QR-Code dorthin.
Die Online-Beantragung für die Stichwahl ist bis 24. September 2025, 5 Uhr, möglich.
WICHTIGER HINWEIS:
Sofern Sie im Rahmen der Hauptwahl bereits für die Stichwahl Briefwahlunterlagen mitbeantragt haben, stellen Sie bitte keinen zusätzlichen Online-Briefwahlantrag. Sie erhalten die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch nach Hause geschickt. Auch eine Wahl im Briefwahlbüro vor dem Wahltag ist dann NICHT mehr möglich. Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns, sofern Sie Ihre Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben. Nicht zugegangene Briefwahlunterlagen können nur bis zum Samstag vor der Wahl, 27.09.2025, 12:00 Uhr, bei einer persönlichen Vorsprache ersetzt werden.